1859 / 36 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Sonntags von tz bis 2 Uhr. ĩ

2) Jedem anstaͤndig Gelleideten ist an diesen Tagen während der bezeichneten Stunden der Eintritt und zwar durch den Haupt-Eingang des vorderen Museums von der großen Frei⸗

Doch werden Finder

treppe aus ohne Weiteres gestattet. unter 10 Jahren gar nicht, Unerwachsene aber nur in Be⸗ gleitung älterer Personen zugelassen.

Mittwochs, Donnerstags und Freitags Einheimischen und Fremden vorbehalten, welche die Samm⸗ lungen zu Studien irgend einer Art benutzen wollen, und zu diesem Zweck der Zutritt zu denselben währ end der in 1. angegebenen Stunden gegen Vorzeigung der Kopir⸗ Karten oder vorgängige Eintragung in das am Eingange ausgelegte Buch gestattet. Der Eingang findet an diesen Tagen durch die Thür des neuen Museums unter dem

Uebergangsbau statt.

Am Dienstag jeder Woche, so wie an den kirchlichen Feiertagen, nämlich an beiden Festtagen des Oster⸗ Pfingst- und Weihnachtsfestes, am Neujahrstage, Char⸗ freitage und Bußtage, sind die stöniglichen Museen ge⸗

schlossen.

5) Den Galerie⸗Dienern, Portiers ꝛc. ist untersagt, bei der Ausuͤbung ihrer Diensipflicht irgend ein Geschenk anzunehmen.

Berlin, den 3. Februar 1869.

Der General⸗Direktor der Königlichen Museen. von Olfers.

Finanz ⸗Ministerium.

Bei der heute fortgesetzten Ziehung der 2ten Klasse 119ter Königlicher Klassen-Lotterie fiel der Hauptgewinn von 10,000 Thlr. auf Rr. N. 804; 14 Gewinn von 4000 Thlr. auf Nr, 80,322; 2 Gewinne zu 2000 Thlr. fielen auf Nr. 25 und 68, 75; 3 Gewinne zu 600 Thlr. auf Nr. 6992. 133387 und 88, 6065; 1 Gewinn von 200 Thlr. fiel auf Nr. 59, 994; und 5 Gewinne zu 100 Thlr. fielen auf Nr. 19287. 22.622. 74,365. S5, 049 und 86, 342.

Berlin, den 9. Februar 1859.

Königliche General-Lotterie-Direction.

Haupt⸗Verwaltung der Staats schulden.

Bekanntmachung vom 26. Januar 1859 betref—

fend die Ersatzleistung für die präkludirten Kassen⸗

Anweisungen vom Jahre 1835 und für die Darlehns-Kassenscheine vom Jahre 1848.

Gesetz vom 15. April 1857 (Staagts-Anzeiger No, 100. S. 189). Bekanntmachung vom 29. April 1857 (Staats⸗-Anzeiger No. 193. S. 817. Bekanntmachung b. 9. September 1857 (Staats-⸗-Anzeiger No. 216. S. 1783).

Durch unsere mehrfach veröffentlichten Bekanntmachungen vom 29. April 1857 und vom 7. Januar b. Jr sind diejenigen Per⸗ sonen, welche Kassen-Anweisungen vom Jahre 1835 und Dar⸗ lehns-stassenscheine vom Jahre 1848 nach Ablauf des auf den 1. Juli 1855 festgesetzten Präklufiv⸗Termins bei uns, der Kontrolle der Staatspapiere oder den Provinzial⸗, reis⸗ oder Lokal⸗Kassen eingereicht haben, zur Empfangnahme des ihnen in Gemäßheit des 2 vom 15. April 1857 zustehenden Etsatzes aufgefordert worden. Da der Ersatz für diese Papiere dessenungeachtet noch immer nicht vollständig abgeboben i, so werden die Betheiligten nochmals aufgefordert, solchen bei der Kontrolle der Staatspapiere hierselbst, Oranienstraße Nr. 92, oder beziehungsweise bei den Regierungs⸗ Hauptkassen gegen Rückgabe der ihnen ertheilten Empfangscheine oder Bescheide in Empfang zu nehmen. J

Zugleich ergeht an diejenigen Personen, welche noch Kassen⸗ Anweisungen vom Jahre 1835 oder Darlehns⸗Fassenscheine vom

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ist der Besuch der Königlichen Museen ausschließlich denjenigen

Jahre 1848 besitzen, bie erneuete Aufforderung, dieselben bei de

do el, er T is eietes ber den saezserüizs Kan affe .

Ersatz leistung einzureichen. Berlin, den 26. Januar 1859.

Haupt⸗-Verwaltung der Staats⸗-Schulden. Ratan. Gamet. Robiling. Guenther.

Berlin, 9. Februar. Se. Königliche Hoheit der Prinz Regent haben, im Namen Sr. Majestät des Königs, Allergnädig⸗ geruht: Dem zur Zeit bei dem Ministerium der auswärtigen An—

malk Majestät ihm verliehenen Ritter-Kreuzes des Ordens zu ertheilen.

Bekanntmachung.

Wir bringen hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß der dit— jährige Termin der Aufnahmeprüfung für das hiesige Seminar fir Stadtschulen auf

Mittwoch, den 2. März d. J.,

anberaumt worden ist. Diejenigen, welche die Aufnahme wünschen, haben'

besonders den Gang seiner Bildung darstellt, den Tauf- und Confirmationsschein, das Zeugniß über die genossene Schulbildung,

ein Zeugniß des Seelsorgers oder der Orts⸗Obrigkeit üben den fittlichen Lebenswandel,

mit Erfolg vollzogene oder wiederholte Impfung der Schuh blattern und

vollzogene Erklärung, daß für den Unterhalt. desselken wäh— rend der Bildungszeit im Seminar gesorgt sei,

fügung zu gewärtigen. Berlin, den 8. Januar 1859.

sönigliches Schul⸗ollegium der Provinz Brandenburg.

N icht amtliches.

Preußen. Berlin, 9. Februar. Se. Königliche Hoheit der Prinz? Regent nahmen im Laufe des heutigen Vormittag die Vortraͤge des Wirklichen Geheimen Rathes Illaire und de Ministers Freiherren von Schleinitz entgegen, und empfingen Se— Hoheit den Fürsten von Hohenzollern.

Holstein. Itzehoe, 7. Februar. In der heutigen (item Sitzung der bolsteinschen Stände-Versammlung wurden ver— schiedene, administrative Angelegenheiten betreffende Propositionen von ihren Antragstellern erläutert und an die Äusschüsse verwiesen. Die nächste Sitzung ist auf den 9. Februar angesetzt. Der Ent wurf eines Gesetzes, betreffend die Bestrafung der Thierquäleret,

ist von der Versammlung angenommen.

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gelegenheiten beschäftigten Legations-Secretair von Katte die Er laubniß zur Anlegung des von des Kaisers der Franzosen Majestit ihm verliehenen Ritter-Kreuzes des Ordens der Ehren-Legion, ss wie dem Königlich dänischen Konsul in Stettin, Kaufmann L. Fretz dorff, zur Anlegung des von des Königs von Dane Dannebrog

einen selbstverfaßten und geschriebenen Lebenslauf, wechet außer den persönlichen Verhältnissen des Auf zunehmenden

ein ärztliches Attest über den Gesundheitszustand überhaupt, eine Bescheinigung über die innerhalb der letzten zwei Jahtr

eine von dem Vater oder dem Vormunde des Aufzunehmenden

vor dem Prüfungs⸗-Termin bei uns einzureichen und weitere Ve

Oesterreich. Wien, 8. Februar. Dle eli, „Oester⸗ reichische Correspondenz“ erklärt in einem motivirten rfikel die Thronrede des Kaisers NapolLon als Friedens bürgschaft und ftelt wegen der militairischen Occupation Mittel-Italiens eine biplomatische Lösung in Aussicht; dieselbe drückt die Hoffnung aus, daß Frankreich seine außerordentlichen Rüstungen einstellen werde.

Belgien. Brüssel, 7. Februar. Die Bildung einer unter dem Schuße der Regierung zu bewirkenden politisch-merkantilischen Unternehmung nach China und Japan ist einem offiziösen Comitè übergeben worden. Außer dem diplomatischen Personal soll das für dieses Unternehmen bestimmte Schiff einen Handels-Agenten und mehrere junge belgische Kaufleute, die sich in chinesischen und japanefischen Haͤfen niederlassen wollen, an Bord nehmen. Die Waaren, die das Schiff mitnimmt, werden aus solchen Ar⸗ tikeln bestehen, die man vortheilhaft abzusetzen hofft oder mit denen man Versuche machen will. Anreger dieses nicht unwichtigen und jedenfalls interessanten Vorhabens ist der Herzog von Brabant.

Großbritannien und Irland. London, 7. Februar. Drei wichtige Aktenstücke sind vorgestern gedruckt worden, um heute dem Parlamente mitgetheilt zu werden: Die im verflossenen Jahre in Paris unterzeichnete, die Organisation der Moldau und Wa— lachei betreffende Convention; eine zweite, zwischen der Königin und dem Kaiser von Brafilien abgeschlossene Convention, die im Juni 1858 in Rio gezeichnet worden war und sich auf die Niedersetzung einer gemischten Kommission zur Untersuchung der gegenseitigen Geldansprüche ihrer resp. Regierungen und Unterthanen bezieht, und ein in Petersburg am 12ten ult. gezeichneter Handels- und Schifffahrts-Vertrag zwischen der Königin und dem Kaiser von Rußland, der beiden Staaten gegenseitige Handels⸗ und Schifffahrts⸗ Freiheit sichert, und dessen 11 Artikel den Unterthanen beider Mächte volle Freiheit, in beiden Staaten zu reisen, sich aufzuhalten, Häufer und Verkaufsläden zu miethen und Geschäfte zu betreiben, garantirt.

8. Februar. Die heutigen Morgenzeitungen sprechen sich über die französische Thronrede aus. „Times“, „Herald“ und „Morning-Chroniele“ meinen, daß fie den Frieden verbürge, „Daily Rews“ und „Morning Advertiser“ finden sie zweideutig, „Morning Post“ erachtet sie eher als kriegerisch.

Frankreich. Paris, 7. Februar. Emil v. Girardin s Flugfchrift: „La Guerre“, die in einigen Tagen erscheinen soll, wird nachweisen, daß der Vorschlag eines italienischen Bundes unter dem Vorsitze des Papstes weder dem heiligen Vater, noch dem italienischen Volke annehmbar und heilsam erscheinen könne. Diese Polemik gegen die Flugschrift: „Napoleon 1II. und Italien“, ist deshalb bemerkenswerth, weil Emil v. Girardin neuerdings im Vertrauen des Prinzen Napoleon steht.

8. Februar. Der heutige „Moniteur“ enthält eine Pro— clamation des Generals Mac Mahon, Ober-Befehlshabers der Armee Algeriens, welche meldet, ein Befehl des Prinzen Napoleon rufe die unter dem Befehle des Generals Renault stehende aktive Division unverzüglich nach Frankreich zurück. Die Proeclamation schließt mit den Worten: „WMarschirt, Soldaten! seid ohne Furcht, disziplinirt, unerschütterlich.“

Italien. Turin, 8. Februar. Die Kommission hat sich in ihrem Bericht, die Anleihe betreffend, einstimmig zu deren Gunsten ausgesprochen. Derselbe wird übermorgen in der Kammer zur Diskussion kommen.

Die „Opinione“ meldet, daß Oesterreich mit Modena wegen Aufhebung gegenseitiger Zollbegüuͤnstigungen in Unterhandlung ge— treten sei, um Piemont seden Grund zur Forderung einer Gleich⸗ stellung zu benehmen.

Graf Cavour hat an die sardinischen diplomagtischen Agenten im Auslande so eben ein Cirkular gerichtet, in welchem Aufklärung über die von der Regierung abgeschlossene neue Anleihe gege— ben wird.

Aus Rom wird vom 5. Februar berichtet, der Prinz von Wales ist am Donnerstag hier eingetroffen. Prinz Albrecht von Preußen war abgereist, nachdem er mehrere Zusammenkunfte mit dem Papste gehabt hatte. Das offizielle „Giornale di Roma, stellt in Abrede, daß der Belagerungs-Huftand in Ferrara erklärt wor—⸗ ben sei. Aus Neapel wird vom 4. Februar berichtet, der König sei wieder erkrankt; er werde nach Caserta zurückkehren. Eine Note der englischen Regierung hebt hervor, daß die sogenannte Amnestie ungenügend sei.

Bari, 4. Fehruar. Ihre Königliche Hoheit die Kronprin— zessin von Réeapel ist gestern von Ihrer Majestät der Königin, Sr. Königlichen Hoheit dem Kronprinzen, den Erzherzogen Rainer und Wilhelm und Ihrer Kaiserlichen Hoheit der Erzherzogin Marie hier empfangen worden. Eine zahllose Volksmenge hatte

ch dabei eingefunden. Se. Majestät der König befindet sich im tadium der Rekonvalescenz.

Modena, 4. Februar. Das hiesige Amtsblatt stellt alle Gerüchte von Aufregung in Ahrede. Die Besatzungen jenseits der Apenninen seien allerdings verstärkt worden, aber nur um Flücht⸗ lingseinfälle zurückjuschlagen. Die Ehstensischen Truppen würden ihre Treue glänzend bewähren.

Rußland und Polen. St. Petersburg, 31. Januar. Zufolge einer statistischen Uebersicht hinsichtlich des Fortschritts der Bauern-Emancipation sind Berathungs-Adels⸗Comités zur Behandlung der Frage nach dem vom Kaiser aufgestellten Programm und Grundsatze in 41 Gouvernements zusammengetreten. Unter diesen Comitès haben die der ehemals polnischen Gouvernements Wilng mit 197, 8s77 Leibeigenen am 19. August 1858, Grodno (197, 182 Leibeigene) am 14. November, Kowno (174,208 Leibeigene) am 15. Nobember und St. Petersburg (123,718 Leibeigene) am 3. Nobember 1858 die Frucht ihrer Berathungen resp. Projekt des Verfassungs-Statuts zur Verbesserung der Lage der Bauern betreffenden Orts vorgelegt. Die sechsmonatliche Frist zur Be⸗ handlung und Berathung dieser Angelegenheit in den betreffenden Comité 's geht im laufenden Jahre zu Ende in 33 Gouvernements, am spätesten im Gouvernement Orenburg (11. Juni 1859). In vier Gouvernements giebt es keine Adelswahlen: in Archangel mit 14, Wjatka mit 24,977, Olonez mit 5450, Perm mit 256 734 Leibeigenen; hier nimmt die Verwaltung die Angelegenheit in die Hand. Für das Land der donischen Kosaken (127,154 Leibeigene), schließt dag Gouvernement die Comitéberathungen am 21. März. Stawropol mit 82l9 Leibeigenen hat noch kein Comité. In den sibirischen Comité's Enissei mit 152, Tobolsk mit 1392 und Tomsk mit 199 Leibeigenen, so wie in den sechs übrigen sibirischen Land⸗ schaften, Ost⸗Sibirien, Amurland u. s. w. (57 Leibeigene), sind die Allerhöchsten Befehle zur Ordnung der Lage der Bauern und Privatbesitzer am 15. Juli erfolgt mit dem dazu bestimmten sechs⸗ monatlichen Termin. Die zweite sechsmonatliche Frist zur Prü⸗ fung der Projekte durch die allgemeinen Goupernements⸗Kom⸗ missionen laufen ab: für Wilna am 6. März, für Kiew am 8. Juli 1859. Für Moskau wurde die Frist der sechsmonatlichen Vorbereitungszeit⸗ um vier Wochen, in Nischegorod, dessen Adel vom staiser einen Verweis wegen seiner Saumseligkeit er⸗ hielt, dieselbe um beinahe sieben Wochen verlängert. Aus Ssamara wird gemeldet, das dortige Comité für Bauern⸗Emancipa⸗ tion sei mit den Berathungen des desfallsigen Kaiserlichen Pro⸗ gramms so weit gediehen, daß mehr als die Hälfte der Arbeit be⸗ reits geschehen sei. Unter Anderem sind erledigt im Sinne des Programms: 1) die Paragraphen von dem Aufhören der persön— lichen Leibeigenschaft, d. h. des Rechtes, über eine Person wie über eine bewegliche Sache zu disponiren; von der Ertheilung bürger⸗ licher Rechte an die Leibeigenen, mit Ausnahme des Rechtes, das Gut während der Uebergangszeit zu verlassen; 2) die Paragraphen von der Sicherung des Rechtes des Erbeigenthums auf den ganzen Grund und Boden und des Rechtes unumschränkter Verfügung hinsichtlich des Landes, welches den Bauern nicht zugetheilt ist; 3) die von der Bestimmung hinsichtlich der Bauern-Gehöͤfte u. s. w.

Aus Irkutsk wird geschrieben, die Amur⸗Compagnie habe beschlossen, auf ihre Kosten eine Telegraphen-Linie von Moskau durch ganz Sibirien bis an die Küste des Stillen Meeres zu er— richten. Bie Gesellschaft berlangt von der Regierung eine be⸗ stimmte Zinsgarantie von dem hierzu nöthigen Kapital. Man vermuthei, diese werde sich nicht weigern, und in diesem Falle würde innerhalb drei bis vier Jahren der Draht gelegt sein. Herr Baring vom Hause Gebrüder Baring in London und Herr Sillem vom Hause Hope u. Co. in Amsterdam sind hier einge⸗ troffen, wie man vermuthet, in Angelegenheiten der Anleihe Ruͤß⸗— lands, behufs Herausziehung aus der Circulation eines bedeu— tenden Theiles von Papiergeld. Für die endliche Unterwerfung einiger einheimischen Fürsten und Wiederherstellung der Ruhe hat der Kaiser dem Gouverneur von utais, General Fürsten Eristow II. den Wladimir⸗Orden zweiter lasse verliehen. (H. B. H.)

Schweden und Norwegen. Stockholm, 3. Februar. Die gestrige Nummer der „Post⸗Tidning“ brachte in ihrem offiziellen Theil Folgendes: Se. Majestät hat unterm 11. Januar in Gnaden erklärt, daß der Chef des Landvertheidigungs“ Departements (,riegs-Minister), nächst dem stönige, Befehlshaber der Armee sein und daß es ihm in solcher Eigenschaft zukommen soll, mit der Ge⸗ walt und Vollmacht eines Chefs die Fragen, welche die Disciplin berühren, zu entscheiden.

Durch eine vom 21. Januar datirte, in der heutigen Nummer der amtlichen „Post-Tidning“ publizirte Königliche Verordnung ist, in Uebereinstimmung mit den vom letzten Reichstage angenommenen Anträgen, unter dem Namen „Forst⸗ Verwaltung“ ein neues In⸗ stitut errichtet worden. Dasselbe wird vom Finanz⸗ Departement ressortiren und hier seinen Sitz haben. Zum Chef der Forst⸗Ver⸗ waltung mit dem Titel eines General-Direktors ist der bisherige Landeshauptmann im Norbottens-Lehn, A. E. Res, ernannt.