1859 / 39 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

I) Berlin... 23 Brandenburg.... 3) Cottbus ..... 5 e , a. d. O. 5) Landsberg a. d W.

mm mmm

Stettin. . Y Stralsund ...... 3) Kolberg... H Anklam . ......

1) Breslau.. 2) Grünberg

3) Glogau ..... 4) Liegnitz... . 55 Görlitz ......

6) Hirschberg ... 7 Schweidnitãz. . 8) Frankenstein .. 9) Glatz .. ...* 106 Neisse ..... ..... 115 Oppeln .. . 12 Leobschütz ..... 13) Ratibor ...... . 1 Magdeburg .. 2 Stendal

3) Halberstadt

4 Nordhausen .

5) Mühlhausen. ..... 6 Erfurt ...... 75 Halle ......

8) Torgau

1) Münster. .... 2 Dorsten 3) Haltern. Minden ) Dortmund ...... Werl . Vppstabt. ..... ...

Witten Menden

Hattingen .

H Cöln . , .. ; 2) Elberfeldm. Barmen 3) Düsseldorf. . ...... 4) Neuß. . .... . 5) Crefeld ... ......

6) Wesel

7) ECleve

sI Aachen . ...... .... 9) Malmedy ...... .. GM Trier.. ... ...... 115 Saarbrück ...... ; 12) Kreuznach ..... ... 13) Simmern ...... .. 14 Coblenz .... ..... 15) Wetzlar .... ...... 16 Düren ... ......

Durchschnitts⸗ Preise der 13 preuß. Städte S posenschen Städte 5 brandenb. Städte H pommersch. Städte

418 wien scher Sagte

8 fächsischen Städte 14 westphäl. Städte

16 rheinisch. Städte

Ministerium der geistlichen unterrichts⸗ und a ö me nn ugelegenheiten.

Besuch⸗Ordnung für die Königlichen Museen.

4) Die Sammlungen der Königlichen Museen, naͤmlich

die Gemälde⸗Galerie, die Skulpturen⸗Galerie, das Antiquarium,

im vorderen Museengebäude,

die Sammlung der Gyps⸗Abgüsse,

die Sammlung der Handzeichnungen, Miniaturen und ö

Kunstdrucke,

die historische Sammlung der neueren Zeit und der

Modele von Bauwerken, Denkmälern u. s. w.,

die Sammlung der kleineren Kunstwerke des Mittelaltenß

und der neueren Zeit, die Sammlung für Völkerkunde, h die Sammlung der nordischen Alterthuͤmer, die Sammlung der ägyptischen Alterthümer,

im neuen Museengebäu de,

sind von Sonnabend, den 5. d. M., an für den Besuch des

Publikums geöffnet: Sonnabends und Montags

in den 6 Wintermonaten von 10 bis 3 Uhr, in den 6 Sommermonaten von 10 bis 4 Uhr,

Sonntags von 12 bis 2 Uhr.

Jedem anständig Gekleideten ist an diesen Tagen währ

der bezeichneten Stunden der Eintritt und zwar durch du

Haupt-Eingang des vorderen Museums von der großen Fin treppe aus ohne Weiteres gestattet. Doch werden stindn unter 10 Jahren gar nicht, Unerwachsene aber nur in e

gleitung älterer Personen zugelassen.

wittwochs, Vonnerst gs und Freitags ist del Besuch der Königlichen Muscen ausschließlich denjenizt Einheimischen und Fremden vorb halten, welche die Samm lungen zu Studien irgend einer Art benutzen wollen, im zu diesem Zweck der Zutritt zu denselben während der ü 1. angegebenen Stunden gegen Voizeigung der Fohl⸗

starten oder vorgängige Eintragung in das am Einggns ausgelegte Buch, gestatiet. Der Eingang findet an dich] Tagen durch die Thür des neuen Museums unter den

Uebergangsbau statt.

Am Dien stag jeder Woche, so wie an den kirch lien Feiertagen, nämlich an beiden Festtagen des Ostu

Pfingst- und Weihnachtsfestes, am Neujahrstagge, Chin freitage und Bußtage, sind die Königlichen Museen gi schlossen.

5) Den Galerie⸗Dienern, Portiers 2c. ist untersagt, bei d Ausübung ihrer Diensipflicht irgend ein Geschenk anzunehnnn,

Berlin, den 3. Februar 1859.

Der General-Direktor der Königlichen Museen. von Olfers.

Ministerium für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten.

Bekanntmachung vom 31. Januar 1859 betref— . fend die Schließung der Geschäfte der Rentenbanken.

Gesez vom 26. April 1858 (Staats-Anzeiger Rr. 133 S. 1140.

In Gemäßbeit des Gesctzes vem 26. April iz 8 (ch,. Sammlung pro 1858 S. 23) bestimmen wir hierdurch, daß di

bestehenden sieben Rentenbanken, und zwar:

) der Provinz Brandenburg,

Y der Provinz Schlesien,

3) der Provinz Pommern,

4 der Provinz Posen,

5) der Provinz Preußen,

6) der Provinz Sachsen und

7) der Provinz Westfalen und der Rheinprovinz, auf Grund derjenigen Auseinanbersetzungs⸗Geschäfte, welche spaͤter als am 31. Dezember 1859 bei der zuständigen Behörde be⸗ antragt werden, keine Renten mehr überwiesen werden durfen.

Berlin, den 31. Januar 1859. Der Finanz⸗Minister. Der Minister für die landwirth⸗

von Patow. schaftlichen Angelegenheiten. Gr. von Pückler.

Finanz ⸗Ministerium. Haupt ⸗Verwaltung der Staatsschulden.

Bekanntmachung vom 26. Januar 1859 bet ref⸗

fend die Ersatzleistung für die präkludirten Kassen⸗

Anweisungen vom Jahre 1835 und für die Darlehns-Kassenscheine vom Jahre 1848.

Gesetz vom 15. April 1857 (Staagts-AUnzeiger No. 100. S. 189). Bekanntmachung vom 29. April 1857 (Staats- Anzeiger No. 1093. S. 817).

Bekanntmachung v. J. September 1857 (Staats⸗Anzeiger No. 216. S. 1783).

Durch unsere mehrfach veröffentlichten Bekanntmachungen vom 29. April 1857 und vom 7. Januar b. Je sind diejenigen Per⸗ sonen, welche Kassen-Anweisungen vom Jahre t833 und BDar⸗ lehns⸗Kassenscheine vom Jahre 1848 nach Ablauf des auf den 1. Juli 1855 festgesetzten Praͤklusiv-Termins bei uns, der Kontrolle der Staatspapiere oder den Provbinzial⸗, Kreis- oder Lokal⸗Kassen eingereicht haben, zur Empfangnahme des ihnen in Gemaͤßheit des 9e vom 15. April 1857 zustehenden Ersatzes aufgefordert worden.

Da der Ersatz für diese Papiere dessenungeachtet noch immer nicht vollständig abgehoben ist, so werden die Betheiligten nochmals aufgefordert, solchen bei der Kontrolle der Staatspap ere hierselbst, Oranienstraße Nr. 92, oder beziehungsweise bei den Regierungs⸗ Hauptkassen gegen Rückgabe der ihnen ertheilten Empfangscheine oder Bescheide in Empfang zu nehmen.

Zugleich ergeht an diejenigen Personen, welche noch Kassen⸗ Anweisungen vom Jahre 1855 oder Darlehns⸗Kassenscheine vom Jahre 1818 besitzen, die erneuete Aufforderung, dieselben bei der Rontrokle der Staatspapiere oder den Regierungs⸗Hauptkassen zur Ersatzleistung einzureichen.

Berlin, den 26. Januar 1869.

Haupt-Verwaltung der Staats⸗Schulden. Ratan. Gamet. Nobiling. Guenther.

S i st e der aufgerufenen und der königlichen Kontrolle der Staat spapiere im Rechnungsjahre 1858 als gericht lich mortifizirt nachgewiesenen Staatspapiere.

. Staats schuldsch eine.

Lit. A. à 1000 Thlr.: Rr. 2472, 29, 041,

bit. B. Nr. JI. IIS. 779. 4918. 8920. 16,34.

Lit. . t.: Nr. 269. 3788. 4528.

Lit. E. A 29 Rr. 9937. 12,000. 20,36.

. h lr. . Nr. . IJ, 064. 21, 0b5. 41,948. 54,93. Id. 965. 77, 770 3 12 ; . 061. 131,062. 131,963. 131064. 131,065. ĩ ö 143.916. 143, 947. 146,395.

bit. d. a 59 Thlr.:

Kit. H. à 25 Thlr.:

Il. Schuldverschreibungen der freimilligen Staats⸗Anleihe vom Jahre 1848.

Lit. G. 2 100 Thlr.: Nr. A653. 30 1560.

250 Thlr.: Nr. 4454. 4619. 21, 966. 229 Thlr.: Nr. 21,395. 10 Thlr.: Nr. 3. 2517.

IIl. Schuldverschreibungen der Staats⸗Anleihe vom Jahre 1850.

Lit. B. à 500 Thlr.: Nr. 10072. 10, M3.

I§7. Schuldverschreibungen der Staats⸗Anleihe vom Jahre 1852.

Lit. B. à 500 Thlr.: Nr. 5351. 5352. 5353. 55654.

V. Prioritäts⸗Actien Ser. I. A 100 Thlr. der Niederschlesisch⸗ Märkischen Eisenbahn—

Nr. 2008. 15,919. 15,922. Berlin, den 26. Januar 1869.

Königliche Kontrolle der Staatspapie re.

Personal- Veränderungen in der Armee.

Offiziere, Portepee⸗Fähnriche ꝛc. A. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen.

Den 3. Februar.

b. Sta hr, Hauptm. und Comp. Chef vom 22. Inf. Negt., unter Befoͤrderung zum Major, zum Commandeur des 3. Bats. J. Ldw. Negts. ernannt. v. d. Wen se, Hauptm. und Comp. Chef vom 30. Inf. Negt., unter Befoͤrderung zum Major, zum Commdr. des 3. Bats. V9. Lbw. RNegts. ernannt.

Bei der Landwehr:

Den 3. Februar.

v. Hoff wann. Mejor, us CGommdrę,. des. Commdr. des Füsilier⸗Bats. in bas ö. V. Fetz. [ . ; .

gen. Magnus, Major u. Commbdr. des 3. Bats. 29. Regts., in das 50. Inf. Regt. versetzt.

B. Abschiedsbewilligungen ze.

Den 3. Februar.

p. Strampff, Major vom 22. Inf, Regt., als Oberst⸗Läieut. mit der Armee⸗Uniform und Pension zur Dispofition gestellt. v. Wilcke, Oberst⸗Lieutenant vom 29. Infanterie ⸗Regt., v. Lilienthal, Hauptm. und Comp. Chef von dems. Regt Lieser als Major, v. Wede lll, Oberst⸗ Lieut. vom 360. Inf. Regt, als Oberst, alle drei mit der Armee⸗ Uniform und Pension 6 Disposition gestellt. Frhr. v. Gold stein⸗Berge, Pr. Lt. vom 39. Inf. Regt, als Hauptm. mit der Regts. Uniform und Pension in den Nuhestand versetzt. .

Militair⸗ Beamte.

Durch Rerfügung des Kriegs-Ministeriums.

Den 6. Januar.

Goeh r ke, Vazareth Inspektor in Kosel, mit Pension in den Ruhe⸗ stand versetzt.

Den 7. Januar.

Liene mann, La zareth⸗Juspektor in Silberberg, nach stosel, Vogtel⸗ berg, Lazareth⸗Inspektor in Düsseldorf, nach Silb erberg versetzt. Den 24. Ja nuar.

Reich en st ein, berittener Gensd'arm, als interimistischer Lazareth⸗ Inspektor in Düsseldorf angestellt.

Den 27. Januar] Obermeier, Zahlm. 2. Klasse des 1. Bats. (Gamm) 4. Garde

C

Ldw. Negts, zum Zahlm. 4. Klasse beim 2. Bat. 2. Garde⸗Regts. z. F ernannt.