1859 / 42 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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und zwar so schleunig einzureichen, daß in der Regel die =

laufenden Jahre ab von den Staatskassen Monats⸗AUbschlüsse auf⸗ gestellt und an ein bei dem Finanz⸗Ministerium unter der Bezeich⸗ nung „Hauptbuchhalterei des Königlichen Finanz⸗Ministerlums“ er⸗ richtetes Rechnungs-Büreau eingereicht werden. Zur Ausführung dieser Anordnung habe ich unter dem 15. v. M. eine Instruction erlassen, von welcher ich der Königlichen Regierung hierbei Exem⸗ plare (Anl. a) mit idem Auftrage übersende, die von Ihr ressortirenden, bei der neuen Einrichtung betheiligten staf en unter Zufertigung eines Exemplars der Instruction zur 6 Beachtung und Befolgung der darin enthaltenen

estimmungen anzuweisen, und dieselben besonders darauf auf— merksam zu machen, daß die durch die Monats⸗Abschlüsse deklarir⸗ ten Betraͤge mit den fassenbüchern und demgemäß mit den in den Quartal⸗ resp. Final⸗Abschlüssen nachzuweisenden Summen der eigenen Einnahmen und Ausgahen der Kassen überein stimmen müssen. Ich setze voraus, daß die Kassenbeamten es sich werden angelegen sein lassen, die Abschlüsse mit Umsicht und Sorgfalt au fzustellen und pünktlich einzusenden. Sollten dabei in einzelnen Punkten sich Bedenken ergeben, so wird die Hauptbuchhalterei solche auf er— gehende Anfrage zwar sogleich erledigen, die rechtzeitige Einsendung von Monats⸗Abschlüssen darf deshalb aber unter keinen Umständen unterlassen werden. Die Abschluß⸗Formulare, welche den einzelnen tassen in der erforderlichen Anzahl binnen fturzem zugehen werden, werden mit denjenigen speziellen Erläuterungen versehen sein, welche zur Ausfüllung der Formulare nöthig erscheinen. Der Föniglichen Regierung wird später ein Exemplar dieser Formulare zur Kenntniß— nahme mitgetheilt werden.

Berlin, den 7. Januar 1859.

Der Finanz⸗Minister.

An sämmtliche Königliche Regierungen, ausschließlich der zu Sigmaringen.

a. Instruction.

Um die Lage des Staatshaushalts jederzeit genau und vollständig übersehen zu können, ist es erforderlich, daß die Ergebnisse der Staats Kassenverwaltung schneller und in kürzeren Zeiträumen als bisher zur Kenntniß des Finanz-Ministeriums gelangen. Es sollen daher vom Jahre 1859 ab von den Staatskassen Monats⸗Abschlüsse aufgestellt und an ein bei dem Finanz⸗Ministerium unter der Bezeichnung:

yHaupt-⸗-Buchhalterei des Königlichen Finanz⸗Ministeriums“ zu errichtendes Rechnungs⸗Büreau elngereicht werden, wobei die nach⸗ folgenden Anordnungen zu befolgen sind:

§. 1. Von sämmtlichen General⸗, Provinzial⸗ und Spezial⸗Kassen, welche über Staatseinnahmen und Ausgaben auf Grund eines von dem Finanz⸗Minister mitvollzogenen Etats Rechnung zu legen haben, ist für jeden Monat unmittelbar an die Haupt⸗Buchhalterei des Finanz⸗Ministe⸗ riums ein nach einem besonders mitzutheilenden Formulare aufzustellender Abschluß einzureichen, in welchem

1) die in dem abgelaufenen Monat wirklich vorgekommenen Einnahmen und Ausgaben, 2) die berbliebenen Einnahme⸗ und Ausgabe⸗Reste, und 3) die verbliebenen Vorschüsse und Kassenbestände auf Grund der Kassenbücher nachzuweisen find.

Außerdem ist für die Zeit vom 1. Januar bis zum definitiven Jahres- abschlusse ein besonderer Abschluß von denjenigen Einnahmen und Aus— gaben einzureichen, welche dem verwichenen Jahre angehören und für dasselbe zur Verrechnung gelangen. Ausgeschlossen von dieser Maßregel sind alle diejenigen Kassen, welche einen feststehenden Zuschuß aus Staats⸗ kassen beziehen oder ihre eigenen Einnahmen zur eigenen Verwendung behalten und nicht an eine andere Staatskasse abzullefern haben. Bei den General- und Provinzialkassen ist der Abschluß auf solche Einnahmen und Ausgaben beschränkt, welche nicht schon in anderen Etats enthalten und nur summarisch in den Etat der General⸗ resp. Provinzialkasse über⸗ nommen sind. .

§. 2. Die Abschlüsse müssen genau mit den Kassenbüchern überein⸗ stimmen und in dieser Beziehung von der betreffenden Kasse als richtig bescheinigt werden. Etwaige nachträgliche Abänderungen, insoweit solche nach den bestehenden Vorschriften zulässig find, müssen, wenn fie die Ein⸗ nahmen und Ausgaben eines fruher eingereichten Monatsabschlusses be⸗ treffen, besonders bemerkt und erläutert werden.

. Z. Die erforderlichen Formulare zu den im §. 1. gedachten Ab⸗ schlüssen werben den betreffenden Kassen rechtzeitig unmittelbar von der Haupt⸗Buchhalterei des Finanz⸗Ministeriums übersandt werden. An die⸗ selbe sind die Abschlüsse unter Couvert nach den unter Nr. 17 des sassen⸗ Regulativs vom 17. Marz 1828 *) vorgeschriebenen Abschluß⸗ Terminen

) Auszug: §. 17. Es müssen daher alle Kassen in bestimmten Terminen b gie ged. und zwar: die Spezialkassen und Rezepturen, welche ihre Einnahmen nicht birekte an die Probinzial⸗Hauptkassen, sondern an Zwischenkassen abliefern, am 2hsten jeden Monats; Zwischenkassen und diejenigen Spezialkassen ohne Unterschieb, welche , die Provinzial⸗Hauptkassen abliefern, am letzten Tage jeden onats;

die Provinzial⸗auptkassen am 10ten des folgenden Monats; bie Centralkassen in Berlin am vorletzten Tage jeden Monats.

Fällt der Tag des Abschlusses auf einen Sonn⸗ oder Festtag, so wird

Abschlusses noch an demselben Tage, an welchem die Bücher abgesch . Tages⸗ Ordnung.

werden, spätestens aber an dem darauf folgenden Tage bewirkt wird. prompte Einsendung der Abschlüsse ist unumgaͤngli nothwendig, men 6te Sitzung des Herre nhauses

der Zweck vollständig erreicht werden soll. Säumige Kassen werden daher am Donnerstag, den 17. Febraar 1859, Vormittags 11 Uhr. durch Monitorien seitens der Haupt⸗Buchhalterei an die Einreichung der , ;

Uebersichten erinnert, und wenn wider Verhoffen in dieser Weise es nicht I) Bericht der Matrikel⸗Kommission.

gelingen sollte, von den betreffenden Kassen die vorgeschriebenen Uebersich 27) Nochmalige Abstimmung über den Verbesserungs-A Antrag des ten zu erlangen, so werden die Rendanten von ihrer vorgesetzten Dient, Herrn Dr. Goetze zu dem Berichte der stommission für die stelle auf. eine dieserhalb, an, dieselbe ergehende Mittheilüng durch rh. Fandeskultur-Angelegenheiten, über den Gesetz⸗ Entwurf wegen nungs⸗Strafen zur Erfüllung ihrer Pflicht angehalten werben. ö. Abaͤnderung der §§. 68 und 69 und Ergänzung des SF. 72

SF. 4. Da bei der in Vorstehendem angeordneten Maßregel eine e. . neh ' ĩ 6 der lästigung der Behörden so weit als thunlich vermieden werben soll, f ö des . ö 326 . eh , , n sind die Kassen verpflichtet, auf Ersuchen der Haupt⸗Buchhalterei die hon Ren - naften 383 ql 9. 8 9 g , k ae nnn mn, - ̃ J nf über den Gesetz-Entwurf, Eben so wid die Haudt-Buchhalterei denjenigen Kassen, welche in betreffend die Abänderung einiger Bestimmungen des Straf— Betreff der mitzutheilenden Ueberfichten eine Auskunft oder Erläuterung; gesetzbuches. wünschen, diese sogleich und vollständig ertheilen. Bericht der Kommission für Landeskultur Angelegenheiten Berlin, den 15. Dezember 1858. über den Entwurf einer Fischerei⸗Ordnung fuͤr die in Pom⸗ Der Finanz -Minister. , . Theile der Oder, das Haff und die Ausflüsse esselben.

Verfügung vom 3. Januar 1859 betreffend die

Stempelverwendung zu Lizitations-Protokollen. Berlin, 16. Februar. Se. Königliche Hoheit der Prinz— . h

Regent haben, im Namen Sr. Majestaͤt des Königs, Allergnaͤdigst Cirkular-⸗Verfügung vom 21. Juni 1858. (Staats- Anzeiger Nr. II geruht: Dem Flügel⸗-Adjutanten Sr. Majestät des Königs und S. 1521.) Commandeur des 3. Garde-Regiments zu Fuß, Obersten von Schlegell, die Erlaubniß zur Anlegung des von, des Kaisers Auf den Bericht vom 16. v. M. wird Ew. z. erwiedert, daß von Rußland Majestät ihm verliehenen St. Wladimir Ordens

die in der Cirkular-Verfügung vom 21. Juni v. J. wegen der dritter Klasse zu ertheilen. Versteuerung der fiskalischen Lizitations-Protokolle ertheilte Be— stimmung, wonach der Protokollstempel dann nicht in Anwendung 3 6 ist, 3 i. . ,,,, enthaltenen einzelnen eistgebote, auf welche der Zuschlag besonders ertheilt worden, die = Summe von 50 Thlrn. erreicht, . bei ö als fiskalische! Nichtamtliches.

Licitations⸗Protokollen Platz greift. ͤ ö 3 Preußen. Berlin, 16. Februar. Se. Königliche Hoheit en , , der Prinz⸗Regent arbeiteten heute von 10 Uhr mit dem Der General-Direktor der Steuern. Wirklichen Geheimen Rath Illaire. An Um 31 Uhr empfingen Se. Königliche Hoheit den Föniglichen ga r ; Bundestagsgesandten Herrn von Usedom. den Königlichen Geheimen Ober-Finanz-Rath 2c. N. zu R. . Uhr 19. arbeiteten Se. Königliche Hoheit mit dem

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Minister der auswärtigen Angelegenheiten Freiherrn von Schleinitz.

In der gestrigen (5ten) Sitzung des Herrenhauses

. wurden die drei ausgeschiedenen Mitglieder der Staatsschulden— Verfügung vom 10. Januar 1859 betreffend Kommission, Graf Arnim, Graf ItzenpÜtz und Ober-Büͤrgermeister die Classification von Zeugstoffen, bei welchen Krausnick wieder mn. Der 4 5. die ind n Abänderung einiger Bestimmungen de ösungs⸗Gesetzes vom

, i e, ö 2. März 1850, wurde sodann im Wesentlichen in der von der 6 ummi elastikum oder Gutta percha besteht. tommission vorgeschlagenen Fassung angenommen. Die Tages— 2c. ordnung führte darauf zur Berathung uͤber den ersten Bericht der Petitions-Kommission, Eine längere ö , ö 6

Was die verschiedene Classification eines Theils der mit den der Staͤnde des streises Sternberg, welche auf 1) Ein ührung de gedachten Begleitschein , Waaren in Wittenberge und ih ugs und Hausstandsgeldes 1 den n, 99 . 3 39 in Leipzig befrifft, so mag auf Gewebe, bei welchen der Ueberzu Erschwerung (durch Vermögens⸗Nachweis, ürgenste ung), un aus einem Gemisch von Leinölfirniß und Gummi elastikum oder wenn Gefahr für das Gemeindewesen zu befürchten, Zurückweisung Gutta percha besfeht, mit Rückfscht darauf, daß fie nach ihten neuer Anfiedlungen, und auf Maßregeln gegen die neuerdings handelsüblichen Benennung sowohl, als ihrer technischen Verwemn . so häufigen Dismembrationen gerichtet war. Die Fommission

mn ö ̃ . , chlug vor, den Antrag ad 1) der Staatsregierung zu überweisen bung in ies sategerle der Kebertuche gehbren, in Interesst fett 3 26 die Antraͤge 2) bis 4) zur Tagesordnung überzugehen.

einer erleichterten Abfertigung und da die Vereinbarung bei diö . ̃ ö zwölften General⸗Konferenz im §. 5. unter A. II. 1. die He un « Der Vorschlgg der Kommission würde schließlich von dem Hause

53 it großer Majorität angenommen. zuläßt, daß nur solches Ledertuch, welches lediglich mit Gumm m J . elastikum oder Gutta percha , der . II. 40. .. Hannover, 15. Februar. Die Zweite Kammer hat heute des Tarifs zu unterberfen fei. wem Verfahren! im Königrei den Konferenz Vorschlag, auf Erhöhung, der Gewerbesteuer und Sachsen entsprechend, auch diesffeits der Satz bon 5 Thlrn. nach Personensteuer der Grundbesitzer mit 52 Stimmen verworfen.

Positson I. 40. Ke de Tarifs in Anwendung gebracht werden!? olstein eh oe, 14. Februar. In der heutigen (19ten) Berlin, den 10. Januar 1869. . ick . J wurde vom Prä⸗

. sidenten als eingegangen gemeldet eine Anzahl Adressen bekannten

71Der General⸗Diretstor der Steuern. politischen Inhalts und zwar 21 aus Elmshorn, 252 aus Rends—

2A burg, 5 aus Itzehoe, 506 aus Fiel und 44 aus verschiedenen an⸗

die Koni ach. 6 . deeren Distrikten. Ehe man zur Tagesordnung überging, erhielt e Königliche Regierung zu N. E Advokat Lehmann das Wort: Obgleich es nach dem Gesetz vom * hi . 1854 6 n n . sich ui . . . n ; ; ; sr bas ab- werden an die Versammlung zu wenden, sei doch das Kieler , 396 für möglichst vollständige Einziehung und Ablieferung der Einnahmt, eingeschritten; bie vorhandenen Adressen seien konfiszirt, Nach, reste und Berichtigung der Ausgabereste sorgen und solche noch in diese forschungen und Vernehmungen angestellt und ein Verbot Bücher aufnehmen zu können. Der befinitive Abschluß erfolgt daher: gegen die Adressen erlassen, dem der 5. 7 der Verfassung fuͤr die nicht direkte abllefernden Spezial⸗Rezepturen am 26. It= als Deckmantel dienen müsse. Das Petitionsrecht sei aber von

nuar des folgenden Jahres; größter Wichtigkeit und richte er deshalb an den königlichen Com—

fur die . und Pirefkte abliefernden Kafsen am zt. Jan missair bie Fragen: ob die Verfugung des kieler Polizei-Amtes

am borhergehenden Tage abgeschlossen.

fun ge. k Fehn nnr, und die Jentenl auf Befehl des Ministeriums erlässen und ob das Ministerium,

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falls jenes nicht der Fall, gegen die gedachte Verfügung die ge—⸗ eigneten Schritte thun werde. Der Com missair antwortete, daß ihm die Sache erst jetzt bekannt werde; wenn Polizeimaßregeln getroffen würden, mlt denen fich die Versammlung nicht einver— standen erklären könne, so stehe der Weg der Beschwerde ans Ministerium offen; er werde indeß diese Angelegenheit zur Kunde des Ministeriums bringen. Sodann ersuchte der Präsident den Commissair Namens der Versammlung derselben noch eine dreiwöchentliche Frist über die festgesetzte Zeit erwir⸗ ken zu wollen, worauf der Commissair erwiderte, er zweifle nicht, daß Se. Majestät die Genehmigung zur Verlän⸗ gerung der Diät ertheilen werde. Zur Tagesordnung fortschreitend, wurde der dritte Bericht des Petikions-Comité verlesen. In der hierauf folgenden Schlußberathung über den Entwurf eines Patents, betreffend die Heimathsrechte im Auslande geborener, als Finder mit ihren Eltern ins Land eingewanderten Personen, zeigte der Etatsrath Springer an einigen Beispielen noch einmal den Unter⸗ schied zwischen Heimathsrecht und Versorgungsrecht. Die Schluß⸗ berathung wurde beendigt. In der jetzt folgenden Schlußberathung über den Entwurf eines Patents, betreffend die Bestrafung der Paß- und Wanderbuchfälschung, so wie des Gebrauches falscher oder verfaͤlschter Pässe und Wanderbuͤcher, entstand keine weitere Debatte und wurde dieselbe beendigt. Die nächste Sitzung ist auf Donnerstag, den 17. Februar, angesetzt.

Lippe. Det mold, 12. Februar. Gestern wurde der Prinz Woldemar und seine Gemahlin Prinzeß Sophie, Tochter Sr. Hoheit des Markgrafen von Baden, mit welcher er fich im No⸗ vember v. J. in Karlsruhe vermählt und darauf eine Reise durch Italien und über Paris gemacht hatte, hier sowohl von Seiten des Fürsten, als auch von Seiten der Refidenzbewohner mit großer Festlichkeit empfangen. (Westf. Ztg.)

Nassau. Wiesbaden, 14. Februar. In der heutigen Sitzung der Zweiten Kammer wurde die Interpellation der Ab⸗ geordneten Glebeler und Knapp in Betreff der Dill⸗Eisenbahn von dem Regierungs-Commissair dahin beantwortet, daß, da die Ver⸗ handlungen mit Preußen wegen des intendirten Anschlusses unserer verschiedenen Bahnen noch im Gange seien, eine öffentliche Be⸗ sprechung über den Gegenstand nicht wohl thunlich sei, daß aber die Regierung bereit stehe, den Kammern weitere vertrauliche Mit⸗ theilung zu machen. Die Sitzung wurde darauf eine geheime, in welcher, dem Vernehmen nach, die Regierung ihre Akten zur Ein⸗

sicht vorlegte. (Fr. J.)

Großbritannien und Irland. London, 14. Februar. Die Ftönigliche Familie kommt heute von Windsor zurück, wird jedoch, wie es heißt, schon am 22. d. M. wieder abreisen, um kurze Zeit auf der Insel Wight zuzubringen. Herr Cobden hat vor⸗ gestern bon Liverpool aus seine Reise nach den Vereinigten Staaten von Amerika angetreten. Für den Fall, daß eine Parlaments⸗ auflösung wahrscheinlich werden sollte, hat er alles darnach ein⸗ gerichtet, um bei Zeiten zuruck sein, und für Kochdale kandidiren zu können. Eine vor einigen Tagen mitgetheilre Notiz über die ältesten Mitglieder des Parlaments ist dahin zu verbessern, daß nicht Lords Lyndhurst der Nestor des Oberhauses ist, sondern, daß fich die Lord Combermere und Bristol in diese Ehre theilen. Beide sind im Jahre 1769 geboren, folglich in ihrem 90sten Lebens jahre. ö .

Zur Unterstützung verkrüͤppelter Soldaten hat sich ein Privat⸗ Verem̃ gebildet und an der Spitze der Subscribenten steht die Königin mit 50 Pfd. Es handelt fich darum, diesen Invaliden, die vom Staate blos . Shilling täglich beziehen, angemessene Beschäftigung zu verschaffen.

t Hard J ift vorgestern in Oxford wieder als Vertreter der Univerfitaͤt ins Unterhaus gewählt worden. Die ganze For— malität dauerte kaum eine Viertelstunde. Aus dem neuesten Indischen Tagebuch Mr. William Russell's in der Times er⸗ fährt man, daß die Verletzung, die fich Lord Clyde durch seinen neulichen Fall vom Pferde zugezogen bat, glücklicherweise sebr unbedeutend war und daß der greise Oberfeldherr wieder ganz wohlauf ist.

Frankreich. Paris, 14. Februar. D Konferenzen, für den 22. Februar vorgeschlagen, wird lich erst am 28. Februar erfolgen, da dem Vernedmen hohe Pforte um Aufschub bis zum 28. Februar nah ac te,. der von ihr ernannte Vertreter, Fuad Pascha, nicht eder in Varts eintreffen könne. ; ; . Der „Moniteur“ meldet, daß der Marckese Ves marina, außerordentlicher Gesandter des Königs der heute vom Kaiser empfangen wurde und demselkden den Anunciata überreichte, den ftoͤnig Vieter Emannel dem Prinzen verliehen hat. w ö ö. Das offizielle Blatt veroͤffentlicht ferner das Derret ernte Ueberweisung des Gesetzentwurfes über die Feststelung des där. gets fuͤr 1860 an den gesetzgebenden Körper derordnet and Herd

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