342
. Berliner Börse vom mmscter Mechselt, Fonds. und Geld- Cours.
23. Februar 1859. isenbahn - Actien.
Br. 78
Das Abonnement beträgt. xa Sgr. das biertel in * 6 der 2 ohne preis · Erhöhung. — —
Alle post ⸗ Anstalten des In- und
Königlich Preuszischer
; d. ö . Aachen Düsseldorf..
do. Prioritãats-
Wu peims . Err age to. a. ünster-Hammer. . * der .
Nie derschles.
v eech sel- Corr se.
1423 1423 151 16514 6 20 797 85
Paris 300 Fr. Wien, dsterr. Währ. 150]. dito Augsburg südd. W. . 2 M. rf 2. Il. si dd. M. p. Iz M. Leipzig in Cour im 14 Tbl. 8 J.. 99 ö 100 Thlr ; ö. Petersburg 100 S. R.... — Bremen 100 Th. d...
1 Fonds - Corse.
Freiwillige Anleihe. Staats Anleihen v. 18590, 1852, 1854, 1855, 1857 dito von 1856 dito von 1853 Staats- Sechuldscheine ..... Prämien- Anl. v. 1855 à 100 Th. Kur- u. Neum. Schuldverschr. Oder-Deichbau- Obligationen Berliner Stadt-Obligationen, do. do. Schuldversehr. d Berl. Kaufm.
*
4
br. Bk. Anth. Scheine
Pfandbriefe.
Kur- und Neumärk. do. do. Ostpreussisehe Pommersche do Posensche e
. Westpreuss. ..... do.
Rentenbriefe.
Kur- und Neumärk. Pommersche Posensehe
Preussische Rhein- und Westph. Sãchsĩsche Schlesisehe
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Berg. Märk. Lit. A.
o. III. S. v. St 3 gar.
do. II. Emission do. III. Emission Aachen - Mastriehter do. Prioritãats- do. II. Emission
do. do. do.
do. Lit. B. Prioritãats- do. II. Serie do. Düsseld. - Elb. Pr. do. do. II. Serie do. (Dortm. - Soest) 3 do. do. II. Serie Berl. Anh. Litt. A. u. B. do. Prioritãta- do. do. Berlin-Hamburger .. do. Prioritãts- do. do. II. Em. Berlin- Potsd. Magd. do. Prior. 95 - do. do. itt. 5 do. do. Litt. D. Berlin-Stettiner ..... do. do. do. II. Serie Brieg Neisse Cöln- Crefelder do. Cöln- Mindener Prior. Oblig. do. II. Em.
do. 1V. do. Magdeb. Halberst. .. Magdeb.-Wittenb. .
Prior. Oblig. 4 hresl.· Schw. Freib.
Prioritats-
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do.
Prioritäts-
Mãrk. do. Prioritãts- do. Conv. Prioritãts- do. do. III. Serie do. IV. Serie Niedersehl. Lweigb. do. (Stamm-) Prior. Obersehl. Litt. A. u. C. do. do. do. do.
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Prior. Litt. A. do. do.
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Litt. D. do. do. Litt. E. do. do. Litt. F. Oppeln - Tarnowitzer
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Serie II. Serie III. Serie
do. Prior. do. do.
do. do.
Rheinische do. (Stamm- do. Frioritats - Oblig. do. vom Staat gar. Rhein-Nahe . ... ... ö Rhrt.- Crf.- Kr. Gdb
do. Prioritäts- do. II. Serie de. III. Serie Stargard- Posen do. Prioritãats- de. II. Emission do. III. Thüringer do. Prior. -Oblig. do. III. Serie do. IV. Serie Wilh. (Cosel-Odbg.) do. (Stamm-) Prior. do. do. do. do. Prioritãts- do.
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Prinz Wilh. (St. V.)
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Nchtamtlirhe otirungen.
Ausländ. Eisenb.-
stamm-Actien.
Amsterdam - Rotterdam
Kiel- Altona
Loebau- Littau... Ludwigshafen-Bex hach Mainz - Ludwigshafen..
Neustadt Weissenburg
Keeklenburger Nordb. (Friedr. Wilh.)
Oeger. franz. Staate bahn Lars koje-Selo..... ..
Ausl.
Actien.
Kordb. (Friedr. Wilh.)
J. de l'Est et Meuse ester. franr. Staatsbahn
Belg. Oblig. E. eng
Priorĩitäts-
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5 1 1
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831 13141
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Inland. Fonds.
Kass. Vereins-Bk. - Aet. 4 11
Danziger Privatbank.
Königsberg. Privatbank a
Magdeburger Posener 0. Berl. Hand. - Gesellseh. Disc. Commandit-Anth. Preuss. Hand. Gesells eh. Sehles. Bank-Verein. Fabrik v. Eis enbahnbed.
do. d
Preuss. Eisenb.- Quittungs bogen.
Rheinische III. Em.
—
Ftaats-Anleihe von 1853
em. itt. A. u.
69 bea.
bez. Schles.
88 2 875 2 887 Ende 90 bern. Reriin, 23. Februar.
waren, zum Fehlusse in günstiger Stimmu Effekten bedeutend höhere Preise
richten eingetroffen
942 Berlin- Potsdam - Magdeburge C. 1227 2 123 gem.
KNordhakh (Fr. Wil) 52 a 537 Bankverein 78 2 78 etw. bez. Oentr. National- Anleihe 71
r I26 2 122 gem. Oppeln- Tarnowitz 38 2 37) Oesterreich. Desaazder Credit 385 a 393 ber. a 72 a 72 bern.
15, G., Februar-März I5 Thlr. Br., 145 G., April - Mai 141 — tember - Oktober 132 hl. bez., 14 Bre Spiritus loco 19. Thlr. ben., mit Fass u. Februar - Mär 20 Tbhir. bez. u. G., 203 Br., März - April ö
* als
a 53 bez.
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ld. *
Ausländ. Fonds.
Braunschweiger Bank. Bremer Bank. .. ...... Coburger Credithank.. Darmstädter Bank.... Dessauer Credit Geraer Bank Gothaer Privatk Leipziger Credithank!. Meininger Creditb.. Norddeutsche Bank.. Oesterreich. Credit. . .. Thüringer Bank. Weimar. Bank...... Oesterreich. Netall. do. National- Anleihe
122
— — — — 2 gem. Preussisehe Fank-Antheil-Scheine 130 2a 131 gem. Cöln- Mindener 132 a 133 gem. Wilelmsb. C osel-Oderb,) 46 2 47 gem. Disconto-Commandit- Leipziger Creditbank 645 2 64 ber. u. 6.
em.
Fachdem von Wien heute bessere Nach- eröffnete unsere Börse, und blieb auch bis in Folge dessen für sämmtliche gestern bezahlt wurden.
do. Prm. Anleihe. Russ. Stiegl. 5. Anl. do. do,. 6. Anl.
Russ. v. Rothschild Lst. 5 Engl. Anleibe 4 do. Poln. Sehatz-Obl. 4 Cert. L. A. 6
40.
do. do. de. do. L. B. 200 EI. Poln. Pfandbr in S. -E. do. Part. 500 FI. ...
Pessauer- Prämien- Anl. Hamb. St.- Präm. Anl. Lübecker Staats- Anl.. 4
Curhess. Pr. Obl. 40 Th.
z7IN. Bad. do. 35 El....
4
O. 1
. 396 inl. Schuld. à 3 Y etei gende
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e.
Magdeburg Franz. Staatsbahn 1397 a 140 ber.
RkRerliner Gdetreid eb örse vom 23. Februar.
Loggen loco 166 — 4] Thlr., Februar 453 69 G., Februar-Mäirz 455-— Thlr. bez. u. G., bis 45 Thlr. bez. u. Br.,
G., Juni- Juli 45)
Rüböl loco 15 Thlr. Br., Februar
Man Juni 455—- 64 — = 46 Thlr. ber, Br. u. 6
Thlr. ber. u. Br., Br., Frühjahr 44 Thlr. be., 458 Br., 45
1359 = Thlr. ben, iötj Br,
Br., ber., Br. u. Ro ggen
Kleinigkeit matter. Haltung.
Thlr. bez., 20 Br., 20. G., April - Mai Mai- Juni 207 - Thlr. be., 203 Br, 203 E., q., Juli - August 213 Thlr. Br.,, 21 6.
loco ohne Verkehr Termine bei geringem wesentliche Aenderung. Rüböl loeo
a2 403
gem. Amsterdam. Rotterdam Antheile 96
Oesterr. Credit db
r r r r n, Wittenberge 40 1 9
Br, 1444 G., März- Apr z Thlr. bez., 145 Br., 145
1345 G.
2 = rhir.
15 12
Thlr. billiger,
Spiritus loco ohne Aenderung, Termine in
Redaction und Rendantur: Schwieger.
Berlin, Druck und Verlag der Königl (Rudolyh
ecker.
9. Thlr. ber.,
bez. u. G.,. Juni - Juli 21 Ii . Ges ehilt . .
6 K Lermine fen .
ichen Geheimen Ober Hofbuch druckere⸗
57 6 2
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—
M 49.
Berlin, Freitag, den 25. Februar
1859.
Se. Königliche Hoheit der Prinz⸗Regent haken, im Namen Sr. Majestät des Königs, Allergnädigst gerußt:
Dem Hofmarschall des Prinzen Friedrich von Preußen König⸗ licher Hoheit, Oberst- Lieutenant a. D. von Pritzelwitz, den Stern zum Rothen Adler-Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub, dem Kaiserlich russischen Hofrath von Colberg zu Warschau,
und dem Amts-Gehülfen des General-Inspektors des Thüringischen
Zoll- und Handels-Vereins in Erfurt, Fürstlich schwarzburg⸗sonders⸗ hausenschen Regierungs-Rath Schreck, den Rothen Adler-Orden britter Klasse, dem Großherzoglich bessischen Lieutenant im Garde— Regiment Chevaulegers, Freiherrn von Schaeffer-Bernstein, den Rothen Adler-Orden vierter Klasse, und dem Schullehrer Keßler zu Sodehnen im Kreise Tilsit, das Allgemeine Ehren— zeichen; ferner
Dem vorsitzenden Direktor bei der ständischen Land⸗Armen— und Städte⸗Feuer⸗Sozietäts⸗Direction der sturmark ꝛ., Johann
Ferdinand Fröhner zu Berlin, den Charakter als Geheimer
Regierun 3sRath zu verleihen; und
Den Professor Dr. Christign Wilbelm Riedner in Wittenberg zum ordentlichen Professor der Kirchengeschichte in der fheologischen Fakultät der biesi zen Universttät zu ernennen.
Finanz⸗Ministerium.
Bekanntmachung. Die söͤniglichen Regierungs-Haupt-Kassen, denen im Interesse
der Staatsbeamten und zur Vereinfachung unserer Verwaltung obliegt, ein pensionsbeitragspflichtiges Gehalt und event. zu welchem jähr— lichen Betrage beziehe, zu Jb. wegen der daß er bei einer Auseinandersetzungs⸗Gehörde dauernd beschäftigt
die Vermittelung von Aufnabmen in unsere Anstalt werden seit längerer Zeit dadurch, daß die betreffenden Anträge von Behörden und einzelnen Personen in der Regel höchst unvoll⸗ ständig und mit unzulässigen Neben-Anträgen bei ihnen eingehen,
mit Korrespondenzen zur Beseitigung der vorgefundenen Män-
unstatihafter Anträge in demselben
gel und Beantwortung als unsere eigene Verwaltung.
Maße ungebührlich belastet, machen daher in Folgendem Reception in unsere Anstalt erforderlich ist, ausdrücklich, daß Abweichungen von keiner Bedingung gestattet werden können. irgendwie verstoßen oder irgend ganz genau beachtet werden, worüber die mit uns in Verbindüng haben, so müssen spondenzen und Portokesten verursacht werden.
J. Es können in die Königlich preußische Verpflegungs⸗Anstalt nach den bestehenden. genommen werden (und zwar auch nur unter der Voraus setzung, daß nicht etwa Gesundheits⸗
der Recepnjon ausschließen):
a) diejenigen im unmittelbaren Staatsdienste angestellten Eivil⸗ Beamten, welche nach dem Pensions⸗Neglement vom 30. April 1825 pensionsberechtigt sind und daher zum Pensions-Fonds bei⸗ tragen, jedoch mit der Maßgabe, daß diejenigen unter ihnen, deren fixirtes Dienst⸗ Einkommen die Summe von sährlich 2590 Thlr. nicht übersteigt, höchstens eine Wittwen⸗Pension von 50 Thlr. ver—
chern dürfen; b) die Affessoren bei den Regierungen, den Obergerichten und
den Rheinischen Landgerichten, auch wenn sie weder Gehalt noch Diaͤten beziehen, so wie die bei den Auseinandersetzungs-Behörden als Spezial-rommissarien dauernd beschäftigten Oekonomie⸗Kom⸗ missarien, noch ehe sie in den Genuß eines pensionsberechtigten Einkommens treten, jedoch alle diese unter b. angeführten Beamten nur mit der Versicherung einer Wittwen“ Pension von höchstens . n war n, einer künftigen Erhöhung derselben für en Fall, daß ihnen später die Pensions-Berechtif igele . p Pensi chtigung beigelegt c) die im eigentlichen Seelsorger⸗Amte, sowohl unter König— lichen, als unter Privat-Patronaten angestellten Geistlichen;
d) die an Gymnasien und diesen gleich zu achtenden Anstal⸗ ten, an Schullehrer⸗Seminarien, so wie an höheren und an allge⸗ meinen Stadtschulen angestellten wirklichen Lehrer; nicht aber auch die Hülfslehrer solcher Anstalten und die Lehrer an solchen Klassen derselben, welche als eigentliche Elementarklassen nur die Stelle der mit jenen höheren Unterrichts-Anstalten verbundenen Elementar⸗
Wir alles dasjenige bekannt, was bei der und bemerken dabei diesen Bestimmungen unter Sollte also dagegen eine vorgeschriebene Form nicht benselben das Verhältniß des Beamten oder Lehrers, welches ihn nach den obigen Bestimmungen zur Aufnahme
siehenden Königlichen Kässen und unsere Agenten streng zu wachen berechtigt, besonders und bestimmt ausgedrückt, die betreffenden Personen erwarten, daß ihre
Aufnabmen abgelehnt oder verzögert und ihnen umständliche Korre⸗ ihre Stellung abgeben oder einfache
allgemeine Wittwen⸗ h Bestimmungen nur auf⸗ niemals genügen, da wir diefe Berechtigung oder Verpflichtung auf oder Alters⸗Verhältnisse obwalten, die nach den S§. 3 und 4 unseres Reglements überhaupt gänzlich von
schulen ersetzen;
e) die Professoren bei den Universitäten, wenn sie mit einer sixirten Besoldung angestellt find; ;
f) die reitenden Feldjäger. Außerdem sind jwar noch einige andere Beamtenklassen, als die Hofdiener u. f. w., beitrittsfähig, diese bestnden sich jedoch uns gegenüber in einer gayz besonderen Ausnabmestellung und werden niemals von unsern Agenten oder den Königlichen Regierungs⸗ Hauptkassen, sondern zum größten Theil von ihren eigenen, mit unsern Aufnahme⸗Bestimmungen vollkommen bekannten Behörden zur Reception bei uns angemeldet. Es bedarf daher hier nicht
weiter ihrer Erwähnung.
II. Wer nun hiernach der Königlich preußischen allgemeinen
Wittwen-Verpflegungs Anstalt beitreten will, hat vorzulegen:
a) ein Attest seiner vorgesetzten Behörde, daß er zu einer der genannten Flassen geböre, also zu la. ausdrücklich darüber, daß er
Oekonomie⸗Kommissarien,
sei, zu 14. dagegen darüber, daß er zu den nach der Allerböchsten Kabinets-Ordre vom 17. April 1820 receptionsfähigen Lehrern ge⸗ höre. Ausgenommen sind bierbei nur die Geistlichen und die bei den Regierungen und Obergerichten oder anderen Landes⸗Kollegien als wirkliche Räthe angestellten Staatsbeamten, da diese über ihre Stellung keines besonderen Nachweises bedürfen. Heiraths⸗Kon⸗ sense konnen nur dann die Stelle solcher Atteste vertreten, wenn in
in unsere Anstalt auch eventuell das penfionbeitragspflichtige Dienst⸗ Einkommen des Beamten ad Fa. angegeben ist. Versichexungen, welche die Rezipienden selbst über Bescheinigungen einzelner Be⸗ Frden: „daß N. N. berechtigt oder verpflichtet sei, der Königlichen allgemeinen Wittwen⸗Verpflegungs⸗Anstalt beizutreten“ können uns
eigene Verantwortung selbst zu prüfen haben.
b) Förmliche Geburts⸗Atteste beider Gatten und einen Copu⸗ lationsschein. Die in diesen Dokumenten vorkommenden Zahlen müssen mit Buchstaben ausgeschrieben sein und die Vor- und Zu⸗ namen beider Eheleute in den Geburtsscheinen müssen mit den Än⸗ gaben des Copulationsscheins so genau übereinstimmen, daß die Identität der Personen durchaus feinem Zweifel unterliegt, der fonst anderweitig auf glaubhafte Weife zu heben sein würde. Bloße Taufscheine ohne bestimmte Angabe der Geburtszeit sind ungenügend; sind aber solche Angaben im opulationsscheine vorhanden, so kön⸗ nen sie als Ersatz etwa fehlender besonderer Geburts⸗Atteste nur dann