1859 / 59 p. 4 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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: 0 kann indeß erst nach vollstãndiger Ausführung der übrigen ⸗Vorschriften zurückerstattet. Die Anmeldung von Entschãdigangs . An spriichen muß binnen Grundsteuer aufzubringen ist, den Gegensatz dort scharf hervortreten, der 6 pCt. angenommen eine Differenz von mehr als 1 pCt., in der der vorliegenden vier Geseßzentwürfe ins geben treten. F. 10 schreibt drei Monaten nach Feststellung der künftig zu entrichtenden Grundstener er⸗ in dieser Beziehung zwischen den Provinzen Preußen, Pommern, Posen Gunsten der fraglichen Provinzen ein mehr als genügendes Korr e. . die Aufnahme neuer Grundsteuer⸗Anlagen (Grundbücher und Grundsteuer⸗ folgen, Eine besondere gommission, aus je einem Rathe des Finanz Justiz⸗ und Brandenburg mit der Oberlausitz einerseits und den Provinzen etwaige Irrthümer gegeben ist. Eine Erhöhung nun dieser ie n fir ö Rollen) vor, da die betreffenden Verhältnisse ziemlich überall in der landwirthschaftlichen Ministeriums und des Ministeriums des Innern und Schlesien, Sachsen, Westfalen und Rheinland andrerseits stattfindet, „In zent auf die acht Prozent des höchstbesteuerten Komplexes gäbe ei e. ö schlinmsten Verwirrung seien; durch Einfübrung eines entsprechenden Fort⸗ zwei Mitgliedern des Ober-Tribunals bestehend, prüft die Entschädigungs⸗ den drei ersten Provinzen sind zu entrichten vom Morgen kultivirten an Grundsteäer von 857,458 Thlr., für den ganzen Stat 2. 9 ihr schreibungs versahreus soll sür Erhaltung der neu zu schaffenden Ordnung Ansprüche und setzt die Beträge fest. Der Nechtsweg ist nur dann Ju— Gandes zwischen 106 Sgr und Aog Sgr., im ganzen Durchschnitt derselben Grundsteuerbetrag von 91 Millionen. Es handelt sich aber nicht a. . Sorge getragen werden; die nähere Feststellung des Verfahrens und die lässig, wenn die Kommission einen angeblichen speziellen Nechtstitel nicht 1,31 Sgr.; für die Meile zwischen 760 und 1543 Thlr., im ganzen Mehreinnahme für den Staat; es sind aiso jene 857, 458 Thlr fir 1. . Regulirung des Kostenpunktes wird näch Vernehmung der Provinzial⸗ anerkennen will; der Richter hat über den Betrag der Entschädigung

Burchschnitt 1089 Thlr; vom Kopf der Bevölkerung zwischen 6 und Probinzen gleichmäßig herabzusetzen, mithin für den höchstbesteuerten Kom Laldtage besonderen königlichen Verordnungen vorbehalten, in denen auch nicht zu erkennen. Die Entschädigungen werden baar 1e. ,

13,3 Sgr., im ganzen Durchschnitt 10,3 Sgr. Dagegen beträgt der plex um fast 548, 060 Thlr., und dieses wäre nun die S ͤ e Gleichstellung der Ergebnisse der Ertragsabschätzungen innerhalb der schuldverschreibungen geleistet; letztere bürfen nur über durchschnittliche Steuersatz für die dier zuletzt bezeichneten Provinzen für niedrigstbesteuerte Romplex , . . der w vorgesehen werden soll. Die Schluß⸗Paragraphen 11 50, 25 und 10 Thlr. lauten, müffen jährlich mit 4 pCt. verzinst und mit den Morgen kultivirten Landes zwischen 438 Sgr. und 634 Sgr., ür Anhalt gewonnen zu der Ermäßigung für den hoch stheseuerten . 4 und 12 enthalten Formelles. 1”p6Ct. amortisirt werden Für etwaige spätere Erhöhungen der GHrund⸗ alle zusammen 5,37 Sgr; sür die G Meile zwischen 3481 und 4550 Thlr, um 10 Prozent ihr es bisherigen Hrundsteuerbeirages von , Das finanzielle Ergebniß der vorli genden Gesetzentwürfe wird dahin steuer tritt keine Entschädigung ein. für alle 3813 Thlr.: für den Kopf der Bevölkerung . 17 Sgr. Thlrn. also um 607,340 Thlr., mithin eine Mehrermaäͤßigune 0b zusammengefaßtz der Gesammtbetrag von Grund- und Gebäudesteuer H ; und N. Sgr., fur alle 20,s Sgr. Im mittleren Durch chnilt des ganzen oben von 59,3358 Thlrn. Und zu der Erhöhung der n,, , sortan 11.396. 6g Thlr., das jetzige Gesammt · Grundsteuer . Egll betragt Das önial. Ober-Tribunalsrath Goltd im Verlage Staates ist der Steuerbetrag nachgéwicsen: für den Morgen kultivirken stung des niedrigstbesteuerten Komplexes um 20 Prozent seines , 0 200, 06 Thlr, es ergieht sich lso ein Ueberschuß von 41935, 000 Thlin. der Köni V 6. . 2 . . irn g n g. Jandes auf zo Sgr., für die G Meile auf 2173 Thlr. und für den Kopf Grundsteuerbeitrages von 2,5 72.379 Thlrn. alfo um 514 1, n Davon kommen 719,000 Thlr. auf bie vor den bisher privilegirten Grund⸗ 39 n ; , . ö . 26 . 6 hee , 9 der Bevölkerung auf itz, Sgr. Von allen Provinzen erscheint die Provinz oder um 33517 Thlr. weniger als oben. Die Grundsteuer⸗ Hau i bur. stücken zu übernehmende Mehrsteuer und müssen zur Verzinsung und ) . für , 6. ,,. * g 33 il . . Sachsen, sowohl nach dem Flächeninhalte als nach der Bevölkerungszahl, würde sich also von 8, 645, 000 Thlrn. (s oben die erste n . Amortisation der Entschädigungen verwandt weiden. Der Ueberrest von 9 ö. ö. iefzt fart h segt ein se i . later 3 J . als die am höchsten, die Provin; Posen als die am niebrigsten besteuerte. Rubrik 1 der zweiten Tabelle) auf 8,552 O0 Thir reduziren . g n. . Mö, 060 Thlrn,. ist die von der neuen Gebäudesteuer verbleibende Mehrs k. . zt sh., 66 . ö. legen e t, , . ch * In ihrer Gesammtheit steuern die Provinzen Preußen, Pommern, Posen alle Provinzen in Zukunft gleichmäßig mit etwa Ji Pro ent . einnahme; sie soll die Grundsteuer; Ermäßigungen bis dahin decken, daß . e, n. wie: 1 ehr . *. Rechte fin . ur , ,,, n,, de , d Ke wan is ,, , ö . urchschnittlich kaum die Hälfte des dur hschnittlichen Steuersatzes für den Die Erhö w ,. ir verwirklcht ist. ; ö , ,,,. . . ö ; ganzen Staat und nur etwas über den vierten Theil dessen, . 9 Ge⸗ . , 26 , ß r le fehlen die Motive den vorgussichtlichen Angriffen derer, Strafgesctzbuch, mit den Erfahrungen über das französische Gesetzbuch und betragt . den gt fig sche' sich in ihrer Anschauung üher die Grundsteuer in extremster Weise mit den Gesepgebunge, Arbeiten, die ben franzbsischen Code nachgetildet sind, „welche sich in ihrer = dun dle Geset gebung bemeffen,“ insbesondere der itälienischen Stagten, des Königreichs der Niederlande 4 . ; und Belgiens. Die Schwurgerichts⸗Verhandlungen, die Praxis der

sammtheit der vier übrigen Probinzen zu entrichten hat, während sie vom beträgt z 6 = 2 . enn ner on roz. beträgt Kopf der Bevölkerung gerade auf die Hälfte dessen, was den übrigen vier a z h n ö 1 gegenüberstehen und danach ihre Forderungen q

Probinzen obliegt, zu stehen kommen. - ; 58 ie Gerechtigkeit, die raktische Ausführbarkeit der vorliegenden 4 Fshzfe ünd der S ; ; z 3: ; . ö

Zu einem gleichen Ergebniß, wie diese statislische Vergleichung, führt 9 r gen 16009 264. 10) ö. J, . . die e, , . von verschiedenen Seiten ,, . ,, Landtags. Ver hand.

eine näbere Betrachtung der verschiedenen Steuerverfassungen und ihrer 2 mn ern 1914100 28. 60) Opfer zu bringen, und heben hervor, daß hier die Opfer auf das moglichst , gige Literatit fiaden n teser Zeitschiift ihre ge

Besteuerungssätze. Unter Bezugnahme auf die in den Motiven von 1852 9 Posen 585 900 G

gegebene histoörische Uebersicht begnügt sich . Denkschrift des Finanz⸗ 85

9 236 ; 390, 10h inge Maß zurückgeführt seien Brandenburg 1tzn 5h 6 l h get ingfu e nns e mn cen . en g m nn, ,,, /

ministers mit folgenden Andeutungen: mit 287 bis 34 Prozent vom Rein— 3) Die Oberlausitz 14,300 38 dh, 100 weite Entwurf (wegen Einführung einer neuen Gebäubesteuer / ist wie

ertrage wurde gegen die Mitte des vorigen Jahrhunderts Schlesien zur Summa. 1 42... . 514,500 3, 086, 8 0 9 erste bereits seit einigen Tagen in den Blättern mitgetheilt; die Ge⸗ Berlin. Nach einer dem Bericht der Budget⸗Kommission des Ab

Grundsteuer veranlagt; in den altsächsischen Theilen der Provinz Sachsen * . K bäudesteuer wird bei Wohnhäusern 4 Prozent des Nutzungswerthes, bei geordnetenhauses beigefügten Uebersicht wurden 1858 in der hiesigen

bildete die Grundsteuer früher die Hauptéinnahmequelle und ist nach und ) Schlesien (ohne Oberl.). ᷣ⸗ 188, 600 1,597,300 Häusern zu gewerblichen Zwecken 2 Prozent betragen. Königlichen Münze ausgemünzt: 1) in Gold Töss Stück Kronen 2 95

nach zu einer außerordentlichen Höhe gesteigert; die ehemals westfä li⸗ 9) i n 149, 600 13,000 Während die beiden ersten Gesetzentwürfe für den Umfang der ganzen Thlr. 3) in G iiber Vedeinsthaler 165,569 Stück, Vereinsthaler Wenfalen ö 106,509 Höh, M0) Mongrchie mit Ausschluß der hohenzollernschen Lande und des Jade. für 1.321,53 Thlr, und zwar a) preußische 1,165,405, b) Mansfeldsche

schen Theile der Monarchie, so wie die Rheinprovinz ind theils durch ; neue, theils durch Erhöhung alter Grundsteuern sehr ie e, ö Rheinland . 162, 400 1,461, 890 gebietes erlassen werden, treffen die Gesetzentwürfe 3 und 4 nur die öst⸗ Bergsegensthaler 56 000 St., e) Neuß Pl. jüngere Linie 10,000 St., d) andrerseits stammen in den der ostpreußischen, der märkischen und der Gesammtsumme . . . 514475 607.300 8.552.900 lichen Provinzen. Der Gesetzentwurf 3 betrifft die Veranlagung und Er⸗ weimarsche 63,000 St., e) dessausche 26, 86 St, f) Reuß Pl. ältere pommerschen Grundsteuerverfassungen unterliegenden Landestheilen die Be— Daß die Ermäßigung in den kisber höchst besteuerten n , ebung der Grundsteuer von den bisher befreiten oder bevorzugten Grund- Linie 9500 St. 2. Thalerstücke für 16033 Thlr. 20 Sgr. 3 träge noch aus dem ersten Viertel des vorigen Jahrhunderts; in den bei. nicht durchweg gleich angesetzt, sondern durch Alina j . . 89 kücken. Darnach werden zur Veranlagung herangezogen; die Güter, welche Thalersiücke für 21615 Ihle 7 Sgr. 6 Pf. und zwar aj preußische den Lausitzen sind ebenfalls die althergebrachten Steuersätze unverändert; des ersten Gesetzentwurfs ein Unterschied zwischen den beide fi . entweder ganz grundsteuerfrei sind, oder keine eigentliche Grund⸗ für 66,515 Thlr 7 Sgr. 6 Pf., b) schaumburg ; lippesche für 5100 Thlr. in Westpreußen ist §. T3 urfolg. die Contribution nach sehr milden Ab- Provinzen einerseits und den Provinzen , und 9 . ö. . steuer, oder dieselbe nur für einen Theil ihrer Grundstücke, oder * und Silbergrofchen für 111,803 Thir. 29 Sgr., und zwer a) preu⸗ schätzungen eingeführt; in dend ehemals polnischen Landestheilen endlich seits gemacht ist, wird aus den J, ine andere, grundsätzlich geringere Grundsteuer als die der. ßische für 79, 03 Thlr. 39 Sgr., b) weimarsche für 15,000 Thlr., ist die Grundsteuer über die ursprünglich mäßigen Ansaͤtze nicht erheblich steuer gerechtfertigt: in den westlichen Probin h. 1 , m, ö . selben Grund steuer⸗Verfassung unterworfenen bäuerlichen Grundstücke zah⸗ c) schaumburg⸗lir pesche für 9000 Thlr., d) schwayzburg sondershausensch⸗ gesteigert. gleichmäßig, in Schlesien und Sachsen sehr . en . 6 J einn len, ferner bie von ihnen steuerfrei abgetrennten kleinen Besitzungen und für 80009 Thlr.; 3) in K upfer münzen für 69,354 Thlr. 28 Egr., und

uch ist diese Ungleichheit schon oft im hreußischen Staatsleben zur gleichung dieser Verschiedenheiten war durch g.. e . , Gruändstücke, ferner die Feldmarken den Städte, walche nur den Servis war 2) greußische für 4354 Thlr. s Sgr., b) weimarsche für 0 90 Sprache gebracht und anerkannt.! Von 1828 ab haben die westlichen deten auf 10 Prozent des Reinertrages cini K Ueberbu. nach §. 6 des Abgaben⸗-Gesetzes vom 30. Mai 1820, oder weder Servis Thlr., c) schaumburg⸗lippesche für 11,K000 Thlr., 4) lippe detmoldsche für Peorinzen Anträge auf Abbülse gestellt; 187 hat die Ite Abtheilung der eine gleichmäßige Herabsetzung ni um 9 Pr ö m,, ,. wahren noch Brundsteuer an den Staat entrichten, oder die landes üblichen Grund 3000 Thlr,, e) schwarzburg.= sondershausensche für 4009 Thlr., k) reuß⸗ Preistände Kurie des vereinigten Landtags nach gründlicher Untersuchung heiten führen würde. Durch Alinea 3 des § 339 a. meu Ungleich steuern nicht voll bezahlen; endlich alle die Güter und Grundstücke, deren plauische jüngere Linie jür 40 0 Thlr. endlich für, Mecklenburg Schillinge die berhältnißmäßige Ueberbürdung von Schlesien, Sachsen, Westfalen und die Erhöhung der Grundsteuer für . bigher ,. ö,, ., da bisherige Steuerfreiheit auf besondern Privilegien oder auf Verträgen mit für 4000 Thlr. und Kupfermünzen für 500 Thlr., im Ganzen sind Münzen Rheinland anerkannt und auch die Regierung hat die Richtigkeit der That⸗ plex das Maß der 20 Prozent nicht sberstz gt J dem Staat oder auf . beruht b . kescht . ,, im Werihe von 1,698,515 Thlr. z Sgr. 6 Pf. ausgemünzt. sache zugestanden. Die C6 5 8961 . , , Rechtstitel von der Steuer be reit geblieben nd. binn, on N 1 . 3 r. das Maaß der Ueberbürdung-war man zweifelhaft, da zur ,,, al !, . stehenden Gesetzentwurfs l. Cihenr ker? Veranlagung bleiben: die geistlichen Stifts- und Rittergüter , Beantwortung der Frage das nöthige Material fehlte Zur Ausführun te 9. 8 . orundsteuer enthalten die näheren Vorschtif— in den der schiesischen, polnischen, warschauischen und westpreußtschen Nach amtlichen Nachweisen sind am Schlusse des Jahres 1857 des Gesetzes vom * Februar 183506 hat die hꝛegierun Ermittelun ö , (. a. der in S. 3 gegebenen Bestimmungen, Fehen die Mo Grund steuer⸗Verfassung unterliegenden Landestheilen, soweit sie die gef. an preußischen Telegraphen⸗Verbin dungen vorhanden gewesen, . en kellen iassen, in weichem Verhältniß der Ertrag des rnnd und Women ö . der Ermäßigungen in den bstlichen Provin en ihrn wenn auch nach anderen, als den für die bäuerlichen Grundstuicke g 38 6 Gd rs, M, mis gäb, ss M. Leitungen. innerbalb der einzelnen Provinzen von der Grandsteuer in Anspruch . . 6 . Praͤklusivtermin fest; 5. d speziell behält die Vertheilunh angenommenen Grundsätzen veranlagten Grundsteuern wirklich zahlen. Im Jahre 1858 sind mit⸗ nommen werde; bie Resuktate sind in den Motiven von 1857 mit 336 . . igen Steuererhöhung, auf die, einzelnen Theile des bisher 2) Die von der Domalnen-Verwaltüng veräußerten, Hüten und Grund. telst des für dieses Jahr bewil; Hauptsächlich auf die Kauf- und Pachtpreise der Güter und 6 1 i * af V künftigen Bropinzial-Verordhungen bon stücke denen bereits nach §. 5 des Gesetzes vom 30. Mai 1820. eine ligten Extraordingriums enbant: it sd sind diese Crmittelungen gestützt; gan berburgt 3 . ,,, Komiungl Landtage angehsrts werde besonbere Grundsteuer auferkegt ist; 3) die Grundstücke der bauerlichen 12 (Ne le ei ien Meilen keit der Resultate nicht werden; 2 . n, e Ile an J 143 . . e g Inmzdiag Cinss sz inden Demi er seren e und ne 3 . . ö ö ö 4 11,00

55 5 eam, , le, e n, , 3 in. er e h geschont, die Staats Fam 27. Tuli 1808 er Karinets-Ordre vom 11. Oktober 1843 , kJ , ä, ,, . k . wan et n m robin nn r Den . ; 3 t Aufhebung der rundsteuerbefreiungen Hofrä Härten u. z. in den Städten und Vorstädten; 5) die Do⸗ Swinemünde 34. 00 1 be, en. * i ,,, n, . e. ee. 2. ö. . Ausfall aus den Grundsteuer⸗ Einen, n en n ,. Wi! den Staats; 6) die n rn, dn nl ) zwischen Görlitz u. Daten far die Beurtheilung des fa, n n mn fh. bey Jun 3. 3 reichend deckt; Die SS. 6 u. solg enthalten besondere Bestimmun, der ehemals Reichsunmittelbgren; 7) die Grundstücke im Besitz oder zur Waldenburg... nen Probinzen im Gan en a reg n 3 e , 6 f . ö. oltlichen Prsbinzen. S 6. sichert das unveränderte Fort⸗ Unterhaltung von Kirchen, Schulen, milden Stiftungen oder zur Dotation d) zwischen Sigmarin⸗ und haben insofern . Werth. Der r n, J . K 6 zt, bon Heistlichen und Lehrern bestin mt; 4 hessndere . 6. 6 e) lden ch sie den eben besprochenen Gegensatz zwischen den beiden mehrfach erwahnten auf den Antrag der Probin al. Herta . n n, , ,,, wähnt, bestinmt die Aus führungs Miahreg nge sücknctn Crunk; , d,, 2, 8o Gruppen der preußsschen Provinzen. Es beträgt dangch die Grundsteuer oder ohne solchen Antrag 3 ö ö n ,, ,, ,, der Veranlagung Ter. an den Hen chene Landeßihellti. zu Hrn f) zwis en Liegniz u. in Sachs Schlesien (mit Ausschluß usih m n ; isetzgebung ausdrücklich vor; di r anblichen Grundsteuern, wobei jeder Landes ) zwischen Liegnitz u. in Sachfen und Schlefien (mit Ausschluß der Ober-Laufitz, mehr als 8, ferner in diesem Paragraphen ,, . ele , r, m zu legenden landerkblichen. 6mhn 3. Schweidnitz. .... 6, 20 beinahe 9 Prozent des Ertrages vom Gsiund und Boden; in Ostpeußen Benennungen für die Grundsteue 3 ö . ,,. . ee , hel i n , . Ji ,. . n zwischen Schweid— : gegen 6 Prozent, in den Tandestheilen unter der polnischen Steuer- pflichtigen sich schon an den alle , , w ,,. hah die eren, (unter Berücksichtigung der greiegr engen; mehr Arran sagung. r eff s) Al eud Ratibor. A

f iemlich 5 r s ur ; e . gemeinen Namen gewöhnt haben und, daß bildet, se s Maxi der Velastung 16 pt, des Neinertra— es fest, nitz und Natibor⸗ 80 . , m e n e ,, ö. ö i uff . . init den. hundert berschie denen Benennungen über⸗ ier e, ,,, Veranlagungs⸗ gan ul. zWwischen Halle und zcnaäer Liste it das Verhältniß der Grundsteuer zu 7 ö Aliwen dung der durch den mangf siu den, das Nieclamatiensderfahren u,. s. wn Der rr, Hestgentwiͤf . ber egiegenschaften für die beiden westlichen . n 9. ö. nn . een KJ . die Sthibi igtelten in der betrifft die Entsch digung. Die elbe wird nur geleistet für das nach zwischen Nerdhau— einer (unter den Anlagen zu den Motiven ab 3 4 rh Den . der Besiß: und,. Besteüerungs - Verhälinifse und. Ehn, dem Geseßentwurf 3 von jeßt ab gegen früher zu bezahlende Mehr. Die sen ünd Halle... schrift der Katasterverwaltung erhellt, daß an gde ö. . JR fer ich , n ö , een , . J 49 e, ö

f a infalls n : wwe e,, ö ö . üer emeinde⸗Grundstücke in zurch lästi ze worben oder dur ziell Privilegium . . 2. 2 e n,, , ! 6 65 g, nr, , , . ihrer Gesammtheit . die aufzubringende Grundsteuer, über die e n, n,, J der Besitzer . privatrechtlichen zwischen Berlin und er r m Oger, end n, 1 . 9 . ö. ö eines Gesammtverbandes von Grundstücken für sogenannte Rechtganspruch auf Eteuri freiheit bat. Alle anderen Besißer von Grund— Niesa Brobin zen lä5t fich ie Grundsteuer auf 8 vt. des Re . 7 , ,, u. bsi. =S. 3 stelit für Grüns stück, die aus dem Döhminih stücken werden nur zu zwei Brütheilen enischädigt, also mit 135 Prozent; zwischen Halle und men. Jeden falls liegen in biesen Daten genügende A , 6 j n,, , Privat. gar nicht entschädigt, werden, die Besizer' solcher Gütern, deren 26 z fahrung der in jede sichenden L gr nn * vt . be cr nichm ,,, , . . . . Ste erfte heit sshen, ba, die nnn, 1 ; 66 ; . ine ve schõp 1c anni ; , Te. z J orstgrundstücke erwirbt, werden inner tzten fünfzi ich aufgehoben ist, sich , n, * n,. , , , r,, ,,. allerdings 1 Grundstücke, welche nach dem Erscheinen dieses Gesetzes von . . . wenig g gel solcher zwischen Bonn und Die Aus glich ang nun barch Abfetzung i gerne der höͤchstbesteuer⸗ 3 13 z * , . werden, fahren fort steuerpflichtig zu sein. Grundstücke, die von and ern landesüblich besteuerten Gütern oder Grund⸗ Coblenz ten Vichin cen! von dem Gem mt⸗Heunbstsuer-Soll des Staats he belziu⸗ . 8 wirb der Grundfteuerhetraß jeder Fröbinz als ein Hontinges stücken ohne Uebernahme eines verhältnißmäßigen Steuer⸗ Antheils ab⸗ zwischen Görlitz u. rer, n unthunlich, wei mir, m l. * i, n. n, ,, . ,, . , f 9 , n , all getrennt sind. Den städtischen Feldmarken wird . , . 66 . ö würde gedeckt w en. , . Vro⸗ J etzgebung erhöht oder ber, kigung gewährt, wenn die neue Grundsteuer mit der neuen ebaudesteuer mn, ,, vinzen kang für e n, bie 2 3 n n,, . werden kann, = Hur zBerühighung“ soiohl für dis Grunden! , 61. Gesammtbetrag der e entrichteten Grundsteuer über⸗ Cassel uber War werden. Die Aus fahrung bhieser Maßregel muß moglichst schonend sein rr n fe, , . i n 6 des de nn n, steigt. Fur gelb grund st cnc tig , , . . I , n ,, 165,867 Meilen . 21 tatt bes witllichen Durchschnitts von etwa 5 pCt. bom gehen der Grundsteuer- Einnahme, . Ir , r n . Tbell des gezahlten n 4 . ö fenerirage (s. o.) für bie nichrigsstbesteuerten Lanbesthelle ber Satz von J fälle dem Staate gegenüber aufkommen sollen. Die gontingentirung