436
rche gemacht werden. Sollte in besonderen Fällen es nicht ,. n , g e zu erhalten, und diese Unmög⸗ lichkeit bescheinigt oder wenigstens wahrscheinlich gemacht 3 so muß das Alter durch gültige Atteste seit der Jeit der Confir⸗ mation, durch glaubwürdige Bescheinigung der Eltern oder Tauf⸗ zeugen, durch gerichtliche Vormundschafts Bestellungen, worin das Alter der aufunehmenden Eheleute angeführt wird, durch Dokumente, welche eraume Zeit vor beantragter Reception im Druck erschienen fer oder sonst durch andere, allen⸗ falls durch das suppletorium zu bekräftigende Mittel erweislich ge⸗ macht werden. Einer gerichtlichen Beglaubigung der Kirch enzeugnisse bedarf es nicht mehr, wohl aber muß der Unterschrift des Aus⸗ stellers das Kirchensiegel deutlich beigedruckt sein. Auch sind diese Dokumente stempelfrei, den Predigern aber ist es nachgelassen, für Ausfertigung eines jeden solcher Zeugnisse kirchliche Gebühren. jedoch hoͤchstens im Betrage von 7 Sgr. 6 Pf., zu fordern. Da die Kirchenzeugnisse bis nach Beendigung der WMitgliedschaft bei unseren Akten verbleiben muͤssen, so ist denjenigen Recipienden, die sie etwa auf Stempelpapier einreichen und also später auch zu an— deren Zwecken als zum Einkauf in unsere Anstalt benutzen können, ganz besonders anzurathen, von vorn herein uns zu unseren Alten nicht die Originalien, sondern stempelfreie beglaubigte Abschriften zugehen zu lassen, jedoch mit dem ausdrücklichen Vermerke des vidi⸗ nftenden' Beamten, daß den Originalien die Kirchen siegel beigedruckt seien. Jedenfalls besitzen wir keine Arbeitskräfte, um später auf Verlangen einzelner Interessenten beglaubigte Abschriften der bei unseren Akten beruhenden Aitteste ertheilen zu können. e) ein ärztliches, ebenfalls sten pelfreies Attest h gor genden Fassung: „Ich (der Arzt) versichre hierdurch auf meine Pflicht und an Eidesstält, daß nach meiner besten Wissenschaft Herr N. weder mit der Schwindsucht, Wassersucht, noch einer anderen chronischen Krankheit, die ein baldiges Absterben befürchten ließe, behaftet, auch überhaupt nicht krank, noch bettlägerig, sondern ge— sund, nach Verhältniß seines Alters bei Kräften und fähig ist, seine Geschäfte zu vertichten. Dieses Attest des Arzies muß von bier Mitgliedern unserer Anstalt, oder, wenn solche nicht vorhanden sind, von vier anderen bekannten redlichen Männern dahin bekräftigt werden: „daß ihnen der Aufzunehmende bekannt sei und sie dat Gegentheik von dem, was der Arzt attestirt habe, nicht wissen, Woͤhnt' der Reeipient außerhalb Berlin, so ist noch außehren ein
S» eäftkat hinzuzufügen, dahin lautend: „daß sowohl der Arzt als die vier S = 3 Mt tost 6 , 66 unter sihrit vorn 9Guhbrii, .
keiner von ihnen ein Vater, Bruder, Sohn, Schwiegersohn oder Schwager des Aufzunehmenden oder der Frau desselben sei.“ Fleses Certifikat darf nur von Notar und Zeugen, von einem, Ge⸗ richte oder von der Orts-Polizeibehörde ertheilt werden; bei den Gesundheits-A ttesten für aufzunehmende Gendarmen sind jedoch ausnahmsweise auch die Certifikate von Gendarmerie⸗- Offi⸗ zieren zulässig. Das ärztliche Attest selbst können wir nur von einem approbirten praktischen Arzte oder von einem Kreis-Wundarzte annehmen. Wundärzte J. Klasse, die nicht im Staatsdienst angestellt sind, dürfen dergleichen Atteste nur dann ausstellen, wenn uns zugleich von der Ortgobrigkeit bescheinigt wird, daß an ihrem Wohnorte zur Zeit ihrer Niederlassung dafelbst ein zum Doktor promovirter praktischer Arzt nicht ansässig gewesen. Das Attest, die Zeugen⸗-Aussagen und das Certifikat dürfen nie vor dem 16. Januar oder 16. Juli datirt sein, je nachdem die Aufnahme zum 1. April oder 4. Oktober erfolgen soll, und die oben vorgeschriebene Form muß in allen Theiken Wort für Wort ganz genau beobachtet werden. III. Die Aufnahme⸗-Termine sind, wie eben angedeutet, der 1. April und 1. Oktober eines jeden Jahres. Wer also nach J. zur Reception berechtigt oder verpflichtet ist und diese durch eine Königliche Regierungs-Haupt- oder Instituten-Kasse, oder durch einen unserer Kommissarien bewirken will, hat an dieselben seinen Antrag und die zu 1I. genannten Dokumente vor dem 1. April oder 1. Oktober so zeitig einzureichen, daß sie spä—⸗ testens bis zum 15. März oder 15. September von dort aus bei uns eingehen können. Anträge, welche nicht bis zu diesem Zeit⸗ punkte gemacht und bis dahin nicht vollständig belegt worden sind, werden von den königlichen Kassen und Kommissarien zuruͤckge⸗ wiesen und können nur noch spätestens bis zum 1. April oder 1. Oktober in portofreien Briefen unmittelbar an uns selbst ein— gesandt werden. In der Zwischenzeit der vorgeschriebenen Termine werden keine Receptions-ÄUnträge angenommen und keine Aufnah— men vollzogen. 1V. Ben zu II. genannten Attesten sind wo möglich gleich die ersten praenumerando zu zahlenden halbjährlichen Beiträge beizu⸗ fügen, die nach dem Tarif zu dem Gesetze vom 17. Mai 1856 sehr leicht berechget werden können. Dieser Tarif ist im Verlage der gegn Decker'schen Geheimen Ober⸗Hofbhuchdruckerei erschienen und si also Jedermann zugänglich. Bei Berechnung der Alter ist jedoch der 5. 5 unseres Reglements zu beachten, wonach einzelne Monate unter Sechs gar nicht, vollendete Sechs Monate aber und darüber als ein ganzes Jahr gerechnet werden. Stundungen
der eisten Beitrage oder einzelne Theilzahlungen zur Tilgung der— selben sind unstasthaft, und vor vollständiger Einsendung der tarif⸗
mäßigen Gelder und der vorgeschriebenen Atteste kann unter keinen
Umständen eine Reception bewirkt werden.
V. Was die Festsetzung des Betrages der zu versichernden Pension betrifft, so haben hierüber nicht wir, sondern die den Re— ciplenden vorgesetzten Dienstbehörden zu bestimmen. Es kann da⸗ her hier nur im Allgemeinen bemerkt werden, daß nach den höheren Orts erlassenen Verordnungen die Penston mindestens dem fuͤnften Theile des Diensteinkommens gleich sein muß, wobei jedoch zu be— rücksichtigen ist, daß die Verfichkrungen nur von 25 Thlrn. bis 500 Thlrn. inkl., immer mit 25 Thlr, steigend, stattfin den können.
VI. Bei späteren Pensions-Erhöhungen, die jedoch in Be— ziehung auf die Beiträge, Probejahre u. s. w. als ganz neue, von den älteren ganz unabhängige Versicherungen und nur insofern mit diesen gemeinschaftlich betrachtet werden, als ihr Gesammthetrag die Summe von 50 Thlrn, resp. 100 Thlrn. und 500 Thlirn. nicht übersteigen darf (el. La und b.), ist die abermalige Beibringung der Kirchenzeugnisse nicht erforderlich, sondern nur die Anzeige der älteren Receptions⸗Nummer, ein neues vorschrifts mäßiges Gesund⸗ heits-Attest und, wenn die zu 1a. und b. bezeichneten Grenzen überschritten werden sollen, ein amtliches Attest über die veränderte Stellung und Besoldung, so wie über die etwa erlangte Pen sions⸗ Berechtigung. Auch die Beträge der Erhöhungen müssen wie die ersten Versicherungen durch 25 ohne Bruch theilbar sein. :
VII. Nach dem Gesetze vom 17. Mai 1856 werden nicht mehr Goldsummen, sondern nur noch Summen in Silbergeld ber⸗ sichert, so wie auch die halbjährlichen Beitrage nur noch in Silber⸗ geld berechnet werden. —
Vill. Da wir im Schlußsatze der Receprions-Dokumente stets förmlich und rechtsgültig über die ersten halbjährlichen Bei— träge quittiren, so werden besondere Quittungen über dieselben, wie sie sehr häufig von uns verlangt werden, unter keinen Um— ständen ertheilt.
Berlin, den 29. Januar 1859.
General-Direction der Königlichen allgemeinen Wittwen— Verpflegungs-Anstalt.
Freiherr von Monteton.
Angekommen: Der Erb-Kämmerer im Herzogthum Magde— burg, Freiherr von Plotho, von Parey.
Abgereist: Ihre Durchlauchten der Fürst Maximilian und der Prinz Emil zu Fürstenberg, nach Prag.
Se. Excellenz der Wuükliche Geheime Rath und Ober⸗Jäger— meister, Graf von der Asseburg ⸗Falckenstein, nach Meis dorf.
M ich tam liches.
Preußen. Berlin, 10. März. Se. Königliche Hoheit der Prinz-Regent nahmen heute den gemeinschaftlichen Vortrag des Kriegs-Ministers und des General-Majors Freiherrn von Man⸗ teuffel im Beisein des Generals der Infanterie von Neumann, so wie die Vorträge der Minister von Massow und Freiherrn von Schleinitz entgegen und empfingen den General-Major Grafen von Blumenthal und den Polizei-Präsidenten Freiherrn von
Zedlitz.
— In der gestrigen (9ten) Sitzung des Herrenhau— ses wurden mehrere von dem Präsidenten des Abgeoroͤneten— hauses eingegangene Schreiben verlesen und die im Abgeordneten— haufe berathenen und dem Herrenhause überreichten Gesetzentwürfe den betreffenden Kommissionen überwiesen. Hierauf folgten die schon in gestriger Nummer d. Bl. gemeldeten Mittheilungen der Re— gierung.
— Nachdem in der gestrigen (20sten) Sitzung des Ab— geordnetenhauses die schon mitgetheilten Eröffnungen über die gegenwärtige politische Situation von den Ministern der Finanzen und der auswärtigen Angelegenheiten gemacht waren, folgte die Berathung des Kommissionsberichts zur Prüfung des Staatshaus— halts⸗-Etats, betreffend die Post-, Gesetzlammlungs⸗ und Zeitungs— Debits-Verwaltung. Bei dem Titel „Persönliche Verwaltungs⸗ kosten“ hatte der Abgeordnete von Vincke das Amendement ge— stellt: die Erwartung auszusprechen, daß die Zahl der Ober⸗-Post⸗
437
Directionen möglichst so beschränlt wird, daß für jede Provinz
nur eine Ober⸗Post⸗Direction bestehen bleibe. Das Amendement wurde von dem Hause angenommen. Es wurde darauf der Etat der Poste, Gesetzlammlungs⸗ und Zeitungs⸗Debits-Verwaltung dem stommisstons⸗Antrage gemäß mit g.732, 455 Thlr. genehmigt; eben so die Etats der Telegraphen-Veiwaltung, der königlichen Por— zellan⸗Mauufaktur und der Gesundheitsgeschirr⸗Manufaktur. Der Ju stiz⸗Meinister überreichte den Entwurf eines Gesetzes, be— freffend die Zulaͤssigkeit der Executions⸗Vollstreckung durch Personal⸗ Arrest zum Zwecke des Manifestations⸗Eides im Departement des Justiz⸗Senats zu Ehrenbreitstein. — Im weitern Verfolg der Tages-Ordnung wurden die Etats der Münze und des Finanz⸗ Ministeriums angenommen. Schließlich folgte die Berathung über Petitionen.
— Das Post⸗-Dampfschiff „Geiser“ ift auf seiner ersten Fahrt von Kopenhagen in Stettin gestern Mittag mit 2 Passagieren eingetroffen.
GHolstein. Itzehoe, 8. März. In der heutigen (34sten) Sitzung der holsteinischen Ständeversammlung kam der 7te Bericht der Petitions-Kommission zur Verhandlung. Nur wenige Petitionen wurden von der Versammlung der Regierung zur Be— rücksschtigung empfohlen, darunter namentlich eine aus Norderdith— marschen wegen Ersatz des durch die Beschießung der im Hafen von Wollersum liegenden Lootsengalliote durch die königlichen Truppen im Jahre 18650 entstandenen Schadens. Außer dem Hauptantrage in Betreff der Universität Kiel, hat der Verfassungs-Ausschuß in dieser Sache noch weitere 6 Anträge gestellt, die sämmtlich den Zweck haben, die verbriefte und verbürgte Gemeinsamkeit der Uni⸗ dersität für die beiden Herzogthümer Schleswig und Holstein wieder zur Wahrheit werden zu lassen und namentlich dasjenige, was seit 1850 zur Aufhebung dieser Gemeinsamkeit geschehen ist, wieder zu beseitigen. Der unter Nr. 6 gestellte An— trag endlich betrifft die bekannte Ordonnanz des Ministers für Schleswig vom 23. Dezember und lautet: Die Ständeversammlung wolle beschließen, an Se. Majestät den König die Bitte zu richten: Allerhöchstdieselben wollen geruhen: die Allerhöchst konfirmirten Statuten der „Königlich schleswig-Holstein-lauenburgischen Gesell⸗ schaft für Sammlung und Erhaltung vaterländischer Alterthümer“ vom 27. Mai 1834 und die Statuten des „Kunstpereins zu Kiel“ für das Herzogthum Schleswig wieder in Kraft treten
und demgemäß die Bekänntmachung des Königlichen Ministers für
8 Her Schlegwig. * 2X I NMenztken i' Wetre es fete ns af Tee th Wößemd' Uno Gel fuäschäskei ür Betreff des
Herzogthums Schleswig“ aufheben zu lassen.
da Per Königliche Kommi ärte heute auf 9. Maͤrz. Der Königliche Kommissar erklärte if besonderen Auftrag von Kopenhagen, daß die Regierung auf die Anträge des Verfassungs⸗Ausschusses nicht eingehe. Nachdem der Präsident und die Abg. Blome, Pre ußer und Reincke für dieselben gesprochen, nahm die Versammlung die Anträge an. (Pr. Ztg.)
ies bade ärz. Der neugeborene Her—
Nassau. Wiesbaden, 8. März. Der neugeborene &
zogliche ir ist gestern im Palais zu Biebrich auf die Namen Franz Joseph feierlich getauft worden. Die Pathenstelle hatte staiser Franz Joseph von Hesterreich übernommen und sich bei der Handlung durch den Erzherzog Stephan vertreten lassen. (Fr. J.)
darlsruhe ärz. Das te erschienene
Baden. Karlsruhe, 8. Mäß Das heu usc e vag en, Nr. 9 enthaͤlt eine Bekanntmachung, , . Fortsetzung der Großherzoglichen Staats-Eisenbahn durch das Ge⸗—
biet des Kantons Schaffhausen.
London, 8. März.
Großbritannien und Irland. Ihre Majestät die Königin 1 gie, d io en, ab, 49 den Marquis von Ailsa ö ritter zu ernennen und mit den Insignien des Ordens zu ö ei ö. Außer dem Prinz⸗Hemahl waren der ganze Hofstaat, un ö. ö . Orbensrittern vier: die Herzoge von Montrose und e, dern Marquis von Tweeddale und Earl Roseberrh, bei der Ceremonie anwesend.
Mr. Glad st one ist heute Morgen in London eingetroffen.
Poerio ist mit seinen Leidensgefährten statt in . ö. irischem Boden gelandet. So meldet der „Herald“, n n . ö. von gestern datirte (bereits erwahnte) Deyesch⸗ aus J in a. gegangen ist: „Der „David Stuart“, Capitain . e gd mit den neapolitanischen Gefangenen von Cadix nach 3 3 abgefahren war, ist in den Hafen von Queenstown einge . 4 Die Gefangenen hatten, nach dem sie die Häͤlste der Ueberfahr ö rückgelegt hatten, gegen den Capitain revoltirt und ihn gezwungen, nach Irland umzukehren. 14
Ueber Poerio's und Gefährten am Senntage erfolgte Ankunft in Cork oder Queenstown find zwei neue Telegramme ein—
hielt gestern eine Investitur des
gelaufen. Die Meuterei auf dem „David Stuart“ fand gleich in Tadiz statt. Die aus 17 Matrostn bestehende Bemannung mußte den 69 Neapolitanern nachgeben. Diese setzten den Capitain zeit⸗ weilig ab und ernannten den 2. Schiffsoffizier an seine Stelle. Letzterer soll in Cadiz auf dem Schiff Dienste genommen und sich bald als Raffaella Settembrini, Sohn des Patrioten, zu erkennen gegeben haben. Unter den Flüchtlingen sind 8 Priester.
Aus Irland wird ferner von gestern Morgen gemeldet: Die Afsisen der Grafschaft Kerry werden heute eröffnet und vor Ablauf der Woche wird das Publikum über den Charakter und die Aus⸗ dehnung der Phoenix-Verschwörung endlich im Klaren sein. Am Dienstag (3. März) wird der Prozeß gegen 5 der Verschworenen seinen Anfang nehmen. J Die telegraphische Verbindung zwischen Malta und Cagliari ist seit vorgestern abermals unterbrochen. Die Veranlassung der Störung ist noch nicht ermittelt, doch scheint diesmal das Hinder⸗ niß weiler vom Lande entfernt zu sein, als das letzte Mal der Fall gewesen war.
In der gestrigen gib rh , e fg zeigte Lord Wodeh ouse an, daß er am 22. d. M. die zweite Lesung seiner die Abänderung des Ehegesetzes betreffenden Bill beantragen werde. Hierauf brachte Earl Granville die Frage der Kuhpocken-Impfung aufs Tapet und sprach sein Bedauern darüber aus, daß es in England den Leuten bei Weitem nicht so bequem und leicht gemacht werde, sich impfen zu lassen, wie in manchen kleineren Staaten Europa's. Aus der sich hierauf entspinnenden Conversation, an welcher sich der Marquis von Salisbury, der Earl Shaftesbury und Lord Redes dale betheiligten, geht hervor, daß im Allgemeinen unter der Bevölkerung Englands noch starke Vorurtheile ge⸗ gen das Impfen bestehen.
In der gestrigen Unterhaus-Sitzung zeigte Spooner an, daß er heute über 14 Tage die Aufhebung des katholischen Priester-Seminars von Maynooth in Irland beantragen werde. Der Minister für Indien, Lord Stanleh, beantragte die zweite Lesung der indischen Knleihe⸗Bill. Sir G. Lewis ist der Ansicht, daß das Parlament nichts Verkehrteres thun könne, als eine indische Anleihe zu garantiren. Wenn es der Re— gierung darum zu thun sei, die indischen Finanzen in einen geordneten Stand zu bringen, so müsse sie es sich angelegen sein lassen, das ein⸗ heimische Heer zu reduziren und an dessen Stelle, so weit wie thunlich, ein Polizei-Corps zu setzen. Bright entwarf ein düsteres Bild von der Lage der indischen Finanzen und erklärte, er erblicke keine Aussicht, daß die Sache sich besser gestalten werde. Es sei höchst wahr⸗ scheinlich, daß mit jedem Jahre ein Ausfall in den Einkünften eintreten und daß man sich veranlaßt fühlen werde, in jedem Jahre eine neue ö . n 6 533 9 n en Jie eu Aust dor cry ja sssie/ nh n leih ki stande abzuhelfen, scheine ihm die Herabsetzung der Beamten ge halter n Civil⸗Departement; oder wenn man das nicht wolle, so möge fan n 9. wissen Zweigen eine weit größere Anzahl Europäer . 6 ie höheren eingebornen Beamten besser besolden. Wenn man Indien n berwalte als bisher, so werde eine geringe Militairmacht zur Erhaltung des Reiches genügen. Eine Veränderung in der Veri al lung Sntiene habe eigentlich seit dem Durchgehen der vorigjährigen . k gefunden. Man würde wohl daran thun mehr Eingel orne anzuf ellen und dem Volke einer Art freier Gemeinde⸗ Verfassung zu en , Im Gegensatze zu Bright spricht sich Wilson n nn,, . ö. indlschen Finanzen aus,. Von einer britischen Garantie einer 6. 3 . leihe will er nichts wissen, Die zweite Lesung der Bill fan sch . ich statt, ohne daß es zu einer Abstimmung darüber gekommen ist. Im . Comité wurden hierauf verschiedene Positionen des Heer- und Flotten⸗ Budgets bewilligt.
Nach Berichten aus Korfu vom 2: Mätz ist (wie den 46. N. telegraphisch gemeldet wird) die ordentliche Session . Parlaments zur Erledigung des Budgets eröffnet. Der Lord⸗ Sber⸗stommissär hat eine Jaspectionsreise als bevorstehend ange— kündigt.
Frankreich. Paris, 8. März, Der Prinz Napoleon hat feine Entlassung als Minister fuͤr Algerien und. die Kolonigen genommen, der Kaiser hat, nach einer langen Unterredung 39 sei⸗ nem Vetter, diesen Schritt gut geheißen, seit gestern hat der Prinz seine amtliche Tbätigkeit eingestellt und Herr Rouher die Führung des Kolonial-Minifteriums provisorisch übernommen, und, beute bestätigt der „Moniteur“ diese Thatsache durch heref e n ines Bekretes, dessen drei Artikel lauten: „Artikel 1, ö nse viel geliebter Vetter, der Prinz Napoleon, hört, seinem ei, , mäß, auf, mit dem Ministerium für Algerien und. die i . betraut zu sein. Artikel 2: Herr Rouher, Minister des h en baues, des Handels und der offentlichen Arbeiten, ih . . mistisch den Posten des Ministers für Algerien und die Ko . versehen. Artikel 3: Der Staats Minister ist mit Vollziebung
gegenwärtigen Dekretes beauftragt.“
i i ñ di telegraphirt: ien. Aus Madrid, 7. März wird grapbi J, , Konsul zu Tanger ließ die Behörden auffordern, die spanischen Gefangenen binnen acht Tagen aus zulie fern; Im Verweigerungsfalle drobte er den Hafen zu blokiren. Drei fran— zöͤsische Kriegsdampfer langten vor Tanger an.