168
Preisbewerbungen bei der Königlichen Akademie ber Kün st e. ᷣ
il. .
Die diesjährige Preisbewerbung Königlicher Stiftung bei der Königlichen Akademie der Künste ist für Architekten bestimmt. Fur die Zulassung bedarf es der Nachweisung der erforder⸗ lichen Studien bei der Königlichen Bau⸗Akademie oder des Zeug⸗ nisses eines ordentlichen Mitgliedes der Akademie der Künste. Die Meldungen zur Theilnahme müssen bei dem Directorium der König⸗ lichen Akademie der sKünste bis zum T7. Mai, 12 Uhr Mittags, persönlich erfolgt sein. Am Montag, den 9. Mai, früh 7 Uhr, wird den vom aka⸗ demischen Senate zugelassenen Bewerbern die Prüfungs⸗Aufgabe und am Donnerstag, den 12. Mai, die Hauptaufgabe mitgetheilt. Die Beurtheilung der entworfenen Skizzen durch den Senat der Akademie findet am 14. Mai statt. Zu der Ausführung der gebilligten Skizzen erhalten die Kon— kurrenten einen Zeitraum von 13 Wochen, vom 16. Mai bis zum 15. August d. J, wo die fertigen Arbeiten abgeliefert werden. Die Zuerkennung des Preises, bestehend in einem Reise— Stipendium von jährlich 750 Thlr. für zwei auf einander folgende Jahre, erfolgt in öffentlicher Sitzung der Akademie am Geburts⸗ tage Sr. Majestät des Königs, am 15. Oktober d. J. Ausländer haben blos Anspruch auf einen Ehrenpreis.
II
Die diesjährige Bewerbung um den Preis der Michael— Beerschen Stiftung ist für Werke der Bildhauerei bestimmt. Theil nehmen konnen nur Künstler jüdischer Religion.
Die Wahl des darzustellenden Gegenstandes überläßt die Aka⸗ demie dem eigenen Ermessen der Konkurrenten, denen es auch an⸗ heimgestellt bleibt, ob sie eine Ausführung in Relief oder in runder Figur vorziehen; nur müssen Reliefs, um zulässig zu sein, eine Höhe von mindestens 23 Fuß zu einer Breite von etwa 4 Fuß haben und eine runde Figur muß wenigstens 3 Fuß hoch sein.
Gründliche akademische Studien müssen an den zuzulassenden Arbei⸗ ten erkennbar sein.
Der Termin für die Ablieferung der für diese Konkurrenz bestimmten Kunstwerke ist der 15. August d. J., und muß jedes derselben mit folgenden Attesten versehen sein:
1) daß der namentlich zu bezeichnende Konkurrent sich zur jüdi⸗ schen Religion bekennt, ein . . 22 Jahren erreicht hat
ß jn , e Cen Kerr voll fahtmus fesu9r
ift, in welcher Rü . kus sesuyrt worden
nöthig . . . eine nachträgliche Prüfung
Vorläu j 8 forderlich sige Meldungen zu dieser Konkurrenz find nicht er—
Die Zuerkennung des Preises, eines ein
von 500 Thalern jährigen Stipendiums
zu einer Studienreise nach R ; h Rom, er m 15. Oktober d. J. in der oͤffentlichen Sitzung e .
zur Feier des Allerhz 5 fe 6 ö . . Sr. Majestät des Königs. önigliche Akademie der Kü . Herbig, Dr. ! r arten ice⸗Direktor. Geh. Regierungs⸗Rath, Professor 2c Secretair der Akademie der Künffe
Besuch⸗ Ordnung für die Königlichen Mnseen.
1) Die Sammlungenz önigli ga , wie r istöniglicen Muscen gnamlic die Skulpturen⸗Galerie, das Antiquarium,
im vorderen Museen 3 . der Be sr feu n de, 1 8 ; . sKansturnn ! der Handzeichnungen, Miniaturen und
bie historische Sammlung der neueren
die , n ,, Denkmaͤlern , wr der und ber ,, . Kunstwerke des Mittelalters
die Sammlung fuͤr öͤlkerkunde,
der bezeichneten Stunden der Eintritt und zwar durch den Haupt-Eingang des vorderen Museums von der großen Fre treppe aus ohne Weiteres gestattet. Doch werden seünden unter 10 Jahren gar nicht, Unerwachsene aber nur in Be, gleitung älterer Personen zugelassen.
Mittwochs, Donnerstags und Freitags ist da Besuch der Königlichen Museen ausschließlich den enigen Einheimischen und Fremden vorbehalten, welche die Samm— lungen zu Studien irgend einer Art benutzen wollen, und
1. angegebenen ausgelegte Buch gestattet. Uebergangsbau statt.
schlossen. 5) Den Galerie-Dienern, Portiers ꝛc. ist untersagt, bei den Ausübung ihrer Dienstpflicht irgend ein Geschenk anzunehmen. Berlin, den 3. Februar 1859. Der Generäl⸗Direktor der Königlichen Museen. von Olfers.
Finanz⸗Ministerium.
Bei der heute angefangenen Ziehung der Zten Klasse 119 Königl. Klassen-Lotterie fielen 2 Gewinne zu 2000 Thlr. Af Nr. 24,736 und 90,162; 2 Gewinne zu 1000 Thlr. auf Nr. 33,23 und 50784; 2 Gewinne zu 600 Thlr. auf Nr. 58 684 und 67,168 2 Gewinne zu 300 Thlr. auf Nr. 56,504 und 72, 65s, und 10 Ge— winne zu 160 Thlr. auf Nr. 1339. 3148. 140,468. 10, 867. 24, it, 45,709. 46 542. 49, 0352. 53,792 und 9, 647.
Berlin, den 15. März 1859.
Königliche General-otterie-Direction.
Tages⸗ Ordnung.
22ste Sitzung des tung 8 Hauses der Abge am Mittwoch, den 16. März 1859, .
1) Bericht der stommission zur 'Pr Etats, betreffend ü Etat. Prüfung des Stäatshaushaltz
a) für das Büreau des Her ĩ ĩ Serrenhauses, 3 . . . des kö Ab uür das Büreau des Staats-Mini ö ö e g taats⸗Ministe für das Staats-Sekretariat s für die General⸗Orden s Kommission , für das Geheime Civil⸗-stabinet ) ö 5 Deer ore un gs Kammer er Ober⸗Examinations⸗ommission fur di ĩ böbern Ver bn ll en misslon ö ß k) des Disziplinarhofes,
I des Gerichtshofe stonsl eric hofes zur Entscheidung der sKtompetenz⸗
m) des Ministeriums de ) . — er auswäar ) Bericht der Kommission für das Justizwesen über den Gesetz⸗
Entwurf betreffend die Abänd ; a. b ‚: nige j des Rheinischen bende ge ge ee J
3) Erster Bericht der Kommission für Handel und Gewerbe über
K Petitionen. ritter Bericht der stommission für das Gemeindewesen über der Kommission für Finanzen und Zölle
geordneten, riums,
wärtigen Angelegenheiten.
Petitionen. 5) Dritter Bericht über Petitionen.
die Sammlung der nordi ischen Alterthümer die Sammlung der ägyptischen ire ner, . im neuen Museengebäude, ur den Besuch des Publituns? ez fätt. Sonnabends und Montags
in den 6 Wintermonaten von 10 bis z Uhr 10 bis 4 uhr,
in den 6 Sommermonaten bon Sonntags von 12 bis 2 Uhr.
Posen.
Angekommen: Der Prinz Adam Czartoryski, von
Division,
or und Commandeur der 6ten athenow.
Abgereist: Der .
von Kortzfleisch, nach
2) Jedem anstandig Gekleideten ist an diesen Tagen während ö
zu biesem Zweck der Zutritt zu denselben währ end der in Stunden gegen Vorzeigung der stopir. Karten oder vorgängige Eintragung in das am Eingang Der Eingang findet an diesg Tagen durch die Thür des neuen Museums unter den
Am Bienstag jeder Woche, so wie an den kirchlichen eiertagen, nämlich an beiden Festtagen des Oster, zfingst-⸗ und Weihnachtsfestes, am Neujahrstage, Ehn.
freitage und Bußtage, sind die Königlichen Museen ge
469
Berlin, 15. Hing Se. stönigliche Hoheit der Pring⸗Regent haben, im Namen Sr. Majestät des Königs, Allergnädigst geruht, den nachbenannten Offizieren die Erlaubniß zur Anlegung des von des Königs der Belgier Majestät ihnen verliehenen Leopold⸗ Ordens zu ertheilen, und zwar: Des Commandeur⸗Kreuzes:
Dem stommandanten und Führer der Brigade der Besatzung
der Bundesfestung Luxemburg, General⸗Major von Sydow; Des Ritter⸗Kreuzes:
Dem Adjutanten bei dem Gouvernement, Hauptmann von Stülpnagel, aggregirt dem 1. Garde⸗Regiment zu Fuß,
Dem Adjutanten bei der Kommandantur, Hauptmann von goblinski im 17. Infanterie⸗Regiment, und
Dem Platz-Major, Hauptmann von Iwanow, sämmtlich in der gedachten Bundesfestung.
—
Bekanntmachung vom 17. Februar 1859 — be⸗ treffend die Bedingungen, unter welchen Silber zur Ausprägung von Courantmünzen von der Königlichen Münze angenommen wird.
.
Die Königliche Münze nimmt dehnbares Silber in Barren, in fremden Münzsorten, mit Ausnahme der in Gemäßheit des Münz⸗Vertrages vom 24. Januar 1857 ausgeprägten Münzsorten, in außer Cours gesetzten Münzsorten, in Geräthen und sonstigen festen Stücken zur Ausprägung an, wenn die Mengen nicht unter 5 Pfund betragen. 3.
Das eingebrachte Silber wird geschmolzen und der Feingehalt aus einer Tiegelprobe auf nassem Wege in doppelter Probirxung beftimmt; es kann jedoch, nach Befinden der Wardeine, ausnahms⸗ weise bei unverdächtigen feinen Silberbarren der Feingehalt auch aus Aushieben ermittelt werden.
.
Den Schmelzabgang het dhe Eigenthümer des Silbers zu tragen. Außerdem werden besondere Schmelzkosten nur in dem Falle angerechnet, wenn die Schmelzung auf Verlangen des Eigen⸗ thümers bat wiederholt werden müssen, ohne eine Werthserhöhung der Masse herbeizuführen, oder wenn das geschmolzene Silber, — sei es auf Verlangen des Eigenthümers oder weil es zur Aus—⸗ mänzung nicht geeignet it — vr aus fertig nnd, ,,
zurückgegeben werden muß.
Die Probihkoften bestehen ausschließ lich aus dem fin die doppelte Probirung (§. 2) im Ganzen mit C, o2 Pfund * 21 * 8 . . 28 ö 8 . 3 it⸗ abzugebenden Probemetall. Dieselben Koften sind zu en c in sederbolte Probirung von dem Eigen, richten, wenn eine wiederholte Probirung von Re . thümer verlangt und damit eine Veränderung im Resultat nig erreicht wird. Verbleibt das Silber nicht bei der Münze (§. 3),
so sind außerdem 10 Sgr. Gebühren für jede doppelte Probirung zu entrichten.
2
5. Der Münzpreis, welcher für das Pfund ,, erh wird, wird besonders bestimmt und durch das amtliche . der hiesigen Börse zur öffentlichen Kenntniß geh reac 1 . Abänderung des bestimmten Münzpreises wird jedes mal ypTage por deren Eintreten in gleicher Weise bekannt gemacht werden.
werden nach Feststellung des
und deren Geldbeträge, je weder sogleich oder binnen welche nach der Reihe—
. DO. Ueber das eingebrachte Silber
Feingehalts Münzscheine ausgefertigt, nach dem vorhandenen ,, e . F 5 . 2 * ö * 55 * 3 33 6 der in dem Münzscheine ausgedrückten Frist, a, folge der Einbtingungen bestimmt werden wird, gegen Quittung
sgezal Wand Cidenthümer des Silbers ist berechtigt, die Zah⸗ ausgezahlt. Der Eigenthümer des Silbers h Er rech mn her, lung des bestimmten Müͤnzpreises F. ) in n ein net, stücken zu bedingen. In dem Falle einer nicht n n,, gänzlichen oder theilweisen Unterbrechung des de, , 1 bon? dem Einbringer des Silbers weder die Einhaltung der be stimmten Frist noch ein Schadensersatz gefordert werden.
Goldhaltiges Silber bleibk für jetzt von der Annahme hei der Königlichen Münze ausgeschlossen.
Vellin, den 17. Februar 1859. Königliche Münz⸗-Direction.
N ich tam tliche s. f rli ir Se. Königliche Hoheit eußen. Berlin, 15. März. Se. Königliche . der 7 nahmen heute Vormittag die Vorträge des General-Majors Freiherrn von Manteuffel, des Polizei⸗Präsidenten
Freiherrn von Zedlitz, der Minister von Auerswald und Freiherrn don Schleinitz
entgegen und empfingen eine Deputation des Herzog⸗
thums Cleve, bestehend aus dem Grafen Let Wissen, dem Ritter⸗ gutsbesitzer bon Hochwächter und dem Bürgermeister von Cleve, König.
— In der gestrigen (12ten) Sitzung des Her renhauses stand auf der Tagesordnung die Berathung verschiedener Peti⸗ tionen, welche nach den Anträgen der stommission theils der Re⸗ gierung zur Erwägung überwiesen, theils durch die Tagesordnung erledigt wurden.
— In der gestrigen Etsten) Sitzung des Hauses der Ab⸗ geordneten machte der Praäfident Anzeige von dem Tode des Abgeordneten Grafen Dohna⸗Wesselshöfen und widmete dem Ver⸗ storbenen einige ehrende Worte. Gegen die Wahl des Herrn von Lancken in Stralsund ist bereits ein Protest eingelaufen. Die Uebereinkunft wegen der Cölner Rheinbrücke wurde ohne Dis⸗ kussion einstimmig genehmigt. Wegen des Antrages über den Bau der Eisenbahn auf dem rechten Oderufer wurde die vom Abgeord⸗ neten von Carlowitz beantragte mottvirte Tagesordnung unter Zustim⸗ mung des Handelsministers angenommen. Der Justizminister brachte eine Vorlage wegen des ehelichen Güterrechts in Weftfalen, ein⸗ schließlich der Kreise Mörs und Duisburg ein, welche an eine be⸗ sondere Kommission überwiesen wurde. Eine Vorlage des Finanz⸗ ministeriums wegen Einführung der Zollgesetze in das Jadegebiet ging an die Finanz⸗Kommission. Bei Berathung der Nobelle zum Reaͤllastengesetze (Normal⸗Marktorte und Normal⸗Preise betreffend) wurde auf Antrag des Abgeordneten von Vincke die (vom Herren⸗ hause beschlossene) Anhörung der Kreistage wieder ausgeschlossen. Der Gefetzentwurf wegen Äufhebung der Leg ge-Ordnung in Tecklenburg und Ober-Lingen wurde ohne Diskussion angenommen.
Holstein. Itzehoe, 13. März. Aus der gestrigen bereits erwähnten Schlußsitzung (38sten) der holsteinischen Stände⸗ versammlung entnehmen wir Folgendes: Der Präsident gab zuerst der Versammlung einen Ueberblick über ihre Thätigkeit, er⸗ wähnte der 24 Vorlagen, welche die Versammlung einer Prüfung unterzogen hatte, der Propositionen, welche gestellt, der Bedenken, welche erstattet, und der Petitionen, welche bei der Versammlung eingereicht waren. Unter den Petitionen waren 2800 politische Adressen gewesen. Es sei ein nicht unerfreuliches Zeichen, daß die Versamm⸗ lung bemüht gewesen, sich bei ihrer Arbeit den Wünschen und Ansichten, welche früher von der Regierung ausgesprochen waren, möglichst anzuschließen. In dieser Beziehung sei hervor⸗ zuheben, daß schon im Jahre 1851 von der Regierung ein Plan zur 4 . Monarchie vorgelegt worden, Fetz Fsich vse Veisämnflung nun enrschwassen und Nr Se,. , gegen . jetzt Aus stellungen gemacht wür⸗ den. Es sei den Landtagen gegenüber der Repraͤsentation 2 marks und Schleswigs solche Gleich berechtigung . 2 GHesetzesvorschlége, welche gemeinschaftliche Augzeßenbenen L=. trafen, von jeder dieser Landesvertretung abgesondert * 4 schlußnahme behandelt werden sollten Es war ein Klan zr Karkrreitung der Gesetzgebung vorg schlagen, daß Ausschü sse aus Fer? Landesbertrelung fich in gleicher Zahl, ver einig, . Wenn dieser Plan von Seiten der holsteinischen .. 96 Zustimmung gefunden, so habe es darin Leinen Grund. gehabt, daß mit jenem Plan eine nahe Verbindung Schleswigs mit Bänemark, wie man sie im Allgemeinen durch den Ausdruck K bezeichnen pflege, verbunden gewesen; nun sei . . 5 a9 ralton Schlegwigs durch die Bekanntmachung vom . r e dige aufgegeben, im Uebrigen aber die her,, . . e, . und' Hleichberechtigung stehen geblieben. Wenn eine gr , . der Fregierung nicht abgeldugnek werden könn e. . fammlung glauben dürfen, daß es Anerkennung fin den würde, me sie in wesentlichen Punkten zurückgegangen auf n ten acer n. a. nicht bielen Jahren von der Regierung selbst aus gegangen. em n Er rlasse der königlichen Gefandten zu Wien Und Verlierde n.,. 1857 gedacht werden, an welche sich die Hoffnung gelnür End durch eine vorlaͤufige Verfügung die Interesken , , e. sichergestellt werden. Roch ein Gesichts punkt ei r . Es habe sich über das Recht in dnenar giedenhär verschiedene Ansicht geltend gemacht, die Ver edende Ansichten hätte zu einem. Kampf geführt, 8 enn viel edles Blut vergossen und wer au! * habe geglaubt, für sein Recht zu kämpan,
An die Sten
. — * i
* 2 2 .
wer auf dieser Seite kämpfte. dann Verhandlungen getreten; funden, eine andere Basis für . als diejenige, für welche man gekämpft; aller Staͤnde des Landes hatten. sich diese Wenn Parteien sich in den verschiedenen gegenüberständen, so belfe es wenig wenn anderen Seite übergebe; dies dass Stimme der offentlichen Meinung. habe die ihr gegedene Basis
tung und die Hand, die zuruͤckzuweisen wer möchte
* — * 28
ö. man ade 224 8 2 den nen dnn
2 . 2 * 8 * 8 — ammelin
2 ꝛ X * angenemmen; das
d dnnn w auf diese Werne d dafur