1859 / 69 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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zm r Sandel, Gewerbe und öffentliche Vt intstertum far Satz cbeide᷑.

Bekanntmachung.

Der Unterricht in der mit dem Königlichen Gewerbe⸗Institut verbundenen Musterzeichnen⸗Schule für das kommende Sommer⸗ Halbjahr beginnt mit dem 2. Mai d. J. Diejenigen jungen Leute, welche bie vorgenannte Schule besuchen wollen und den Bedingun⸗ gen des §. 1 des Reglements vom 8. September 1856 ver⸗ öffentlicht in Nr. 223 des Staats⸗Anzeigers vom 21. September 1656 entsprechen, haben fich dazu unter Einreichung

1) des Geburtsscheins,

25 des Confirmationsscheins,

3) des Schulzeugnisses oder der Zeugnisse über genossenen Privat⸗Unterricht,

4) im Fall der Minderjährigkeit, einer Bescheinigung des Vaters oder Vormundes darüber, daß der aufzunehmende Schüler mit ihrer Uebereinstimmung in die Anstalt tritt und daß sie für den Unterhalt und das Unterrichtsgeld einstehen.

bei dem Unterzeichneten mit Angabe ihrer Wohnung bis spätestens den 1. April d. J. schriftlich zu melden.

Das Unterrichts geld ist halbjährlich mit 12 Thlr. für saͤmmt⸗ liche Lehrgegenstände im Voraus an die Kasse des Königlichen Gewerbehauses zu entrichten.

Berlin, den 8. Februar 1859. Der Geheime Bau-⸗Rath und Direktor des stöniglichen Gewerbe ⸗Instituts. Nottebohm.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Akademie der Künste.

Preisbewerbungen bei der Königlichen Akademie der Künste.

I.

Die diesjährige Preisbewerbung Königlicher Stiftung bei der Königlichen Akademie der Künste ist für Architekten bestimmt.

Für die Zulassung bedarf es der Nachweisung der erforder— lichen Studien bei der Königlichen Bau-Akademie oder des Zeug⸗ nisses eines orbentlichen Mitgliedes der Akademie der Künste. Die Pieldungen zur Theilnahme müssen bei dem Directorium der sönig⸗ sichen Akademie der Künste bis zum J. Mai, 12 Uhr Mittags, persönlich erfolgt sein.

Am Montag, den 9. Mai, früh 7 Uhr, wird den vom aka⸗ demischen Senate zugelassenen Bewerbern die Pruͤfungs⸗ Aufgabe und am Donnerstag, den 12. Mai, die Hauptaufgabe mitgetheilt. Die Beurtheilung der entworfenen Skizzen durch den Senat der Akademie findet am 14. Mai statt.

Zu dir Ausführung der gebilligten Skizzen erhalten die Kon⸗ kurrenten einen Zeitraum von 13 Wochen, vom 16. Mai bis zum 15. August d. J., wo die fertigen Arbeiten abgeliefert werden.

Die Zuerkennung des Preises, bestehend in einem Reise⸗ Stipendium von jährlich 750 Thlr. für zwei auf einander folgende Jahre, erfolgt in öffentlicher Sitzung der Akademie am Geburts⸗ lage Sr. Majestaͤt des Königs, am 15. Oktober d. J. Ausländer haben blos Anspruch auf einen Ehrenpreis.

21.

Die diesjährige Bewerbung um den Preis der Michael— Beerschen Stiftung ist für Werke der Bildhauerei bestimmt. Theil nehmen können nur Künstler jüdischer Religion.

Die Wahl des darzustellenden Gegenstandes überläßt die Aka⸗ demie dem eigenen Ermessen der Konkurrenten, denen es auch an⸗ heimgestellt bleibt, ob sie eine Ausführung in Relief oder in runder ir vorziehen; nur müssen Reliefs, um zulässig zu sein, eine

zhe von mindestens 25 Fuß zu einer Breite von etwa 4 Fuß haben und eine runde Figur muß wenigstens 3 Fuß hoch sein. Gründliche akademische Studien müssen an den zuzulassenden Arbei⸗ ten erkennbar sein.

Der Termin für die Ablieferung der für diese Konkurrenz bestimmten Kunstwerke ist der 15. August d. J., und muß jedes derselben mit folgenden Attesten versehen sein:

1) daß der namentlich u bezeichnende Konkurrent sich zur südi— schen Keligion 2 1 Alter von 22 ,, und Zögling einer deutschen Kunst-Akademie ist;

2) daß die eingesendete Arbeit von dem Konkurrenten selbst er— funden und ohne fremde Beihülfe von ihm ausgeführt worden ist, in welcher Rücksicht jedoch eine nachträgliche Prüfung nöthig befunden werden kann.

Vorläufige Meldungen zu dieser Konkurrenz find nicht er— forderlich ?

Die Zuerkennung des Preises, eines einsährigen Stipendiums von 500 Thalern zu einer Studienreise nach Rom, erfolgt ebenfalls am 15. Oktober d. J. in der öffentlichen Sitzung der Akademie zur Feier des Allerhoöchsten Geburtsfestes Sr. Majestät des Ftönigs.

Berlin, den 28. Februar 1859.

Königliche Akademie der Künste.

Professor Herbig, Vice⸗Direktor.

Dr. E. H. Toelken, Geh. Regierungs⸗Rath, Professor 2c, Secretair der Akademie der Künste.

Besuch⸗Ordnung für die Königlichen Museen.

1) Die Sammlungen der Föniglichen Museen, nämlich die Gemälde⸗Galerie, die Skulpturen⸗ Galerie, das Antiquarium, im vorderen Museengebäude,

die Sammlung der Gyps⸗AUbgüsse,

die Sammlung der Handzeichnungen, Miniaturen und Kunstdrucke,

die historische Sammlung der neueren Zeit und der Modele von Bauwerken, Denkmälern u. s. w.,

die Sammlung der kleineren Kunstwerke des Mittelalter und der neueren Zeit,

die Sammlung für Völkerkunde,

die Sammlung der nordischen Alterthümer,

die Sammlung der aͤgyptischen Alterthümer,

im neuen Müuüseengebäu de,

sind für den Besuch des Publikums geöffnet:

Sonnabends und Montags in den 6 Wintermonaten von 10 bis 3 Uhr, in den 6 Sommermonaten von 10 bis 4 Uhr, Sonntags von 12 bis 2 Uhr.

2) Jedem anständig Gekleideten ist an diesen Tagen während der bezeichneten Stunden der Eintritt und zwar durch den Haupt-Eingang des vorderen Museums von der großen Frei⸗ treppe aus ohne Weiteres gestattet. Doch werden stinder unter 10 Jahren gar nicht, Unerwachsene aber nur in Be⸗ gleitung älterer Personen zugelassen. ;

Mittwochs, Donnerstags und Freitags ist der Besuch der Königlichen Musten ausschließlich denjenigen Einheimischen und Fremden vorbchalten, welche die Samm— lungen zu Studien irgend einer Art benutzen wollen, und zu diesem Zweck der Futritt zu denselben während der in 1. angegebenen Stunden gegen Vorzeigung der Kopir— arten oder vorgängige Eintragung in das am Eingange ausgelegte Buch gesiattet. Der Eingang findet an diesen Tagen durch die Thuͤr des neuen Museums unter dem Uebergangsbau statt.

Am Dien stag jeder Woche, so wie an den kirchlich en Feiertagen, nämlich an beiden Festtagen des Oster, Pfingst- und Weihnachtsfestes, am Neujahrstage, Char— freitage und Bußtage, sind die Ftöniglichen Müuseen ge⸗ schlossen.

5) Den Galerie⸗Dienern, Portiers ꝛc. ist untersagt, bei der Ausübung ihrer Dienstpflicht irgend ein Geschenk an zunehmen.

Berlin, den 3. Februar 1859.

Der General⸗Direktor der stöniglichen Museen. von Olfers.

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Finanz ⸗Ministerium. Hanpt⸗Verwaltung der Staatsschulden.

Bekanntmachung vom 26. Januar 1859 betref—

fend die Ersatzleistung für die präkludirten Kassen⸗

Anweisungen vom Jahre 1835 und für die Darlehns-Kassenscheine vom Jahre 1848.

Gesetz vom 15. April 1857 (Staats- Anzeiger No, 100. S. 789). Bekanntmachung vom 29. April 1857 (Staats⸗Anzeiger No. 103. S. 817). Bekanntmachung v. 9. September 1857 (Staats⸗Anzeiger No. 216. S. 1783).

Durch unsere mehrfach veröffentlichten Bekanntmachungen vom 29. April 1857 und vom 7. Januar ö. J., find diejenigen Per⸗ sonen, welche Kassen-Anweisungen vom Jahre 1835 und Dar⸗ lehns-assenscheine vom Jahre 1848 nach Ablauf des auf den 1. Juli 1855 festgesetzten Präklufiv⸗Termins bei uns, der Kontrolle der Staatspapiere oder den Probinzial⸗, Kreis- oder Lokal⸗Kassen eingereicht haben, zur Empfangnahme des ihnen in Gemäßheit des . vom 15. April 1857 zustehenden Ersatzes aufgefordert worden.

Da der Ersatz für diese Papiere dessenungeachiet noch immer nicht vollständig abgehoben ist, so werden die Betheiligten nochmals aufgefordert, solchen bei der Kontrolle der Staatspapiere hierselbst, Oranienstraße Nr. 92, oder beziehungswelse bei den Regierungs⸗ Hauptkassen gegen Rückgabe der ihnen ertheilten Empfangscheine oder Bescheide in Empfang zu nehmen.

Zugleich ergeht an diejenigen Personen, welche noch Kassen⸗ Anweisungen vom Jahre 1835 oder Darlehns⸗Kassenscheine vom Jahre 1848 befitzen, die erneuete Aufforderung, dieselben bei der Rontrolle der Skaatspapiere oder den Regierungs⸗Hauptkassen zur Ersatzleistung einzureichen.

Berlin, den 26. Januar 1859.

Haupt⸗Verwaltung der Staats⸗Schulden.

Ratan. Gamet. Robiling. Guenther.

Per sonal - Veränderungen in der Armee.

Hfftziere, Portepee⸗Fähnriche 2c.

Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen.

Den 8. März. . ; Prinz Eduard zu Salm⸗Horstmar, als Sec. Lt. à la suite des

11. Hus. Regts., vorläufig ohne Patent, angestellt. Abschiedsbewilligungen zt.

Den 5. März, p. Sanden, Hauptm. a. D. zuletzt Comp. Chef im 1. Inf. Regt,

Töbrer des Hafen⸗Gendarm. Kommand. in Memel angestellt. Kauf⸗ . 9 D., zuletzt à la suite des 8. komb. Reserve⸗ Bats., her Charakter als Hauptmann verliehen. Frhr. v. Goldstein⸗Berge, Hauptimn. a. D., zuletzt Pr. Lt. im 39. Inf. Regt. , Aussicht auf CEivil⸗

7 rtheilt. dersorgung erth Den 8. März.

öh n, Feldjäger mit dem Charakter als Sec, Lt. vom reiten⸗ den y nac escheden und als Seconde Lieutenant zu den beurkaubten Offizieren 2. Aufgeb. des 3. Bats. 29. Landwehr: Regiments übergetreten. Gärtner, Oberst a. D., zuletzt Inspecteur der 5. Festungs⸗ Inspection, mit der Armee⸗Uniform und Pension zur Disposition gestellt. d. Siezeisky, Oberst la suite des 2. Inf. (Kéönigs⸗) Regis. ö be⸗ auftragt mit der Führung dieses Regts., v. Lenz, Oberst und lee , des 24. Inf. Regis, Köhler, Oberst und Kommandant von Spandau, alle drei mit der Armer Uniform und Pension, v. Wost rows ky, Oberst Cieut., und Commdr. des T. Hus. Regts., als Oberst ausnahmsweise mit der Regts.⸗Uniform, jedoch mit Schulterstücken in Silber, anstatt in schwarz

und Silber, und Penfion, zur Disp. gestellt. Bei der Landwehr:

v. Kleist, Pr. Lt. von d als Rittm. mit der Uniform zum Erlaß der Kab. Ordre vom schied ertheilt.

wie solche bis

ti litair⸗Beamt e. Durch Verfügung des K riegs⸗Ministerium s. Den 11. Februar.

Schüß e, Kasernen⸗Inspektor in Berlin, nach Görlitz, Geißler,

ats. 9. Regts.

i , n g in Küstrin, als Kasernen⸗ Inspektor nach Gerlin, Lehmann, Lazareth heli in Munster, nach Küstrin versetzt. Hintz e, ehemaliger Felbwebel, als interimistischer Lajareth⸗Inspektor in Münster angestellt.

Den 26. Februar.

Hel ler, Depot-⸗Magazin Verwalter, mit Wahrnehmung der Con⸗ trolleurstelle bei dem Problant⸗Amte in Colberg beauftragt, zum Proviant⸗ Amts⸗Controlleur ernannt.

Den 28. Februar.

Hoernigk, Registratur-Assistent von der Intendantur J. Armee= Corps, von der Dienstleistung beim Kriegs-Ministerium entbunden und zur Intendantur VI. Armee⸗Corps versetzt.

Durch Allerhöchste Kabinets⸗Ordre.

. Den 8. März. Heise, Zahlm, vom 3. Bat. 16. dw. Regts., bei seiner Pensioni- rung Aussicht auf Civilversorgung ertheilt.

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 19. März. Se. Königliche Hoheit der Prinz-Regent nahmen heute zu Fuß die erste Frühjahrs⸗ Parade über die hier garnisonirte Garde-avallerie und reitende Artillerie ab

In der heutigen (23.) Sitzung des Hauses der Ab geord⸗ neten wurde der Etat der Eisenbahn⸗Verwaltung berathen. Bei der Debatte über den Amortisations-Fonds handelte es sich um Befürwortung der Aufhebung des §. 6 des Eisenbahngesetzes, wogegen fich der Herr Handels-Minifter erklärte, indem zur Zeit das Staats-Mintfterium einftimmig gegen die Aufhebung sei.

Baden. Karlsruhe, 17. Maͤrz. Ihre Königlichen Hoheiten der Großherzog und die Großherzogin sind heute Mittag nach Berlin abgereist, um einige Zeit, dort zuzubringen und der Feier des Geburtsfestes Seiner Königlichen Hoheit des Prinz-Regenten im Kreise der Königlichen Familie anzuwohnen. Vor der ÄÜbreise haben Seine Königliche Hoheit der Großherzog dem Großherzoglichen Staatsministerium in gestern abgehaltener Sitzung die erforderlichen Vollmachten zur Fortführung der Re— gierungsgeschäfte für die Dauer Höchstihrer Abwesenheit zu er— theilen geruht. (Karlsr. Itg.) ̃

gefundenen offentlichen Sigung rr ogrrr r M,, n=, m,. geheime Berathung betreffs der Uebergabe der Abresse statt in welcher beschlossen wurde, daß die beiden Kammer Praͤsibenten, Graf v. Hegnenberg⸗Dur und Dr, Weis, wegen der Annahme oder Richkannahme' derfelben an Se. Majestät den König abgeordnet werben sollen. Im Falle einer bejahenden Antwort wird die De⸗ putation, welche die Adresse zu überbringen hat, noch besonders be⸗ stimmt werden. (N. N.)

Großbritannien und Irland. Lond an; 17. März. In der gestrigen Unterhaus-Sitzung wurde auf Antrag Lord J. Russellss der die Reform der Banterott⸗ Gesetz gebung betreffen he Gesetz⸗ Entwurf zum zweiten Male berlesen. Die Meuterei⸗ Bills für Heer und Flotte, so wie die auf die Grafschaftsgerichte bezügliche Bill wurden zum

hritten Male verlesen und gingen durch. . In der heutigen Unterhaus⸗itzung erklärte der Schatzkanzler

im Ramen der Reglerung, dieselbe wolle in ihrer Reform⸗Bill das Stimm- recht zu Gunsten der 4. Shilling⸗Freisassen fortbestehen lassen und ihnen gestatten, sowohl in den Städten, wie in den ländlichen Bezirken zu

wahlen. . ö. Aus Cork telegraphirt man, daß die Grand Jury gestern

die Anklage gegen 9 angebliche Mitglieder geheimer Gesellschaften gutgeheißen, also dieselben vor das Geschworenengericht zu stellen befohlen hat. 5 ,

ö 1 12. März. Der neue Lord⸗-Ober⸗Commissair hat eine gemischte Kommission zur Einführung von Verwaltungs⸗Reformen

eingesetzt.

rankreich. Paris, 17. März. Der Moniteur, mel⸗ det: 83 ,, am Sonntag, 20. März, über die staiser⸗ garde auf dem Marsfelde um 13 Uhr Revue halten. Die auf diesen Tag anberaumten Audienzen werden bis zu derselben Stunde am Montage verschoben. Bei der Revue der staisergarde am Sonntag sollen 30,000 Mann aufmarschiren. . Da England sein Mittelmeer⸗Geschwader um zwei neue dinien⸗ schiffe vermehrt hat, so wird auch das franzöͤsische Deschwaden im Mittelmeer burch den „Turenne“ und den „Dugueselin verstaͤrkt ver gg Dekret vom 16. Marz werden die Lintenschiffs⸗apitaine Touchard, Gouverneur bon Guadeloupe, und Depouy, wer des Rathes für die Marine⸗Arbeiten, zu Contre⸗Admiralen bef dert. Durch ein Dekret von demselben Tage werden fünf ie : ten⸗Capltaine zu dinienschiffs⸗Capitainen, so wie zehn Schiffs ⸗Lieute⸗

nants zu Fregatten⸗apitainen ernannt.