538 Berliner Börse vom 24. März 1859.
Amtlicher Mechsel-, Fonds- und Geld-(ours. kisenbahn - Actien.
Eld. If Er. Gld. Aaehen-Düsseldorf. 3 79 78 Pfandbriefe. do. Prioritãts- do. II. Emission Kur- und Neumärk. 1 3 do. III. Emission h Aachen - Mastriehter Ostpreussisehe ; — do. Prioritäts- PFPommerscke do. II. Emission Berg. Märk. Lit. A. . ĩ ge, de..
⸗ do. Prioritãts- ) ⸗ ö do. do. II. Serie ( . do. III. S. v. St. 3 gar. . Vom Staat garantirte do. Düsseld. Elbf. Pr. . 1 do. do. II. Serie Westpreuss. .... ... ; ; do. ( ortm. Soest) do. . do. do. II. Serie
ö ⸗ Berl. Anh. Litt. A. u. B.
Rentenbriefe. 6 , .
Das Abannement beträgt: 2 Ggr. das biertetlahr 23 63. cCheilen der Monarchie ohne Preis- Erhöhung.
Alle Ppost-Anstalten des In- und
2 d 8 e, e e , e d.
Preußischen Staats - Anzeigers: Wilhelms ⸗ Etrasse No. 1. (nahe der Ceiprigerstr)
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Münster- Hammer... Niedersehles. Märk. do. Prioritãts- do. Conv. Prioritäts- do. do. III. Serie do. IV. Serie Niederschl. Lweigb. do. (Stamm-) Prior. Obersehl. Litt. A. u. C.,. do. Litt. B. 3 Prior. Litt. A. ; do. Litt. B. . do. Litt. D. 4 do. Litt. E. do. Litt. F. Oppeln Tarnowitzer Prinz Wilb. Gt.· V.) - do. Prior. J. Serie do. do. II. Serie do. do. III. Serie Rheinische 2 do. (Stamm-) do. Erioritäts- Oblig.
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Amsterdam . dito J . do. do.
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London 8. Faris 300 Er. Wien, österr. Währ. 1501. dito 150 EFI.
Augsburg südd. W. 100 FI. Frkf. a. M. siidd. W. 100Fl. Leipzig in Cour. im 14 ThI. uss 100 Thlr Petersburg 1009 S. R. ... Bremen.. ... 100 Th. d...
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Berlin, Sonnabend, den 26. März
1859. Es wird ergebenst gebeten, die Abonnements Bestellungen auf den Königlich Preußischen Staats Anzeiger für
das mit dem 1sten künftigen Monats beginnende Quartal gefaͤlligst rechtzeitig so bewirken zu wollen, daß die
regelmäßige Zusendung keine Unterbrechung erleide und die Stärke der Auflage gleich danach bestimmt werden könne. Abonnements-Preis in allen Theilen der Preußischen Monarchie 5 Sgr. vierteljährlich.
Bestellungen für Berlin nehmen die Expedition des Staats⸗Anzeigers, Wilhelms-Straße No. 51. außerhalb jedoch nur die Post-Aemter entgegen.
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Kur- und Neumärk. Berlin- Hamburger.. Pommersche . Prioritãts- Posensche do. do. II. Em. Preussisehe Berlin -Potsd. Magd. zKhein- und Westph. do. Prior. Obfig. Sächsische K Schlesische . ö . 936 Litt. D. ö ; erlin- Stettiner Er. Bk. Anth. Scheine ö. obig. 5 ⸗ . ö ö 6 Friedriehsd or J do. do. II. Serie Gold- Kronen ö . O0blizati Brieg - Neisse ö Stadt ehe 90 . 3 Sehuldvers ehr. d. Berl. Kaufm. do. Prioritãts-- Cõöln- Mindener Prior. Oblig. do. II. Em.
Fonds - Come.
Freiwillige Anleihe Staats Anleihen v. 1850, 1852, 1854, 1855, 1857 dito von 1856 dito von 1853 Staats- Schuldscheine . . ...... 3 Prämien- Anl. v. 1855 2 100 Th. 3 Kur- u. Neum. Schuldverschr. 3 oder-Deichbau- Obligationen
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do. Prioritãts- do. II. Serie deo. III. Serie 4 Stargard- Posen do. Prioritãats- do. II. Emission 4; do. III. Thüringer do. Prier. Oblig. ; III. Serie do. IV. Serie Wilh. Cosel- O0dbg.) do. (Stamm-) Prior. do. do. do. Ido. Prioritãts- do. III. Emission
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bequem fahrbarem Zustande zu erhalten, wobei sich die Gesellschaft den Bestimmungen und der Kontrolle der Staats behörde unterwirft; nach Vollendung des Baues einen Revisionsanschlag aufnehmen zu lassen und der Regierung zur Feststellung einzureichen; über Einnahme und Aus gabe vollständige Rechnung zu führen und dieselbe nebst einem Berichte über ben Sand des Unternehmens der Regierung zur Prüfung alljährlich borzulegen. expedirenden Secretair Arans, bei dem General-Post⸗Amte, den oder ,, Charakter als Kanglei. Rath e vir leren. he fbętznum gen n õthigenfalls Zwangsmaßregeln anzuwenden, auch 3 nach Befinden die Hebestelle unter ihre Verwaltung zu stellen. Jedes gerichtliche Verfahren ist hierbei ausgeschlossen, und der Gesellschaft steht gegen diesfällige Verfügungen nur der
Se. Königliche Hoheit der , , , haben, im Ramen Sr. Majestät des Königs, Allergnädigst geruht:
Dem Kaiserlich russischen Titular⸗ Rath Kwiecinski zu Warschau den Rothen Adler-Orden dritter Klasse, und dem Regie— lungs⸗-Rath Chales de Beaulieu zu Frankfurt a. d. O, den Rothen Adler-Orden vierter Klasse; 4
Dem Berg-Alssessor in Eisleben, Plümicke, den Charakter als Berg-Rath; so wie
Dem Geheimen Registrator Hufnagel und dem Geheimen
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Hünn Münzprels des Silbers bei der Königl. Münze.
Das Pfund fein Silber
bei einem Eeingehalte von O, gso und darüber bei einem Feingehalte unter O, gs
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do. do. IV. do. Magdeb. -Halberst. .. Magdeb. - Wittenb. ..
do. Prioritãts-
Vie htarit liehe Lotirungen.
29 Thlr. 21 Sgr. 29 Thlr. 20 Sgr.
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Ausländ. Eisenb. Stamm- Actien.
Amsterdam - Rotterdam
Kiel Altona.. ...... ö Loebau- Littau
Ludwi ehafen- Bexbac
Nainz- Ludwigshafen. . Neustadt · Weissenburg Leeklenburger .. ...... Nordb. (Friedr. Wilh.) gester. franz. Staatsbahn Zarskoje-Selo. . ......
Ausl. Prioritäts- Actien. Vordb. (Friedr. Wilh.)
5 Belg. Oblig. J. .
do. Samb. et Meuse
Oester. franz. Staatsbahn 5
Aachen-Mastirehter S5 a 857
ö Ker Him, 274. März. Pie Bors Var heute in besserer Simming; . in Folge dessen stellten sich die Course als die der Bank- und Credit-Actie unzeränderten Coursen wenig Ge
285 a 28
höheren Preisen gehandelt.
Berl. Hand. Gesesiseh.
8 Schles. Bank- Verein..
Inländ. Fonds. kKass.· Vereins- Bk. Aet. Danziger Privatbank .. Königsberg. Privatbank Magdeburger do. Eosener do
Dise. Commandit - Anth. Prenss. Hand. Gesellsch.
Fabrik v. Eisenbahabed.
C e R · · d D . .
Preuss. Eisenb.“ Quittungsbogen.
Rheinische III. Em. Berlin- Anhalt Lit. C..
em. Magdeburg. Wittenberge 414 gem. Amsterdam. Rotterdam 72 a bez. Bank Sz. 2 bez. u. q. Desgauer Credit 40
I - aa. r r. dm.
) Bremer Ban Darmstädter Bank. .... 4
Dessauer Credit. 3 Geraer Bank
Leipziger Credithank.. ö ö Norddeutsche Bank. ..
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162 161
Oesterreich. Eranz. Staats ßahn 147 2 146 a 147 beæ. a 4 bez. Oesterr. Credit 91 a go a 92 be;
der Eisenbahn- Aetien sowohl, n berser. In preussischer Fonds bei schäft; österreichische Effekten zu
Af Br. It. Ausländ. Fonds. / Kuss. 7. Rothschild Lat. 5 — IH) do. Engl. Anleihe... 43 —
103 1092 do. Polh. Schatz-ObI. 84 — do. do. Cert. L. A. 92 . de. de. L. B. 200 F. - — 83 — Peln. Pfandir it 8. B. 89 äg. Han oe , .
Dess auer-Prämien-Anl. 3 . IHamb. St.- Präm. Anl. „ Libeeker Staats- Anl.. 4 Kurhess. Pr. Obl. 40 Th. N. Bad. do. 35 FI.... Span. 3599 inl. Schuld. o. 1 à 3X zteigende
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Industrie- Actien.
) 101 Hoerder Hüttenwerk. . 102 Minerva
Braunschweiger Bank. 4 ö, Coburger Credithank. . 4
Gothaer Privath. ..... 4
Merlninger Credith.... 4
Oesterreich. Credit... Thüringer Bank.... Weimar. Bank...... Oesterreich. Metall.. de. National- Anleihe do. Prm. Anleihe. . Russ. Stiegl. 5. Anl.
Herliner Gdetreidebäge vom 24. März. Weizen loeo 47 - 76 Thlr.
Roggen 80 4273 Thlr. 1403 —– . u. .
423 Thlr.
bez., März 41 - 40 Thlr. ber r u: G, 4093 Br., Mai-Juni 41-407 Thlr. b 4 Br, Juni - Juli 427 — 4 Thi. bez. u. G., 42 Br.,
Frühjahr ez. u. G., Juli - Augusi
do. do. 6. Anl. ma, e e e Q Q .
2 417 gem. Obersehles. Prior. Lit. E. 745 a 74 gem.
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Rheinische de. 5 proz. Prior. 264 Br. Hart. Oestr. National- Anleihe 725 a 5 bez.
gerate, grosse . Hens 55 T r Hafer loco 26 —- 33 Thlr., Frühj. 277 Lhlr. bez., Mai-Juni 28 Thlr., RKühöl loeo 13 Thlr. Br., Märx 135 Thlr. Br., 1359 G., März- April 1359, Thlr. bez., April- Mai 1355 3 Thlr. bez. u. d., 1323 Br. September Oktober 1213 — 4 Thlr. bez. u. G., 12 Br.
Leinöl 12 Thlr., pril-Mai it Fh.
Spiritus loco 195 Thjr. hen,, März u. März - April 193 Thlr. Br., 197 G., April - Mai 1951 — Thlr. bez., Br. u. G, Hai- juni 1975 — * Tir. ex. 1. G., ige r ms nnn! 263. Thlr. bea. u. G., 26 Br, Juli August 204 — Lhłr. bez. u. Br., 204 G.
RKoggen in alter Haltung und billiger. Rüböl loco in niedriger, Lerminé bel wenig Umsat— Wenig verändert. Spiritus loco 3 TRlr. billiger, in matter Haltung.
Redaction und Rendantur: S chwieger.
Berlin, Druck und Verlag der Königlichen Geheimen Ober⸗Hofbuch druckerei.
(Rudolph Decker.)
f ; 31 . 8598 9863 Konzessions-Urkunde vom 31. Januar 1859 — be⸗ treffend den Bau einer Bracke über den Lenne
fluß bei Letmathe im Kreise Iserlohn.
Im Namen Sr. Majestät des Königs:
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Prinz von Preußen, Regent. berordnen: H Nachdem eine Gesellschaft für den Bau einer Brücke über den Lennefluß bei Letmathe, Kreises Iserlohn, sich gebildet und die Ge— nehmigung zu diesem Bau ünd zur Erhebung eines Brückengeldes nachgefucht hat, wird ihr solche unter folgenden Maßgaben hier— durch ertheilt: y ; . 5 Behufs Erwerbung der für die Brücke nebst Zubehör erfor⸗ derlichen Grundstücke wird der Gesellschaft das Expropria—⸗ tionsrecht, vorbehaltlich der Entscheidung des Minigteriums
für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten über die An
wendung desselben, bewilligt. Auch wird ihr die Befugniß zur n n. von Bau- und Unterhaltungs-Materialien nach Maßgabe der für die Staats-Chausseen bestehenden Bestimmungen beigelegt. . . Der Gesellschaft wird ferner das Recht verliehen, ein Brücken— geld nach Maßgabe des angeschlossenen Tarifs (a. zu erheben. Die für die Staats⸗-Chausseen jederzeit geltenden polizeilichen Bestimmungen finden auf diese Brücke ebenfalls Anwendung. In Betreff der Brückengeld⸗Uebertretungen find die all— gemeinen gesetz lichen Vorschriften maßgebend. Die Gesellschaft hat dagegen die Verpflichtung: . a) die Brücke nach dem von der Staatsverwaltung genehmig—⸗ ten Plane und Anschlage und unter Aufsicht derselben innerhalb zwei Jahren nach Ertheilung dieser Genehmi⸗ gung zu vollenden; ferner an der von der Regierung fest⸗ gesetzten Stelle die zur Erhebung des Brückengeldes er— forderliche Empfangsstätte einzurichten; ö . b) die Brücke in vollkommen tüchtigem, zu allen Jahreszeiten
Weg der Beschwerde offen. . 5) Kann insbesondere mit den vorhandenen Einnahmen und dem statutenmäßig zu bildenden Reservefonds die unter 4b. vor⸗ geschriebene Instandhaltung der Brücke nicht bewirkt werden, und ist die Gesellschaft auch innerhalb sechs Wochen nach erhaltener desfallsiger Aufforderung der Regierung nicht dazu übergegangen, die Instandhaltung durch außerordentlichen
Zuschuß oder Aufnahme eines Darlehns ins Werk zu
setzen,
so muß sie sich gefallen lassen, daß die Regierung die Ein— nahme sofort unter ihre Verwaltung stellt. , Es steht dem Staate jederzeit die Befugniß zu, am Schlusse des naͤchsten Rechnungsjahres und nach vorgängiger sechs⸗ monatlicher Kündigung die Brücke nebst Zubehsr in sein Eigenthum zu übernehmen und die Gesellschaft aufzulösen. Als Entschädigung wird der Gesellschaft in einem solchen
Falle derjenige
Theil der
durch
den Revisionsanschlag
(Nr. 4. c.) festgestellten Baukosten gewahrt, welcher noch nicht aus der Brückengeld-Einnahme ö Der Reservefonds wird zunächst zu dieser Entschädigung
berwendet.
Es bleibt ausdrücklich vorbehalten, für alle Entschäͤdigungen, welche in Folge der Brückenanlage gegen den Staat geltend
gemacht werden sollten, die Gesellschaft in Ans
pruch zu nehmen.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und
beigedrucktem Königlichen Infiegel.
Gegeben Berlin, den 31. Januar 1859.
(CTL. S.) Wilhelm, Prinz von Preußen, Regent.
FSv onder Heydt.
2.
8 reif
bon Patow.
l tückenge tücke uber die Lenne bei nach welchem das Brückengeld auf der Brücke über die . Letmathe zu erheben ist.
Es werden entrichtet: