1859 / 76 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

der Betrag der fehlenden Zinscoupons von dem stapitale ge—

kürzt und zur Einlösung dieser Coupons verwendet.

13) Die Kapitalbeträge derjenigen ausgeloosten Obligationen

nicht binnen drel Monaten nach dem J Einlösung vorgezeigt werden, ,,,

wiesen werden. Die solchergestalt deponirten

mission kontrasignirte Anweisung des Bürgermeisters

meindekasse verabfolgt werden.

Kasse durch diese auszuzahlen.

men der Kommunalkasse zu Gute.

14) Die Nummern der aus icht ern sgelooften, nicht zur Einlö e⸗ in Obligationen sind in der nach , n w erg. jaͤhrlich zu erlassenden Bekanntmachung wieder in Erinne⸗ Werden die Obligationen, dieser wieder— Jahren nach dem Zahlungstermi inlösi ß . hlungstermine zur Einlösün . a. ö , unter Nr. 17 i ern ober errichtet, jum Behufe der Cithei r Obligationen binnen dieser Fri n . dief rist angemeldet, k. die Obligationen als getilgt , ie dafür deponirten Kapitalbeträge der stäͤdtischen Ver

anheim⸗

rung zu bringen. holten Bekanntmachungen ungeachtet, nicht binnen dre

waltung zur V e nn, 6 g zur Verwendung gemeinnütziger Zwecke

Für die Verzinsung und Til S Ver, t gung der Schuld t. bi ,,. a. S. Ruhr mit ihrem r hes. . saͤmmtlichen Einkünften, und kann die Stadt wenn 9. 366 die ausgeloosten Obligationen nicht zur eit bezahlt werden, auf Zahlung derselben von den

die rechten Gläubigern gerichtlich verfolgt werden.

Die unter Nr. 6. 9. 10 und 14 vorgeschri !. h rie 1e . 2 . erfolgen durch die . . ie , . Zeitung“ und durch die Amtsblätter ffentlichen . der Regierungen zu Düsseldorf ke n eht eines dieser Blätter ein, so sollen die 6 ; eibenden B laͤtter so lange genügen, bis die städtischen rden mit Genehmigung der Reglerung zu Hüffeldorf

und Arnsberg.

ein anderes Blatt bestimmt haben.

17 In Ansehung der verlo Ie renen oder vernichteten Obligati en e . finden , n n, oder noch , gn igen, namen ie auf die Sta ts dscheine und deren Zinscbupons B , en Verordnung vom 16. Juni ** . 8 * . 19 wegen des A der Amortisation verlorener oder i , . ö

Bestimmungen

§§. 1 bis 13 mi . Anwendung: mit nachstehenden näheren

a) . im Schuldentilgungs⸗-Kommission

ngs⸗ n gemacht werden.

werden alle diejenigen Geschaͤfte und Befugnisse beigelegt,

welche nach der angeführten Verordnung dem Schatz⸗

ministerium zukommen; gegen die Verfü mitn n n. geg erfügungen der Kom⸗ . c der Rekurs an die Regierung zu

das im §. 5 gedacht

i ĩ 6 . Feen. ie in den §§. 6, g und 12 vorgeschriebe ; machungen sollen d ; geschriebenen Bekannt— , ,. ußch die unter Kr. 16 angeführten an die Stelle der im §. 7 erwähnten ͤ

lunge Termin sollen acht, an die .

erwähnten achten Zins-Fahlungstermins soll der zehnte

Zur Urkunde dieses und ie zur Sicherheit der ̃

. ; . n, . he er g. , fn , y. e f und unter dem Königlichen Insiegel . ö . ohne jedoch dadurch den Inhabern der Obligati ö ö. er ne ihrer Befriedigung eine Gewährleistung 9a Genen . zu bewilligen, oder Rechten Dritter zu präjudizi 4 egeben Berlin, den 7. Februar 1859. w,

L. S.) Wilhelm, Prinz von Preußen, Regent. Flottwell. von der Heydt. von Patow

4)

Obligation der Stadt Mülheim a. d. Ruhr

Ser. ö Ausgefertigt in Gemaͤßheit des landesherrlichen Privilegiums vom )

(Gesetß⸗- Sammlung für 185. Stuck über

der städtischen Sparkasse als zinstragendes we , ,

beträge dürfen nur auf eine von der garen n e n.

stimmungsmäßiger Verwendung an den Rendanten 9 .

Die deponirt i sind den Inhabern jener bl nk ork ,,

Tagen nach Vorzeigung der Obligation bei der Gemeinde—

ö Die durch die D ĩ der Sparkasse erwachsenen Zinsen jener harr ohr,

S. 1 vorgeschriebene Anzeige muß. der staͤdtischen Dieser

556

Die Endesunterzeichneten, durch da du 8 Allerhöchste Pribilegi . hierzu ausdrücklich ermächtigt, e, n, ; er Inhaber dieser Obligation die Summe von 26 an enn ann . Thalern Preußisch Courant, i. . nigen, an die Stadt Mülheim a. d. Nuhr zu Die Zinsen , . werden mit vom Hundert am . ten n ten eines jed fal . ern . nr, r n, lee. . mortisation geti eine an e nn. von Seiten des Gläubigers sr enn

näheren Bestim ; 2 mungen sind in dem umstehend abgedruckten Privileg

die zur

ium

Der Bürgermeister.

Hierzu find die Coupons ausgereicht. Der Gemeinde⸗ Empfänger. (Erster) Coupon zur Obligation der Stadt ĩ ; n , n n g, d hr Einhundert Th i er aler Preußi 8 sohrf a, dieses empfängt am ö 3 an hal jährigen Zinsen der oben genannten Obligation für die geit ms

bis ia se der Stab Mülheim eld. giuh⸗ au der soemt in be⸗

Mülheim a. d. Ruhr, den t Der Bürgermeister. Die fi sihe . e il. 26 , ee, ,, d, mn. Der Bürgermeister. „Der Gemeinde ⸗Empfänger. Dieser Coupon wird nach dem Ge— setze vom 31. März 1838 ungültig und

werthlos, wenn dessen G bis dunn , n n. s 611 . 3.

hoben ist.

Justiz⸗Ministerium.

Der Advokat August Trüpel

h Aachen i . bei dem dortigen Landgericht ernannt zu Aachen ist zum Anwalt

worden.

Ministerium der geistli ; ; der geistlichen, Unterrichts⸗ Vtedizinai⸗ Angelegenheiten. ö

Der praktische Arzt ꝛc. Dr. ĩ er. —; ‚ꝛe. Hr. Forsthei J . streis. Wundarzt des Kreises Dr . w ö Die Berufung des Dr, Lüttgert, bisher Sorau, zum Ordentlichen Lehrer ̃ nehmigt worden.

am Ghymnasium in am Gymnasium in Bielefeld ge

Tages⸗ Ordnung.

15te Sitzung des Herre ; zun nhauses am Dienstag, den 29. Maͤrz, Vormittags 12 Uhr

1) Bericht der Achten Kommission er ion über den Gesetz-Entt Verschaffung der Vorfluth in den Bezirken 6. rr ane,

wegen

. Eu 8 . . zu Ehrenbreit⸗ n ie enzollernschen Landen. 2) Bericht der Finanz⸗Kommission über den Gesetz⸗Entwurf wegen

anderweiter Einri 2 nd inrichtung des Amts- und Zeitungs⸗Cautions⸗

Angekommen: Der Fürst von Wrede, von Venedig.

Abgereist: Se. Excelle 4

; nz de 83 Köniali

dan g 6. Massow, 56 . eg n. Königlichen . Exeellenz der General-Lieutenant und kommandirende

General des 4. Armee⸗Corps, von Schack, nach Magdeburg

Berlin, 28. März. S önigli ; . z. Se. Königliche ; inz⸗ ig. 7 ie fn, 7 , 6 eng r or rofessor an der Univ ̃ Heheimen Medizinal⸗Rath Pr. Kiltan, die ier i n r:

I egung des von des Prinz-Regenten von Schweden und Nor—

Einhundert Thaler Preußisch Courant.

wegen Königlicher Hoheit i . . ö. , . w

nnen -

weshalh Die

567

N icht amtlich es.

Berlin, 27. Maͤrz. Se. Königliche Hoheit der Prinz⸗ Regent empfingen heute früh den neuernannten Praͤsidenten der Regierung in Sigmaringen, Seidel. Demnach st arbelteten Se. Königliche Hoheit mit dem Wirklichen Geheimen Rath Illaire.

28. März. Se. Königliche Hoheit der Prinz⸗Regent nahmen heute die Vorträge Sr. Hoheit des Fürsten von Hohen⸗ zollern, der Minister von Schleinitz und von NUuerswald, so wie des Wirklichen Geheimen Rathes Illaire und des Wirklichen Ge— heimen Ober⸗Regierungs⸗Rathes Costenoble entgegen.

In der heutigen (28sten) Sitzung des Hauses der Abgeordneten brachten die Abgeordneten Reichen sperger und Genossen den Antrag ein, die Erwartung auszusprechen, daß bie Regierung auf Errichtung eines allgemeinen deutschen Bundes⸗ gerichts hinwirken werde; ein Gesetzentwurf war dem Antrage bei⸗ gefügt; derselbe wurde der Justizkommission überwiesen, Donn wurden Petitionsberichte berathen.

Oldenburg, 25. März. Hannover ist heute Nachmittag zum eingetroffen und wird noch morgen; als am herzogin, hier verweilen.

Während die neue Justiz⸗Organisation manche unserer Städte burch die Aufbebung der Gerichtsbehörden empfindlich getroffen hat, ist auch die Finanzlage der hiesigen Stadt durch die in deren Folge geschehene Aufhebung der städtischen Gerichtsbarkeit eine ungünstige geworden und eine besondere Umlage deshalb erforderlich.

In der Kleidung des Großherzoglichen Militairs sind einige Veränderungen beliebt: die Offiziere haben statt der bisherigen ge— reiften Epaulettekränze glatte Kränze, wie in der preußischen und hannoverschen Armee getragen werden, bekommen und ferner hat die gesammte Infanterie und Artillerie statt der blauen, jetzt graue Beinkleider, wie die Kavallerie sie trägt, erhalten. (Wes. 3.)

Frankfurt, 26. März. In der Bundestags⸗Sitzung vom 34. d. M. übernahm der Syndikus Dr. Elder von Lübeck die Stimmführung für die freien Städte. Es wurden Nach— weisungen über Eisenbahnen und deren Benutzbarkeit für militairi⸗ sche Zwecke, so wie Standes-Ausweise eines Bundes Kontingents überreicht und eine zustimmende Erklärung zu den Vorschlägen der Handelsgesetzgebungs-Kommission bezüglich mehrerer Bestimmungen der allgemeinen Wechselordnung abgegeben. In Folge Vortrags des Ausschusses für Militair-ÄAngelegenheiten stellte die Versamm⸗ lung der Militair-Kommission Mittel zur Vervollständigung der Artillerie-Ausrüstung der Bundes⸗-Festungen zur Verfügung, und auf Vortrag der Reclamalions⸗-stommission beschloß dieselbe die abweisliche Bescheidung einer Eingabe, in welcher um Einwirkung auf eine gerichtlich anhängige Angelegenheit nachgesucht

werden wollte. (Fr. J.)

Württemberg. Stuttgart, 25. März. Wie der „Fr. Post⸗Z3tg.“ gemeldet wird, ist der erste gemeinsame Schritt der Re— gierungen von Württemberg, Baden und Großherzogthum Hessen zur Kriegsbereitschaft durch die Wahl des Kommandanten für das te BVundes-Armeecorps, welches durch die Kontingente von Wuͤrttem⸗ berg, Baden und Hessen gebildet wird, geschehen. Es ist durch einflimmige Wahl Prinz Friedrich von Württemberg, Neffe Sr. WMasestät des Königs, zum Corps⸗-ommandanten ernannt.

Bayern. München, 26. März. Die Sitzungen der Kam⸗ mer sind heute geschlossen worden. Der Landtags -Abschied genehmigt alle Gesetzentwürfe, verheißt Berücksichtigung aller aus gesprochenen Wünsche, und erklärt, daß die Bitte um Wahrung der Preßfretheit dem Staatsrathe zugewiesen werden solle. Derselbe sagt ferner, der Fönig blicke mit Schmerz auf, die Landtags⸗Verhandlungen, welche so sehr alles Maß überschritten hätten. Schließlich enthält der Landtags⸗Abschied die Versicherung ber Königlichen Huld und Gnade.

Sesterreich. Wien, 25. Wiärz. Se. Majestäͤt der Kaiser ertheilte heute Mittag dem neuen Königl. preußischen Gesandten Freiherrn von Werther die Antritts-Audienz und nahm dessen Veglaubigungsschreiben entgegen. Die Regierung hat genehmigt, daß sich der Central-Verein homöopathischer Aerzte Deutschland s im Laufe dieses Jahres in Prag versammeln dürfe.

Die „Wiener Zeitung“ meldet wieder eine bedeutende Anzahl von Beförderungen in der Armee, die sich über vier und eine halbe Spalten in diesem Blatte ausdehnen.

Schweiz. Bern, 26. März. Der Bundesrath verschiebt die Rückjahlung der 1857 gemachten Anleihe von 12 Millionen, um über diese Summe verfügen zu können, falls kriegerische Er⸗ eignisse eintreten.

Belgien. Brüssel, 26. März. Der „Kol mitgetheilt, daß der riegsminister Berten heute sei

in die Hände des Königs niedergelegt habe. In stammer⸗Sitzung fand die allgemeine Diskussion des Kriegs statt, welches bon Herrn Rogier als! interimistischem minister vertheidigt wurde.

Großbritannien und Irland. London, 25. Marz.

Preußen.

Se. Majestät der König von Besuche am hiesigen Hofe Geburtsfeste der Groß⸗

Eine gewisse Verheimlichung der

1

Debatte uͤber dieselbe und

aufrichtigkeit gegeben. anzuerkennen fürchtet und welche z

daß es keine Reform geben kann

vertheilung der Parlamentssitz e.“ in der Reform Frage wird von der Von einer Parlaments-Auflösung will sie nichts wissen

an, daß er morgen die Aufmerksamkeit indischen Geldmarktes lenken werde. keit von Theilnehmern an Handelsgesell durchs Comité.

In der Sitz u die Reform-⸗Bill oder, Bill durch Milner Gibson wieder ohne irgend welches Vorurtheil an die vativen nicht für mangelhaft wachsen, welches Grafschaften festsetze unter der Bedin städtischen Bezirken ihres Wahlrechts ben? Er halte es für das beste Verfa wie gegen das ment sofort annehme. hunze und Census für er nicht für dieselbe stimmen könne. Menschen das Stimmrecht, klasse desselben beraube.

Unterhaus ⸗—

eine Maßregel abgeben, betrachte. Was Gutes

Locke King b

den, daß nämlich unbedeutenden Städt haben, einen Vertreter in das Parlam werde, ferner die Verleihung Ausdehnung des Stimmrechtes Ausdehnung des Stimmrechtes lassung des Arbeiterstandes

standes. Freilich Weise eine 9 derer sein hätten. Die Befürchtung, daß, recht verleihe, alle Gewalt in dessen H als eine bloße Chimäre.

Fox Man köoͤnne, meint er, sich

welche

sfandes zum Stimmrechte und bedauert,

eine Neuerung sei, aber keinen For frühere Mintster des man hinsichtlich der

Stimme habe, das Stimmrecht; oder nur ungenügend vertreten, und d unterstüße er den Regierungs⸗Vorschl gewissen Modificationen. Stimmrecht entzogen werde, außer in freiheit erwiesen vorliege, und auch in

ersten Punkt hahe Landes. h eine Bürgschaft dafür erhalten der Bill berührende Bestimmungen, im Comité reiflich erörtert und nur werden würden. Er betrachtet die Grafschaften von 59 Pfd. auf 20 Pfd auf 6 Pfd. für nicht unstatthaft.

der Frage werde nicht zu derjenige müsse fürwahr

würde. Bright erkärte, er John Russell's stimmen, jedoch einer nämlich der, einer bedeutenden Klass dasselbe gegenwärtig nicht besitze, und und unabhängigere Wählerschaften zu

als 5000 der besten Wähler

ben, daß der Scha Land in höherem

Auf Antra

sitzenden 150 Landjunker. Febatte wiederum vertagt,

Seiten des Hauses gehaltenen Reden Die Wahrheit,

Partei vorgebrachten Vorlage;

den 10 Pfd. Miethzins als Wahl;

Haus der Gemeinen, wenn

eben bieses Rechtes an große für die ländlichen Bezirke, so wie die für die Städte mit Hinblick auf die Zu⸗ sprach für Zulassang des Arbeiter⸗ ohne Scheu auf denselben. verlassen. solle er das Land nicht regieren, wohl aber könne er in segensreicher

wenn man

Innern, bemerkte, die Mängel und Uebelstände, Volksvertretung empfinde, briken bringen: Zuvörderft besitze nicht ein Jeder, sodann seien einige

Er mißbillige es,

Doch könne er nicht in die zweite Lesung zu haben, daß gewisse, mit denen er nicht einverstanden sei,

einem Ministerwechsel führen, ein kühner Mann sein, gegenwärtigen Zeitlaͤuften zu einer , werde nur im Interesse Umgestaltung der Volks vertretung

und mache die Vertretung in den ländlichen Grade als bisher vom Grundbesitze abhängig. kanzler der Ansicht gewesen rade ersprießliche Bill entworfen werden

die Bill fröhne blos den Vorurtheilen und

Ueber die parlamentarische Reform bemerkt heute die „Times“:

Wahrheit geht nicht nur durch bie dem Hause vorliegende Bill, sondern auch durch die ganze hat bisher den meisten der auf beiden

einen Anstrich der Un⸗ welche ein Jeder auch nur u verkündigen den Whigs so—

wohl, wie den Konservativen den Tod bringen würde, besteht darin,

ohne eine ausgedehnte Neu⸗

Die Niederlage des Ministeriums

Times“ als gewiß betrachtet. für den Eintritt dieses Falles

sondern erwartet, daß dann Lord John Russell mit seinem Reform-Projelte, welches er ohne Zweifel fix und! fertig bei der Hand habe, hervortrete. ö

In der gestrigen Oberhaus⸗Sitzung

zeigte Lord Ellenborough

des Hauses auf den Stand des

Die Bill, durch welche die Haftbar⸗

schaften beschränkt werden soll, ging

ng wurde die Debatte über

wie fie im amtlichen Style heißt, Volks vertretungs⸗

aufgenommen. Er sagte er gehe Besprechung dieser von der konser⸗ doch könne er seine Stimme die er als verderblich und könne aus einem Projelte er⸗ Census für die Freisassen in den für die rasschaflen beraubt wer⸗ hren, sowohl gegen die Regierung man das Russellsche Amende⸗ emerkte, die Regierungs⸗-Bill ver=

gung, daß die

verstümmele seine eigene Vorlage, welche den Zweck habe, den die ländlichen Bezirke herabzusetzen, in einer solchen Weise, daß Seine während die Regierungs-Vill eine Es gebe vier Punkte, aufgenommen werden müßten, sich aber in der vorliegenden Bill nicht fän⸗

Bill entziehe keinem einzigen ganze Volks⸗ die in eine Reform⸗-Bill gegenwärtig das Recht dasselbe entzogen Städte, die

chen, welche ent zu entsenden,

Geschicke des Landes zu leiten bem Arbeiterstande das Stimm⸗ ande übergehen werde, betrachte er

die

Osborne sprach sich in ähnlichem Sinne wie Fox aus. Auch er legte ein besonderes Gewicht auf die Zulassung des Arbeiter⸗

daß für dieselbe in der Bill keine Vor⸗

kehrung getroffen ist. Zum Schlusse seiner Rede bezeichnet er die Bill als einen Akt der Beraubung und Ungerechtigkeit und als etwas,

das allerdings Walpole, der welche ließen sich unter drei Ru⸗ der Änspruch auf eine Orte entweder gar nicht Stimmrecht nicht

tschritt verrathe.

rittens könne das

ehrlich und mit Leichtigkeit ausgeübt werden. Hinsichtlich des letzten Punktes

ag von ganzem Herzen jedoch mit daß kleinen Städtchen das Fällen, wo Bestechlichkeit oder Un⸗ dieser Hinsicht glaube er, daß die

Regierungs⸗Bill fich auf gesunde Grundsätze stütze. Auch in Bezug auf den die Regierung gerechten AUnspruch auf den Dank des

der Bill willigen, ohne das Hauptprinzip

in modifizirter Form angenommen Herabfetzung des Census für die so wie die des staͤdtischen Census Zugleich hofft er, die Erörterung und meint, welcher bei den des Parlaments rathen das Amendement Lord des Landes. Der Zweck müsse ein doppelter sein, erstens e das Wahlrecht zu verleihen, die zweitens, dem Lande großere, freiere geben. Weder den einen noch den

für

anderen dieser beiden Zwecke erfülle die Regierungs- Bill. Nicht weniger des Königreichs entziehe

sie das Stimmrecht Bezirken in noch höherem Kein Mensch werde glau⸗ sei, es habe keine für das koͤnnen. Nein, Befürchtungen der hinter ihm g Sir S. Rortheote's wurde die