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Nin e was fol
2 as Gesetz vom . Januar 1855, die Herabsetzung des Ein⸗
bie Verordnüng über die Eingangs⸗Zollsätze von aus ländischem er und Sytup vom 31. Mal 1858 Geseß-⸗Sammlung für 1858,
. für Talg (Gesetz Sammlung für 1855, S. 36), so wie u 9 279), ferner das Gesetz vom 31. März 1855 und die Verord⸗
nung . der, de,. . Jäer ö 89 ug 9 Tara⸗Ver⸗ tung für rohen Kaffee zallen oder Säcken (Hesetz Sammlung i rg in .
gů
Abänderung des Vereins-Zelltarifs dom 7. Oltober 1856 CGesetz⸗
ammlung für 1356, S. PWM —= 91 1j, werden hiermit in Unserem
Jadegebiete eingeführt. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und
beigedrucktem Königlichen Infiegel. Gegeben Berlin, den 14. März 1859.
(. 8.) Wilhelm, Prinz von Preußen, Regent.
Fürst zu Hohenzollern-Sigmaringen,. Flottwell. von RAuerswakd. von der Heydt. Simons. von Schleinitz. von Bonin. von Patow. Gr. von Pückler. von Bethmann-Hollweg.
Privilegium wegen Ausgabe auf jeden Inhaber lautender Bromberger Stadt-Obligationen zum Betrage von 100,000 Thlrn.
Vom 14. März 1859.
Im Namen Sr. Majestäͤt des Königs.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Prinz von Preußen, Regent.
Nachdem der Magistrat und die Stadtoerordneten zu Brom⸗ berg darauf angetragen haben, zur Einrichtung einer städtischen Gasbeleuchtung eine Anleihe mittelst auf den Inhaber lautender und mit Zinsscheinen versehener Stadt Sbligationen auf⸗ nehmen zu durfen, ertheilen Wir in Gemäßheit des §. 2
Ce, Oefen 17. S* 1922 e eg on A u sstellung von Papieren, welche eine Zahlungs Verbindlichkeit gegen je— den Inhaber enthalten, durch gegenwärtiges Privilegium zur Ausstellung von Einhundert tausend Thalern Bromberger Stadt⸗Obligationen, welche nach dem anliegenden Schema (a.), und zwar in 100 Apoints zu 100 Thalern, in 1900 Apoints zu 200 Thalern, in 100 Apoints zu 409. Thalern und in 50 Apoints zu 600 Thalern auszufertigen, mit fünf vom Hundert jährlich zu ver⸗ zinsen und, von Seiten der Gläubiger unkündbar, nach dem fest— gestellten Tilgungsplane in acht und dreißig Jahren, von der Aus— gabe an gerechnet, zu amortisiren sind, mit Vorbehalt der Rechte Dritter die landesherrliche Genehmigung, ohne jedoch dadurch den Inhabern der Obligationen in Ansehung ihrer Befriedigung eine Geiwährleistung seitens des Staats zu bewilligen.
Urkundlich unter Unserer Höchfteigenhaͤndigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Jnsiegel.
Gegeben Berlin, den 14. März 1859.
L. S) Wilhelm, Prinz von Preußen, Regent.
Flottwell. von der Heydt. von Patow.
4.
Provinz Posen, Regierungsbezirk Bromberg. : Obligation der Regierungshezirks⸗Stadt Bromberg j 13
Die Stadtgemeinde Bromber des Gläubigers unkündbaren Verschreibung die Summe von deren Empfang der unterzeichnete Maglstrat bescheinigt. Diese Schuld- summe bildet einen Theil des zur Einrichtung einer Gasbeleuchtung in Gemäßheit des Allerhöchsten ih iums vom ten nommenen Dagrlehns 1 100 90 .
Die Ruchahkung diese r geschieht vom Jahre 1861 ab all= unn en n w nf g n 6. ufe . T . g, bon l,
98 Prozent jährlich, unter Zuwachs der Hinsen von den getilgten 1 erschteibungen, nach * genchmigten Tilgung planes. Die Folge a ff, ih g. der . reibun , durch das Loos bestimmt. Die Ausloosung erfolgt bom ahre 1861 ab in den Monaten April und Oktaber jeden ahres. Die Stadtgemeinde Brom⸗ ler behält ich das Recht vor, den Tilgungsfonds durch größere Aus⸗ loosungen zu verstärken, fo wie saͤmmtliche noch umlaufende chuldver⸗
un 13= 176! indiich die Verordnung wegen
schreibungen zu kündigen. ie eloosten, so wie die gekündigten Schuld. ö . ö 6 ihrer Buchstaben, 6 und e des Ter
Bet o wi mins, an welchem die Rücjahlung erfolgen soll dem an nge, 1. Oktober beziehungsweise 5 fen 7 ö t. Diese Bekanntmachung erfolgi fünf, vier und drei Monate vor en Zahlungsterminen in dem Amtsblatte der Königlichen Regierung zu om̃berg, in dem hiesigen Wochenblatt, dem hiesigen Kreisblatt und dem
Br ren , taats · Anzeiger.
Sollte eines oder das andere der bezeichneten Blätter eingehen, so bestimmt der Magistrat mit Genehmigung der Königlichen Regierung zu Bromberg, in pr, anderen . des eingegangenen die Be— kanntmachung erfolgen soll.
Bis zu dem Tage, an welchem solchergestalt das Kapital zurückzu⸗ hg ist, wird es in halbjährlichen Terminen, am 1. April und am
Oktober, mit fünf Prozent jährlich in gleichen Münzsorten mit jenem berzinset.
Die Auszahlung der Zinser Rückgabe der ausgegebenen Zins⸗Cou verschreibüng, bei der Stadtkämmereikasse des Fälligkeststermins.
Die . konnen jedoch auch in Berlin an dem in den borgedachten offentlichen Bekanntmachungen jebesmal zu bezeichnenden Orte in den Fälligkeitsterminen erhoben werden.
Mit der zur Empfangnahme des Kapitals präsentirten Schuld verschreibung sind auch die dazu gehörigen Zinscoupons der späteren Faälligkeits termine zurüͤckzuliefern. Für die fehlenden Zinscoupons wird der Betrag vom Kapitale abgezogen. ,
Die gekündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißig Jahren nach dem Rückzahlungs⸗-Termine ncht erhoben werden, so wie die inner⸗ halb vier Jahren nicht erhobenen Zinsen, verjähren zu Gunsten der Stadt— gemeinde Bromberg.
Das Aufgebot und die Amortisation verlorener oder vernichteter Schuldverschreibungen erfolgt nach Vorschrift der Allgemeinen Gerichts— Srhbnung Th. J. Tit. 51, F. 120 3e. bei dem Königlichen Kreisgerichte zu Bromberg.
Zins-Coupons können weder aufgeboten, noch amortifirt werden, Doch soll demjenigen, welcher den Verlüst von Zins-Coupons vor Ablauf der vierjährigen Verjährungsfrist bei dem Magistrat in Bromberg anmeldet und den stattgehabten Besitz der Zins⸗-Coupons durch Vorzeigung der Schuldverschreihung oder sonst in glaubhafter Weise darthut, nach Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zins⸗-Coupons gegen Quittung ausgezahlt werden,
Mit dieser Schuldverschreibung find halbsährliche Zins⸗Coupons bis zum 1. April 1866 ausgegeben. Für die weitere Zeit werden Zins— Coupons für fünfjährige Perioden ausgegeben werden.
Die Ausgahe einer neuen Zins Coupons-Serie erfolgt bei der Stadt⸗ Kämmexreikasse in Bromberg gegen Ablieferung des der alteren Zins⸗Lou⸗ ons · Serie beigedruckten Talons. Beim Verluste des Talons erfolgt die Aushändigung der neuen Zins⸗-Coupons⸗-Serie an den Inhaber der Schuld⸗ verschreibung, sofern deren Vorzeigung rechtzeitig geschehen ist.
Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet bie Stadtgemeinde Bromberg mit ihrem Vermoͤgen.
Bessen zu Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unter⸗ schrift ertheilt.
Bromberg, den — 16
Der Magistrat der Regiexungsbezirls-Stadt Bromherg— (Faesimile der Unterschrift des Magistrats⸗Dirigenten und eines anderen
Magistrats⸗ Mitgliedes.) ö!
Eingetragen Fol. ..... M
Provinz Posen, Regierungsbezirk Bromberg. Erster bis ... Zins⸗Coupon Serie zu der Obligation der Regierungsbezirks - Stadt Bromberg
Littr. * über Thaler à fünf Prozent ver— zins lich über Thaler Silvergroschen ... Pfennige Der Inhaber dieses Zinscoupons empfängt gegen dessen Rückgabe 3 18.. und später die in ch der vorbenannten Sbli⸗ is mit
. . Der Magistrat. (Faesimile der Unterschrift des Magistrats-Dirigenten und eines anderen . Magistrats⸗Mitgliedes.) Dieser Zinscoupon wird ungültig, wenn dessen Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren, vom Tage der Fälligkeit ab, erhoben wird.
Probinz Posen, Regierungsbezirk Bromberg. . . . zun der Obligation. der Regierung sbezirks Stadt Bromberg. . , über Thaler zu fünf Prozent verzinslich. Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der
vorbenannken Obligation die .*. te Serie Zins ⸗Coupons ö die fünf Jahre vom 1. April 18. bis 1. April 18. bei der Stadt ⸗Kämmerei⸗ kasse in Bromberg.
Bromberg, den . ten
. . Magistrat. (Faesimile der Unterschrift des Magistrats⸗Dirigenten und eines andern Magistrats⸗Mitgliedes. )
des Statuts der au
r fh errichteten Actien⸗ Gesellschaft genehmigt und das zu
em Behufe durch no ande in n tal. Eren der Geseñschaft landesherrlich bestaãtigt worden, w Gesellschaften vom 9. Rovember 1 gemacht wird, sichen Regierung zu s lichen Fenntniß gebracht werden wird.
ois
Ministerium für Sandel, Gewerbe und öffentliche
Arbeiten.
Bekanntmachung über die un term 17. Jan uar 1880 erfolgte Allerhöchste Bestätigung des Revidirten Statuts der Neuen Berliner Hagelversicherungs“ Gesellschaft. Vom 14. März 1859.
— öchsten Erlaß vom 17. v. M. ist die Abänderung 4 k des Allerhöch sten Erlasses vom 26sten
ril 1832 unter dem Namen , Berliner Hagelversicherungs⸗
tariellen Akt vom 6. Oktober v. J. ander⸗
3 des Gesetzes über Actien⸗ 6 e, . 86 . dem r. bekannt
bieses Statut durch das Amtsblatt der König⸗ 6 . und der Stadt Berlin zur öffent⸗
KRerlin, den 14. März 1869. ' Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. von der Heydt.
Der Justiz⸗Minister. Simons. Der Minister für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten. Graf von Pückler.
Ministerium der eistlichen, unterrichts⸗ und Pim nr m dt ꝛ Angelegenheiten.
Anstellung des Schulamts⸗
s Guben ist die Am Gywmnasium zu genehmigt worden.
Kandidaten Siegfried als ordentlicher Lehrer
iejen Le t ke itäts⸗Prüfung ö nigen jungen Leute, welche gar keine Maturitãäts Prüfung . ; tät auch nur die
bestanden, beim Besuche einer inländi
ern haben, sich eine allgemeine ahr, 2
freife, oder eine besondere Bildung f 34 * ah
zu geben, ohne daß sie sich für den eigent S . o ö.
Kirchendienst bestimmen, können auf Grun glemen
vom 4. Juni 1834 auf hiesiger Univerfit
Gesuche solcher jungen Leute um Immatrien 83
schriftlich an bas unterzeichnete Kuratorium gerichtet n
haben die Bittsteller ihrem Gesuche ein Zeugniß über i
Führung, so wie ein solches über die erworbene wi
bildung beizulegen. Die Immatxiculation erfol
nur auf die nächsten drei Semester und wird
bei der Immatriculation sowohl auf der Matri
Erkennungskarte und dem Anineldebogen vermerkt. 3e, .
rung dieser Frist in einzelnen Fällen kann nur 6 ö a.
Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗Angelegenheite
ertheilt werden.
; Berlin, den 1. April 1859. ö Königliches Universitäts⸗Kuratorium. In Vertretung: Lehnert.
Preußische Bank.
Mongats⸗-Uebersicht der Preußis gemäß §. 99 der Bank-Ordnung vom 5. Activa.
) Geprag d und Bar ig 8 G66 3 Rnsf Priva Srl hö,
chen Bank, Oktober 1846.
46,641,900 Thlr.
12 3656. 000 2 Mi, 00,
69,133 000 Thlr.
18, 49, 000 *
Verkehrs.. ... 11,409, 000 Verlin, den 31. M
Königlich Preußisches Haupt⸗Bank⸗Direktorium. v. Lamprecht. M ehen. Dechend. Woywod. Kühnemann.
Tages⸗Ordn ung. 16te Sitzung des Herrenhauses. am Freitag, den 8. April, Vormittags 12 Uhr.
1
1) Bericht der i n , über den Gesetz Entwurf, be⸗
treffend die Erhö ung der Kron-Dotation.
Miniffers für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten, be⸗ treffend den Fortgang des Baues und den Betrieb mehrerer
Staats⸗Eisenbahnen.
2) Bericht der Finanz,-Kommission über den , Bericht des
3) Bericht der vereinigten gommissionen für Juftiz⸗ Sachen und
für Handel und Gewerbe üher den Gesetz · Entwurf betreffend bie AÄbänderung einiger Beftimmungen des Rheinischen Han⸗ dels⸗ Gesetzbuches.
I Bericht '. Finanz⸗Kommission über die Petition der Aeltesten der Kaufmannschaft zu Magdeburg vom 13. Februar er., wegen Ermäßigung der Elb⸗Zölle. ;
5) Bericht der stommission für Handel und Gewerbe über den Gesetz Entwurf, betreffend die Aufhebung der Legge⸗Ordnung für die Grafschaften Tecklenburg und Ober⸗Lingen.
6) Bericht der achten Kommisfion über den Gesetz⸗ntwurf, be⸗ treffend die Gewährleistung wegen velborgener Maͤngel bei dem Verkaufe und Tausche von Hausthieren im Bezirke des
Appellations⸗Gerichtshofes zu Coöln.
31ste Sitzung des Hauses der Ab geordneten am . gin 6. April 1859, Votmittags 19 Uhr.
1) Wahlprüfungen. ; j 3 8 ir rng n Kommissionen für H werbe und für Finanzen und Zölle über den betreffend den Bau einer Eisenbahn ? Thorn zur Landesgrenze in der Richtung au die Beschaffung der Geldmittel zur vollstãndi der Riederschlefisch⸗Märkischen Eisenbahn mit e Geleife, ingleichen die Deckung des Mehrbedarfs 6 Bau der Kreutz Küstrin⸗ Frankfurter und der Saar rück⸗Trier⸗ Luxemburger e n . die bezüglichen, diesen ommissionen überwiesenen Pet onen. 3 36 Kommission zur Prüfung des Staatshaushalts⸗ t ts z J . 2 9 J ginn gr den Etat des Ministeriums der landwirthschaftlichen Angelegenheiten, . II. über den Etat der Gestüt⸗Verwaltung. 4 Neunter Bericht der Kommission für Petitionen.
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Berlin, 5. April. Se; Königliche Hoheit der Prinz⸗Regent
im Raäͤmen Sr. Majestät des Königs, Ullergnaͤdigst eruht: 33 n en, Tirerln des Eharite-⸗Krankenhauses zu . Geheimen Regierungsrath hr, Esse, die Erlaubniß zur gung des von des Königs von Sachsen Majestaͤt ihm verliehenen Ritter⸗ Kreuzes des Albrechts⸗Ordens zu ertheilen.
erlin, Anlegung
—
Bekanntmachung. e i, Die Vorlesungen auf hiesiger Universität werden im evor⸗ hr hr De e 18359 der fesigesetzten Ferienordnung
st 6 ind der Angabe im Lections Verzeichnisse gemaͤß ,, am Montage, dem 2. Mai d. J.,
beginnen. ⸗ Halle, den 30. März 1859.
Der Rector der Königlichen vereinigten Friedrichs⸗Universitat. Dr. Witte.
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Nichtamtliches.
Berlin, 5. April. Se. Königliche Hoheit der
Prinz⸗Regent nahmen im Laufe des heutigen Vormiftages den
inschaftli dini Simons Beth⸗ rmeinschaftlichen Vortrag der Minister Simon und von 6 en de und des Wirklichen Geheimen Rathes Illaire, ö wie die Vorträge des Ministers von Auerswald und des General⸗ Majors Freiherrn von Manteuffel entgegen und empfingen spaäͤter
älarnafions-Rath Grafen von Flemming.
ö. 6 3 6 3. April. Der Landtag hat. gi. die eine Zeit lang unterbrochen gewesene Berathung . n . fortgesetzt und mit der Prüfung der Beamtengehalte igen elt . denen ein Zuschlag von durchschnittlich 10 Prozent eing st.
Vei den Wnistergehalten hielt sich jedoch der Landtag nicht an die
Preußen.
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