1859 / 91 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

672

Das Aufgebot und die Amortisation verlorener oder vernichteter t nach Vorschrift der Allgemeinen Gerichts⸗

suldverschreibungen erfol 34 f *. ö 51, 5§. 120 seq. bei dem Königlichen Stadt⸗ und

stattgeha Verschreibung

Verjahrungs frist

ins Coupons gegen usgezahl

halbj

bis zum Schlusse des 5 werden Zinscoupons au

Die Ausgabe einer neuen 3 kasse in Magdeburg gegen Abliefe beigedruckten Talons. Beim Ver gung der neuen Zinsceupons⸗Serie an, bung, sofern deren Vorzeigung rechtzeitig

Zur Sicherheit der hierdurch eingeg der Verband mit seinem Grundvermögen, s welche auf Grund der 8. 6 ff. des Allerhöchst 1. März 1858 (GesetzSammlung vom Jahre

bandsgenossen erhoben den. . Bessen zu Urkund haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unter⸗

schrift ertheilt. Magbeburg, den ten

Das Deichamt des Magdeburg ⸗Rothens (Unterschrift dreier Mitglieder.)

den

flichtungen haftet t den Beiträgen,

ee⸗Wolmirstedter Deichverbandes.

Eingetragen im Register M .... .

gdeburg. la

w

Provinz Sachsen, Regierungsbezirk Ma

Obligation des Magdeburg⸗ Wolmirstedter Deichverbandes ittr *

ittr. k Silbergroschen Pfennige 1

Der Inhaber dieses Zins Soupons empfängt ge am . ten f§5. und späterhin die 3

Obligation für das Halbjahr vom

mit lin Buchstaben) Thaler der Beichtaffe zu Magdeburg.

Magdeburg, den ten Das Deich⸗Amt des Magdeburg⸗Rothen

(Faksimile der Unterschrift dreier Mitglieder.) Eingetragen im Register . M.....

see⸗Wolmirstedter Deich verbandes.

Dieser Zins⸗ Coupon wird ungültig, wenn dessen Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren, vom Tage der Fälligkeit ab, erhoben wird.

Allerhöchster Erlaß vom 14. März 1859 be— treffend die Verleihung der fis kalischen Vo r⸗ rechte füt den Bau und die Unterhaltung einer Chaussee wom Dor fe Kühnau an der Grünberg⸗ Zůllich auer Chaussee, nach den. Dorfe Krampe, im Grünberger Kreise des Reg iser un gsbezirks Liegnitz?

Auf Ihren Bericht vom 9g. Marz d. J. genehmige Ich, bei Rückgabe der eingereichten Karte, den Bau einer Chaussee vom Dorfe Kühnau an der Grünberg ⸗Züllich auer Chaussee, nach dem Dorfe Krampe, jm Grünberger Kreise des Regierungs⸗Bezirks Liegnitz, und bestimme hierdurch, daß das Expropriationsrecht für die zu der Chaussee erforderlichen Grundstüäcke, imgleichen das Recht zur Entnahme der Chaussee⸗Bau⸗ und Unterhaltung s⸗Materia⸗ len nach Maßgabe der für die Staats-Chausseen bestehenden Vor⸗ schriften auf diese Straße zur Anwendung kommen sollen. Zu⸗ gleich genehmige Ich, daß auf dieser Straße, gegen die chaussee⸗ n . Unterhaltung derselben, die Erhebung des Chausseegeldes nach ben Bestimmungen des für die Staats- Chausseen jedesmal gel⸗ tenden Chausseegeld-Tarifs, einschließlich der in demselben ent⸗ haltenen Bestimmungen über die Befreiungen und der sonstigen, bie Erhebung betreffenden zufätzlichen Vorschriften wie diese Best mmungen auf den Staats Ehausseen angewendet werden, stattfindet. Auch sollen die dem Chausseegeld⸗ Tarife dom 29. Februar 1840 augehaͤngten Bestimmungen wegen der Chaussee⸗

Ministerium für Sa

Bekanntmachung vom 13. April 185 Dampfschiff⸗Verbindung zwischen

Adler“ und „Wladimir“, jedes mit Maschinen

Pferdekraft versehe 0 Passagteren, so wie zur Beförderung diesem Jahre eine regel maͤßige

Petersburg) unterhalten.

Adler“ zum ersten Male von Stettin, ersten Male von Kronstadt abgef

Stunden zurückgelegt. erfolgt die Beförderung der Passagiere besondere Fluß⸗Dampfschiffe für Rechnung der

ö

Der gegenwaͤntige Erlaß ist durch die Gesetz⸗ Sammlung zur

offentlichen Kenntniß zu bringen.

Berlin, den 14. März 1859. Im Namen Sr. Majestaͤt des Königs:

Wilhelm, Prinz von Preußen, Regent.

von der Heydt. von Patow.

An Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten

und den Finanz-Minister.

ndel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

9 die Po st⸗ Stettin und

St. Petersburg betreffend.

Räͤder-Dampfschiffe „Preußischet von Z 0 facher

n, und zur bequemen Aufnahme bon mehr alt einer bedeutenden Güter,

Die beiden großen eisernen

dung eingerichtet, werden auch in

öchentliche Verbindung zwischen Stettin und Kronstadt (6.

Die Eröffnung der Fahrten findet am Sonnabend, den 4. Mai neuen Styls, statt, an welchem Tage der „Preußischt und der „Wladimir“ zun

ertigt werden wird.

Bis zum Schlusse der Schifffahrt geht dann regelmäßig

aus Stettin jeden Sonnabend Mittags, nach Ankunft de von Berlin des Morgens abgehenden Eisenbahnzuges, um aus Kron stadt jeden Sonnabend Abends

eines dieser Schiffe ab.

Bei günstiger Witterung wird die Ueberfahrt in 65 bis Zwischen stronstadt und St. Petershuth und der Güter ꝛcç. duth

Post⸗Verwaltung.

Das Passagegeld für die Reise von Stettin oder Sw inemind bis St. Petersburg beträgt:

für eine Person auf dem ersten Platze zz? Thaler Pr. Ct zweiten , . à . dritten . ö

In diesen Beträgen sind die Kosten für die Beköstigung, in Ausnahme des Weines, einbegriffen. Kinder unter 12 Jahren zahlen die Hälfte des Passagegeldti Platze kann 16 Kubikfüß, auf del

Jeder Passagier auf dem ersten zweiten Platze 12 Kubikfuß, und auf dem dritten Platze 6 Kubitst

Rheinl. an Gepäck frei mit fich führen. des Passagegeldes zahlen, haben nur frei. Für das Uebermaß sind 12 Sgr. pro

Das Gepäck der Passagiere darf nur aus Reise⸗Eff Waaren müssen besonders verpackt, un

werden.

Das Einschreib

dortigen Königlichen

Swinemünde bei der

Plätze zur Reise nach HPampfschiffs⸗-Expedition in St

Rußland reisenden Personen müss

lande oder dem Wohnorte des

russischen Gesandtschaft oder des

diese Pässe, ehe die Annahme zur

darf, dem dortigen Kaiserlich russischen Konsul in Swinemünde zutretenden Reifenden haben i bes Passagierbillets dem dortigen Kaiferlich russis

vorzuzeigen.

Güter⸗ und Contanten⸗S werden gegen billige Fracht befördert.

1 0 1 1

fl

Kinder, welche die hi Gepäckmaßt entrichti

Polisei⸗Vergehen auf die gedachte Straße zur Anwendung tommen.

können ber einer jeben preußischen Po

d als Frachtgut aufgegebt

673

Die Expedition der nach St. Peters bur ü n der nas . g zu versendenden Gü⸗ wa . e , Post⸗Dampfschiffs em n in . find gt, an welche alle hierauf bezüglichen Anfragen zu n St. Petersburg werden die Sendun —ᷓ f gen gleich er, e Ankunft zollamtlich behandelt und ausge— Berlin, den 13. April 1859.

General ⸗Post⸗Amt. Schmückert.

Das 10te Stück der Gesetz-Se g hes ich o een , er setz Sammlung, welches heute aus— Nr. 5036. den Allerhöchsten Erlaß vom 14. Februar 1859, be⸗ treffend die Verleihung der fiskalischen Vorreche für 5. 3 . die ,, der Kreis ⸗-Chaussee

anzleben im Kreise Wa ; . . eis nzleben nach Domers— 5037. den All erhöchsten Erlaß vom 7. März 1859, betreffend 3 Verleihung der fiskalischen Vorrechte für den Bau ö „die Unterhaltung einer Chaussee von der Ahr— u, bei der Dollendorfer Mühle über Dollendorf 2 Sbleiden, Regierungsbezirk Aachen, und Mir⸗ ach, Wiesbaum und Hillesheim, Kreis Daun Regie⸗ rungsbezirk Trier, bis zum Anschluß an die Losheim⸗ . 2 Staatsstraße; unter . 5038. das Privilegium wegen Aussertigung auf den J . m we gung Inhaber . Obligationen des , i ,,. , . im Betragẽ von 120 006 ö. halern. Vom 7. Maͤrz 1859; unter i 5039. den Allerhöchsten Erlaß vom 14. März 1859, betref—⸗ . e Reorganisation der Admiralität; unter . 5040. gen Allerhöchsten Erlaß vom 21. März ᷣ1859 betref⸗ . ö . Vorrechte für den B er Kreise beabsichtigten Bau einer Chaussee von der Fraustadter Kreisgrenze in der fte ern, Fraufadt über Wollsteig bis zur Meseritzer Kreis— , . der Richtung auf Meseritz; und unter ö Privilegium wegen Ausfertigung auf den In— 3. . Kreis⸗Obligationen des Bomster Frei⸗ ö . von 140,000 Thalern. Vom 2isten Berlin, den 15. April 1859.

Sebits⸗Corn ir 3 Debits-Comtoir der Gesetz⸗ Sammlung

Ministerium der geistli ; . stlichen, Unterricht Rꝛedizin al. 2ingeiegenheiten. S8⸗ und

. med von Martens ist zum zweiten Ftustos der zoologischen Sammlung der hiesigen Universität ernannt worden.

Ministerium des Innern.

566. ntmachung vom 13. April 1859 betreffend ie Aufhebung des Verbots der in Bern in der Schweiz erscheinenden Zeitung „Der Bund.“

Das mittelst Bekanntmach . 1 eka achung vom 10. November b. 3 n, . 3 der in Bern in der . n Zeitung „Der Bund“ wird hierdur iede ehobe . i i n . ird hierdurch wieder aufgehoben.

Der Minister des Innern. Flottwell.

—— ——

. ö. 3 de E h / der Marine⸗Verwaltung, S * 6 d 1. , , i n

pc , m, 14. April. Se Königliche Hoheit der Prinz⸗Regent e , i . Majestät des öönigs, Allergnäbigst ge— ; herigen Geschaͤftgstraͤger in Wien, Legationsrath

Grafen von Flemming, di ;

D. g, die Erlaubniß zur Anlegu ,

,,. von Oesterreich Majestät , . r zes des Leopold⸗Ordens zu ertheilen. 9

*

Nichtamtliches.

* - K. Berlin, 14. April. Se. Königliche Hoheit der von Bonin ö ken fe n ,,

. 1 General-Major von Manteuffel, Vortrag auch der Genex anteuffel, zu welchem . Henexal⸗-Inspekteur der Artilleri ahn ; Ilih illerie, Genera k e ier ih, ,, , de. herrn von Schleinitz, el e, auswärtigen Angelegenheiten, Frei⸗ . e. gestrige namentliche Abstimmung des Abgeordneten rität von y,, Ehegesetz⸗Entwurf ergab eine Majo⸗ n . . für die Annahme desselben gegen 109 In der heutigen (38sten) Sitzun 3. H e,, . rdnete e meg. tzung des Hauses Abge⸗ . ö Herrn Pavelt, für ungültig erklärt; der Etat der erm. . Gewerbe und Bauwesen wurde ohne Dis u ssion genehmigt, ebenso wurde die pommersche Fischerei —ᷣ

* . ; e 1 rei -Ordn z dem Antrage der Kommission erledigt ,,

gha ,, , m, d. M e e , wn e , ge, aus Kopenhagen am 12 ; . ge 9 ettin heute ; . * . gieren , ettin heute Vormittag mit 29 Passa⸗

Unter den Letzteren befinden si r

. : uden sich der junge Prinz Wilhe von Hessen nebst Begleitung und Graf e. Prinz Wilhelm

2367 9 ) . , , . hat, wie der „NR. C.“ berichtet, an

höchstseinem Geburtstage, den 28. Februar d. J., ei . mecklenbungische Verdienst⸗M edarileꝰ zu uuftẽ I- 3. neue Besti , , stiften geruht, deren n i nnz . ehrenden . n He. a, , das Großherzogliche Haus und das L Sr. King litz in Hohrst?' berhte ; d das Land von

i Königlichen, Hoheit b, iehen zu werden. Die Verdienft-Me— daille ist in Gold, in Silber und in Bronce ausgeprägt , mr

Sachsen. Weimar, 12. Apri i

19 ö 9 ö. ö. 1 ril. Die 9 2 ** . * gr. an ständigen Ausgaben, 16,772 Thlr. 15 Sg: im ständigen Ausgaben, ferner 9 . . ; ; ferner 950 Thlr. Dispositionsfonds zur Er⸗ , Fourage⸗Entschädigung, 3059 lt , . , . . Thlr. habch sammmtkich wie 8 6 ages erhalten. Die Besol , Staats⸗Ministers so pole ber bei ie Besoldungen des

6 4686. eiden anderen Departements-E sind je um 500 Thlr. von bem Landte Departements Chefs hat derselbe die Berathun em Landtage erhöht worden. Gestein . ; 19 des Aus gabe⸗ Etats beendigt und J hh üer ö 9 zu akademischen Zwecken um

; Alx. jahrlich zu erhöhen, welche zur Verstaͤr

mischen Finanzkraͤfte dem wein n, . zstärkung der akade⸗

r , n , eimarischen Separatfonds für a ; Zwecke zugewiesen werden soll ; nds für akademische e en, angenommen. Die diesseitige G 9 C 3 —ͤ in 30 - ö z Ne * ? ; auf 223,603 Thlr. an. ö. 3 j. lu en li Jena steigt hiernach

9 Ti dak g ' ' ,,, Wies baden, 12. April, Der heute stattge⸗ der en , nnen . a. der Standerersammlung lag

ch des usses über das J agdgesetz Ker f zor. Dieses am, . Ven . tz zur Berathung her Dieses Gesetz wurde von der Versammlung mit 11 ö. Stimmen genehmigt. (Mrh. Ztg.) .

Württemberg. Stuttgart, 11. April.

Gestern Vor⸗

he, hielt der König eine militairische Wachtparade ab. Ein edeukendes Militair-Avancement soll dieser Tage erscheinen.

Die Kammer der Abgeordneten wird demnäch (Fr. J) et emnächst einberufen werden.

. , , , 6 in , rh 3 der i,, nahm ** 234 ; Central Ausschusse beantragte Ein⸗ r , ö. alphabetischen Wahlmodus . in, ie ein, . ö . ob die Regierung dem Vorschlage sich an— J,, ö. sid Herr Kogisr un Zäb die Erklärung ab, das . , n, . im Prinzip die Ansichten, aus denen der Anttag ö. ren, e,, hervorgegangen, Indessen seien Zweifel über e, erer. elbare praktische Ausführbarkeit der fraglichen Maßregel ö , . werde das Kabinet keinenfalls deren Anwendung h . die nächften Kammerwahlen genebmigen können, indem es arm nen natürlichen Richtern, den Wählern, in denselben Ver— 36 nissen und unter denselben Bedingungen erscheinen wolle, welche J 9 Dezember 1857 den Sieg uber seine Gegner verschafft abe . Man solle nicht sagen dürfen, das Kabinet habe sich und seine Partei bei den Neuwahlen nur durch einen Staats streich ge⸗ rettet; denn die liherale Partei dürfe voll Vertrauen dem Urtheil des Landes gegenübertzeten. (Köln. Ztg.)