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Nothwendigkeit hervor, nun auch diejenigen Maßregeln zu ergreifen, welche in solchen Fallen drohender Verwickelungen und inmitten der Rüstungen benachbarter Staaten die Rücsicht auf die eigene Sicher— beit gebieterisch fordert. Die königliche Regierung hatte in berechtigten Friedenshoffnungen diese Schritte, deren eventuelle Nothwendigkeit früh in's Auge i war, einige Zeit hindurch verschoben; aber mit dem wachsenden Ernst der Situation erschien ein längeres Zögern nicht mehr zulässig. Indem sie zur Ausführung ihrer Beschlüsse schritt, mußte der erfte Gegenstand ihrer Sorge die Sicherung Deutschlands sein. In diesem Sinne ordnete * in der zweiten Halfte des vorigen Monats Marschbereitschaft für denjenigen Theil der Armee an, welcher das preußische Bundes⸗Fontingent bildet, und stellte 6. den darauf einstimmig zum Beschluß erhobenen Antrag am zundestage, daß saͤmmtliche Bundes⸗Kontingente ebenfalls in Marsch⸗ bereitschafk gesetzt werden möchten.
Preußen ist durch diesen Schritt aus seiner bisherigen Stellung nicht herausgetreten. Der rein defensibe, die Sicherheit des eigenen ö und Deutschlands bezweckende Eharakter desselben lag deut⸗ ich vor.
Der Entschluß zu diesem Schritte hinderte daher auch die königliche Regierung nicht, in der angelegentlichsten Weise an dem letzten Versuch einer Vermittelung Theil zu nehmen, welcher, von England ausgegangen, darauf beruhte, daß eine allgemeine Entwaffnung eintrete, daß die Ausführung durch Kommsssare der fünf Großmächte und Sardiniens geregelt werde, und daß alle italienische Staaten in einer, dem auf dem stongresse zu Laibach beobachteten Verfahren entsprechenden Weise zu dem beabsichtigten Kongresse eingeladen werden sollten.
Die hierüber zwischen den vier Kabinetten von Berlin, London, St. Petersburg und Paris erzielte Verständigung und die durch die Vorstellungen Englands und Frankreichs erwirkte Adhäfion Sar— diniens erweckte noch in der letzten Stunde eine erfreuliche Aussicht auf das Zustandekommen des Kongresses. Jedoch auch diese Hoff— nung und mit ihr alle Aussicht auf Erhaltung des Friedens ver⸗ schwand bald.
Oesterreich hatte zwar kurz vorher, sowohl in London, wie in Berlin, im engsten Vertrauen zu erkennen gegeben, daß es an die bisherigen Verhandlungen keine Hoffnungen mehr knüpfen könne, und daß es daher mit der Absicht umgehe, an Sardinien direkt ein Ukltimatum auf sofortige Entwaffnung zu stellen.
Preußen und England hatten jedoch dem österreichischen Hofe in seinem eigenen, wie im europäischen Interesse von einem Schritte auf das Dringendste abgerathen, dessen einziger voraus⸗ fichtlicher Erfolg der Krieg sein mußte. Sie rechneten mit Be— stimmtheit auf den Erfolg ihrer diesfälligen Vorstellungen, nach— dem der oben erwahnte Vorschlag Englands auf allgem eine, dem Kongresse vorangehende Entwaffnung undzugleich auf Zulassung saͤmmt⸗ licher ikalienischen Staaten nach dem Vorgange des Laibacher ston—⸗ gresses, die Zustimmung aller anderen betheiligten Mächte erlangt hatte, und nur noch des Beitrittes Oesterreichs bedurste. Es mußte deshalb auf's Lebhafteste überraschen, daß Oesterreich, An⸗ gefichts dieser, dem Zustandekommen des Fongresses guͤnftigen Lage, dem Englischen Vorschlage seine Zustimmung versagte, selbst unter solchen Ümftänden das beabsichtigte Ultimatum ohne Verzug wirk— lich abgehen ließ.
Damit ist die bisherige Differenz in ein neues Stadium ge⸗
treten, Preußen hat sich für verpflichtet angesehen, seinem Be— dauern und seiner Mißbilligung des von Oesterreich unter diesen Verhältnissen gethanen Schrittes in Wien Ausdruck zu geben. England und Rußland haben gegen das Verfahren Ocsterreichs Protest eingelegt. Frankreich endlich hat erklaͤrt, daß es in dem bewaffneten Einmarsch Oesterreichs in Piemont einen Kriegs⸗ fall für fich selbst erblicke, und es hat, dem Verlangen Sardiniens entsprechend, ein Hülfsheer zur Unterstützuug des ihm befreundeten und allürten italienischen Staates entsendet. Der Ferieg zwischen Oesterreich einerseits und Frankreich und Sardinien andererseits hat seitdem begonnen. Gegenüber diesen ernsten Thatsachen und den möglicherweise sich an fie knüpfenden Eventualitaͤten hat die königliche Regierung ihre eigene Stellung und ihre Pflichten gegen Preußen, wie gegen Deutschland einer erneueten, eingehenden und gewissenhaften Prufung unterziehen müssen.
Sie hat dabei keine Veranlaffung gefunden, eine andere KRich— tun einzunehmen, als diejenige ist, welche ein den veränderten Um⸗ ständen entsprechendes Festhalten an ihrer bisherigen Stellung in sich begreift. ür den Augenblick zwar hat eine direlt vermittelnde Action für Preußen so gut, wie für die anderen Mächte aufgehört. Nichtsdestoweniger aber wird Preußen nach wie vor an der Auf⸗ gabe festzuhalten haben, wie fruher zur Erhaltung, so jetzt zur Wiederhersfellung des Friedens thätig zu sein.
Wie es aber bis auf die jüngste Zeit herab die Mittel hier⸗ für ausschließlich innerhalb des Gebietes diplomatischer Unter⸗ handlung gesucht hat, so wird es, seitdem die politische Tagesfrage 2 ihr jetziges Stadium getreten ist, bis zur Erreichung jenes Zweckes zur Unterstützung seiner diplomatischen Action einer be⸗
waffneten Stellung nicht entbehren können. Von diesem Gesichts, punkte ausgehend, hat die königliche Regierung der neuesten Wendung der Dinge gegenuber bereits die Anfangs nur fuͤr das preußische Bundes- Fontingent angeordnete Maßregel der Marschbereitschaft auch auf die übrigen sechs Armee ⸗-Corps des Heeres ausgedehnt. Damit sie aber diese Stellung behaupten und je nach Umständen ihr eine angemessene Erweiterung verleihen, auch die vorhandene Marine wehrhaft machen und zum Schutze der stüsten das Nothwendige vorsehen könne, wendet sie sich Behufs der Be— willigung der entsprechenden Geldmittel vertrauensvoll an die Ver— tretung des Landes.
Sie wünscht die beantragte Bewilligung einzig und allein zu militairischen Zwecken. Sie wünscht dieselbe, um diejenige Stellung 2 erhasten zu können, welche fie in den Stand setzt, die doppelte Aufgabe zu loͤsen, die Preußen bei der jetzigen Weltlage fich zu stellen hat: einmal und vor Allem für den Schutz und die Sicherheit Deutschlands Sorge zu tragen und sodann über die Aufrechthaltung der nationalen Interessen und ins besondere des
europälschen Gleichgewichts zu wachen, sofern dieses letztere durch .
den Gang der Ereignisse in irg gestellt werden sollte.
Der Haupt-Etat der Militair-⸗-Verwaltung enthalt nur die Ausgaben, welche durch die Friedensstärke der Armee bedingt wer— den, weshalb erforderlich ist, die weiter nöthigen Mittel besonders zur Verfügung zu stellen.
Zunaͤchft bieten sich hierzu die Bestände des Staatsschatzes und die verfügbaren Mittel der General⸗Staatskasse, letztere in den Ueberschüffen des Staatshaushaltes für das Jahr 1868 bestehend, dar. Diese Mittel werden zwar ausreichen, die Armee in Kriegs— bereitschaft zu setzen; die vorgeschilderte Lage der Verhältnisse er—⸗ heischt aber, sich schon gegenwärtig diejenigen Mittel zu sichern,
Maßregeln nothwendig werden.
Die Staatsregierung hat demnach in dem mit A. bezeichneten Gesetzentwurfe beantragt, sie zu denjenigen außerordentlichen Aus— gaben, welche durch die angeordnete Friegsbereitschaft und durch die etwa erforderlichen weiteren militairischen Maßregeln veranlaßt werden, so wie dazu zu ermächtigen, zur Deckung dieser Llusgaben die Bestände bes Staatsschatzes und die verfügbaren Mittel der General⸗Staatskasse zu verwenden, den Mehrbedarf aber durch Auf— nahme einer verzinslichen Anleihe bis zum Betrage von 40 Millionen Thalern zu beschaffen.
Die Staats-Regierung wird von diesen Bewilligungen nur insoweit Gebrauch machen, als es nach sorgsamer Erwaͤgung der Verhaͤltnisse für nothwendig erachtet werden muß, und es ist des⸗ halb im §. 3 des Gesetzes angeordnet, daß über die Ausführung desselben dem Landtage bei seiner nächten Zusammenkunft Rechen⸗ schaft gegeben und, soweit alsdann das Gesetz noch nicht zur Aus⸗
führung gekommen ist, über die Fortdauer der ertheilten Ermächti⸗ 4 nigung des unter C. beigefügten Gefetz-Entwurfes in den Stand
gungen im gesetzlichen Wege bestimmt werden soll.
Wegen lieberweisung der Anleihe an die Haupt-Verwaltung der Staats-Schulden und wegen Amortisation derselben werden füͤr jetzt Bestimmungen nicht zu treffen sein, theils weil noch nicht zu übersehen, in welchem Umfange von der Anleihe Gebrauch gemacht werden wird, theils und hauptsächlich, weil es wünschenswerth ist, der Staats-Regierung unter den dermaligen schwierigen Verhält— nissen hinsichtlich der Modalitäten, unter welchen die Anleihe auf— zunehmen, freie Hand zu lassen.
Bei den vorstehend gemachten Vorschlägen hat nicht unerwogen bleiben können, einerseits, daß die Ausführung des unter A. beige— fuͤgten Gesetzes eine neue erhebliche Belaflung der Staatsfonds zur Folge haben wird, andererseits, daß die gegenwärtigen politischen Zuftände auf die Erträge der Staats, Einnahmen einen ungünstigen Einfluß äußern werden, dergestalt, daß auf die Erfüllung der Einnahme⸗Ansatze des Etats für das Jahr 1859 nicht wird gerechnet werden dürfen. Es ist deshalb bereits Anordnung getroffen worden, daß die etatsmäßigen Ausgaben, insbesondere die zu extraordingiren Beduͤrfnissen beslimmten Verwendungen, auf jede irgend zulãssige Weise beschränkt werden.
Neben den auf die Verminderung der Ausgaben gerichteten Bestrebungen darf die n n nicht unterlassen, Maßnahmen in . zu bringen, welche dle Vermehrung der Einnahmen be⸗ zwecken.
Zunächst soll diesem Zwecke der unter
wurf dienen.
Im Sf. 4 desselben wird die Aufhebung des S. 6 des Gesetzes bom 30. Mai 1853, betreffend die von den Eisenbahnen zu ent⸗ richtende Abgabe, in Vorschlag gebracht, Abgabe und die Zinsen und die Dividenden von den bereits ange⸗ kauften Actien einstweilen nicht zur Amortisation der in dem Eisen⸗ bahn-Unternehmen angelegten Kapitalien verwendet werden, sondern für jetzt den allgemeinen Staatsfonds zufließen sollen.
Hinsichtlich einiger Eisenbahnen, nämlich der Magdeburg⸗Leip⸗
B. beigefügte Gesetz⸗ Ent⸗
ziger, der Berlin⸗Anhalter, der , und der Berlin⸗Ham⸗
bürger Bahn, stehen dieser Maßregel Staatsverträge entgegen, und
2
. insen des von der Haupt-Verwaltung der Staatsschulden verwal⸗ jien Cautions⸗Depositums vollstaͤndig an die allgemeinen Staats⸗ æponds abgeführt werden sollen, wie es bisher schon hinsichtlich eines iheils
La baifn sich auf zo 33 Chir, iberfteigen den im Etat für 1859 verans f insung der Cautions⸗apitalien von 300,400 Thlr. bereits um den
. 3.
. 4
ö. .
.
gierung geglaubt, Behufs der vorzeschlagenen Steuer⸗Erhöhung
voerhundenen Mahl⸗ und Schlachtsteuer ins Auge ö. gedachten Jahre nicht verändert.
so daß der Ertrag der
Bedenken
ö artigen Verhältnissen nicht gerechtfertigt, beziehungsweise geboten ö ö bie bezeichneten Staats-Einnahmen, wie bisher, zur An⸗
. icht erlassenen Gesetzes wegen anderweitiger Einrichtung des welche für den Fall einer größeren Ausdehnung der militalrischen noch nicht erlas se 9 9
( ei, ö . Verluste zu
Umfstaͤnden genügen werden, die unvermeidlichen außerordentlichen Beduͤrfnisse zu decken, und sie muß es daher schon jetzt für ihre
sth unmittelbar an dem Kampfe
spruch nehmen zu können.
ö
der Staak nach eingetretener Mobilmachung der Armee versetzt
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at daher binsichtlich dieser Bahnen bei der Bestimmung des taglichen Gesetzes für jetzt belassen werden müͤssen. ;
f Hie Einnahmen an Eisenbahn⸗ Abgabe und an Zinsen und
. Dividenden der seither angekauften Actien find im Etat für 1859
867.035 Thlr. veranschlagt,
es h
wovon auf die vorerwähnten vier Pa nen etwa 318, 900 Thlr. treffen und demnach den allgemeinen Staatsfonds etwa 568, 160 Thlr. zufließen würden, sofern die ver⸗ anschlagten Beträge aufkommen. . .
Im S. 2. desselben Gesetz⸗ Entwurfs ist bestimmt, daß die
derselben, nämlich eines Betrages von 100,000 Thlr., durch n Staatshaus halts⸗ Etat angeordnet ist.
vorhandenen Effekten⸗Bestän⸗ 3 Sgr. 9 Pf. jährlich und lagten Bedarf zur Ver⸗
Die Zinsen von den gegenwärtig
Betrag von 976 Thlr. 3 Sgr. 9 Pf, umsoweniger dürfte die be— absichtlgte Maßregel, durch welche den allgemeinen Staatsfonds int neue sichere Einnahme von über 200,006 Thlr. zugeführt wird,
nden. . n des Gesetz⸗Entwurfes empfehlen sich aber weil es unter den gegen⸗
auch besonders deshalb als zweckmäßig,
stapitalien zu verwenden. im §. 2 bezeichneten Maßregel Emanation des von dem Landtage
legung von Bei der daß von der
ist davon ausgegangen, genehmigten, jedoch
mts- und Zeitungs⸗Cautionswesens für jetzt Abstand zu nehmen was schon deshalb als nothwendig fich ergiebt, um die vermeiden, welche durch die Behufs Zurũck⸗ jahlung erledigter Cautionen erforderliche Veräußerung der dem Lautions-Depofitum gehörigen Effekten entstehen würden.
zander, ee, de
darf sich jedoch nicht der Hoffnung
Die Staats⸗Regierung ᷣ bezeichneten Hülfsmittel unter allen
bingeben, daß die vorstehend
Pflicht erachten, fuͤr den Fall, daß Preußen genöthigt fein sollte, ö ö zu betheiligen, Fürsorge zu treffen,
a:uch noch die Steuerkraft des Landes in erhöhtem Maße in An⸗
Die Staats-Regierung beantragt deshalb, sie durch Geneh⸗
zur Einkommen- und Flassen⸗
wu setzen, einen Zuschlag von 25 pCt. . zu können.
feuer und zur Mahl⸗ und Schlachtsteuer erheben Im Hinblick auf die außergewöhnlichen Verhältnisse, in welche
vird, dürfte die Forderung, wie fie mit dem vorgedachten Geseß⸗ Entwurf an die Steuerkraft des Landes gestellt wird, nur für eine mäßige anzuerkennen sein. Umsomehr hat aber die Staats- Re⸗
einstweilen, ebenso wie es bei den mit dem Gesetz vom 20. Mai 1854 vorübergehend eingeführt gewesenen Steuerzuschlägen geschehen, nur die persöoͤnlichen direkten Staatssteuern nebft der mit denselben fassen zu dürfen.
Die hierbei zu beachtenden Verhältnisse haben sich seit dem vor⸗
daher der Hauptsache nach taats-Regierung damals rüber im Schooße der
4) bei der klassifizirten Einkommensteuer auf. 2 . . Klassensteuer auf 3 3 . Mahlsteuer ... ...... ...... . , 6chlachtsteuer
3.025,00 Thlr.,
8 836, 0090)
1,270, )0090
1,300,000 zusammen auf 14,431,000 Thlr.
Werden von diesem Betrage die darunter
befindlichen Zuschlage für die Justizkosten in der
Rheinprovinz mit zusammen 35,000
in Abzug gebracht so verbleiben noch Ts bb Try.
Die Erhöhung dieses Betrages um 25 pCt. auf den Zeitraum von einem Jahre wird daher eine Mehr-Einnahme von 3,599,000 Thalern gewähren.
Berlin, im Mai 1859.
— Alexander von Humboldt ist gestern Nachmittag halb drei Uhr im neunzigsten Lebensjahre nach einem kurzen Franken— Lager eines sanften Todes verschieden,
6. Mai. Das Post⸗Dampfschiff „Geiser“, aus topenhagen am 5. d. M. abgegangen, ist in Steitin heute Vormittag mit 9 Passagieren, darunter der Admiral von Dahlerup, e iger, Hessen. Kassel, 6. Mai. In der heutigen öffentlichen g der Zweiten Kammer ward der Gesetz⸗Entwurf: „Die Ge⸗ bühren des Äctuariatspersonals bei den Untergerichten betreffend“, auf Antrag des Rechtspflege⸗Ausschusses im Ganzen abgelehnt. — In der hierauf gehaltenen vertraulichen Sitzung soll, dem Ver⸗ nehmen nach, durch hohe Staatsregierung die Mittheilung erfolgt sein, daß von den behufs eventueller Mobilmachung des Heeres ohnlängst bewilligten außerordentlichen Mitteln alsbald werde Ge— brauch gemacht werden müssen, sobald Seitens des deutschen Bun— 36 fing Aufforderung zum Ausmarsche unserer Truppen erfolge. (rass. 3.)
Darmstadt, 5. Mai. Heute in alltr Frühe traf
der Herzog von Nassau hier ein, um den Prinzen Friedrich von Württemberg zu besuchen. Der Herzog machte auch einen Besuch am Großherzoglichen Hofe und reiste sofort wieder ab. «= Auch Prinz Friedrich kehrte noch Vormittags nach Stuttgart zurück. Oesterreich. Wien, 6. Mai. Die heutige Wiener Ztg.“ veröffentlicht wiederum Ergebenheits⸗Adressen der Staͤdte Pesth und 2 so wie eine Keihe von patriotischen Gaben für sriegs⸗ wecke. Auf Allerhöͤchste Anordnung Sr. F. st. apostolischen Majestät hat für die Dauer der Abwesenheit des Erzherzog⸗General⸗Gouver⸗ neurs Albrecht der zum Stellvertreter bestimmte FM. Graf v. Haller sowohl in militairischer Beziehung, als rückfichtlich des Gouvernements die oberste Leitung im stönigreiche Ungarn über— nommen.
Triest, 4. Mai. Die preußischen Majestäten werden Sonn⸗ abend, den 7. Mai, mittelst Lloyddampfer hier eintreffen. (Wien. 3.) — Der Feldzeugmeister Graf von Wimpffen, stommandant der 1. Armee, hat unter dem Zten d. folgende Bekanntmachung an die Bewohner Triests und des illirischen stüftenlandes erlassen:
Se. Majestät unser erhabener Kaiser und Herr haben die Vertheidi— gung dieses Landes gegen allfällige Angriffe des Feindes mir anzuver— trauen geruht. Ich bin daher unter Euch gekommen und unterziehe mich um so freudiger dieser Aufgabe, als es sich um den Schutz eines Landes handelt, welches dem Herzen des Monarchen sebr theuer, für die Wohlfahrt des ganzen Reiches von hoher Wichtigkeit ist, und an welches fich überdies von meiner Seite die ange⸗ nehmslen Erinnerungen knüpfen. Ich gebe mich der Hoffnung hin, daß Ihr auch bei diesem AÄnlasse die uUnerschütterliche Anhänglichkeit an das erlauchte Kaiserhaus und jenes Vertrauen gegen mich an den Tag legen werdet, welches ihr mir zur Zeit, als ich mit der schwierigen Leitung der Adwinistration des Füstenlandes betraut war, bewiesen habet. Ich werde bemüht sein, bei der Erfüllung der Pflichten meiner Mission bie Forde⸗ rungen der gegenwärtigen Umstände mit Eueren Interessen und Eneren Gebräuchen in Einklang zu bringen und Euere persönliche Sicherheit so wie die Sicherheit Eueres Vermögens ju wahren.
Schweiz. Bern, 6. Mai. General Dufour ist zum Oberfeldherrn, Oberst Ziegler zum General⸗Stabs⸗Chef der schweizexischen Truppen ernannt worden; —
Belgien. Brüssel, 5. Mai. Das Haus der Abgeordneten hat heute die Diskussion über das Wohlthätigkeits⸗Gesetz begonnen. Die Verhandlung ward auf morgen vertagt, Die frammer trennte sich, nachdem sie den erneuerten Handels⸗Vertrag mit Frankreich durch 77 gegen 3 Stimmen ohne Debatte genehmigt hatte. —
Großbritannien und Irland. London, 5. Mai. Ihre Majestät die Königin ist gestern hier angelommen. ach mit⸗ flags war Ministerrath in der Amtswohnung des Schatztanzlers. Prinz Georg von Sachsen hat sich vorgestern in Southampton an VBorb des vom Herzog von Oporto befehligten portügiefischen striegsdampfers „ Bartholomeo Diaz“ begeben, worauf diese unter den äblichen Salutschüssen den Hafen verließ. ö
Die vom Prinzen Albert am 2. d, eingeweihte nach ihm genannte Brücke bei Plymouth, die bei Saltasß den Neeres Ein⸗ schnitt überspannt und nach Cornwall führt, wird als das mert⸗ würdigste Brückenbauwerk Englands gerühmt, und soll in mancher
—
ö. . .
; r s 21s weltberübmte Bri ia⸗Brücke Beziehung noch großartiger als die weltberühmte Britannia⸗Brücke