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Verpflegung des Armen obliege; diese Ausnahme betrifft aber nicht die obige Frage, ob überhaupt von einem Armen und einer Leistung der Armenpflege die Rede sei, sie setzt vielmehr dies als feststehend voraus und läßt das richterliche Urtheil nur darüber zu, ob dieser oder jener Armen Verband die Last der Armenpflege zu tragen habe. Bei einem Streite über jene Vorfrage hat es mithin bei der administrativen Ent— scheidung sein Bewenden, ohne daß dagegen der Rechtsweg eingeschlagen werden dürfte. Es kommt hinzu, daß der §. 34 auch über den Betrag der Verpflegungskosten den Rechtsweg ausdrücklich ausschließt und damit es ganz in die Hand der Administrativ⸗Behörden giebt, welche Ausgaben als Kosten der Armenpflege passiren dürfen.
Die klagende Stadtgemeinde beansprucht nun von dem Landarmen⸗ Fond die Erstattung der für den B verausgabten Kur⸗ und Verpflegungs⸗ kosten, indem sie sich darauf beruft, daß nach S§. 9, 25, 31 des Geseßzes vom 31. Dezember 1842 die Ortspolizei⸗Behörden zwar verpflichtet seien, der auf der Reise erkrankten Armen sich anzunehmen und dieselben zu verpflegen, die Erstattung der Auslagen aber von dem Landarmen-Ver bande verlangt werden dürfe; sie behauptet also für den B. eine Leistung der Armenpflege gemacht zu haben, zu welcher dieses Gesetz in den §§. 29 und 30 den örtlichen Armen⸗Verband, in dessen Bereich der Arme sich befindet, vorbehaltlich des Anspruchs auf deren Erstattung seitens des Landarm en-Verbandes, zunächst verpflichtet, und richtet gegen den Land— armen⸗Fond das Verlangen, daß ihr diese Leistung als eine Last der Armenpflege erstattet werde. Die Koͤnigliche Regierung will die fraglichen Kosten nicht als solche anerkennen, welche in die Kategorie der Kosten der Armenpflege gebbren; sie bezeichnet die selben bielmehr, unter Bezugnahme auf verschiedene Ministerial-Reskripte, als sKtosten, welche durch das polizeiliche Bedürfniß erheischt werden, ber Ortspolizei⸗Verwaltung zur Last fallen und von demjenigen bestritten wer⸗ den müssen, der die Kosten der Ortspolizei⸗Verwaltung zu tragen hat, und hat demgemäß den vorschußweise auf den Landarmen-Fond angewiesenen streitigen Betrag von 25 Thlrn. 14 Sgr. 9 Pf., als dem städtischen Po— lizeifond zur Last fallend, von der Klägerin exekutivisch einziehen lassen, also in ihrer Stellung als Landespolizel-Behorde Entscheidung getroffen. Es liegt mithin ein Streit zwischen zwei Armenverbänden vor, in welchem, nachdem die Königliche Regierung die Vorfrage, ob es sich überhaupt von Kosten der Armenpflege handle, verneinend entschieden hat, die richterliche Cognition über diese Frage angerufen wird. Dies ist nach dem Obigen nicht zulässig; es findet vielmehr gegen die ergangene administrative Ent— scheidung nur der Weg der Beschwerde bei der höheren Administratib— Bebörde statt.
Zwar liegt das thatsächliche Verhältniß hier wesentlich anders, als in dem Falle, auf welchen das vorerwähnte Erkenntniß vom 8. April 1854 sich bezieht; während es in dem damaligen Falle sich von einem zwar mittellosen, aber arbeitsfähigen Menschen, der wegen Bettelns auf gegriffen und bestraft war, und von der nothwendigen Bekleidung dessel— ben bandelte, ist bier von einem wegen zwecklosen Umhertreibens, ohne daß etwas Gravirendes vorlag, arretirten Menschen, der nicht nur mittel los, sondern auch über zwei Monate lang wegen Krankheit im Lazareth, also arbeitsunfähig war, und von den durch diese Krankheit verursachten Kur⸗ und Verpflegungskosten die Rede. Es mag dies für die materielle Entscheidung der Frage, ob die fraglichen Kosten in der That für eine Leistung der Armenpflege zu erachten seien, von Erheblichkeit sein. Allein zu dieser materiellen Entscheidung ist der unterzeichnete Gerichtshof nicht berufen; derselbe hat sich vielmehr lediglich damit zu befassen, ob jene Frage der richterlichen Kompetenz anheimfalle, und dies muß dem oben erörter ten Grundsatze gemäß verneint werden.
Die Gerichtsbebörden, welche den Kompetenz-Konflikt für unbegründet erachten, erkennen auch diesen Grundsatz an sich für richtig an, indem sie bemerken, daß die Frage, ob der B. als ein Armer anzusehen sei, der f die Unterstützung durch einen Armen⸗Verband Anspruch habe, aller ch §§. 33, 34 4. a. O. vom Rechtswege ausgeschlossen sei und
in der Kompetenz der Verwaltungs⸗-Behoͤrde liege. Sie meinen
68 komme hier gar nicht in Betracht, da ja die Regierung
blusse die Hu keit des B. selbst anerkenne, und
obwalte, daß derselbe auf öffentliche Kosten zu sich dielmehr lediglich darum, wie das zu Danzig sich ausdrückt:
Dezember 1842 .
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als zur Armen— ein vorzüglich und Verpflichteter vorhanden sei? — gericht zu Marienwerder bemerkt: zer für verwendeten Kosten urg oder der Landarmen-Verband
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gleichen §. zulasse. Last der Polizei⸗Ver⸗ führt doch eben Armenpflege zur Last fal⸗ is, daß die Königliche Regie⸗ ar 1858 die ülfsbedürftigkeit
19 ; auf öffentliche Kosten zu ber⸗ folgt noch daß dieselbe den B. schon als die Armenpflege eintreten müßte, anerkannt hatte; daß die Kur und Verpflegung eines mittellosen, aber nach arbeitsfähigen Menschen, wie der B. ge⸗ Armenpflege sei, und spricht damit — ob mit
st hier nicht zu entscheiden — eben aus, daß Constitution nach arbeitsfäbigen B., wenn er auch Krankheit arbeitsunfähig war, doch als
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r Körper⸗ ttello⸗ zur Zeit lrmen nicht anseben zu t. Tompetenz⸗ daher für begründet erklärt werden Berlin J. Oktober 1858. Herichtsbof zur Entscheidung der Kompeten z⸗onflikte.
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Tages ⸗ Ordnung.
50ste Sitzung des Hauses der Abgeordneten am Sonnabend, den 14. Mai, Vormittags 10 Uhr. 1 über Petitionen. Achter Bericht der Kommission für Petitionen. 3) Vierzehnter Bericht der Kommission für Petitionen.
7 das Gemeindewesen z
—
Berlin, 13. Mai. haben, im Namen Sr. Majestät hes Königs, Allergnädigst gern
Derenthall, und dem Commandeur des 10. Husaren⸗Regimen Major von Reiman, die Erlaubniß zur Anlegung des von
Kreuzes resp. erster und zweiter Klasse des Ordens Heinrichs
Löwen, so wie dem Commandeur des 1. Garde-Regiments zu s
Oberst-Lieutenant Grafen von der Goltz, und dem Hauptmm von Schoening im Garde-Schützen-Bataillon zur Anlegung! v—on Kaisers von Oesterreich Majestät ihnen verliehem Ordens der eisernen Krone resp. zweiter und dritter Klasse zu) theilen.
des
V icht amtliches.
Preußen. Berlin, 13. Mai. Se. Königliche Hoheit h Prinz-Regent besichtigten heute Vormittag auf dem Exers platz bei Tempelhoff die kombinirte Zte und 4Ate Garde-Infanten Brigade. Später nahmen Allerhöchstdieselben die Vorträge Ministers von Bethmann-Hollweg und des Polizei-Präsiden Freiherrn von Zedlitz entgegen und empfingen den Ober⸗Jägermess Grafen von der Asseburg. Das Herrenhaus erledigte in seiner gestrigen (25 Sitzung den ersten Bericht der Budget-Kommission, betreffend allgemeine Rechnung über den Staatshaushalt des Jahres“ h ohne Diskussion, und sprach, dem Antrage der stommission folgen die Erwartung aus, daß die Staatsregierung in Gemäßheit Art. 104 der Verfassung den Entwurf eines besonderen Gesche über die Einrichtung und die Befugnisse der Ober-Rechnungskamm— in der nächsten Session der Landesvertretung vorlegen werde. nachgewiesenen Etats -Ueberschreitengen im Gesammtbelrage i 11,200 028 Thlr. wurden nachträglich genehmigt und der Stag Regierung für die allgemeine Rechnung über ben Staatshaushl 358 Decharge ertheilt Der Gesetzentwurf, bett 5 von Zollgesetzen im Jade Gehiet, wurde ohne Dh Fassung des Abgeordnetenhauses angenommen. heutigen (26sten) Sitzung des Herrenhauses erkläh vor Beginn der Diskussion über die Finanz⸗Vorlage der Regiemnn der Minister der auswärtigen Angelegenheiten, Frhr. v. Sch leini Meine Herren! Zur Begründung der umfassenden Anträge, welt heute Ihrer Beschlußnahme unterliegen, hat sich die Staats⸗Regt rung nicht darauf beschränkt, auf die hedrohliche Weltla aufmerksam zu machen, welche die Anträge zu einer Neh— wendigkeit gemacht haben. hat vielmehr gleichzeitig in bereitwillig d Landesvertrrtung Auskunft ertheilt foweh über die bisherige allgemeine Lage, als über die Prinzihi⸗ ihrer zukünftigen Politik. so weit gehen können, als es von verschiedenen Seiten gewünst ist und sie selbst gewünscht hätte, so wird das Haus, wie ich hof eine Zurückhaltung nicht mißverstehen, welche durch den Ernst de Situation ihr allein zur unbedingten Pflicht gemacht win Dieselben Bedenken stehen allerdings einer freien Eroͤök rung der Frage von Seiten der Landesvertretung nit demselben Maße entgegen. Gleichwohl, meine Herten ich bin davon überzeugt, werden Sie auch dieser, nicht blos wichtigen, sondern auch ungemein zarten Angelegenheit diesell taktvolle Behandlung zu Theil werden lassen, welche sowohl den Interesse der Sache, als der Würde und Stellung des hohct Hauses entspricht. Wenn es erlaubt ist, von dem Resfustt der Berichte J Kommission auf der Plenan
Ihrer berathung zu schließen, so eine
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Rat 1.
Siebenter Bericht der Kommission für das Gemeindemg all
Se. Königliche Hoheit der Prinz⸗Regr .
Dem Commandeur der 7. Kavallerie⸗Brigade, General-Major n
c6cchlage dies irgend gestatten, . und in
Herzogs ven Braunschweig Hoheit ihnen verliehenen Commanden
Wenn sie in dieser Beziehung nicht hi
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— In der gestrigen (49sten) Sitzung des Ahgeordneten⸗ ses, in welcher das gesammte Staatsministerium zugegen ar, leitete der Minister der auswärtigen Angelegenheiten, Freiherr on Sch lein ik, die Diskussion über die Vorlagen wegen der gredit-⸗Bewilligtng mit folgenden Worten ein: . Meine Herren! gestatten Sie mir vor dem Eintritt in die 4 geneme Diskussion einige kurze Bemerkungen. — uz Vej den Kommissions-Berathungen über die Gesetz⸗Entwürfe, pelche heut Ihrer Beschlußnahme unterliegen, ist von mehreren Heilen der Wunsch geüußert worden, die Regierung möge ihre RHsherigen amtlichen Eröffnungen und Kundgebungen über die gemeine politische Situation noch durch einige nähere und ein— chendere Mittheilungen, namentlich in Beziehung auf ihre eigenen Kntentionen und eventuellen Entschließungen, vervollständigen und t die Umstände, die politische und diplomatische ist die Regierung im Schooße der vertraulicher Weise bereitwillig auf diesen PBunsch eingegangen. Allein, trotz des Vertrauens, mit dem die Regierung gern der Landesvertretung enigegenkommt, haben diese mtheilungen, selbst diese höchst konfidentiellen Mittheilungen, sich doch er Ratur der Sache nach nur innerhalb gewisser, nicht sehr ausgedehnter Hrenzen bewegen können. Im Hinblick auf die schwere Verantwort⸗ ichkeit, welche inmitten einer nicht blos sehr ernsten, sondern auch hielfach noch unklaren, äußerst komplizirten und gespannten Situa— hon sich an jede Handlung, an jede Erklärung, ja an jedes Wort der Regierung knüpft, im Hinblick auf diese V erg ntwort⸗ lichkeit, meine Herren, werden Sie, wie ich hoffe, die Motive einer Zurückh altung zu würdigen wissen, velche die Regierung sich nuch gegenwärtig noch zur strengen Pflicht machen muß. Ich brauche c nicht auf die großen und zahlreichen Schwierigkeiten aufmerk— m zu machen, mit welchen die Regierung gerade in dem gegen— Härtigen Stadium dieser Angelegenheit nach mehr als Einer Seite hin zu kämpfen hat. Zu der Umsicht, dem politischen Takte und bor allen Dingen zu dem patriotischen Sinne dieser hohen Ver⸗ sammlung und jedes einzelnen Mitgliedes derselben hegt die Regie⸗ mung die feste Zuversicht, daß bei der bevorstehenden Diskussion möglichst Miez vermieden werde, was jene Schwierigkeiten noch zu erhöhen, oder her Regierung ernstliche Verlegenheiten zu bereiten geeignet wäre. Damit ß selbstverständlich auch nicht im allerentferntesten die Absicht, die allgemeine Diskussion unnöthigerweise beengen oder beschränken, bber gar der freien Meinungsäußerung in diesem hohen Hause hgendwie hemmend entgegentreten zu wollen, angedeutet; im G egentheil, Peine Herren! ich glauhe, es muß der Reg erung Alles erwünscht und Pillkommen sein, was unter Beachtung gewisser, durch die gegebenen Perhältnisse unabweislich gebotener Rücksichten bazu beitragen kann, se über die wahre Meinung und Gesinnung des. Landes in der roßen Tagesfrage möglichst vollständig und zuverlässig aufzuklären. Ii meine Herren! welche preußische Regierung könnte in einem Monente, wie der gegenwärtige, nicht doppelt und dreifach das Bedürfniß empfinden, fich in vollem Einklange — sich völlig Eins wissen mit dem großen, treuen, waffenbereiten Volke, dessen. Ge hicke in so ernster Zei si leiten berufen ist! (Allseitiges ravo!) Meine Herren! spichtiges Votum, was w
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16 zu Es ist allerdings ein sehr bedeutsames und
ir hier heute bei Ihnen beantragen; möchten Bie es uns einstimmig bewilligen, nicht
um unseretwillen, nicht m Interesse etwa unserer Personen oder unserer Stellung, sondern diglich im Interesse der Sache, im Interesse vor Allem des Landes, dem Sie wie wir gemeinschaftlich dienen und das jetzt, vielleicht mehr wie je zuvor, der Einigkeit und der vollen Hingebung aller stiner Sohne bedarf. (Allseitiges lebhaftes Bravo!) ö
Nachbem sich an der Debatte betheiligt hatten die Abgeordne⸗ kn von Vincke, Reichensperger (Geldern), von Blancken⸗ urg, von Arnim (Berlin), von Mallinckrodt, Riedel, af Cieszkowski und Sim fon, wurden die drei vorliegenden Besetz-Entwürfe (S. Nr. 109 d. Bl.) einstimmig angenommen. — Das Post-Dampfschiff „Nordstern“, aus Stockholm am 60. d. Mts. abgegangen, ist in Steltin gestern Vormittag mit 16 Passagieren eingetroffen.
Hessen. FKassel, 11. Mai. Der „Weser⸗Heit erst kürzlich die Bildung eines neuen Ministeriums fü wu Jemeldel hatte, wird bereits wieder das Gegentheil berichtet, . . nannte Justiz-⸗Minister Abée reist heute nach Frankfurt a. M. um nen Siß in der Bundesversammlung als Gesandter für Kurhesfen einzunehmen, nachdem der Staatsrath Rohde das Ministerium de Fnanzen und der Geheime Regierungsrath von Stier
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kinisterium des Innern nur unter Bedingungen, die nehmen nach persönlicher Ratur find, übernehmen wollen.
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Raf Rechberg, gab gestern zu Ehren des Freiherrn van der
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Baiern. München, 10. Mai. Durch heute eingetroffene telegraphische Depesche wird der angekündigt gewesene Transport österreichischer Truppen über hier und Augsburg gegen Ulm vor— laͤufig wieder abgesagt. (N. C.)
Niederlande. Am sterd am, 11. Mai. Ihre Majestäͤt die Königin reist am 13. d. nach Stuttgart ab und kehrt An⸗ fangs Juni wieder zurück. Wie man vernimmt, beabsfichtigt die Zweite Kammer der Generalstaaten, besonders mit Rücksicht auf die jetzige Lage der Dinge, die Debatten über die Eisenbahnpläne zu verschieben. Die Zweite flammer hat das Verbot der Pferdeaus— fuhr mit 5ßz gegen 5 Stimmen angenommen und die Erhöhung des Marine-Budgets mit 57 gegen 5 bewilligt. (Düss. Ztg.)
Belgien. Brüssel, 11. Mai. Im Beginn der heutigen Kammersitzung brachte der striegsminißter einen Gesetz-Entwurf ein, durch welchen die Pferde-Ausfuhr verboten wird. Wegen der Dringlichkeit des Gegenslandes ernannte das Haus sofort eine außerordentliche Kommission, welche unverzüglich zur Prüfung der Vorlage schritt und deren noch im Laufe der Sitzung verkündeter einstimmiger Beschluß die Annahme des Gesetzes befürwortete. Die Diskussion ist auf morgen angesetzt worden, und wird der Entwurf, dessen unmittelbare Genehmigung außer Zweifel steht, auch morgen schon vom Senate sanectionirt werben und somit übermorgen durch Bekanntmachung im „Moniteur“ in Kraft treten. — Aus Tournat wird gemeldet, daß sich das Genie eifrigst mit Armirung der dor—
Kurhessen
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tigen Festungswerke beschäftigt. (stöln. Ztg.)
Großbritannien und Irland. London, 11. Mai Ihre Majestät die Königin beabsichtigt, mit dem Prinz Gemahl und einem kleinen Gefolge am Sonnabend nach dem Lager von Aldershott abzureisen, daselbst über Sonntag zu bleiben und Mon⸗ tag Abend wieder in der Hauptstadt einzutreffen. — Im Laufe des
gestrigen Tages hatte Ihrs Majestät einen Besuch vom Herzog von Remours. — Der Herzog von Cambridge, in seiner Eigenschaft als Generalissimus, und der Kriegsminister General Peel hatten gestern eine Konferenz mit dem Schatzkanzler in Downing street.
Was die Rüstungen in den verschiedenen Kriegshäfen betrifft, sind heute folgende Notizen mitzutheilen: Aus Plymouth wird ge— meldet, daß der Liniendampfer „Orion“ (94) unmittelbar nach Be
kanntwerden der österreichischen Kriegserklärung von Gibraltar nach Genua beordert wurde, um den zahlreichen im dortigen Hafen kie—
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genden britischen Kauffahrern als Schutz zu dienen. — Vie Reserveflotte von Chatham gehörige Schrauben⸗storvette „EG (21) ist bestimmt, ohne Verzug für aktiven Dienst fertig gema— zu werden. — Die Schrauben⸗Schaluppe „Wash“ und die De Fregatte „Amphion“ (36) werden in Chatham ausgerüstet; l“ (91) in Portsmouth wird zum
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Befehl ein ganzes zu bringen. ö Die Wahl der 16 schottischen Pairs gestein in Edinburg stattgefunden. 13 der früheren gewählt; die 3 neuen sind Lord Sal Und Haddington. — Heute Rachmi Amtswohnung des Schatzkanzlers i Man hat gemeldet
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