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980 ᷓ 1 . zitel Drei. Der General · Versammlung bleibt vorbehalten, über die Remuneratlon
der Benennung ‚Steinkoh len- Bergbau ic kien⸗ schrift von drei Nitglie dern des Verwaltungsraths tragen, und nach Ah— Vom Verwaltun gs rathe. des Verwaltungs trathes anderweite Bestimmung zu treffen.
welche beabsichtigt: innerhalb des Märkti⸗ ] Lauf des letzten Jahres durch neue n. Paragraph . — Titel vier.
im Regierungs⸗Bezirk Arnsberg , nan , ig nt, . — 662 ur obern Leitung der Geschäfte der Hesellschaft, so wie zur Vertre Von den General-Versammlungen.
ke zur a Steinkohlen und sonstigen bei⸗ he ,. z . . ,,, t 4 , Secge ng derselben, wird ein aus sieben Mitgliedern bestehenden Verwaltung. Die G 6 Paragraph Achtzehn. 6 S. Gei
Mineralien zu erwerben und zu betreiben; Steinkohle c nn, mh ö. , w . selb . n Verzugs ini] th von der &neral- Verfammlung der Attidngtr gewählt, wie Major 2 L, ,, regelmäßig konstituirt stellt die Hesgnmt. ; ven verkoken und die zu diefen Zwecken es ausgeschriebenen . rages mi demse en zu entrichten, Wenn inne. Verwaltungsrathẽè der Praäsident und der Vice⸗Präsident des⸗ heit der Actiongire dar. Nur die Inhaber von mindestens drei Actien
u verkaufen und zu verkoten . die zu diele n= 3 halb zweier Monate nach einer erneuerten, durch rekommandirte Briefe n ben, so wie die Mehrheit der Mitglieder der Revisions⸗Ktommission, mũüssen haben das Recht, an den General⸗Versammlungen Theil zu nehmen und
von dienlich befun denen Grundstücke Wege, den, aus der ursprũnglichen Actien⸗Zeichnung, oder aus der letzten Rare i. Die Wahl⸗Verhandlung erfolgt nach der im Paragraph ihre Stimme abzugeben. Der Besitz von je drei Actien berechtigt zur
Strecken, Transportmittel und Gebäude, sowohl über zahlung dem Verwaltungsrathe bekannten Inhaber geschehenen, un In ja vorgeschriebenen Form vor einem Notar oder Nichter, und Abgabe einer Stimme. Zwei oder mehrere Inhaber von weniger als
als unter Tage zu erwerben, — auf Grund des Gesetzes vom durch die Gesellschaftsblätter zu. ria enden. ftr ns die Zahlum , piese das Resultat derselben ausgestellter Akt giebt die drei Actien können einen auf Grund seiner eigenen Actien stimmberechtig⸗ 9. November 1843 genehmigt und dem in der notariellen Urkunde nicht erfolgt, so it 54 G ell t berechtigt, die bis dahin g * Verwaltung. Die Namen der Mitglieder des Verwaltungs- ten Actionair beauftragen, für sie zu stimmen, so daß dieser Mandatar, [. . —4— ) ; ö è Northe Vw ze se l S f ; g. ; z . 1 w . 213 1K 34 ans seine sovr 5 39 z z z 24
pom 26. März 1859 festgestellten Gesellschafts⸗ Statut die landes— zahlten Raten zum, Vortheil der Gesellschast als verfallen un degäsind durch die im Paragraphen Elf erwähnten Blätter jährlich be⸗ Namens seiner Machtgeber, für je drei Actien eine Stimme abzugeben herrliche Bestatigung ertheilt haben die buch die Ratenzahlung, so wie, durch die ursprüm 41 e hat, Kein Actionagir kann, sei es aul Grund eigenen Actienbesitzes oder he * Dell — . k — . ⸗ . ö 56 . liche Actien⸗ Zeichnung dem Actionair gegebenen Ansprüche auf * f * ne,, des Verwaltungsra hes geschieht in der Weise, daß: P zugleich als Bevollmächtigter mehr als fünfundzwanzig Stimmen aus⸗ Wir befehlen, daß diese Urkunde mit der vorerwähnten nota⸗ Empfang von Älctien As *atoschen zu erkläre . da Die Erne 7 rwaltungsr. geschie , ,, n 1 g S . . 36 , re icg3z9 fur immer verbunden unh nebst mpfang von Atzen. als. en oschen zu er lären., Eine solche Eultnnn Y in jedem der beiden ersten Jahre ihrer unction je zwei, üben. Abwesende Actiongike können sich durch andere stimmberechtigte riellen Akte vom So März 1809 lu — 9 ] st erfolgt auf den Beschluß des Verwaltungsraths durch Bekanntmachum in FS dem dritten Jahre die drei am längsten fungirenden Mitglieder Actionaire auf Grund einer schriftlichen Vollmacht vertreten lassen.
in ; . Mr; 2313 6 2 6 ; z 2 h sstlben ausscheiden. Minderjährige und andere Bevormundete werden durch ihre Vormünder
—
dem Wortlaut des Statuts (a) durch die Gesetzlammlung und durch in den Gesellschaftsblättern, unter Angabe der Nummer der Actie. n! 1 R tt NN
.
das Amtsblatt der egierung zu Arnsberg zur öffentlichen Kenni⸗ des Quittungsbogens. An die Stelle der au diese Weise ausgeschiedene So lange sich der Turnus noch nicht gebilde hat, werden die Aus⸗ oder Kuratoren, Ehefrauen durch ihre Ehemänner, moralische ersonen 8 9
9.
; ö . . — urch Firmen auf Grund einer schrift Urkundlich unter Unsezer Höchsteigenhändigen Unterschrift und hssen marde gen en c lu f Verwaltungsrgthrs wonnde, Fir itgliche der Wer waitungsraihs, weich währen. Erl Functions. ichen Volltäht durch ihte Profurgs Führer vertreten, auch wenn diese beigedrucktem Königüichen Jrsiggel, = genen wren ten elle ,, . ß ,, bern ger Ch rchen rc, , era, Ten . Gegeben Berlin, den 9. Mai 1859. i n, ,, n , . te n nn nn ell et meer en,, ,, derselbe in Mitglieder andere mit denselben Befugniffen und Pflichten, wie (der Wer sein Stimmrecht in der General⸗Versammlung selbst ausüben . halb vier Wochen, von dem Tagt en Bekanntmachung de Heneral⸗Versammlung wah ltes Verwaltungs raths Mit slieh oder durch andere ausüben lassen will, hat mindestens am Tage vor der ; J Beschlusses, sich von der General ⸗Versam. ssen. Ml! Ve Fi in dieser zur Erganzung des Verwaltungsraths gewählten General⸗Versammlung seine Actien, respektibe Interimsscheine auf dem zon Preußen, Regent der Verwaltungsrath von der Befugniß, die ö derfall geg kücder ; dem Tage der nächsten General- Versammlung der Geschäfts-Büreau des Verwaltungsrathes oder bei den in der Einladung
und die Ansprüche erloschen zu er äaren, . Ach onaire In achsten General ⸗Versammlung erfolgt die Neu⸗ hierzu besonders bezeichneten Hänsern gegen Empfangsbescheinigung zu er statt dessen auch berechtigt, di en Jing 66 für das ausge n Verwaltungsraths-Mitglied für die Zeit, hinterlegen. Die Empfangs-Bescheinigungen, aus welchen der Umfang die ersten Actienzeichner, 3 lh rhaftet in tree der Ausgeschiedene zu fungiren haben würde. Die interimisti. des dem Actionair zustehenden Stimmrechtes sich ergeben muß, dienen gegen diejenigen,; welche ln srgänfungsmwahlth müfssen ebenfalls zu gerichtlichem oder notariellem als Legitination, bum Eintritt in die General-Versammlung and weist getreten sind gerichtlich einzutlagen. oiokoll erfolgen. Das Resultat derselben ist durch die Gesellschafts⸗ die danach anzufertigende Liste die Anzahl der in der Versammlung vor⸗ 6 ö ö . fater bekannt zu machen. handenen Stimmen nach. der „Steinko hlen⸗Ber gb au⸗A ct ien⸗Geselischaft Vollmond . Ueber die gemachten Einzablüngen werden, auf den Namen lauen! Paragraph Dreizehn. . . ⸗ Paragraph Neunzehn. zu Bochum. Interims⸗ Schein. hitte des R ausgegeben die dale! Mul Jedes Mitglied des Ww eltungsrathes muß fun ßehn Actien für sich Der Verwaltungsrath beruft mittelst öh ö , oder einem Mitgliede desselben Und den in der Gesellschafts K ass d 1
Simons
Vara 1 Par'gt
T l ins gasf d sessschaft, 1 n ,. , ,. se hinterlegen; diese bleiben, so lange ie Fune⸗ durch die im Paragraph Elf erwähnten Gesellschafts ⸗ Blät rü e dn. ö Kassirer der Gesellschast, deffen Ramen und Vexechtigung öffentlich in dn ionen des Inhabers als Verwaltungs raths⸗Mitglied dauern, unveräußer⸗ die regelmäßigen, als außergewöhnlichen General⸗Versammlungen Bildung, Namen, Sitz, Dauer und 3 we ck der Gef ellschaft im Paragrapt Elf bezeichneten Gese lschaftsblättern bekannt gemacht ; onen ee ,,,, 5 f . ꝛ;
Paragraph Eins. vollzogen werden. Nach erfolgter voller Einzablung werden die Quittung
3*
Unter Vorbehalt der landesherrlichen Genehmigung wird zwischen ogen geger oku getauscht, Ein jeder den Unterzeichneten und allen denjenigen, welche sich durch nachträglichen ner i st befugt, seine Rechte zus der Zeichnung und Beitritt oder durch Erwerbung von Actien betheiligen werden, durch ge⸗ geleisteten Einzahiungen, a f Andere zu übertragen, er bleibt a genwärtige Urkunde und auf Grund des Gesetzes vom neunten Nobember für Vetrag des don ibm gezeichneten Actien⸗ Kapitals in Achtzehnhundert dreiunddierzig eine Acten⸗esellschaft unter der Firma— t def . 521.
Steinkohlen-Bergbau ⸗Actien⸗ Gesellschaft Vollmond“ Prozent gar nicht, nach Cinzahlung don vierzig Prozent
ww * 18 142 9gꝛ*YOv 1* 6 S* 18* 2 5 1 36m errichtet. blu es erwaltungsrathes der Gesellschaft befreit
13 Pfand für die Sicherheit der Ansprüche der Gesell— wenn er es für dienlich haͤlt, oder wenn wenigstens dreißig Actionai
welche zusammen mindestens ein Fünftel des gesammten Actlen⸗ Kapital
Paragraph Vierzehn, P repräsentiren, schriftlich bei dem Verwaltungsrathe darauf antragen. sratb erwaͤhlt durch absolute Stimmenmehrheit unter regelmäßigen General Versammlungen finden un Monat September
seinen Mitgliedern ein und einen Vice-Präsidenten,. rr Jahres fte, . ⸗ 4 n ,, . 2 Namen derselben sind durch die ellschaftsblätter bekannt zu machen. Alle General Versa nnmlu n . sind am Sitze der rbindlichkeit vor Einzahlung von Unhh Ihre Functionen bauern ein Jahr, nach bessen Ablauf Beide wieder wähl- halten. Die Bekanntmachungen der regelmäßigen sowohl, ; nur durch dar sind. Sind Beide abwesend, so tritt das an Jahren aͤlteste der an⸗ gewohnlichen Heneral-⸗Versammlungen, sollen zwei Mal wefenden Mitglieder an deren Stelle. Tagen zu böerzehn Tagen, deren letzte mindestens vierzehn
Paragraph ze, Tage der Versammlung zu erlassen izt, stattsinden.
Der Verwaltungsrat ist verpflichtet, seinen Geschäfts⸗Betrreb durch k Paragraph Zwanzig. ö z für nöthig! Alle Beschlüsse der General⸗Versammlung,
lich und dienen a schaft an das Mitglied.
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t werden.“ Paragraph Zwei, Gesellschaft ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Echtheit der Un Die Gesellschaft hat ihren Eitz in Bochum und ihren Gerichtsstand der etwa neschehenen Uebert äüépön Quittungsbogen zu dem Königlicher Kreisgericht Faselbst, doch ist die Gese . . . ; ieben dem Gerichtsstande ihres Wohnsitzes, auch bei den Ge Inlandes, in deren Bezirken sie gewerbliche Etablissements be⸗
ein Reglement zu ordnen, Er verfammelt ch ß n ö . . J hält, an festzusetzenden agen, auf Einladung des Präsidenten, in der für , 32 Statut en n. 6, ö ö. j 1 * 2 1 8 F M . 2 a 2 2 9. e 6 esen Ac 1 a6t. itzt, wegen der auf letztere sich bez henden Geschaͤfte und Verbindlichkeiten Regel mindestens jeden Monat am Sitze der Gesellschast, bezüglich mn abo , . rf immen meh rh ; . anwesend en o . ö ö. a . ,, , , . e m , . Hehellschafts⸗Lokale, um von dem Gange des Geschäfts Kenntniß zu neh⸗ für alle Actionaire bindend, auch für die nicht erschienenen als Hellagte, e en, nehmen,. Huf filing *r Artlsngite, als soicher men und Erforderliches zu beschließen Ausnahmsweise kaun, wenn von vertretenen Actionaire. Die Abstimmung ist öffentlich. Sine
st l 1 11 1 L 1 . ; 3 . 6.
. Gesellschaft, nn 6 . ,, . . 1, füllung seiner Verpflichtungt, der Mehrzahl der Mitglieder des Verwaltungsrathes der desfallsige An⸗ Abstimmung findet nur bei Wahlen (Paragraph einundzwanzig) Paragraph Vren. di sche ) a ö * der Mel
Die Dauer Gesellschaft wird auf fünfzig Jahre, vom Tag landesherrlichen Be atigung des Statuts gerechnet, festgesetzt. er längerung derselben kann vor Ablauf dieser Frist von der General-Ver
s — 323
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1 ⸗ 2 1 ad o ; * 2 ; ** 5 sr 3 4 . nov 919 fa Gan * trag gestellt wird, der Verwaltungs rath auch an einem ande en X statt, wenn dieselbe in öffentlicher Abstimmung borher. beschlo en ah, sfammentreten ber sich bei öffentlicher Abstimmung ergebenden Stimmengleichheit Auf Antrag zweier Mitglieder ist der Präsident verpflichtet, zu einer scheidet die Stimme des Vorsitzenden. Bei in geheimer Abstimmung 46 — Versammlung ,, ergebender Siimmengleichheit ist der zur Abstimmung gebrachte Anttas sammlung, nach näherer Bestimmung des Paragraphen einunddreißig zeichnende daselbf — : ö Die Weschlusse des Verwaltungsrathes werden nach einfacher Stim⸗ als abgelehnt zu betrachten. s son wor den zosoy 9M eosch 9 1nror 361 Now I8ndeGckbkh . (G69 . w 14 . 25 21 ] ; . * * 2 —.— . 2 e vel . 8 . 1 . J. . 9 . — 9 . ö. ö * J . ; 2 ö. . 1 26 ; ,, Siefer Veschluß unterliegt der landeshe de- undzwan zig, Titel sieben, Weh Lins der Allgemeinen Gerichte a men Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefaßt; Um Falle der Stimmen⸗ ö J Paragrap an en eh . Rar ö ngelung der nmung einer Person on 35 Agleichbest euischeidet die Stimme des Vorfikenden, . Die bon der General. Versammlung ' en Wahlen Der Zweck zes . . Bochum, auf dem Prozetz ür an eh Königlichen Kreisgerichts ] Zur Fassung eines gültigen Beschlusses ist die Anwesenheit von! ) absoluter Stimmenmehrheit in geheimer Tritt Der Zwec der Gesellschaft ist: Betrieb von Berg⸗ Paragraph Zehn. venigstens vier Mitgliedern erforderlich Die Einladungen der Ver⸗ absolute Stimmenmehrheit nicht sofort beim aavFo . f Rantiunm ; ro z ; ozkrechenden . 8 ö ö ben ig . 1 Dil x ö ö i . ö ö! * ö ̃ö . ' . . 26 d werken, zu A usbeutung bon R t inkohlen . 98e beib rechend el 39. st z 6 hs ⸗ Mi ali der er ola en mittelst mindestens acht Tage vo ? der werden die Abstimmungen über diejenigen, Mineralien in dem Köni lich preußischen ärkischen aamts Bezirke waltungsraths-⸗Vilz ieder ersolgen mittl! i, , , e . J n gtrgschluß desseni ans welche . ꝛ eralien in den . p euß ien märkischen. weg n . ,,,, , ö . 1 Versammlung zur Post gegebener rekommandirter Briefe, durch den Pran erhalten haben, mit Ausschluß desjenigen, auf we chen wenigsten 2 3 1 ᷓ ⸗ ; icke 70 der Hesell sc ft ie ĩ I b ef: den 233 De ĩ 33 7 ⸗ ö 53 3 z k g 3 ; . J . 5 — 557 * 213n e . aH 291 85 . . 2350 ö 2 9 95 2 3 8 30m N 56 Re pen . nn 9 n, n me 3 ö . ö — . een . aufzunehmen welche von den Anwesenden zu unterzeichnen sind. sur . ergiebt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das vom Vorsitzende Hrundstücke, Wege, Strecken, Eier bahnen, Transportmittel und S edäude,! Aufgebote erfolgen 1 penfalls auch durch die in arapb Elf 3 3 . 4 — nn ziehende Loos sowohl! über ils unter Tage.“ ö . 1 3 ö 6 P iragraph Sechzehn, . ö . daran Aweiundzwanzi sowohl uber er Lage. neten Blätter. An — elle der gerichtlich su m erklärten Se gerichtlichen iragraph 5 veiundzwanzig.
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Verwaltungsrath vertritt die Gesellschaft in —ĩ ?. Pa Zweinndz wand g (egenheiten derselben. Er er ennt und ent⸗ Der Vorsitzende des erwaltungsrathes hat 223 *
8 1 P — . . . r I (Interims Quittungen ode Talons, — der erwal ungs rats und auß ö! . K 224 8 6. soldung und sonstige LVersammlung zu fübren, Er ernennt drei
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Lintragung des Latums des rechtskräfüigen Ur heils in das en laßt ,, u en bestimmt ihre Be
Gesellschafts⸗Kapital, Actien und Actionaire Negister, n us ö n , schließt mit ö Verträge ab ertbeilt ihnen Instructio⸗ erschienenen Actionairen. Zu Skrutatoren können weder
. . Paragraph Fünf. Verlorene oder vernichtete ididendenscheine können nicht mer nan an, Vollmachten. Zur Anstellung eines Beat f länger als Verwaltungsrathes noch Wamte der Gesellschaft ernannt
Das Gesellschafts, Kapitel ist auf die Summe von Einer Million werden. Doe soll demjenigen, welcher, den Verlust von Din Zehn zahre oder mit einer Besoldung Don jährlich mehr als Achthun
99 m ö ste olche ö Tun fta son? 851 . 61 3211 1 B T. Hwoasynen n v 16 5 ö — . 169 / ö 8 z Ktundr nhl 9 X ĩ * 6 f ĩ 1 k 2 ö,,
,,,, in Fünftausend Stück Actien, jede zu zwei ⸗ , ö. . ,,, . . , wh * ,, Thalern, außer freier Wohnnng. Feuern! und Bele —
MU e Xhe è3e zeil ist. . ö. kö dem Verwaltungsrat angemel ei ind den stattgehn ten Bestimmung einer Tantieme für einen Beamlen ; . n, 8 2 ö Paragraph Sechs. ö . rzeigung . der Actie oder son in glaubhafter Weise darg I ( gung der General ( Versammlung. Dieselbe Genehmigung rsordernch Allgemeinen und über die ? Die Actien der Steinkohlen-Bergbau-Actien; Gesellschaft Vollmond ch Ablauf der frist der Betrag der angemeldeten zur Erwerbung oder Veräußerung eines Immobile zum Prei von meh: Besonderen,
werden auf den Inhaber lautend, nach Formular A. n der Anlage aus⸗ zahin nicht vorgekommenen ividend : zahlt werden als Zehn Tausend Thalern. Im uebrigen erstreckt fich die Befugniß
ö
1195 *
; . —; ö NWVarathuna und t Gegenstände des Vortrages, der Berathung und ö z g ax gꝛarTHmwmluna beidunzen in der ordentlichen General ⸗Versammlung Bericht des Verwaltungsrathe= über die Lage
2 1
13 ** del — 1881 21173 in 1
* 8 — w X 25387811 2. Sas 88* Te tesultate des derne
*
6 Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrathes;
gefertigt, mit einer fortlaufenden Nummer versehen und aus einem Stamm⸗ . ö Paragraph Elf. Verwaltungsrathes zur Vertretung der Gesellschaft in allen tliche Berathung und Beschlußnahme über die Ar
Register ausgezogen. Die Acten werden von drei Mitgliedern des Ver— Alle öffentlichen Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen und außergerichtlich en Angelegenheiten auch auf alle diejenigen Fälle, näre. Sind solche Anträge dem Verwaltungsrat waltungsraths, unterzeichnet. Die Einzahlungen erfolgen nach dem Be⸗ ) in dem Preußischen Staats-Anzeiger, welcl ö. ö . ine Spezial Vollmacht erfordern. Die Gesellschast vierzehn Tage vor der General Versamml dürfnisse der Gesellschast, auf Aufforderung des Verwaltungsraths durch 2 in dem Amtsblatte der Königlichen Regierung zu Arnsber⸗ ö nur a m ze Vertrage Vollmachten und andere Verhandlungen so sst' der Verwaltungsrath berechtigt die im Paragraphen elf erwähnten Hesellschaftsblätter in Raten von 3) in der Cölnischen Zeitung, U . . er dslchet, e. e. gsertigung von mindestens zwei Mitgliedern des ordentlichen oder außerordentlichen Sen höchstens zwanzig Prozent und in Zwischenräumen von nicht weniger als zwei! Rin dem Bochumer Kreisblatte, e e ute tathes ien, von einem Mitgliede des Ve rwaltungsrathes und ͤ zustellen;
1 ö 29 1saIsg 63 * * 2 ; 283 9) . . 6. . k k 3 ⸗ . ; ä ; , . . 8 Monaten an die Geꝛses hafte zu. Bochum, oder an die in der Auf— 5) in der Vossischen Zeitung in Berlin. Ianem Anderen unterzeichnet sind, der als solcher von dem V. waltungs⸗ ) Wahl von drei Kommisla 9. ay 216 * . 25 2 2 v ö . ö i * 1. 3 5 ‚. 6 2112 . . . . 9 . ö. 35 ö . 8 l b 2 ! 1 11 — 2 711 . 1 ; . l ö ; ü . . J. 16 (Gos 2 eIs8Ko 3 nn 885
forderung des Verwaltungsraths näher zu bezeichnenden Bankhäuser an⸗ s dieser Blätter ein, so soll die Veröffentlichung in rathe bestellt und dessen Name ösentiich . raph Elf Geschäftsbetrieb und die
derer Orte . 3 226 . 5 ryYGae 3 3 4 6 2 92 ö . 5 ; 1 ; 2 7 4 ö J . 136 derer 8e, . eingezahlten VBelrage werden, vom Tage der Einzahlung slättern so lange genügen, bis die 2 enerd! hezeichneten Gesellschafts⸗-Blätter bekannt gemacht ist. regelmäßigen
anfangend, mit fünf Prozent verzinset. Auch steht es den Actionairen lung an die Stell des eingegangenen Blattes, it Genehmigt * bh Siebzehn. vorzulegen ist.
sufor 81 6so 8 wird . SAM IBEI He] ö . J ö . 924 6 . — mon . . ofort ein uzahlen Und Ww 1rd dieser Königlick en Der Vorsitzende des Verwaltungsraths erhält eine 9 e nern lol 1 Mir nat 31 D! 2
frei, den ganzen Betrag ihrer Actien ] 8
dann ebenfalls mit fünk Prozent verzins« Tie Verzins , gbeil-! teren bleibt es an, ,,,, n 9 . 6. so wie auch die vorzulegen m, . 3 id ö. fünf. Prozent ver zin et, . Die Verzinsung der Theil-⸗ teren, bleibt es erlas i er Blaͤtter zu fein dierhundert Zhalern jährlich, außerdem erbält der s zie auch die vorzulegen Zahlungen, wir urch Kür zung an den jedesmal nächsten Zablungen Ter nöthigenfalls borzusct reiben. es sallligen Verfügungen 166 äbrigen Mite lieder des Verwaltungsraths von den d d — 5m Laufe des Fullrt. Die Verzinsung überhaupt hört dann auf, wenn die letzte Theil. die von der General-Versammlung getroffene anderwer nge a 4 n d m len.. von funf Prozent. An Reiselosten wird den itgliedern ö
249 14 n 1 58Ydovy m 1172 74 wann GAG 0O 6 sfen * 111511 * 246 1521 . 1 , 85 3 3 244 . S xnialichen Ren ö. 3 h . ö t ; ta a. ᷣ ⸗ s . De 8 Zahlung eingefordert ist, bezüglich, wenn vom Tage der ersten Einzahlung Gesellschaftsblattes Und durch das Amts latt der Königlichen . des Verwaltungsrathes die Vergütung der gocomotiene kosten en ö ö
in anderes 6
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41 wer (. ah R — 1 2 J e d 911 81 98ry0a 51 . 8ka*4A1 . . 159 (GS ese . 4 5161 38659 118 ö . en,, x , . 9 9 nn hg 7.6 Ra FY 2 ö 56 . Yu . Ae erflos ö. , . . . . ö . . Ur en , dul ch, Die u rigbleibenden Gel llschafts blätter Ul — Außerdem erhalten sie ; mit Ausnahme des Vorsitzenden 1e Nel 1* — erlal gel Mit jeder Aetie werden für füns Jahre Dividenden cheine nach For⸗ 2 3blätter derjenigen Regierungen, in deren Vezirken die und Functionstag drei Thaler Diäten. sammlung
mular B, nebst Talon, laut Formular C. ausgegeben, welche die Unter— j
81 sblätter erscheinen, zu beröffentlichen