ö
. 3 4 . ö ö . ö . .
lgter Fesisetzung des Katasters ist dasselbe von der Regierung ai n bun ufer nigen und dem Vorstande zuzustellen.
Auf Grund des Katasters fetzt der Landrath die Hebelisten auf den Antrag des Wiesendvorstehers fest und läßt die Beiträge von den Säumigen durch Administrativ⸗ Execution einziehen.
Die Arbeiten werden in der Rigel im Tagelohn unter Auf⸗ sicht eines Bevollmächtigten des Wiesen verbandes ausgeführt. Wo es indessen zweckmäßie ist, sollen dieselben nach Bestimmung des Vorstandes an den Mindestfordernden verdungen werden. Aus⸗ nahmsweise kann der Vorstand auch die Anlagen durch Natural⸗ Leistungen der Eigenthümer ausführen lassen. In solchen Fällen ist der Wiesenvorsteher befugt, die nicht rechtzellig oder die nicht gehörig ausgeführten Arbeiten nach einmaliger vergeblicher Erinne— rung auf Kosten der Säumigen machen und die Kosten von densel⸗ ben durch Execution beitreiben zu lassen. Eben dazu ist der Wiesen⸗ Vorsteher befugt bei Arbeiten, welche den einzelnen Genossen für ihre Grundstücke obliegen und im Interesse der Anlage nicht unter— bleiben dürfen.
3
Die Anlegung der noͤthigen Werke, Schleusen, Graͤben u. s. w. muß jedes So)ietaͤtsmitglied ohne Weiteres gestatten und den dazu erforderlichen Grund und Boden insoweit ohne Entschädigung her⸗ geben, als ihm der Werth durch das an den Dammdossirungen und Uferrändern wachsende Gras oder andere zufällige Vortheile der Anlage ersetzt werden sollte.
Strettigkeiten hierüber werden, mit Ausschluß des Rechtsweges, schiedsrichterlich entschieden (esr. S 11).
Die Angelegenheiten des Wiesenverbandes werden bon einem Wiefenvorsteher und zwei Beisitzern geleitet, welche zusammen den Vorstand bilden. Von den Bessitzern hat einer die Kasse zu führen. Der Vorsteher und die Beisitzer bekleiden ein Ehrenamt; es werden ihnen jedoch baare Auslagen ersetzt.
Die Mitglieder des Wiesenvorstandes werden von den Wiesen⸗ genossen aus ihrer Mitte auf drei Jahre gewählt, nebst zwei Stell— vertretern für die Beißtzer. Der Voͤrsteher ernennt in Behinde⸗ rungsfaͤllen seinen Stelloertreter aus der Zahl der Beisitzer.
992
weis und Geldbuße bis zu Einem Thaler bestraft werden; bl
—
drei Thalern bedrohen.
Der Landrath beruft die Wahlversammlung und führt den
Vorsitz in derselben. Zur Theilnahme und
berechtigt der Grundbesitz von zwei Morgen preußisch. Der Be⸗
attiden Wahlkähigkeit
sitzer von mehr als dreißig Morgen preußisch ist berechtigt, zwei,
wer mehr als sechszig Morgen besitzt, drei, mehr als Einhundert Morgen preußisch dier Stimmen abzugeben.
und der Besitzer von
Der Landrath verpflichtet die Gewählten durch Handschlag an
Eidesstatt. Minderjährige und moralische Personen können durch ihre ge⸗
setzlichen Vertreter, Ehefrauen durch ihre Ehemänner mitstimmen, Wählbar ist derjenige, welcher mindestens Einen Morgen Wiese besitzt und den Vollbesiz der bürgerlichen Rechte nicht durch rechts⸗ kräftiges Erkenntniß verloren hat. Zur Legitimation des Vorstandes rathe bescheinigte Wahlprotokoll. 5
dient das von dem Land— 39.
Der Wiesenvorsteher ist die ausführende Verwaltungsbehörde des Verbandes und vertritt denselben anderen Personen und Be⸗ hörden gegenüber.
Er hat insbesondere:
a) die Ausführung der gemeinschaftlichen Anlagen nach Maßgabe des von der Genossenschaft gefaßten Beschlusses zu veranlassen und dieselben zu beaufsichtigen;
b) die Beiträge auszuschreiben, die Zahlungen auf die Kasse an⸗— zuweisen und die stassenverwaltung zu revidiren;
e) die Voranschläge und Jahres rechnungen den Beisitzern zur Fest— stellung und Abnahme vorzulegen; ; .
ch den Wiesenwärter und die Ünterhaltung der Anlagen zu beaufsichtigen und die halbjährige Grabenschau im April und
Oktober mit den Beifibern abzuhalten;
e) den Schriftwechsel für den Wiefenverband zu führen und die
Urkunden desselben zu unterzeichnen; zut Abschließung von
Verträgen ist die Zustimmung der Beifitzer nöthig;
f) die Ordnungsstrafen gegen Mitglieder des Verbandes wegen Verletzung dieses Statuts und resp. des noch zu er⸗ lassenden Reglements bis zur Höhe von Einem Thaler fest⸗
zufetzen und zur Kasse einzuziehen.
. §. 10.
Zur Beaufsichtigung und zum Betriebe der Schöpfmaschine so wie auch gleichzeitig zur Bewachung der Wiesen stellt der Vor⸗ stand einen Wiesenwärter auf dreimonatliche Kündigung an, dessen Lohn die General Versamm lung der Genossen bei ber Wahl des Vorstandes ein- für allemal bestimmt. Die Wahl des Wiesen— wärters unterliegt der Bestätigung des Landraths, derselbe wird als Feldhüter vereidigt, er muß den Anweisungen des Wiesen⸗
vorstehers pünktlich Folge leisten und kann von demselben mit Ver—
stündigung erfolgt durch den Vorstand. .
Die Streitigkeiten, welche zwischen Mitgliedern des Veibang ll
über das Eigenthum von Grundstücken, über den Umfa von Grundgerech tigkeiten oder 2 ö 1 auf speziellen Rechtstiteln 3 r
Zuständigkeit echten, und über besondere, Rechte und Verbindlichkeiten der Parteien en Entscheidung der ordentlichen Gerichte.
e. heny gehören jn
tstehen,
Dagegen werden alle anderen die gemei
28 . en, gemeinsamen Angelegenhn
des Verbandes oder die vorgebliche Beeinträchtigung y. Ln
anderen Genossen belreffende Beschwerden von dem Porstande . 6 J:
sucht und entschieden.
Gegen diese Entscheidung des Vorstande der Rekurs an ein Schiedsgericht zu, welcher von der Bekanntmachung des Bescheides
8 steht jedem Thel binnen zehn Tagn
an gerechnet, bei dl
Wiesenvorsteher angemeldet werden muß. Ein weiteres Rechtsmis 35 IS mlt
findet nicht statt. Schiedsgericht besteht aus dem Landrathe und
ö 7
Der unterliegende Theil trägt die stosten.
I. X l9
zwei Beisitzern, h
denen Keiner Mitglied des Verbandes sein darf.
Die Beisitzet nebst einem Stellvertreter für von der Generalversammlung der Wiesengeno gewählt.
§. 12. Wegen der vorzunehmenden Entwässerungen
lassen und kann deren Nichtbefolgung mit Or
Betrage von zehn Thalern gehen,
.
migung dazu ertheilt hat. Von jeder solchen
Abschrift an die Regierung durch den Kreis-Landrath einzureihn
ssen auf drei Jihn
big zu din
wenn die Regierung die Gen
Vorschrift ist sosth
(esr. §. 8 und 9 des Gesetzes vom 41. März 1850. Gesetz⸗ Sam
lung von 1850 S. 266..
8 16 Der Wiesenverband ist der Oberaufsicht worfen.
Das Aufsichtsrecht wird von dem Kreis-Landrath, Königsberg als Landespolizeibehörde und von in
gierung zu Minister für die landwirthschaftlichen Angele
des Staates unt
genheiten gehan
in dem Umfange und mit den Befugnissen, welche den Aufstz
.
behörden der Gemeinden zustehen. J §. 14. Dieses Statat kann nur u ter landesher abgeändert werden.
rlicher Genehmi)n
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift un
beigedrucktem Königlichen Insiegel. Gegeben Berlin, den 26. April 1859.
L s.) Wilhelm, Prinz von Pre
Simons. Graf von Puck
We inisterium für Handel, Gewerbe Arbeiten. Das 1861e Stück der GesetzSammlung, gegeben wird, enthält unter
6 .
Rr. 5069. die Bekanntmachung 3. Mai 1859, die Genehmigung Grundkapitals der Neuen Tran Gesellschaft Fortuna zu Berlin des Rachtrags zu ihrem Stat 23. Mai 1859; und unter das Gesetz, betreffend die haushalts⸗Etats für 1859. Vo
5070.
.
Berlin, den 30. Mai 1859.
Debits-Comtoir der Gesetz⸗ Sammlung.
Justiz⸗ Ministe rium.
Dem Rechtsanwalt und Notar Haase ist auf seinen Anh
unter Zurücknahme seiner Versetzung nach Ner behaltung seines bisherigen Amtes Zehdenick gestattet, und dagegen der Recht Pauli in Dramburg vom J. Juli ö an das Kreisgericht in Neu⸗Ruppin unter Ann sitzes daselbst und Beilegung des Notariats Kam mergerichts versetzt worden
und feines Wohnsize]
8 Ne
nt ell
ußzen,
ler.
und öffentlich
welches heute n
des Allerhöchsten Erlasses n
der Erhöhung n Sport⸗ Versicher i und die Bestäͤhhn ut betreffend. M
Festsiellung des En
m 23. Mai 183!
1⸗Ruppin, die
ganwalt und n ab als Rechts ahh] Mo
zeisung seines V im Departement
. en in j 39 16 e. bestimme ich hiermit:
jed en werdth
' 23 J ö ö. und Grabenri mungen hat der Wiesenvorsteher die nöthigen Vorschriften zu n
hibefel duungsstrafen bs 1 Die Strafandrohung kann
von der
; wachsenden Umzugs kosten, soll von der nach §. 3 de .
an gen. In — nn betreffend zu gewahr nden Vergütigungs Summe in allen Fällen die
erste juri h .
— besserung in Abzug gebracht werden. im unzutrãglichleiten zu beseitigen, die sich darin gezeigt, daß ͤ J
h idaten häufig die Prüfung bei Obergerichten ablegen, in
z / einzelnen Ressorts get e, ien sie demnächst nicht ihre praktische Ausbild ung nach⸗ ö 1.
Verfahren staitgefunden, indem jener Abzug theils mit. . , die Rbeinischen Land⸗ des Rominal⸗Betrages der daß die Obergerichte (und ebene die Rheinischen d. des nach Abzug des Pensi gerichte) fortan nur diejenigen Rechts kandida ren zur ersten der jährlichen Einkommens, Verbesstrung gemacht w Prüfung, zuzulassen haden, welche bei ihrer Meldung ver⸗ Zur Herbeiführung eines en Ver a schern, in dem betreffenden epi demnaͤchst ihee praktische Zweigen der Dtasts - Verwaltung hat. das Königliche Ausbildung — bis zur Referendariats-Prüfung — zu⸗ Risterlum unterm 30. April d. J. beschlossen, rücklegen zu wollen allen, mit einer Einkommen s- Verbe denn Berlin, den 49. Mai 18659. von . die lt ie e rn er h, der jähr . . besserung, 4 so ohne Berücksichti ing d . Min, n we a. n 85 u n e Entschädigung in . kommen soll. r Dies wird hierdurch zur allgemeinen Berlin, den 16. Mai 1859.
*
; . —lkR3sYOYIcQBᷣ te 8 328i Un sämmtliche Obergerichte und an die Rheinischen Landgerichte. Friegs⸗ Ministerium tonon Hering. Messerschmidt.
8 . 25 1 4 vi yt G z2 P Ministerium der geistlichen, unterricht und rn ditin i- Ein dele genheiten.
w l * . (65 b J rinz zu ,, Erb Wittgenstein⸗H ohen stein,
Der General⸗Major und Inspecteut der
Durchlaucht der
. =. 626 * ͤ 2 r 2216 X09 1mm ek 5 or s 1b st —1* 6 1 nö 1139 Der Bezirks⸗Physikus, S anitäts rath D . Ha nn n . s, nach Hambu 9. is zugleich zum Polizei sadl-⸗Physitus der Stadt. Bertin t nl;
49 v (d
x — 111 ꝛĩ n 16 1 die rz ; 215 5 E 6 Der Kreis⸗Physikus Dr. Scheider zu Eyrstz 9 in die tion, von Winterfeld uach Kö 4 Cöslir nd 5 , (G ' Reagierungsbezitks Düssel . l, WHireftor Schmi l ich Eos ind Physikats stelle des Kreises Grevenbroich, Regierungsbezitts Dusse Der General⸗Post⸗* irektor Schmue c Eos V. 2 ö 5 16 ] dorf; so wie ; 6 ö Her Kreis-Phwsikus ß Sort zi Chem nnn reis Essen, . e , Wüsselt 2. 5. Regierungsbezirks w. üsseldor , Perent 63 Stadtkerns 298 greis⸗Phyßikus D rt zu Berent in den igen, Ver Krels⸗ hy 1x a 9 —w8 2 * J 26 * Königsberg i. Pr. persetzt worden. V ich t am t lich 236 . w an Gznjalichen Hoheiten der ö 4 hre Königlichen Hohen Hidenburg, eg . . in nd heute zur Geburts⸗ Großherzog und die Großherzog! . 66 werd n in den ö. ö 2 . 6. . 5 K 9 1 8 anndver gereist und e De belt ä 2 3 nner aasfeier des Königs nach Hanneder n . ; , n n Mꝛinisterinm 6 nern ö. nrTagen der ga gh sien Woche hier zurückerwartet. Vem= el ste Dag . * . 3 ö ; 1 — wmor⸗ 14 naͤchst wird der Hof nach Raftede, dem gewöhnlichen ö,, K ö „Les Allerhöchsten Erlafses dom . . . Ron den Vorlagen welche Vekannt ma chung Aller vr ch len . . K J. Aufenthalte, übersiedeln. ö Von ö . 4 . 3 Mai 1859 die Genehmigung ber Erhöhung anfer den auf die Kriegsbereitschasft bezüglichen, an g 3 3. Wi cd! 6 6. = ĩ ᷓ K 9 . . - l 8. 34 . Nor 6 vegen des Bra⸗ zes Grundka pitals der Reuen Transz 8 Landtag gebracht sind, an, die ,, nm dena? n spruch 1 . dd 1 fenba s ein besonderes , . J 2 Gesellschaft Fortuna zu Berlin und di' / 19 * 59 a fen V a9 1 ee s 66 39. g en, n. MX. . Hafens und sicher . . it m Statut be⸗ nehmen Bekanntlich ist die Vergrößerung des X 6 * ; ö d n ĩ Rachtrags zu ihrem Statul d , i , ,,,, . en r senen Hafen beschlossen Bestätigung . ,,, Verwandelung desselben in linen, geschlossenen Hofer * ö n treffend. und bereits seit länger in Ausführung begriffen g; as . 3 ; . 6 . Uu l!lt b 2 5 2 26 8 k . ' ⸗ . ; 89 1258 8079 e 18 Vom 23. Mai 1859. sollte theils in der gegenwärtigen Budgetperiode , , . * ö 3 1. 1 2. . ? . . 1 2 1 en 2 3 in der folgenden vollendet werden. pls er ente in , . ; 33. ; 1 14. . — 5 * 9 I 3 i 69 — 849 z 2H ) X . Men ES R günstigen Verhätnisse hal .. h ö . , belt de]! Mrin;? Rege bpaben, i Namen SJ verschiedener ö 8 6 ffn id Se, Königliche Hoheit, de rn de . ö Mai 1859 Möglichkeit gezeigt, den Plan, im Interesse der Schifffahrt unt aMwzzoffät des Königs niltelst Allerhöchen Er asses vom 3. Mal L 8e, . öglich kein geöelg, Gnteresse schon im zasten Tahre ganz zur Majestät des Könige g ind l 363 h 855 be⸗ auch im finanziellen Interesse schon im nächsten Jahre ganz s
pitals der unter dem 11. Juni 1853
. . Wes. Ztg.) chaft Fortuna zu A (Wel. Gg *
3 Erböbung des Hrundk 3. die Erhöhung des ö führung zu bringen.
1
Iĩsten Piomer⸗
desselben Et la
Hälfte
Ver⸗
der mit der Versetzung berbundenen jährlichen Esnkommens⸗
Gehalts⸗Erhöhung, theils mit der Ha ons beitrages verbleibenden Netto ⸗ Betrages
Kenntniß gebracht.
Militair-Oekonomme— Departement.
n' Betreff der Berechnung bieses Abzuges hat bisher in den ö j der Staats-Verwaltung ein, verschiedenart ge
z gleichmäßigen Verfahrens in allen ᷣ Staats⸗Mi⸗ daß in Zukunft bei sserung verbundenen Verseßungen
lichen Ver⸗
der Abzüge zum Pensions⸗ in Anrechnung
m Tran gh dr Versicherun 8⸗Gesellse stätigten Neuen Trauspert Versich erung Thlr. . genehmigen und K . . . on ax sIzIe . Behrens ist dem Ver Berlin von 300, 000. Thlr, aul 5o0b, 006 Thlr. 89 lshaft am! Lübeck, 27. Mai. Oberstlieutenant Gehren? snilitairischen . n, e Rctn Ghellfch ett am är r, ,, gäamburg statifinkenden min rischei den von den General⸗Versammlung 8 diele Actien⸗ 6 esellse 411 ; ; nehmen nach heute 3u einer in Hamburg statt —ͤ e , n ö 9 4 5 . — M ä5„‚viꝛ 198957 3schz nen 1 n ö. ö f * *. z . solssen *I odene Le — en 3 Dezember 1859 und 18 WM arz 1894 beschlosse: en, . 1 ö Conferenz abgereilt. In derselben sollen verschied 1 3 ung 1 no März d. J. zu ammengeftellten Statut⸗ . we, ber Biigade obliegen, zu welcher unser Marz z . 8 . ell werden, We chr De 8 1
notariellen Akte vom 1 . lten, n e. sengest 1 21241 ö. ö 2 or 94 MHH 9 chr l des — Nachtrag zu bestätigen geruht, was hierdurch nach Vorschri
4 z 6 181 Rinde s-Contingent gehort. 9. Rovember un, . 8
zesetzes über die Actie Gesellschaften vom 364 3 Ein iuges 8. 4 des Gesetzes über die Actien⸗Gesel sch k 626. gebracht wird Sachsse Dresden 28. Maj. Zur Feier des Einzuges K . fa, . 4 a Amts! . Hol , Prinzen und der Prinzessin Georg 33 . . 21. . 9 S 21195 trag duch das 21 uts8⸗ Qhrer König ichen 8 oheiten des rinze ind ĩ inze sst Georg d z der lle öchste Er 1 nebst Statutnachtrag ö J Fzhrer P 8 ö P ; = =. E 83 FYᷓITYFEo *ich 7 181 839 daß . Allerhochste . . ö ̃ z P — 1151 — 6 B *. 5 893 Sy fer ) tirt n neh stand 19 1 L 3 ö D* . 6 ( zar und 11 5 ot 8 dam bek innt g mac 14 nd zlIlaende dm 8* oni ichen Hose 9111 2011 1 1, ! 9. blatt der Königlichen Regierung zu Fotsdam . bet f n g, 8*ß. ndten eingetrossen; Baton von Robe werde ird residirenden Herren befand z. 1 6 , . 1 23. Mai 1859 redo (Portugal), Baron Schimmelpenninck van der She (M 296 38 5 — 280. 88 11 819) 4 . 18 3nn . 8 non wn⸗ K lande), Graf zu Inn- und Kęnydhausen (Hannover), Graf von Lin⸗ Der Minister des Innern. Der Minister für Hande , , wen (Württemberg) Baron von Nothomb Eelzien) n r 1 — 1 * 2, 8 ö5ffe 1e Arbeiten. ; e. . R ; M enen ven Bieberstein (Baden) Flott w ell unt öffentliche 6 de la Ribera (Spanien), Baron Marschall von von der Heydt. Graf von Görtz (Großherzo Wthum Hessenn. 4 Leipzig, 28 Mai. Der Durchmarsch der Oesterreid 6. 2 XV 8 * C ( . 2 32 1 26* * * * 7 won 2 c noch nicht beendet, und bereits ist ein veierer Trans port . . N * 1 s 4 rYmw ) 1 angen U1det z . — 6000 Mann leichte und 1wern Kavballer ange! J 22 8. 2 2 * e. — . ö x 235 u Kriegs⸗Ministerium . WGun' begin nen sol. f N Wiesbaden, A Mai. Die zweite Tam z Mai 1859 — betreffe nd die ͤ Nassan. es aden, . , e, ö che. Verfügung vom 1 . Sinkomme hat bei der Schlußabstimmung in der elt nn ? g das Eten ; * . z 2 KRYII chen I 9 ml 6 nd 2 . ; 2 ĩ ‚ n a . 8 oda wurde das Tor Berechnung der H art,. . 9 — Gesetz mit allen Stimmen angenommen. Sede r . ) 8 8 * 9 ö Norsekt! f agen 2 4, 1 . 2* synn und mit Modis ati Vervesseruns, welch Sesntte'n bei mtl. strafgesettz bis zu Ende berathen und ernraische Jägerabthe ) 5 ; ö . . z 19 ** 3 . 5 w andgräflich Homl urgaische JIM e rab akosten in Abzug zu bringen ist. angeaemmen. Die landg — irgisch Jäze . zon den Um zus s kosten ! zug ge⸗ n. . Die en anz auf unserem Fedier bereit . . hat ihren X urchzug nach Mainz ar inserem 2 2 * [ . ** , . ö ĩ 3. M6 855 (Sta aer Nr. 124. S. 959). kändizen lassen. (Kr— 39 ᷣ 9 erhöchster Er 26. März 1855 (Staats. Anzeiger? r. 124. 3 ; . . ö . ; Allerhöchster Erlaß vom 26. März 1d ; e n n, s a, 9 WVWBüurtr'ren ' 8 * a . ,, ,, ; 55 itt ins rte Se Masestal de T Ronlig * . 8 . 26. März 1855, mittag 10 Uhr inspizirte Se, Maj n ee
4 des Allerhöchsten Erlasses vom Mannschaft der bies el
58 . —(kRRTYIaGuc ꝛ . . 3 Werse n er— Kontingent gehörige Vergütigung der den Beamten bei Versetzungen
Nach 5. betreffend die