1108
Gefetz, betreffend die Abänderung eintger Be stim⸗ mungen des Strafgesetzbuches. Vom 30. Mai 1859.
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Ist die Mißhandlung oder Förperverletzun (6. 1956) und findet feiner der im ö gründe statt, so tritt Zuchthaus t unter drei Jahren ein.
9
eine schwer
sechs Wochen wird bestraft:
§. 196 vorgesehenen Mil derung .
Mit Geldbuße bis zu fünfzig Thalern oder Gefaängniß bis n (
1) wer unbefugt ein fremdes Grunbstück oder einen öffentlichen .
1109
1 für Sandel, Gewerbe und öffentliche , , . 2 Arbeiten. ů 3. Juni 9 — betreffend die ügung vom 13. Juni 185 , ,, der Fahrpostsendungen nach dem Lom⸗ bardisch⸗ Venetianischen Königreiche rc. bis auf Weiteres.
4. stavallerie⸗Brigade,
Der General⸗Major und Commandeur der von Gotsch, von Bromberg,
Der Erb-Schenk im Herzogthum Magdeburg, Graf von Hagen, von Stettin.
Angekommen: Kammerherr
AbgLreist: Der Fürft von Päckler-Mus kau nach Schloß Branitz.
Se. Exeellenz der General ⸗ Lieutenant und Commandeur der Im Verfolg der General⸗Verfügung bon 8. ö . 6 f. 8. Diblsion, Vonꝰ Rudolehi, nach Erfurt.
Amtsblatt Nr. 15, Anl. a.) werden die Postanstalten ont ö k 2.
2. Beförderung der Fahrpostsendungen nach dem Lom ardisch⸗
Lrnetianischen Königreiche 2c. bis auf Weiteres dit selben o hes en.
. zu benutzen, welche durch die obige Verfügung für die ahin
heslimmte Korrespondenß vorgeschrieben worden sind.
rlin, den 13. Juni 1859. . General-Post-⸗Amt.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Prinz von Preußen, Regent.
verordnen, mit Zustimmung beiber Häuser des Landtags der 2) Monarchie, was folgt: Artikel J.
In dem Strafgesetzbuche für die preußischen Staaten werden die §5. 35, 243, 36 uͤnd 349, und zwar ein jeder einzelner in der Art abgeändert, wie derselbe nachstehend unter seiner bisherigen Nummer umgestaltet ist. 563
K
Auf den Theilnehmer an einem Verbrechen oder Vergehen, oder an einem strafbaren Versuche eines Verbrechens oder Ver— hee ist dasselbe Strafgesetz anzuwenden, welches auf den Thäter
nwendung findet.
Wird festgestellt, daß im Falle des §. 34 Nr. 2 die Theil— nahme eine nicht wesentliche war, so sind nachstehende Bestimmun— gen maßgebend:
1) Statt der Todesstrafe oder ausschließlich lebenslänglichen Zuchthausstrafe tritt zeitige Zuchthausstrafe von mindestens sechs Jahren und Stellung unter Polizeiaufsicht ein.
2) In allen übrigen Fällen kann die Strafe bis auf die Hälfte des niedrigsten Maaßes der auf das Verbrechen oder Ver⸗ hn angedrohten Freiheitsstrafe und Geldbuße ermäßigt werden.
Findet bei einem mit Zuchthausstrafe bedrohten Verbrechen der Richter bei dieser Ermäßigung eine kürzere als zweijährige Freiheits⸗ strafe angemessen, so ist nicht auf Zuchthausstrafe, sondern auf Ge— fängnißstrafe und auf zeitige Untersagung der Ausübung der bürger— lichen Ehrenrechte zu erkennen.
Im Uebhrigen bleiben die in den §§. 10, 15, 17 enthaltenen Vorschriften über das geringste Maß der Zuchthausstrafe, der übrigen Freiheitsstrafen und der . anwendbar.
5. 243.
Mit Gefängniß nicht g, drei Monaten und zugleich mit Geldbuße von funfzig bis zu Eintausend Thalern, so wie mit zeiti⸗ 6 . der Ausübung der bürgerlichen Ehrenrechte wird estraft:
1) wer sich wissentlich unrichtiger zum Messen oder Wiegen be⸗ stimmter Werkzeuge zum Nachtheile eines Anderen bedient;
2) wer einen Ankäufer von Gold oder Silber über die Eigen— schaften dieser Waare hintergeht, indem er ihm geringhaltigeres Gold oder Silber für vollhaltigeres verkauft;
3) wer echte, zum Umlauf bestimmte Metallgeldstücke durch Be⸗— schneiden, Abfeilen oder auf andere Art verringert und als vollgültig ausgiebt oder auszugeben versucht;
4) wer solche verringerte Münzen gewohnheitsmäßig oder im Einverständnisse mit dem, welcher sie verringert hat, als voll⸗ gültig ausgiebt oder auszugeben versucht;
5) wer Geldpakete, die mit einem öffentlichen Siegel verschlossen und mit Angabe des Inhalts versehen find, zu ihrem vollen Inhalte ausgiebt oder auszugeben versucht, obgleich er weiß, daß sie eröffnet und ihr Inhalt verringert worden; wer in der Absicht, eine verhängte Ezecution abzuwenden oder hinauszuschieben, von einem Postscheine über eine Ver— sendung von Geld oder anderen Werthgegenständen Gebrauch macht, obgleich er weiß, daß der versendete Brief oder das bersendete Paket dasjenige nicht enthält, was durch den Post— schein als abgesendet nachgewiesen werden soll;
wer Grenzsteine oder andere zur Bezeichnung einer Grenze oder des Wasserstandes bestimmte Merkmale zum Nachtheile eines Anderen wegnimmt, vernichtet, unkenntlich macht, ver— ruckt oder faͤlschlich setzt; — wer Urkunden, welche ihm entweder gar nicht oder nicht aus— schließlich gehören, zum Nachtheile eines Änderen vernichtet
6 diet 2. inte drügt q
ird in dem Falle Nr. 6 festgestellt, daß mildernde Umstände a n . n n, . ö nesten hel ffn:
er auch auf bloße Geldbuße nde ĩ T j 2 ße von mindestens fünf Thalein §. 316.
Ein Beamter, welcher in Ausübung oder in Ver Ausübung seines Amtes vorsätzlich g einn ger w verletzungen verübt oder verüben läßt, wird mit Gefängniß nicht unter drei Monaten bestraft, auch kann gegen denselben auf zeitige Unfähigkeit zu öffentlichen Aemtern erkannt werden.
Wird festgestellt, daß mildernde Umstände vorhanben sind, so
kann auf Gefängniß auch unter drei Monaten oder auf Gel bis zu dreihundert Thalern erkannt werden. ö
oder Privatweg oder Grenzraine durch Abgraben oder U. pflügen verringert; . wer unbefugt von öffentlichen oder Privatwegen Erde, Stein? oder Rasen, oder aus Grundstücken, welche einem Anderen J]. zugehören, Erde, Lehm, Sand, Grand oder Mergel gräßt. Plaggen oder Bülten haut, Rasen, Steine, Mineralien, 3 deren Gewinnung es einer Verleihung, einer Konzession oder einer Erlaubniß der Behörde nicht bedarf, oder ähnliche Ma— terialien wegnimmt;
wer Früchte, Eßwaaren oder Gettänke von unbedeutenden
J önigli : inz⸗Regent Berlin, 15. Juni. Se. Königliche Hoheit der Prinz t haben, im Ramen 38 Majestät des Königs, Allergnãdigst geruht⸗ Dem Königlichen Hof-Fourier Immelmann die Erlaubniß zur Anlegung der von des Königs bon Hannover Majestät ihm ver⸗ liehenen silbernen Verdienst⸗Medaille, so wie dem berittenen 864 darmen Bolz in der 1. Gendarmerie Brigade zur Anlegung ; er ̃ von des Herzogs von Anhalt⸗Dessau. Hoheit ihm . 6 Werthe oder in geringer Quantität entwendet, selbst wem a! ö ö zen ge df eren . Del ehisher ki nnn ,
die Entwendung vermittelst Einbruches oder Einsteigens in Verfügung vom 8. Juni 1859 — betreffend die Albrechts des Bären zu ertheilen.
6 e ,. Gebäude oder in einen demselben gleich⸗ Spedition der Kęorrespondenz nach Oesterreichisch⸗ .
stehenden umschlossenen Raum erfolgt. ̃ . dem Kirchen— 2 ; . s. Geschieht die Entwendung 11. einem anderen der im Ftalien, Parma, Modena, . . Nicht amtlich e . n,, K Preußen. Berlin, 15. Juni. Se. Königliche Hoheit
ö .˖ al8 bezeichneten erschwerenden Umstände oder, in gewinn—⸗ ; ; Lags die 3; ) , Correspoi in einstweilen wie folgt zu pelt... Vortrage des General-Majors relger. eee. ; wer von einem zum Diensistande gehörenden Unteroffizier oder die , 6. preußischen ost⸗Bezirks aufg geen, ö i ite en Aluerõwald und Freiherrn von Schleinitz, so . ohne die schriftliche Erlaubniß des borgesetzten ) 6 reußischen Posten von weiterher zugegangene Korrespon⸗ wie die militairischen Meldungen entgegen. 36 8 Kronstadt am Gommgndeurs, Montirüngs⸗ oder Armaturstücke faust zh ö. 33 denjenigen Theilen der Lombardei, welche zu verlässigen — Das Post-Dampfschiff Wladimir - mira mit 149 ̃ ; denz nac . elt zsterreichischen Truppen ge⸗ . gangen, ist in Stettin gestern Ra ; n . . . ö . eu chr chien zufolge von den aiser lich österreichischen 6 ö. 11. d. M. abgegangen, ist ö n n 8 a sich Jůrst ver bei den Uebungen der Artillerie verschossene Eisenmun aa worden find, fo wie die Koprestonden! nach Parma Passagieren eingetroffen. Unter den Leßzte ,,,, tion, oder wer Bleikugeln aus den Füugelfängen der Schieß⸗ . ö . 2 schweizerifchen Posten zuzuführen. pardisch⸗ Surousoff, Fürst Bobrinsky, Graf Schouwaloff un ,,,, sch eg b 323 3 sorrefpondenz nach allen übrigen Theilen . . Baranoff. chisf , Geiser ist, von Kopenhagen kommend ein Pfandleiher, welcher bei Ausübung seines Gewerbes den ö. zusarbiches ist von den Post-⸗Ansta en ) , Das Post⸗Dampfschiff „Geiser, Ut, wol ö darüber gesetzlich erlassenen Anordnungen entgegen handelt; n, r, zur Weiterbeförderung nach Bayern in Stettin gestern Vormittag mit 8 Pi ssch en e , n g wer Getreide oder andere zur Fütterung des Viehes be— , chen Post-Anstalten dagegen Sachfen, Koburg, 3. 336 faiff *, W e ung der stimmte oder geeignete Gegenstände zum Zwecke der Verfüttt— än is bin. des Landtag am dan n , , . Ver Dertag. welcher rung an das Vieh des Eigenthümers wider dessen Willen (durch Bayern resp. über ,. 16 Mittel zur greg er r f m. . . wegnimmt. - k ö sichtlich der Correspondenz nach Toscana, dem e , sieht von dem vom gene n g, ⸗ . Herzogthum entfällt, beträgt 78, 750 Geschizht die Ws gnahme in, get inn fͤchtigzn Kikbiht,s schilich der rte Ceilien u befolgen. Den Athen eä, lb Gg. Chir, uf de hier Kerr e lheftellte nttag. zur Bh kommen die Strafen des Diebstahls zur Anwendung. dem . vor frei, die Beförderung über Frankreich . Fi. Der in dem ef slis ßen, . 6 Klassensteuer um 25 Artikel I leer ee he, Barmen auf der Abresse zu verlange n , . schaffung dieser Mittel 3. . . bien Cru nb el, hebung f Wo in den Gesetzen i ne in dem Strafgesetzbuche ö . betreffenden Briefe den Französischen Posten 3 ,, u , g n e. einen Zuschlag zu geben, wurde ö. * ö ö ö . ) . 85 7 vermehrte j . . 9 ; n, selbst bisher auf einen der im Eingange des Artikels J. bezeichne siefern sind. ech Baiern, resp. über Wien, so wie für die im 6 und dagegen der zin irg der Jh fon , J . , ͤ r. 6 n n zu befördernde storrespondenz nach 6 daß, behufs der Geschaff ung . ö e. letzten Jahrrn und auf den Paragraphen in seiner . abgeänderten Gestalt. . . v . gegenwärtigen Taxirungs-Bestimmungen m— die Üeberschüsse der Staatskasse e I: Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und bleiben lediglich vie get . . beigedrucktem Königlichen Insiegel. Gegeben Cöslin, den 30. Mai 1859.
Venetianischen Rheinprovinz un estp ur zu senden, von den übrigen Preußisf auf Wien zu leiten. Dieselbe Spedition
die verfallene Caution des Franzosen Beauvais ,, e se durch Vermittelung der schweizerischen Posten 31 be⸗ Letzterer hatte bekanntlich vor einigen Jahren un ⸗ J Preußen nach Ttalien betrifft, so kann .
r 1è dem , , us trifft, lo, Konzession zum Bau der Werrabahn, ns eu che und, ne egg fe fördernde derte shbondenß ö unfrankirt oder bis zur schweizerischen Pehufe eine Caution leisten, welche später dieselbe für jetzt entweder wür lib In Frankofaͤllen is der betheiligten Staat.
ingezoge d auvais seiner Ver⸗ s . eingezogen wurde, da Bee 1 e ,. gesandt werden. 1 — o ,,. n , n,. Ile, eee. dem preußischen az deutschen hindlichkeit nicht nachkam. Die Ersparnisse aus den letzten Jah demnach für diese Briefe, auß hen ma Sgr. fär
ö ᷣ s, F zeser Cauti Betrag von 785750 Fl. rh. üutzvorto, nur das schweizerische Transitpo Bäldschtze erreichen mit Lieser Caution obigen Betrag n ' '! ein sp . ö 6365 cheben. 5 i * ; X . n n ,,. e Id fn, on Loth zu Brüssel, 13. Juni. Der heutige ,
zriefen stei s schweizerische ran! (en iband . in Theiles einen vom Ge = reren Briefen sieigt 96. 9 3 Drucksachen unter Kreuzband ringt an der Spitze seines , 6 'on lichen Erlaß Loth um den n , EIransithorto 5 Sgr. pro Loth. Ministerium beantragten und zr, ren Titel Graf beträgt das schweizerische rant Auslande zugehenden wonach der neugeborene Sohn de
(L. S8. Wilhelm, Prinz von Preußen, Regemt.
Fürst zu Hohenzollern-Sigmaringen. Flottwell. von Auerswald, von der Heydt. Simons. von Schleiniz. von Bonin. von Patow. Gr. von Pückler.
von Bethmann-Hollweg.
Belgien.
Kür die den“ preußischen Posten hen Maßgabe der obigen Hennegau führen wird, um somit ein neues Band . frankkrien Briefe nach Italien, welche . 6. 9 das preußische kö und der Dynastie zu knüpfen.! — . ne,, . . ; . . 227 Schweiz z leiten Und, 8 . , . ; . . von Bra ant u 9 jungen durch die Schweiz zu n ff. zu berechnen, das die Frau Herzogin pe ; . n n gk. Vereinsporto zur diessettig . a l n ben neugeborener . erwuͤnschtesten Wohlsein. der Allerhöchster Erlaß vom 23. Mai 1859, — betreffend etwa außerdem noch vergütete fremde . , . / neu gr aukreich Paris, 13. Juni. Die e , . (. die Verleihung der Stäͤdte-Ordnung für die Rhein— schweizerischen Posten in . zu stellen. / monk ele nes igaffenflillsiandes ,, seit dem ze de . 2 ö 2 1 . ö 96 ( ö 1 * 3 * ĩ 858 . 6. e. . ' R mi 9 S ir ö A ö! ö. provinz vom 15. Mai 1856 an die Stadtgemeinde Berlin, den 8. 33 eral-Post⸗Amt. Ministeriums Derby mit ie ö Wien. Ztg.“ vom 14. Juni Orsoy, Regierungsbezirks Duüsseldorf ö Italien. Pas bendblen der z F veroffentlicht na nn a ,, Die Armee ist auf dem . Verona, 13. Jun, 5 Uh. e,. . Majestät dem Auf den J Ich der em . . in, die ihr von St. Maje Probi f 2 Bericht 2 14 Mai d. J. will Ich der auf dem ö aeistlichen Unterrichts⸗ und Marsche in eine Stellung begriffen, die ih nüttelbare Kommando zrobinzial-Landtage im Stande der Städte bertretenen Stadtgemeinde Wꝛinisterium der gerhßlchete zenheiten. Kaiser, Allerhöchstwelcher demnächst das un * sch geschteht Orsory im Regierungsbezilk Düsseldorf, deren Antrage gemäß, nach Medizinal⸗Angele gent ber en übernimmt, angewiesen wurde. , n. hi i bewirkter Ausscheidung aus dem Bürgermeistereiverbande mit der Arst Dr. Heer zu Ratibor if . daß die Armee vom Feinde im Mindesten a gd see Spezialgemeinde Orsoh-Land die Städte-Ordnung für die Rhein— re, bor? r ger o na 13. Juni 4 Ugr eg mitte fe che ah so wie rovin J 5 H 356 1er d Io 9 8, o Toi ni . ; in. 3 diere de ⸗Gefe e ; ö. Hic mg n 1 . . mmluna bekannt Klasse 26. 6 . ] hes Wohnorts im Stande über dan d rg . ,. mikzutheilen. zu machen 26 k mit. Mnweisnng des nn aber die Räumung Piscenza s hal zur Artieregarde⸗ Berlin, den 23. Mai 1859.
zufolge befinden
is st zum Kreis⸗ Der praktische Physikus des Kreises NR Wundarzt erster des Kreises Querfurt,
zum Kreis—⸗ M. Ver Wundarzt in Laucha; Der Thierarzt e Thierarzt im Kreise Kempen, so wie . K . Der Thierarzt erster Klasse Car zan a e ee eh : greis-Thierarzt des Kreises Saaiburg, im Regierung Trier; und
. Am 8. d. M. stand die Brigade Roden,
5* ; nano. sse Coser 12616 ö Sea 8 Armee⸗Cor 8 ge 5örend, in Meleg erster Klasse J ose ph Divpision Berger des 8. Armee⸗Corps geh
Renner zum 6 indliche Kolonnen, von ĩ 3 G GSssol 6 ; ö ö * s Rö engs-Beznts Disscharf; Diristsn rler achnitiegs cle en senhhühe
zt⸗ ' K een Srt vor. Die auf der Hau Im Namen Sr. Majestät des Köoͤnigs: Saalfeld zum Mailand ten nene nee n ,. war 3 Bataillons, 6 Geschütze
. 3 iv stark. Von den beiden anderen Ko⸗ ine Kavallerie Division start. . n, . die des rechten Flügels ven gleicher Starke
) . 6 ‚ 5 6 8 etwas 9 Geschützen, worunter auch Raketen, die des linten Flügels He e ,, m, Geschützen versehen.
Wilhelm, Prinz von Preußen, Regent. 2. ee in Warburg zum . ö . ö en h * i . ; Der Lehrer und, Kantor Stach zh le hei dem evangeli⸗ 10 mit Hülfslehrer und Ordinarius der Uebungsschule den schwächer und mit 2 . Schullchrer-Seminar in Soest ernannt worden. 176 s 8 ch rer⸗S ⸗
Flottwell.
An den Minister des Innern.