1859 / 146 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

1164 . tom 6. Ollober 183. 2. Oktober 1633 und 26. Ahrit 184 (346; ustiz Ministertum. Wann. won is5 S. 153, von 1853 S. i., don is S. 191) Justis Min ist erlu 1165

ine Abschrift des Tenors des rechtskräftigen Erkenntnisses, oder, r zniali ; st, so muß sie auch darüber zu entscheiden haben, ob der an bliche De⸗ Unter einem itel i wenn die Dienstentlassung des angestellten Ida t im Wege des Erlen ntnis e des Töniglichen Gerichtshofes en 2 überhaupt verpflichtet ed . kh zahlen, . 9 3 weifelhaft nichts n,. Rechtstitel im Singe hes 8. sd tan un, 1 bes g bes 1 Entscheidung der FK ompeten Konflikte, vom 30 ein indung zu zahlen, indem von der zweise nich: nderes berstanden werden, als was im §. 49 als Dis ziplinarverfahrens erfolgt ist, des ntlassungs · Beschlusses bei⸗ 9 ; 3⸗ . SBeantwortung dieser Vorfrage die Festsettzung der Abfindung abhangt. spezieller privatrechtlicher Titel bezeichnet ist. Eine Einigung mit zufügen. ; Oktober 1858 inwiefern gegen Festsetzungen SHegen solche Entscheidungen der Negierung ist aber nach der Schluß. bem Corporations⸗Vorstande in G. über die Entlassung des Klägers aus Berlin, den 19. September 1845. der Königlichen Regierung über die Abfindungs— ,. des gi . ger,. vom 23. Juli 1817 der Rechts. den . Verpflichtungen würde, wenn sie behauptet wäre, als . ö te. eg nur dann zu ; e ielle ͤ ; 5 ] Der Justizminister. summe, welche ein im Großherzo gthum Posen woh⸗ en Titel Ded ü wilde nee, . en r nr . . ,,,, n , ug Uhden. nender Jude bei Verlegung seines Wohnsitzes in , hat demnach als begründet behauptet worden. Er hat sich vielmehr nur auf ein ihm angeblich er⸗ An sammtliche Gerichtbehorden. eine anters Provin; an Len Certoratiens- Ser. e; enz u ober 188 k , . ine? ; z ; 59314 e , n. ,, . K 661 n, bemer ) ö band seines Wohnorts zur Ablösun g. seines An. Königlicher Gerichtshof zur Entscheidung der Kompetenz⸗Konflikte. dasselbe nach Ausweis eines in , ,, K 11 . nr, , n,, In Gemaͤßheit einer Allerhöchsten Bestimmung dom 29. Januar d. J. zahlen hat, der Rechtsweg zu lässig ist. ö . ñ Flägers bekundendes Attest seiner Ortsbehörd . moralische Führung des ist die Anerkennung der inbaliben Militairs aller Waffen vom Feldwebel Auf den von der Königlichen Regierung zu Posen erhobenen Kom. d ö. ; ; 143. einer Ortsbehbrde bezeichnet. Hlernach kann und Wachtmeister abwärts zu den gesetzlichen Invaliden ⸗Benefizien, vom a. petenz-Konflikt in der bei dem Königlichen Kreisgericht zu G. anhängigen . . . . n. ,, es Kriegs⸗-Ministeri : ral⸗ . 8 2c. c., erkennt der Königliche Gerichts ; dun t zerden. Die darauf ge ö , , 1 s. 1. . l. a dn , n zu Pesen erhobenen Kom⸗ e , ,, , n . ö. 6 , i des Klägers, daß er der jüdischen Corporation zu G. zen n. Uanneisung der Pensionen aun Hie Militair⸗Inkendanturen übergegangen. petenz⸗Konfli t in er bei em Königlichen Kreisgericht zu W. anhängigen unzulaͤffig und der erbobene Kometen) - Konflilt daher für begründet zu ist eben so wenig pribatyechtlicher Natur. Die Entscheidung darüber , gn, rn erh ,, ie ee e , hö, e dee e, n, ,,, die Gerichtsbehörden hierdurch angewiesen: fur unzuläͤsf . nee,, §ri etresse eitigkeiten, welche nicht zu einer der im 8. 5 bezeichneten, ̃ . . . zulässig und der erhobene Kompetenz-Kon kt daher für begründe . ; Gründe, dem Rechtswege borbehaltenen Kat ĩ e ; ; 1 die , e weren htun gonna, fs . zu erachten. Von Rechts wegen. . s f ö Die Judenschaft zu G. forderte im Februar b, Fe von dem aus G. ö z i arten rn, ,,,, ,, 6. ⸗‚ , . . , , 1 64 Gründe. gebürtigen Kläger einen Corporationsbeitrag von 179 Thlrn. 28 Sgr. 2 Pf. Das vom Kläger für die gerichtliche Kompetenz angeführte Praͤjudikat e, , . des Etz. Ministeriel- Beschluffes 56. 30 Mar Die Verordnung vom 1. Juni 1833 über das Judenwesen im Groß. und pater noch 50 Thlr. 106 Sgr. 6 Pf. Beide Beträge mit zusammen vom 141. Dezember 1852 (Juftiz⸗Minist. Bl. von 1853 S. 85) paßt eben⸗ deln, lit ait Cenfions fonds surücitreten fortan an i, He. herzogthum Posen schreibt im 5§. 20 litir. d. (Geseß⸗ Sammlung S. 70 1865 Thlrn. 8 Sgr. 8 Pf. wurden vom Kläger exekutibisch eingezogen, sowenig, wie ein früheres, damit im Wesentlichen übereinstimmendes Prä— treffende gönigiiche glegierung, hinsichllich der a Verlin wohnenden wörtlich vor: Derselbe hat hierauf unter dem 8. Novemher v. J. beim Kreisgericht zu judikat vom 24. Juni 1851 (Justiz⸗Minist. Bl. S. 273) auf den vorlie⸗

n . niert 666 Unseres Reiches ihren Wohnsißz zu verlegen, 366 r, gegen . . , . . er 6 genden Fall. Denn in beiden Präcedenzfällen wurde die in Anspruch , , . . ; . nnd fie (die Juben) nur mit Genehmigung Unseres Ministers des daß er schon im Jahre 1 dor erreichter Majorennitat, nach . in genommene Befreiung von Cor orations⸗-Beiträgen auf die B k ,, . Hnctn berechtigt, und verpflichtet, fich bother e ,. j Schlesien gezogen sei und daseibst das Bürgerrecht erworben, auch zu dem . mit dem i nn,, zu Stande , , Y) vid em ersorgun 97 n, 3. n dallben a n. 3 zu welcher sie gehören, wegen Ablösung ihres Antheils an den Cor⸗ Ende ein Abzugs - Attest der jüdischen Corporation zu G. erhalten und über ie Ablöfung der Verpflichtungen der Kläger, also auf einen un⸗ saffung aus 26 . len r fn, haben sind bon jetzt porations⸗Verpflichtungen durch Einigung mit dem Corporatiens-Vor— solches dem Magistrat zu F. überreicht habe. Der Kläger, welcher von zweifelhaft pribatrechtlichen Titel gegründet und deshalb der Rechtsweg ñ u. been Gent it der Aller; , . 7m ar, 1 stande, oder, wenn eine solche nicht zu bewirken ist, nach der Festsetzung F. seinen Wohnsitz nach B. und später von da nach N. verlegt hat, folgert zugelassen. Im vorliegenden Falle fehlt es aber gerade an einem pribat⸗ gi e. ö. 9 gem ,, rn . ö d n. . der Regierung sich abzufinden g us! den angeführten Thatsachen, daß er seit 1839 der jüdischen rechtlichen Vefreiungstitel. Ein solcher ist weder nachgewiesen, noch auch 9a . R 9 z . . , i n, 6. an gef. Auf Hrund dieser Vorschrift wird vem Kläger, welcher U, im Jahre Lorporatien zu G. nicht mehr angehörs, fund zichtet feinen Klagcantrag nur behauptet worden. Der Rechtsweg konnte deshalb nicht zugelassen, jen ge General temen, nn g rsen 26 n d, m, mn, n rg garn nach seiher Angabe scit ben 1. Juni isöh in dahün, die Herklagte für nicht berechtigt zus Frachten, bhang:ht ferner bielmehr mußte der erhobene Kompetenz-Konflikt als begründet anerkannt bersorgungsschein ausgestellt ist, solche Scheine aber, welche von (Westpreußen) domizilirt ist, unter Zugrundeiegung des Ttats jahres 1856 Corporations-Veiträge zu erfordern und Rieselke zur Zurückzahlung der werden. ; ⸗. Seiten des Kriegs⸗Ministeriums unterzeichnet find, demjenigen Se und eines sährlichen Beitrages ken* * Thalern? 6* Sgr. eine Ablosung— von! ihm eingezogenen Beiträge mit 1860 Thien. 58 Sgr. 8 Pf. Derlin, den 30. Oktober 1856.

Militair⸗Invaliden aber bis zum Schlusse des laufenden Jahres an

1 einzureichen, in dessen Bezirk der betreffende In Summeé von! 20“ Thalern 20 Szr. 16 Pf. gefordert, welche auch die . in fn zu , . . . 6 g dieser vom Koͤniglicher Gerichtshof zur Entscheidung der Kompetenz-Konflikte. ö a . , Gg , Königliche Regierung festgesetzt hat. Der Kläger klagt auf Befreiun reisgẽricht eingeleiteten Klage wurde untet, den 23. Januar? Bei dergleichen , ist 9 weil nach §. 58 (69) bes Gesetzes vom 23. 6 181 über . an, von der Regierung zu Posen der Kompetenz-Konflikt erhoben und hierauf J 9 die . 3. d, . . nn. bom 19. September ni se der Juden, die Gemeinde zu Un. nicht berechtigt gewefen sei, ihn mit das prozessualische Verfahren vorschriftsmäßig sistirt. Der Kläger hat in 1 , , . fernerhin zu befolgen. Beiträgen zu ihrem Gemeindebedarf heranzuziehen, und weil er wie einer rechtzeitig eingereichten schriftlichen Erklärung, unter Berufung auf Ministerium der geistlichen unterrichts⸗ und erlin, den 6. Mai 1822. die Heberollen pro 18438 und 1849 ergäben und der damalige Vorsteher ein Präjüdikat des unterzeichneten Gerichtshofes kom 11, Dezember iSd . ri dizi 9. 9 e. ö. h ö ; Der Justiz⸗Minister. B. bezeugen müsse niemals beitragendes Mitglied der Synagogen—⸗ auf welches er sich schon in der Klageschrift bezogen hatte, dem Kompetenz⸗ Medizinal⸗ * ngelegenheiten. ö. Gemeinde zu U. gewesen sei und an den Corporations« Verpflichtungen Konflikt iwidersprochen, wogegen derselbe von Kreisgericht zu G. and, vom keinen Antheil habe, . . Appellationsgericht zu Posen, aus den von der Regierung geltend ge⸗ Der praktische Art ꝛc. Pr. Anders eck zu Liegnitz ist in Stelle n Zu einer speziellen Beantwortung der, Klagz ist es nicht gekommen, machten 6e e, als gerechtfertigt . y. . . des auf sein Ansuchen aus dem Staatsdienst entlassenen Sanitäts⸗ und on. Ber. Khniqlichen. Negiezkng zu. Posen, Tuzch Lhnqg'hbscuß ven ki ge Tech . vorläufigen Verorh nung wegen . e. ö. Rabl. r. M lier urn de, da e ern an, dechtswe : ; ,, üben. rr assun n im Gee ßt- = . , , Rerb' per Rudenfchafter t wie 9 ,,, , r r; j ; srderu w zieht sich de korporalkons n dend 2. e . erh altansf Am Cöllnischen Real-Gymnasium in Berlin die Beförderung

9. Re h * ö J . 8 . 28 S8⸗ ; .

Bekanntmachung vom 21. Juni 1859 betreffend mit der Corporation nach 8 20. des Gesches böm 1. Juni sz. derselben und auf die in der Versrbanng ausdrüt ich , hr. Hermes zu Oberlehrern, und die Anstellung des Dr. Bisch off

die Korrespondenz über Belgien (8stende) nach . ae ten ge h ,d; Jnbesegentje ten beschnetnn . ahn i g be le gerd ee heel än ls Hrbentlichet Lehrer;. so wie ll

* * . z 3 * 26 8 e im §. 34 des G 3 28 ) * ( . ö 25 ) ö ) J 6 j det wi en en 1 1 ö 5 . 6. 2 4 ð . . . J 2 28* ; . An e Un

Großbritannien und Irland et vice versa. Sammlung S. k . ¶(Hesch n,, ., len; sollen sie in dieser Beziehung als eil⸗ An der Königsstädtischen Realschule in Berlin die Anst 9 . ziehbarkeit des Ablösungs— 6 ;

behandelt werden. Rach der Bestimmung des Schulamts Kandidaten Martus als ordentlicher Lehrer ge—

vom' J. Juni 4835 dürfen nehmigt; und

Kapitals durch adiministrakide Execution dis Unzulasst keit des Nechls, zehmet ihrzr Ortsgemeinden int Genehmtgän m Gymnasium zu Marienwerder der Sprachlehrer Gräser

Bön t. l. M. ab tritt für bie we ervorge zeror

ö. I. M., e über Belgien (Ostende weges hervorgehe, w n, Verordnung

befördernden frankirten Briefe aus dem . , n, 3) weil Kläger seinen Klage-Antrag lediglich auf die Bestimmungen d aus dem Großherzogthum Posen nur 1 * 1 ge

na Gro britannien J . . des Ge etzes hom . 22 * . . ; * . ö 5 . ren Wohnsitz in eine andere Pro⸗ ; . ehr . an e ellt worden. , nn nn, . . . auf . Titel en gl mn. 0 23 ö i817, mithin ö . 3 6 bern hn b, fich ö 1 e der als ordentlicher Lehrer angest f ; 9 den einfachen Brief ein des letztere ,,, Rechts stütze, während nach §. 49 ,,, ; ͤ Ablssung ihres Anther an ** Für unfrankirte Briefe bleibt der bisheri . es letzteren Gesetzes der Rechtsweg gegen“ eine Entscheiwung' da en, zu welcher sie gehoͤren, wegen een mit . isherige Satz von 7 Sgr. bel Regi ö er Rechtsweg gegen eine Entscheidung de Corporation, r geh 6 dem Corporations⸗ g j 3 . Sg. bei⸗ egierung nur de . 55 , . : ng er ; dur Einigung mi behalten. Beide Sätze steigen nach der gen erz. l ogrefft bon finn. bang, ür, mri Ritiett herd: wenn die il d Corhor gt n gder flit r e' ö bewirken ist, nach der Festsetzung

Loth zu Loth exkl. mi i 3 f einen speziellen privatrechtlichen Titel gegründet sei vorstande, oder, wenn eine solche nicht zu ; sti

4 Oiest ,, J Betrage. 33 gin, nen Erklärung über den n nn , bei de er deere abzufinden. Aus ee ge le an l salhe

entweder unfrankirt od J t 16, dem Kläger eingereichte ist nach s. 3 des Gefetzes bo gn die Negierung, daß der Kläger uns lehne mdss gor eeschiedenen Cork oder bis zum Bestimmungsorte frankirt ab— pril 1847 (Gesetz Sammlung S. 171) als unförmlich ö Eh al ber Verpflichtungen des von der Civilgemeinde ganz be .

esandt inglic ̃ : it 9 ' jeden sei, in. Be eid vom 23. April ö. gesandt werden. Unzulänglich mit Marken oder durch Franco— und ohne Duplikat zurückgegeben. ation sverbandes der Judenschast zu G. noch nicht au geschie s 3. ö -d Lol lstreckung von Flos im Allge—

Ministerium des Innern.

1859 betreffend die Un⸗

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Couverts frankirte Bri 3 Das Kreisgeri 3586 z inlaun Corporationsborstande über die ; iefe werden zwar 6 dreisgericht zu W hält den Kompetenz-Konflikt für un 3 eine erfolgte Einigung mit dem Corporation , J ö ö 1 . ii, Briefe behandelt, wobei . . . äippellatiohege iht 3. Pofen n df n n,, . ane lr he. an den 6e e e er , ih dsh. . ann angedrohten polizei lichen Ezekutir⸗ Strafen marken oder Franco-Couveris in Abzug Frei⸗ rung an. JJ k Fahre bloße Verlegung seines rn s nach F. nicht bestimmte Per sonen. ; ug kom ie ,. hauptet habe, die ße Verlegun— , . zu löfen. egen bestimmt SFüt rekommandirte Briefe, pa. dem n n 38 5 ö. Ansicht muß beigetreten werden. Es läßt sich nach Inhalt 9 sei, sein Verhältniß zu dem , g. ntsche⸗ geg . zum Bestimmungs orte ullterliegen, ist 6 h , er ng; , ö, J. früher und bis zum Jahre Diese . e. . dargterielle Frage, ob der Der 2c. eröffne ich auf den Bericht vom 15. v. M., daß ich ür ewöhnliche rankirte Bri 21. . ohn , , gehabt hat. Er war mithin sedenfalld his dung des vor iegenden es e fg. m ber fahr Hen Eorpo⸗ De . , F, dom 1. Januar 3 nicht , , debe, ,, , ,, . n , , . ; ; . ; ö 3353). Dies ist auch nicht von i estritten worde . ion zu G. anzuseh . : ö gie Erwä jener Arau. für unbegründe er ach 9 39. elche es sich i t⸗ e Waarenproben oder Mustern genießen keine Porto— gr n 26 ö , ö. n , . . e eh ,. . ,, . ö . nämlich die Frage anbetrifft, um welche es sich im bor , . . eiträge zur Corporationskasse gezahlt habe, mithin ntemais beitra „antakion ist aber zum vollstäöndigen Ver ö Talle vorzugsweise handelt; Zeitungen, Broschüren P 96. des Mitglied der Corporati k. mithin niemals beitragen⸗ J * ; e, worauf es hier allein ankommt, ist nach den liegenden Fa 2 2 11. M r 1850 anzu⸗ 2 zroschüren reis-Courante und te D ö zer Corporation gewesen sei. Hieraus deduzirt er Die Kompetenzfrage, . . 23. Juli tine nach §. 20 des Gesetzes vem 11. Marz 18. = sach en müssen wie bish a. andere Druck- weiter die von ih l ; 1 . , D us deduzirt er dann J z zesekes über die Verhãältnisse der Juden vom 23. Juli ob eine nach F. t a g. ö der ob sie er, bis Ostende frankir gelte; die bon jhm (hg nptete. Nichtßerpstichtung, der Corhorat Bestimmungen des Cg kz üg e. J P d 58 cekutto-Strafe nur bestimmten Persenen, oder od Bebingung ß baß dl rankirt abgesandt werden. eine Abfindung zur Ablösung seines Antheils g, der Corporation zu Uu. 263 ff) zu beurtheilen. In den §5§. 49 un drohende Exekutiv⸗-Sire ia . ; eselben nichts Geschriebenes . , ig zur Ablösung seines Antheils an den Corporations-Ver⸗ 1847 (Ges.⸗Samml. S. . zu d ; Dnvetenz-Konflikt haupt— ö. in Allgemeinen angedroht und demnächst gegen die noch irgend ein Handzeichen schriebenes, weder Ziffern, bindlichkeiten zu zahlen. Nach den bestehenden gesetzli , les Gesckäs, auf welche die Reßierung den göimpetenz⸗Knnflikteh auch ganz im Augen ö . . enthalten. An Porto wi äMlern, gehört“ die Enlschei den bestehenden gesetzlichen Bestinmungen dieses Geseßes ö ber Kekurs in allen An gelegen: ide delnden vollstreckt werden könne? . a) das Preußische Porto mie . : or 0 wird erhoben: 9 ; ie Entscheidung hierüber dem Gebiete ö . 95 sächlich stũßt ist vorgeschrieben, daß er Rernr . ö 4 Zuwiderhan elnd ,, . zelche diese Frage it 5 Sgr. fuͤ h 1 Behörden a 2 ö Gebiete der Verwaltungs— . 8 . ; die Regierung und den Ober⸗Prä⸗ ; Ansicht der Ma orität der 2c., welche diele .*. b) das Belgische Transit porto 39 ö 6 Je L Roth ezkl., ) n. Denn nach §. 20 littr. d. der Verordnung vom 1. Juni heiten der Synagogen Gemeinde a 9 so vermag ich die lnsich . Bei der polizeilichen Exeecu⸗

Sgr. für jede ei 1833 hat die Regierung, wenn eine Eini . . g dagegen nur dann zulässig sei, wenn biehlatz richtig nicht anz vecu⸗ Zelstung resp. bei anderen Yrucksachen für nme nicht zu Stande kommt, ihn egg'hen Titel gegründet werde, und daß bejaht, zun oder Unterlassen gerichtet Drucksachen fur findungssumme festzusetzen, welche ein dem Großherzogthum vatrechtlich geg Thu

tion, möge dieselbe nun auf ein

Außerdem kommt d 4 je 1 Loth exkl. e , . * g Kultus und der übrigen, Dun ta der erste Schritt der

̃ as Britische Porto nach M . Posen angehöriger Jude bei der Verleg: me, ge, m,. der Rechtsweg wegen der Kosten des Kultus we j ie Androhung der Strafe bereits der erste Schr ö Bestimmungen in Ansatz. ; 1 h Maßgabe der bis- dere . an den nde. c 9 Wade, nne ger fene e nn i le e, Ee eee n, gen. e 3 ges J erlin, den 21. Juni 1859 zum Zweck der Ablösung seines Antheils an den Corporations . ei, als Jemand aus besonderen Nechtstiteln ie gänzliche usthens Fed lich deren die zu exequirende Veipflichtung un⸗ ö ö tungen zu zahlen verbunden ist Diefe V . zorporations-Vexyflich= zersgen geltend machen wolle, oder in der Bestimmung seines ntheils Personen, hinsichtli ö de 4 Pie all nel b Androhung, zfetze 2. e 18 noch orschrift gilt nach S. 34 des Beiträgen gelte sei Von diefen beiden Fällen eifelhaft feststeht gerichtet werden. ie algeme ne *in e, . General⸗Post⸗Amt Gesetzes vom 25. Juli 187 noch jetzt. Nach der Schluß . über die Gebühr belastet zu sein behaupte. 0 . , zweifelhaf , der unterlassen werde, deshalb in Post⸗ , diefes Paragraphen kann die festgef fetzt, Nach der Schlußbestimmung ahnte hier entschieden nicht vor. Von einer üeber⸗ Faß Jeder, der eliwas thun oder u ; ö n . h ö . ö ö g ö te Ablösun ssum !. . 6 liegt der zuletzt erw hn e J ö ; iel hr seine . lle bildet recht eigentlich das Wesen Schmückert rung im administrativen , ,,. ae n , ü aͤgers ist nicht, die Riede, Er behauptet eme Strafe genommen werden solle, bude * (. 5 die Reale iswege beigetrieben werden. We ier⸗ bürdung des Kl ger 23 J er, ob das⸗ rase gen ; er nur unter den Be⸗

nach die Regierung allein zur Festsetzung ö e enn gn ne. gänzliche Befreiung ban ber Beitragspflicht, 6s fragt iich ahn, der Polizei, Strafverordnung und lann. dab

jenige, woraus er dieselbe herleitet, als ein besonderer Rechtstitel n ig addlte gen Form en wer soschen eile ssen ee. angesehen werden kann.