1859 / 147 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

117

wenn ein oder das andere Postamt ge ge n r mit dem Bande

der menschlichen Gesellschaft so genau ver Onus zu üͤber⸗ nehmen sich weigern sollte, das General-Post⸗ Amt, befindenden Umständen nach, hierunter selbst zutreten und, solche Maßregeln vorkehren wird, daß den gerechten Beschwerden der Reisenden zuverlässig mit Bestand abgeholfen werde.“

Mit Rücksicht hierguf ist bereits durch die abschriftlich beifol⸗ gende Verfugung deg Departements im Finanzministerium sür die Staats- Einnahmen und im Ministerium des Innern für Handel und Gewerbe vom 20. Januar 1812 (Anl. a.) angeordnet, daß die Vorsteher der Postanstalten für die Bewirthung der Postreisenden keine Generalsteuer zu entrichten haben.

Es erscheint demnach auch unzweifelbaft, daß sie, insofern sie nur den Postreisenden Speisen und Getraͤnke verabreichen, nicht als Gewerbtreibende anzusehen find, und einer polizeilichen Konzession zur Erfüllung der gedachten ihnen vermöge ihres Amtes obliegen— den Verpflichtung nach den Bestimmungen der Allerhöchsten Kabinets⸗ Ordre dom 7. Februar 1835 nicht bedürfen. Insoweit sich die Post-Expediteure 2c. auf die Verabreichung von Speisen und Ge— franken an die Postreisenden beschraͤnken, kann daher die Ansicht der 2c. umsoweniger für gerechtfertigt erachtet werden, als auch in den §§. 43 u. 44, Abschnitt 1V. Abtheilung 4, der Postdienst— Instruction den Vorstehern der Postanstalten die Bewirthung der Postreisenden gegen billige ortsübliche Preise, sofern nicht wegen der Haltung der Post⸗Passagierstuben und der Bewirthung in den— selben Ausnahmen von der Postbehörde für angemessen erach et wer⸗ den, zur Pflicht gemacht ist. Dagegen sind die genannten Vor—

steher weder verpflichtet noch berechtigt, an andere Personen als

die Postreisenden, Speisen ünd Getränke zu verabreichen, und kann ihnen dies auch im postdienstlichen Interesse selbst dann nicht ge— stattet werden, wenn die gedachten Personen zu denjenigen gehoren, welche Postreisende zur Post bringen. ö

Hiergegen hat der Post-Expediteur N. zu N. nach Inhalt der eingereichten Untersuchungs⸗-Akten allerdings gefehlt, und behalte ich, der Minister für Handel 2c, mir vor, dieserhalb im Aufsichtswege gegen ihn einschreiten zu lassen.

Berlin, den 31. März 1859.

Die Minister für Handel, Gewerbe ze.

des Innern. von der Heydt.

Flottwell.

An die Königliche Regierung zu R.

2. nam einer mit vem Königlichen General⸗Postamte gehalte i e gener, Konig 1. gehaltenen Rück— rache befindet sich die Bestimmung des §. 14 im 12. Abschnitt der Aug Post⸗ Ordnung vom 26. November 1782, . nach welcher es den Postmeistern und Posthaltern zur Pflicht e,, * 1 ordinairen oder Extra-Posten arkommen— en Reisenden bei sich anständig aufzunehme d auf V j ö un en und auf Verlange ö J a erlangen we noch in ihrer Kraft und gereicht den Verpflichteten, sofern die Be— i nee, , e . der Reisenden abhängt, und gleichwohl jene auf solche stets eingerichtet sein müssen, in der Regel mehr zum Nachthe 5 e,, , Regel mehr zum Nachtheil, als Y 38 aw 2 * C 3 R 1 . s agegen ist aber auch zu. Gunsten der Gastwirthe im Einverständniß mit dem dormaligen General-Direktorio den Postmeistern und Posthaltern die Einschränkung gemacht worden, ö ; sie Reisende it C st fal daß j Reisende, welche mit Extra- Post fabren, länger nicht 2 21 Stunden im Posthause beherbergen dürfen; Reisende aber, welche mit der ordinairen Post ankommen, auf den Fall wenn sie don einem Vosttage zum andern im Orte zurückbleiben wollen, sofort in die Gastböfe derweisen sollen. i , . diesen bestehenden Vorschriften haben wir daher, wie der Neu * . 8 1 . ö 2 6 Negierungs Abgabe. Deputation auf ihren Bericht vom 24. No— e e 8 en, zur Nachricht und Achtung bekannt gemacht wird w , , . in Hinsicht der ihnen casuasiter J Aufnahme und Bewirtung der mit der Poft Reisenden ni als Gewerbtreibende anzuse folglich n n, , 2e anzusehen, folglich sie don der Lös ines G werbescheines darüber, je ur a F jedoch nur auf den Fall, wenn sie die Vorschrif der Post⸗Ordnung s ö Fall, wenn sie die Vorschriften owohl, als die ihnen dabei ge inschraͤ . 2 6 1 * * X 1 e . ' Ti nicht überschreiten, zu entbinden. e e, ,,. Berlin, den 20. Januar 1812.

Departement im Finanz .Ministerio für die Staats-Einkünfte und im Ministerio des Innern für die Gewerbe und den i enn 6 d. Heydebreck. v. Schuckmann 2 An sämmtliche Regierungs⸗Abgabe⸗Deputationen.

Sescheid dom 21. April 1859 betreffend den Klein handel mit Getränken Seitens der in Flasse A steuernden Kaufleute.

Auf die V 25. J J. wird J f die Vorstellung vom 25. Januar d. J. wird Ihnen er⸗

öffnet, daß auch die in Klasse A. steuernden Kaufleute zum Klein— handel mit Getränken nur befugt sind, wenn sie einen desfallsigen polizeilichen Erlaubnißschein erlangt haben, daß dieser aber in Ge⸗ mäßheit der Allerböchsten Kabinets« Ordres vom 7. Februar 1835 und vom 21. Juni 1844, lediglich dann ertheilt werden darf, wenn 6 die Behörde von der Nützlichkeit und dem Bedüurfniß der beab— ichtigten Anlage überzeugt hat ꝛe. ꝛc.

Berlin, den 21. April 1859.

Der Minister des Innern.

Flottwell.

Finanz ⸗Ministerium.

Cirkular-Verfügung vom 8. April 1859 betref⸗

fend die Heranziehung der noch unter väterlicher

Gewalt stehenden, außerhalb des elterlichen Hauses lebenden Kinder zur Klassensteuer.

Auf den Bericht vom 4. Februar e. erwiedere ich der König—⸗

lichen Regierung, daß den Gründen, aus welchen die Reclamation des N. N. zu N. gegen seine vorjäbrige Veranlagung zur Klassen⸗ steuer zurückgewiesen worden ist, nicht beigetreten werden kann. Die Klassensteuerpflichtigkeit der noch unter väterlicher Gewalt stehenden, außerhalb des elterlichen Hauses an einem der Klassensteuer unter—

worfenen Orte lebenden Kinder hängt davon ab, ob das Haupt

der Familie, von welchem die Kosten des Unterhalts dieser Kinder

bestritten werden,

klassifizirte Einkommensteuer zahlt, oder,

bei einem Einkommen, welches den Betrag von 1000 Thalern

jährlich nicht übersteigt, als Einwohner eines klassensteuerpflich⸗

tigen Ortes Klassensteuer, oder als Einwohner eines mahl- und

schlachtsteuerpflichtigen Ortes weder Einkommen- noch Klassen—

steuer entrichtet. Während nämlich bei der Veranlagung der Einkommensteuer

die Berücksichtigung der persönlichen, so wie der Familien- ꝛc. Ver—

hãltnisse ausgeschlossen bleibt, vielmehr das in Zahlen berechnete ö . 846 8§. 16 . Gesetze vom . Maj 1851 as etwanige dere Ein ; er de S icht

e e tige besondere Einkommen der dem Steuerpflichtigen an—

gehörigen Familienglieder hinzuzurechnen ist, den alleinigen Maß—

stab far die Besteuctung bilde en ist . den alleinigen fi esteuerung bildet und letztere dieses Gesammteinkom—

men vollstaͤndig und nach einem bestimmten Prozentsatze erfassen

soll, müssen bei der Veranlagung der Klassensteuer keben dem Ein— kommen des Steuerpflichtigen auch die sonstigen Verhältnisse dp! ben (seine und der Mitglieder seiner Familie Erwerbsfaͤhr Ee ff, Zahl der Kinder u. s. w. in Betracht kommen. ö 2 Felge dieser, in der Natur der beiden Steuern begründeten Verschiedendeit dürfen die noch unter väterlicher Gewalt stehenden außerhalb des elterlichen Hauses lebenden Mitglieder der a n, eines mit seinem vollen Einkommen, einschließlich des ih anihen her

u dor

sonderen Einkommens dieser Mitglieder, zur Ein kommensteuer veranlagten Steuerpflichtigen weder zur Klassen- noch zur Ein— kommen steuer e,. herangezogen werden, da sonst eine unzu— lässige Doppelbesteuerung eines und desse Link ä. herbei⸗ si opelbesteuerune 8 desselben Einkommens herbe geführt werden wurde. ö

ie bez

r

Se KR 2

=

98 Dl. 8 . 8

1901 Uel

Familienh e

gedachten Orte das Familienh ür sie keine S ge rte das Familienhaupt fuͤr sie keine Steuer in der Mahl- und Schlachtsteuer entrichtet.

Berlin, den 8. April 1859.

Der Finanz-⸗Minister.

An die Königliche Regierung zu N.

und Abschrift zur Nachricht an die

übrigen Königlichen Regierungen.

1173

Berlin, 24. Juni. Se. Königliche Hoheit der Prinz⸗Re⸗

gent haben, im Namen Sr. Maßestat des Königs, Allergnädigst ge⸗

ruht: Dem bisher bei der Gesandtschaft in Hannover angestellten Oberst Lieutenant à la suite des Garde ⸗Dragoner⸗ Regiments, Prinzen Gustav zu Isenburg und Büdingen“ die Erlaub⸗ niß zur Anlegung des von des Königs von Hannover Majestãͤt ihm ver⸗ liehenen Commandeur⸗Kreuzes erster srlasse des Guelphen⸗Ordens, so wie dem Geheimen ranzlel⸗Secretair Diedlo ff im Ministerium der auswärtigen Anlegenheiten, zur Anlegung des von den Herzogen zu Sachsen⸗Meiningen⸗Hildburghausen und Sachsen⸗stoburg⸗Gotha Hoheiten ihm verliehenen, dem Herzoglich Sachsen⸗Ernestinischen Hausorden affiliirten Verdienstkeeuzes zu ertheilen.

Abgereist: Se. Excellenz der General der Infanterie und Gouverneur von Magdeburg, von Gayl, nach Magdeburg.

Der General-Major Herwarth v. Bittenfeld, Com— mandeur der preußischen Besatzungstruppen der Bundesfestung Mainz, nach Mainz.

21

Summarische Uebersicht der immatrikulirten Stu—

direnden auf der Königlichen vereinigten Fried⸗

richs - Universität Halle-Wittenberg von Ostern bis Michaelis 1859.

Von Michaelis 1858 bis Ostern 1859 befanden sich auf hie—⸗ siger Universität

Davon sind Ostern 1859 abgegangen

Es sind demnach geblieben

Vom 28. November 1858 bis 8. Juni 1859 sind hinzuge—⸗ 6 1

Die Gesammtzahl der immatrikulirten Studirenden beträgt ö

theologische Fakultät zählt!... r .

Inländer.

suristische Fakultät zählt Nuslandber

. 6 Inländer. ö mmedizinische Fakultät zählt .... Rug ander

philosophische Fakultät zählt: ;

a) Inländer mit dem Zeügniß der Reife.

b) Inländer, auf Grund des §. 35 des Regle⸗

Rents vom 4. Juni 1834 immatrifulitt.

e) Inländer, auf Grund des §. 36 des Regle⸗ ments vom 4. Juni 1834 immatrikulirt

d) Ausländer.. ...... ...... .

Außer diesen immatrikulirten Studirenden besuchen die hie—⸗

sige Universität; 1) nicht immatrikulirte Pharmaceuten ..... ] 2) nicht immatrikulirte Hospitanten 3

Die Gesammtzahl der nicht immatrikulirten Zuhörer ist . 4 Es nehmen folglich an den Vorlesungen Theil im Ganzen. 692.

Sachsen. Weimar, 23. Juni, Abends 38 Uhr. Die Großherzogin⸗Wittwe, Mutter Ihrer Königlichen Hoheiten der Prinzessin von Preußen und der Prinzessin Karl, Tante des Faisers Alexander von Rußland, ist so eben gestorben.

Hessen. Kassel, 23. Juni. Der bereits angekündigte Durchmarsch Königlich preußischer Truppen auf der Thüringer und Kurf. Frlebrich⸗Wilhelm⸗Nordbahn findet zufolge ergangener Benach⸗ richtigung vorläufig nicht statt. Kass. Ztg.)

Württemberg. Stuttgart, 22. Juni. Eine kleine Ab⸗ theilung preußischet ÄArtillerie ist gestern hier durchgekommen, ste sst auf dem Marsche nach dem Hohenzollern. Auf dem Rückwege nach Berlin kommt heute eine Abtheilung preußischer Jäger hier durch, die bis jetzt die Garnison auf Hohenzollern bildete. (Schw. M])

Bayern. München, 21. Juni. Se. Majestät der stönig hielt heute Vormittag eine Parade über die hiesigen Truppen, und war über sechs Bataillone Infanterie, sieben Batterien Artillerie mit 56 Geschützen, ein stürassier⸗Regiment, eine Compagnie Gendar⸗ merie, eine Eskadron Feld⸗Gendarmerie und zwei Sanstäts⸗-Eom⸗ pagnieen, welche in voller Kriegsstärke und Feldausrüstung unter dem Oberkommando des General⸗Lieutenants Prinzen Luitpold ausgerückt waren. Wie man hört, hat der stönigliche Feldmarschall Prinz Karl das Kommando über das ihm unterstellte Armeecorps das bayerische Bundeskontingent heute sbernommen. Chef des Generalstabs des Prinzen ist der General⸗Quartiermeister Ge⸗ neral-Lieutenant von der Mark und stommandant des Hauptquar⸗ tiers der Major Dietl vom striegsministerium. N. 6)

Durch Baiern sind in den letzten Tagen wieder 32000 Mann 5sterreichischer Truppen über Reschenhall nach Insbruck in der Richtung nach dem Stilfser Joch marschitt und werden noch 22,000 Mann erwartet; auch werben 16,900 Mann von aus nach Nord-Italien marschiren.

Schweiz. Bern, 23. Juni, In Tessin hat der

Nichtamtliches.

Preußen. Prinz⸗Regent arbeiteten heute f von Manteu .

Majore Graf von Oriolla un

entgegen. 5 . Dann empfingen Se. Königliche

der Oranienburger Vorstadt und arbeiteten nachher mit den Ministern

von Auerswald und bon Schleinitz. Das Post-Dampfschiff „Nordstern“, 21. d. M. abgegangen, ist in Stettin g

assagieren eingetroffen. 46. fir 6. letzteren befinden Mörner. 14 Danzig, 253. Juni. ir. Preußen, General der Infanterle, von W 1, inspieirte ge nach Abhaltung eines Manövers auf dem Strießer Felde, Festungswerke der Stadt und heute die der Fe so wie die Strandbatterieen von Neufahrwasser.

bie Musterung der ganzen Garnison mit den Munitions- Rolonnen platze

in der neuesten Montirungs⸗-Garnitur auf dem großen Exerzier statt. (Danz. D.)

Berlin, 24. Juni. Se. Königliche Hoheit der

rüh mit dem General⸗Major ffel, und nahmen dann die Meldungen der General⸗ d Freiherr Hiller von Gärtringen

Hoheit eine Deputation aus len sind.

aus Stockholm am estern Vormittag mit 30

sich Graf Bylandt und Graf

Der Militair⸗Gouverneur der Provinz erder, inspieirte gestern, B = ; * estung Weichselmünde, Bei einem gestemn im Me Morgen findet sprach Lord John Ruffell

rath das Dio isions⸗ommando entlaffen und ist nur eine daselbst zurückgeblieben. Belgien. Brüssel, 22. Juni. Der König und der von Flandern haben sich heute erst in Ostende ein geschifft indem ihre Äbreise gestern wegen Ungunst des Wetters verschoben wer⸗ den mußte. Unter den Vorlagen, für deren Ertedigung eine außerordentliche Session wird einberufen werden, befindet sich eine Anleihe zum Zwecke der National ⸗Vertheidigung. Der der zu bewilligenden Summe scheint noch nicht festgestenl Bie neulich angekündigte Einberufung der der vom Jahre 1852 hat nunmehr stattgefunden.

Großbritannien und Irland. Der König der Belgier wird im Laufe des he erwartet. Seit gestern wartet seiner Lord Raglan, der Königin, mit dem Kammerherrn des Prin in Dover. Fürst Paul Esterhazr if angekommen. Folgende nachtrag

wir der „Times“ Sir Alex. Go

dka n 12

* gra

2

zen,

England, an der Stelle des Lordkanzle wird erster Kommissarius im Ministetium und der frühere Unter-Staatssecretair

85 Eom .

wird an der Stelle von Mr. Fit Der Earl von Eglinton, Vice⸗ Fönig von Irland gewesen war in der Paitie erhalten und ist fortan, Winton, Earl des Vereinigten Königre Vom neuen Marine⸗Minister nach den Werften in Chatham mendem Sonntag angefangen, t te andwer und Arbelter blos in den Früher üblichen Arbeitsstunden dera nnd ; werden sollen. Nur die Seil mehr im Tag, da in diesem Departement

1121

= * 1

23 *

2

1* * Mr. fel o] Mmgestel

Im Norden Irlands, bis 10,000 Mann geb Gascoigne führen soll Da die Werften de ausreichend Raum biet vat⸗ und Gesellschafts⸗Firmen Kanonenbooten abgeschlofse und theils in Liverpool Jeder derselben erhält als Armstrongschen Geschützen.

' . 71 . 2*5* De 9 1 ue kattas funden ö

*

12*** *

12

1

beantworten hatte, unter Tagesfrage bezüglich sucht ist die Reutralität unter U gemeiner

zustimmung