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werden barf. Dieses erhöhte Gehalt ist in dieser Art nur hin—
. derjenigen Gendarmen zu berücksichtigen, welche vor ihrem usscheiden aus der Gendarmerie das erhöhte Aktivitätsgehalt wirklich bezogen hatten, und deren Pension mithin unter Zugrunde—
legung des letzteren festgestellt worden ist. Berlin, den 3. Mai 1859.
Der Finanz⸗Minister.
An saͤmmtliche Provinzial-Steuer⸗Direktoren,
die fröniglichen Regierungen ꝛe.
Bekanntmachung.
Nach Inhalt der Emissions-Bedingungen vom 30. v. Mts. muß die nächste Einzahlung auf die neue Staats⸗Anleihe von 30 Millionen Thaler in der Zeit vom 1. bis 8. Juli d. Is. mit 30 Prozent bei denjenigen Kassen, bei welchen die Zeichnungen an⸗ gemeldet sind, geleifiet werden. Erfolgt die Zahlung in dieser Zeit nicht, so verfällt die geleistete Anzahlung zu Gunsten der Staats⸗ kasse, und verliert der darüber ertheilte Empfangsschein seine Gül⸗ tigkeit. ; Auf diese Bestimmungen wird hierdurch aufmerksam gemacht.
Berlin, den 27. Juni 1859.
Der Finanz⸗-Minister. von Patow.
Verfügung vom 23. April 1859 — betreffend die Berechnung des i Abzugs zum Pensionsfonds von Besoldungen und Besoldungszulagen, welche kein volles Jahr hindurch zahlbar gewesen sind.
Ew. ꝛc. erwiedere ich auf den Bericht vom 30. v. M., be— treffend die Berechnung des einmaligen Abzuges von n zum Penfionsfonds von Besoldungen und Besoldungszulagen, welche kein volles Jahr hindurch zahlbar gewesen sind, daß, wenn der betreffende Beamte das Gehalt kein volles Jahr bezogen hat, auch der n Abzug nicht von dem Jahresbetrage, sondern nur von demjenigen Betrage des Gehalts, welchen er wirklich erhalten hat, berechnet werden darf. — Demgemäß ist auch, wenn bei einem Beamten eine Gehaltserhöhung eingetreten, der diesfällige Betrag aber wegen Ablebens desselben nicht ein volles Jahr hindurch zur Zahlung gelangt ist, der n Abzug nur für die Zeit, während welcher die Gehaltsverbesserung gezahlt worden, zur Staatskasse zu
verrechnen. ö Da dem im September 1858 verstorbenen N. vom 1. Oktober
1858 ab eine Zulage von 50 Thlrn. zu Theil geworden ist, welche die hinterbliebene Wittwe für die drei Monate Oktober bis De— zember zu beziehen hatte, so durfte von dem ihr überwiesenen Be— trage nicht der volle, auf 4 Thlr. 3 Sgr. 2 Pf. berechnete n Ab⸗ zug, sondern nur der vierte Theil desselben mit 1 Thlr. — Sgr. 10 Pf. für den Pensionsfonds einbebalten werden.
Berlin, den 23. April 1859. Der General ⸗Direktor der Steuern.
An den Königlichen Provinzial⸗Steuer⸗-Direktor N. zu R.
Cirkular⸗Verfügung vom 3. Mai 1 fend die an Kunstschlössern vorzune parature n.
859 — betref⸗ hmenden Re⸗
Von Seiten des F
Reparatur an ihn in einem 3
Handwerker eine Reparatur bewirkt oder versucht worden sei.
abrikanten, welcher die Funstschlösser zum Verschluß der Eisenbahnwagen u. s. w. liefert, ist die Mittheilung gemacht worden, daß oft dergleichen Schlösser und Schlässel zur ustande gelangt seien, bei welchem
von einem sicheren Verschluß nicht mehr die Rede sein konnte, und aus welchem sich habe entnehmen lassen, daß schon durch . Die
uhaltungen der Schlösser, deren genaue und exakte Anfertigung
en die Sicherheit derselben begründe, seien zur Vereinfachung
der Arbeit gänzlich ausgefeilt gewesen, so daß hierdurch die Oeffnung
merkenswerther Uebelstand sei aber nicht nur der, daß die mit
diesen Reparaturen betrauten Arbeiter Gelegenheit fänden, die innere Einrichtung und Construction der Schlösser kennen zu lernen, sondern auch, daß diese Arbeit ihnen gestatte, von den Schlüsseln, Zuhaltungen u. s. w. Lehren abzunehmen, die dann die Anfertigung von Nachschlüsseln wesentlich erleichtern. Der gedachte Fabrikant hat deshalb den Vorschlag gemacht, daß alle etwa vorkommende Reparaturen an Funstschlössern ausschließlich nur demjenigen Fabrikanten übertragen werden möchten, von welchem die Schloͤsser geliefert worden sind. Dieser Vorschlag empfiehlt sich zur Annahme und Ew. ꝛc. haben daher künftig Kunstschlösser und die dazu gehörigen Schlüssel, wenn sie reparirt werden müssen, zu diesem Zwecke, sofern die Schlösser von hier geliefert sind, an das Hauptstempelmagazin, sofern sie aber aus anderen Vereinsstaaten herstammen, einem Amte des betreffenden Staats zugehen zu lassen, die Reparatur also nicht
durch beliebige Arbeiter herbeizuführen. Berlin, den 3. Mai 1859. Der General⸗-Direktor der Steuern.
An
sämmtliche Provinzial⸗Steuer⸗Direktoren und die Königlichen Regierungen in Potsdam und Frankfurt rc.
Hanpt⸗Verwaltung der Staatsschulden.
Bekanntmachung vom 27. Juni 1859 —betreffen d
die Ausreichung neuer Zins-Coupons Serie VI.
r. 1— 83 nebst Talons zu den Reumärkischen Schuldverschreibungen.
Vom 11. Juli d. J. ab wird zu den Neumärkischen Schuld— verschreibungen die Serie Vl. Nr. 1— 83 der Coupons über die Zinsen vom 1. Juli 1859 bis dahin 1863 nebst Talons von der Rontrolle der Staatspapiere (Oranienstraße Nr. 97 und 93) aus⸗ gereicht werden. Die Ausreichung wird täglich, mit Ausnahme der Sonn- und Festtage und der drei letzten Tage jeden Monats, zwischen g und 1 Uhr Vormittags stattfinden. Zu diesem Behuf sind die Schuldverschreibungen mit einem von dem Einreicher zu unterschreibenden Verzeichnisse, worin sie nach Littern, Nummern und Beträgen aufzufübren und letztere aufzu— rechnen sind, vorzulegen. Formulare hierzu sind bei der Kontrolle der Staatspapiere unentgeltlich zu entnehmen. Die Frontrolle der Staatspapiere kann sich aber in einen Schriftwechsel mit den Be— sitzern der Schuldverschreibungen nicht einlassen, und es werden daher schriftliche Anträge auf Uebersendung der Zins Coupons nebst Talons unberüucksichtigt bleiben. Dagegen können Auswärtige die Schuldverschreibungen unter dem portofreien Vermerk:
„Neumärkische Schuldverschreibungen zur Beifügung neuer Coupons“ an die nächste Regierungs⸗Hauptkasse einsenden, von welcher fie die— selben mit den neuen Coupons portofrei zurückerhalten werden.
Die Portofreiheit dauert bis zum 11. Februar k. J. Mit diesem Tage tritt die Portopflichtigkeit für alle solche
Sendungen ein, und es werden dann auch die Dokumente mit den Coupons den Einsendern auf ihre Fosten zurückgesendet werden.
Berlin, den 27. Juni 1859. Haupt-Verwaltung der Staatsschulden. Natan. Gamet. Robiling. Guenther.
Der Deputirte der Neumark. Graf von Voß.
Abgereist: Se. Excellenz der Staats- und Minister fur die landwirthschaftlichen Angelegenheiten, Graf Pückler, nach Graditz. Der Furst von Pleß, nach Potsdam.
Berlin, 28. Juni. Se. Königliche Hoheit der Prinz⸗Regent haben, im Namen Sr. Majestät des toͤnigs, Allergnädigst geruht: Dem Major 3. D. Putt kammer, beauftragt mit der Wahr⸗ nehmung der Vorstandsgeschäfte der Gewehr-Revisions⸗ommission in Suhl, die Erlaubniß zur Anlegung des ihm verliehenen Ritter⸗
des Schloffes durch die verschiedenartigsten Schlüssel ermöglicht war. Ein hierbei sich herausstellender noch weit größerer und be⸗
Kreuzes erster lasse des Herzoglich anhaltischen Gesammt-Haus—⸗ Ordens Albrechts des Bären zu ertheilen. ö
Juni 1854 iikuli ; i 1834 unmatrikulirt wurden, und sieben und funf
ee, General⸗Lieutenant von Moltke.
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d icht amtlich es. n rea en, . 28. Juni „us egent kehrten heute Morage; cher , g. gen um 8 Uhr ö rn ldisenpf en n . des Vormittags . rral⸗ Majors Freiherrn . Fufanterie don Bonin, und? des deneral⸗ Majors und n, , n n im Beisei Kommandanten bon Alven? ig fein ge 0 t on Alvensle b, , . von Peucker , eng, Hach einem Vortrage des Poltzei-Prän“ Hen len ie hene ö kenn ich 3 ö. '. H varzburg-Rudolstadt und So s j . 3 ehe go llern, Eigin nin gen, die Minister ö ö Eächleinitz und den Chef des Generalstabes der
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Danzig, 27. Juni. Di 7 *(sGuni; Die Fregatte „Ge on“, welche si f K, Nord⸗Amerita nach der 96 a. f 83 1. . bier erwartet. . ö i ih. erer rin, . beute wieder mit seiner Mann— slsee ausgelaufen. (Danz. * , Schwerin, 27. Juni Ih öͤnigli : 27. Ihre Königlich og n i u iter ist⸗ r sern'' Geo, igt . „wo Allerhoöͤchstdieselbe einen dieriwõchigen hatte, wieder hier angekommen. U
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In seiner gestrigen Sitzung sclage der Regierung em gmont uns S 8 Folge gon und Horn eine Statuen ich. zu errichten. 5 . 26. Der gestrige Miniß aiserin um 1 ae emrr ge Minister= durch Dekret vom 18. Jun i emma * Furt eingesetzte chlosse bon St C nge chte . St. Clous seine erste S . Rationgl-Subscripfion! * Elte Sigung und be . Subscription, die n * ; „für die Famili ten m. H. September ge⸗ 9 56 ien der Tobten oder B ; . rmee eröffnet, und Gaben in Fer, Herm un deten . . ar zel . ngenommen werden sollen. 6 wie in 2 7 C De Sel wunde 5n sind an die Kaiserin oder an 9 Das fran e e, e. einzureichen ö ler ; z ⸗
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