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1204 . Finanz⸗Ministerium z . . . R 2 1 2 n 2 2 ; — . 3 6 ; . a6 n m . kanntmach gauche hn 2 Ser. Ju er⸗ Die Königliche Regierüng veranlasse ich, nach diesen Gesichis Erl Betanntmachung vom 21. Juni 1859 — betreffend gie Mer mmandatieng Gehm ves e 83 . skten die Beschwerde anderwest in Eiwäzung zu nehmen. . 6h dan 17. Zuni 1559 — die Erhebung des die Leerung der Briefkasten 4 en Btlefe unterliegen, wie bisher, dem Fränklrungzs., bunte, eg äerghril i635. 6 ö ga . von 2. pCt. zur klassifizirten 3 ; riest ken mensteuer, t bie :
n , n nn, t Hähnen, ene er gene, Te von ee wn en, n H ern,
eln ̃ it den Abendzügen na Königs berg i. Pr. und Hamburg ener n,. k. 2
ge nlttt Brief. . 63 —— Bestimmungsorte ange bis zum immun ö . — j 3w . N. Befinnmungen finden gleichmäßig Anwen- Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal— dung auf die über Belgien . 6 . Angelegenheiten. Schlachtsteuer betreffend. stannien und Irland einerseits, Oesterreich, 9 . . — Gese . . . . Ie lte g friert, Wenner che, bend ig, Lugem— Im Auftrage: clz vem zi. Mat ig (Ftaats Aazeiger Rr. izt. C. ) Kn nüt ien ab auch um khr Arens n Feet n) ber Hrles— burg, Braunschweig und Lübeck andeher eitz, mit der Maß Aullke. Nachdem mittelst Allerhöchster stabinets-Ord ; asten stattsinden. 28 em . daß nn Stelle des preußischen 16 , An die D mn ng von 5 Armee⸗-Corps nu erh s, y i 3 gan gin , hh 6h gedachten Termine ab an den zial S3 J * ̃ — * Udd. * — 3 . 9 8. ö 19 ' w. — 8ꝗ— ( ; ã . ; 4 on ö 15 ⸗ 3 4h e g m 56 . sowohl für die storre⸗ die Königliche Regierung zu N. in der Provinz Preußen. l leg r ph. , Gesetz⸗ Sammlung S. 24 in welcher die Annahme und ,,. c . i mitt g sbendrnz lercoben dem Tbirn, und Tapsfchen, Poflbezirft; ö steuer, zur Klasfen fte ner und ng r llasists ns enormen. Ji en ken Ks ies taigmn anfbiachten Haft! ; ngen eh, e er und Healinbarg, G ncrin nach Großbritannien 1. lich des nach dem §. 1 des gesctes 3 ö — 5 Eihen h fn a n getzert werden. 6 e. ꝛ 86 3. ; li . 18 Heset ; : 3 . 3 26 9 ,. . 36. ies Bescheid vom 19. April 1859 — betreffend die , n, uin , n ihn, vom Rohertrage der Mahl— . Inn Tn 2 and alle bisherigen Taxirungs— Befreiung der Gutsherrschaften von den Haus⸗ Herlin, den 17. 2. 859. Hebung zu setzen. Der , Schulze.
wechselung der Drucksachen unter Ban ᷣ uts ; 3 sonstigen Bestimmungen in Anwendung. ; väter-Beiträgen für Schulzwecke. n . bon atow.
Berlin, den 26. Juni 1859. . öffne ich ö ö Auf die Vorstellung vom 31. Dezember v. J. eröffne i w
2 Ihnen, ga der dortige Gutsherr zur Entrichtung von . J
J . ö,, 9 die Unterhaltung des zweiten Bekanntmachung vom 28. Juni 185g — wegen Aus— N icht amtlich es.
, , inge, Lane senmnöem Gutsherrn des Schulorts reichung der Staats ch uldverschreibungen über Prenßen. Berlin, 29. Juni. Das Post⸗Dampfschiff
Miulsterium der geistlichen, unterrichts⸗- and im Gegensatz zu den Hausvaͤtern des Schulbezirls besondere Ver⸗ die neue 5prozentige Staats-Anleihe von „Wladimir“, aus Cronstadt am T5hsten 6b. M. e , ö
Medizin al Angelegenheiten. pflichtungen auf. Die Annahme, daß der Gutsherr nicht nur die z0 Millionen Thaler. ,,, aug n., Unter den Letzteren befinden sich Fürst Repnin, die Hrafen
Verpflichtungen der §§. 33 und 36 Tit. 12 Th. II. A. 8. R. zu an E ö 32. . ; gesseid van 8 är isss — steckten zn nr, s ä ih ee ü, , dä eee ee , ,d eie he, ,,,, n 6 en⸗ die Schullasten in Gemäßheit der 5§5. 29 und 54 1.6 an 9531 r, ,, ,, . , , , n nn,, itz, Wirklicher Stagtsrath Starikoff und Geheime? stellung von Mitgliedern , . ut ena feitz se ii drechtlichen Vesiminungen, ich über ie neu sprozentige Staats Anleihe von 30 Millionen Thaler Preczlawsly. „ Starikoff und Geheime Rath schaften und Orden an Elementar⸗Sculen. in dden vo' Ihnen angejogenen Erkenntnissen des vormaligen . n, . ö. ich hiermit bekannt, daß die Aus⸗ Das Post⸗ a, . ö * . her f ein ir stů Die letzteren ndigung von Schuldverschreibungen in Abschnitten über 500 Thlr. — Vas Post⸗Vampfschiff „Geiser“ ist auf seiner Fahrt ,,, nnn i it V ,,,, ? z = 214 7 9 e be 3 ewf 9 . — . f . 7 10 jor * 8 j a3 91 1 9 216 8 „r del⸗ / Si 6 4 Mg. ; f ⸗ 2 3 ö . , , , zu den Schul- und Küsterbauten lediglich auf ö für die hier in , c fen Mr her erg. raf von Broel-Platen, in Stettin angekornmen. edingungen, h h . 57 x 0 37 * ö er CC. 7 36, 73 , , 5 53 99 ; . 3 unjpre cen und der , . e nn aer ö . 6h 9 ö w ,,, . bei der Kontrolle der tag ein, Sranienstraße Nr. 92, gam Ten n, m , . n. 9. hohen fürstlichen 44 ; e en sie exwerfen, von der ö , ne, ö. 6 und für die in den Provi mad Zei . 1 ö aß des traurigen Ereignisses, das den Groß— das Schulwesen in allen Beziehungen sich unterwersen erfolgt ist. Ueberdies würde die Gemeinde N. aus diesen e rovinzen gemachten Zeichnungen herzoglichen Hof betroff— ö. ͤ 8 en Groß⸗ ref Sleme ' Szuschließen, wenn anz erfolgt ist. ebe J 6. Ful ö herzoglich Hof betroffen, hierher gekommen, sind sämmtlich theils Berufung n Lehrstellen an Elementkarschulen aus; enn, Erk 6 f ; t deren Parteien ergangen sind, nie— . am . Juli'd. J. a0 ; Hier ĩ sind lich theils . , , . ; ; n au rkenntnissen, da sie unter anderen e gang / ö. ö , n, . 9 . h im Laufe des gestrigen Tag« ils an die zunächst zur Vocation berechtigten Personen n . nal an nz für sich herleiten können. bei den. Regierungs- Hauptkassen, beziehungsweise bei der Hohen-, Nacht wieder abe 2 nit . theils a. vergangenen 1. Die in dem Allerhöchsten Landtags chie zollernschen Landes kasse Hoheiten der . siin n 2 . ᷣ 2. on reußen, der Prinzessin Karl von Preußen und . von Gaben . Höͤchsi⸗ ve. herzoglichen Familie verweile ind mit Höchstderselben heut sich bon Belve , n n, . an 3d e theg sich elvedere nach Ettersburg begeben.
deren Berufung antrager Ich kann der Gemeinde hiernach nur überlassen, ibre vermeint— ö Ich h / beginnt, und daß daher von diesen Tagen ab die Inhaber von
ist ledigli zeziehung auf die Anst . ; . . mung ist lediglich in Beziehung r ö ens e e sich damit durchzukommen getraut eltend zu Su agelchel be, an. und daher auch in ihrer Wirlung auf diese zu kid rdhlen, ö wenn sie sich de chʒ g 5 s Juli-Termine vollständig oder insowelt geleiftet haben, daß diesel—
ö. 2a * 84 82 f 2 II. A* 83 *** 9 ** YAMIDSSOYMM . 11 J ; . ; ; ö. . z s 3 , ,. . 5. . . 93 . strherdin' bie- Vekufüng don Schusschwestern nach Maßgabe der in Werlin, den 19. April 1859. ben, wit Ausschluß der Anzahlung, für die ein selnen Zeichnungen den Verfügungen meines Herrn Amtsvorgängers vom 25. August ö 2 . den Betrag von 500. Thlrn. erreichen oder übersteigen, Schuldver— 1856 . Mai 1857 enthaltenen Bestimmungen, welche zur Der Minister der geistlichen, Unterrichts, und Medizinal— schreibungen der bezeichneten Abschnitte nebst Coupons und Talons Baden. Karlsruhe, 27. Juni. Durch Allerhöchsten Be—
4 , n , . Angelegenheiten. gegen Aushändigung resp. Vorlegung der Zusagescheine d fehl ist der Umfang der im Allgemeine zordnesen Ben Kenntniß der Königlichen Regierung gebracht sein werden, eintreten ö ; 980 ,, nd elne an nn, ang. der in Allgemeinen angeordneten Beur— ** —ĩ von Vethmann-Hollweg. vorgenannten Stellen in Empfang nehmen können. laubung bekannt gegeben worden. Dieselbe hat heute begonnen ö Verlin den 8. März 1859 An Sollten einzelne Betheiligte in den Provinzen wünschen, daß und trifft daher mit der jedes Jahr im Monat zuli nicht nur zur
⸗ ; den Schuljen N. und Genossen die Erhebung der in Rede stehenden Schuldverschreibungen bei den Schonung der Truppen, sondern hauptsächlich auch jur Unker— Der Minisser der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal— zen J. ene ln. Regierungs- Hauptkassen durch diejenigs Spezialkasse, bei welcher stützung der Landwirthschaft — Heu- und Fruchkternte — ein steten—
Angelegenheiten. W die Zeichnung gemacht ist, vermittelt wird, so haben sich die den Beurlaubung zusammen. Hierdurch wird einem arsßen JJ Spegialkassen dieser Vermittelung zu unterziehen, dergestalt, daß dürfniß abgeholfen, indem der Mangel an Acheitsträften be sie die ihnen zu behändigenden Zusagescheine der betreffenden Re— Feldarbeiten, jetzt schon fühlbar, fär die herannah— 3ei
An Vꝛinisterium des Junern. Vierungs = Hauptkasse unter portofreier Rubrik zur Beifügung der Ernte sich zur wahren Noth gesteigert, selbst den Ertrag der Jo schön die Königliche Regierung zu Staatsschuldverschreibungen übersenben und letztere demnächst an stehenden Felder bedroht und den ohnehin schon überall durch den
8 9g ; Erlaß vom 30. April 1859 — betreffend die Be⸗ die Empfänger ausreichen. . . Krieg hervortretenden Nachtheilen weitere beigefügt hätte. .
set der Km tmanns-Stetlen än Westphalen Die Ausxreichung von Schuldverschreibungen über 200 Thlr., , Wie wir vernehmen, sind besondere Maßregeln getroffen, du etzung de elle ; 100 Thlr. und 50 Thlr. an diejenigen Betheiligten, welche die Ein— ein Zusammenwirken der Behörden im Fall des Bedarfes die Se— zahlungen vollständig geleistet haben, wird durch die mit der An— urlaubten in kürzester Frist wieder bei ihrer Fahne zu verfamme
mnbe T. für die Rheinprovinz enthaltene Bestim⸗ . ; , , . P vom 28. November v. I für iler er lichen Ansprüche gegen die dortige Gutsheirschaft im Wege Rech—⸗ = / alt zu Brauweiler er— ch sprüche geg 3 herr Zusagescheinen, welche die Einzahlungen bei der Zeichnung oder im welche noch bei der Gro Sr c
; Der stöniglichen Regierung eröffne ich auf den Bericht vom i ; 6 . . . a. , rn, . Verfügung vom 9. April 859 — wegen Anwendung 4. d. M, betreffend die Besetzung der Amtmanns-Stelle des Amts ö , ö . des Gesetzes vom 11. Juli 1822, die Heranziehung N., daß ich den Major z. D. von N. in N., als zu den angeschenen 1 nal sdferggt . DOesterreich. Wien, 23. Jun 8 — ö ö ᷣ Eingesessenen im Sinne des §. 70 der Landgemeinde Ordnung für sm d nn ne ö K ertere Ser die amtliche Mittheilunz, daß unter d der Staatsdiener zu den Gemeindelasten betreffend, rie Prdbin Westphalen bon 19. Maͤrz 1835 gehörend, nicht er c , . ö ö, auf Sch ul⸗Abgaben. achten kann. Denn wie die Instruction vom 9. Mai 18565 n n, 9 Minister Teiner, in den wohlverdienten Rußestand über? ommen, in? dat (Minist.Bl. S. 147) zur Ausführung des vorgedachten Gesetzes ö , Eo w 5 der FMS. und Truppen-Divisiongir Karl Freiherr Gn Urd sn Nach dem Bericht vom 2. Januar d. J. erachtet die Königliche Artikel XVI. näher ergiebt, wird durch die Bestimmung im §. 70 propisorisch zum Festungs⸗tommandanten in V J ,., Wie wir vernehmen, heißt es in der „Deste
Regierung von den seitens des katholischen Küsters N. zu N. in der Landgemeinde⸗Ordnung bezweckt, die Amtmanns⸗Stelle, in die ö. . ö . w der Eingabe vom 27. August pr. angebrachten Beschwerden die! Hände solcher Männer zu legen, welche durch ihre persönlichen Angekommen: Se. Durchlaucht der Prinz Albert und dürfte die Hauptstadt in Kürze das Gläck haben, jenige bezüglich der demselben auferlegten Schulbeiträge nicht für Verhältnisse und ihren Besitz mit den Interessen des Amts auf das der Prinz Georg von Schwarzburg-Rudolstadt, von Ru⸗ den Kaiser in ihren Mauern wiederzufehen begründet. Engste verbunden sind, mih genauer Personen- und Sachkenntniß dolstadt. 4 . Regierungs- Geschaͤfte die Anwesen beit
ch mache die Königliche Regierung darauf aufmerksam, daß das Vertrauen der Eingesessenen vereinigen, und das Wohl und Se. Exeellenz der Staats⸗ und Minister des Königlichen Hau- Herrn erheischen. Wenn wir die Ueberjen zufolge der Schul-⸗-Ordnung vom 14. Dezember 1845 (Gesetz? Wehe des Amts als ihr eigenes empfinden. Diese Motipe treffen ses, von Massow, von Carlsbad. . daß es ein schweres Opfer ist, welches Sammlung von 1846 S. 1) in der Provinz Preußen die Schul⸗ aher bei dem Major z. D. N., welcher sich erst seit etwa einem Se. Exeellenz der General-Lieutenant und Inspecteur der 2. Herr bringt, indem Er in dem Auzenblicke,
Abgaben ais Kommunal⸗Abgaben anzuͤsehen sind, und daher das Jahr zu N. niedergelassen hat und daselbst weder Grundeigenthum Artillerie⸗Jaspection, Encke, von Erfurt. ö, i . . ungebrochenem . entgegen ste d. 8. * egentenpflicht folgend, zeitweilig in seine Residen; ickke hrt
Reskript vom 31. August 1838 (p. Kamptz n, . S. 685), befitzt, noch sonstige ,, ä nn, e , nn K . welches die landrecht ichen Vorschriften im Auge hat, auf den vor- kann daher dem AÄntrage desselben auf Verleihung der fraglichen ö J, . n wir die beruhigende Erwartung daran fas äeen . 3j ig. , ge h f , 9 JJ ö eri, 29. Ilm Ss sronigliche Hohe der Prinz-⸗RKegent Oberbefehl über. Oestetreichs lapfere Heere n Jenn Auch scheint es unerheblich, ob in N. die Schul-Abgaben auf Ich überlaffe der ftöniglichen Regierung demgemäß die weitere . m mn. . Majestaͤt des Königs, Allergnädigst geruht: Falle in den Händen des FZ3M. Freiherren 2. 8
den Kämmerei Etat überndmmen' find oder nicht, da diesen ümstand Verfüzung. em bei der n,. Inspection des Thüringischen Zoll, und Mannes ruhen wird, der an der Seits eines anzerzs ;! auf ihre rechtliche Natur nicht von Einfluß ist. Diesseits ist bis— Berlin, den 30. April 1859. n a , n nn. tn pere g. . Jahrzehent auf denselben Schlachtfeldern siegte er als Grundsatz angenommen word daß das Ge bo Der Minister des Innern. gor gal , ed n on Muen ie Erlaubniß zur schritt. . ö
* Juli 1822, 3. ne,. . Tias ee, zu 6h ö Flottwell. ⸗ a ng, . . ben ,, Fuürstlich schwarzburgschen Ehren⸗ Der englische Gesandte Lord Loftus
mein delasten betreffend (Gesetz Sammlung S. 184) im HGereiche der An (. renzes zwester sllasse zu ertheilen. Munchen zurückgekehrt.
Schul⸗Ordnung auch auf Schul⸗Abgaben Anwendung finde. die Königliche Regierung zu XN.
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