XII
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Patent⸗Erlö
1
Kaufmanns J. H. F. Prillwitz
A. Behl in Magdeburg
Dr. H. Schwarz in Breslau . Hütten⸗Ingenieurs H. Beinhauer zu Deutz Kaufmanns J. H. F. Prillwitz . HHütten-Ingenieurs Heinrich Beinhauer zu
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; j 6 Staarâ⸗-9nzei gor Außer diesen, dem Königlich preußischen Staats-Anzeiger
* ĩ— 1 * . 11 2 138 — . — 3 2 0 11 ; — ⸗ dos Mongts txanuar 60 ein (S9 2 F 8 ent tt wird im Laufe des Monats Januar 1860 ein Sach-Register
1 OK n (Gosoßk 1859 enthaltenen Gesetzen, * 5 x 14 festgestellt. ö. ö . ? 3 * Register nehmen für Bestellungen auf das Sach-Register nehmen füCür . 0
außerhalb jedoch nur die Post-Aemter (ohne
SM 5E 49 Bima oy Verordnungen Bekanntmachungen
schung des Mühlenbaumeisters Friedrich Schmidt zu Hagen
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Königlich Preustischer Cn.
Alle Post- Anstalten des Ja⸗= und
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Preußischen Staats · Anjeigers:
8 Wilhelms⸗Straße No. 31.
2 . (nahe der Ceipigerstr])
tn 152.
Berlin, Freitag, den 1. Juli
1859.
Se. Köuigliche Soheit der Prinz⸗RNegent haben, im kö Sr. Majestät des Königs, Allergnädigst geruht:
Dem Steuer- und Kommunal ⸗Empfänger Steiniger zu,
/
Waldbroel im Regierungs-Bezirk Cöln, den Rothen Adler-Orden
pierter Klasse, so wie dem Förster Quaeschning zu Neudorf im treise Sorau, und dem Hofbesitzer und Kirchen vorsteher Arenbt zu Groß⸗Plenendorf im Landkreise Danzig, das Allgemeine Ehren⸗ zeichen zu verleihen;
Dem Geheimen Ober⸗Finanzrath und Provinzial ⸗Steuer⸗
Direktor Mauve in Danzig den Charakter als Wirklicher Gehei—
mer Ober-Finanz⸗Rath beizu legen;
Den bisherigen außerordentlichen Professor Dr. Adolph Duflos in Breslau zum ordentlicken Professor in der philo⸗
sophischen Fakultät der dortigen Un versität zu ernennen; Dem Kreis⸗Physikus Dr. Rothmann zu Eisleben den Cha— rakter als Sanitäts-Rath; und
den 21. Juni, den 5. und 19. Juli u. f. w. ite ire Juli u. s. w. jeden zweiten der „Nordstern“ dagegen: den 14. und 28. Juni, den 12. unb 26. Juli u. s. w. jeden zweiten Dienstag. ö . 37.3 wischen Stralsund und Bstadt wöchentlich zweimal, durch das Post⸗Dampfschiff „Eugenia“, aus Stralsund: Sonntag und Donnerstag Mittags aus Vstadt: Dien stag und Sonnabend früh. ; 9 Zwischen Stettin und Kopenhagen wöchentlich zwelmal durch das Post-⸗Dam aus Stettin: Mit aus Kopenhagen: gie . ; . ie Bassage- und Frachtgeld⸗-Tarife, so wie überhaupt all die Benutzung der Schiffe geltenden Bestimmungen ann bei 4 jeden preußischen Posft⸗Anstalt eingesehen werden. Mußerpem er
theilen Ig kunft die o st. Dam pfschisfs⸗ Agenten:
Dem Kreissteuer-Einnehmer Maolff zu Domnau, im Re⸗ giexungsdezirt Konigsderg, den Charakter als MRechnungs - Rath zu
verleihen.
Vt inisterinm für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
*.
Dem bisherigen administrativen Mitgliede der Föniglichen Direction der Westfälischen Eisenb ahn zu Münster, Regierungs⸗Rath
HVeise, ist die Stelle des Vorsitzenden derselben, und
Dem Eisenbahn-Bau⸗Inspektor Koch die Stelle des technischen
Mitgliedes derselben verliehen worden.
„Der Hütten-Elere Herrmann Bernoulli ist zum Hütten? meister bei dem stöniglichen Eisengießerei-Amte zu Berlin ernannt
worden.
Bekanntmachung hö d, Fun ;,, betreffend
die Post⸗Dampfschiffs⸗ Verbindung zwischen
Preußen einer- und Rußland, Schweden und Dänemark andererseits. .
Die Postdampfschiffs-Verbindung zwischen Preußen einer- und
Rußland, Schweden und Dänemark andererseits findet folgender⸗
maßen statt: t) Zwischen Stettin und St. Petersburg wöchentlich einmal durch die Post⸗Dampfschiffe „Preußischer Adler“ und „Wladimir“, von Stettin: Sonnabend Mittags, von St. Petersburg: Sonnabend Nachmittags. Von Stettin geht der „Preußische Adler“ ab: den 11. und 25. Juni, den 9. und 23. Juli u. s. w. jeden zweiten Sonnabend. Der „Wladimir“ dagegen: den 18. Juni, den 2.,, 16. und 30. Juli u. s. w. jeden zweiten Sonnabend. 7, Zwischen Stettin und Stockholm
wöchentlich einm̃al durch die Post-Dampfschiff? „Ragler“ und h ost 6 ? noch irgend ein Handzeichen, enthalten. An Porto wird erhoben:
„Nordstern“, von Stettin: Dienst ag Mittags,
bon Stockholm: Dienstag Morgens. Von Stettin geht der „Nagler“ ab:
M warm uth in Bertin. E. F. RKaerger in BreslauC J M. Weiler in Cöln. Constantin Württenberger in Bremen. Johann Carl Seebe in Dresden. G. A. Zipf in Frank⸗ furt a. M. Gerhardt & Hey in Leipzig. W. Loöwenthal in Wien. Carl Preinitsch in Triest. Martin Spenge⸗ lin C Co. in Lindau. Vve P. J. Vi el C ils in Brüssel. Michell Depierre, No. 42 rue) neuve St. Augustin in Paris. C. F. Dolz, No. 14 rue de l'Echiquier in Paris. Berlin, den 8. Juni 1859. General⸗Post⸗Amt. Schmückert.
Bekanntmachung vom 24. Juni 1859 — betreffend die Korrespondenz über Belgien (Ostende) nach Großbritannien und Irland et vice versa.
Vom 1. k. M. ab tritt für die über Belgien (Ostende) zu
befördernden frankirten Briefe aus dem preußischen Post⸗Bezirke
näch Großbritannien und Irland et vice Versa eine Ermäßigung des Gesammt-Portos auf 5 Sgr. für den einfachen Brief ein. Für unfrankirte Briefe bleibt der bisherige Satz von 7 Sgr. bei⸗ behalten. Beide Sätze steigen nach der Gewichts-Progression von
Loth zu Loth exkl. mit dem einfachen Betrage.
Die Briefe können wie bisher nach der Wahl des Absenders entweder unfrankirt oder bis zum Bestimmungsorte frankirt ab⸗ gesandt werden. Unzulaäͤnglich mit Marken oder durch Franco⸗ Couverts frankirte Briefe werden zwar kefördert, jedoch als un⸗ frankirte Briefe behandelt, wobei der Werth der verwendeten Frei⸗ marken oder Franco⸗Couberts in Abzug kommt. .
Für rekommandirte Briefe, welche dem Frankirungs⸗ Zwange bis zum Bestimmungsorte unterliegen, ist, außer dem Porto wie für gewöhnliche frankirte Briefe, eine Recommandations⸗ Gebühr von 2 Sgr. zu entrichten.
Briefe mit Waarenproben oder Mustern genießen keine Porte⸗
Ermäßigung. Zeitungen, Groschüren, Preis-Courante und andere Druck⸗
sachen müssen, wie bisher, bis Ostende frankirt abgesandt werden.
Bedingung ist, daß dieselben nichts Geschriebenes, weder Ziffern,
a) das Preußische Porto mit 3 Sgr. für je 1 Loth egkl. b) das Belzische Transitporto mit 4 Sgr. für jede e Zeitung resp. bei anderen Drucksachen für je 1 Loth exkl.