1859 / 157 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

1250 Berliner Börse vom 5. Juli 1859.

mntlicher Wechsel-, Fonds- und Geld-(ours.

r das dierteljahr . 4 Theilen der onarchit ohne

dlId. Vr ecehsels-Corarng e. Pfandbriefe.

Aasterdam Kurz 1405 Kur- und Neumärk. * k 2 A. ö . do. do.

Hamburg Kurz 1493 Ostpreussische

; ĩ 4 1493 , m. w g. .

PFosenseche

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Wien, österr. Währ. 150 RI. dito 150 EI. Augsburg suüdd. W. 100 El. Frhł. 2. M. südd. W. 100FI. Leipaig in Cour. im 14 Th. uss 1090 Thlr Petersburg 100 S. R.... Bremen. . ... 100 Th. G...

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Vom Staat garantirte 1 Wiestpreuss......... do.

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Rentenbrietfe.

Kur- und Neumärk. E Gras - CGrrge. Pommersche. . . .....

Freiwillige Anleihe sFosensehe Staats-Anleihe von 1859... Ereussisehe Staats · Anleihen v. 18590, 1852, Ehein- und Westph. 1854, 1855, 1857 Sãchsische dito von 1856 h . Schlesische dito von 1853 Pr. Bk. Anth. Scheine S:aats - Schuldseheine . ...... 5 w hrämien. Anl. v. 1855 2 100 Th. Friedriehsd or Kur- u. Neum. Schuldversehr. ö Gold · Kronen Oder-Deiehbau- Obligationen Berliner Stadt-Obligationen. do. do. Sehuldvers ehr. d. Berl. Kaufm.

scld.

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lIMiünster- Hammer. .. Niedersehles. Märk. do. Prioritãts- do. Conv. Prioritäts- do. do. III. Serie do. IV. Serie Niederschl. Zweigb. do. (Stamm-) Prior. Obersekhl. Litt. A. u. C. do. Litt. B. ? do. Prior. Litt. A do. do. Litt. B. do. do. Litt. D.

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Aachen-Düsseldork.. do. Prioritãts- do. II. Emission do. III. Emission Aachen - Nastriehter do. Priorirats- do. II. Emission Berg. - Märk. Lit. A. do. do. Lit. B. do. Prioritãts- do. ds. II. Serie do. III. S. v. St. 33 gar. do. Disseld.-Elbłf. Pr.

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Preußischen Staats- Anzeigers: Wilhelm s⸗Strasee No. 1.

Eisenbahn · Actien. ,, Königli ch Preußisch er e ,,

. preis · Erhöhung. 9. J ö . lnahe der Ceipjigerstr.)

do. do. II. Serie do. (Dortm. - Soest) de. do. II. Serie Berl. Anh. Litt. A. u. B.

doe do. 1 R. do. do. Litt. F. 4

Oppeln - Tarnowitzer Prinz Wilh. (St.- V.)

83 1 3861 11.11

do. Prior. I. Serie do. do. II. Serie do. do. III. Serie Rheinisehe do. (Stamm-) Prior do. Prioritits - Oblig „do. vom Staat gar. 307 RKhein-Nahe Rkrt. · Crf.· Kr. Gdb do. Prioritãts- do. II. Serie de. III. Seri Stargard- Posen do. Prioritãts- do. II. Emission do. III. Thüringer

do. Prioritãats- do. do.

Berlin- Hamburgern. do. Prioritats-

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Se. Königliche Hoheit der Brinz⸗Regent haben, in Namen Sr. Majestät des Königs, Allergnädigst geruht:

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do. do. II. Em. Berlin - Potsd. Magd. do. Prior. Obsig. do. do. Litt. 6. ; do. do. Litt. D. 45 Berlin- Stettiner do. Prior. Oblig. 4 do. do. II. Serie Bresl. Schw. - Ereib. Brieg - Keisse Cöln-Crefelder do. Prioritãts- Cõln- Mindener

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W‘ Regierungs-Rath Freiherrn von Meu sebach zu Bukarest und dem Major, Divifions-Äuditeur und Justiz⸗Rath außer Dienst Neumann zu Bromberg, den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife; dem Kreisgerichts-Rath Carl Julius Michalk zu Bauerwitz im Kreise Leobschütz und dem Buͤrgermeister außer Dienst, Polizei⸗ Verwalter Kindler zu Naumburg an der Saale den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse, so wie dem Offizier des französischen

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90 ĩ . Prior. Gbiig. do. S prior. GObiig Ehrenzeichen; ferner

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Münzpreis des Silbers bei der Känigl. Münze. Das Pfund fein Silber

bei einem FEeingehalte von O, 9so und darüber 29 Thlr. 21 Sgr. MNagdeb. Halberst. . bei einem Feingehalte unter 0, 9so 29 Thlr. 20 Sgr. Magdeb.- Witten. .. do. III. Emissionld⸗

do. II. Em.

III. Em. ö de. do. IV. do.

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' Dem Kreisgerichts-Secretair Sprenkmann zu Lissa den 865) Charakter als Kanzlei⸗Rath zu verleihen. 32

do. III. Serie

do. IV. Serie Wilh. (Cosel-Odbg.]) do. (Stamra-) Prior. do. do. do. do. Prioritãats-

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2 Gesetz wegen Verschaffung der Vorfluth in den Be⸗ zirken des Appellationsgerichtshofes zu Cöln und

do. Frioritats- 4

Michtamtliche Votirungen. des Justiz-Senates zu Ehrenbreitstein, so wie in

Ansländ. Eisenb.- lInländ. Fonds. Stamm- Actien. k . Danziger Frivathank

k 5 , ,, Tönigsberg. Privathark Loebau-Litta.. äKlagdeburger d0.

m !. Posener de. 1 n,, Berl. Hand. Geseliseh.

Neusta It · Weissenbursę . . ö Nec klenbur er.. 22 36 *. 21 Verel.. Nord. (Ersedr. Wilh.) Fabrik v. Eisen bah kes

Oester. franz. Staatabahn Lars k aje-· Selo ö.

w Preuss. Eisenb.- Ausl. Erioritäts- GQuittungsbogen.

Actien. 2 3 Rheinisehe III. Em. Nordb. Friedr. Wilh. enn, han L g..

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Belg. Oblig. J. de l'Est 4

d90. Zamb. et Meuse 4 O ester. franz. Staatsbahn 5 48

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Staass-Tnieike von 1859 95 2 G5, gem. kbresl. Ser r min. rem. 76 2 75 gem. Nagdeburg-Wistenberge 317 2 37 gem. Bexbach 122 a 125 gem. Kn eeklenburger 42 a2 415 2 4 gem. Kordbakn (Er. Wil) 418 2 40 2 4D gem. Disconto-Commandit-Antheile 7 a 78 gem. Berlin-Anhalter Litt. C. 937 gem. Braunschw. Bank 773 a 77 gein. Darmstfädt. Bank 6517 a 53 gem.

SGOenterreieh. Letail..

den Hohenzollernschen Landen. Vom 14. Juni 1859.

* Br. Cle.

Aus länd. Fonds. Rwga. v. KothseRhild Ligt. do. Engl. Anleihe... Eranngzehweiger Bank. 4 de. Foln. Sehatz-OblI. remer Rank. .. ...... 904 60. do. Cert. L. A. doburger Credithan k.. 27 413 40. do. L. B. 200 RI. Darmstädter Bank.... Foln. Pfandbę. in 8.-R. Dessauer Credit... 185 do. Part. 500 FI.... Geraer Bank ; ¶Dessauer-Prämien-Anl. Gothaer Privath. ...... Hamb. St.- Pram. - Anl Leipziger Credithank. Lübecker Staats- Anl.. ** l ä,, , denn.. GLurhess. Fr. rl. A Fi 35 was folgt:

orddeutsehe Bank. N. Bad. do. 35 EI... 277 26 E 2 t

Oesterreieh. Credit. ... Span. 336 inl. gehald. J

L hnringer . o. 1 2 3X steigende z si. Gemeinsame Bestimmungen. Weimar. Bank..

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Im Namen Sr. Majestät des Königs.

. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Prinz von Preußen, 85 Regent, 30. 798 verordnen, nach Anhörung des Provinzial-Landtages der Rhein—

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Industrie- Actien. S. 1. z ü In den Bezirken des Appellationsgerichtshofes zu Cöln und M4 des Justiz⸗Senates zu Ehrenbreitstein, so wie in den hohenzollern⸗

de. National- Anleihe do. Prm. -A leihe.. Rugs. Stiegl. 5. Anl.

Hoerder Hüttenwerk. . ö Minerva 30

Cn GM nee t M ee fer, n, =, me, e, n=, h,

o. , schen Landen, kann jeder Eigenthümer, welcher sein Grundstuͤck ent⸗

Ludwigshafen, wiegenden Landeskultur-Interesses verlangen, daß ihm gegen voll⸗ stänbige Entschaͤdigung das Servitutsrecht eingeräumt wird, das Wasser von feinem Boden in offenen Gräben oder bedeckten Fta⸗

Kerlim, 5. Juli. Die Stimmung der heutigen Börse war im Allgemeinen matter und die Course der meisten Actien stellten sich heute etwas niedriger. Speculations - Effekten waren sehwankend und schlossen flau.

K erliner etre dl ekbärgs e vom 5. Juli.

Weizen loco 40— 75 Thlr.

Roggen loco 34 345 Thlr., Juli u. Juli - August 3533 - 345 - 335— 317 Thlr. bez., Br. u. G., August- September 34 —- 34 - 343 He, d,. September - Oktober 353 - 365 353 367 Thlr. bez. u. G., 3653 Br.

Gerste, grosse und kleine 33 - 39 Thlr.

33 naͤlen (Röhren) durch fremde Grundstücke, welche sein Grundeigen⸗

Hafer, Juli 293 Lhlr; Br., 29 G., Juli. August 28 Thlr. Br,, Sep. thum von einein Wasserlaufe oder einem anderen Abflußwege tren—

tember-Oktober 27 Thlr. bez. u. Br. 265 G nen, auf sei ; ene jh; . ; ; ; ; eine Kosten abzuleiten oder zu diesem Ende vorhandene Küböl locd 1014 Thlr. bez., Juli 19 Thlr. Br., gz (., Juli-August ern ien zn zu . und . . p- .*

91 . . 6. , September 997 Thlr. Br., 93 G., 8

ember- Okt z * Thlr. „u. G, 95 Br, 5 6

rn ö h irn n,, ö. . , (. Die Entwässerungs⸗Anlage darf nur an der Stelle des belasteten r

95 E. undstücks ausgeführt werden, wo sie dem Eigenthümer desselben, Spiritus loco 205 Thlr. bez., Juli u. Juli- August 290 - 193 Thlr. Unbeschadet ihres Zweckes, am wenigsten lästig ist. Durch Gebäude, her., 30 Br,, 196 G., August - Septeinber 205-3 5, Thlr. bez,, 20 nebst den damit in Verbindung stehenden Hofräumen, kann das Br, 205 G., September-0ktober 15 3 Thlr. Bex. u. Br., 15 E. Recht (8. 1) gar nicht, durch Gärten und eingeschlossene Park⸗-An⸗ Rotten loco wenig Umsatz, Termine fest und höher bezahlt. Ge- lagen nur miftelst bedeckter Kanäle oder Röhren ausgeübt werden, kündigt 300 Wispel, Spiritus loco 3 Thlr. besser, Termine besser be- insoweit es sich nicht blos um Erweiterung und Vertiefung vor— zahlt. Gek. 100,000 Ert. Rüböl in fester Haltung. handener offener Gräben und Fließe handelt. Redaction und Rendantur: Schwieger. Einer vorhandenen gewerblichen Anlage darf durch die Ent⸗

Berlin, Druck und Verlag ber Königlichen Geheimen Sber-Hofbuchdruckere. Wässerungs-Anlage das züm Betriebe des Werkes in dem bisherigen

(Rudolpb Decker.) Umfange nothwendige Wasser nicht entzogen werden. . Eine Abänderung gewerblicher Anlagen, wodurch ihr Betrieb

* Mn 157. Berlin, Donnerstag, den 7. Juli Dem General⸗Konsul in den Donau⸗Fürstenthümern, Geheimen

Schiffes, Maurice“, Capikain Hermann Nivert, das Allgemeine

Provinz, mit Zustimmung beider Häuser des Landtages der Monarchie,

wässern, oder Teiche und Seen ablassen will, in Fällen des über⸗

1859.

in dem bisherigen Umfange in anderer Weise möglich gemacht

wird, muß sich der Besitzer gefallen lassen. 3

Der Eigenthümer des von der Entwässerungs-Anlage durch⸗ schnittenen Grundstücks kann deren Mitbenutzung in Anspruch nehmen. Dasselbe Recht steht unter den Bedingungen des §. 1. auch den Eigenthümern benachbarter Grundstücke zu.

Wer die Mitbenutzung in Anspruch nimmt, muß einen ver— hältnißmäßigen Beitrag zu den Kosten der Anlage und Unteirhal⸗ tung, insoweit er Nutzen davon zieht, leisten, und die Kosten der in seinem Interesse etwa erforderlichen Abänderungen der Anlage allein tragen.

Wenn die Servitut später den Eigenthümer des belasteten Grundstücks an nützlichen Verbesserungen hindert, oder ihn sonst mehr als Anfangs belästigt, so kann derselbe eine Verlegung der Anlage an eine andere Stelle auf seine Kosten vornehmen, falls dadurch die Ausübung der 9 nicht wesentlich erschwert wird.

In Ermangelung gütlicher Einigung entscheidet die Bezirks⸗

regierung nach Anhörung der Betheiligten und nach vorheriger Lofaluntersuchung durch sachkundige Kommissarien mit Ausschluß des Rechtsweges durch einen mit Gründen versehenen Beschluß:

1) über das Vorhandensein der Bedingungen, unter welchen die in §§. 1 3 erwähnten Rechte in Anspruch genommen wer⸗ den können, über den Entwässerungsplan, so wie über die Art und Weise der Ausführung und späteren Abänderung der Anlagen;

2) wenn mehrere Theilnehmer vorhanden sind (§. 3), über den Beitrag eines Jeden zu den Kosten der Anlage und deren Unterhaltung nach Verhältniß des Vortheils; ;

3) desgleichen über die künftige Unterhaltung alter Wasserläufe, welche nur erweitert oder vertieft sind. Wenn dabei die Unterhaltung vemjenigen verbleibt, welcher den alten Wasser⸗ lauf bisher zu unterhalten hatte, so muß bei Bestimmung der ihm zu leistenden Entschädigung auch auf die mehreren ihm in der Folge zur Last fallenden Unterhaltungskosten bil⸗ lige Rücksicht genommen werden. .

Gegen die Entscheidung der Regierung ist binnen sechs Wochen nach deren Zustellung an die Betheiligten Rekurs an das Ministe⸗ rium für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten zulässig.

§. 5. Mit Vorbehalt der Berufung auf den Rechtsweg wird von der Bezirks-Reglerung die zu gewährende Entschädigung festgestellt, auf Grund einer Schätzung durch Sachverständige, welche die Re⸗

gierung ernennt, wenn sich die Betheiligten uͤber deren Person

nicht geeinigt haben. Insofern die Betheiligten sich nicht einigen, können die sachkundigen Kommißffarien, welche die Untersuchung des Entwässerungsplanes bewirken, zugleich mit der Abschätzung der Entschädigungen beauftragt werden, wenn die Regierung das für angemessen erachtet. 36 ö . 6 , kann die Festsetzung der Entschäadigung aus⸗ drücklich für eine vorläufige erklären und eine nähere Feststellung bis nach Beendigung der Anlage vorbehalten. Die naͤhere Fest⸗ stellung muß aber jedenfalls binnen Jahresfrist nach Beginn der Arbeiten auf dem belasteten Grundstück erfolgen. 14 Sie kann die Ausführung der Anlage, der Berufung auf, den Rechtsweg un , . gegen . oder Depofsition der vorläufig estgestellten Entschädigung gestatten. . fettge en , . ö inen, oder den Umfang eines . auf welches ein Widerspruch oder ein Entschaͤdigungs⸗ Anspru h ö. gründet wird, Streit, so ist bei Festßtellung der En schadig ung gn bisherige Besitzstand oder auch das Maß der Berechtigung,