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dem Bohlengerüst und sorgsame Construction der , n. und Mauern des Müuhlengebäudes und des Wasserbaues wird die nöthige Sicherheit gewähren. .
Bei jeder Mühle muß der asserbau so konstruirt sein, daß derjenigen Wassermasse, welche der Muller nach seinem Eich⸗ pfahl für sich nicht zu benutzen und daher nicht aufzuhalten berechtigt ist, der gehörige un Abfluß gelasffen und auch für den Fall übergroßen Wassers demselben der nöthige freie Lauf gesichert sei. Im Winter ist der Müller schuldig, diese Leerläufe und Abzugsrinnen von Eis frei zu halten, damit das Wasser nicht dadurch gehemmt werde.
Il. Von Veränderung, Erweiterung und Reparation bestehender Mühlen. .
An bereits bestehenden möhl und den damit in Verbindung stehenden Wasserleitungen darf keine wesentliche Veränderung ohne borgängige Anzeige bei dem Bezirksamte und eingeholte Genehmi— gung der Landes-Regierung weder von dem Befitzer und Eigen⸗ thümer der Mühle, noch von anderen Personen vorgenommen
werden. : §. 6
Als wesentliche Veränderungen sind folgende Fälle zu be— trachten: .
) jede Zuleitung oder Ableitung des Wassers aus einem Fluß oder Bach, welcher vorher nicht zum Betrieb bestehender Mühlen oder anderer Werke benutzt worden ist;
b) jede Veränderung der Ufer des Mühlbachs, welche nicht auf normalmäßige Räumung (Säuberung) desselben Bezug hat;
c) jede neue Aufdammung oder Veränderung einer bestehenden derartigen Einrichtung an den Ufern der Mühlbäche;
d) jede Veränderung des Einlaßwehrs oder der Einlaßschleuse, des Ueberfallwehrs, oder der Uebereiche und des Leerlaufs, sowohl rücksichtlich der Höhe, als der Lichtweite;
e) jede Veränderung am Eich⸗ und Mahlpfahl; .
fj jede Veränderung am Fachbaum und der Stichbrücke oder
Stichpritsche; eines neuen Mahlgangs, sie 9 durch
g) jede Errichtung Vorgelege oder durch Einsetzen eines neuen Wasserrades
geschehen;
h) jede Verwandlung einer Mahlmühle in eine Mühle für ein
anderes Gewerbe. 3.
Hingegen ist jede Verbesserung des laufenden Geschirrs und des gehenden Zeuges der Mühle, sie möge in der Vervollkommnung des Ganzen oder einzelner Theile desselben bestehen, gleich gewöhn— lichen Reparationen anzusehen.
III. Wiederherstellung der Mühlen und der dazu gehörigen Wasserwerke.
§. 8.
Wird eine Mühle wegen Baufälligkeit neu erbaut oder von einer Stelle auf eine andere versetzt, wird ein baufälliger Wasser— bau entweder ganz oder theilweise neu hergestellt, so kann dies nur nach eingeholter Erlaubniß der Landesregierung geschehen, welche dafür Anordnungen zu treffen hat, daß keine Veränderung des vor— herigen Rechtszustandes stattfindet.
IV. Oeffentliche Verkündung der nachgesuchten An— lagen neuer Mühlen und der beabsichtigten Verände— rungen an Mühlen.
8.59.
Damit die in J. und II. genannten Unternehmungen in Zeiten zur Kenntniß der Betheiligten kommen, muß das Vorhaben eines solchen Unternehmens mit Anberaumung einer Frist zur Anmeldung ber etwaigen Einwendungen öffentlich verkündigt werden.
Diese Verkündung soll nicht nur in das Verordnungs—- und Angeigeblatt aufgenommen werden, sondern auch auf die jeden Orts herkömmliche Weise in der betreffenden Gemeinde und in denjenigen inländischen Gemeinden geschehen, welche mit ihren Markungen an die Markung der fraglichen Gemeinde angrenzen.
Wenn dabei Territorial-Verhältnisse in Betracht kommen, so hat das Bezirksamt hierüber besondern Bericht an die Landes-Re— gierung zu erstatten.
Die geschehene Verkündung ist urkundlich zu den
Akte bescheinigen. ö
Allerhöchster Erlaß vom 11. Juni 1859 — betreffend das Ersatzwesen der Marine.
Erlaß vom 4. April 1854 (Staats-Mnzeiger Nr. 120 S. 9265). Einverstanden mit dem, gemeinschaftlich von ben Ministern
des Innern, für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten, strieges und von der Admiralität erstatteten Berichte vom Ils. Mai d. J. will Ich dem Erlasse vom 4. April 1854, betreff das Ersaßwesen der Marine, insoweit derselbe mit der von unterm 9. Dezember v. J. genehmigten Militair⸗Ersatz⸗Instruch. nicht in Widerspruch steht, eine weitere Gültigkeit auf drei In, eben. ; Mein gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz Sammlung — allgemeinen Kenntniß zu bringen. Berlin, den 11. Juni 1859.
Im Ramen Sr. Majestät des Königs: Wilhelm, Prinz von Preußen, Regent.
von Bonin. Schröder
Flottwell. von der Heydt.
An die Minister des Innern, für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten, des Krieges und an die Admiralität.
Allerhöchster Erlaß vom 14. Juni 1859 — be— treffend die Veranstaltung einer neuen amtlicher Ausgabe des Strafgesetzbuchs.
Auf Ihren Bericht vom 6. Juni d. J. genehmige Ich, die Bestimmungen des Gesetzes vom 30. Mai d. J. (Ges.⸗Samn S. 320) in einer neuen Ausgabe des Strafgesetzbuchs an die Ste der dadurch abgeänderten Vorschriften desselben aufgenommen w den, und bestimme zugleich, daß die Gerichte und Verwaltum Behörden in ihren Entscheidungen und Verfügungen nur auf Bestimmungen des Strafgesetzbuchs und nicht auf das erwaͤh Spezialgesetz Bezug zu nehmen haben.
Diese Meine Ordre ist durch die GesetzSammlung bekannt machen.
Berlin, den 14. Juni 1859.
Im Namen Sr. Majestät des Königs: Wilhelm, Prinz von Preußen, Regent.
Simons.
An den Justizminister.
Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten.
Bekanntmachung der Ministerial-Erklärung vom 22. Juni 1859, — betreffend die Erweiterung des Artikels 16. der zwischen Preußen und dem Königreiche Sachsen abgeschlossenen Ueberein— kunft zur Beförderung der Rechtspflege vom
14. Okto ber z 6 a. , 1839. Vom 29. Juni 1859.
Zwischen der Königlich preußischen und der Ftöniglich säch schen Regierung ist in Erweiterung des Artikels ö. der Uebere ; , 14. Ottober kunft zur Beförderung der Rechtspflege vom 3 VFebembct (Gesetz-⸗ Sammlung S. 353.) die nachstehende Vereinbarung g troffen worden. „»Die Errichtung von Agenturen fuͤr den Geschäftsbetrieb ein Versicherungs-Anstalt in dem anderen Lande ist als ein Etablis ment der im Artikel 16. der Uebereinkunft gedachten Art anz sehen, und die von der Anstalt mit Unterthanen dieses Stad oder über dortige Versicherungs-Objekte Ir n. Versich rungsverträge sind den hinsichtlich dieses Etablissements einn gangenen Verbindlichkeiten beizuzählen.“ Dem zur Urkund ist vorstehende Erklärung ausgefertigt we
den, und soll dieselbe nach erfolgter Auswechselung gegen el
übereinstimmende Erklärung des Königlich saͤchsischen Ministeriun oͤffentlich bekannt gemacht werden. un , Berlin, den 22. Juni 1859. Der Königlich preußische Minister der auswärtigen Angelegenheiten. (L. S.) von Schleinitz.
1255
WVorstehende Ministerial-Erklärung wird, nachdem sie gegen eine übereinstimmende Erklärung der Königlich sächsischen Minifterien ber auswärtigen Angelegenheiten und der Justiz vom 15. Juni d. J. ausgewechselt worden ist, hierdurch bekannt gemacht.
Berlin, den 29. Juni 1859.
Der Minister der auswärtigen Angelegenheiten. von Schleinitz.
WMinisterium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Das 24ste Stuck der Gesetz⸗Sammlung, welches heute ausge— geben wird, enthält unter Nr. 5082. das Gesetz wegen Verschaffung der Vorfluth in den Bezirken des Äppellationsgerichtshofes zu Cöln und des Justiz⸗-Senates zu Ehrenbreitstein, so wie in den hohenzollernschen Landen. Vom 14. Juni 1859; unter den Allerhöchsten Erlaß vom 11. Juni 1859, be— treffend das Ersatzwesen der Marine; unter den Allerböchsten Erlaß vom 14. Juni 1859, betref— fend die Veranstaltung einer neuen amtlichen Ausgabe des Strafgesetzbuchs; und unter die Bekanntmachung der Ministerial-Erklärung vom 22. Juni 1859, betreffend die Erweiterung des Arti— kels 16 der zwischen Preußen und dem Königreiche Sachsen abgeschlossenen Uebereinkunft zur Beförderung
9 SsfrY o 18 3 6 — 3 9. Vom der Recht yflege vom h e m. 1839 l 29. Juni 1859.
Berlin, den 7. Juli 1859.
Debits-Comtoir der Gesetz⸗ Sammlung.
Angekommen: Der Unter-Staats-Secretair im Juftiz— Ministerium, Müller, von Marienbad.
Abgereist:
— Se. Excellenz der Staats-Minister und Ober⸗ Präsident der Provinz Brandenburg, Dr.
Flottwell, nach
nische Grenze beordert. pagnie von Kitzbühel, welche gestern von hier abmarschirt ist, be—
Pyrmont.
N icht amtliches.
Preußen. Berlin, 6. Juli. Das Post-Dampfschiff „Preußischer Adler“ ist aus Kronstadt gestern Mittag in Stettin mit 117 Passagieren eingetroffen.
Unter den Letzteren befinden fich Fürst Basil von Galitzin, General-Lieutenant Basil von Sikstet und Fürstin Anna von Bagratton-Nouchransky.
Das Postdampfschiff „Geiser“ ist auf seiner Fahrt von Kopen⸗— . in Stettin gestern Vormittag mit 29 Passagieren ange— ommen.
Danzig, 5. Juli. Die Fregatte „Thetis“, Kommandant Capitain z. S. Prinz von Hessen-Philippsthal, so wie die Dampf— Korvette „Danzig“, Kommandant Korvetten-Capitain von Both— well, sind beide gestern von der Rhede nach Swinemünde abgesegelt. (Danz. D.)
Sachsen. Eisenach, 3. Juli. In der deutschen evange— lischen Kirchenkonferenz sind bis jetzt durch Abgeordnete vertreten: Oesterreich, Preußen, Sachsen, Hannover, Württemberg, Baden, Mecklenburg⸗-Schwerin, Mecklenburg-Strelitz, Oldenburg, Sachsen⸗ Weimar, Sachsen-Altenburg, Sachsen-Meiningen, Braunschweig, Nassau, Anhalt-Dessau, Anhalt⸗Bernburg, Schwarzburg⸗Rudolstadt, Schwarzburg⸗Sondershausen, Waldeck und Lübeck. Ober-Hofspre⸗ diger von Grüneisen aus Stuttgart wurde wieder zum Prä— sidenten und Ober⸗Konsistorialrath von Mühler aus Berlin wie— der zum Vice⸗Präfidenten gewählt. (C. 3.)
Nassan. Wiesbaden, 4. Juli. Der Landtag ist heute, nachdem er noch die für den laufenden Dienst erforderlichen Steuern votirt und in einer vertraulichen Sitzung eine Mitthei— lung der Regierung bezüglich des Ausschusses unserer Eisenbahnen am Rhein, Lahn und Dill entgegen genommen hatte, geschlossen worden. (Fr. J.)
Oesterreich. Wien, 4. Juli. Se. Kaiserl. Hoheit der
Erzherzog Rainer, Reichsraths-Präsident, ist gestern von Verona hierher zurückgekehrt.
ien. Ztg.)
Das ober -⸗österreichische . Jäger Corps ist am 30. Juni in Salzburg eingetroffen. Es ist ein zweckmaͤßig unifor— mintes Jäger-Corps von mehr als 800 Mann. Am 4. Juli früh setzte dasselbe seinen Marsch nach Lofer fort. — Das steiermärkische Frei⸗ willigen-Corps soll am 15. Juli ins Feld rücken. Die naͤchste Bestimmung ist Verona. — Bas in Olmütz befindliche Bataillon ungarischer Freiwilligen wird demnächst nach dem Kriegsschauplatze abgehen, da dasselbe bereits ausgerüstet und in allen Waffeauͤbun— gen eingeübt ist.
Heute Vormittags, schreibt man dem „Wanderer“ aus Marx— burg, 3. Juli, um 10 Uhr langten hier von Laibach kommend gegen 700 gefangene Franzosen und Piemontesen an und nahmen im Bahnhof Eifrischungen ein. Man bemerkte unter den Piemon— tesen einen Major, einen Capitain und mehrere Lieutenants. Unter den Franzosen fiel ein Oberst auf, ein geborner Preuße, der bereits 10 Jahre in französischen Diensten steht. Unter den Gefangenen befanden sich Soldaten aller Waffengattungen, zumeist Franzosen, namentlich Zuaven, Turcos, Chasseurs d' Afrique, auch piemonte— sische Bersaglieri und einige Garibaldiner.
Innsbruck, 1. Juli. Beinahe aus allen Bezirksgerichten unsetes kleinen Landes sind schon tüchtige Schützen compagniten, alle wohl bewaffnet, an die vaterländischen Gränzen gezogen. Vom Burg— grafenamt ist bereits die vierte Compagnie, bestehend aus den Zu— zügen von Partschies, Algund, Burgstall, Gargazon und Meran zur Sicherung des Wormserjoches ausmarschirt. Gleichzeitig ist eine Schützencompagnie aus Passeier, der Heimath des Andreas Hofer, in Meran eingerückt. Die Schützencompagnien von Reutte, Telfs, Sarm— thal, Bozen, den zwölf Malgreien und Brixen sind ebenfalls nach dem
Süden schon abmarschirt; eben so von Neumarkt und von Proveis
im Nonnsthale. Die pusterthaler Schützencompagnieen, von denen
auch schon mehrere, z. B. Lienz, Bruneck, Windisch-Matrei ꝛe., ihre
Heimath verlassen haben, sind nach dem Kreutzberg an die venetia— Die über 200 Mann starke Schützen⸗Com—
steht durchgehends aus Scharfschützen und führt auch zwei Berg— kanonen mit sich. — Unser Statthalter, Erzberzog Karl Ludwig, hat sich nach Bozen begeben, um in Angelegenheiten der Landes— vertheidigung dort längeren Aufenthalt zu nehmen. (Fr. J.)
Belgien. Brüssel, 4. Juli. In Anwesenheit des Her⸗ zogs von Brabant und unter entsprechenden Festlichkeiten hat gestern zu Wavpre die Enthüllung des Denkmals stattgefunden, welches man bei Gelegenheit des Königsfestes im Juli 1856 dem Monarchen zu errichten beschloß. Das Monument, dessen rühmens⸗ werthe Ausführung dem Meißel eines jungen waberischen Bild— hauers, Van Oemberg, zu verdanken ist, stellt die Muse der Ge⸗
schichte dar, wie sie die 25jahrige Jubelfeier der Regierung Fönig
Leopold's in ihre Tafeln einträgt. — Der „Telegraphe“, das letzte Ueb erbleibsel der gescheiterten imperialistischen Zeilungs-Fabrik, hat seit einigen Tagen seine Existenz aufgegeben.
Großbritannien und Irland. London, 4. Juli. Am Sonnabend Nachmittags war Cour in Buckingham-Palace.
Charles A. Murray, außerordentlicher Gesandter und bevollmäch—
tigter Minister am sächsischen Hofe, hatte eine Abschieds-Audienz bei der fönigin. Der Prinz von Wales stattete vorgestern der Gräfin von Neuilly einen Besuch in Tonbridge ab.
Im hiesigen Universith College fand am Sonnabend eine Preis— vertheilung statt, bei welcher Lord Palmerston den Vorsitz führte. Zur Seite hatte der Premier Lord Brougham, Präsidenten des Kollegiums, und den Earl von Fortescue. Die Hauptredner waren Palmerston und Brougham. Ersterer erwähnte unter Anderem, daß die londoner Universität nicht nur Bewohner des vereinigten Königsreichs zu ihren Zöglingen zähle, sondern daß auch die briti— schen Kolonieen, Ungarn, Griechenland und die Türkei ihr Kontin— gent gestellt hätten, und letzterer hob hervor, daß die Thüren der Anstalt Angehörigen jeglichen Bekenntniss s, dem Fatholiken eben so wohl wie dem Protestanten, dem Juden eben so wohl wie dem Heiden, offen ständen.
Am vorigen Freitag hielt General Lord Seaton eine Muste⸗ rung über die im Lager von Curragh-Kildare lirische Grafschaft Kildare) versammelten Truppen — nahe an 11,000 Mann — ab. Im Laufe einiger Wochen wird das Lager vermuthlich auf die Stärke von beinahe 20,9000 Mann gebracht werden.
Als Antwort auf die alarmirenden Aeußerungen, die so oft im Parlament und in der Presse über den Stand der englischen Kriegsflotte laut werden, erscheinen jetzt häufigere und aus— führlichere Mittheilungen seitens der Admiralitätsbehörden aus Woolwich, Deptfort 2c. in den Zeitungen. Nach einer offenbar amtlichen Notiz in der „Times“ liegt in Sbheerneß eine kleine Armaba van Dampf- und Segel⸗Friegsschiffen von 19.520 Ge⸗ sammtpferdekraft und 1115 Kanonen. Es wird eine Namenliste gegeben und versichert, daß all biese Fahrzeuge „für den striegs⸗ wimpel fertig gemächt“ sind.