worben. Es fehlt aber an jedem Grunde, hinsichtlich der Erlaub⸗ nißscheine zum Musiziren im Polizei⸗Bezirke des Wohnortes strenger u verfahren. .
. wir zugleich auf das Restript vom 30. Januar d. J. hinwelsen, veranlaffen wir die 2c, nach diesen Grundsaͤtzen sich zu
achten. . Berlin, den 26. Mai 1859.
Der Minister des Innern. Flottwell.
An die Königliche Regierung zu X.
Der Finanz⸗Minister. von Patow.
Ministerium der landwirthschaftlichen Angelegenheiten.
Der Wasserbaumeister Michaelis in Wiedenbrück ist zum öniglichen Wasserbau⸗Inspektor für die Landes-Meliorationen der Provinz Westphalen, der Eisenbahn-Baumeister Wiebe in Königs— berg i. Pr. zum Föniglichen Wasserbau⸗Inspektor für die Landes— Meliorationen der Provinz Preußen, und der Baumeister Schule—⸗ mann in Bromberg zum Föniglichen Wasserbaumeister für die Landes⸗Meliorationen der Probinz Posen ernannt.
Erlaß vom 24. Juni 1859 — das Allerhöchst ge— nehmigte revidirte Regulativ für das Landes— Oekonomie⸗Kollegium betreffend.
In Verfolg meiner Mittheilung vom 29. v. M. uͤbersende ich Ew. zc. hierbei ein Exemplar des nunmehr Allerhöchst genehmigten repidirten Regulativs für das Landes-Oekonomie⸗-Kollegium (a) mit dem ergebenen Ersuchen, davon gefälligst Kenntniß zu nehmen und dessen Veröffentlichung durch die Amtsblätter der Regierungen der unter Ihrer Verwaltung stehenden Provinz bewirken zu wollen.
Die landwirthschaftlichen Vereine der Provinz bitte ich darauf aufmerksam zu machen, daß sie in Zukunft ihre Anträge an mich zu richten und ihre Bescheidungen von mir zu gewärtigen haben, indem ich es mir vorbehalte, erforderlichen Faües üver vir Wänscht der Vereine das Gutachten des Landes Oekonomie-Kollegiums einzuholen.
Berlin, den 24. Juni 1859.
Der Minister sür die landwirthschaftlichen Angelegenheiten. Graf Pückler.
An sämmtliche Herren Ober-Präsidenten.
A.
k Regulativ ür das Lanbes-Oekonomie⸗Follegium.
AUnter Aufhebung des Regulativs vom 25. März 1842 wird in Folge Allerhöchster Ermächtigung vom 14ten d. Mts. hiermit
das nachstehende revidirte Regulatib für das Landes-Oekonomie⸗— stollegium erlassen. §. 1
Das Landes⸗Oekonomie⸗sKollegium hat seinen Sitz in Berlin. Es soll die Centralstelle der ken nne g e' e l der Monarchie bilden. Seine wesentliche Bestimmung ist: den Minister für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten als technische Deputa— tion zu unterstützen, ihn von den vorwaltenden landwirthschaftlichen Zuftaͤnden der Provinzen in steter Kenntniß zu erhalten, uber tech⸗ nische Fragen das verlangte Gutachten zu erstatten und aus eigener Bewegung Vorschlaͤge und Anträge im Interesse der Landeskultur
einzubringen. §. 2 Das Kollegium besteht: 1 . . der Minister für die landwirth— elegenheiten — mögli 5 ,. , 1 K K us dem General⸗ i : ü, m, . welcher seinen Wohnsitz ebenfalls 3) aus einer Anzahl ordentlicher Mitglieder, namlich: a) Raͤthen derjenigen Ministerien, zu deren Ressort die land⸗ wirthschaftlichen und gewerblichen Angelegenheiten gehören; b) Gelehrten aus dem Gebiete der staat g wirth schaftlichen
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werbescheine zu ermäßigten Satzen in 6 Fällen nachgegeben
Gewerbskunde;
e) erfahrenen praftischen Landwirthen von anerkanntem Ruft
und zwar möglichst aus allen Provinzen des Staats, unh
c) aus einer Anzahl außerordentlicher Mitglieder, welche, in den
Provinzen wohnhaft, nicht nur als beständige Korrespondenten
des Kollegiums demselben angehören, sondern auch in ge—
eigneten Fällen zur persönlichen Theilnahme an den Bera— thungen des stollegiums einberufen werden können.
Außerdem können, wo es im Inieresse einzelner Gegenstände
erforderlich, Fachgelehrte und Sachverständige zugezogen werden, um
entweder durch schriftliche Gutachten oder in persönlicher Theil—
nahme an den Verhandlungen , . Urtheile abzugeben.
Die bisherigen ordentlichen Mitglieder des Kollegiums werden hiermit in dieser Eigenschaft bestätigt. Zu den n n, Mitgliedern gehören die jedesmaligen Praͤsidenten oder Direktoren der landwirthschaftlichen Central⸗-Vereine in den Provinzen.
Im Uebrigen werden der Vorsitzende, der General-Secretair, die ordentlichen und die außerordentlichen Mitglieder des Kollegiums von dem Minister für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten er— nannt.
8 4 Der Vorsitzende leitet die Geschäfie des Kollegiums und dessen Berathungen. Er hält, mit Unterstützung des General⸗Secretairs, den Vortrag und führt die Decretur im Ministerium über alle im Landes-Oekonomie⸗tollegium bearbeiteten Sachen.
§. 5.
Der General⸗-Seeretair ist der Stellvertreter des Vorsitzen den in Abhaltungsfällen, und hat demselben bei Erledigung der ein— ern ren Sachen im Ministerium die vorerwähnte Hülfe zu eisten.
An den Arbeiten des Kollegiums nimmt er gleich den andern ordentlichen Mitgliedern Theil.
Außerdem liegt ihm vorzugsweise ob:
1) die Führung der Protokolle in den Versammlungen;
2) Unterhaltung einer möglichst ausgebreiteten Korrespondenz in landwirthschaftlich⸗technischer Beziehung;
3) die Zusammenstellung und Ordnung der aus allen ihm zu— gänglichen Quellen zu entnehmenden Notizen und Materia— fn . in landwirthschaftlicher Hinsicht irgend von Inter— esse find;
) unter Kontrolle des Vorsitzenden die spezielle Aufsicht und
. des technischen Central-Büreaus im landwirthschaft— lichen Ministerium;
5) die Sorge für die Sammlungen des Kollegii, für deren mit Genehmigung des Vorsitzenden erfolgende Vervollständigung und für ihre zweckmäßige Benutzung;
6) die Redaction der unter Leitung des Vorfitzenden herauszu— gebenden Annalen der Landwirthschaft in den preußischen Staaten.
Der General-Secretair bezieht den im Staatshaushalts-Etat für ihn ausgebrachten Gehalt. 46
Das Kollegium egen huhn sich zu seinen Berathungen regel— mäßig alle drei Monate an von Jahr zu Jahr fest zu bestimmen⸗ den Tagen und außerdem so oft, als es vom Vorfitzenden beru— fen wird.
Die auswärtigen Mitglieder beziehen fur ihre Zureisen die reglementsmäßigen Diäten und Reisekoften.
Ihre Functionen üben sie als Ehrenamt, um keinen andern
Lohn als die Genugthuung, zur Hebung der vaterländischen Landes kultur beitragen zu können.
—
. Die Beschlüsse des Kollegiums werden nach Stimmenmehr—
heit gefaßt. General-Secretair, alle ordentlichen und die zu der Versamm— lung einberufenen außerordentlichen Mitglieder. Bei Stimmen— gleichheit entscheidet die Stimme des Votsitzenden. Bei Ansichts— Verschiedenheit ist die Meinung der Minorität eben so vollftän dig als die der Majorität in die Motive des Beschlusses aufzunehmen. Die Sitzungs-Protokolle werden nach jeder Session dem Mi— nister, zugleich mit den , Arbeiten, vorgelegt.
Wenn das Fröollegium nicht ver sammelt ist, werden die laufen— den oder besonders eiligen Geschaͤfte von dem Vorßitzenden mit Zu— ziehung des General-Secretairs oder, wenn es nöthig erschemt,
ö Mitwirkung eines Theiles der ordentlichen Mitglieder, er— edigt. .
ö nd Alljährlich erstattet das Kollegium dem vorgesetzten Minister einen Bericht über den Zustand der Landeskultur in der Monarchie und knüpft daran seine J Vorschläge und Anträge.
Der Geschaͤftsverkehr des Kollegiums findet lediglich mit dem
Disziplinen? der Statistik, der Raturwissensch aften, ben ne nn Minister statt.
einfach? und abgekürzte Form anordnen.
Stimmrecht haben, außer dem Vorsitzenden und
gLeeorbnet.
Der Letztere wird dafür eine möglichst
8 11. — Die einzelnen Mitglieder des Landes -Oekonomie- Kollegiums
haben sich als beständige tommissarien desselben in den Provinzen
anzusehen und ihre Beobachtungen und gutachtlichen Vorschlaͤge in den Plenar⸗Sitzungen zur Berathung zu bringen. Sie können pon dem Minister mit besondern Aufträgen zur Beaufsichtigung landwirthschaftlicher Institute, zur Einleitung oder Einrichtung neuer Unternehmungen und Anstalten, zur Einwirkung auf die land wirth⸗ schaftlichen Vereine und dergleichen mehr, versehen, auch zur Begut⸗ achtung einzelner Gegenstäͤnde aufgefordert werden.
Berlin, den 24. Juni 1859. Der Minister für die landwirihschaftlichen Angelegenheiten. gez Graf von Pückler.
Berlin, 7. Juli. Se. Königliche Hoheit der Prinz-Regent haben, im Namen Sr. Majestät des Königs, Allergnaͤdigst geruht: Dem Polizei⸗Lieutenant Denn städt zu Berlin die Erlaubniß zur Anlegung des von des Herzogs von Sachsen⸗-Coburg⸗Gotha Hoheit ihm verliehenen, dem Herzoglich Sachsen-Ernestinischen Haus-Orden affiliirten Verdienst⸗Kreuzes zu ertheilen.
v icht amtliches.
Preußen. Danzig, 6. Juli. Gestern ist die Korvette „Amazone“, Kommandant Lieutenant zur Sce 1. stl. Herr Kinder ling, von der hiesigen Rhede nach Swinemünde abgesegelt.
. (Danz. D.)
Hessen. Kassel, 6. Juli. Sicherem Vernehmen nach, schreibt die „Kass. Z.“, ist der Zweiten Kammer eine Regierungs— Proposition zur Bewilligung eines weiteren Kredits von 1,300,000 Thlr. für die ferneren Kosten der Kriegsbereitschaft des Bundes⸗ Kontingents zugegangen und bereits dem Finanzausschuß zur Be— richterftattung überwiesen worden. Es soll auch diese Summe ohne Steuern und ohne Anlehen, sondern aus vorhandenen Hülfsmitteln des Staats beschafft werden, wie es heißt, aus den durch die Ueber— schusse der für das Lotterie-Anlehen von 1845 geleisteten Zins— beträge angesammelten Kapitalien, welche das betreffende Wechsel— haus bisher verzinst hat. Dem Vernehmen nach wird der Aus— schuß demnächst mit mehreren daran sich schließenden Anträgen der Kammer Bericht erstatten.
Schweiz. Bern, 4. Juli. Heute sind die eidgenössischen Räthe zu ihrer ordentlichen Sommersitzung zusammengetreten, um eine Anzahl Geschaͤfte zu erledigen, welche mit Ausnahme der Frage über die Lostrennung Tessins und Graubündens von den lombar⸗ dischen Bisthümern von keinem allgemeinen Interesse sind. Die Versammlung wird einige Wochen dauern. Ben Nationalrath er— öffnete heutè Herr Peyer im Hof von Schaffhausen, den Staͤnde⸗ raͤrh Hr. Niggeler von Bern. Das eidgenössische Schützenfest is gestern in Zürich eröffnet worden. In der Eröffnungsrede geißelte Präsident Dubs das Napoleonische Nationalitätenprinzip, auf die Schweiz hinweisend, wo die drei Nationen, welche sich eben in Ita⸗ lien bekämpfen, „in friedlichem Verein leben und Feste feiern.“
(Gr. . Zig)
Belgien. Brüssel, 5. Juli. Der König und der Graf von Flandern werden morgen, Mittwoch, London verlassen.
Großbritannien und Irland. London, 5. Juli. Die Abreise der Königlichen Familie nach Osborne, die gestern hätte stattfinden sollen, ist auf übermorgen verschoben worden, da Ihre Majestät die Königin morgen den Vorsitz bei einem Kabinets— rath führen wird. ; .
Cobden läßt in Rochdale ein Meeting seiner Wähler ver⸗ anstalten, auf dem er die Gründe, weshalb er nicht ins Kabinet treten wollte, auseinanderzusetzen beabsichtigt.
In der gestrigen Sißung des Oberhauses beantragte Lord Bronugham einige Ausweise über die Wirksamkeit des neuen Ehe— scheidungs-Gerichts und griff dieselbe als demoralisirend an. Der Lord— Kanzler vertheidigte den Gerichtshof, obgleich zugebend, daß derselbe in manchen Einzelnheiten einer Reform bedürfe. Die Ausweise wurden an— Der Herzog von Marlborough beantragt darauf einen Sonderausschuß über die Art, wie die Kirchenbau⸗Abgaben vertheilt und erhoben werben. Er erklärte sich dabei ziemlich unverblümt gegen ihre Abschaffung. Der Erzbischof von Canterbury unterstützte den Antrag und kann die Abschaffung der Abgaben, ohne 9 borher ein Ersaß für sie gefunden ist, nicht zugeben. Lord Portman sagt, die Erhebung der Abgabe sei mit Mißbräuchen verbunden, die um jeden Preis wegreformirt werden müßten, und die Jeit dränge, denn es drohe sonst ein Konflikt mit
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dem andern Hause einzutreten. Der Bischof von Lon don vertheidigt
die Staatskirche und erklärt, daß das Gerede von ihrer Unpopularität entweder ganz grundlas sei oder jedenfalls auf Uebertreibung beruhe. Der Antrag wurde genehmigt. ; —
m Unterhause legte Mr. Gladstone nach seiner Wiederwahl für die Univerität Orford den Parlamentseid ab. Mr. Griffith fragt, ob der britische Konsul in Rio von seiner amtlichen Stellung und Befug⸗
niß Gebrauch gemacht habe, um die Ausführung eines Sklaven⸗Lieferungs⸗
Kontraktes, den eine britische Bergbau⸗Gesellschaft mit einem gewissen Santos geschlossen hat, zu verhindern? Lord John Ru ssell erwiedert, es seien Schritte geschehen, um die Direktoren der Compagnie wissen zu lassen, daß sie, im Fall die Sklaven verkauft würden, den gesetzlichen Strafen und Bußen ausgesetzt wären. Der Schatzkanzler (Mr. Gladstone) erklärte auf Befragen, daß er gleich nach Erledigung einiger dringender Voranschläge seine finanzielle Darlegung machen werde. Lord Clarence Paget erklärt, die Regierung beabsichtige, noch im Laufe dieser Session eine auf die Empfehlungen der Königlichen Kommission über die Flottenbemannungsfrage gegründete Bill einzubringen.
Frankreich. Paris, 5. Juli. Der „Moniteur“ bringt heute den Bericht des Obersten Schmidt, Kommandanten des n f lichen Schweizer-Regiments, über die Einnahme von Perugig und macht dazu folgende Bemerkung: „Schon der bloße Name dieses Offiziers, welcher in franzöfischen Diensten gestanden und erst jüngst eine Auszeichnung vom Kaiser erhalten hat, würde genügen, die meisten jener grundlosen Behauptungen umzuweifen, durch welche man sich angestrengt hat, das Verfahren der Truppen des heiligen Vaters zu beschimFpfen.“ Das amtliche Blatt veröffentlicht ferner die erste Liste der für die italienische Armee eröffneten National— Subscription. — Die Zahl der vor der Schlacht von Solftrino durch Kriegsschiffe nach Frankteich gebrachten Kriegsgefangenen wird bom „Moniteur“ auf 8393 angegeben.
Der Bischof von Trohes, Msgr. Coeur, hat an die Geistlich⸗ keit und die Gläubigen seiner Diszese ein Ausschreiben gerichtet, welches man im „Journal des Debats“ abgedruckt findet: Frank⸗ reich erfüllt in Italien auf die uneigennützigste Weise die Aufgabe der Fürsehung und wird, treu seinem Schwur, den heiligen Stuhl gegen alle Erschütterungen schützen.
Aus den chinesischen Gewaͤssern vom 5. Mai sind Nachrichten über Marseille eingetroffen. Der franzöfische Admiral Rigault de Genouilly ist mit dem Kern der franzöfischen und spanischen Streit— kräfte von Saigun abgerückt, um in der Turo⸗Bai Verstärkungen an sich zu ziehen und alsdann den längst beabsichtigten Zug gegen die Hauptstadt von Anam, Hue, zu beginnen.
Italien. Eine in Bern, den 6. Juli, eingegangene De⸗ pesche aus Chur von demselben Tage theilt mit, es sei eine Stafette aus Bormio mit der Nachricht in Tirano eingetroffen, daß ein Tyroler Schuͤtzen-Corps von 30900 bis 3500 Mann das Veltlin bedroht hatte, und daß dasselbe von einigen Kolonnen Garibaldi's und Cialdini's von Bormio nach der ersten /antonirung am Stelvio⸗Paß zurückgedrängt worden sei. Die Tyroler sollen hierbei beträchtliche Verluste erlitten haben; das Garibaldische Corps hat zehn schwer Verwundete, das Corps Cialdini's 3 Todte und 4 Verwundete.
Aus Locarno wird von demselben Tage gemeldet, daß die sardinischen Dampfer dem Verkehr übergeben worden sind.
Verona, 1. Juli. Gestern und vorgestern fand im Lager vor Verona die Vertheilung der Tapferkeits⸗Medaillen an die italienischen Infanterie⸗Regimenter Erzherzog Sigismund und Frei⸗ herr von Wernhardt statt. Se. Majestät der Kaiser, welcher am blutigen Tage von Solferino Augenzeuge war von der wackeren Haltung der letzteren Regimenter, von denen einige Abtheilungen fich auch bei Magenta mit Auszeichnung geschlagen haben, beauf— tragte den General⸗Adjutanten FM. Baron Kellner mit der Stell⸗ vertretung Allerhöchstseiner Person bei dem erhebenden bedeutungs⸗ vollen Akte. An die Truppen richtete der Stellvertreter Sr. Majestäͤt die nachfolgenden Worte in italienischer Sprache:
„Soldaten! Se. Majestät unser erhabener Monarch hat mir die ehrenvolle Mission übertragen, jene bon Euch mit der Tapferkeits⸗Medaille zu schmücken, welche sich vor dem Feinde ausgezeichnet haben und dem ganzen Regimente die Allerhöchste Anerkennung für Eure tapfere Haltung auf dem Schlachtfelde und für Eure trotz aller schmählichen Verleitungsbersuche der Umsturzpartei bewahrte Treue bekannt zu geben. Ich habe Euch außer— dem zu eröffnen, daß Se. Majestät mit Rücksicht auf die gegenwärtige Lage dieser Probinzen sich allergnädigst bewogen gefunden haben, Euch in das Innere der Monarchie zu verlegen, und auch unter diesen Umständen und bei dieser neuen Bestimmung auf Eure exemplarische Haltung und bewährte Treue bauen!“
Die endlosen jubelnden Evviva l'lmperatore klangen wie ein feier⸗ licher Schwur, wie ein heiliges Gelöbniß, des Kaiserlichen Vertrauens würdig bleiben zu wollen. Der Verlegung dieser Truppen aus ihrer Heimath in das Innere der Monarchie liegt die rein menschliche Rück⸗ sicht zu Grunde, den italienischen Soldaten die schmerzlichen Gemüths— Bewegungen zu ersparen, welche sich im Kampfe gegen Brüder seines Volkes im Kriege auf heimathlichem Boden Jedem aufdrängen müssen, der ein warmfühlendes Herz im Bufen trägt. Baß die Verführungskünste schaam und 'ehrloser Sendlinge macht. los an ihnen abprallen, haben sie durch Ergreifung und Auslieferung der zum Meineid und Treubruch Verlockenden bewiesen; daß sie an Tapferkeit