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Bescheid vom 6. Juni 18589 — betreffend die Stell vertretung konzessionirter Schankwirthe.
r 24. wirb auf die Vorstellung vom 6. April d. J,, * a en — dem Kaufmanne N. daselbft bei Ausübung des Getränke-leinhandels Seitens der Königlichen Ke⸗ gierung zu N auferlegten Beschränkungen, daß ich die Verfügungen der genannten Königlichen Re—
14. Januar und 24. März e. im Allgemeinen nur billigen kann.
ach der ausdrücklichen Bestimmung des 8. 63 der Allg. en, Ordnung vom 17. Januar 1845 ift bei dem Kleinhandel mit Getränken 2c. der Betried durch Stellvertreter nicht statthaft, — ein Grundsatz, der schon aus den Vorschriften z Z. und 6. der Allerh. Kabinets-Ordre vom J. Februar 1835 (Ges.⸗ Samml, S. 18) folgt, und der selbst vor Erlaß dieses letzteren Gesetzes
its in Kraft stand. , .
5 Von il . es sich jedoch, daß jene Bestimmung auf die Faͤlle nicht ausgedehnt werden kann, wo der Konzessions In⸗ haber zeitweise, sei es durch Krankheit, nothwendige Reisen 6, an der persönlichen Ausübung des Hew erbebetriebs gehindert ist und deshalb war bereits in dem Reskripte vom 148. Juli 1831 Kamp Annalen pro 1831 S. 602) ausgesprochen, daß den konzessionirten Schänkern nachgelassen sei, für die Fälle ihrer Abwesenheit vom Srte sich Stellvertreter zu bestellen, daß aber zuvor die desfallsige Genehmigung der Ortspolizei⸗Behörde eingeholt werden müsse.
Dieser Beschraͤnkung, bei welcher es auch weiterhin bewendet, da dem Stellbertreter eines Schankwirths 2c. die Qualification des Vertretenen beiwohnen muß, unterliegen übrigens alle Gast- und Schankwirthe, so wie Getränke⸗Kleinhändler, und wenn dieselbe, wie die ꝛc. geltend macht, in der Praxis nicht überall siatlfindet, so folgt daraus nur, daß der bestehenden Vorschrift häufig zuwider gehandelt wird, nicht aber, daß von ihrer Beachtung überhaupt Absland zu nehmen ist. .
u einer wesentlichen Belästigung kann jene Beschränkung übrigens nicht gereichen, in Betracht, daß die Fälle zeitweiser per⸗ sönlicher Behinderung am Gewerbebetriebe doch nur selten vorkom⸗ men. Sollte ein Schankwirth ꝛc. unter besonderen Umständen zum Antritt einer Reise genöthigt sein, bevor ihm die polizeiliche Ge⸗ nehmigung der angezüigten Substitution zugeht, so hat es die Po⸗ lizei⸗Behörde in der Hand, die durch die Billigkeit gebotenen Rück⸗ sichten walten zu lassen. Daß übrigens die Genehmigung des Stellvertreters für Fälle kurzer vorübergehender Verhinderungen
; d irten nicht zu Fordern ist, versteht sich von selbst. V
eröffnet, gierung vom
Der Menister des Innern. Flottwell.
An die Polizei⸗-Verwaltung zu N.
Kriegs ⸗Ministerium.
Bekanntmachung.
Das unterzeichnete Direktorium hat bereits in früheren Jah⸗ ren die Bedingungen zur Theilnahme an den Wohlthaten des Pots damschen großen Militair-Waisenhauses durch die Regierungs— Amtsblätter bekannt gemacht. Um einerseits den mehrfach ein— gehenden unbegründeten Gesuchen dieser Art möglichst vorzubeugen, andererseits zu begründeten rechtzeitigen Gesuchen Anleitung zu geben, wiederholt das Direktorium hiermit nachstehend die Bekannt— machung der obgedachten Bedingungen (a) und empfiehlt zugleich allen betheiligten weltlichen und geiftlichen Behörden und Verwal— tern in Stadt und Land, soviel an ihnen liegt, im Interesse der Soldaten⸗Waisen bei Fertigung und Förderung diesfälliger Ein— gaben behülflich zu sein, um deren etwaige Unterlassung oder Ver— zögerung aus Unkunde der Nächstverpflichteten thunlichst abzuwenden.
A.
Bedingungen, unter welchen im Allgemeinen die Wohlth aten des Pots damschen großen Militair— Waisenhauses verliehen werden.
Die Wohlthaten, welche von dem Potsdamschen ilitai — 1 großen Militair⸗ Waisenhause den ehelich geborenen und bedürftigen ' Soldaten— Waisen — ausnabmsweise, und wenn die Mittel und die Umstände es gestatten, auch solchen Waisen ehemaliger Militairs, die nach der Ent—
lassung des Vaters aus dem aktiven Militairdienste ö gewendet werden, bestehen: itairdienste geboren sind zu
A in der Aufnahme; B. in Bewilligung eines Pflegegeldes. A. Aufnahme.
können, soweit der Raum es gestattet, in die Anstalten aufgenommen
werden, wenn sie ganz gesund sind und im Alter von 6 big
12 Jahren sich befinden. e ee 31 2) i r, sowohl evangelischer als katholischer Konfession, finden
in dem Militair-⸗Waisenhause zu Potsdam Aufnahme.
3) Die Madchen evangelischer Konfession werden Madchen ⸗Waisenhaufe in Pretz sch, die Mädchen, welche dem kathr⸗ lischen Glaubensbekenntnisse angehören, auf Kosten der Stiftung in katholischen Erziehungsanstalten untergebracht. :
4) Die Aufnahme erfolgt in Potsdam zu Ostern und zu Mich aelis, in Pretzsch nur zu Hstern jeden Jahres. Für die katholischen Er. ziehungs-Anstalten ist die Aufnahme für jetzt an keinen bestimmten Zeitpunkt gebunden. . .
5) Der Andrang der Anwärter und Anwärterinnen für die Anstalten in Potsdam und in Pretzsch ist indeß stets so groß, daß nur ein Theil der Bewerber aufgenommen werden kann. Die Auswahl der⸗ selben aus der Zahl der als berechtigt und berücksichtigungswerth zu dieser Wohlthat Aufgezeichneten, erfolgt nach Maßgabe der mili—⸗ tairischen Verdienstlichkeit der Väter und der Bedürftigkeit der Fa— milien unter Berücksichtigung des Alters der Aufgezeichneten und thunlicher Beachtung der Zeit ihrer Aufzeichnung.
B. Pfbegeg eld.
1) Das Pflegegeld wird auf die elternlosen oder vaterlosen Soldaten, Waisen bis zum vollendeten 14. Lebensjahre oder bis zu ihrer etwaigen Aufnahme in eine Erziehungs-A1nstalt verabreicht. .
2) Die Bewilligung des Pflegegeldes beginnt — wenn die Etats mittel es gestatten — bon dem Monate ab, in welchem das, mit den nöthi— gen Beweisstücken eingegangene Gesuch als berücksichtigungswerth anerkannt ist. ;
3) Das Pflegegeld erfolgt in bestimmten Sätzen nach Maßgabe der Militair-Eharge und der militairischen Verdienftlichkeit des Vaters und der Bedürftigkeit der Familie als ein Beitrag zu den laufenden Kosten für die Ernährung und Bekleidung der Kinder und daher niemals für eine rückliegende Zeit.
Mit der Entlassung der Waisen aus den Anstalten oder mit dem zurückgelegten 1441en Lebensjahre der Kinder hört die Fürsorge des Wai— senhauses für dieselben auf und fällt wieder den Angehörigen oder der gesetzlich dazu verpflichteten Gemeinde allein zu.
Die Anträge auf Unterbringung der Militair-Waisen in den Er— ziehungs-Anstalten oder auf Bewilligung eines Pflegegeldes find
an das unterzeichnete Direktorium des Potsdam schen
großen Militair-Waisenhauses — hier in Berlin —
zu richten und dazu in der Regel folgende Schriftstücke beizubringen:
1) die Militairpapiere des Vaters, aus welchen hervorgehen muß, daß derselbe im aktiven Militairdienste Invalide geworden oder gestorben ist, oder daß er Feldzüge mit— gemacht oder eine lange Reihe von Jahren bei der Fahne gedient hat. Die Ableistung der allgemeinen gesetzlichern Militair-Dienstpflicht Seitens der Väter im stehenden Heere, in der Reserve und in der Landwehr verleihet daher, als solche allein, den Kindern keinen Anspruch auf die Wohlthaten des Mililair— Waisenhauses; der Todtenschein des Vaters und, wenn auch die Mutter todt ist, der Todtenschein der Mutter; die Taufscheine der Kinder unter 14 Jahren, für welche die Wohl— thaten in Auspruch genommen werden; ein amtliches Dürftigkeits. Attest und, wenn für Kinder verstorbener Gendarmen oder für solche Soldatenwaisen, deren Väter als versergungs— berechtigte Militairs eine Anstellung im Eivildienste gefunden hatten, ein Pflegegeld nachgesucht wird;
5) ein amtlicher Ausweis, daß für die Kinder noch kein fortlaufendet Erziehungsgeld aus Staatsfonds gezahlt wird, die Bewilligung eines solchen auch nicht in Aussicht steht.
Es empfiehlt sich sowohl im Interesse der Waisen, als zur Förderung
. . daß die ersten Anträge auf Bewilligung der Wohlthaten in
er Rege
a) für die Kinder der im aktiven Dienste verstorbenen Unteroffiziere und Soldaten — sofort nach dem Ableben des Vaters von dessen Truppentheile formirt — durch die Militair-Intendanturen,
b) für die Kinder der nach ihrer Entlassung aus dem aktiven Dienste verstorbenen Militairs, in den Städten von den Magisträten, auf dem Lande von den Landrathsämtern oder auch von denjenigen Behörden, bei welchen die verstorbenen Väter angestellt waren,
an das unterzeichnete Direktorium gerichtet werden,
Berlin, den 18. Juni 1859.
Königliches Direktorium des Potsdamschen großen Militair-Waisenhauses.
Hering. Knauff. Günther.
Bekanntmachung vom 25. Juni 1859 — betreffend den Verkauf der Dienst-Ordnung für die Feld— Pro viant⸗Aemter.
Die „DVienst-Ordnung für die Feld-Probiant-Aemter“ von 14. Jun! d. J. ist der Königlichen Geßeimen Ober-Hofbuch= druckerei (K. Becker) in Berlin — Wilhelmsstraße Rr. 75 — in ö gegeben worden. er Ladenpreis i 5 feüges e. preis ft auf 15 Berlin, den 23. Juni 1859. striegs-Ministerinm. Militair⸗Oekon omie⸗Departement.
Silbergroschen pro Exemplar
) Elternlose ober vaterlose Söhne und Töchter verstorbener Militairs
Hering. Messerschmidt.
in dem Militair.⸗.
1261
Angekommen: Se. Excellenz der Staats⸗-Minister und Meinister für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten, Graf Pückler, von Königs-Wusterhausen.
Personal - Veränderungen in der Armer. Offiziere, Portepee⸗Fähnriche ꝛc.
Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen.
Den 29. Juni.
b. Clausewitz, Port. Unteroffis. vom Kadettencorps, als char. Port. Fähnr. in das 22 Inf. Regt. versetzt. Huye, Hauptm. und Battr. Ehef vom 1. Art. Negt., unter Entbindung von dem Kommando zur Dienst⸗ leistung bei dem Kriegsministerium, Gaede, Hauptm. und Battr. Ehef vom 2. Artillerie⸗Regt.i, Rudolph, Hauptmann und Battr. Chef vom 3. Artillerie⸗Regt., Schmidt, Hauptm. und Battr. Chef vom 4. Artillerie—⸗ Regiment, Redtel, Rohde, Hauptleute und Batterie-Chefs vom 5. Ark. Regt., Haenel, Hauptm. und Battr. Chef vom 5., unter Versetzung zum s. Art. Regt., v. Ramm, Hauptm. und Battr. Chef vom 5., unter Versetzung zum 2. Art. Regt., Riebel J., Hauptm. und Battr. Chef vom 6. Art. Regt, Wölk, Grape, Hauptl. und Battr. Chefs vom T. Art. Regt.,, Hen dewerk, Hauptmann und Battr. Chef vom 8. Artill. Regt., Kriege, Hauptm. à la suite des 8. Art. Regts. und Feuerwerksmeister unter Versetzung in das 8. Artill. Regt, Troschel, Hauptmann und Art. Offiz. vom Platz in Berlin, unter Versetzung in das 4. Artill. Regt., Kayser, Hauptm. und Art. Offiz. vom Platz in Posen, v. Gleißen⸗ berg, Hauptm. und Artill. Offiz. bom Platz in Neisse, Conrad, Hauptm. und Art. Offiz. vom Platz in Glogau, v. Kam eke, Hauptm. und Art. Offiz. vom Platz in Köln, Perle, Hauptm. und Art. Offiz. vom Platz in Cüstrin, zu überzähligen Majors befördert. v. Zimmermann, über⸗ zähliger Major und Art. Offiz. vom Platz in Schweidnitz, in das Garde— Artillerie⸗ Regiment, Seidler, üͤberzäͤhliger Major und Artillerie— Offizier vom Platz in Graudenz, in das 1ste Artillerie- Regiment, Waldschmidt, überzähliger Major und Artillerie -Offizier vom Platz in Erfurt, in das 35. Art. Regt., Taubert, Major à la suite des 8. Art. Regts. und Mitglied der Art. Prüfungs-Kommission, in das Tte Art. Regt. versetzt. Schür, Hauptm. à la suite des JT. Art. Regts. u. Militair⸗Direktor der Geschützgießerei, Morgen, Hauptm. à la suite des 5. Artill. Regts. und Direktor der Art. Werkstatt in Reisse, der Charakter als Major verliehen. v. Mech ow, Hauptm. und Batt. Chef vom Garde— Art. Negt., zum Art. Offiz. bom Platz in Berlin, Menshausen, von Oppeln⸗Bronikowski, Hauptl. vom Garde⸗Art.⸗Regt., zu Comp. resp. Battr. Chefs ernannt. Hein, v. Scheliha, Pr. Lts. von demselben Regiment, zu Hauptleuten, v. Helden-Sarnowski, v. Schroetter, Seconde⸗Lieutenants von demselben Regiment, zu Prem. Lieuts. befördert. v. Wasielewski, Hauptm. und Art. Offiz. vom Platz in Pillau, in das 1. Art. Regt. versetzt. Jaenecke, Hauptm. und Comp. Chef vom 1. Art. Regt.ü, zum Art. Offiz. vom Platz in Pillau; v. Wenckst ern, Hauptm. vom 1. Art. Regt, zum Comp. resp. Battr. Chef ernannt. v. Freyhold, Hauptm. von dems Regt., unter Ernennung zum Comp. Chef und Stellung à la snite des Regts., zur Feuerwerks-Abtheil. ver⸗ setzt. Gerhards, Matthiaß II., Pr. Lts. von dems. Negt., zu Hauptl. Gerber, Jacobi J., Kaunhoven II., Sec. Lts. von dems. Regt., zu Pr. Lts. befördert. Grabe, Pr. Lt. von demselben Regiment, unter Beförderung zum Hauptmann in das J. Artillerie-Regiment versetzt. Petz el, Hauptmann und Batterie-Chef vom 2. Artillerie-Negiment, zum Art. Offiz. vom Platz in Graudenz, Zöllner II., Waltsgott, Hauptl. von dems. Regt., zu Comp. resp. Battr. Chefs ernannt. Gallsbꝛgs, v. Dewitz, Pr. Lts. bon dems. Regt., zu Hauptl., Röhl II., Wasser⸗ fuhr, Reins dorff II., Sec. Lts. von dems. Regt., zu Pr. Lts. beför— dert. Bar. v. d. Goltz, Pr. Lt von dems. Regt., unter Beförderung zum Hauptm. in das 3. Artill. Regt. versetzt. Wiesing, Hauptm. und Comp. Chef v. 3. Art. Regt., zum Artill. Offiz. hom Platz in Wittenberg, Stelzer, Kreyher, Pilet, Hauptl. vom 3. Art. Regt., zu Comp. resp. Battr. Ehefs ernannt. Büsching, Corsep, Pr. Lts. von dems. Regt., zu Hauptleuten, Wendt, Müller J., Sec. Lieuts. von dems. Regt. , zu Pr. Lts. befördert. Erdmann, Hauptm. und Art. Offiz. vom Platz in Torgau, in das 4. Art. Regt. versetzt. Borkenhagen, Hauptm. und Comp. Chef vom 4. Art. Regt., zum Art. Offizier vom Platz in Torgau, Hannemann, Hauptm. von demselben Regt. zum Comp. resp. Battr. Chef ernannt. Kipping, Pr. Lt von demselben Regt, zum Hauptm., Caspaxri, Sec. Lieut. von demselben Regt, zum Prem. Lieut. befördert. v. Seel, Hauptm. und Artill. Offiz. vom Platz in Minden, Arnold, Hauptm. und Art. Offix hom Platz in Wittenberg, Gr. v. Wengersky, Hauptm. und Artill. Offiz. vom Platz in Glatz, in das 5. Artillerie— Negiment versetzt. Böckner, Hauptmann und Batterie-Chef vom 3. Artillerie- Regiment, zum Artillerie-Offizier vom Platz in Minden, Schaumann, Hauptmann u. Comp. Chef von demselben Regt., zum Artill. Offiz. vom Platz in Glatz, Drabich, Coester, v. d. Burg, Hauptl. von demselben Regt., zu Comp. resp. Batterie⸗ Chefs ernannt. Baron v. Buddenbrock, Hauptmann von demselben Regt., unter Ent— bindung von dem Kommando als Adjutant der 3. Artill. Insp., in das Garde- Artill. Regt. versetzt. Graf v. Pfeil, Selle, Wilhelmi, Neiche, Prem. Lts. vom H. Artill. Regt.,, zu Hauptl., Hartmann, Nichter II., Philipp, Anders, Schönfelder, Sec. Lts. von demf. Regt, letzterer unter Versetzung in das 6. Artill. Regt., zu Premier— Lieutenants besördert. Schroeter, Hauptmann und Comp. Chef vom . Artillerie- Regiment, zum Artillerie- Offizier vom Platz in Schweidnitz, Rieger, Heller, v. Wahlen-Fürgaß, Hauptl. von dems. Regt., zu Comp. resp. Battr. Chefs ernannt. v. Garezynski, b. Schweinichen, Le Bauld de Nans, Pr. Lis. von dems. Regt, zu
Hauptl, Müller, gindler, Sec. Lts. von dems. Negt, zu Pr. Lts. be—
fördert. Broecker, Hauptm. und Comp. Chef von der Feuerwerks⸗ Abth., unter Belassung à la suite des 6. Artill. Regts, zum 2 meister eraannt. Storp, v. Gontard, Bar. v. Eynatten'I., Haupl. bom T. Artill. Negt., zu Comp. resp. Battr. Chefs ernannt. d. Flo⸗ to w, Pr. Lt. 2 la suite des 7. Artill. Regts., und von der komb. Festungs · Artill. Abth., unter Beförderung zum Hauptm., in das Regt. einrangirt. v. Graevenitz, Pr. Lt. vom J. Artill. Regt, unter Stellung à la suite des 4. Artill. Regts, zur komb. Festungs⸗Ärtill. Abth. versetzz. v. Fragstein-Niems dorf, Pr. Ct. vom 7. Artill. Negt., zum Hauptm.,, Sommer, v. Friderici- Steinmann, Sec. Lts. bon dems. Regt, zu Pr. Sts. befördert. Buchwald, zauptm. und Batterie⸗ Chef vom 8. Artillerie⸗Regt., zum Artill. Offizier vom Platz in Erfurt,
Hildebrandt, Fastnagel, Hauptl. bom 8. Art. Regt., ersterer unter Entbindung von dem Kommando als Adjutant der 4. Artill. Insp., zu Comp. resp. Batterie⸗Chefs ernannt. Pahlke, Sabel, Pr'? tz. von
dems. Regt, zu Hauptl., Back, Seconde-Lieutenant von demselben Regi—
ment, zum Premier⸗Lieutenant befördert. Breusing, Sec. Lt. à la suste des 8 Artill. Regts. und von der komb. Festungs-Artill. Abth., unter Beförderung zum Pr. Lt., in das Regiment einrangirt. Tuckermann,
Sec. Lt. vom 8. Artill. Regt., unter Stellung à la suite des Regts., zur komb. Festungs⸗Artill. Abthl. versetzt.
Abschiedsbewilligungen ze. J Den 24. Juni.
Nücker, Sec. Ct. a. D., zuletzt im 5. Inf. Regt, in die Kategorie derjenigen Offiziere gestellt, welche mit Vorbehalt der gesetzlichen Dienst— pflicht aus dem stehenden Heere geschieden sind.
Den 28. Juni. bv. Witzleben, Oberst und Commandeur des 1. Garde⸗Ulan. Regts., wegen, Invalidität der Abschied mit der Regts. Uniform und Pension hewilligt. Erbprinz Heinrich XIV. Reuß, Sec. Lt. à Ua suite des 1. Garde⸗Regts. z. F., unter Verleihung des Charakters als Hauptm. mit der Erlaubniß zum Tragen der Regts. Uniform, der Abschied bewil— ligt. v. Kramer, Sec. Lt. 4. D., zuletzt im 7. Inf. Regt, in die Kategorie derjenigen Offiz. gestellt, welche mit Vorbehalt der gesetzlichen Dienstpflicht aus dem stehenden Heere geschieden sind. ; 4 Den 239. Juni.
. Prinz Otto zu Salm-⸗-Horstmar, Sec. Lt. a. D., zuletzt à la suite des 11. Hus. Regts., als Sec. Lt. 2 la suite der Armee wieder an— gestellt und ihm gestattet, in diesem Verhältniß die Uniform des 11. Hus. Regts. zu tragen. ;
Veränderungen in der Armee für die Dauer des Kriegs— Zustandes.
Mittelst Allerhöchster Kabinets-Ordre vom 28. Juni.
v. Colomb, Major und Commdr. des 2. Garde - Candw. Kas- Regts., in gleicher Eigenschaft zum 1. Garde⸗Ulan. Regt. versetzt. Mi⸗ rus, Major vom Generalstabe der 1. Garde⸗Inf. Divis.s, zum Comman« deur des 2. Garde⸗Landw. Kab. Regts. ernannt. v. Ober nitz, Major aggr. dem 1. Garde⸗RNegt. z F., unter Belassung in seinem Verhältniß als persönlicher Adjutant des Prinzen Friedrich Wilhelm von Preußen Königliche Hoheit, mit der Führung der Geschäfte des Generalstabsoffiz. der 1. Garde⸗Infanterie⸗Division beauftragt.
W ichtantlich es.
Preußen. Berlin, 9. Juli. Das Post-Dampsschiff „Geiser“, aus Cronstadt am 7ten d. M. abzegangen, ist in Stettin gestern Vormittag mit 26 Passagieren eingetroffen.
Unter den Letzteren befinden sich Graf Essen und Baron von Akerjhelm.
Swinemünde, 7. Juli. Von unserer Flotte liegen augen⸗ blicklich hier im Hafen „Gefion“, „Danzig“ und „Frauenlob“, und auf der Rhede die „Thetis“, welche Letztere jedoch zur Uebung in See gehen wird. Gestern Nachmittag erhielt der bisherige Kom⸗ mandant der „Danzig“, Capitain v. Bothwell, eine Depesche von Berlin, burch welche er nach dort zur Admiralität berufen wird. (Osts. 3
SGldenburg, J. Juli. Durch das heutige Gesetzblatt wird die mit dem Landtage vereinbarte llassen⸗- und klassifizirte Ein— kommensteuer für unser Herzogthum eingeführt. Der Ertrag dieser Steuer, die übrigens nicht als eine durch die gegenwärtigen Zeitverhältnisse erforderlich gewordene Art von Kriegssteuer anzu⸗— sehen ist, wird bei einer Einwohnerzahl des Herzogthums von pl. min. 230,000 auf etwa 150,000 Thaler angenommen. Es ist bemerkenswerth, daß bisher im Herzogthum neben der Grundsteuer irgend eine direkte Steuer, sei es Gewerbe⸗ Steuer, Kapitalsteuer, Kopfsteuer, oder wie sie sonst heißen möge, überall nicht existirt hat. Dadurch erhält diese erste nicht auf Grund und Boden ruhende direkte Steuer eine besondere Bedeutung. Eine weitere Bedeutung ist derselben dadurch gegeben, daß zugleich in einem besonderen Gesetze die Bestimmung getroffen ist, wonach alle von Seiten der Gemeinden für ihre Zwecke umzu— legenden Einkommen- oder Vermögensteuern künftig nicht mehr be⸗ sonders ermittelt, sonbern nur nach Maßgabe jener staatlichen Steuer sollen ausgeschrieben werden. Das Gesetz tritt mit dem 1. Oktober d. J. in Wirksamkeit. (Wes. Ztg.) .
Sachsen. Dresden, 8. Juli. Der päpstliche Minister des Handels, der schönen Künste und der öffentlichen Arbeiten,