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Für die Zahlung der Zinsen haftet der Reinertrag der Bahn. 6 an f n fu, der Zinsen nachträglich die Garantie des Staales einkreten, so werden bie Obligationen demgemaͤß mit einem Garantiestempel versehen werden.
Die Inhaber der Prioritäts⸗ Obligationen sind nicht befugt, die Zahlung der darin vorgeschriebenen Kapitalbeträge anders, als nach Maßgabe der im §. 3 enthaltenen Amortisations⸗Bestimmun⸗ gen, zu fordern, ausgenommen ö
a) wenn die Zinszahlung für verfallene und vorschriftsmäßig präsentirte Zins-Coupons länger als drei Monate un— berichtigt bleibt;
b) wenn die im J. Z festgesetzte Amortisation nicht innegehalten wird.
In dem Falle zu a. bedarf es einer ündigungsfrist nicht, sondern das Kapital kann von dem Tage ab, an welchem dieser Fall eintritt, zurückgefordert werden, und zwar bis zur Zahlung des betreffenden Zins-Coupons.
In dem unter b. bezeichneten Falle ist jedoch eine dreimonat⸗ liche stündigungsfrist zu beobachten; auch kann der Inhaber einer Prioritäts-Obligation von diesem stündigunsrechte nur innerhalb dreier Monate von dem Tage ab Gebrauch machen, wo die Zah— lung des Amortisations⸗-Quantums hätte stattfinden sollen. — In allen Fällen des vorstehenden Paragraphen ist eine gesetzliche In— verzugsetzung nothig, um die an den Verzug geknuͤpften Folgen eintreten zu lassen. 3.8
Die in diesem Privilegium vorgeschriebenen öffentlichen Be— kanntmachungen müssen in die im §. 26 der Statuten der Rhein— Nahe⸗Eisenbahn⸗Gesellschaft (GesetzSammlung S. 791) bezeichneten Blätter eingerückt werden.
Sollte eines dieser Blaͤtter eingehen, so bestimmt die Direction mit Genehmigung Unseres Handels-Ministeriums dasjenige Blatt, welches an dessen Stelle treten soll.
Zu Urkund dieses haben Wir das gegenwärtige landesherr— liche Privilegium Allerhöchst eigenhändig vollzogen und unter dem Königlichen meg ausfertigen lassen, ohne jedoch den Inhabern der Prioritaͤts-Obligationen in Ansehung ihrer Befriedigung eine Gewährleistung von Seiten des Staales zu geben oder den Rechten Dritter zu präjudiziren.
Gegeben Schloß Babelsberg, den 18. Juli 1859.
(L. S) (gez) Wilhelm, Prinz von Preußen, Regent.
(ggez von der Heydt.
von Patow.
A. JJ
Thaler oder Gulden süddeutscher Währung.
Inhaber dieser Obligation hat einen Antheil von Thalern preußisch Courant oder Gulden süddeutscher Währung an der mit Allerhöchster Genehmigung und nach den Bestimmungen des umstehenden Privilegiums gemachten Änleihe der Rhein⸗Nahe⸗Eisenbahn⸗Gesellschaft.
Die Zinsen mit vier und einem halben Prozent für das Jahr sind gegen die am 2. Januar und 1. Juli jeden Jahres zahlbaren albjähri⸗ gen Zins⸗Coupons zu erheben.
den.... ten
Direction. (L. S.)
Der Rendant (Unterschrift.)
Mit dieser Obligation sind, für den Zeitraum vom Isten 1860 an gerechnet, zwanzig halbjährige Zinscoöoupons Nr. 4 bis J nebst einem Talon ausgegeben. Die Ausgabe der zweiten Serie von Coupons erfolgt an den Inhaber des Talons gemäß §. 1 des Privilegiums.
anuar
ö z. Zins ⸗-Co upon A*
Thaler .
. üddeutscher Währung.
Thaler preußisch Courant oder Kreuzer
sůddeutscher i ö ,,, . als halbjährliche Zinsen vom
G ab an den durch öffentli — ⸗
z in ze e ch öffe . Bekanntmachung zu bezeichnen Dieser Zins⸗Coupon wird ungültig und werthlos, wenn er nicht
binnen Vier Jahren nach d a fei ; ö ö sentirt wird. Jah ch dem Fälligkeitstermine zur Zahlung prä
Kreuzer
n. Faesimile.
. Talon zur Rhein⸗Rahe Cisen bahn Obligation
1338
J g are. gegen bei der unterzeichneten Dirertion kein Widerspruch eingeht, an den durch öffentliche Bekanntinachung bezeichneten Stellen die (zweite) Seri der Zins⸗-Coupons zur oben benannten, über Thlr. oder Gulden lautenden Prioritäts⸗Obligation. — k den ten 8 n. (L. S.) Facsimile. Ausgefertigt:
Ministeriun für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Verfügung vom 22. Juli 1859 — betreffend die Postverbin dungen zwischen Wien und sonstantinopel.
Neben den bisherigen wöchentlich zweimaligen Postberbindun— gen zwischen Wien und Konstantinopel (Abgang aus Wien Mon— tag und Donnerstag 65 Uhr früh) ist für die Zeit der Dampfschiff— ahn noch eine dritte Verbindung zwischen den genannten Orten in der Weise hergestellt worden, daß die Abfertigung aus Wien jeden Montag, Abends, stattfindet und die Korrespondenz auf dem Wege über Arad, Hermannstadt, Bukarest, Rustschuk, Varna und weiter mit dem Lloyd⸗Dampfschiffe am zweiten darauffolgenden Dienstage nach Konstantinopel gelangt.
Berlin, den 22. Juli 1859.
General- Post⸗Amt. Schmückert.
Mtinisterium der geistlichen, Unterrichts, und Medizinal⸗Angelegenheiten.
Königliche Bibliothek.
In der nächsten Woche vom 1. bis 6 August, findet, dem §. 24 des gedruckten Auszuges aus der Bibliothek-Ordnung gemäß, die allgemeine Zurücklieferung aller aus der Königlichen Bibliothek entliehenen Bücher statt. Es werden daher alle diejenigen, welche Bücher der Königlichen Bibliothek in Handen haben, hierdurch auf— gefordert, solche während dieser Zeit in den Vormittagsstunden zwischen 9 und 12 Uhr, gegen die darüber ausgestellten Empfang⸗ scheine zurückzuliefern. Die Zurücknahme der Bücher erfolgt nach alphabetischer Ordnung der RKamen der Entleiher und zwar von A.-—-H. am Montag und Dienstag, von J— R. am Mittwoch und Donnerstag, und von S. — 3. am Freitag und Sonnabend. Berlin, den 25. Juli 85g. .
Der Königliche Geheime Regierungs-Rath und Ober⸗Bibliothekar Pertz.
Kriegs⸗Ministerium. B eln n mn ch ng. Wohlthätigkeit.
Der hierselbst im Jahre 1820 verstorbene Mäkler Leffmann David hat in einem Nachtrage zu seinem im Jahre en errich⸗ teten Testamente für hülfsbedürftige, in den Feldzügen von 1813 — 15 blind gewordene Krieger ein Legat von jährlich Zwei Hundert Thalern. aus der Masse, so lange solche dauern wird, ausgesetzt.
; Wie alljährlich geschehen, so ist auch in diesem Jahre dies Legat wieder zur Zahlung gelangt, und es sind davon 50 erblin— dete Invaliden mit dem Betrage von je 4 Thlr. bedacht worden.
Das Friegs-Ministerium fühlt sich gedrungen, bieses Aktes kö n,. ö , von Neuem, so wie der gegen—
9 den betreffenden Empfängern dadur J = that öffentlich Erwähnung zu . .
Berlin, den 21. Juli 1859.
striegs⸗Ministerium. Abtheilung für das Inbalidenwesen. bv. Sommerfeld.
Angekommen: Der Fürst bon Pleß, von Groß⸗Pleß.
Berlin, 25. Juli. Se. Königliche Hoheit der Prinz-Reae
haben, im Namen Sr. Majestät . Hie g en el Dem Geheimen Regierungs-Kath außer Dienst Volk zu Erfurt bie Erlaubniß zur Anlegung des von Seiner Heiligkeit dem Papste ihm verliehenen Ritter⸗streuzes des St. Gregortus-Ordeng zu er⸗
theilen.
1389 NM icht amtliches. Hauf dem hiefigen Bahnhofe ein und fuhren nach einem halbstündi—
Preußen. Potsdam, 25. Juli. Ihre Majestäten der König und die Königin wohnten gestern Vormittag nebst Ihren Königlichen Hoheiten dem Prinzen und der Prinzessin Friedrich Wilhelm, der Prinzessin Friedrich Karl, dem Prinzen Albrecht (Sohn) und der Prinzessin Alezandrine dem Gottes⸗ dienste in der Friedenskirche bei.
— Seine Königliche Hoheit der Prinz-Regent nahmen vorgestern auf Schloß Babelsberg den Vortrag des, Wirklichen Geheimen Raths Illaire und später den des Kriegs-Ministers, des General⸗Majors Freiherrn von Manteuffel, General⸗Majors von Alvensleben J., Oberst-Lieutenants von Dewall unter Hinzuziehung des General-Majors von Voigts-Rhetz und des Oberst⸗-Lieutenants von Hartmann entgegen.
Lippe. Bückeburg, 20. Juli. Am heutigen Tage wurde Ihre Duichlaucht die Frau Erbprinzessin zu Schaumburg-Lippe, geborne Prinzeffin von Waldeck und Pyrmont, von einem gesunden Prinzen glücklich entbunden. (Köln. Ztg.)
Sachsen. Leipzig, 23. Juli. Mit dem heute feüh von
Dresden hier eintreffenden Kurierzuge kam eine Anzahl franzöfischer Kriegsgefangener mit an, wie es heißt, etwa 140 Mann. Von hier
gingen sie nach ganz kurzer Rast auf der Verbindungsbahn nach, dem bairischen Bahnhofe über, von wo sie weiter fuhren. (D. A. 3.) Regimenter und damit also auch Schweizer gegen Schweizer kämpfen
Hessen. Kassel, 23. Juli. Heute Mittag hat der Vor— stand des Ministeriums des Innern, Staatsrath b. Stiernberg, in öffentlicher Sitzung der Zweiten Kammer kraft allerhöchsten Auf— trags die Vertagung derselben auf drei Monate verkündigt. In der Ersten Kammer wird derselbe Akt heute Nachmittag vorgenom— men werden. Der vor einigen Tagen erwähnte Antrag des Ab—⸗ Wer bneen Herrlein, dessen Berathung auf der heutigen Tages—⸗ Ordnung stand, und welchen der Finanz-Aasschuß in folgender Fassung anempfohlen hatte: Die hohe Staatsregierung aufs angelegentlichste und dringendste zu er⸗ suchen, schnellmöglichst bei den marschbereit gemachten Truppentheilen eine Beurlaubung mindestens bis zur gewöhnlichen etatsmäßigen Dienst⸗ stärke anzuordnen, auch alle für die angeordnet gewesene Marschbereit⸗ schaft beabsichtigten Ausgaben zu sistiren,
ist also unerlebigt geblieben. (Fr. P. Ztg.)
Frankfurt, 23. Juli. Am 2. Juli hatte die Bundes⸗ Versammlung die Aufstellung eines Obfervations corps am Oberrhein beschlossen. Dasselbe sollte aus dem 7. und 8. Bundes⸗ Armee⸗-Corps gebildet und von einem von der bayerischen Regierung zu bezeichnenden, aber dem Bunde zu verpflichtenden, höheren Mili⸗ kair befehligt werden. Er sollte in stetem Zusammenhange mit der von Preußen beabsichtigten Aufstellung am Mittelrhein bleiben, zu welcher, insoweit sie auf außerpreußischem Bundesgebiete erfolgen sollte, die Genehmigung des Bundes ausgesprochen wurde.
In dem Ausschußberichte, welcher diesem Beschlusse zu Grunde lag, war auf die Nothwendigkeit hingewiesen, eine allgemeine Mo⸗ bilisirung der ganzen Bundesarmee und die Herstellung eines ein⸗ heitlichen Oberbefehls über dieselbe herbeizuführen. . In— dieser Richtung wurden in der Sitzung vom 4. Juli von Preußen und in der Sitzung vom 7. Juli von Oesterreich Anträge gestellt, deren bundesgemaͤße Würdigung durch die unmittelbar darauf eintreffenden Nachrichten vom Waffenstillstande und von der Unterzeichnung der Friedens-Präliminarien aufgehalten werden
mußte.
gierung die Mittheilung, daß am 12. Juli zu Villafranca Friedens⸗ präliminarien unterzeichnet worden seien, nahm in Folge dessen ihren Antrag vom 7. Juli zurück, und beantragte nunmehr die Zurückführung der Kontingente und Festungen des Bundes auf den Friedensstand. In derselben Sitzung ließ auch die preußische Re⸗ gierung ihren Antrag vom 4. Juli zurückziehen und beantragen, den Bundesbeschluß vom 2. Juli außer Wirksamkeit zu setzen. Diesen neuerlichen Antragen gemäß faßte die Bundesversamm—
und Festungen des Bundes in Friedensstand zurückzuversetzen und alle g un 23. April d. J. in entgegengesetzter Richtung gefaßten Beschlüsse außer Wirksamkeit treten zu lassen, indem sie von der Ansicht ausging, daß seit der Beendigung des Kampfes in Italien für den Bund kein Grund zu militairischen Maßregeln mehr vorliege.
. den Sitzungen bieses Monats wurden auch die Rechnungen und Nachweisungen über die Verwaltung der Bundesfestungen
Ulm und Mainz im Jahre 1858 und die ekatsmäßigen Dotgtionen
derselben für das Jahr 1859 genehmigt, und verschiedene Privat⸗ Eingaben erledigt. (Fr. J.)
Württemberg. Stuttgart, 23. Juli,. Heute Mittag
trafen 1300 Mann baierischer Truppen, vom Rheinkreise kommend,
In der Sitzung vom 165. Juli machte die österreichische Re⸗
gen Aufenthalte nach Ulm weiter. Ulm, 22. Juli. Heute Vormittag fuhr Se. Majestät der Fönig von Baiern — von der Heerschau von Nersingen kommend — in unsere Stadt ein, begab sich zur Besichtigung der Festungs⸗ werke auf die Wilhelmsburg, worauf er ohne Aufenthalt unfere Stadt wieder verließ. (U. Sch.)
Bayern. München, 21. Juli. Sämmtliche Offijiere und Militagirbeamte des Hauptquartiers begleiten den Feldmarschall Prinzen starl, dessen Abreise diesen Nachmittag erfolgte; eine Stunde spaͤter hat auch Se. Majestät der König die Fahrt nach Günzburg angetreten. (N. C.)
Schweiz. Bern, 20. Juli. Die den Mitgliedern der Bundesversammlung mitgetheilte Botschaft des Bundesraths spricht sich über die Motive zum Gesetze, welches dem Fremdendienste der Schweizer ein Ende machen soll, wie folgt, aus:
Die neuesten Erscheinungen in Italien machen es der Schweiz zur Pflicht, zu wirksamen Maßnahmen zu schreiten. Wenn die Fremden Regimenter in Rom und Neapel auch mit Unrecht Schweizer-Truppen ge⸗
nannt, wenn die darin dienenden Schweizer auch gegen die Gesetze des
Bundes angeworben wurden, so ist dennoch nicht zu läugnen, daß die fraglichen Truppenkörper in Italien als Schweizer-Regimenter allgemein gelten und die Schweiz dafür verantwortlich gemacht wird; dazu kommt
die Thatsache, daß auch bei der französischen Armee in Italien Fremden—
Regimenter sich befinden, wovon eines vorherrschend aus Schweizern zu— sammengesetzt ist. Je nach der weiteren Entwickelung des Krieges könnte also der Fall leicht eintreten, daß Fremden⸗Regimenter gegen Fremden⸗
müßten. Diese bedauerlichen Vorkommnisse früherer Zeiten dürfen im Interesse der Würde und Moral der Schweizer Nation sich nicht wieder⸗ holen.
— 21. Juli. Die Verhandlungen des Nationalrathes nahmen heute einen etwas lebhafteren Verlauf. Als erster Gegenstand war die Neutralitäts⸗Politik des Bundesrathes an der Tagesordnung. Die Kommission beantragte Zustimmung zum Beschlusse des Stände⸗ rathes, d. h. unbedingte Genehmigung, und diese wurde ertheilt. Nun folgte das Gesetz über den Fremdendienst. Die Kom⸗ mission beantragte Veischiebung. Im Verlaufe ber Debatte schien sich den Kommissionsgliedern die Ueberzeugung aufzudringen, die Stimmung des Rathes sei für die beschleunigte Erlassung des Ge— setzes, und der Verschiebungs-Antrag wurde zurückgezogen. Die Berathung des Gesetzes selbst wird wahrscheinlich nächste Woche stattfinden. (ftöln. Ztg.)
Niederlande. Haag, 21. Juli. Der Abgeordnete von Limburg interpellirte in der Zweiten Kammer den Kriegs⸗Minister über die Absichten der Regierung in Bezug auf die zum deutschen Bundes-Kontingente einberufenen limburgischen Truppen, hei welcher Gelegenheit die Wünsche der Limburger, von dem deutschen Bunde getrennt zu werden, lebhaft besprochen wurden. Die Regierung ist auf den letzten Punkt zwar nicht eingegangen, doch ward ihr wieder— holt ans Herz gelegt, keine Gelegenheit vorbei gehen zu lassen, um der unnatürlichen Doppel-Stellung jener rein niederländischen Pro⸗ vinz ein Ende zu machen und fie vom Bunde abzuscheiden. Der Abgeordnete Thorbecke verwies dabei auf den Zwiespalt im Herzen der Bundes⸗Versammlung selbst und meinte, es erscheine ihm nicht nöthig, bei wiederkehrender Gelegenheit sich mit der Bereitstellung des Üimburgischen Kontingentes allzu sehr zu beeilen. — Eine an⸗ dere Motion, welche dahin ging, der Regierung kund zu geben, daß die Kammer es unter den gegenwärtign Umftänden für erwünscht erachte, die Mannschaften der Aushebungen von 1856 und 1857 schleunigst zu entlassen, ward mit überwiegender Mehrheit ange⸗ nommen. (Köln. Ztg.)
Belgien. Brüssel, 22. Juli. In Bezug auf die Kosten, welche 26 Ausbau des antwerpener Festungs⸗-Systems nach der gegenwärtig offiziellen Berechnung verursachen wird, ist der Vetrag auf 18,927, 006 Fr. veranschlagt, für deren Beschaffung 29 Millio— nen aus dem Anlehen von 45 Millionen verwandt, 10 Millionen durch die Stadt Antwerpen beigesteuert und die restirende Summe von 18, 92,000 Fr. auf dem Wege der gewöhnlichen Hülfsquellen
des S — estritten werden sollen. lung in der Sitzung vom 21. Jul! den Beschluß, die Kontingente des ln che, nen n,,
— 23. Juli. De Potter, der Vaker der Rebolution von 1830, ist gestern im 79. Lebensjahre zu Brügge gestorben. Seit dem Tage, an welchem er sein Mandat als Mitglied der provi— sorischen Regierung in die Hände des National-öongresses nieder= legte, hat De Potter einer jeden aktiven Betheiligung an der Politik seines Vaterlandes auf immer entsagt. (Köln. Ztg.)
Großbritannien und Irland. London, 22. Juli.
In der gestrigen Oberhaus-Sitzung beantragte der Lord-Kanzler
le zweite Lefung der Bill, welche sich auf den für, Ehescheidungssachen n, . en ehe bezieht. Der Gesetzentwurf dringt auf Verstärkung der Richterzahl, da die jetzigen Richter zu sehr mit Geschaͤften überhãuft seien. Ferner soll dem Gerichte die Ermächtigung ertheilt werden, in be⸗ sonders anstößigen Fällen die Sache bei verschlossenen Thüren tz 6 handeln. Die zweite Lesung erfolgt. Es fommt hierauf der Zustand de