160
Berliner Börse vom 27. Juli 1859.
mtlicher ine, Fonds- und Geld-Cours.
isehhahn-Actien.
Brf. Eld. If Br.
Wechsel- Cos. Pfandbriefe.
/ ; ; J Kur 1421 Kur- Neumärk. 2M. 141 do. do.
Kurz 150! Ostpreussische ... . . . ;
Amsterdam 250 FI. und dito 250 FI. Hamburg. . . . . . . . 300 M. 4 300 M. 2 M. 1487 London.. 1 LB G. 3M. barini;,. 300 Fr. 2 M. Wien, österr. Währ. 150 FI. 8 L. 23 dito 159 FI. 2 M). Si 815
Augsburg säüdd. W. 1090 FI. 2 M. 56 2456 26.8. . FrRf. a. NM. sid d. W. 100 kl. 2 M. 56 2656 22 Vom Staat garantirte Leipzig in Cour. im 14 ThlI. . 9 ö
GJ j s, Posensche
CC = —— O
Fuss 100 Thlr M. 99 Westpreuss. ... ... .. 33 betersburg 100 S. R... W do.. l
. 955 94 Bremen 100 Th. G. . . 8
107
*
D
. .
Rentenbrießfe.
Kur- und Jeumärk. 11 Pommersche . . . . . Posensche
Econel s- Cc ꝶ 3s.
Freiwillige Anleihe 4 J .
Staats- Anleihe von 1859... 5 — Ereussische ...... 1 —
Staats- Anleihen v. 850, 1852, khein- und Westph. d- g,
1851, 1855, 185745 975 . Sãchsis che 4 9
dito von 1856 44 ö 77 4 git Wm 166 4. Pr. Bk. Anth. Scheine 4
Staats-Schuldscheine . . ...... 37 83. 8 ; 12
Prämien- Anl. v. 18552 100 Th. 3 115, 114 ö rie drichsd 0
Kur- u. Neum. Schuldverschr. 37 , . ronen--
OQder-Deiehbau-Obligationen . 47 Andere Goldmünzen,
Berliner Stadt-Obligationen 41 2 5 Thlr
do. do. 3
Schuldverschr. d. Berl. Kaufm. 5 101.
108
GlId. do.
do. do.
94 Berg. Märk. Litt. do. do. Litt.
do. do.
; do. Düsseld.-Elbt. do. do. do. (Dortm. -Soc do. do. Berl. Anh. Litt. A. u do. Litt. do. do. do. do.
go., do.
do. Litt. Litt. zerlin-Stettiner
do. (0.
do. do.
1 (10.
do. 15. 1. G
/ los, C öln- Crefelder do.
Münxzpreis des Silbers bel der Königl. Münze.
Das Pfund fein Silber
bei einem FEeingehalte von 0,980 und darüber bei einem Feingehalte unter 0, 9so
do. 40. .
g . . 40 do.
Aachen-Düsseldork. . 3. — Prioritäts-4 — II. Emission 4 III. Emission 4! Aachen — Mastriehter, do. Prioritäts- 4 do. II. Emission 5
II. Se 84) 4 II. Se
B erlin-IIamburger.. Prior. täts- 47 II. Ein. 45 Berlin -Potsd. «- Magd. Prior. Ohlig. 41
Prior. Oblig. 47 7 riU 4 81 Bresl. Schw. - Freih.
zrieg-Neisse ,.. . .. .
mn. 5 . m. 4
do. 4 88 IV. do. 4 7935 7 Magdeb. -Halberst. . . — Magdeb. -Wittenb. ..
1 Br. G
81 88
21 2 1
a. B.
do. Prigritäts-5 II. Se do. III. S. v. St. 3! g
rie 5 Aar.
Pr.
rie 5
I 33 l
rie 4 . C.
Prioritäts- 4
4 96 9 = Ilioz lig
9 6.43 3951
10063
973
877 d.
.
.
1241 12.
1 3 do. Prioritäts- 0hlig. . 3
1
99
877 do.
72 * 3 5 *.
Id. Ef B.
Prioritats- 4 ö / 3
Magdeb. Münster-Ilammer . .. 4 Niederschles. Mark. do. Prioritts- 4 0 do. Conv. Prioritäts- 4 do. do. do. IV. Serie 5 Niederschl. Lweigh.
do. (Stamm-) Prior. 5 Obersehl. Litt. A. u. C.
do. Prior. do. do. do. do. do. do. do. do. Lätt. Oppeln - Tarnowitzer,
Prinz Wilh. (St. V.) do. Prior. Il. Serie 5 55 d0. do. II. Serie 5 do. do. Rheinische do. (Stamm-) Prior.
Litt. Litt. Litt. Litt.
do. vom Staat
Rhein- Nahe
gal.
do. Prioritäts- do. do 3, Stargard-Posen ... .. 31 do. do.
g .
Wilh. (Cosel-0dbg.) (Stamm-) Prior. 4 di do. do. do. 5
do. Prioritäts- 4
J
73 4d0.
III. Serie 4
do. Litt. 1 ;
III. Serie 5
Prioritäts- 4 II. Emission 4
do. 45 prior. G0hlig. 4
III. Serie 41 IV. Serie 4
2
614 Emission 4
89.
101
Rhrt.-Crf.- Kr. db. . 3 244 II. Serie 4 III. Serie 13
79 78
90
106 105 1067 99.
955 .
** —
Michtamtliche Votirungen.
. T vp. F T -f Ausländ. Eisenb.- Stamm- 4Actien. msterdam - Rotterdam 4 . - Altona 4 —
ite. 44 .
n-Bexbach 4 138
inz-Ludwigshafen ..“ 66
eustadt - W elssenDdure
Inländ. Fonds. Kass. Vereins-Bk. Act. 4 Danziger Privathank. .. 4 = Königsberg. Privatbank 4 8 Magdeburger do. 4 / Posener do. 4 733 72
53
—
Dise. Commandit-Anth. 4 Sehles. Bank-Verein. .. 4 Fabrik v. Eisenbahnbed. 5
.
eRbürger
1b. (Friedr. Wilh.)
8 F kö Ha Ie Rah Tanz. Staats Dann
*
* . — *r
3
Ereuss. Eisenb.“ Quittungsbogen.
II. Em. 5
Ausl. Prioritäts- Actien. ordb. (Friedr. Wilh.) 5 1g. Oblig. J. de Est 4 16. Samb. et Meuse 4 OQester. franz. Staats bahn 5
Rheinische
sa
Berl. Hand. Gesellsch. d 279i 744
J.
Braunschweiger Bank. . Bremer Bank
1 1 f Leipziger Credithank. . Meininger Credith. . . . . Norddeutsche Bank ... 0Qesterreich. Credit. . . . Thüringer Bank. ...... Weimar. Bank. . . ..... Oesterreich. Metall. . . . do. Nati onal-Anleihe
Russ. do.
Stiegl. 5. Anl. do. 6. Anl.
Ausländ. Fonds.
. Coburger Creditbank. . Darmstädter Bank Dessauer Credit .. .. ....
do. Prm.-Anleihe . . ..
100
5
Russ. v. Rothsehild Lst.“ do. Engl. Anleihe. . . do. Poln. 1 Gr ö de h og nn Poln. Pfandbr. in S. -R. 4
do. Part. 500 FI.
75 Dessauer-Prämien-Anl. 3
Hamb. St. Präm. - Anl.
2 Lübecker Staats-Anl. .. 4! 3 Kurhess. Pr. 0Obl. 40 Th.
JJ Span. 395 inl. Schuld. .! . steigende,
Industrie - Actien.
J *
5 107
Hoerder Hüttenwerk . . 5 . 5
Schatz- Ohl. 1
. * .
Staats-Anleihe von 1859 102 2 gem. Lit. B. 110 2a 111 gem. Rhein-Nahe 457 a 46 gem. Franz. Staatsbahn 148 a 149 a 1487 gem. do. 5 pror. Erior. 251 be. a S7 gem. Oestr. National-Anleihe 66 a a d gem.
** e nkra. gesterige keste Haltung und deren Course erkuhren meistens von neuem eine Steigerung. Ereüssische Fonds zum Theil höher bezahlt, auslän- dische ohne Veränderung. Bank- und Credit - Effekten waren im All- gemeinen in schwachem Verkehr.
t eriiner Getreidehörge vom 27. Juli.
Weizen loco 40— 70 Thiz,
Kotzsen loco 347 — 367 Thlr., Juli und Juli - August 333- B- Thlr. bez, u. Br. 345 G., August-September 35 — 34 — 347 Thlr. Un. G., 34143 Bre, September- Oktober 3 — 365 — 367 Thlr. bez., Br. G, Oktober - November 37 Thle, he, Narenber-Hezember 3734—
Thlr. bez Sarate, grosse und kleine 29 - 35 Thlr. Hater loco 24— 29 Thlr., Juli 253 - «»
Thlr. bez, Juli- August
7 Jun, ir Feen rann enen sesrauiefe ch 7. F
Ereussische Bank-Antheil-Scheine 1357 2 J36. gem. Mecklenburger 495 a 50 gem. Dis eonto- Commandit-Antheile 87 a g0 gem.
. ,
G6, 109 Br.
Br., 133 6.
Coursen.
Sept. Okt. 4 Thlr. Novbr.-Derzhr. 23 Thlr. Br. Füböl loco 107 Thlr. Br., Jeli u. Juli-August 10 Thlr. bez. u. August - September 107 Thlr. Br, 105 G., September- Q ktober 105 — 4 Thlr. bez. u. G., 1054 Br., Thlr. bez. u. Br.R, 103 6.
u. G
Roggen schliesst nach einigem Schw Kühöl in fester Haltung bei höheren Preisen. und Termine besser bezahlt.
. Berlin-Stettiner 100 a2 99 Nordbahn (Fr. Wilh.) 49 a 50 a 56
dr. ros Fr, ,
„Nov.- Dez. 13 - 3
gem.
Geste rr. Credit
Leinöl 11 Thlr., Liefer. 11 Thlr. Spixitus loco 187 —19 Thlr., bez. u. Br., 183 G., August-September 1819 - 7 Thlr. bez. 187 G., Septemb. - G6ktober 135 — 14 Thlr. November 14 Thlr. bez., Br.
Juli u. Juli- August 1815
bez., Br. u. G., Thlr.
gem. Okbersehles. Oesterreich.
87 a 865
ff *r
Oktober -November 105-3 . FPovember-Dezember 104-3 Thlr. bez. u.
— 3 Tur.
153 Br,
Oktober- bez. u.
anken zu gestrigen Sehluss- Spiritus loco
Berlin, Druck und Verlag der Königlichen Geheimen Ober- Hofbuchdruckerei. (Rudolph Decker.)
Das Abonnement detragi T* Sgr. sür das bierteljahr in allen Theilen der Monarchi⸗ ohne Preis - Erhöhung.
a
ren szischer
Alle post- Anstalten des An ⸗ und Aunlandes nehmen geßtellun an, sür gerlin die Eypeditian des — 33 Preu ßischen Staats- Anjeigers: Wilhelm s⸗Strase No. 34.
(nahe der Ceipnigersir)
MM 176.
Se. Königliche Hoheit der PBrinz⸗A egent haben, im Namen Sr. Majestät des Königs, Allergnädigst gernht:
Die Wahl des bisherigen Landesältesten, Schönitz auf Klein-Kloden, Fürstenthums-Landschaft für den sechsjährigen Zeitraum Johannis 1859 bis dahin 1865; so wie
Gemäß der von der Stadtverordneten⸗Versammlung zu Frank— furt a. .O. gelroffenen Wiederwahl den seitherigen Beigeordneten, Regierungs-Rath a. D. Wilcke, dachtem Amte zu bestätigen.
Majors a. D. von
bon
Privilegium wegen Ausgabe auf den Inhaber
lautender Obligationen der Stadt Düsseldorf
zweiter Serie, im Betrage von 100,000 Thalern. Vom 1. Juli 1859.
Im Ramen Sr. Majestät des Königs:
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Prinz von Preußen, Regent.
zum Direktor der Glogau-Saganer
für fernerweite 6 Jahre in ge⸗
Nachdem der Ober-Bürgermeister und die Stadtverordneten⸗
Versammlung der Stadt Düsseldorf darauf angetragen haben, daß derselben zur Bestreitung der stosten mehrerer gemeinnütziger An—
lagen gestattet werde, ein Darlehn von 160,000 Thalern, geschrieben Einmalbundert tausend Thalern Courant, gegen Ausstellung auf
den Inhaber lautender und mit Zns-Coupons versehener Obii—
gationen zweiter Serie, jede zu 1090 Thalern, geschrieben Einhundert
Thalern, aufzunehmen und bei diesem Antrage im Interesse der
Stadtgemeinde sowohl als der Gläubiger sich nichts zu erinnern
gefunden hat, so ertheilen Wir, in Geinaßbeit des §. ? des Geseßtzes vom 17. Juni 1833 wegen Ausstellung von Papieren, welche eine Zahlungsverpflichtung an jeden Inhaber enthalten, durch gegen— wärtiges Pripilegium die laͤndesherrliche Genehmi zung zur Emission der gedachten Obligationen unter nachstehenden Bedingungen:
1) Die Obligationen werden mit fünf Prozent jährlich verzinst und die Zinsen in halbjihrlichen Terminen gezahlt. Zur allmäligen Tilzung der Schuld werden jährlich Ein Pro— zent von dem Kapitalbetrage der emittitten Obligationen nebst den Zinsen der eingelösten Obligationen verwendet; der Stadt— gemeinde bleibt jedoch vorbehalten, den Tilgungsfonds mit Genehmigung der Regierung zu Düsseldorf zu veistärken und dadurch die Abtragung der Schuld zu beschleunigen. Den Juhabern der O ligationen steht kein Kündigungsrecht gegen die Stadtgeme nde zu.
Die Leitung der Geschäfte, waͤlche die Ausstellung, Verzinsung und Tilgung der zu emittirenden Obliga ionen betreffen, wird der auf Grund des Privil'giuns vom 17. Dezember 1849 bereits bestehenden stä nschen Schuld ntilgungs-Fommission übertragen, welche auch für die Befolgu ig der Kestimmungen des gegenwärtigen Priprlegiums ve answottlich ist.
Die Obligationen werden in foriléufenden Nummern von t bis 1000 nach beiliezendem Schema (a) ausgestellt, von dem Ober-Bürgeimeister und den Mitgl edern der Schulden— Tilgungs⸗Kommission unterzeichnet und von dem Rendanten der Kommunal Kasse und von dem mit der Kentrole beauftragten städtischen Sekretariats-Beamten kontrasignmit. Denselben ist en Abdruck dieses Prioileg ums bei jufügen
4) Den Obligationen werden für di nächsten fünf Jahre zehn
Zins-Coupong, jeder zu zwei und einem halben Thaler, in den darin bestimmten halbjährlichen Terminen zahlbar, nach dem anliegenden Schema (bj beigegeben. Mit dem Ablauf dieser und jeder folgenden fuͤnfährigen Periode werden nach vorheriger öffentlicher Bekanntmachung neue Zins Coupons durch die Kommunal⸗snasse an die Vorzeiger der Obligationen ausgereicht, und daß dies geschehen, wird auf den Obliga⸗ tionen vermerkt. Die Coupons werben von dem Rendanen der ftommunal-Kasse und dem mit der stonttole beauftragten städtischen Sekretariats Beamten unterschrieben.
Vom Verfalltage ab wird gegen Auslieferung der Zins⸗ Coupons der Betrag derselben' an den Vorzeiger durch die Kommunalkasse gezahlt. Auch werden die fälligen Zins⸗ Coupons bei allen Zahlungen an die stommunalkasse, nament⸗ lich bei Entrichlung von Kommunalsteuern, in Zahlung an⸗ genommen.
Die Zinscoupons werden ungültig und werthlos, wenn sie nicht binnen fünf Jahren nach der Verfallzeit zur Zahlung präsentirt werden; die dafür ausgesehten Fonds sollen nach Bestimmung der staͤdtischen Behörden zu milden Stiftungen verwandt werden.
Die nach har Regie,, n, . k . tionen werden entweder durch Ankauf getilgt oder jahrlich durch das Loos bestimmt. Die ausgeloosten Nummern wer— den wenigstens drei Monate vor dem Zahlungstage offentlich bekannt gemacht werden.
Die Verloosung geschieht unter dem Vorsitz des Ober— Bürgermeisters durch die Schulden-Tilgungs Kommission in einem vierzehn Tage vorher zur öffentlichen Kenntniß zu bringenden Termine, zu welchem dem Publikum der Zutritt gestattet ist. Ueber die Verloosung wird ein von dem Ober— Bürgermeister und den Mitgliedern der stommission zu unter— zeichnendes Protokoll aufgenommen.
Die Auszahlung der ausgeloosten Obligationen erfolgt an dem bazu bestimmten Tage nach dem Nominalwerth durch die stommunalkasse an den Vorzeiger der Obligationen gegen Auslieferung derselben. Mit diesem Tage hört die Verzin— sung der ausgeleosten Obligationen auf. Mt letzteren sind zugleich die ausgereichten, nach deren Zahlungs termine faͤlli⸗ gen Zins-Coupons einzuliefern; geschieht dies nicht, so wird der Betrag der fehlenden Zins-Coupons von dem Kapitale gekürzt und zur Einlösung dieser Coupons verwendet.
Die stapitalbeträge derjenigen ausgeloosten Obligationen, die nicht binnen drei Monaten nach dem Zahlungstermine zur Einlösung vorgezeigt werden, sollen der Verwaltung der städtischen Sparkasse als zinsfteies Depositum überwiesen werden. Die solchergestalt deponirten apitalbeträge dürfen nur auf eine von der Schuldentilgungs-Kommisßion kontra— signirte Anweisung des Ober bürgermeisters zu bestimmungs— mäßiger Verwendung an den Rendanten der Kommunalkasse verabfolgt werden. Die deponitten Kapitaibettä si Inhabern jener QObligationen längstens in acht Te ge Vorzeigung der Obligatien bei der Kommunalkasse diese auszuzablen. . Die Nummern der ausgeloosten, nicht zur Einlösung vor— gezeigten Obligationen sind in der nach der Bentimmung unter 7. jährlich zu erlassenden Bekanntmachung wieder in Erinne— rung zu hringen. Werden die Obligationen, dieser vieder⸗ holten Bekanntmachungen ungeachtet, nicht binnen dreißig Jahren nach dem Zablungstrmine zur Einlösung vorgezeigt, auch nicht, der Bestimmung unter Nr. 14 gemäß, als ver⸗ loren oder vernichtet angemeldet, so sollen nac deren Ablauf die Obligationen als getilgt angesehen werden und die dafür
16 8