selben von einer Perceptions⸗Rate aus dem Kreditwesen seines Vaters, nach Befriedi⸗ gung verschiedener Gläubiger, noch ein Be⸗ irag von 1 Thlr. 14 Ngr. 6 Pf. als Erb⸗ theil verblieben. ö
Johann Christian Höhne ausPegau, Tischlergesell, soll, nach seiner vor langen Jahren bereits geschehenen Auswanderung, in Wien, wo sich derselbe zuletzt aufgehal⸗ ten, im Jahre 1812 verstorben sein, und über denselben, dessen Erben, deren Lebens⸗ verhältnisse und Aufenthalt ist einige sichere Nachricht nicht vorhanden. Das väterliche Erbtheil desselben hat bisher 35 Thlr. 7 Ngr. 7 Pf. betragen.
Gottfried Wagner aus Pegau, ein Sohn des vormaligen Sattlermeisters Liebe⸗ gott Wagner daselbst, hat sich, nach einer von der Wittwe des Letzteren im Jahre 1831 geschehenen Anzeige, seit vielen Jahren schon als Beutler in Polen befunden; von seinem Aufenthalt und Leben aber ist eine weitere Nachricht nicht anher gelangt. Das demselben zugefallene Erbtheil beträgt 34 Thlr. 11 Ngr. 6 Pf.
Friedrich Bernstein aus Pegau, ein außerehelicher Sohn weiland Marien Staake hier, ist seit länger als 48 Jahr abwesend und über dessen Leben und Aufenthalt Nach richt nicht eingegangen. Das demselben aus dem Nachlaß seiner Mutter zugefallene Ver— mögen beträgt 4 Thlr. 27 Ngr. 2 Pf. Carl Ernst Reichenbach aus Droß— kau, Tischlergesell, geboren am 7. Dezem⸗ ber 1813, hat sich, nach seiner im Jahre 1831 erfolgten Auswanderung, im Jahre 1837 in Warschau aufgehalten und seit dem Jahre 1838 keine Rachricht von seinem Leben
1424
unb Aufenthalt gegeben. Das demselben zugefallene väterliche und mütterliche Erb⸗ theil beträgt 285 Thlr. 21 Ngr. 4 Pf.
ohann Gottlob Staake aus Trautz⸗ chen, ein Sohn Gottlob Staake's daselbst und geboren den 3. Januar 1787, ist im Jahre 1810 und 1811 zum Militair aus- gehoben worden und nachher mit den Säch— sischen Truppen nach Nußland gezogen, ohne daß bisher von dessen Leben und Aufenthalt einige Nachricht hat erlangt werden können. Das demselben zugefallene Vermögen besteht in 44 Thlr. 28 Ngr. 9 Pf. väterlichem und mütterlichem Erbtheil und 25 Thlr. 20 Ngr. 9 Pf. Antheil von 100 Thlr. Tagezeiten⸗
geldern, jegtzt auf dem Gute Johann Gott⸗
frieb Rößner's zu Costewitz hypothekarisch!
bersichert; der abwesende Hans oder Johann Stengler aus Oellschütz, getauft den 14. Maͤrz 1729, ein Sohn weiland Christoph Stengler's, gewesenen Nachbars in Heyers— dorf. Ueber das Todesjahr und die Erben des Verschollenen ist etwas Zuwverlässiges nicht zu ermitteln gewesen. Das Vermögen desselben besteht in 25 Thlrn. hypotheka— rischem und 42 Thlr. 28 Ngr. 1 Pf. Spar— kassen ˖ Kapital.
B. Für den nach Vornamen, Alter und Auf— enthaltsort nicht zu ermitteln gewesenen außerehelichen Sohn weiland Rosinen Do— rotheen Lindner, zuletzt verehelicht gewesener Heinichen in Pegau, befinden sich in dem hiesigen Amtsdeposito 11 Thlr. 18 Ngr. 3 Pf. in einem Pegauer Sparkassenbuche. Die Depofition ist bei dem vormaligen hiesi⸗ gen Stadtgerichte im Jahre 1812 erfolgt.
1909 Oeffentliche Vorladung. Behufs der Ermittelung des Lebens oder Todes der unter A. näher beschriebenen Abwesenden hat man auf beschehenen Antrag in Gemäßheit des Mandats vom 13. Mai 1779 und des Gesetzes
vom 27. Oktober 1831 Ediktalien zu erlassen beschlossen.
Gerichtswegen werden daher nicht nur die unter sub A. näher beschriebenen und namhaft gemachten Abwesenden, dafern sie noch leben sollten, unter der Verwarnung, daß, wenn sie zum angesetzten Anmeldungstermine bis Nachmittag 5 Uhr nicht erscheinen und sich nicht anmelden, so— dann für todt erkläret, mit ihrem Vermögen den Rechten gemäß verfahren und entweder ihren Erben verabfolgt oder für herrenloses Gut erkläret, auch nach Befinden mit Löschung des Wieder— kaufsrechtes verfahren werden wird, sondern auch für den Fall, daß die Abwesenden nicht mehr
leben sollten, alle diejenigen,
welche als gesetzliche Erben
oder aus irgend einem andern
Nechtsgrunde an deren Vermögen Ansprüche zu haben glauben, unter der Verwarnung, daß sie im Falle des Außenbleibens oder Nichtanmeldens in Anmeldungstermine bis Nachmittags 5 Uhr mit ihren Erb- oder sonstigen Anspruchen von dem Vermögen der Abwesenden werden ausge— schlossen und ihrer Ansprüche, so wie der Rechtswohlthat der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand für verlustig werden geachtet werden, hiermit geladen, . den 30. September 1859, zu rechter früher Gerichtszeit an hiesiger Gerichtsamtsstelle in Person, nach Befinden mit ihren Ehemännern oder durch ihre Vormünder, oder durch gehörig und was die Ausländer betrifft, ge— richtlich legitimirte Bevollmächtigte zu erscheinen, sich gehörig anzugeben und ihre Ansprüche anzu— melden und zu bescheinigen, mit dem bestellten Contradictor und beziehenblich unter sich rechtlich zu erfahren, binnen sechs Wochen zu beschließen und darauf den 19. November 1859
. den 29. Dezember 1859 der Eröffnung eines Erkenntnisses, welches beim Außenbleiben Mittags 12 Uhr für bekannt
des Aktenschlusses, so wie
gemacht geachtet werden wird, gewärtig zu sein. x Interessenten haben zur Annahme künftiger Ladungen und Zufertigungen bei
Auswärtige
5 Thlr. Strafe Bevollmächtigte am hiesigen Orte zu bestellen.
1749] Ediktalladung. Nachdem von dem unterzeichneten Königlichen
Gerichtsamt auf vorgängige Insolbenz—⸗ An eg
zu dem Vermögen
des Fabrikanten Wilhelm Hoffmann
24 Firma C. C. F. Paul in Seifhennert, dor
der Konkursprozeß eröffnet worden ist, so wer— den alle bekannten und unbekannten Gläubiger desselben, so wie überhaupt alle Diejenigen welche gus irgend einem Rechtsgrund Ansprüche
an die Konkursmasse zu haben glauben, hierdurch
vergeladen, den 22. Dezember 1859,
welcher Tag als Liquidations-Termin anberaumt worden, bei Strafe des Ausschlusses von der Schuldenmasse und bei Verlust der Rechtswohl— that der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu rechter früher Gerichtszeit in Person, resp, durch gehörig legitimirte Bevollmächtigte oder, da nöthig, durch Vormünder oder mit den Ehe— männern an hiesiger Amtsstelle zu erscheinen, unter gleicher Verwarnung ihre Forderungen anzumelden, zu bescheinigen und darüber mit den bestellten Streitvertreter, so wie nach Befinden
der Priorität halber unter sich rechtlich zu ver⸗
fahren, binnen 6 Wochen zu beschließen, den 16. Februar 1860, ser Bekanntmachung eines Präklusivbescheides, velcher rücksichtlich der Außenbleibenden Mittags 12 Uhr für publizirt erachtet werden wird, und den 24. Februar 1860 der Akten-Inrotulation fich zu gewärtigen, hierauf den 12. März 1860, Vormittags 10 Uhr, anderweit allhier zu er— scheinen und wegen Abschluß eines Vergleiches Verhandlung zu pflegen, wobei Diejenigen, welcht in diesem Termine ausbleiben oder eine be— stimmte Erklärung nicht abgeben, für einverstan— den mit dem Beschlusse der Mehrheit werden er— achtet werden; dafern aber ein Vergleich nicht zu Stande kommen sollte, den 1. Mai 1860, der Publication eines Locationsbescheides, wel— cher Mittags 12 Uhr rücksichtlich der Außen bleibenden für eröffnet angesehen werden wird, gewärtig zu sein.
Auswärtige Gläubiger haben zur Empfang nahme fernerer Ladungen bei 5 Thalern Indi— bidualstrafe Bevollmächtigte hier oder in der Nähe hiesigen Orts zu bestellen.
Als eurator litis et bonorum ist Herr Advo— kat Stremel in Zittau bestellt und in Pflicht ge— nommen worden.
Großschönau, am 15. Juli 1859.
Königliches Gerichts-Amt. Lachmann.
lös3] Ediktal⸗- Ladung.
Nachdem von dem unterzeichneten Königlichen Gerichtsamte auf vorgängige Insolvenz ; Anzeige zu dem Vermögen
1) des Hausbesitzers und
Au gu st Knof allhier und zu dem Vermögen 2) des Grundstücksbesitzers und Fabrikanten
Johann Gottfried Wäntig hierselbst der Konkursprozeß eröffnet worden ist, so werden alle bekannten und unbekannten Gläubiger der genannten beiden Cridare, so wie überhaupt allt
Kramers Karl
der Inrotulation der Alten sich zu gewärtigen;
hierauf ᷣ 2 zu 1. den 19. Februar 18609, zu 2. den 13. Februar 1860, Vormittags 10 Uhr, anderweit allhier zu erscheinen und wegen Ab— schluß eines Vergleichs Verhandlung zu pflegen, wobei diejenigen, welche in diesem Termine aus⸗ bleiben oder eine bestimmte Erklärung nicht ab— geben, für einberstanden mit dem Beschlusse der Mehrheit werden erachtet werden, dafern aber ein Vergleich nicht zu Stande kommen sollte, zu 1. den 16. März 1860, zu 2. den 23. März 1860 der Publication eines Locatiensbescheides, welcher Mittags 12 Uhr rückfichtlich der Außenbleiben⸗ den für eröffnet angesehen werden wird, ge— wärtig zu sein.
Auswärtige haben zur Empfangnahme fernerer Vorladungen bei 5 Thlr. Strafe Bevollmächtigte hier oder in der Nähe hiesigen Orts zu bestellen.
Als Curator litis et honorum zum Knofschen Ereditwesen ist Herr Adv. Hensel in Zittau, beim Wäntigschen Schuldenwesen aber Herr Advokat Menzel daselbst als Streitvertreter und Kerr Kaufmann Friedrich Wilhelm Prescher ebendaselbst als Massenverwalter in Pflicht ge— nommen worden.
Großschönau, den 24. Juni 1859.
Königliches Gerichtsamt. Lachmann.
1599 Ediktalladung.
Zu dem Vermögen der Frau Juliane Friedericke verw. Pötzsch, früher verw. gewes. Viertel, geb. Görne von hier, der alleinigen Inhaberin der allhier unter der Firma: „F Pötzsch, sonst Vier— tels Wittwe“ bestehenden Ausschnitt- und Putz— waarenhandlung, ist auf geschehene Insolvenz— anzeige der Konkursproceß zu eröffnen gewesen.
Es werden daher alle bekannte und unbekannte Gläubiger der verw. Pötzsch, überhaupt alle diejenigen, welche an deren Vermögen aus irgend einem Rechtsgrunde Anspruch zu haben glauben, hiermit geladen, bei Strafe des Aus— schlusses von dem gegenwärtigen Kreditwesen, so— wie bei Verlust der Rechtswohlthat der Wieder⸗— einsetzung in den vorigen Stand
den 28. November 1859, welchen ich als Liquidationstermin anberaumt habe, an hiesiger Gerichtsstelle zu rechter früher Gerichtszeit in Person oder durch gehörig legi— timirte und instruirte Bevollmächtigte zu er— scheinen, ihre Forderungen anzumelden und zu bescheinigen, hierüber mit dem bestellten Rechts— vertreter rücksichtlich der Priorität halber, unter sich selbst, rechtlich zu verfahren, binnen 8 Wochen zu beschließen und sodann
den 8. Februar 1869 ber Bekanntmachung eines Präklusibbescheides, welcher Mittags 12 Uhr als den ausgebliebenen Interessenten publizirt, zu den Akten genommen werden wird, sich zu gewärtigen,
demnächst aber am
20. März 1860, welcher in diesem Kreditwesen zum Verhörs— Termine angesetzt worden ist, des Vormittags 10 Uhr in Person oder gehörig vertreten an Gerichtsstelle allhier zu erscheinen, und, dafern möglich, einen Vergleich, bei welchem die—
1425 inn St einsal⸗
dem beigefügten Tarife.
Zu dem Faktorei⸗Preise von 12 Thlr. Steinfalz zu jeder Zeit durch die Staßfurter Salz
3 n f ng, j Bergwerk bet Staßfurt. 1) Der Verkauf bon Steinsal; erfolgt . Gebolcht, und ih Faltorei zu Staßfurt, fürs Auslaͤnd durch die Berg und Sali
rs . durch bie Salz
en⸗Inspertion daselbst nach für die Tonne zu 378 Pfd. 24 Loth kann „Faktorei bezogen werden. Zur Ablassung von
Steinsalz zu den ermäßigten Preisen des untenstehenden TDarifs für Fabriken und in— dustrielle Anlagen des In landes ist die Genehmigung des e gl emd inen, ginn.
riums erforderlich.
Die Abnehmer haben bas anzukaufende Stein
salz- Quantum baar zu bezahlen (einschließlich
der Verpackungs und Verladungs-⸗Kosten) und zwar für den inläudischen Verkauf bei der
Faktoreistasse, für den Ab saz ins Ausland bei der
zu Staßfurt.
Die Abnehmer haben für den Transport des angekauften Steinsalzes selb Soll solcher ganz oder theilweise vermittelst der Eisenba in Staßfurt in Eisenbahn-Waggons verladen,
Berg⸗ und Salinen-Inspections⸗Kasse
. selbst zu sorgen. hn erfolgen, so wird das Stein falz und der Eisenbahn-Frachtbrief von der
Behörde an den vom Käufer bezeichneten Empfänger lam Bestimmungsort oder Speditions
Zwischenort) adressirt.
Als Spediteur zu Schönebeck wegen des Verladens in die Elbkähne wird den Ab⸗ nehmern der Schiffseigner August Voigt daselbst bezeichnet, welcher auch die Verladung des Königlichen Siedesalzes auf dem Salinenhofe der dortigen Saline besorgt. ĩ Was die bei dem Transport des Steinsalzes iwwegen der durch das Salz-Monbpol bedingten steuerlichen Kontrole vorgeschriebenen Sicherheits-Maßregeln betrifft, insbesondere auch die zulässigen Arten der Versendung, so wird auf das darüber erlassene Neglement bom heu⸗
tigen Tage Bezug genommen.
Dasselbe kann für den Preis von 1 Sgr. sowohl bon der
Berg- und Salinen-Inspection, als auch von der Salz⸗Faktorei in Staßfurt bezogen werden.
(Tarif.)
; 166 ; Preis ⸗ C murant für das Staßfurter Steinsalz, zum Absatz in's Ausland und für inländische Fabriken, die zum Bezuge gegen Erftattung der Erzeugüngskssten berechtigt sind, vom 1. August d. J. ab bis auf Weiteres.
Preis des Salzes in für den 1 Centner
Bezeichnung der Sorten.
Säcken
Kosten der Verpackung für den Eentner be⸗ rechnet
Tonnen⸗
Sgr. Pf.
gosten Für den Centner
ö berechnete Kosten der
der Denaturirung des
Steinsalzes durch cal⸗
cinirtes Glauberfalz (5 Prozent)
eisen⸗ haltiges
in hölzernen Tonnen von 5 Centner Fassung
Verbleiung für den Centner eisen⸗
; freies
Sgr. Pf.
Sgr. Pf. Steinsalz in Stücken G reer nnz, 4 3 . Dasselbe Steinsalz ge— mahlen (Fabriksal). 5 — C 31 Erystallsalz in Stücken (ausgeschiedenes rei—⸗ nes Steinsalz) Desgleichen CErystallsalz Femablei
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Sgr. Pf.
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Halle, den 16. Juli 1859. Königlich preußisches Ober⸗Berg-Amt für Sachsen und Thüringen.
(gez.) Freiherr von Hövel.
1845
Auf der Königlichen Saline Colberg befindet sich eine 20zöllige, einfach wirkende Dainpf⸗ maschine von 4 Fuß Hebhöhe, mit Schiebe-Ven— tilen, dem Freundschen Condensations - Apparat bon Kupfer, einem ca. 80 Ctr. schweren Schwung—⸗ rade, hölzernen Balazier und Balazier-Ständern, 2 Kessel von Eisenblech und mehrere gußeiserne Nöhren bon verschiedenem Durchmesser, um die Soole aus ca. 25 Fuß Teufe zu erheben.
Durch die Einstellung der Saline ist die Ma— schine überflüssig geworden und soll nebst dem
Magdeburg, den 165. Juli 1899.
Der Geheime Ober-Finanz⸗Rath und Provinzial⸗ Steuer⸗Direktor. In Vertretung:
Der Ober-Regierungs⸗Nath
(gez Olberg.
Jeder, welcher an den bezeichneten, abgesehen bon jenem Vermerk coursfähigen Staatsschuld⸗ schein ein Anrecht zu haben vermeint, aufgefor⸗ dert, dies bei uns innerhalb 6 Monaten und spätestens am 30. Rovember d. J. schriftlich anzuzeigen, widrigenfalls die Cassation des Staatsschuldscheins erfolgen und den An— tragstellern ein neues Dokument ausgereicht wer⸗ den wird. Berlin, den 19. Mai 1859. Haupt-Verwaltung der Staatsschulden.
jenigen, welche entweder gar nicht oder nicht gehörig vertreten sich eingefunden haben, be— ziehendlich über den Vergleich sich nicht oder nicht bestimmt erklären werden, als der Mehr— zahl der Gläubiger beistinmend würden an⸗— gesehen werden, miteinander abzuschließen; falls aber ein solcher Vergleich nicht zu ermöglichen
sein würde, den 17. April 1860 der Inrotulation der Akten zum Verspruch und den 31. Mai 1860 Bekanntmachung eines Locationsurtheils,
Rochlitz im Königreich Sachsen, am 12. April 1859. Natan. Gamet. Nobiling. Guenther.
Das Königliche Gerichtsamt daselbst. Wimmer.
A rel hn ß Abwesenden.
der Leßter 2. t 7 Zeit der zuletzt ertheilten und Herkunft Aufenthalts Nachricht.
des Abwesenden. Ort. Gottfried Hentzschel, Wascharz bei Ist im Jahre 1803 oder 18 sise's Thir. TJ Fr. Tf. Steinmetzgeselle aus Fünfkirchen in von Noßwiß auf die Wander-sväterliches Erbtheil nebft Noßwitz, geb. den Ungarn. schaft gegangen und hat vor Zinsen.
3. August 1787. länger als 40 Jahren das letzte— . mal aus Wascharz geschrieben. „Johann Gottlieb Hat am 4. August 1805 seinen Hat ein Wiederkaufsrecht Petzold, Hausbe⸗ Wohnort heimlich verlassen und an dem Hause Fol. 17 zu sitßer und Tagelöh⸗ seitdem nichts wieder von sich Kleinmilkau, um 150 Mfl. ner zu Kleinmilkau. hören lassen. und gegen Erstattung der . Bau und Besserungskosten. , Hat . Mousquetier ö. 12 Thlr. 6 Gr. in einem
gewese⸗ vormaligen Infanterie ⸗Regi⸗ ;
* . . gen Infanterie gi Sparkassenbuche Zetteritz.
Diejenigen, welche aus irgend einem Rechts—
grunde Ansprüche an eine der beiden Konkurs—
massen zu haben glauben, hierdurch vorgeladen, zu 1. den 14. Dezember 1859
zu 2. den 15. Dezember 1859, welche Tage als Liquidationstermine festgesetz worden sind; bei Strafe des Ausschlusses von dem betreffenden Schuldenwesen und bei Verlust der Rechtswohlthat der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu rechter früher Gerichtszeit in ger Person, resp. durch gehörig legitimirte Bevoll— mächtigte, oder ba nöthig durch Vormünder und mit den Ehemännern an hiesiger Amtsstelle zu erscheinen, unter gleicher Verwarnung ihre For— derungen anzumelden, zu bescheinigen und dar— über mit dem bestellten Streitbertreter, so wie nach Befinden der Priorität halber unter sich rechtlich zu verfahren, binnen 5 Wochen zu be— schließen,
zu 1. und 2. den 22. Dezember 1859 der Bekanntmachung eines rücksichtlich der Außen⸗ bleibenden Mittags 12 Uhr für publizirenden Präklusibbescheids, und
zu 1. und 2. den 4. Februar 1860
aus Fachwerk bestehenden Maschinenhause, worin . sie steht, verkauft werden, wobei der Käufer 1846 Bekanntmachun den Abbruch auf eigene Kosten zu besorgen hat. Bid Anfertigung der , e Kaufliebhaber wollen ihre Gebote schriftlich 9 . 9a Stein pf sters . ᷣ 9 — bei uns bis zum 15. August e. gefälligst ab— 8 1 letzung, er, . Jide e ee n e ,, der , , . ur . Straßen, soll im Wege der Submission angefer— geben. Der Zuschlag wird 6 Wochen vorbe— igt werden her ken. Es wird dieserbalb auf die in unserer Re— Die Maschine und das Maschinen-Gebäude d lönnen ö in Augenschein genommen werden zistrat un ae, ede aus liegen den , . und haben sich die Käufer deshalb in unserm ze n,. 99 . 2 3 Dienstzimmer zu melden. . , , den 25 6 welches hinsichtlich der Ausgebliebenen Mittags Colberg, den 27. Juli 1859. hn li Yin n ,, ö. 12 Uhr des gedachten Tages für publizirt ge— Königliches Salz-Amt. gli e, m, erlag Gau Komm issi achtet werden wird, gewärtig zu sein. K . Auswärtige Gläubiger haben zu Empfang.. nahme der Ladungen Bevollmächtigte bei Ver⸗ I [1399] Bekanntm ach ung. meidung von fünf Thalern Strafe an hiesigem Die Banquiers Helfft Gebrüder hierselbst haben Orte zu bestellen. bei uns auf Umschreibung des Staatsschuld— Meitzen, den 10. Juni 1859. scheins Lit. E. Nr. 763 über 290 Thlr. ange— Gerichts amt im Königlich sächsischen Bezirks— tragen, weil die Circulation desselben wegen der Gericht allda. auf der Rückseite vermerkten, mit Dinte geschrie⸗ Plesch, benen Namen: Mützlitz Protzen, Anstand findet. In Gemäßbeit des §. 3 des Gesetzes vom
Gerichtsrath. we 8 ö. es ve v. Metzsch. 4. Mai 1843 (Gesetz Sammlung Seite 177) wird
und
Name, Stand Vermögensbestand.
Kleinmilkau. w (1843 Diejenigen Actionaire unserer Gesellschaft, welche die ausgeschriebenen Einzahlungen noch nicht geleistet haben, werden unter Hinweisung auf den §. 6 unserer Statuten hierdurch aufge— fordert, ihre Nückstände nebst 6 pCt. Zinsen an unsere Gesellschafts-Kasse franco einzusenden.
Mülheim a. d. R., 1. August 1859.
Der Vorstand der Bergbau-Actien-Gesellschaft „Glückauf“.
mente von Low die letzte Nach⸗ richt von Glogau aus gegeben und ist seit dem Jahre 1812 in dem Feldzuge in Rußland berschollen.