1441
Justiz Ministerium. Finanz ⸗Ministerium.
1440
Abgang von Fonstanti⸗ Ankunft in Wien. 2
n opel. . ; Der bisherige Stadt- und Kreisrichter Kretschmann in 1) Mittwoch Mittags lber Ga. Am naͤchflen Dienstage Abends Magdeburg ist um Rechtsanwalt bei dem Kreisgericht in Burg und zugleich zum Notar im Departement des Appellationsgerichts
lacz, Baziasch, Temes var). 5 Uhr 56 Min. . 2) Mittwoch 11 Uhr Nachts Am zweiten darauf folgenden zu e öl burg, mit Anweisung seines Wohnsitzes in Burg, ernannt worden.
über Semlin und Temesbär). Donnerstag um 5 Uhr 56 Min. e. * ag früh um 10 Uhr Am nächsten Freitage um 5 Uhr
) . b r 47 Min. Abends.
Die Post-Anstalten werden hiervon unter Bezugnahme auf die General⸗Perfügung vom 14. d. Mts. (Post⸗Amtsblatt Nr. 21) mit der Anweisung benachrichtigt, sich bezüglich der Spedition der Korrespondenz nach Konstantinopel danach zu achten.
Berlin, den 26. Juli 1859.
t Zwischen Stettin und St. Petersburg em nn , m, wöchentlich einmal durch die Post⸗Dampfschiffe „Preußischer Adler“ . K Sonnabend Mittags, .
von St. Petersburg: Sonnabend Nachmittags.
Von Stettin geht der „Preußische Adler“ ab: ; 3. den 23. Fun, den 6. und 20. August u. s. w. jeden zweiten Sonnabend.
Der „Wladimir“ dagegen: . den 30. Juli, den 13. und 27. August u. s. w. jeden
zweiten Sonnabend.
Bekanntmach ung vom 26. Januar 1859 — betref⸗
fend die Ersatzleistung für die präkludirten stassen⸗
An weisungen vom Jahre 1835 und für die Darlehns-Fassenscheine vom Jahre 1848.
Gesetz vom 15. April 1851 (Staats- Anzeiger No. 100. S. 789) ar nn, 5 . , , e . 817). ͤ 9. September 1857 (S = 216 Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und ; K . Vꝛedizinal⸗ Angelegenheiten. Durch unsere mehrfach veröffentlichten Bekanntmachungen vom 29. April 1857 und vom 7. Januar v. J., find diejenigen Per⸗ sonen, welche Kassen⸗Anweisungen vom Jahre 1833 und Bar— lehns⸗Kassenscheine vom Jahre 1843 nach Äblauf des auf den 1. Juli 1855 festgesetzten Präklusip⸗Termins bei uns, der Fstontrole der Staatspapiere oder den Provinzial-, streis- oder Lokal⸗Aeassen eingereicht haben, zur Empfangnahme des ihnen in Gemäͤßheit des Gesetzes vom 15. April 1857 zustehenden Ersatzes aufgefordert
2) Zwischen Stettin und Stockholm
. 9 ; ü 4 ; ö . 1 ; 1 ö
wöchentlich einmal durch die Post-Dampfschiffe „Ragler“ und Das deutsche und das lateinische Verzeichniß der Vorlesungen „Nordstern“, der hiesigen Universität für das Winter-Semester 1859 / 60, welche 17. Oktober beginnen, ist von heute bei dem Ober ⸗Pedell
von Stettin: Dienst ag Mittags, . ö am von Stockholm: Dienstag Morgens. Schmückert. Heßling, im Universitaͤts- Gebäude, ersteres für 2, letzteres für
General-⸗Post⸗Amt.
Von Stettin geht der „Nagler“ ab: ben 19. Juli, den 2., 16. und 30. August u. s. w.
zweiten Dienstag.
Der „Nordstern“ dagegen: den 26. Juli, den 9g. und zweiten Dienstag.
23. August u. s. w.
3) Zwischen Stralsund und Bstadt
wöchentlich zweimal, durch das Post-⸗Dampfschiff „Eugenia“ aus Stralsund: Sonntag und Donnerstag Mittags, aus Vstadt: Dienstag und Sonnabend früh.
4 Zwischen Stettin und Kopenhagen
wöchentlich zweimal durch das Post-Dampfschiff „Geiser“;;⸗ aus Stettin: Mittwoch und Sonnabend Mittags,
aus ftopenhagen: Montag und Donnerstag Nach—
mittags.
Die Passage- und Frachtgeld-Tarife, so wie überhaupt alle auf die Benutzung der Schiffe geltenden Bestimmungen können bei einer
jeden preußischen Post-Anstalt eingesehen werden. Außerdem er—
theilen Auskunft die Post⸗Dampfschiffs-Agenten; . A. Warmuth in Berlin. C. F. Kaerg er in Breslau. J. W.
Weiler in Cöln. Constantin Württenberger in Bremen. G. A. Zipf in Frank⸗
Johann Carl Seebe in Dresden. 6 - furt a. M. Gerhardt & Hey in Leipzig. W. Löwenthal in Wien. Carl Preinitsch in Triest. Martin Spenge—
lin & Co. in Lindau. Vve P. J. Viel & fils in Brüssel. Michell
& Depierre, No. 42 rue neuve St. Augustin in Paris.
C. F. Dolz, No. 14 rue de l'Echiquier in Paris. Berlin, den 17. Juli 1859. General⸗Post⸗Amt.
Schmückert.
Verfügung vom 26. Juli 1859 — betreffend die Post verbindungen zwischen Wien und stonstantinopel.
In Folge der Wiedereinrichtung der Dampfschifffahrten des Lloyd zwischen Triest und Konstantinopel werden die Postverbindungen zwischen Wien und Konstantinopel während Donau⸗Dampfschifffahrten in
Desterreichischen
der weiteren Dauer der diesjährigen
folgender Weise unterhalten werden: Abgang von Wien. Ankunft in Konstanti⸗
nopel.
1) Montag fruͤh um 6 Uhr 30 Am nächsten Sonntage früh.
Min. lüber Temespär, Ba—
ziasch, Galacz).
Montag Abends um 7 Uhr
über Arad, Hermannstabt,
Bukarest, Varna).
Mittwoch früh um 6 Uhr
30 Min. (über Temes vär und
Semlin).
Donnerstag Abenbs um 8 Uhr
40 Min. (über Triest).
Dienstage früh. Am nächsten Mittwoch früh.
Am zweiten der darauf folgenden
Bekanntmachung vom 2. August 1859 — betreffend die Errichtung von Telegraphen-Stationen zu Landeshut und Greiffenberg in Schlesien.
Zu Landeshut und Greiffenberg in Schlesien sind Telegraphen— Stationen eingerichtet und mit den dortigen Post-Anstalken kom— binirt worden, welche am Sten d. Mts. dem öffentlichen Verkehr übergeben werden.
Dieselben werden beschränkten Tagesdienst haben, d. h. an den Wochentagen von 9 bis 12 Ubr Vormittags und von 2 bis? Uhr Nachmittags, an den Sonntagen nur von 2 bis 7 Uhr Nachmittags geöffnet sein. Für die Beförderung von Depeschen nach resp. von Landeshut und Greiffenberg gelten die Bestim— mungen des Reglements für die telegraphische Korrespondenz im Deutsch;- Oesterreichischen Telegraphen-Verein vom 160 ten Dezem⸗ ber 1858.
Bin den.
5
August 1859.
önigliche Telegraphen-Direction.
Gottbrecht.
Bekanntmachung.
Der neue ftursus am Föniglichen Gewerbe-Institut für Mecha— niker, Chemiker, Bauh andwerker und Schiffbauer, welche sich eine höhere theoretische Ausbildung aneignen wollen, beginnt am 1. Ok— tober d. J. — Die Bewerber um Aufnahme 'in die Anstalt haben sich bis zum 1. September d. J. unter Einreichung des Ge— burtsscheins und des Zeugnisses der Reife von einer zur Abhal⸗ tung von Entlassungs-Pruͤfungen berechtigten Provinzial⸗Gewerbe⸗ schule oder Realschule oder von einem Ghmnastum nach Maßgabe des Regulativs für die Organisation des Gewerbe⸗Instituts vom 5. Juni 1850 schriftlich bei dem Unterzeichneten zu melden. Diejenigen, welche sich einem mechanischen Fache widmen oder Bauhandwerker oder Schiffbauer werden wollen, müssen außerdem durch beglaubigte Atteste nachweisen, daß sie mindestens ein volles Jahr praktische Arbeiten als ihre Hauptbeschäftigung getrieben haben.
Für den Besuch eines vollstaͤndigen Kursus einer Klasse ist ein Honorar von 40 Thlrn. jährlich in Quartalraten im Voraus zu entrichten. Außerdem hat jeder Zögling der Anstalt, welcher sich als Chemiker ausbilben will, mit dem Eintritt in die II. flasse, außer dem für alle Zöglinge gleichmäßig normirten Honorar von 40 Thlrn., noch ein Honorar bon jährlich 50 Thlrn. zur Bestreitung der baaren Auslagen für die Arbelten im Labora— torium zu zahlen.
Am nächsten Donnerstag Abenbs.
Berlin, den 25. Juni 1859.
Der Geheime Bau-Rath und Direktor des Königlichen Gewerbe— Inftituts.
Nottebohm.
1) Die stoͤniglichen Museen sind für den Besuch des Publikums
25 Sgr. zu haben.
Berlin, der
,, z . Rektor der Universitäͤt.
Do be.
geöffnet: Sonnabends und Montags
in den 6 Wintermonaten von 10 bis 3 Uhr,
Sommermonaten von 10 bis 4 Uhr,
in den 6
Sonntags von 12 bis 2 Uhr.
Jedem anständig Gekleideten der bezeichneten Stunden der Eintritt und Haupt-Eingang des vorderen Museums von treppe aus ohne Weiteres gestattet. gleitung älterer Personen zugelassen. Mittwochs, Donnerstags und Freitags ist der Besuch der Königlichen Museen ausschließlich Einheimischen und Fremden vorbehalten, welche die Samm⸗ lungen zu Studien irgend einer Art benutzen wollen, und zu diesem Zweck der Zutritt zu denselben während der unter J. angegebenen Stunden gegen Vorzeigung der Kopir— ftarten oder vorgängige Eintragung in ausgelegte Buch gestattet. Der Eingang findet an diesen Tagen durch die Thür des neuen Mufeums unter dem Uebergangsbau statt.
Am Dienstag jeder Woche, so wie an den kirchlichen Festtagen des Oster⸗
Feiertagen, nämlich an beiden Pfingst- und Weihnachtsfestes, am Neujahrstage, Char— freitage, Bußtage und Himmelfahrtstage find die Königlichen
Museen geschlossen.
Den Galerie-Dienern, Portiers ꝛc. ist untersagt, bei der
Ausübung ihrer Dienstpflicht irgend ein Geschenk anzunehmen.
Berlin, den 1. April 1859.
Der General-Direktor der stöniglichen Museen.
von Olfers.
/ Oranienstraße Nr. 92, Hauptkassen gegen
Jahre 1848 befitzen, die erneuete Kontrole der Staats papiere
ist an diesen Tagen während zwar durch den der großen Frei⸗ Doch werden Kinder unter 10 Jahren gar nicht, Ünerwachsene aber nur in Be—
denjenigen
das am Eingange
worden.
. Da der Ersatz fuͤr diese Papiere dessenungeachtet noch immer nicht vollständig abgehoben ist, so werden die Betheiligten nochmals aufgefordert, solchen bei der Kontrole der Staatspapiere hierselbst, oder beziehungsweise bei den Regierungs⸗ Rückgabe der ihnen ertheilten Empfangscheine oder Bescheide in Empfang zu nehmen.
Zugleich ergeht an diejenigen Personen, welche noch Kassen⸗ Anweisungen vom Jahre 1835 oder Darlehns-Fassenscheine bom Aufforderung, dieselben bei der dontrole oder den Regierungs-Hauptkassen zur Ersatzleistung einzureichen.
Berlin, den 26. Januar 1859.
Haupt⸗Verwaltung der Staats⸗S chulden.
Natan. Gamet. Robiling. Guenther.
Bekanntmachung vom die Ausreichung Nr. 1 — 8 nebst
Märkischen
4 854
21. Juli 1859 — neuer Zins -Coupon Talons zu den Niederschle Eisenbahn-⸗Stamm-⸗Actien.
betreff 5
Ser
*
dahin 1864 nebst T in den Vormittagsstunden von g der Sonn- und Festtage und der
Tage jedes Monats, bei der hieslgen Hauptkasse lichen Direction der Nie derschlesifch-Märkifchen bahn ausgereicht werden. Vom 15. Dezem diese Ausreichung nur in den beiden ersten' folgen.
Die Actien sind zu dem Ende mit einem nach der Reihenfolge der Nummern geordneten Verzeichnisse, wozu die Formulare bei de gedachten Kasse verabfolgt werden, dort einzureichen.
Für Auswärtige wird bemerkt, daß dergleichen Sendungen zum 1. August k. J. die Portofreiheit genießen, wenn sie mit de Worten:
Den
9140
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4
„Angelegenheiten, betreffend die Ausreichung neue
zu den Stamm-Actien der Niederschlesisch⸗Märkischen bahn“
einzusenden.
Berlin, den 21. Juli 1859.
r 6 Staatsschulden.
Haupt-Verwaltung der
Natan. Gamet. Nobiling.