1859 / 188 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Verfügung vom 26. Juli 1859 betreffend die Post verbindungen zwischen Wien und Konstantinopel.

In Folge der Wiedereinrichtung der Dampfschifffahrten des

Halbjahr beginnt mit dem 1. Oktober d. J. Diejenigen jungen Leute, welche die vorgenannte Schule besuchen wollen und den'? e⸗ dingungen des 8. 11 des Reglements vom' s. September 1856 veröffentlicht in Nr. 223 des Staats -Anzeigers vom 21. September 1856 entsprechen, haben sich dazu unter Einreichung

I) des Geburtsscheins,

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Fiuanz⸗Ministerium.

Bekanntmachung.

Nach den Emissions⸗Bedingungen vom 30. Maid. J. be⸗ treffend die neue Staats⸗Anleihe von 30 Millionen Thaler, ist die

lichen Dire etion der Nie derschlesisch⸗Maärkisch en Eisen⸗ bahn ausgereicht werden. Vom 15. Dezember d. J. ab wirb 6 Ausreschung nur in den beiden ersten Tagen der Woche er⸗ folgen.

Die Actien sind zu dem Ende mit einem nach der Reihenfolge der Nummern geordneten Verzeichnisse, wozu die Formulare bei der

Desterreichischen Lloyd zwischen Triest und sKonstantinopel werden 3) des Confirmationsscheins, die Postverbindungen zwischen Wien und stonstantinopel während I) des Schulzeugnisses oder der Zeugnisse über genossenen Privat— der weiteren Dauer der diesjährigen Donau⸗Dampfschifffahrten in Unterricht, ; folgender Weise unterhalten werden: ö (4) im Fall der Minderjährigkeit, einer Bescheinigung des Vaters Abgang von Wien. Ankunft in Kon stanti⸗ oder Vormundes darüber, daß der aufzunehmende Schüler . nopel. . mit ihrer Uebereinstimmung in die Anstalt tritt und daß sie Montag früh um 6 Uhr 30 Am nächsten Sonntage früh. fuͤr den Unterhalt und das Unterrichtsgeld einstehen Min. lüber Temesvär, Ba— bei dem Unterzeichneten mit Angabe ihrer Wohnung bis spätestens ziasch, Galaecz). . den 15. September d. J. schriftlich zu melden. Montag Abends um 7 Uhr Am zweiten der darauf folgenden Das Unterrichtsgeld ist halbjährlich mit 12 Thu de

zweite Rate von 25 pro Cent in der Zeit vom 15. bis 22. August d. J. bei denjenigen Stellen, welche die Zeichnungen angenominen haben, einzuzahlen.

Wird die Zahlung nicht rechtzeitig geleistet, so treten die in den Emissions Bedingungen bezeichneten Nachtheile für die Zeich⸗ ner ein.

Die Aushändigung von Schuldverschreibungen über 200 Thlr., d 100 Thlr. und 50 Thlr. kann zur Zeit noch nicht erfolgen, weib diese Stücke noch nicht in der erforderlichen Anzahl ausgefertigt sind. Die nähere Bestimmung des Termins, von welchem ab mit der Ausreichung derselben begonnen werden kann, muß daher noch vorbehalten bleiben. Schuldberschreibungen über 1000 Thlr. und 500 Thlr. können dagegen auch ferner, nach Maßgabe der Bekannt— machung vom 28. Juni d. J. an ben darin bezeichneten Stellen von den Betheilligten selbst, resp. durch Vermittelung der stasse, von

welcher die Zeichnung ange en ist, in Empfang genommen

gedachten Kasse berabfolgt werden, dort einzureichen. Für Auswärtige wird bemerkt, daß dergleichen Sendungen bis

9 . 22 2 1 1 . 6 . August k. J. die Portofreiheit genießen, wenn sie mit den Worten:

Korrespondenz wird den—

ctien zugleich eine Quit—

n mit den neuen Coupons und

ins beizufügen; geschieht dies nicht, so ist der stasse die Quit

tung ohne weitere Aufforderung unverzüglich nach dem Rückempfange

unter dem portofreien Rubrum: e ö

„Angelegenheiten, betreffend die Ausreichung neuer Coupons

zu den Stamm-Actien der Niederschlesisch⸗Maärkischen Eisen bahn“ .

einzusenden.

für sämmt—

rgegenstände im Voraus ée ie Kasse

3

822

(über Arad, Hermannstadt, Dienstage früh. iche Te Bukarest, Varna). J Mittwoch früh um 6 Uhr Am nächsten Mittwoch früh. 30 Min. (über Temes var und

Semlin).

Donnerstag Abends um 8Uhr Am nächsten

40 Min. (über Triest). . . werden

Gewerbehauses zu entrichten.

1 * I 16 RCG Berlin, den 1. August 1859

bgang von Konstanti—

nopel.

Mittwoch Mittags lüber Ga- Am

laez, Baziasch, Temes var).

Mittwoch 11 Uhr Nachts zweiten darauf

über Semlin und Temesvär) Donnerstag um *

Min. Abends.

Samstag früh um 10 Uhr Am nächsten Freitage um 5

(über Triest) 47 Min. Abends.

Die Post-Anstalten werden hiervon unter Bezugnahme auf General-Verfügung vom 14. d. Mts. (Post-Amtsblatt Nr. 21 . mit der Anweisung be iachrichtigt, sich bezüglich der Spedition der ö ö R intmachung vom 26. bet ref Korrespondenz nach Konstantinopel danach 3u achten. . . Wun ira l J ter Ka se Hartung zu Gemünden um end die Ersa tßleistung für die pr äkludirten ,Kasse n⸗

Berlin, den

v **

Unterrichts- und izinal⸗Angelegenheiten.

8eisftikcizen ,

2 L. GVA 12 I C82 * a Haupt⸗Verwaltung den

An weissiryt 36m 3 1 J . X 221 n Ib 1sun 9 en D 0 m Berlin, den 26. Juli 1859 D ha s. Kass Darlehns⸗Kasse Geheime Gesetz vom 15. April 1857 (Staats ⸗-Anzeiger No. 100. S. 789). Bekanntmachung vom 29. April 1857 (Staats⸗Anzeiger No. 103. S. 817). ; ö * 8 ,, 1Q8 . 2 363 h 236 9 2 1702* Bekanntmachung v. 9. September 1857 (Etaats⸗Anzeiger No. 2165. S. 1783.

ö J!

vor zissonschaftli 4 el wissenschaft iche

shrer anaestellt moren beter angestent worden

Durch unsere mehrfach veröffentlichten Bekanntmachungen vom 29. April 1857 und vom 7. Januar v. J, sind diejenigen Per— sonen, welche Kassen-Anweisungen vom Jahre 1835 und Bar— lehns-assenscheine vom Jahre 1848 nach Ablauf des auf den

Der neue fuursus am Königlichen Gewerbe Institut für Mecha Sv et anntm ach ung 1. Juli 1855 festgesetzten Praͤklusiv⸗Termins bei uns, der Kontrole niker, Chemiker, Bauhandwerker und Schiffbauer, welche sich en der Staatspapiere oder den Provbinzial⸗ streis- oder Lokal⸗Kassen höhere theoretische Ausbildung aneignen wollen, beginnt am 1. Ok eingereicht haben, zur Empfangnahme des ihnen in Gemäßheit des Berlin, tober d. J. Die Bewerber um Aufnahme in die Anstal Gesetzes vom 15. April 1857 zustehenden Ersatzes aufgefordert Regent haben, im haben sich bis zum 1. September d. J. unter Einreichung des Ge— Sonnabends und Montags worden. . geruht: Dem burtsscheins und des Zeugnisses der Reife von einer zur Abhal—⸗ in den 6 Wintermonaten von 10 bis? 3 Uhr Va der Ersatz für . Minister am tung von Entlassungs-Prüfungen berechtigten Provinziai-⸗Gewerbe— in den 6 Sommermonaten von ; ht vollständig abgeho von Pourtal schule oder Realschule oder von einem Gymnasium nach Maßgabe efordert, des Regulatios für die Organisation de 5. Juni 1850 schriftlich bei dem Diejenigen, welche sich einem mechani Bauhandwerker oder Schiffbauer werden wollen, müssen außerdem durch beglaubigte Atteste nachweisen, daß sie mindestens ein volles Jahr praktische Arbeiten als ihre Hauptbeschäftigung getrieben haben.

Für ben Besuch eines vollständigen Kursus einer Klasse ist ein Honorar von 40 Thlrn. jährlich in Quartalraten im Voraus zu entrichten. Außerdem hat jeder Zögling der Anstalt, welcher sich als Chemiker ausbilden will, mit dem Eintritt in bie II. fllasse, außer dem für alle Zöglinge gleichmäßig normirten Honorar von 40 Thlrn., noch ein Honorar von jährlich 50 Thlrn.

9 4 * . * * 6 Bekanntmachung.

dönigs beider

nstantinischen

38 Gewerbe⸗Instituts dom w ö ; lnuterzeichneten zu melden ) Jedem anständ ;

ig 1 Did el 2961 —— ; . ( y 319ĩJcBnotn : 8351 L GEint vi z 2. h pf chen Fache widmen oder der bezeichneten Stund der Eintritt dez durch den

iejenigen Personen, welche noch Kassen— 1835 oder Darlehns-Kassenscheine bom si „die erneuete Aufforderung, dieselben bei der S* icht amtliches. der Staatspapiere oder den Regierungs⸗Hauptkassen zur e. ee, , Ersatzleistung einzureichen.

Haupt⸗-Eingang des vorderen Museums er großen Frei— treppe aus ohne Weiteres gestattet. Doch werden Kinder unter 10 Jahren gar nicht, Unerwachsene aber nur in Be— gleitung älterer Personen zugelassen.

Mittwochs, Don nerst ags und Besuch der K glichen Museen ausschließlich denjenigen k der Fammer ber Abgeordne Einheimischen u Fremden vorbehalten, welche die Samm— Serlin, den 26. Januar 1859 Staats minister Freiherr v. Schrenk lungen zu Studien irgend einer Art benutzen wollen, und zu Staats-Schulden Abgeordneten Fr eiherrn diesem Zweck der Zutritt zu denselben während der unter 1. . J Regierung dem S dem Vernehmen angegebenen Stunden gegen Vorzeigung der Kopir— Ratan. Gamet. Robiling. Guenther der gegenwärtig tagenden Zollkonferenz Karten oder vorgängige Eintragung in das am Eingange Herabfetzung der Eingangszölle von ausgelegte Buch geffattet. Der Eingang findet an diesen elsen und? Baumwolle zuzustimn Tagen durch die Thür des neuen Museums unter dem . rt Uebergangsbau statt.

Freitags ist der Bayern. München, g.

zur Bestreitung der baaren Auslagen für die Arbesten im Labora—⸗ torium zu zahlen.

* C

b derte: Es könnte eingewendet wer , ,,, i 6g. K wohl th inlich sei, Fragen internationaler Nat r . 8 1er bodche, o wie an hen lirchlich en Bekanntmack ortern und dadurch dem Ergebnisse von Feiertagen, nämlich an beiden Festtagen des Oster⸗ j 3 K 3 . tigen Staaten vorzugreifen. Doch solle das Pfingst- und Weihnachtsfestes, am Neujahrstage, EChar— r n JJ stellte Anfrage geantwortet werden. Seit freitage, Bußtage und Himmelfahrtstage find die Königlichen Nr ons 4. konferenz habe Preußen einen Antrag feen Jeschlossen. . : . Zolles nicht gestellt und eben so wenig Den, Galerie Dienen, Portiers 2c. ist untersagt, bei der wollgarne; gleichwohl sei bon einer andere Ausübung ihrer Dienstpflicht irgend ein Geschenk anzunehmen. Zu den Stamm -Actien der Niederschlesisch Märkischen Eisen⸗ Richkung nachträglich Antrag gemacht Berlin, den 1. April 1859. bahn werden neue Zins⸗6 zupons Ser. III. Nr. . über die Regierung habe von, jeher, wo ses sich Zinsen vom 1. Jannar 0 bis dahin 1864 nebst Talons vom ,, des , , 9. ö ö . K ; 15. August d. J ab in den Vorm ttagsstunden von 9 bis 1 Uhr, und mehr an, Oesterreich sich ö General⸗ Y p Ser ich * ö. 9. V 2 5 Ito RUWas Ben inaans * Der Unterricht in der mit dem Königlichen Gewerbe⸗-Inflitut General-Direktor der ftöniglichen Museen. mit Ausnahme d etzten daran festzuhalten 22 as den Ein langs berbundenen Musferzeichnen Schule für das kommende Winter—

Berlin, den 25. Juni 1859.

Der Geheime Bau-Rath und Direktor des Königlichen Gewerbe— Instituts.

Nottebohm.

Betanntmachun

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von Olfers.