1859 / 190 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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5) Seeschiffe, welche nicht in das Fahrwasser einlaufen, sondern auf z . . Thlr. Sgr. Pf. Angekommen: Excellenz der Wirkliche Geheime Rath Schleusengeld Rhede bleiben entrichten: darüber, ohne Unterschied ob beladen oder un— und Präsident des Een f Ober-Firchen-Raths, von Baum⸗ a) wenn sie die Rhede wieder verlassen, ohne Ladung oder Balli beladen und ob getreidelt wird oder nicht, Uechtritz, von Nieder— „Heidersdorf bei Lauban.

62 de⸗ . . und gelöscht oder eingenommen zu haben, keine Sch ifffahrn, sedoch mit Ausnahme der Dampfschiffe: Fahr⸗ Fahr⸗ Strom⸗ Abgaben; . bei einer Tragfähigkeit von 5 bis einschließ zeugen zeugen geld b) wenn sie löschen oder laden, je nachdem Ladung oe lich 20 Last * 2 Ballast abgesetzt oder eingenommen wird, entweder den Sah ö „. „über 20 Last. 22 . Berlin, 1z. Alugust. Se. Königlich 85 * 3 6 1. mit 15 Sgr. oder den Saß zu 2. mit 7 Sgr. 6 Pf. einma Diese Abgabe wird nur einmal und zwar ,, . . Sas nc 4 Tra. e) wenn sie löschen und laden, die olle tarismäßige Abgah beim Eingange beim Oberbaum erhoben. ö 9 tamen & Mi lestät des t) von Seeschiffen von 30 Sat. Trag. 1 d) wenn sie nur eine Beiladung, d h. eine Ladung, welche den ii III. an Lootsen⸗Geb ühren: geruht: dem lttach bei der Gösant tschaft n en , rn r 4 21 Theil der Tragfähigkeit des Schiffes nicht übersteigt, ahsehn 1) für die Begleitung der Schiffe ohne Unter— von Ha tz fe ldt, die Erlaubniß lnleg gung Baum passiten⸗ 2 . . 261 oder einnehmen, von der ö um den Satz zu 1. mit 1589 schied der Größe: beider Sicilien Me ajestaͤt ihm . henen Ri von KHeeschisffen unter öo aft und einmal, von der übrigen Lastenzahl ihrer Tragfähigkeit R, a) von Elbing nach Königsberg. . ...... .. ; 4 Klasse des Cbil-Terdienst-Ordens Fran von allen ö , . k l Nichts. b) Elbing nach illan! 5 5 selben Gesandtsch ast zn geselte 6 a) unter 1 Last. ...... ...... .... . ; . Wenn Schiffe auf der Rhede löoͤschen, so ist nur von bie Anmerkung. Von dem Satze zu a. erhält und Kanzlei? Vartan Haspe b) von 1 Last ..... d nicht aber von den zum Löschen benutzten L eicht erfahren der Königsberger Lootse für die Fahrt von Königs—⸗ U ö e , nn, . n, s zu 2 Laste / ie Schifff ; f 8 S4 7 ihn . n Ritter Kreuzes gr s len e) von mehr als 1 bis zu 2 Lasten ö ö die Schifffahrts-Abgabe zu erlegen; auch findet, wenn hiernggs berg bis Schiffsruh 7 Thlr. 10 Sgr. und der Elbin— einschließlich . . j . nach geschehener Entlöoöschung das Schiff in das Fahrwasser einlsi ger Lootse für die Begleitung von Schiffsruh bis d) von mehr als 2 bis zu 4 Lasten ö eine nochmalige Entrichtung der Abgabe nicht statt. Elbing 20 Sgr einschließlichg . 16 1 I) Wenn Schiffe leer aus dem Fahrwasser gehen, um ihre Ladung n Wenn die Fahrt dadurch, daß das Schiff zu tief

e) von mehr als 4 bis zu 10 Lasten ꝛsl⸗⸗ . der Rhede einzunehmen, ist die Schifffahrts-Abgabe ebenfalls; liegt, oder durch Nachlaͤssigkeit des Schiffers außer— J . ö . t V ] ssf j f hal des y so arkzst . ; 8 ** ö 5* * einschließ lich ; il von dem Schiffe zu entrichten, wogegen die Leichterfahrzeuge glei halb des Haäfenbaumes aufgehalten wird! so erhält Pi r sonal Deränder Uungen.

f) bon mehr als i bis zu 16 asen . falls von der Abgabe frei bleiben. der Lootse ein Liegegeld von 15 Sgr. für jede

ain sch lig ßlich J . . 1. B. Im Allgemeinen. ö Nacht. 3 . . . von in n 15 bis zu 20 . 8) So weit in diesem Tarife und dessen Anhang die Last den k I) für die Zuweisung eine zotsen und Er— 7. In der Armee. R 10 . ö hebungsmaßstab bildet, ist dar slast von Viertaun theilung des Anweisezette 13 t der Ober⸗ ö ö

. 35 hebungsmaßstah bildet, ist darunter die Schisfslast von Viertau 'eilung des un . Ifriꝛ ier ort TFähnriche bon mehr als 20 bis zu 25 Lasten rann; zu . che hen G 3 Offiziere, Portepee⸗Fähnriche ꝛc. ließli 4 . 665 ' s einschließlich .. Anmerkung. T2 . Abgabe wird nur so lange

. Auslaäͤndische Seeschiffe derjenigen Nationen: 3 9 29 3X * . 2 1 Set 1 1 z 14 12 m Lauge bon mehr als 25 bis zu 30 Lasten 2) mit welchen we gen Behandlung ihrer Schi ffe und deren Lady gezahlt, als der gegenwärtig Uaesfeit. ur gan einschließlich .....

, icht bestehtln kein Amt verwaltet, nach bessck' blustrist * * ; leich den inländischen ein besonderer Vertrag nicht beste 5 t en Amt verwaltet; nach dessen Austri von mehr als 30 bis zu 35 Lasten 9 äandisch son :

on mehr b) welche ihrerseits nicht etwa aus anderer Veranlassung! Vienste fällt die Abgabe . einschließlich. = ö IV. ten für Ertheilung bon mehr als 35 bi 8 zu 40 .

Preußischen Schiffe und deren Ladungen gleich den alhnn ; 16 3 ttest werden nach einer besond einschließlich

beh n 2 behandeln, . Ichtffern im Bien totale m) von mehr als 40 gasten.

3m 3 nf 11 1) 1281 1 11 6 111 ,

haben die in diesem Tarife und dem Anhange zu demselben e z. tenen Abgaben und Gebühren überall doppelt zu bezahlen. . Schleu⸗ ) Neben der allgemeinen Schifffahrts-Abgabe kommen bedingt Die, ühre en. Schiffs, Abrechn er sind ebenfalls durch 3 ; sengeld welse nur noch die übrigen in diesem Tarif und die in dem? mne besongere Laxze festgesetzt, welche, in deutscher un d holländischer 3) füuͤr Holz und zwar . 3862 / gehörigen Anhange festgesetzten Abgaben und Gebühren zur . , . Barn Ster ner Ants , ß,, , außerdem dürfen keinerlei Zahlungen für die Benutzung usb Eomptoiren der Schiffs- Abrechner zu Jedermanns Ein— Assiste 95 g. a) für Mauerlatten oder Balken: ö . Fahrwassers und der damit verbundenen, dem allgemeinen Gebo , . , 2 , bei einer Stärke bis zu 7“ ein gewidmeten Anstalten gefordert werden. Es haben demn t ö . ö, n, . Assisten . Ar . nut? ör Schalter. Affiften schließlich ..... boöhe Schiffer, Schiffs Spediteure, Schiffsmakler, Rheder, oder s⸗ n mne, n, mem, ,,, , . 3. du Corps, d der eg afte al ö * 1 J ,. 1 den w n oder Ober-⸗Lootsen, noch d gu n , m lage besonders nach H. i n , r n , 9 irh ** zwar w ö ö und B llaft 2 ofen anten union irgend einem Vorwande ein . ö Pr Kahlbaum, Pr. An 17 rmann bei einer Stärke von mehr als 414 oder eine Vergütung zu entrichten. Im Namen Sr. Majestät des Königs: , “* bis zu 10“ einschließlich ö J Wenn einer der vorstehend erwähnten Beamten sich beik . . , vom Stüc e, e lassen ö. unter irgend einem Vorwande ein Geschenk oder 1. (gez 2vilheim, Prinz von Preußen, Negent. Sch 3 rom g , ,, J üngehetzlihs 2ßgab zun frderns oder anzunehmen, so ist der (aan bo te, , , bei einer Stärke bon mehr als l derpflicht ct. solches der Polizeibehörde oder dem Ober-Steuer-Inst ggez) von der Heydt. on Patt , 3 6 gn 10 bid zu 12 * einschließlich ; ͤ in Clbing anzuzeigen. Ldw. Negt, Dr. Schraub vom Stück —— 8 Sollte sich in besonderen Fällen ein Schiffer veranlaßt zi vom 6. Od zt . Schock J 3 den Lootsen oder dem Ober LVootsen seine Dankbarkeit für d einer Starke von mehr als geleisteten außerordentlichen Dienste zu bezeigen, so darf dersell vom Stück Geschenk nur unter Voꝛmissen und mit Genehmigung der Schock ] . . ten Negierung aushändigen.

Das Baum- und St romge!ld wird nur Einmal und zwar bei . . , J 9 . Der bisherige Pr vatdozer Bibliothek-Secretair Dr.

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der Einfahrt erhoben. Von den Fahrzeugen bis zu 1 Last ( Einschließlich ) s 4 . 6 ge P ö ! 31 UM. Sarl! vom Garde⸗! Tra gfähigkeit, welche die kleine Schleuse passiren, wird das Sch leus sen⸗ Sch disse und andere Fahrzeuge, welche Königliche 2 Dder Armee 6. S zi a 0 r sch 1d ö 1j Bonn 1 z mm auß rordentlichen Professor 1 . ani geld für die Hin⸗ und R ü ck fa hrt nur einmal erhoben, falls die letz⸗ trans zportiren 11 . leine Beiladung von anderen HGegenständen ö der hi 06 75 sc en Fa U 6 NMT Ki liglichen Universität daselbst . tere binnen 24 Stunden erfolgt. Von allen übrigen Fire en und von erner K Schiffe, welche leer oder mit Ballast nur der Repa Hölzern wird das ch tenfe ngeld für jede Fahrt zesonders erhoben. Als unbeladen gelten alle diejenigen Fahr zeuge, welche nicht über worden ihrer enn, nrg Ladung haben. . J mann, vom 16. III. für das Aufziehen der Brücken don jedem Fahrzeuge ohne . Dr. Kribbe 6 Unterschied . . ö ö ö . Dr. Thelen, 1) 3 . der Durchfahrt beide Klappen geöffnet werden zu dem Schifffahrts-Abgaben-Tarif fär die Stad . Regt, der Char muͤssen. 10 Sar n ; 2 842 Stabs- u Regts 2) wenn nur eine Klappe geöffnet zu werden braucht.“ . ö H enthaltend; Akademie der Wissenschaften. . ö. . Diese Abaab d gluf d ö Sgr. die Abgaben für die Benu utzung be sonderer Anstalten und die 3 . iese 9365 y für das Aufziehen einer jeden der beiden e . Leistungen zu entrichtenden Ge bühren. . Herleihung des Cl in n . jedoch lediglich bei der Einfahrt erhoben, wogegen die Ausfahrt . Akademie der Wissenschaften hat in ihrer Arzt des 6. Inf. fre 1 st S ; ing . 11 * die He . 8 ermi Par 8 ; Ri emann ö ,. zorn n. 26 sätzli * . : . ,, z 8 reyer, Assistenz Zusätzliche Bestimm ungen. in 66 sen, Rosenhain, in Königsberg zu korrespondirenden . 1, 1 6 ger⸗Bats ; Mi ? n in ihrer v )⸗mathe tische . erw . ; 1 ö tg k vphysikalisch⸗mathematische isse erwählt. 3. Inf. Regts., sämmtlich mit

A. 8! Bezug, 49 uf. die allgem eine Schifffahr ts A 5 9 9 9 0 Es werden entrichte 6 J f / , gts. V . k / L. für ee . des Krahns: An tel ll. im Civildienst, der Von Keichterfahrzeugen, welche Güter von den in Pillau oder auf 1) für das Ausheben und Einsethn Assistenz⸗ Aerzten; der Elbinger Rhede verbleibenden Seeschiffen nach Elbing bringen, a) eines Mastes bei einem Sꝑeeschiffe, einer Dr. Srandt. Dr oder diesen Seeschiffen von Elbin 9 n. zuführen, wird die Ub'— Jacht oder greß . 15 vom 20. Landw. Regt. en der jen e . ö. 5 as 8 69 7 . 2 7 gabe nur nach der Lastenzahl der wirkli ichen Labung, nicht nach der b) eines Besanmastes ö. des Mastes einer Kriegs⸗ in isterium. Pr. Mato w i Tragfah igkeit des Fahrzeuges, 6635 Schmack bis zu ö Tragfähigkeit bon dom 21. Landi. Regt Seeschiffe von 25 Tasten Tragfähigkeit oder weniger bezahlen nur 30 k ö . Bekanntmachung yon . tzust 185 ef ) S 2 ein Drittheil de 1 allge mein en Schi fffnhrts⸗ Ab bgabe ll. c eines Mastes be] einem Weichsel⸗ oder f a 5 7) 1 . ;,, 11an 0 n R 294 im en 615 Wa hle . . 25 Seeschiffe, deren Ladung den vierten Theil ihrer Tragfähigkeit nicht Oderkahn . 4 5 . . nen gn n, die Erlaubniß zum Tragen . V en die Schifffabrts-Abgabe nur nach dem Satz der 2) für das Ausheben der Mühlensteine: e e allastschif an elche z . olle , . ö t 2 = . 49 Abzeichen ertheilt. a wenl dise e 9 . euge, welche nur eine so geringe Ladung für einen bolle . stein oder Drei— Mittelst Allerhö . abinets-Ordre vom 21. Juli c. ist be⸗ lbzeichen e egen die gabe nur nach der Lastenzahl der wi irklichen 1 . 2 zer Stab des 8. stimmt worden, daß zu . April 1860 der Stab des 8. Ulanen⸗ Durch Ver

n von der übrigen Lastenzahl ihr 2 f er? x ann . 92 13a er Lrag! fähigkeit aber Nich ts. für einen 2 pen tein. . 5 . 2 8 Solche Seeschi fe weiche mit Dachpfannen, Beuch!, Kalk- oder . fee . ö Regiments von Riese 3 und die 4. Eskadron dieses Regiments 1

Grabstein . . 8 Manersteinen, Steinke blen ober Freide, Gyns, Cement, Granit- . von Deutsch⸗Eylau nach Elbing verlegt werden follen. Rosenberger, Intendan

Sch! iifste . 6 ; ö t Pflaster⸗ oder . ie n nen aller Art, Thon ober Pfeifen. Erde, Torf, 3) für has 2Loͤschen sonstiger Waaren ohne Unter— Berlin, den 8. August 1859. Mann, Intendantur. Ae sor, e m Seegras oder Zecsont, beladen ein⸗ oder a usgehen und deren —; Intendanukur. Assessor, vom VI. Armer

schieb sür den Centner . 6 . . l Ladung nicht den dritten Theil ihrer ere ien übersteigt, 36 es , , , Allgemeines Kriegs⸗Departement. Intendantur- Seeretair, vom II. zum

für Benutzung des Treibeldammmes : . n e w, 2 Wa nr e Schifffabrtsabgabe ebenfalls nur nach dem Satze der . allen den ganzen Elbingstrom kingu oder Voigts⸗Rhetz. b. Hartmann. dantur⸗Seeretariats - Assistent, vom

nabfahrenben Schiffsgefäßen von 5 Kast und

lazaret

f k E sind bon den in diesem Tarif zaltene Schifffe ! j / . zegen eingehen, sind von den in diesem Tarife enthaltenen Schi Dem Oberlehrer am Joach nsthalsa en Gynnasium zu B ( ss 1

aben beim Ein- und Ausgange befreit. ĩ u! das l Pro gange befte ber, das Prädik't „Professor“ beigeleg

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