1859 / 193 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Dieser Erlaß ist durch die Gesetz⸗ Sammlung zur öffentlichen

Fenntniß zu bringen. Berlin, den 2. Juli 1859.

Im Namen Sr. Majestät des Königs: Withelm, Prinz von Preußen, Regent.

Fürst zu Hohenzollern-Sigmaringen, Flottwell.

von Uuerswald. von der Heydt. Simons, von

Schleinitz. von Bonin. von Patow. Gr. von Pückler. von Bethmann-Hollweg.

An das Staatsministerium.

Allerhöchster Erlaß vom 2. Juli 1859. betref⸗ fend die Genehmigung des Beschlusses des Engeren Ausschusses der Märkischen Kredit verbundenen wegen Aufnahme und Aus fertigung der nach §. 4 des Regulativs vom 15. März 1858 auszustel⸗ lenden Urkunden seitens der Syndiken des Kredit-Instituts.

Auf den Bericht vom 30. Juni d. J. dessen Anlage beigehend zurückerfolgt, ertheile Ich dem von der Versammlung des Engeren Ausschusses der Märkischen Kreditverbundenen in der Sitzung vom 20. Mal d. J. gefaßten Beschlusse, Ibrem Antrage gemaͤß, dahin:

„Die zum Zweck des F. 4 des Regulativs vom 15. März 1858 auszustellenden Urkunden, so wie diejenigen Urkunden, welche über die von dem Kredit-Institute zum Zweck der Erleich⸗ terung der Pfandbriefsbeleihungen bewilligten Vorschüsse und deren Sicherstellung aus zustellen sind, können gerichtlich, oder notariell, oder vor einem Syndikus des Kur⸗ und Reumärkischen Ritterschaftlichen Kredit-Instituts, oder von einem Vertreter desselben, wenn derselbe entweder das Amt eines Richters oder Rechts anwalts bekleidet, oder doch zur Bekleidung eines solchen befähigt ist, ausgestellt und resp. von demselben ausgefertigt ca, G * Riis Soa Q Oran 1In&R ihron Nertretè ! n wird zu diesem Zwecke die Befugniß, Urkunden dieser Art aufzunehmen und auszufertigen, den also aufgenommenen Urkunden aber wird die Glaubwürdigkeit von Notariatsakten und insbesondere die Eigenschaft beigelegt, Eintragung in die Hypothekenbücher zu be— gründen. Der gesetzliche Stempel ist zu den Schuld- Urkunden zu kassiren.“ Meine landesherrliche Genehmigung, und haben Sie übrigens diesen Meinen Erlaß durch die Gesetz⸗Sammlung zur öffentlichen Fenntniß zu bringen. Berlin, den 2. Juli 1859.

Im Namen Sr. Majestät des Königs

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Wilhelm, Prinz von Preußen, Regent. Flottwell. Simons

An die Minister des Innern und der Justiz.

Staats ⸗Ministerium.

Beschluß vom 30. April 1859 betreffend die

Berechnung der Umzugs kosten-Entschädigung bei

Versetzungen, mit denen eine Verbesserung im Dien steinkom men verbunden ist.

Allerhöchster Erlaß vom 26. März 1855 (Staats⸗Anzeiger Ro. 80. S. 589.)

Nach §. 4 des Allerhöchsten Erlasses vom 26. März 1855, betreffend die Vergütigung der den Beamten bei Versetzungen erwachsen—⸗ den Umzugskosten, soll von der nach §. 3 desselben Erlasses zu ge— wahren den Vergütigungssumme in allen Fällen die Hälfte der mit der Versetzung verbundenen jährlichen Einkommens verbesserung in Abzug gebracht werden. j In Betreff der Berechnung dieses Abzuges hat bisher in den einzelnen Ressorts der Staatsverwaltung ein verschiedenartiges Ver— fahren stattgefunden, indem jener Abzug theils mit der Haͤlfte des

Nominalbetrages der Gehaltserhöhung, theils mit der des nach Abzug des Penfionsbeitrages verbleibenden Netto be der jährlichen Einkommens verbesserung gemacht worden ist. Zur Herbeiführung eines gleichmäßigen Verfahrens in all Zweigen der Staatsverwaltung beschließt das Staal Sminister in daß in Zukunft bei allen, mit einer Einkommens-⸗Verbesserung * bundenen Versetzungen von Beamten die Hälfte des Rom nn! Betrages der jaͤhrlichen Verbesserung, also ohne Berücksichligun der Abzüge zum Pensionsfonds, auf die Umzugskosten⸗ Entschn gung in Anrechnung gebracht werden soll. e Berlin, den 30. April 1859. Königliches Staats-Ministerium. Fürst zu Hohenzollern-Sigmaringen. Flottwell. vo Auerswald. vonder Heydt. Simons. Frhr. von Schleiniz von Bonin. Frhr. von Patow. Gr. von Pügkler. ; von Bethmann-Hollweg.

Ministerinm für Handel!, Arbeiten.

Bekanntmachung vom 17. Juli nt betreffend

die Po st Dampfschiffs⸗ Ver zwischen

Preußen einer⸗ Rußland, Schweden und

CG 8 n oma vèk . Dänemark andererseits.

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11 nv 8 und

Die Postdampfschiffs-Ver ß Rußland, Schweden und D ĩ 3

en einer det folgendn

maßen statt:

ö 2 * H * 11 M 6 1 R wischen Stettin und Petersburg * . 1 8

wöchentlich einmal durch die Post-Dampfschiffe „Preußischer Adle

und „Wladimir“,

von Stettin: Sonnabend Mittags,

* 6 213 9 1363 WV 1 1557 Petersburg: Sonnabend Rachmittags

vön

Stettin geht der „Preußische Adler“ ab bn n den 6 und gun n. zweiten Sonnabend Der „Wladimir“ dagegen: ü n nn, n 13. zweiten Sonnabend.

21818 und

.

27) Zwischen Stettin und Stockholm

wöchentlich einmal durch die

ost NM 8 9. * „Nordstern“,

⸗Dampfschiffe „Nagler“

von Stettin: D

2 ien st a 9 Mittags, von Sto ckh olm: *

ienstag Morgens.

Von Stettin geht der „Nagler“ ab: den 19. Juli, den 2., 16. und 30. August u. s. w. je zweiten Dienstag.

Der „Nordstern“ dagegen: den 26. Juli, den 9. und 23. August u. s. w. zweiten Dienstag.

3) Zwischen Stralsund und PBstadt wöchentlich zweimal, durch das Post-Dampfschiff „Eugenia“, aus Stralsund: Sonntag und Donnerstag Mitta⸗ aus Bstadt: Dienstag und Sonnabend früh.

c Zwischen Stettin und Kopenhagen

wöchentlich zweimal durch das Post-Dampfschiff „Geiser“, aus Stettin: Mittwoch und Sonnabend Mitta aus Kopenhagen: Montag und Donnerstag Nat mittags. :

Die Passage- und Frachtgeld-Tarife, so wie überhaupt alle a die Benutzung der Schiffe geltenden Bestimmungen können bei en jeden preußischen Poft-Anstalt eingesehen werden. Außerdem theilen Auskunft die Post-Dampfschiffs-Agenten:

A. Warmuth in Berlin. E. F. Kaerger in Breslau. J. Weiler in Cöln. Constantin Württenberger in Brem!

Johann Carl Seebe in Dresden. G. A. Zipf in Fran

furt a. NM. Gerhardt & Hey in Leipzig. W. Löwentht in Wien. Carl Preinitsch in Triest. Martin Speng

lin & Co. in Lindau. Vve P. J. Viel & fils in Grüssel. Miche

haͤlst⸗ ;

trages

1521

No. 42 rue neuve St. Augustin No. 14 rue de 'Eehiquier in Paris.

Juli 1859.

& Depierre, in Paris.

C. F. Dolz, Berlin, den 17.

General⸗Post⸗Amt,

Schmückert.

Bekannt machung

Der neue Kursus am Königlichen Gewerbe-Institut für Mecha⸗ niker, Chemiker, Bauhandwerker und Schiffbauer, welche sich eine höhere theoretische Ausbildung aneignen wollen, beginnt am 1. Ok⸗ lober d. J. Die Bewerber um Aufnahme in die Anstalt haben sich bis zum 1. September d. J. unter Einreichung des Ge— burtsscheins und des Zeugnisses der Reife von einer zur Abhal— berechtigten Provinzial-Gewerbe—

tung von Entlassungs-Prüfungen schule oder Realschule oder von einem des Regulativs fuͤr die Organisation 5. Juni 1850 schriftlich bei dem Unterzeichneten zu Diesenigen, welche sich einem mechanischen Fache widmen Bauhandwerker oder Schiffbauer werden wollen, müssen durch beglaubigte Atteste nachweisen, Jahr praktische Arbeiten als ihre Hauptbeschäftigung haben. .

Für den Besuch eines vollständigen Kursus einer Klasse il ein Honorar von 40 Thlrn. jährlich in Quartalrgten im Voraus zu entrichten. Außerdem hat jeder Zögling der Anstalt, welcher sich als Chemiker ausbilden will, mit Eintritt in die I. Klasse, außer dem für alle Zöglinge gleichmäßig normirten

89

Honorar von 40 Thlrn.,

des Gewerbe-Instituts vom melden. oder

getrieben

dem

torium zu zahlen.

Königlichen Gewerbe⸗

Beka

1

Der Unterricht in der mit dem töniglichen Gewerbe ⸗-Institut berbundenen Muflerzeichnen-Schule für das kommende Winter— Halbjahr beginnt mit dem . Oktober d. J. Leute, welche die vorgenannte Schule besuchen wollen und den Be⸗ dingungen des §. 11 des Reglements vom 8. September 1856 veroffentlicht in Nr. 223 des Staats -Anzeigers vom 21. September 1856 entsprechen, haben sich dazu unter Einreichung des Geburtsscheins,

zes Confirmationsscheins, 4 s Schulzeugnisses oder der Zeugnisse

Unterricht, .

im Fall der Minderjährigkeit, einer Bescheinigung des Vaters

ode? Vormundes darüber, daß der aufzunehmende Schuler

nit ibrer Uebereinstimmung in die Anstalt tritt und daß sie

für den Unterhalt und das Unterrichtsgeld einstehen Unterzeichneten mit Angabe ihrer Wohnung bis späteftens den 15. September d. J. schriftlich zu melden.

Das Unterrichtsgeld ist halbjährlich mit 12 Thlr. für sämmt⸗ liche Lehrgegenstände ir Kasse des Königlichen Gewerbehauses zu entrichten.

ber genossenen Privat—

* * * w N 2 an d 21

Berlin, den 1. August 1859.

Der Geheime Bau-Rath und Direktor des Königlichen Gewerbe⸗— W tuts

Ministerium der geistlichen, Unterrichts und Me dizinal⸗ Angelegenheiten.

Der Prosektor Dr. H. W. Wel ker zu Gießen ist zum außer⸗ ordentlichen Professor in der medizinischen Fakultät und zum Pro— sektor der Königlichen Universität zu Halle ernannt worden.

Ghmnasium nach Maßgabe

außerdem daß sie mindeftens ein volles

5st

noch ein Honorar von jährlich 50 Thlrn. zur Bestreitung der baaren Auslagen für die Arbeiten im Labora⸗

Diejenigen jungen

Stimmung

welchen auch Se. Majest neral-Stabs-Arzt Or. Grimm,

zur Erholung eine

Nachdem der gesetzliche Schluß der Vorlesungen mit dem 15. d. M. eingetreten isf, wird hierdurch bekannt gemacht, daß das Winter⸗ Semester 1859 60 mit dem 15. Oktober d. J. beginnt.

Berlin, den 15. August 1859.

Der Rektor der Universität.

Finanz ⸗Ministerium.

Bei der heute angefangenen Ziehung der 2ten gKlasse 120fter Koͤniglicher Klassen-Lotterie fiel 1 Gewinn von 2090 Thlr. auf Rr. 55.555. 1 Gewinn von 600 Thlr. auf Nr. 68,907. 2 Gewinne zu 200 Thlr. fielen auf Nr. 4660 und 9283, und 3 Gewinne zu 100 Thlr. auf Nr. 3401. 37, 3t9 und 57,113.

Berlin, den 16. August 1859.

stönigliche Genera Direction.

Angekommen: Se. Exxcellenz der General der Infanterie, General-Fnspecteur des Ingenieur-Corps und der Festungen, von Brese⸗Winiary, von Breslau

Se. Excellenz der Wirkliche Geheime Rath, außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister am Königlich Schwedischen Hofe, von Le Cog, aus Carlsbad.

Der Wirkliche Geheime Ober⸗Regiexungs⸗Rath und Ministe⸗ rial-Direktor von der Reck, aus Schlesien.

Abgereist: Se. Excellenz der Wirkliche Geheime Rath und Ober⸗-Präsident der Provinz Preußen, von Eichmann, nach Eöln.

Der Wirkliche Geheime Ober⸗Finanz⸗Rath und Direktor d Abtheilung für das Etats- und Fassenwesen im Finanz⸗Ministe⸗ rinm, G orn nach Garläahab

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ung des gehobener. Unter diesen Umstä stand, dem Einen der Herren Leibe welcher zu einer Consultation bei berufen war, von Sr. Majestät dem Urlaub, so wie dem den Leibärzten Cammerer Urlaub für den Nachmittag zu genehmigen

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der in der Nähe von Potsdam verblieb.

Nach der Tafel hatte auch Se. Adalbert Gelegenheit, Sich von dem Königs persönlich zu überzeugen gabe Allerhöchsten Herrschaften nach? Uhr Abends; Reuen Garten, woselbst Ihre Majestäten Jungfern⸗-See eine größere Gesellschaft zum

und

unter welcher sich ein Theil der Königlichen Umgebung der Majestäͤten noch einige a

Generalstabsarzt Hr. Grimm war nicht zur d und machte, während der Abwesenheit Sr Spazierfahrt.

Bald nach der Ankunft bei nachdem Sich die Herrschaften bei Sr. Majestäͤt Kön

dem nige