1859 / 199 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Finanz ⸗Ministerium.

Cirkular-Verfügung vom 6. Mai 1859 betref⸗ fend die Einziehung der bis Ende 1816 geprägten ungeränderten Thalerstücke.

Die neuerdings bei der Münze eingetretene bedeutende Ge— schäftsbermehrung gestattet nicht, mit der im vorigen Jahre begon— nenen Aussonderung der in Folge der Circulation und Abnutzung um mehr als 2 Prozent zu leicht gewordenen Thaler des Gepräges von 1750 bis incl. 1816 für jetzt weiter vorzugehen. Die König⸗ liche Regierung hat deshalb die zu meinem Ressort gehörigen Königlichen Kassen Ihres Verwaltungsbezirks sofort anzuweifen, die durch die Cirkular⸗Verfügung vom 4. Mai v. J. angeordnete Son⸗ derung und Abführung der von 1750 bis incl. 1816 auf freien Stempeln ausgeprägten Thaler einzustellen und die etwa ange— sammelten Bestände an solchen Thalern, wie früher, zu den vor— kommenden Zahlungen, beziehungsweise zu den Ueberschuß-Ab liefe— rungen zu verwenden.

Berlin, den 6. Mai 1859.

Der Finanz ⸗Minister.

An sämmtliche Königliche Regierungen und Provinzial-Steuer⸗Direktoren 2c.

Cirkular-Verfügung vom 23. März 1859 be—

treffend die Berechnung des Stempels von

Schenkungen, deren Rutzung der Geschenkgeber sich auf seine Lebenszeit vorbehalten hat.

Ew. 2c. erhalten auf den Bericht vom 10. d. Mts. die An' lagen des Gesuchs der H.'schen Eheleute zu R. vom 25. v. Mts. von ihnen erforderten Schenkungsstempels

um Ermäßigung eines hierneben zurück.

In der dorthin August 1840 ist allerdings ausgesprochen, kungen unter Lebenden ein Abzug bei der Versteuerung der ten Summe nicht statthaft sei, wenn der sich die Nutzungen des Geschenks auf seine vorbehalten habe. Spaͤterhin ist aber nachgegeben daß solchenfalls die Cirkular-Verfügung vom 4. tember 1837 (a) analoge Anwendung finde, so daß nach

greifen dürfe.

Ew. c. werden ermächtigt, sowohl in dem vorliegenden Falle, gleichfalls zu ver—

als auch in künftigen ähnlichen Fällen demgemäß fahren. Berlin, den 13. Mai 1859. Der General-Direktor der Steuern.

An den Königlichen Geheimen Ober-Finanz— Rath ꝛc. N. zu X.

Cirkular-Verfügung vom 4. September 1837 betreffend die Versteuerung des Sub stanzwerthes eines mit einem Nießbrauch beschwerten Erbstuücks.

Ew. ꝛc. Anfrage vom 19. Juni e., betreffend die Substanzwerthes eines mit einem Nießbrauch beschwerten Erbstücks, zu einer anderweitigen Erwägung des Inhalts der Verfügung 18. August 1832 (III. 16,483) Veranlassung gegeben.

brauchers, sondern auch vom Zinsfuß abhängig gemacht.

nicht in Betracht, dem Substanz- Erben kann es auch

der Nießbraucher die Zinsen bezieht, keit darin gefunden werden, wenn, 1832 folgt, je niedriger der Zinsfuß Substanzwerth gefordert wird. Deshalb wird, in Abänderung der

ist, je

eine Nutzung bon 5 pCt. als Negel angenommen wird, hierdurch bestimmt, daß fortan der Werth der mit Nießbrauch beschwerten Substanz eines

Erbstücks bei einem Lebensalter des Rießbrauchers

ergangenen diesseitigen Verfügung vom ten daß in Betreff der Schen— geschenk—⸗ Geschenkgeber Lebenszeit worden,

Sep⸗ Maßgabe des Lebensalters des Geschenkgebers am Tage der Schenkung eine Verminderung der geschenkten Summen bei deren Versteuerung Platz

Versteuerung des hat vom . In dieser Ver— fügung ist der Maßstab der Versteuerung nicht blos vom Alter des Nieß⸗ Der Zinsfuß kommt aber in sonstigen Fällen nach den Vorschriften des Stempelgesetzes, wo der Stempel von der Substanz eines Erbstücks entrichtet werden muß, t gleichgültig sein, nach welchem Prozentsatz, während der Dauer der ihm entzogenen Nutzung, und es kann ferner eine Unbillig— wie aus der Verfügung bom 18. August höher der Stempel vom

ĩ gedachten Verfügung, und mit RNücksicht auf den §. 4 d., des Stempelgesetzes vom J. März 1822, wonach

von 45 Jahren und darunter zu drei Achteln

von mehr als 45 Jahren und bis 55 Jahren zu ein halb von mehr als 55 und bis 65 Jahren ju drei Fuͤnfteln von mehr als 65 und bis 80 Jahren zu drei Vierteln

von mehr als 80 Jahren zum vollen Werthe,

des dollen Werths,

ohne Ruckficht auf den Prozentsatz der Nutzung anzunehmen ist.

Wird von dem Substanz-Erben die Versteuerung nach diesen Grund.

sätzen verweigert, so ist sie bis zur Erledigung des Nießbrauchs oder

Rentenbezugs gegen Sicherheitsbestellung auszuseßen.

In Obigem ist vorausgesetzt, daß der Substanz Erbe die ganze Nutzung einem Anderen überlassen muß. Sollten Fälle vorkommen, in welchen der Erbe nur einen Theil der Nutzung einem Anderen überlassen muß, einen

Theil derselben aber für sich behält, so ist über die Erhebung des Stem.

pels in solchen Fällen hierher zur Entscheidung zu berichten. Berlin, den 4. September 1837.

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Der Finanz ⸗Minister. An

saͤmmtliche Provinzial-Steuer Direktoren, die Königlichen Regierungen in Potsdam und Frankfurt ꝛc.

6 De.

Angekommen: Excellen; der General- Lieutenant Direktor des Militair-Oekonomie-Departements, Hering,

Posen.

Excellen; der Staats- und Minister für

Ahgereist; S.. von der H ehdt, nach * =

Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten,

Oberschlesien.

Se. Excellenz der Wirkliche Geheime Rath und Ober⸗Jäͤger⸗ meister Graf von der Asseburg⸗Falckenstein, nach Meißdorf.

Der Wirkliche Geheime Ober⸗Regierungs-Rath und Ministerial— Direktor von der Reck, nach Oberschlesien.

Der Wirkliche Geheime Ober-Regierungs-Rath und Ministerial— Direktor Mac Lean, nach Rissingen.

Berlin, 23. August. Se. Königliche Hoheit der Prinz— Regent haben, im Namen Sr. Majefstät des Königs, Allergnädigst geruht: Dem Schriftsteller Ern st Kossack zu Berlin die Erlaub— niß zur Anlegung des ihm verliehenen Verdienst- Kreuzes des Herzoglich Sachsen-Ernestinischen Haus-Ordens; so wie den Ser geanten Baumueller im 31, und Worch im 32. Infanterie⸗ Regiment, zur Anlegung der ihnen verliehenen, dem genannten Orden affiliirten silbernen Verdienst-Medaille zu ertheilen.

Dt i cht amtlich e.

Preußen. Cöln, 22. August. Heute fruͤh 8 Uhr traf Se, Königliche Hoheit der Prinz-Regent mit dem Courierzuge der Cöln⸗Mindener Eisenbahn in Deutz ein und setzte nach einem im Hotel Bellevue daselbst eingenommenen Fruͤhstückte um 97 Uhr mit dem Courierzuge der Rheinischen Eisenbahn seine Reise nach Ostende fort. Auf dem Rheinischen Eisenbahnhofe hatten fich zum Empfange Sr. Föniglichen Hoheit die hohe Generalität und der Herr Regie— rungs⸗Präsident b. Möller eingefunden. Das gesunde Aussehen Sr. Königlichen Hoheit erregte die allgemeinste Freude. 6

Der Minister des

Sachsen. Dresden, 22. August. Kultus, Dr. von Falkenstein, hat heute eine mehrwöchentliche Urlaubsreise angetreten.

Oesterreich. Wien, 22. August. bringt folgendes Ällerhöchste Handschreiben:

Lieber Graf Rechberg! Ich finde Mich bewogen, Sie unter fernerer Belassung in der Leitung Meines Ministeriums des Kaiser— lichen Hauses und des Aeußeren zu Meinem Minister-Praͤsidenten, Meinen außerordentlichen und bebollmächtigten Botschafter am heiligen Stuhle, Alexander Freiherrn b. Hübner, unter Vorbehalt des Rücktrittes in die diplomatische Laufbahn mit seinem gegen⸗ wärtigen Range, zu Meinem Polizeiminister, und Meinen Statt— balter im Lemberger Verwaltungsgebiete Galiziens, Agenor Grafen Gokuchowski, zu Meinem Minister des Innern zu ernennen.

Den Freiherrn Alexander Bach enthebe Ich auf sein Ansuchen bon der Leitung des Ministeriums des Innern und ernenne ihn zu Meinem außerortentlichen und bevollmächtigten Botschafter bei dem heiligen Stuhle. Den Chef der Obersten Polizei⸗Behörde und Gendarmerie General-Inspeltor, Feldmarschall-Lieutenant Johann Freiherrn von Kempen versetze Ich auf feine Bitte in den wohl⸗

verdienten Ruhestanb.

Das Ministerium für Handel, Gewerbe unb öffentliche Bauten sinde Ich aufzulösen, und es sind die Agenden desselben unter die Ministetien bes Aeußern, des Innern und der Finanzen

zu vertheilen.

Die „Wiener Zeit.“

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Der Handelsminifter Georg Ritter v. Toggenburg tritt in Folge dieser von Mir beschlossenen Maßregel in Disponibilität, wobei Ich Mir vorbehalte, denselben demnächst im aktiven Staats“ dienste wieder anzustellen.

Den Chef des Armee-Ober⸗Kommandos oder an dessen Stelle den Vorstand seines Präsidial-Büreaus beauftrage Ich mit der Vertretung der Militair-Angelegenheiten in der Minister-Konferenz.

Sie haben wegen Durchführung der vorstehenden Anordnun— gen die nöthigen Einleitungen zu treffen.

Laxenburg, 21. August 1859. Franz Joseph m. p.

Im nachstehenden Artikel spricht zie „Wiener Zeitung“ über die von der kaiserlichen Regierung beabsichtigten Reformen. „Seit der Beendigung des italienischen Feldzuges und. dem Erscheinen des kaiserlichen Manifestes von Laxenburg hat sich in Oesterreich die öffentliche Meinung vorzugsweise der inneren Lage des Reiches zugewandt. Die Anzeichen bevorstehender Veränderungen im . Ministerium, so wie die haufigen meist unter dem Vorsitze Sr. Majestät des Faisers gepflogenen Berathungen von Gliedern dieses letzteren mit anderen von Allerhöchstdemselben eigens berufenen Staatsmännern haben die allgemeine Erwartung gespannt und zu den verschiedensten Vermuthungen Anlaß gegeben. Hierüber kom— men uns nunmehr folgende Aufklärungen zu: .

Um in die verschiedenen Zweige der Verwaltung den nöthigen Einklang zu bringen, um die Verbesserungen, welche das kaiserliche Man fest, in Aussicht stellte, in's Werk zu setzen, that vor Allem Verständigung über die Bedingungen einer erfolgreichen Thätig— keit der Regierung und uͤber die zunächst erforderlichen Maßregeln Noth. Diese Verständigung herbeizuführen und den von den Räthen des Faisers dem Allerhöchsten Willen gemäß zu verfolgenden Weg festzustellen, war der Zweck, mehrere wichtige Fragen der Gegenstand jener Berathungen. Von letzteren sollen hier nur erwähnt werden: die Finanzlage, das Bedürfniß, die Ausgaben in saͤmmtlichen Zweigen der Civil- und Militairverwal⸗ tung einer wirksamen Kontrolle zu unterziehen; den gesetzlich an⸗ ÄAkannten nicht-katholischen Religionsgenossen Autonomie und freie Religionsübung zu sichern; die Stellung der Israeliten in zeitgemäßer Weise, aber mit Berücksichtigung der örtlichen oder provinziellen Verhãlt⸗ nisse zu regeln; das Gemeindegesetz mit Beihülfe von Vertrauensmännerin

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aus allen Klassen in den Provinzen ohne Aufschub den eigenthüm⸗ lichen Zustanden der einzelnen ftronländer anzupassen; einen wesent⸗ lichen Theil der Geschäfte, welche jetzt von landesfürstlichen Behörden besorgt werden, wo möglich autonomen, den Betheiligten selbst an— gehörigen Organen zu übertragen, und nach Lösung dieser ersten und dringendsten Aufgaben ständische Vertretungen in den ver— schiedenen Kronlaͤndern ins Leben zu rufen. Mehrere noch von dem letzten Ministerium ausgearbeitete Gesetzentwürfe liegen vor und werden nach gepflogener Revision nächstens Gesetzeskraft er— halten, andere werden vorbereitet. .

Ernst ist die Lage, groß sind die Schwierigkeiten, tief die Wunden, welche ererbte Uebelstände, ein Zusammentreffen ungünstiger Umstände und ein unglücklicher, wenn auch an ruhmvollen Thaten reicher Feldzug dem gemeinsamen Vaterlande geschlagen Dennoch wird die Aufgabe gelöͤst werden, wenn die Völker Oester— reichs, welche in der jüngsten Vergangenheit so viele Opfer gebracht haben, sich auch jetzt vertrauensvoll um ibren Faiser schaaren, wenn Regierung und Regierte gemeinsam an's Werk schreiten, wenn ängstlickes Zurückhalten und sich selbst überstürzende Hast in glei— chem Maße vermieden werden.“

Großbritannien und Irland. London, 20. August. leber die Meuterei am Bord des Admiralschiffes „Marlborough“ der vor Neapel liegenden, seitdem nach Palermo abgegangenen englischen Flotte erfährt man, daß sie ihren Grund in Beschwerden der Matrosen über mangelnde Ruhe, unnöthige Dienstleistungen und verweigerten Urlaub gehabt haben. Die Meuterer gaben ihr Mißvergnügen dadurch zu erkennen, daß sie Kugeln auf dem Ver— deck hin- und herrollen ließen und damit nach einem Mate und mehreren Unterofsizieren warfen. Eine Ansprache des Admirals stellte die Ruhe wieder her. Einige der Rädelsführer wurden in Fesseln geschlagen und sollen vor ein Kriegsgericht gestellt werden.

P aris . 21 In Mailand 1680

Frankreich. Auguß.

früher nur ein einfaches französisches Konsulat war, wird jetzt ein

General⸗stonsulat eingerichtet. Die Befestigungen. der ganzen fran⸗ zoͤsischen Küste werden mit gezogenen Kanonen beseßßt. Sämmtliche Batterieen stehen durch den Telegraphen miteinander in Verbindung.

Das Kriegsministerium hat die Anfertigung einer Willion Patronen /

und von 3004000 Geschützkugeln verordnet.

Der „Constitutionnel“ bringt eine halboffizielle Note, worin angezeigt wird, daß die vom Kaiser befohlenen Maßregeln, wonach eine große Anzahl Militairs entlassen werden soll, sofort in Kraft tre— ten, so wie die Truppentheile der italienischen Armee in ihre b treffenden Garnisonplätze eingerückt sind. Zunächst werden durch Anticipation bie Leute der Klasse von 1852, deren Dienstzeit erst

haben.

am 31. Dezember 1859 ablaufen würde, entlassen. Der definiti— ven Entlassung dieser llasse soll bald darauf die eines Theiles der Klasse von 1853, die Anfangs 1854 geloost hat, und deren Fon— tingent ausnahmsweise wegen des strimkrieges auf 150,000 Mann gebracht wurde, folgen. Dann sollen diejenigen Leute der ver— schiedenen Klassen, die als Stützen ber Familie und aus andern triftigen Grunden daheim nöthig sind, beurlaubt werden. Da bie Verabschiedungen und Beurlaubungen sehr bedeutend sein werden, so ist Aussicht zu sehr erheblichen Ersparnissen im riegsbudget; diese sollen, laut obigem Mitgetheilt, für oͤffentliche Arbeiten zum Besten des Ackerbaues und der Industrie verwandt werden.“

Spanien. Madrid, ig. August. Die „Madr. Ztg.“ meldet die Absetzung aller Beamten, welche aus Furcht dor᷑ der Cholera ihre Posten verlassen hatten. Der „Gaceta militare“ wird aus Ceuta vom 1ten d. mitgetheilt, daß die Mauren an der Grenze die spanische Flagge mißachten und es sogar gewagt haben, in der Nacht vom 166en die Befestigungsarbeiten zu zer⸗ stören, welche die von der Regierung geschickte Genie Compagnie begonnen hatte.

ö Italien. Nach einer telegraphischen Nachricht aus Bern, 22. d. M, erhalten die abgedankten Schweizerttuppen in Neapel nach der Capitulation und dem gegebenen Worte des verstorbenen Königs Retraitegehalte. ;

In Neapel, 13 August, wollte man wissen, daß neben der Züricher Konferenz gegenwärtig ein gLeheimer Kongreß in Rom zur Bildung der italienischen Fürsten⸗ Lonfoderation stattfände; von Neapel sei zu diesem stongresse der Herzog von Serracapriola als Bevollmächtigter geschickt worden. Ber Herzog war am 13. be— reits wieder in Neapel eingetroffen. (t. 3.)

Der „Monitore Toscano“ vom 18. August enthält das Ent— lassungs⸗Bekret des General-Lieutenants Ulloa und seine Ersetzung durch den General⸗Major Garibaldi. General Ulloa bat mit fol— gendem Tagesbefehl von seinen Soldaten Abschied genommen:

Soldaten! Vor Furzem verlangte ich vom Gouvernement meine Entlassung. Der Minister Vuoncompagni drückte mir schrift— lich sein Bedauern darüber aus, in Folge dessen ich mein Gesuch zurückaahm und auf meinem Posten blieb, überzeugt, eine ehren— volle Genugthuung erlangt zu haben. Heute indessen, nachdem das Gouvernement einen Nachfolger für mich gefunden hat, zeigt es mir an, daß es meinem Gesuche willfahre. General Garibaldi, dessen Name über alles Lob erhaben ist, wirb mir im Kommanbo folgen. Meine Truppen werden, dessen bin ich überzeugt, seiner würdig sein. Ich verlasse sie voll Vertrauen auf die Zukunft und dankbar für die zahlreichen Beweise von Wohlwollen, welche sie mir gegeben haben. ö

16. August 1859. Hieron. Ulloa.

Ferner meldet dasselbe Blatt, daß Herr Peter Bastogi im Namen der Gebrüder Rothschild in Paris und in dem seines eige⸗ nen Hauses mit dem Goubernement wegen Unterbringung des Restes der Anleihe von 100 Millionen zu 3 pCt., welche durch Dekret vom 3 November 1853 genehmigt wurde, abgeschlossen hat. Es handelt sich um eine Restsumme von 28, 652,000 Fr. Nach einer Privat-Depesche der „Patrie“ hat sich die Rational-Versamm' lung in Florenz nach der Abstimmung über die Annexion an Piemont vertagt. Die beiden Universitäten Sieng und P sa sind neu organisirt. Pisa hat sechs Fakultäten erhalten (Theologie, Jurisprudenz, Philosophle und Philologie, Medizin und Eh rurgie, reine und angewandte Methemalik, Naturwissenschaft); Siena muß sich mit den drei ersten begnügen. Rach dem „Pays“ haben ssich die der Herzogin von Parma treu gebliebenen Solzalen der kleinen Festung Bardi bemächtigt, wo sie bie weiteren Er ignisse abwarten wollen.

Man meldet der „Wiener Zeitung“ aus 15. August, daß die fünf auf dem Gardasee befindlichen französischen Kanonenboote denn doch als Geschenk in den Sardiniens bleiben; General della Marmora sei dom Könige, der persönlich zu erscheinen verhindert war, nach Desenzano zur Ueber nahme dieses Geschenk delegirt worden.

Aus Turin, 18. August, meldet die baß durch Dekret vom 17ten der Bau eines Fregatte mit Schraube und starken Dampfmaschinen Bau mehrerer Dampf-Kanonenboote angeordnet wurde Kriegs fahrzeuge sollen sämmtlich nach den neuesten V

gebaut werden.

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des Hat-Humahums haben die geistlichen Neligionsgenossenschaften in der Türkei Grundzinsungen mehr zu beziehen, wogegen i Einkommen fixirt werden soll. Die türkische kanntlich zur Regelung dieser Angelegenheit eine

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