1859 / 213 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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1652 Ersatz-Instructien angegebenen Falle nachtraͤglich verliehen rium von Siebenbürgen deshalb ein Gesuch an den Kaiser ge⸗

licher Gewalt stehen den Aussteller herrührt, ohne daß dieser Umstand aus dem Wechsel selbst erhellt.

In der Untersuchung wider den Regierungs-Referendarius Lubwig S., auf die Nichtigkeitsbeschwerde des Piöovinzial-Steuer— Direktors, hat das Königliche Ober-Tribunal, Senat für Strafsachen,

erste Abtheilung, in seiner Sitzung vom 13. Mai 1859 ꝛc, für Recht erkannt:

daß das Erkenntniß des Friminalsenates des sKtöniglichen

Appellationsgerichts zu Stettin vom 20. Januar 1859

zu vernichten und das Erkenntniß des Königlichen Kreis—

gerichts zu S. vom 25. Oktober 1858 dahin abzuaͤndern,

daß der Angeklagte wegen Stempelkontravention zu einer

Geldbuße von acht Thalern zehn Silbergroschen zu ver—

urtheilen, ihm auch die Kosten aller Instanzen zur Last

zu legen.

Von Rechts wegen Gründe.

Der Regierungs-Referendarius S. zu N. hat zwei Wechsel an eigene

Ordre auf Karl G. zu S. resp. über 311 Thaler 22 Sgr. 6 Pf. und

308 Thlr. 7 Sgr. 6 Pf. d. d. S. 19. April 1858 gezogen, diefe Wechsel

sind aber dem Steueramte zur Stempelung erst vorgelegt, nachdem sie bereits acceptirt und mit dem Blankogiro des Ausstellers S. bersehen waren, und es ist deshalb wider den Letzteren die Untersuchung wegen Wechselstempelsteuer-Defraudation eingeleitet. Der Angeklagte ist jedoch durch die gleichlautenden Erkenntnisse des Königlichen Kreisgerichts zu S. vom 265. Oktober 1858 und des Königlichen Appellations— gerichts in Stettin vom 20. Januar 1859 freigesprochen wor— den, weil,; er noch unter väterlicher Gewalt steht. Denn heißt es im zweiten Erkenntnisse Personen, welche noch unter väterlicher Gewalt stehen, könnten nach Artikel 1 der Wechsel— Ordnung nicht selbstständig Verträge schließen und sich wechselmäßig verpflichten, und nach dem Reseripte des Finanzministers vom 1. Juli 1859 seien Ver— träge, welche der Genehmigung eines Dritten bedürfen, nur nach erfolgter Denehmigung seitens bes Dritten stempelpflichtig. Die Behauptung der Stagtsanwaltschaft aber, daß für die Stempelpflichtigkeit einer Urkunde die Form maßgebend sei, könne in dieser Allgemeinheit nach dem allegir— ten Rescript nicht für richtig erachtet werden.

Die gegen diese Entscheidung eingelegte Nichtigkeitsbeschwerde des Probinzial⸗Steuer-Direktors behauptet die Verletzung des Artikels 4 der Wechsel-Ordnung, so wie des Stempelgesetzes vom 7. Nd

Diese Beschwerde ist begründet. Denn es ist zwar richtig, daß ein

großjähriger noch unter väterlicher Gewalt stehender Sohn, weil er sich nicht selbstständig durch Verträge verpflichten kann, nach Art. d

. **itschan uochsai⸗ Ordynnn g nieht wochselfähig ist. Bei der Stempel pflichtigkeit einer Schrift handelt es sich jedoch nur um den Inhalt der Schrift selbst, und da nun aus den borliegenden beiden Wechseln davon nichts erhellt, daß der Aussteller noch unter väterlicher Gewalt steht, so muß dieser Umstand für die gegenhärtige Entscheidung außer Betracht bleiben. Wenn der Appellationsrichter Übrigens noch auf das Reskript bes Finanz-Ministers vom ] Juli 1839 (Schmidt, Kommentar S. 296) Bezug nimmt, welches ausspricht: daß sich in Beziehung auf Verträge, welche der Genehmigung eines Dritten bedürfen, wenn diese Genchm igung versagt wird, kän An— spruch auf Entrichtung des Vertrags stempels begründen lasse, so setzt dies einen schristlichen Kontrakt voraus, aus dessen Inhalt sel b st erhellt, daß es zu seiner Perfection der Genehmigung eines Dritten bedarf, z. B. des Ehemannes, weil nur die Ehefrau kontrahirt hat Dann kann allerdings der Kontraktsstempel nicht verlangt werden, weil überhaupt noch kein perfekter Vertrag vorliegt, und dies aus der Schrift selbst hervorgeht. Von einem solchen Falle ist hier aber nicht die Rede. Es hanbelt sich hier auch nicht um den Vertragsstempel, sondern um den Wechselstempel, in Beziehung auf welchen es gleichgültig ist, ob und welche Wirkungen der Wechsel rücksichtlich einzelner Wechsel-Interessenten haben wird, und ob die dadurch geschlossenen Wechselgeschäͤfte zur Aus— führung gelangen werden oder nich? ö Hiernach unterliegt das angefochtene Erkenntniß wegen unrichtiger Anwendung des Gesetzes in Gemäßheit des Art. 107 Rr.“ des Gesetzes bom 3. Mai 1852 der Vernichtung, und war in der Sache selbst das erste Er⸗ kenntniß abzuändern, und die vom Angeklagten als Aussteller der Wechsel berwirkte Stempelstrafe, eine Geldbuße von Acht Thalern zehn Silber— groschen, nach §§. 20 und 26 des Stempelgesetzes vom 7. März 1822 gegen ih g festzusehen, woraus nach §. 178 8er Verordnung bom 3. Ja⸗ . feed! die Verurtheilung des Angeklagten in die Kosten aller

Kriegs⸗Ministerium.

Bestimmungen über das formelle Verfahren hin— sichtlich der für die Studirenden der evangelischen und katholischen Theologie, resp. für die katholi— schen Prie ster-Amts-Kandidaten, in Bezug auf die Ableistung ihrer Militairdienstyflichk é zur zeit best ehenden Vergünstigungen. . Vom 9. Dezember 1858. A. Evangelische T

1) Junge Leute, iel, a nt . n ,

Alter dem Stubium der evangelischen Theologie auf (iner

deutschen Universität sich widmen, oder, wenn sie noch a werden. richtet, eine entsprechende Zahl Militair⸗ Sti 39 ss n , 11 h auf 64. l de Zal von Militair⸗Stiftungsplaͤtzen auch einem inländischen Gymnasium sein sollten, sich demfelben B. Katholische Theologen resp. katholische Priester⸗ e ,, , ö 5 . . bei

e gen der die Gewissen beirrende unkt jenes

widmen zu wollen erklaren, haben hierüber? so fern Amts-standidaten. Reverses weggelaff de. (K. 3.) 8 weggelassen werde. (K. 3.

ihnen. ni at etwa schon die Berechtigung zum einjährigen ö t . Hiens und damit gleichzeilig der Aus tand zum Diensfant! it: 9) Die ad 4 bis 8 enthaltenen Beslimmungen finden in Ge⸗ Schwei k (C. 466 der Ersaß Justructien) zugebilligt ist der Kren! mäßheit des Staats-Ministerial-Beschluss'ss vom 19. Sep⸗ dt e' Les en Gg Ferne n ,, Ersatz-⸗ ommi sion, in deren Bezirk dieselben nach K tember 1854 auf StudirentKe der katholischen Theologie, so wie 36 . laiors Latour aus Neapel sind borgestern nun auch die gestellungspflichtig sind, und zwar vor dem 1. Feöruar des, auf, katholische Priester⸗-mts,standidaten mit der Maßgabe n . lere , . jenigen Kalenderfahreg, in welchem 'ssie das 26 f. debens ahr Anwendung, daß sie bis zum 1. April des Jahres, in welchem . 6 zataillon Mechel, ihren bereits zurückgekehrten sKtame⸗ vollenden, ein Zeugniß des Dekans er theologischen Facul— sie das 26. Lebensjahr erreichen, die, Suß-Diakonats-Beihe 1 95 3. , e To . . taͤt oder des Direktors des Gymnasiums verzulegen und empfangen haten müssen, und, falls sie ihre Vorbildung nicht nisse n nn n n er ,, . dies vom 1. Februar des Jahres ab, in welchem sie ihr auf einer Universität erhalten, anstaft des Dekanats Zeug⸗ 1 n,, , l i' f d genf her , . 2Astes Lebensjahr vollenden, alljährlich zu demselben Zelt, nisses ein Zeugniß ihrer bischöflichen Behörde beizubisngen . , ,, , aner rin , me. punkte so lange zu wiederholen, bis ihre Befreiung vom Mili— haben ; . , . 3 , ö 4 ö ö, 6 , , . tairdienste in Gemäßheit des Staats-Ministerial⸗Beschlusses Die vorstehenden Bestimmungen verlieren mit dem Erlöschen a. , . , e 3. jeh . e,, Rücktehr bom 15. September 1854 durch die Departements-Erfatz— es Staats-Menisterial-Beschlusses vom 15. September 1854 ,,

; res Erlasses der Minister der geistlichen, Unterrichts,; Belgien. Hrüssel, 6. September. Das Gesetz der Be—

Kommission ausgesprochen werden darf. 64 In denn Zeugnitß . muß die Bescheinigung enthalten sein, daß Medizinal-Angelegenheiten, des Junern und des rrieges festigung Äntwerpens wurde heute Nachmittag durch den Senat mit 34 a betreseend; Militg rpflitz tige vora: Sichtlich bis zu Ab⸗ hom 19. September 1854 ihre Gültigkeit gegen 15 Stimmen genehmigt; vier Mitglieder (darunter der Haupt⸗ ͤ fedes 75. Lebensjahres das Examen bro licentia concio. 8 führer der klerikalen Partei, Staatsminister von Anethan, und der Chef nandi ablegen werte., Kann dies pflichtmäßig nicht heschei— Berlin, den 8. Vezemder 18588. der äußersten Linken, Baron von Selhs-Longchamps) enthielten sich nigt werden, so ist das Zurückstellungs-Atteff' nicht zu rer . . . der Abstimmung. Der Mittelpunkt der heuligen Sitzung war ein? , n er Zeugnisses wird p. reffende Flottwell. bon Bonin. Hefestigung erhe benen politischen denken zu entkräften suchte. Er irpflichlige vorläufig er ihme an der Loo— Ang von dem Punlte aus, die Vertheidigung der Rechte, welche Ln eeselenenh en et berlin ben Ceficteng Kor in. ö. head fern inn, ere ienltlsl Ten ge ichen än k nne izt, c ksisbte les rt öl lte G fin tete ci I. Febinar des Jchrese n weichem das 2ine Lebbns, sei aber Belgien allein der zuständige Richter. Was die auswärtigen jahr vollendet, und dem nächst von einem Jahr zum andern Bekanntmachung. Mächte angehe, so seien nur zwei Fälle denkbar: entweder shre zutückgestellt. Ucber din Afeltzn Zurüͤckstelhng it in einen Absichten seien gut und friedlich oder aber böse und eroberungs— dem Schema 11 der Ersatz⸗Instrucilon entsprechenden Atteste . n , . 6. eh Rt ,, . 36. lustig. Im ersteren Falle werde es ibnen nur genehm sein önnen, Etens der Kreigs Er satzKöoninifß on as . nter Briefen hier eingeht, auf denen die Wohnungen der Adressaten nscht nach daß Belgien gegen stwatad ahßer ,,,, 3 . ,,, V 6 . und bar , line; (bbegeichnet sind, wird auf diefen leicht zu besei= sand segz ö a, m n,. 3 i ö r, mizils, anzugeben J tigenden Uebelstand, durch welchen die Bestellung der Briefe nicht nur ae ren el mi ,, ien bin rr , n,, ? 8 u g 9 . 6 2. 4 . . erschwert, sondern auch zum großen Nachtheile der storrespondenten häusig . öè . . . 1 * , 23. . . , . . . eh sz gedachte Zeunniß nicht ein, oder giebt der betref— unbermeidlich verzögert wird, wiederholt aufmerksam gemacht richt, König Leopold werde auf seiner Rückkehr aus Ober ⸗Italien fende Milita rpflichtißn das ECtudium!ber gn lichen hes. 26 J mit dem Kaiser Napoleon in Biarritz zusammentreffen, kann nun— logie auf, ober veiläßt er die deutsche Universiät, um außer— , den 6. September 1859. mehr aus sicherer Quelle mitgetheilt werden. . Der belgische halb Deutschlands Feine Universt ats Studlen forfzuse nen, Monarch wird von seinem Schwiegersohne, dem Erzherzog Ferdinand oder hat der betreffende Studirende bis zum 1. April des Der Ober Post Direktor. Maxjimilian, begleitet sein. (R. 3 ; J Jahres, in welchem er das 2ͤste Lebensjahr vollendet, das Schu Examen pro licentia concionandi nicht abgele . barf eine . in Zurücksteilung nicht stattfinden, vielmehr ist der Be— theiligse alsdan ogleich zur Erfüllung der allgemeinen ge— ö ᷓzast seglichen J J ö . . hat. glücklich die gefährlichsten Stellen In Fällen, wo der betreffend? Militai pflichtie durch nicht K V mse passirt und ist in Woolwich eingetroffen borbeizusehende unverschüldete Umstände abgehalten worden 5 Frankreich. Paris, 5. September. Das „Siêcle“ macht ist, das Ezamen pro lieentiz Conetannd; rechtzeitig ab— die Regierung darauf aufmerksam, daß, während die' Amnestie bom zulegen, kaun ihm von den oberen Provinzias-Behhrden aus— Fraukfurt, 6. September. Die Königin der Niederlande 16. August datirt, noch am 36. A igust in Algerien die dortigen nahmsweise ein weiterer Ausstanb. Ju zersten Falles auf zwei heute Nachmittag mittelst Extrazuges aus dem Haag hier ein- Pehörden mehreren Deportirten, die nach Frankreich heimkehren wollten, Pässe verweigerten, angeblich weil sie noch nicht di? nöthigen

8 4

k = ö . . 2 AWbre uber das 25ste Lebensjahr hinaus gewährt werden getroffen. 8

16

Großbritannien und Irland. Lonbo n, 6. September.

der Großfürst Konstantin ist heute nach Fronstadt ab—

4

der Buntdes-Militair⸗ Vollmachten erhalten hätten. 4 8 464 gz 8ReMER [C] ö 11. 8. 18 1

* J I . 326359 y . s⸗ 6 T* z 12 213 J * 1 Inspection der Bundesfestungen statt Der Minister des hat an die Präfekten ein CEirkul

Dies findet aber keine Anwen ung auf dieje nigen Indididuen Es findet gegenwärtig im Auftrage welche, ohne l6rer Miilitaizpflicht genügt zu haben, erst nach ommission die jährliche isf wie wi pollendetem 2esten Lebensjahre das Sfüd um“ der Theologie Die Inspection der Festungen Landau und Luxemburg ist, wie wir gerichtet, worin er k l 3 3 3 n 66 ;

Vienst 6 . J ö ̊⸗ ö. ö inn engen be ten Stande (f

J. . gi hät 1 vor ö Beguünstigung: als Stu⸗ auftragten WMeitgliede

bereits beendet und es wurden diese Plätze in dem

inden. Die mit der Inspection von Ulm be er der Bundes-Militair-stommission werden, wie dirende der evaugelischen Theologie zurückgestellt zu werden perlaufet, morgen von Frankfurt abreisen. Die Inspection der Baron von Tallehrand ist von ö Anspruch nehmen, darf der im §. 136 der Erse t- Instrue⸗ Festung Rastatt soll Ende September stattfinden und dann die von hier wieder eingetroffen lion gedachte Ausstand nit über den April des lender. Rain. folge: . /

gedachte Ausste t über den 1. April des ealen der— Mainz folgen. (L. 3.) Spanien. Madrid, 27. S Der König und die die Grundlagen der Verständigung mit der römischen

52. . 5 Redaction eines

September. n die

jahres, in n elchem sie d as 26ste Lebensjakr ne J J ö J ö Bayern. München ö gz. September. ö ö Sobald der betreffende Studi ude nachweis er das Fönigin werden mit den Königlichen Prinzen noch den ganzen genehmigen so wird, man zur cti Examen pro licentia concionandi g gelen hat fertiat e Monat in ihrem Schloß Berchte 83 . ,. unn 6 in schreiten. Vie e , n,, 3 komm S ad 1 gedachte Kreis-Ersatz-stommission einen Aus wess üher tktohberfest hierher zurücklehren. n n ,, auch gen e , seine gänzliche Entbindung bon der Militairpflicht aus und der 9 Bundestags Gesant te, d. Pfordten, wieder in General Schague lam zu va Granja an, . . graphen berufen wurde, um seine JInstru der gegen die Marokkaner bestimmten Streitt

le diese r Departemsn is. Fr sat en, , . unserer Mitte.

legt diesen der Departem: U S⸗Griätz-zomwmission zur Be 6 . x 6 ; r minen zur Hestäti— Die Bauten, welche nunmehr in der Festung Ingolstadt auf—

8 Telegraphisch wird gemeldet, daß

Tanger zurückgekehrt sei, um das Ultimatum der spanischen Re—

gung vor. Sobald letztere erfolgt, sst der betreffende Theologe . . ö 8 9 ö el vill J J 9 Theol Ig! geführt we den, bestehen 41918 drei Vorwerken, el nem striegs⸗Lazareth J 1 . . . z 1 * . 9 8) Militainrpflichtige, welche als Studtrende e epanagelischen ; . . n ; ) pflichtige, 1s Siudirende der evangelischen gierung zu überreichen. Dem Vernehmen nach sollen die ung“ meldet, der Be⸗ Italien. Turin, 4. September.

. 3 *4 14466 K H ö 2 . ; . 166 nicht 6 , n h e nachträglich ö Regimenter entbehren, wie die „Wiener Zeitu . ö ö, ; , e n, n , , ,,. Anspruch nehmen. Es muß dies jedoch sogleich, nachdem sie gründung. Die bisherige weiße Uniformirung, an welche sich so Graf Ügolino della Gherardesca im Namen zu einem andern Lebens heruf übergegangen sind, geschehen, biele ruhmreiche Erinnerungen der österreichischen Armee knüpfen, tation dem Könige von Sardinien vorlas , .

= üble, in welchem sie Den 1 estimmun⸗ V enedig. Der eine der beiden Majestät! Ver ein stimmige gen ad J gemäß nicht mehr zurückgestellt werden dürfen, er— st. . Lloyddampfer Roma“, ist am 4ten glücklich emporgehoben.' lung, der getreuen Dolmetscherin ͤ langt, haben. Haben sie dies versumt und sind sie nach dem Der Schiffskörper ünd die Maschinen sind unverfehrt. hat, feierlichst den Willen Toskanas kund gethan, einen Theil eines Ausbleiben der ade gedachten Atteste von den Ersatz⸗ Ve Da die Aufnahme mittelloser weiblicher Waisen von Offizieren italienischen Königreichs unter dem conststutionellen Scepter Ew. hörden zur Musterung herangezogen worden, oder wären und Beamten in die Militairstiftungen an einen Revers geknüpft Majestät zu bilden. Die Regierung Toskanas, beauf nagt, bon sie heranzuziehen gewesen, so darf ihnen die Berechtigung ist, wonach nicht-katholische Aspirantinnen während ihres Aufenk⸗ dem Wohlwollen Ew. Majestät ine günstige Aufnahme dieses Be— zum einjährigen Dienst auch nur in dem . . er haltes in der Anstalt in der römisch⸗katholischen Religion zu unter— schlusses zu erbitten, bat diese hohe Mission mit Freuden. gu fgen om, richten und zu erziehen sind, so hat das evangelische Ober-Konsisto⸗ men, welche die Erfüllung einer großen Pflicht verleiht, zumal

und einem Laboratorium.

in allen Listen zu streichen. Th ö. o . 10 6stosl sr Bon e 5 ,, . * . . 8 (. ö. ; . ö )

, , , . . d, können, sofern sie dies Oesterreich. Wien, 7. September. Die Nachrichten von zial-Bataillone mobil gemacht werden 8 r 2hen 1M 0 V5 oo I 81m 23 in I 3 kyryvS gon ; 9 . 1IͤFAaVrwroöorm * = 9; te m 1 ö 3 . 2 . . ö Studium aufgeben und die ? egünstigung zum einjährigen einer bevorstehenden Aenderung der Uniformen der K. st. Linien—

am Lido-Eingang versenkten dolke =

5 1

J Betreff der nachträglichen Theilnahme an der Loosung in solchen Fällen elr. §. 61, 5. der Ersatz⸗Instruction.