1738
Berliner Börse vom 21. September 1859.
Amtlicher Wechsel-. Fohds- und Geld-(9urs.
kisenhahn- Actien.
Brk.
V echn el - Cg. 250 FI. 250 FI. 300 M. 1́·( 300 A. ace , s e 300 Er. 2 M. Wien, österr. Währ. 150 FI. ö. gie n
Augsburg südd. W. 100 FI.
Amsterdam dito Hamburg
Kurz 141 2M. 1417 Kurz 156 2 M. 150
76 814 .
— M
Leipzig in Cour. im 14 3 ;
66. 100 Thlr 5 ketersburg 100 S. R. ... Bremen 100 Th. G. . .
*
FEGrd s - CC MEG.
Freiwillige Anleihe. .. ...... 4 Staats-Anleihe von 18598... 5 Staats- Anleihen v. 1850, 1852, 18531, 1855, 18574 997 dito K 44 995 dito . — Staats- Schuldzeheine .. ..... 3 S3. Erämien-Anl. v. 1855 100 Th. 3. 112 Kur- u. Neum. Schuldverschr. 3 — Oder-Deiehbau-0Obligationen . 4 — Berliner Stadt-Obligationen . 47 — do. do. 3 Schuldversehr. d. Berl. Kaufm. 5
6 1983618
3X. 36 265 86 2. Prüf. 2. öff. zidqq. v5. 19 Fi. . M. 56 25 86 24
ald. [f
Pfandbriefe. 141 Kur- und Neumark. 3 1415 do. do. 1505 Ostpreussisehe
150 Pommersche. ..... .. —
.
79. 81 86
J 1 , i Schlesische 3*
. . 1
Vom Staat garantirte 3 90 99 96 gi 1065
Westpreuss. .. . ..... 35 kJ 4
Rentenbriefe.
Kur- und Neumärk.“, Pommersche . . e Preussische . Khein- und Westph. Si chsische
Schlesisehe
Friedrichsd'or ...
Gold- Kronen .
Andere Goldmünzen 5
KJ .
2
Pr. Bk. Anth. Scheine 7
Br. Eld. Aachen-Düsseldorf .. do. Prioritãts- do. II. Emission J Emission Anaehen — Mastrichter do. Priorität do. II. Emission
Berg. Märk. Litt. A. . do. Prioritãts- do. II. Serie
do.
47 do. III. S. v. St. 37 gar.
do. Düss eld. Elb. Pr. do. do. II. Serie do. (Dortm. Soest) do. do. II. Serie
Berl. Anh. Litt. A. u. .* 1
do.
do. Prioritats-
do. do. ßerlin- Hamburger,.
do.
do. do. do. kö . 4 5 Berlin-Stettiner , do. Prior. Oblig. do. do. II. Seri do do. III. Serie i938 Bresl. Schw. - Freib. ßrieg-Neissè . ...... Cöln- Crefelder
do. Prioritats-
AVünzprels des Siders
Das Pfund bei einem Feingehalte von C0, gs und bei einem Feingehalte unter G, so
del der Eönigl. Hinze. kein Silber
J
Cöln- Mindener . .. . .. do. Prior. Obli n w . do. do. do. do. JJ DJ Magdeb. Halberst. ö. Magdeb. Wittenb. .
in in
35 — 27, . . 45 1 5 3 5. 21 2 5 . X
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Prioritãäts- 4 II. Em. ]] Berlin - Potsd. Magd. — 12
Prior. Oblig. 4
1 . ö 1 861 . 72 41 *7 4
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— 22 6916.
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If Br. (Id.
7137 —
185 173
nen, Obersehl. Litt. A. u. C. — l
97 0ppbeln - Tarnowitzer - . , dt. ,
38 5do.
ö do.
33 Stargard-Posen ..... 3
* 8 = =.
Magdeb. kPrioritäts- Miünster- Hammer . . . Niederschles. Märk. do. Prioritäts- do. Conv. Prioritäts- do. de. III. Serie — 40. IV. Serie Niederschl. Lweigb. do. (Stamm-) Prior.
.
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do. do. do. do. do. do.
Litt. B. 375 1 Litt. A. 4 Litt. B. 3 Litt. D. 4 Litt. E. 35
33 323 1
Prior. do. do. do. do.
Litt. F. 41
do. Prior. J. Serie 5 do. do. II. Serie J nien,, Ido. (Stamm-) Prior. 4 Ido. Prioritäts -Oblig. 4
vom Staat gar. 3
. — 1 ͤ
Rhein-Nahe ö Rhrt. Crf. Kr. Gdb. . 37 do. Frioritäts- 41 do. II. Serie 1 do. III. Serie 47 35 Prioritats 4 II. Emission 4
III.
do. do. do
do. III. Serie 4 —
do. IV. Serie 43 — Wilh. (Cosel-Odbg.) - do. (Stamm-) Prior. 44 — do. do. . 440 Prioritits-4 — —
Emission 4. — —
III
Nichtamtliche Votirungen.
. Ef Br. Ausländ. Eisenb.- Stamḿ-Actien.
GId.
Amsterdam - Rotterdam 4 Loebau- Littau... 4 Ludwigshafen -Bexbach 4 Aainz T udxigshaten . Mechklenurgeiü-⸗.. , — Nordb. (Friedr. Wilh.) 4 472 ester franz. Staatsbahn 5 142
Ansl. Prior Actien.
Kass. Vereins- Bk. Act. Danziger Privatbank. .. 4 Königsberg. Privatbank 4 J. Magdeburger 3356 bosener do. 4 Berl. Hand. 6Gesellsch. d 5 Disc. Commandit-Anth. 4 (] Schles. Bank-Verein. . . 4
If] Br. Inländ. Fonds. 1116
do. 4
. . Pommersch. Rittersch. B. 3,
Pr. Eisb. Q uitths. Rheinische
H dm,. 5
Industrie - Actien.
Hoerder Hüttenwerk. Mi J
Fabrik v. Eisenbahnbed.: Dessauer Kontin., Gas.
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Or OI tn
89
614. Aus länd. Fonds.
Braunschweiger Bank.. Bremer Ban Coburger Creditbank. . Darmstädter Bank Dessauer Credit ..... .. Genfer Creditbank . . . .. Geraer Bank
Gothaer Privatb. .. Hannoversehe Bank.. Leipziger Credithank. . Luxemburger Bank. .. * Meininger Credith. . .. Norddeutsche Bank ... Oesterreich. Credit. . .. hüninger Bank.... , Oesterreich. Metall. ... 5 do. National- Anleihe 5
79 34 74
s . SGi . . . . . . . .
853 514 9 593 5
64! —
Russ.
T p/ T s
OQestr. Prm. Anleihe. . . 4 91 — do. n. 100 FI. Loose - 547 53
Stiegl. 5. Anl. 5 99 — do. do. do. v. Rothschild Lst. 5 do. Neue Engl. Anleihe 3
do. Poln. Schatz Ohl. 4
do. de. Cert. L. A. 5 — 99
Poln. Pfandbr. in S. -R. 4
46. Part h Ri..
109 —
32 Dessauer-Prämien-Anl. 37
Hamb. St. Präm.-Anl. —
Kurhess. Pr. Obl. 40 Th. —
n . 85
Schwed. Praem. Pfdbr. —
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Nordbahn (Er. Wilh.) 47 2 2 gem.
Darmstâdt.
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Ganzen tion Papiere 2561
etwas nach,
fester: olgten
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nur Nordbahn
1e sich hei stiller Haltung;
Eisenbahnen war wenig Geschäft
und hlieben die meisten eher offerirt, warde stärker gesucht.
Preussische Fonds behaupteten
. Staatsschuldscheine gaben F naeh; Pfandbriefe In gingen etwas zu wenig veränderten Preisen um.
3 nr 2 w orYrY?* 1 30 2 Fedaction und Renbantur:
Berlin,
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Druck und Verlag ber Königlichen Geheimen Sher“ Hofbuchdruckerei (Rudolph
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6. Anl. 5 106 105
Das Abonnement beträgt: 286 Sgr. sür das Vierteljahr in allen Theilen der Monarchie ohne he. preis Erhöhnng. 383
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Königlich Preustischer
Ane Post⸗ Anstalten des An ⸗ un Auslandes nehmen gestallung an, ür Serlin die Expedition des Mnigi. Preussischen Staata-Anzeigers: Wilhelm s⸗ Straße No. x1. (nahe der Ceipzigerstr)
ee. — 2
Anze
225.
Berlin, Freitag, den 23. September
1859.
vheit der BPrinz-⸗Regent haben,
Se. Königliche S All ergnadigst
in Ramen Sr. Majestät des Königs, geruht:
Den Landgerichts-Assessor Otto zum Landgerichts-Rathe in Trier und den Landgerichts-Assessor Nacken zum Landgerichts-Rathe in Bonn zu ernennen.
Berlin, 22. September. Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin Karl von Preußen ist von hier nach Wilhelmsthal bei Eisenach abgereist.
Berlin, 22. September. Se. Königliche Hoheit der Prinz Albrecht von Preußen ist von Dresden hier angekommer.
Statut der Genossenschaft für die Regulirung des Swistbaches in den Gemeinden Metternich, Wei— lerswist und Bliesheim des Kreises Euskirchen im Regierungs-Bezirk Cöln. Vom 31. August 1859.
Im Namen Sr. Majestät des Königs.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Prinz von Preußen, Regent,
verordnen Behufs Verbesserung der Grundstüuͤcke im Swiftibachthale der Gemeinden Metternich, Weilerswist und Bliesheim im Kreise Euskirchen nach Anhörung der Betheiligten, dem Antrage der Mehr-
zahl derselben entsprechend, auf Grund des Gesetzes vom 11. Mai
1853 Artikel 2 (Gesetz- Sammlung vom Jahre 1853 S. 1853), was folgt: .
Um die in den Gemeinden Metternich, Weilerswist und, Blies= heim im Ueberschwemmungsgebiete des Swistbaches belegenen Grundstücke, welche durch unzeitige Ueberschwemmungen und man—
gelhafte Voifluth leiden, gegen diese Nachtheile zu sichern, werden
die Eigenthümer dieser Grundstücke zu einer Genossenschaft mit Corporationsrechten unter dem Namen: „Genossenschaft für die Kegulirung des Swistbaches“
bereinigt. ö
Die Genossenschaft hat ihren Sitz an dem jedesmaligen Wohn⸗ orte des Buͤrgermeisters von Weilerswist, in dessen Amtslokale ihr Vorladungen und sonstige Alte K sind.
[
Der Genossenschaft liegt es ob, den Swistbach innerhalb der Gemeinden Metternich, Weilerswist und Bliesheim nach dem von dem reisbaumeister Werner entworfenen Plane, so wie derselbe bei der Superrevision festgestellt worden, zu reguliren.
Die Räumung des Baches bleibt, wie bisher, eine Last der anschließenden Eigenthümer, welche auch auf diejenigen übergeht, deren Grundstücke erst in Folge der streckenweisen Gradelegungen an den Bach zu liegen kommen. Es tritt jedoch in der bisherigen Räumungsart die Veränderung ein, daß da, wo der Bach an beiden Seiten verschiedene Adjazenten hat, nicht mehr von jeder Seite bis zur Mitte des Hachbeftes geräumt wird, sondern daß die beider— seitigen Adjazenten abwechselnd von Jahr zu Jahr die Räumung des Bachbettes, soweit sie mit ihren Grundstücken dagegen stoßen, bis an das jenseitige Ufer bewirken. Den Anfang mit der Aus— führung dieser neuen Einrichtung machen die Adjazenten des rech— ten Bachufers.
— — —
Die Grasnutzung auf den Uferrändern und Böͤschungen und der Grabenauswurf verbleiben den Eigenthümern der anschließenden Grundstücke. Sofern diejenigen, welche erst in Folge der statt— findenden Flußverlegungen Bachadjazenten werden, durch die Gras⸗ nutzungen auf den Uferrändern und Böschungen und durch den Grabenauswurf nicht genügend für die Uebernahme der Reinigungs⸗ last entschädigt werden, ist ihnen besondere Entschädigung zu ge— währen, welche im Mangel einer gütlichen Einigung nach Anhörung des Vorstandes und des betreffenden Eigenthümers von der Regie— rung in Cöln endgültig festgesetzt wird.
Die Unterhaltung der schon vorhandenen Brücken, Schleusen, Wehre, Dämme, Giäben und Kanäle verbleibt denjenigen Gemein— den oder Privaten, denen solche gegenwartig obliegt, nachdem der durch diese Regulirung etwa erforderliche Umbau dieser Anlagen von der Genossenschaft ausgeführt ist. Hinsichtlich des zunächst unterhalb Kühlseggen befindlichen sogenannten Bliesheimer Wehres ist zu bemerken, daß die unterhalb dieses Wehres belegenen Be— sitzer von Wassertriebwerken sich in einem besonderen Akte zum Neubau desselben auf ihre alleinige Kosten verpflichtet haben.
Entsteht unter den Genossen Streit darüber, ob gewisse An— lagen auf Kosten der Genossenschaft oder von einzelnen Mitgliedern derselben auszuführen und künftig zu unterhalten sind, so entscheidet darüber die Regierung zu Cöln und in weiterer Instanz der Mi⸗ nister für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten mit Nnäschluß des Rechtsweges.
§. 3
Die Arbeiten der Genossenschaft werden nicht durch Natural— arbeit der Genossenschafts-Meitglieder, sondern auf Rechnung der Genossenschaft für Geld ausgeführt. Zu dieser Ausführung so wie zur künftigen Unterhaltung der Änlagen tragen alle Mit⸗ glieder der Genossenschaft nach Verhältniß des durch diese Anlagen für ihre Grundstücke herbeigeführten Vortheils oder abgewendeten Schadens bei.
Nach diesem Verhältnisse ist der Beitrag:
1) für jeden Hof, Haus oder Garten in dem durch das Aus⸗ treten des Swistbaches leidenden Theile des Dorfes Metternich drei Theile und . y
2) fuͤr jeden preußischen Morgen der übrigen im Melioratiens⸗ bezirke belegenen fruchtteagenden Grundstücke zwei Theile.
Der nach diesem Verhältnisse auf die Höfe, Häuser und Gärten im Dorfe Metternich fallende gesammte Antheil an den Fosten wird auf die einzelnen Eigenthuüͤmer dieser Realitäten nach Verhältniß des statastral-Reinertrages der Letzteren repartirt.
Unter Beachtung der im §. 3 bestimmten Grundsätze ist dem Genossenschaftsvorsteher ein Genossenschaftskataster a welches saͤmmtliche zum Genossenschaftsterrain gehörige Gr nachweist und wovon Auszüge für die Grundftuͤcke jedes
betreffenden Gemeindevorständen vier legen sind. . Tagen in ortsüblicher
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legt, bei deren Festsetzungen es Bewel dedaͤlt. W Beschwerde verworfen, so treffen die Kosten idrer Aus
und Entscheidung den Beschwerdefuͤbrer.