Bürgermeister herbeigerufen, in dessen Gegenwart der Kläger die . bt, der R . 1873
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gegebenen unanständigen Reden . und desh rf bon dem en uc re 3 der Wiederherstellung seiner gekrin sicht kann ich mich nur dahin ergebenst anschließen, Zwangspässe oft nicht zu vermeiden sind. Die Behörde des Hei⸗
,. a ermahnt worden sei. Die Entgegnung: Ist Aus diesen Gründen mußte ter erhobene Konflikt verworfen und! ner Gemeinde-Versammlung weniger als drei . , n . durch das , , , , . .
das ein so unverschämter Kerl! habe er, Verklagter, seines Wissens, Rechtsweg gegen den Verklagt ar zulsfsia erklä . 6 ; 2 re,, er dem Schulzen und den Schöppen erschienen sind, ö5rde nicht verpflichtet werden, weshalb in Fällen er vorliegenden
sich nicht erlaubt. Waͤre sie aber geschehen, so waͤre sie gegen den 59 99 . **. ih ö , . . gleich wahl in Gemäßheit . Vorschrift Art diejenige Polizeibehörde, welche Reise-ÜUnterstützungen gezahlt
nn r ff w k auf das Vorausgegan⸗ Königlicher Gerichtshof zur Entscheidung der Kompetenz⸗-Konflikte ̃ 54 Titel 6 Theil II. des Allgemeinen ee n n. 1c . . ö 93 ene en wird, nur an die paß⸗
t ö e en. N 8 ⸗* . . ö 5 m 9 ö 9 mi **
ͤ . . . . J 66 ültigen Beschluß zu fassen befugt ist, ohne ücksi ertheilende Behörde gewiesen werden kann. - .
Wesentlich in gleicher Art wird der Vorfall von den dreien darüber n eff . 96 0 73er dis Gesches pan 1. Apuül Ich kann es daher uur billigen, baß die gönigliche Regierung
eidlich nmenen Zeuge em Bürgermei B em K W. g ; 2 252 , ,, n, , ,,, S6 — wonach das Protokoll außer von dem Schulzen und den zur Vorbeugung einer üͤberflüssigen Vervielfältigung der die Stelle
; r s Transports vertretenden Zwangspässe die Polizeibehörden Ihres z
welcher auf dem Schlitten saß, und dem Burger St., einem Nachbarn, Ministeri: ö. . w . 9 en , e, welcher die Sache mit angesehen und angehört hatte, dargestellt. Von Ministerinm der geistlichen, Unterrichts- und 6chöppen auch noch von mindesten kei, anderen der gegen artig ,,. n Anwe! h I J — . ? . . N 59 5 z ö . 8. . a 6 2 19 Row w 66 n ; 9 9 e565 9 ter 2 2 1 den beiden zuletzt genannten Zeugen wird das, was zwischen dem Kläger Medizinal⸗ Angelegenheiten. aewesenen angesessenen Gemeinde⸗Mitglieder unterschrieben werden Be 1 mit geeigneter Inweisung versehen hat. . ö und der unverehellchten Sch. vorging, namentlich die Weisung des Klä⸗ n die Unterschrift aller anwesenden Gemeinde⸗Mitglieder zur Was übrigens den vorliegenden ,, . betrifft, so muß . 39 w ava 5 S8 . . thbiao 2 9 149 . 1181 h I . ö ö. ; h . n ny * 9 ; 1 Bedente e T 1 che 9 N ede gers, die Letztere in den Schlitten zu nöthigen, als ein unschuldiger Der bisherige Privat-Docent Lie. Anton Pohlmann haltigkeit der Verhandlung genügt. auch jetzt noch das Bedenken der stöniglichen Regierung zu N. gegen Scherz bezeichnet. Selbst der Verklagte sieht dies nur als einen Scherz, Braunsberg ist zum außerordentlichen Prof sso . nn, Berlin, den 15 August 1859 das Verfahren des Magiftrats zu N. für begründet erachtet werden. z ö 561 —— ö 1 2 2 812 8 J 3. 1 1 . 1 1 2 ) z 1 2E I 9 s 4 2 27 * * 1 ( . . ' . ö * * F wenngleich als einen unzeitigen Scherz an. Die Angabe des Klägers, Fakultät des Evoeum o, ien! ö. '. . theologisth . 5 Daß ein Individuum wegen Landfstreichens bestraft worden, kann daß Verklagter ihn einen unverschämtzen Kerl genannt habe, wird . . katholische Fita ö. ö K 9 . Der Minister des Innern. an sich noch nicht rechtfertigen, dasselbe nach verbüßter Strafe in von einem Zeugen, W. ausdrücklich bestätigt. Die beiden anderen Zeugen . . an a ö i . ö. ö icki bei dem Gymnasin Graf von Schwerin. die Heimath transportiren zu lassen oder es mit einer die Stelle erinnern ssich dieses Umstandes nicht. Gleichwohl kann derselbe um so zu Eonitz desinitib als Religionslehrer angestellt worden. 2 Trandᷓßart vertretenden Reise z thin dirigir Ah⸗ ? ͤ . 3 des Transtöorts vertretenden Reiseroute dorthin zu dirigiren,. Ab— mehr als erwiesen angenommen werden, da der Verklagte selbst nicht d . vefeben von ber Freiheitsbeschraͤnkung wird auch der Zweck einer eigentlich bestreitet, fich der angegebenen Worte bedient zu haben, dies An ö ö K gesehen n, n. , pf — Maß . . 4 e, . 5 k pielmehr nur ins Nichtwissen stellt, und die Aeußerung für den Fall, daß den Königlichen Ober-Präfidenten der Provinz X. solchen mit FKosten verknüpften Ntaßregel in der tegel nich ö ht, er sie gebraucht haben sollte, zu entschuldigen sucht. U Die Universität wird as Gehurtsfest Sr. Majestät ö . . ö da das Individuum, in der Heimatlh angelangt, dort nicht konfinirt Es kann dahingestellt bleiben, ob die Einmischung des Verklagten nigs am 15 d. Mis Mitt 6 12 Ur ö. e,, werden kann, ihm vielmehr auf Verlangen in der Regel eine neue in das Gespräch, zwischen dem Kläger und, det, unvderchflicht in Sch. als . n ,, . ,, Reiselegitimation wird ertheilt werden müssen, indem ihm die Mittel ein Akt der seeisorglichen Wirtsamteit des. Verklagten, also als eine amt⸗ rate verbinden amit den Alt der öffentlichen Uebergabe des . Sescheid vom 28. August 185989 bezüglich auf die dürfen, sich Gelegenheit zum Erwerbe aufzu⸗ liche Handlung aufzufassen ist. Jedenfalls war der Verklagte nicht be— ,, . z, , , bi nd e ur ? len werden vielmehr nur solche Reiserouten eines unverschämten Kerls zu belegen. Er hat daher, indem er dies that, ihnen zugestellten Karten am Eingange 1e c ĩ Uebernahme von Be gungs⸗ V . r 3 1 zur Beschaffung der seine Amtsbefugnisse überschritten, und da hierin eine Beleidigung des S tudirenden haben den Zutritt auf Vorzeigung ihrer Eih ten für Personen, welche wegen vor gerüe ä y
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Klägers liegt, fo kann demselben das Recht nicht versagt werden, sich auf nungskarte. ; . . 5 . ; 9696 gesetzlich geordneten Wege der Injurienklage Genugthuung zu ver⸗ erlin, den 13. Oktol 18 Schwangerschaft erwer , den 9. chaffen. J Aehnlich verhält es sich mit den Anzüglichkeiten, die sich der Ver— klagte in seiner Predigt vom 24. Februar 1856 erlaubt hat, und in denen der Kläger eine strafbare Verleumdung findet. Der Verllagte hat Dem Magistrat eröf ö sich daruͤber in der protokollarischen Beantwortung der Klage sehr unbe- ö ie Erstattung? der Verpflegungskosten für die unverehelichte R. stimmt ausgelassen. Er sagt; . . ö betreffend daß ich keinen zureichenden Anlaß zur Abänderung der Das, was der Kläger anführe, sei unrichtig, indem er seine Predigt hi be . Herrn Ober⸗-Präsidenten der Provinz Preußen gebilligten interpolirt, Worte und Sätze aus ihrem Zufammenhange gerissen und mie der . ö. 9m , lichen Regie una zu Danzig vom 9. April allgemein Hingesprochenes speziell auf sich bezogen habe. Er, der Verfugung der tg den bien n. . Erstattung dieser : . J , . . entnehmen vermag, durch welche die Erf , 6 toslen aus dem Landarmenfonds abgelehnt worden ist. Venn ich
terstützungsbedürftig gewo rden sind.
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ffne ich auf die Vorstellung vom 8 v. M.
Verklagte, habe nicht dem Kläger allein, sondern der Gemeinde gepre⸗ ; . ( a. f
digt. Wenn Kläger sich getroffen gefühlt habe, so sei das nicht seine 15 k J d . . 1 l nn , ö, d, m dem Geburtst Zr 9kaizeßät Bes Königs 3 * aa; 3 'Gerrn Ober-Präsidente ahin Schuld. Sollte er sich des Wortes „Knecht“ in der Predigt bedient ff itiich⸗ Si , ö muß der Ansicht der Regierung und des Herrn Ober⸗räsidenten , . a,. ö. 6 (. ö ; . . ssenll e Sitzung 21* Sytkh er IitzᷓA So*G . . . . . . . . 67 ö 6 s 89 » I1Kom one VNKßer 1 haben, so würde es immer zweifelhaft sein, welchen Knecht er gemeint 3. ; , des Pieifses der dies ahr beitreten, daß auf den vorliegenden Fall, in welchem eine Person 315 . ; 28 . a 8 . „akademischen Preis bewerbung in der gl v iterftir . 9 ; . z ; . . „KRAunfäßi ö adurch habe, da Kläger nicht der einzige Knecht in 3. sei. Einen Namen habe . R Architektur, Vormittauns wegen vorgerückter Schwangerschaft erwerbsunfähig und dadurch ; ö ö P hr in dem Sitzungssaale der Kö , , , . , . n . nicht er nicht genannt. 1 11 Zitzungs (uU 21 Akademie de Wissg unterstützungsbedürftig geworden 1st, die 8 26 28, nicht
a) = = 83 normwnmmenar Zeugen füunde der Bürge seister B. sch ften im fFöntaliche Afad GoB 18e ; n 9 ⸗ 9 z 2 6 ö n enen, Aeugen bekundet 1) der Bürgermeifter Bz; schasten im oniglichen Atad zebäude Eintrittsk 1 der §. 29 des Armenpflege-Gesetzes vom ö. 1 2 1 =
; ) 2 Moromhber . 95 Verklagter habe in der fraglichen Predigt gejagt, daß er auf der Gasse nicht erforderlich. . 4 . k er habe Leute bei einem Schlitten getroffen, der Knecht habe ein Mädchen Berlin. den 12. Oktol Lt welcher von der Kur und Verpflegung erkran . 9. , . gewaltsam in den Schlitten gezogen ung fie oben und unten gepackt. Diese k handelt, Anwendung finden, und daß daher eine Verpflichtung des Aeußerung des Predigers habe den schlimmsten Eindruck auf ihn und die 6. Landarmen-Verbandes zur vorschußweisen Uebernahme von . meisten Zuhörer gemacht. Die Geschichte von der Schlittenfahrt mit dem ö pflegungskosten, welche Verpflichtung auf den Fall des §. 29 aus— Mädchen sei vor der Predigt schon im ganzen rte bekannt gewesen und Prof. Herbig, Vice-Direktor rg . beschränkt ist so habe man jene Aeußerungen des Predigers sogleich allgemein auf den JJ . t 4. n Kläger bezogen. Man habe zusammen gesprochen, daß man sein Lebzeit .
eine so wüͤste Sache nicht gehört habe. Am Schlusse bemerkt der 3 nge Dem
290 Heuge er tn der der dortigen
; . . naonogmmen im' vorliegenden Falle nicht angenommen
Bahnen zu
Ve 19 15 817 221 e n Cee , e w Rom 1111 De . Isorge Ms iti tert z es Funern. den zur Fürforge 12 2 161 r 8rHwatijasgs
als nicht für etwaigt
noch, er wolle doch nicht ganz bestimmt behaupten, daß von einem Schlit⸗ ten in der Predigt die Rede gewesen sei. Aber das unten und oben An— = ö. i greifen eines Mädchens habe er ganz bestimmt gehört. gresstren. s k in Nachlaß k zucht 2) Der Sutspaäͤchter S. fagt: In der Predigt vom 24. Februar k . J ö . Berlin, den 28. Nugust tions-Gemeinden ein Nachlaß nn t d. J. war ich anwesend. Ihr Inhalt befriedigte mich. Am Schlusse gh mnüteis Kertctspm bf lig Carne aber kam eine Mittheilung zur Sprache, die mir besonders auffiel. Der — Minister gebeten, , 6 64 Verklagie zog einen Vorgang von 3. an mit dem Anführen, er seü kaͤrz. zen Ko nallasten betreffend Gras weltn. Im Laufe der übe die erwähnte Angeleg lich von einem Patienten weg über die Straße gegangen und habe Einen J ö — enen Verhand! e, , ,, getroffen, der mit einer ledigen Weibsperson sich unanständig benommen, J 4 dende Pur tu und bezeichnete den, der sich mit dieser Weibsperson also herumgezerrt, n,, n die Beschwerde vom 14. p.! 9. als einen schlechten, lieberlichen Kerl. Vorher hatte ich schon gehört, daß daß ee aus Bergeigenthum ganz se . der Kläger bon dem Verklagten wegen eines ahnlichen Vorganges belangt mit d virthschaftlich benutztem Gründeigenthum ven sein soll, und dies brachte mich auf die Vermuthung, daß derselbe etwa Beiderlei Einkommen gehört als solches zu den beweglichen Sad J uli 1859 betreffend bamit gemeint sei. Am Schlusse fügt der Zeuge hinzu: Die Person allein weil es Einkemmen aus un beweglichen Sachen? J wurde näher angedeutet mit dem, daß sie gegen den Verklagten geäußert Liegenschaften ist, deshalb fällt es unter di B f . 63 tatt 32 . . gi 1 Polizei sondern blos der Pfarrer. ö I. 2 der Städte Orbnung für . Previn Wet ö ⸗ 9. bei e Reiser — Der ⸗ tugẽ D. fagt: Der Ve ; , ; . an 3 en. ö. ö ö 41 19 ö . R. 22 11 X 7 ! 1è v in 19. Mi 1 d. 81 . el el 1 uin gh K , ö Die desfallsigen Entscheidungen der Königlichen Regien R men, könne er (der Zeuge) mit Bestimmtheit nicht bezeugen, Aber doch J die Aus führung de ö . sei er des Dafürhaltens geivesen, daß ein angeführtes Beispiel auf den ö Kläger möglicherweise abgezielt war. Es sei nämlich angeführt worden, . . Mädchen von einem Knecht auf öffentlicher Straße herumgezerrt Berlin, den 15. August 1859. N. verweigerte Erstattung orden. . K J Wenn man die vorstehenden Zeugen⸗Aussagen mit einander kombinirt, . . G mn ö ö 1 kö n so ergiebt fich als Resultat eine an Gewitzheit grenzende Wahrscheinlichkeit Graf von Schwerin. abzugehen. Es ist , ber Beurtheilung Cefgtzeg gezahlter ReiseUnter— en, daß der Verklagte in seiner am 24. Februar 1856 gehaltenen Pre⸗ An , Ter weiß ftunf ge hakfen deerbon, d 6 tie heim 1 5 k. 8 al 42 ; . ö . — ö 4 . igt den Vorfall vom 3. desselben Monats als ein Beispiel der Unkeusch⸗ den Magistrat zu N. in der Provinz Westfalen.
. . gezahlt worden
14 1*8 worn V1 .
Mrahnir Mostfals a, ; e ,, ö 2 . ⸗ Provinz, Westfalen vom 25. Juni d. J. sind daher vollständig! Bericht 20. Mai d. J. kann ich mich m do 6 5 & dL — XV * 2. 27 ö. ö 1 ö
rechtfertigt. der in der Ange legenheit, betreffenb die
X. ; X. gezahl U ; t 11
iesseits erlassenen Verfügung r mehrfach vorgekommenen
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5 ö . 5 oh stützungen stets der Gi undsatz festg * ‚, ö ; 34 . ; 451 2 lichen Gemeinden nicht angehalten
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helt angeführt, dabei den Kläger in einer für die Gemeinde ziemlich all— stüttzungen zu erstatten, die à
gemein verständlichen Weise kennbar bezeichnet und ihn einen schlechten, liederlichen Kerl genannt hat, während nach den hierin einstimmigen Äus—⸗ sißd . in Beziehung auf welche kein Gr . . W. und St. anzunehmen ist, daß das, was am 3. Fe⸗ J J ö ; Heli slbescha tung des Unterhalts ar f der Re ; nur ein , , . n, g,, 6. ö er rr, , Sch. vorfiel,; Erlaß 61 165. A ugust 1859 — betreffend die zu enibinden. Daß solchen Personen Zwangspäßssen, welche Worte, noch fonft die 3 k 2 2 ö gültigen Vollziehung der Beschlüsse länolicher des Transports vertreten, ertheilt sind ö . ü. haft liegt in ; 6 2 ; 863 er nen reten hat e. nzweifel˖ Gemeinde ⸗V 5 m ⸗ a p 86 8 9 146 11 r ⸗ 8 8 2 wbrg aß die ' Behörden de ; liegt in jenen Anzüglichkeiten, die fich der Verklagte gegen den Klä⸗ a. ; ersammlungen erforderlichen Unler Zwar ist es richtig, daß die ger in. einer Predigt erlaubt bat, namentlich in der Bezeichnung des schriften. tour belegenen Ortschaften in r, l als sschlechter, liederlicher Kerl, eine Ueberschreitung seiner Ämts⸗ - lung zu ziehen haben, ob zur befugniffe, und es kann daher dem Kläger, wenn er fich dadurch beleidigt Der von Ew. 2c. in dem gefälligen Berichte vom 9. d. passes ausreichender Grund doanlgg . Bewilligungen von Reise-Unterstützungen
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