1859 / 248 p. 6 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Königliche Schauspiele. Donnerflag, 29. Oktober. Im Opernhause. (180ste Vorstellung.) Komisches Zauber-Ballet in 3 Akten und 6 Bildern vom Fööniglichen Balletmenster Anfang 7 Uhr.

(196ste Abonnements⸗-Vorstellung.)

Flick und Flock's Abenteuer.

vom Königlichen Hofcomponisten Hertel. Mittel⸗Preise. Im Schauspielhause.

Grille.

nutzung

Pfeiffer. (Frl.

theater zu Wien: Fachon Vivien, als Kleine Preise.

Ländliches Charakterbild

Friederike Goßmann,

2443 Steckbrief. Königliche Kreisgerichts⸗ Deputation zu Forst, den 10. Oktober 1859.

An den Zimmergesellen Christian Kols ke aus Berge soll eine einwöchentliche Gefängniß⸗ strafe wegen vorsätzlicher Körperverletzung eines Menschen vollstreckt werden. Sein gegenwärtiger Aufenthalt ist unbekannt. Wir ersuchen, ihn behufs der Strafvollstreckung an die näͤchste Ge— richts behörde, welche uns hiervon Kenntniß geben wolle, abzuliefern.

Signalement und Bekleidung können nicht an— gegeben werden.

12439 Bekanntmachung.

Am 6. Oktober d. J. ist in der Nähe von Friedrich⸗Wilhelmsbrück im Wannsee der Leichnam eines unbekannten Mannes gefunden worden.

Derselbe hat eine Größe bon 5 Fuß 6 Zoll, ist wohlgenährt, der Kopf bereits duͤrch die Ver— wesung so angegriffen, daß die Gesichtszüge, welche bereits eine schwärzliche Färbung an— nommen hatten, nicht mehr kenntlich waren. Der Kopf ift mit dunkelbraunem Haar bedeckt und auf der Oberlippe ein hellblonder Schnurr— bart befindlich. Spuren äußerer Gewalt waren an dem Leichnam nicht wahrnehmbar, und läßt die stark vorgeschrittene Verwesung auf eig be— reits vor längerer Zeit erfolgtes Ableben schließen. Die Kleidung des Verstorbenen be— stand aus einem dunkelbraunen Sommer-Bucks— kin⸗ Rock mit schwarzem Sammetkragen und schwarz übersponnenen Knöpfen, einem Paar grauen Winter-Buckskin-Hosen mit Zinnknöpbfen, ohne Hosenklappe, der Schlitz mit Horn—⸗ knöpfen besetzt, noch nicht lange getra— gen, einer anscheinend grauen Mütze mit schwarzseidenen gemusterten Streifen, Leder— schirm, Sturmriemen und weiß und rothem Futter, einem Paar einbälligen roß- oder kalb— ledernen Stiefeln, der rechte Stiefel mit einem Niester besetzt, einem Paar blau baumwollenen ungezeichneten Strümpfen, einer schwarzen Tuch— weste mit seidenem Shwalkragen und schwarzen Knöpfen, einem weißen Chemisett mit Päffchen und weißen Perlmutterknöpfen, einem weißleinenen Hemde, auf der Brust mit einem X. gezeichnet, einem Paar gehäkelten Hosenträgern bon blau und weißer Wolle und Haltern von Lederriemen, einem schwarz gemustertem seidenen Schlips.

In der rechten Hosentasche wurde ein ordi— nairer Friseurkamm und an der rechten Hand am Goldfinger ein anscheinend goldener Ring gefunden, letzterer mit dem Zeichen 8. R. 1855.

Shlips, Kamm und Ning find zur Asserbation genommen.

Der Verstorbene hat bon 30 Jahren erreicht. bon den persönlichen Verhältnissen des Ver— storbenen hat, wird aufgefordert, dem unter— zeichneten Gerichte dabon Anzeige zu machen, oder in dem

am 3. November er., Vormittags

J im Verhörzimmer des Gefangenenhauses, Linden— straße Nr. 54 hierseltst, vor dem unterzeichne— ten Untersuchungsrichter anberaumten Termin seine Wissenschaft mündlich zu Protokoll zu geben.

Kosten werden hierdurch nicht verursacht.

Potsbam, den 14. Oktober 1859.

Königliches Kreisgericht, Abtheilung J. Der Untersuchungs-Richter. Licht.

ein ungefähres Alter Jeder, der Kenntniß

in 5 Akten, mit theilweiser Be— einer Erzählung von G. Sand, vom st. K. Hofburg— Gastrolle.)

1928

So machen P. Taglioni. Musik

Lady Tartüffe. Die

von Charlotte Birch—

Freitag, 21. Oktober.

es Alle.

Nach osi san tutti bearbeitet von X. Schneider. Mittel⸗Preise. Im Schauspielhause.

Im Operahause. (181ste Vor Komische Oper in 2 Akten, eig

(197ste Abonnements Vorstelsn

Schauspiel in 5 Äufzügen nach dem Franzäs der Madame de Girardin, von Ed. 4 Goßmann: Jeanne,

Kleine Preise.

Jerrmann.

. (Frl. Frieden als Gastrolle.) en

entlicher Runzeiger.

2286 Bekanntmachung.

Die im Kreise Loetzen belegene Königliche Do— maine Lawken nebst der Fischerei, so wie der Gras-, Rohr- und Binsennutzung in dem an— grenzenden Lawker-See, soll von Johannis (den 24. Juni) 1860 ab, auf achtzehn nacheinander folgende Jahre bis Johannis 1878, anderweitig meistbietend verpachtet werden und ist dazu ein Bietungs-Termin auf Montag, den 14. Ro—⸗ vember d. Is., Vormittags 11 Uhr, im Konferenz-Saale des hiesigen Regierunss-Ge— bäudes vor dem Domainen⸗-Departements Rathe, Herrn Regierungsrath Bienko, angesetzt, zu wel⸗ chem geeignete Pacht-Bewerber mit dem Bemer— ken hierdurch eingeladen werden, daß die speziel⸗ len Verpachtungs⸗-Bedingungen, so wie die in Anwendung zu bringenden Regeln der Licitation, sowohl hier zur Stelle im Bureau Rr. 62 des Regierungs-Gebäudes, als auch bei der König⸗ lichen PolizeiVerwaltung zu Loeßzen zu jeder Zeit während der Dienststunden eingesehen wer— den können. .

Die Domaine Lawken liegt von der Stadt Rhein, welche durch Chaussee mit Königsberg berbunden ist und einen Hafenplatz fuͤr die Dampfschifffahrt auf den großen masurischen Seen bildet, nur eine halbe Meile entfernt, und grenzt unmittelbar an den innerhalb der Dampsschiff⸗ fahrtsstraße gelegenen Taltowisko-See.

Dieselbe umfaßt: 978 Mg. 96 MRth. Acker, bh 2 91 ö Wiesen,

525 5 Brücher und Weide, Wald, Baum-, Geköch⸗, Deputanten- u. Roß-⸗Gärte, Hof- und Bau— stelle, Wege und Unland.

6

1

Summa 2445 Mg. 133 GJwntth. Der Lawker-See ist 306 Morgen groß Das Pachtgelder-Minimum ist auf 2100 Thlr. jährlich festgefetzt und zur Uebernahme der Pacht ein disponibles Vermögen von 15,000 Thlr' für erforderlich erachtet,

Gumbinnen, den 22. September 1859

Königliche Regierung. Abtheilung für direkte Steuern, Domainen und Forsten.

112½6)] Rothwendiger Verkauf. Königl. Kreis-Gericht zu Elbing, den 7. Mai 1859.

Das der Wittwe und Erben des Kaufmanns Carl Ernst Raschke gehörige, in der Stadt Elbing an der hohen Brücke gelegene, im Hypo thekenbuche sub XVII. Nr. 72 verzeichnete Speichergrundstück, genannt Einhorn, abgeschätzt auf Te98 Thlr. 13 Sgr. 4Pf, zufolge der nebst Khpothekenschein in der Negistratür des III. Büregus einzusehenden Taxe, soll Behufs Aus— einandersetzung der Miteigenthümer am 21 ste November 1859, von Vormittags 11 Uhr ab, an ordentlicher Gerichtsstelle durch den Kreis-Gerichtsrath Hessner subhastirt werden.

Alle unbekannten Realprätendenten werden aufgeboten, sich bei Vermeidung der Praͤklusion spätestens in diesem Termine zu melden.

Gläubiger, welche wegen elner aus dem Hy—

pothekenbuche nicht ersichtlichen Nealforden aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, h, ihre Ansprüche bei dem Subhastations⸗ Gen anzumelden. ;

Subhastations-Patent. Rothwendiger Verkauf. Königliche streisgerichts-Deputation, Rathenow, den 19. September 1859. Das zu Gülpe belegene, Rr. 26 Vol. 1h 99 des Hypothekenbüches von Gülpe eingtth gene und dem Oekonomen Theodor Lewelag ) hörige Ackergut nebst darauf erbauter Jitgl⸗ und Zubehör, gerichtlich abgeschätzt auf 3 Thlr. 20 Sgr. 5 Pf., zufolge der nebst hn thekenschein und Kaufbedingungen in unsern III. Büreau einzusehenden Taxe, soll am 12 April 1860, Vormittags 10 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle bor dem Deputirth Herrn Kreisrichter Angern, subhastirt werden, Die Gläubiger, welche wegen einer aus dem 9 pothekenbuche nicht ersichtlichen Realfordern aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, hahh sich mit ihrem Anspruche beim Gericht melden.

[1985] Oeffentliche Vorladung.

Der Rentier C. Keil hierselbst, Deffauerstrtj Nr. 32, hat gegen den Maler und Accessssz C. Birnbach auf Grund zweier ihm von Leht. rem girirten, am 19. Mai er. fälligen Wechs in Höhe von zusammen 800 Thlr. nebst g' Zinsen seit dem 19. Mai er., 5 Thlr. 260 Sg Protestlosten und 2 Thlr. 20 Sgr. Probisihh Klage erhoben.

Die Klage ist von uns eingele der Aufenthalts-Ort des C. Birnbach unbekam ist, so wird Letzterer hiermit öffentlich aufpo fordert, in dem zur Beantwortung der Klan und weiteren mündlichen Verhandlung da Sache auf . den 24. November 1859

3

unterzeichneten Deputation i

eleitet, und d 1

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bor der

ge zu beantworten, etwaige Zeugen mit zur Stelle zu bringen, und die Ur kunden im Originale einzureichen, indem alf spätere Einreden, welche auf Thatsachen beruhen keine Rücksicht mehr genommen werden kann. Erscheint ber Beklagte nicht pünktlich zu der bestimmten Stunde, so werden die in der Klage angeführten Thatsachen und Urkunden, auf An— trag des Klägers, in contumaciam für zuge—Q standen und anerkannt erachtet, und was den Rechten daraus folgt, wird im Erkenntniß gegen ihn ausgesprochen werden.

Berlin, den 1. August 1859. . Königliches Stadtgericht, Abtheilung für Cibilsachen. Prozeß-⸗Deputation II.

2381

In dem Konkurse über das Vermögen des Kaufmanns Friedrich Wilhelm Paul Senger hier ist noch eine zweite Frist zur Anmeldung bis zum 7 Noyember er. einschließlich festgesetzt, und zur Prüfung aller innerhalb derselben nach Ablauf der ersten Frist angemeldeten Forderun— gen Termin auf den 21. November er.

Vormittags 11 Uhr, vor dem Kommissar,

1925

ließen sind. Dem Provinzial⸗ Landtage steht es frei, sich 8 r ö. 2 alle Verhandlungen der Direction vorlegen zu lassen, 2. wenn sich darin Anlaß zu Bemerkungen findet, solche in Form der 1 . z 2 t r Sprache zu bringen. . . in Rekurs- und Streitfällen. §. 109. ö er de der Anfragen e erden über das Verfahren der Ortsbehörden od gen 361 sind zunaͤchst bei der Direction und weiterhin bei dem Ober⸗ . , . in höͤchster Instanz aber lei Unserem Minister des Innern ö die Beschwerden über die Direction und die Infra gg wn n. J machen sein möchten, gelangen zunächst an den Oberpräsi⸗ 64 und weiterhin gleichfalls ig Minister des Innern. . ö Streitiakeite ische Sozi inem Assoziirten findet i Streitigkeiten zwischen der Sozietät und einem , 96 fete oder der ordentliche . . e. an, . echtens ist nur zulässig, wenn der Streit sich auf die Frage bezieht, ob a, n , Asse lle. rücksichtlich eines ö. ö . aberbaupt als zur Sozietät gehörig zu betrachten, oder aber . . rc n sche dene arg ngen versagen sei oder nicht, . 65 . ist bei allen Streitigkeiten zulässig, wo solcher nicht hn . dere Bestimmnng ausdrücklich ausgeschlossen ist (8. 57. Is . e . 9. der Rechtsweg zulässig, von dem Betheiligten der Weg des , . ählt so - weg nicht mehr statt Jelurses einmal gewählt, so n, nen, . nicht mehr statt. . 1 ä 3 e ber-Präsidenten und dann an kurs geht zunächst an den Ober Präsider , . 9 . 6 Innern, dessen . auf ar, ar ü. ; 1d rechtskräflige ist. Der Rekurs muß binnen einer Pre . 3 Tage der Insinuation der Festsetzung der . resp. der Entscheidung des Ober-Präsidenten, eingelegt werden;

reußischen Eisenbahn⸗Telegraphen 2c. vom 10. Dezember 1858 ist , , . innerhalb des preußischen Stagts⸗ gebietes für die Weiterbeförderung telegraphischer Depeschen durch die Post, von der Adreß-Telegraphen“ Station ab, ein er⸗ mäßigter Portosatz von 6 Sgr. zu entrichten. Diese Bestimmung ird dahin deklarirt, ö 1 9. ermäßigte Portosatz von 6 Sgr. bei allen, ausschließlich auf preußischen Telegraphen-Linien beförderten, Depeschen zur Anwendung kommt, sofern deren Weiterbeförderung überhaupt durch preußische Postanstalten erfolgt, mögen dieselben nun im Inlande oder im Auslande liegen. Die Königliche Direction hat sich hiernach zu achten. Berlin, den 3. September 1859.

Der Minister fuͤr Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. l An sämmtliche Königliche Eisenbahn⸗Diree⸗ tionen und Eisenbahn-ommissariate, so wie an die stönigliche Telegraphen— Direction.

Angekommen: Se. Excellenz der ,,, und 1 4 b . * . 3 n. z ĩ j er. Commandeur der 13. Division, von Mutius, von Münster

zrGsi 1 Sor Rr6G In 2 NRommer Abgereist: Der Ober-Präsident der Provinz Pommern

z 1 z 8** j . 9 Ty 14 die Provocation auf den Weg Rechtens ist binnen einer gleichen Frist an . Weg Rechtens zulässig und von dem k ,. st, muß di age inne echs Monaten nach dem Ablauf obige muß die Klage innerhalb sechs aten nach de g , , iti eri bei dem behörigen Gerichte . widrigenfall die Festsetzung der Direction in Rechtskraft übergeht.

2 M. Transitorische Bestimmungen.

. ö

Der Zeitpunkt, mit welchem das gegenwärtige . in . tritt wird nach Beendigung der dazu nöthigen , . ö,

tlic en Antrag der Direction von dem Ober Präsidenten festge t . id , . ' mindestens vier Wochen vorher durch die Amtsblätter ist von letzterem mindestens vier Wochen vorh der Provinz bekannt zu machen. 38 itz

2 . . 16 6 vsi 8 199 9 3

Die bisherigen, in den Katastern n et n , , ö.

n oller Wirks i er denjenigen Modificationen, w ben in voller Wirksamkeit unter. = . ö. den Bestimmungen des gegenwärtigen Neglemenis , ö wegen Streitigkeiten, deren Veranlassung entstanden ist. bevor das geg wärtige Reglement in Kraft getreten g; gen des Reglements vom 9. Han ugt 836 weiteren Verordnungen zu , n seeglements erforderlichen Instructionen g des Ober-Präsidenten zu erlassen. terschrift und bei⸗

und den darauf bezüglichen

Die zur Ausführung . Re .

/ ö. z , . n ol ung hat die Direction unter Genehmigung des ern . Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Un gedrucktem Königlichen Insiegel. Gegeben Baden-Baden, den

Wilhelm, Prinz von Preußen, Negzent.

26. September 1859.

(L. S) Graf von Schwerin.

6ffentliche

] 6 e kh sen

Anspektor Wolff zu Hirschberg

Der Königliche Bau-Inspektor Wolff zu Hu

3 . ö . 62 365 . . 16 ver s⸗ gleicher Eigenschaft nach Liegnitz verse

*

zt worden.

Der Königliche Kreis-Baumeister Mi

. . ,, G en ; 37na! 1 1nd de Königlichen Bau⸗— Inspektor e, . . ; spektorstelle zu Hirschberg verliehen worden.

Der Baumeister Muyschel

2 84 23 12 . 6 s . 8 591 Kreis-Haumeister ernannt und dem zu Lauban verliehen worden.

4 5 o * 2359 Cirkular⸗-Erlaf 3. September 1851 9 . 1 för derung t Portosatz ür . n ,, (e. ö. . i scher Depeschen durch die Post betreffend.

1 18 3*Y Sv 19 **

⸗Anzeiger Nr. 390 S.

* nian 2 57 8 da ([ls

FReglement bom 10.

92

Nach §. 18

sind noch nach den Bestimmun⸗

. 1 1s4 319 düller zu Lauban ist zum

J M (ve f * ) 282 demselben die Bau-⸗In

Freiherr Senfft von Pilsach, nach Stettin.

19. Oktober. Se. Königliche Hoheit der Prinz— K ö ö 3 24 h 535 3 ** 9 * Regent haben, im Namen Sr. Majestaͤt , . . gnaͤdigst geruht: Dem Kommandanten von guzemburg n . der Brigade der Besatzung dieser Bundesfestung, General- . von Sydow, und dem Platzmajor daselbst, k i e niß Anlegung der shnen verliehen

Iwanow, die Erlaubniß ur nnd, der, m, K re n, Lippeschen. so wie der Fürstlich Schaumburg-Lippeschen

j ; j 83 II 0 Ec ßoil e . Militair-Verdienst-Medaillen zu ertheilen

Berlin,

Prozesse

Nieht amtlich es. 8 Gznieliche Gobel

Preußen. Berlin,“! . ,,, hel der Prinz⸗Regent erschienen in Beglei un . . Friedrich Wilhelm Königliche Hoheit heilte 3 . mur feierlichen Grundsteinlegung der St. Lu 9 . . Bernburgerstraße und wurden von dem n ,,, zahlreichen Verfammlung chrfurchts voll a n. ö einen Gesang die Feierlichkeit eingeleitet war, ien ,,

9 dent Büchsel die Weihrede, worauf der Akt der

Superintendent Büchsel die Weihred , steinlegung durch Se. Föniglich Hohzit den Pꝛin ö. Namen Sr. Majestät des stönigs , . ö Segen, wie der Gesang des Liedes „Nun danket alle Gott sa die Weihe⸗-Handlunz um 11 Uhr. , Das Post⸗Dampfschiff , Wlad mir . 3 15. d. M. abgegangen, ist in Stettin gestern Mütag mu 9 * gieren eingetroffen.

Coblenz, 18. Oktober.

19.

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zhre Königliche Hoheit die ö 4 J . . 5 Q . strigen Abend .

en hier eingetroffen. (Köln. s r . e 9

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ĩ 8 29 3 1n des 22. und des Reg s beordert.

Schwerin,

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—— 6 11 10.

Gach n. , , Bundesgesandte Freiherr von e. ma. . 1. , ar Vie hier eingetrossen, der Rückreise aus Wien 26 chh abgestattet Treibern n Beust einen Besuch abgestattet Freiherrn von ; ,, Reise nach Frankfurt fortgesetzt. zial Reise nach F ö. , zntalich

Kgeijivpzia, 8. Oktober. Seine Königliche

Leipzig S. * . ; f herzog don Sachsen;

Weimar traf ar achmit auf der

nach Warschau gestern Nachmittag auf d

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nd reiste ohne Aufenthalt mit dem ,,, 3tg) weiter nach Dresden. 93 6. Altenburg, 16. 8 klo er. das Herzogliche Hoflager, wieder h verlegt n zweier Ausschüsse der

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welches I . v9 rnRom Ferher verlegt werden.

Landschaft dschaft,