ordnung beauftragt.
beigedrucktem Königlichen Insiegel.
2020
15) In der Position 27 a. sind die Worte: „und Pappdeckel“ zu streichen; dagegen ist in der Anmerkung hinter dem Worte: Packpapier“ einzuschalten: „so wie von Pappdeckeln und rn r , ö ;
16) In der Position 30 a. anstatt der Bestimmunger e und 2 ist die folgende aufzunehmen: ,, a) „gefärbte Seide
und Floretseide, ferner Garn aus Baumwolle und Seide
beim Eingange
—
w 1, Etr. S Thlr. — SFT. oder T er. ö . . gr. oder 14 Fl. — Kr.“ Die Tara von d . tz in Fässern und Kisten Y in Ballen bleibt unverändert. In der Position 30h. und é. ist zu setzen: „Bänder, Borten und Tülle“, anstatt: „Bänder und Borten“. In der Position 36 ift zu setzen: „Fett von Rind⸗ und Schaf— vieh“, anstatt: „Thierfett“. 2 . . J 20 ; . 2 * I —* = In der Position 3642. ist der Abgabensatz beim Eingang für Talg vom Centner auf 1 Thlr. S Sgr. oder 1 Fl. 45 Kr zu ermäßigen; daneben fällt die Verguͤtung für Tara weg. In der Pofition 37 sind die eingeklammerten Worte: „Mi— neraltheer und anderer“ zu streichen. In der Position 40 ist anstatt des Wortes: „Wachsleinwand“ zu setzen: Wachstuch“. In der Position 40, soll es heißen: „Malertuch und Leder— tuch“, anstatt: „und Malertuch“, . ö In der Position 42a. ist zuzusetzen: „alter Bruchzink“. . Fünfte Abtheilung des . Ziffer J. ist dahin abzuändern: . dem . zum Grunde liegende, im Zollvereine mit Ausnahme des Königreichs Bahern und des Kurfürsten— thums Hessen als allgemeines Landesgewicht eingeführte Zoll-Centner ist in Einhundert Pfunde getheilt und sind von diesen 1 Zollpfunden . — 1000 Bayerischen Pfunden, ö. . J 461 . 11 e 5 1009 Rheinbayerisch en Kilogrammen, 935 n — 1000 Kurhessischen Pfunden.
3 5 D er
vo do Demnach sind gleich zu achten: Zollpfunde: 5 ö 25 Bayerischen Pfunden. —1 Rheinbayerischen Kilogramm, 14215 Kurhesfischen Pfunden . Und Zoll⸗Centner: Sfunden, 28 — 25 Baherischen Centnern zu 100 Pfunden 2 — 1 Rheinbaherischen Quintal zu 0 Cilo! . grammen, . w 36 — 35 Kurhessischen Centnern zu find die Worte: „(1 Ggr.)“ un
98 — *
1.
iu streichen.
3) Die Bestimmung unter Nr. III. d dahin abgeändert: . „Werden Waaren, für welche eine Taravergütung zuge— . ift, blos in einfache Säcke von Pack— oder Ed ,. zur Verzollung gestellt, so wird eine Tara— 6 . von zwei Bfund vom Centnetr bewilligt. Bei einer Verpackung in Schilf- oder Strohmatten oder äh . Material können bier an, n . Tara gerechnet werden, insoweit nicht i w iheilung eine geringere ,,, fi; e ö.
110 Pfunden.“ d
69 1G o 4 „(. Ggr.)
1 .
8 79 11
im ersten Absatze wi
——
geschrieben ist.“ .
W P Im zweiten, so wie im drit 9 , vie im dritten 2 2 anstatt: . 4 Pfund“ zu setzen ü l . Pfund . gh Für s , 61414 rig urch die Erlasse bom 31. Ottober 1853 ö 8, Oktober 1856 hi 2 J Del ö n q er 1856 hinsichtlich der Gold- und Silberstoffe, s wie der Bänder und Porten bestimmt und ,, so Vorschrift i . Bolte hestimmte ÄAusnahme von der , 1m zweiten 85 109 1m *5* . ; il Del 3 ⸗ ; 9 l Satze Unter Nr 1V ach 14 h Fall eine N . 4 D 55 a 1 nach welcher im mit ö k aus Seide oder Floretseide in Verbindung besteht 1 Fespinnsten aus Baumwolle, Leinen oder Wolle steht, die Declaration als „halbsei J zi uf Zim . s „halbseidene“ Waare genüg wird auf „Tülle“ ausgebehnt.. „agree genugt, 6
8 9
ird
, bsatze sind:
93
1
, ‚ inser F5inanz inistor w . — 8c *
Ur dlidg nee s 6 6
kundlich unter Unserer Höch teigenhändigen Unterschrift und
Gegeben Berlin, den 79. Sktober 1859
(L. 8) Wilhelm, Prinz von Preuße tegent ö ; , 3 ußen, Regent.
. 2 o n er Hehdt.
36. von GBonin. von Patow on Bethmann-Hollweg. Gr.
Simons. bon 55 , r.
v5 y 111.
und Versendung des 6 3 HJ Salz zu ermaͤßigten Preisen die denen nach den bisherigen Bestimmungen schon Productionskosten auf ĩ 'in. zinen derjenigen Seeplätze, wo los werden durfte. des Regulatios vom 29. Juni 1838 für i Ney 5 mn . Juni 1838 süu T ih re sTTahbrieafi
erm g ö 91e Fabrication ziedsalzes solches aus der ihnen zunächst sal; eingerichteten Faktorei zr durch if 3
nehmen. w
— — 8
Arten des Amte Magdeburg
r 3ffanfsi hon Goenntniß aol . zur öffentlichen Kenntniß gebracht worden
Allerhöchster Erlaß vom 26. August 1859 — fend das Ressortverhältniß der zu Entlas prüfungen berechtigten Realschulen
Auf den Bericht des Staats⸗-Ministeri d. J. genehmige 3 daß eng Din ,, den,, 2 . Mw⸗ 9 1e zu Entlassungsprüfung Realschulen von dem Verwaltungsressort der Re c, der Provinzial⸗Schul-ollegien übergehen, mit ert n diese Uebertragung zuvörderst nur die Reaischulen 26 betrifft, demnaͤchst aber auf die übrigen gie n hun findet, je nachdem der Minister der geistlichen 2c. 1 . un ie für würdig erklärt, der ersten Ordnung von S* ngelegenh eln Kategorie beigezaͤhlt zu werden. . Ostende, den 26. August 1859.
betref— sungs,
3. Aug
Im Namen Sr. Majestät des Könias SGi 9 8 3 8 8 Wilhelm, Prinz von Preußen, . . . Fürst zu Hohenzollern-Sigmaringen von der Heydt. Simons. von S' von Patow. Gr. von Pückler. Gr. von S
bon Schleinitz.
.
U . ; U eth mann⸗F 146 b Hollw .
a4
An das Staals⸗Ministerium.
2
* 83 224 2 22 *
Ministerium für Hande Gewerbe und öffentli d ffentliche
M 5
Bekanntmachung
Ca —
J
5m ; 2mbe vom 2. November chl 32
uß der BVampfschifffahrt zich en 8 s * . Stockholm betreffend.
O mwifckbo S8 248 1 * . ; ⸗ ; . Stettin und Stockholm finden olgende Nost-Hampfschiff⸗T ,
so gende Post-Dampfschiff-Fahrten statt: Von Stettin: Von * —— — — kae. Dienstag den 8. November: . „Nagler“, Dienstag den 15. November: 9 . . „Nordstern“. 9 6. ** , z 8231 — ᷣ J . Mit den Fahrten von Stettit 4 6 o . * — A — 15. November wird die Seepost-V 5 156 socë P . 7 J s⸗ f für dieses Jahr geschlossen. . Schlutz der Post-Dampfschifffahrt 1 Ns 9yf . 66 ö und, V stadt erfolgt in diesem Jahre g fertigung des Schiffes von Vstadt den 29 N n ö rrals den 29. November, und von Stralsu den 1. Dezember stattfindet. Berlin, den
in diesem
3
noch
Stockholm
. wd
6 * 9 ?
Dienstag den 8 Me 905 ; „Nordstern“,
d 6 ; 2 Y
2 lenstag den 16
3, „Nagler
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1 0 3 . . j . 2. November 1859
General ⸗ P 0 st
Schmückert.
.
*.
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chulen derfehn
2021 vom 15. Juli d. Is. ab bis auf Salzkäufern ausgesprochenen Wünsche, soweit fie der b 9. nach berücksichtigt werden können, zu erfüllen, beziehun niß der Fabrications ⸗Verwaltung zu bringen 59. 6
Il.
Nebenkoster estebenden Vorschrift sushluß der Nebenkosten, gsweise zur Kennt⸗ Pelteres
1386gr.
in Stücken (Fördersalz), teinsalz (Fabriksalz), Kiystallsalz in Stücken (ausge⸗ schiedenes, reines Steinsalz), gemahlenes siystallsalz. der Adfertigung des Salzes am Be— erden zunächst nur diejenigen Steuerstellen unter anheilung el Exemplars des Regulatibs mit Anweisung zu Düben sein, in deren Bezirk sich Fabriken, denen der unmittelbare sushe hn Zte zu den Selbstkostenpreisen gestattet i denz nr
9c 1 10 ch 46
Steinsalz
6 Pf. für den Centner ö gemahlenes S
Im Einzelnen. 1 Transportschein⸗Ausfertigung. a) Beim Versandt nach dem Auslande.
Die Salz-Transportscheine über die Steinsalzbersendungen nach dem Auslande (§. 1) werden ausgefertigt auf Grund eines schriftlichen Er⸗ suchens der Bergbehörde (Bestellzettel), welcher enthalten muß:
a) die Menge des zu versendenden Salzes in Centnern ausgedrückt, b) die Art des zu bersendenden Salzes, ob: aa) in Stücken, und zwar ob: ) Fördersalz, 3) Krystallsalz (ausgehaltenes reines bb) gemahlenes Salz, und zwar ob: a gewöhnliches Fabriksalz,
3) Krystallsal;,
denaturirtes
davon der
die Art des Tra lichen Wagen o der Bestimmungs tige besondere
8
; tragg eber oder die
3 1 nn l
. 2 . 66 gu . Bezüglich sinnungs orte. eines
41 *
st oder K / Stein slalz
der Grenzausgangsan
. 2 Mon EG 4AÆF air wird es mit Rücksicht au ende Benachrichtigung
601 17.
ansportscheine
blies D blieg
Salz (Angabe des 2 enaturirungs 5 1 (3. 119 111n wendeten Quantums,), nn . 2 ö rn nsports auf de Eisenbahn, 4 12 5 . Rar b zer theils das e oder Irn R * 2m Hog (8m 85 Sᷓ* . rt Und Namen des Ei pfange!l Bestimmungen für den Lrans 1
9
3 1. der
— 43 — a8
: J In L
23 e 0 J
Bergbehörde d ichen
98. 1.
ter , gen bersendungen
ö 9 s 1 zig, zosen, 3 233
zen Regierungen
65511 r* i fful
. nach dem 3h Yerseè 18iüngen nac Uber Versendungen ach
orti ebenfalls auf Grund
rr 6
5 vorgeschreben sind fart
die von der Salzfakt
e Benach⸗ Daß Dl ĩ nenge abgangsbereit ö. 53 S. 8 b in Betreff de auszufertie t durch geeignetes schrift . des oder dessen Stellvertreters mit der oͤglichft geh Ergeben sich keine Anstaͤnde. oder sind dieselben beseitigt, so muß tschein V. ö 4 K ( 64 * 99 ostrell ze 2169 on er Bollvereinsausland oder! binnen einer Stunde nach Empfang des Be ellzettels ö er ab aubtrwalt Salzfaktorei ausgefertigt und der Bergbehörde zur weiteren , . assung 66 1 . 6: 4 9 f 8 32 ö 24 8 ) 93 2m C ae 96r var übergeben werden. Auch muß, sosern der Transgort einen Kö. ö 2 , 58 4 . . 5H— 267 ssar Mr 14 binn en zer⸗ schluß bedingt 98 . B.), dessen Anlegung binnen d selben Frist erfolgen. ö Dagegen wird die Bergwerks verwaltung möglie orge ; daß die Vers ßanle zei Tageshelle und inn halb der Abfertigungs⸗ daß die Verschlußanlegung bei Tageshelkt innerhalb der . stunden der Salzfaktorei, wenn irgend ihunlich, vegelmais u , . stimmten Zeit erfolgt. Brel Abserllgungsorang und in . 6 wird die Salzfaktorei zu jeder Zeit, auch Nachts, bereit sein, die ihr or stegenden Verpflich en zu erfüllen. .: liegenden Verpflichtungen zu ersaänfursuss a ; Die zur Anlegung des Verschlusses nöͤthigen Hülfsmittel (j 385 1 * J 2 h 4 w . 2 ö 12 ora! z 8 er wal 1 . Leitern oder Erleuchtung bei Nachtz gewährt die Bergwerksverwaltung Auch überweiset dieselbe der Steuerverwaltung
ein Gelaß zur Aufstellung
für die Kunstschloöͤsser d einer Schreibvorrichtung
eines Behältnisses für die Kunstschlösser und zu einer Schreibvorrichtun die Abfertigungen.
er
Einleitung.
es Steinsalzes je zördersalz), des gemahlenen denatuürirten gemahlenen
8 ö XxX AacCht Salzes des vorgedachten 2413 *
1
yt 13mweontlich 8 5911 Art, namenlli — ztein . k X 6 1
86
—
Steinsalzes,
i 1. ö 88znsal ze 6 ! teinsalzes )
8 d ,.
sche ins ö liches Benehmen Bergwerksbehörde m
46* 12 1dung werde! endung werden
8 J
; Steinsalzverkauf nach dem Auslande t
r Verkauf dem Auslande, sei dies ;
l ö ⸗ F 1 . . Sar Rerahbda verwaltung zollvereinsgebiet außerhalb Preußen, der Bergbaupverwaltung Gülbetelnvgebt ) ö 3361 n dem aufpreis empfängt die Bestellungen bestimmt den Kausprens, s 2 * 65 * . 18 die esen von dem Käufer unmittel und des Salzes allein.
2 n 23 Bnot Steuerberwaltung ordnet
Zalzregie erforderlichen
38 fall J sledensalls p
nac U
ö. 2 Rr 2 be * ist Uber D 1
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8
arauf araus, de
Empfang
Sie — *V 9 . betreibt
zst dafür Sorge tragen, st dast 9
5Rartwacht ako zum überwacht Ddabel zum
und Kontrolen. 2
Steinsalzverkauf im Inlande. a) Im Allgemeinen.. . . nach dem Inlande (im Gegensatze vom Zoll: . ᷣ * 655 s l 24 . 230Biete 2 dem nichtpreußischen zollbereinõgebiete) kecht und zwar in gleichem Umfange . ö. Ver⸗ 3Sieds Ul Sxaß die Steuerverwaltun as Salz zur Siedsalzes derartig zu, daß die entbinden , . fertia (wenn Denaturirung eintreten ; m. . ö . . der Bergwerks verwaltung verladen, übernimmt. für ö 6 2. d 4 1 . — 82 A** 141 1 2 1 2 O * . 4 . J . 66 ; aufs hat die Steuerverwaltung und urg uf ͤ 83 Frachtbrief fertigung neben dem Transportscheine. Staßfur ie zestellungen des Salzes und , , ,, m nge VBabun stets bis . rf ellinh ee erte e sbaltung Der Transportschein muß die zugehdrige Ladung stets bis hmen und bei der sergwertsverwann ng stimmungsorte begleiten und dient lediglich zur Steuerkontrole, e . 99 . ö ͤ 1 * ö . i ‚ ⸗ 6 a . hrief er— . außer demselben zur Abfertigung der Sendung noch ein Frachtbrief . forderlich ist, wird dieser von der Bergwerks verwaltung, als der . ö —1** 6. ! 171. . . ö 3 s ze en erkt in dem Transport ausführenden Behörde, ausgestellt, dieselbe beme — nach Nummer und
Steinsalzverkauf bere wie von ir der Steuerverwaltung
Der insauslande, kauf des Versendung wirkt worden) und S In Betreff dieses Salzverk nächst die Salzfaktorci zu den Kaufpreis in Empfang zu ne die dieser obliegende Versendung zu 89 nsalzverkauf zum do
16 U 8d
9M Be⸗
zum Sobwell
llen gesetzlichen Preise.
ba Beim Stei e ,. . . Tonne kann Steinsalz von allen
7
9 ö 69 k 18 Verse ndung
betreffend.
Staßfurter
8 . Vom 1 K . . Vom 19. Juni d. J. ab ist für den dem
v 8
uf, die Ah
l Bergwerke zu ßfurt gewonnen
. (a) in Ant emplaren anliegende Regulativ vom i
. . gekommen, in Bezug auf welches ich Ew n lgendes zur Nachricht und weiseren Veranlass , , . . 3. 4 J 911 len Vel I y 6 ö
Zu S. 3 eranlassung eröffne:
k igll 1
steinsalzes das in X E
3 .
R ⸗ 2
Vie Soneßzint 42 5 * n )
Vie C enehmigung zum unmittelbarer Bezuge hol aus Staßfurt
und anderen
C=
wird für jetzt nur q 82 9. . j 9 75 hoslt chen Fabrifen erlhel!l
83 ö. chemif
Besitzer von Soda⸗
1 S
aatssali k ; aatssalinen und 7
12
in es Sa 8 ]
J Alle übrigen Gewerbetreibenden, welche nach
1 —
— . e alt n 118 9*
en Preisen erhallen dürfen, hal z . z fie statt des aßfurter Stein S oder K .
1
1 — è 4
K ö . ystallsalz beziehen wollen zur Lagerung von S 11 dasel oder
tgesetzten Preisen
Stein besondere zu del besondere Ve ,
ige
SzIiossot! bst diessell P ; .
zu enl— 9
4 De Staßfurter Halle und durch die
C6 Fß. ö ö 868 wof
denel
ermäßigte Kaufpreis für die verschiel
Salzes ist don dem Königlichen Ober-Herz . . 8 ö Preobinzial-Steuer⸗-Direktor
dem Herrn Pi und andere öffentliche Blätt
zu
. . — ü
1 51 ⸗
Derselbe beträgt mit
Amt? blätter
!
EB * 1 . 7 tbri z de ein Datum zu bezeich⸗ leichen be Frachtbriefe, daß dazu noch ein — , n mn, m n mn ich ö ö 4 werden nender — Transeportschein gehöre und übergiebt beide Schriststunt eres Sa ve ) ö a, 6. 959 ov , zse Transportführer. Der Verkauf don s ;
zu ermäßigtem, Pre . J Steinsalz zu ermäßigten Preisen bedarf der Ge ö a nn, nehmigung des Finanzministeriums nach Maßgabe der bestehenden, allge⸗ ze 2 meinen Bestimmungen. Ist diese Genehmigung für eine bestimmte Ber son Richtig ,, einmal ertheilt (wenn auch nur zur Ablassung von Siedesalz zu den Bro⸗ J ,,, . e buctionskosten), so darf die Faktorei zu Staßfurt an eine solche ö ö , . , . Du 26 ] — J ö ö k 1 ö 3 J . z ay 3 9 9 D aus ) 88 * , ö ö 8 ö nen 16 ne) Steinsalz auch über die im Salzversorgungsplane bemerkte Menge hinaus urch eb cn in ö . . e. 6 . 1 ö 2. * 1 * * * 61 ** I 1 . 2 die le h 1 derkaufen. ber Steuerverwaltung nichl die Verpflichtung zur . . ö ist in beiden Beziehungen die Bergwerksverwaltung dem mp ing ö der Steuerverwaltung die Richtigkeit der Verladung und für dar Uebereinstimmung der
mit dem Bestellzettel verantwortlich . 533 2 ‚ 96 583 salles 21ne o P aue Jeder Verladung muß steks und bei jeder Art des Steinsalzes 6 Verwiegung am Schachte oder in dem Maga line = . darf die Verladung stets nur innerhalb der Bergwerks⸗, bez
voraufgehen, hungsweise
Salinen⸗Umfriedigung stattfinden.
zrwaltung, als die das
wird in Die Steuerb Nebenkosten wird in Die S err * ife . Voraus be⸗ behörde, ist berechtigt, pon enn ech s
ͤ der Steinsalzförderung, der ug I. 3 packun Magazinirung und Verla ung de k darfaiß von der Wah men Und sich nach Bedürfniß von der War
zu überzeugen.
. ö 9 Tl ⸗ m für die
um WNreis ) hlrn.
zum Preise von 12 Th 1 . 6 4 ) . alzbrr aufstellen, bei denen si indet, namentlich auch von der Faktorei zu Staßfurt, wie an
e) Beim Steinsalzverkauf 8. 10.
* Re — 97
dlich keit der Bergwerksverwaltung, in Transportschein⸗ Ausfertigung und altung in dieser e e n,. ö
8
Sa l ze 8
§. 4. e
Kaufpreisberichtigung, ;
Der Kaufpreis für das Steinsal;, mit Ein schluß .
Verpackungsmaterial, Verpackungs- und Berlst unge en, .
legung, Denaturationsmittel 2c. ist dor der n lg hu *
erlegen und zwar beim Verkaufe nach dem Auslan . e . Sa Betriebskasse (§. ), beim Verkaufe nach dem Inlande be
zu Staßfurt (8. 2). . mit Einschluß d
Der Kaufpreis der Regel durch öffentlich bekannt
stimmt. . Von dem beim Salzv
Nebenkosten erhobenem , ö
Faktorei nur den eigentlichen Salz rei ,, , ö
bon derselben ad depositum genommen und der ,,
so weit diese Nebenkosten von dieser bestritten sind, ausgeza e
jährlich berechnet.
. Steueramtliche Abfertigung der Salz J. Im Allgemeinen. sie geschehe nach muß Seitens der gefertigt werden.
*
Rebenkosten, an ,, Verschluß⸗An⸗ V ͤ s Salzes zu Bergwerks ⸗ lzfaktorei Salzmonopol verwaltende Staats
n Einrichtungen des Bergwerks, Vermahlung, Verwiegung, Ver⸗ 3 Steinsalzes Kenntniß zu neh⸗ rung ihres
er vorgedachten gemachte Preistar
ande mit Einschluß der vereinnahmt die Salz definitiv. Die Nebenkosten werden
Interesses hierbei
nach dem Inl
er kaufe Kaufpreise
81 Abfertigung nach den Soole⸗Anreicherung.
der Steinsalz—⸗ Sendungen nach anderen —
taßfurt behufs Anreicherung von Eiedesco U und in Wirksamkeit bestehenden Me
Siedesoole. mit Stein als X
le d. Sn er ber G alfund.
Bei Steins Staats⸗Salinen zur III. Bei der Steinsal; Staal .
Staats⸗Salinen len hewendet es l e d.
Sinsichtlich als der zu J . bei der des halb verein zarte . ilfe Die Anreicherung der Staßfurter wie zeither, ohne Mitwirkung o
sendungen.
: Auslande oder nach dem bei
en Salzfaktorei mittelst weise. sind die von den sschieht,
dem Königlichen S Dabei
Jede Salzsendun , . Inlande (88. 1 nnd der Kontro
eines Salz Trans por
3. 2), tscheins ab