1859 / 266 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

2060

Unternehmer: Kaufmann und Schiffsrheder Robert Miles Slomann zu Hamburg und dessen Ktommanditen Louis Knorr und Earl Adolph Holterm ann daselbst, so wie die Kaufleute Val. Lor. Meyer und Gu stav Heinrich Behr als Inhaber der Firma Val. Lor, Meyer zu Hamburg, die unter dem F. Maͤrz 1854 konzessionirten Unternehmer Carl Pokrantz und Lebrecht Hoffmann, Inhaber der Firma Pokrantz und Eomp. in Bremen; den unter dem 25. März d. J. konzes⸗ fionirten Schiffsmakler August Bolten in Hamburg und die

15. Januar 1854 keen . Füst T5 onzessionirten Inhaber der Firma

T. J. Wichelhausen, jetz H. W. Böhme zu Bremen betrifft.

Zugleich wird die königliche Regierung angewiesen, einen glei- chen Widerruf den von Ihr Selbst zur Beförderung von Aus— wanderern nach Brasilien konzessionirten inländischen Unternehmern gegenüber auszusprechen, dies den von Ihr benachrichtigten bezüg—⸗ sichen onsularbeamten mitzutheilen, und alle Agenten der betref⸗ fenden aus⸗ oder inländischen Unternehmer innerhalb Ihres Bezirks mit dem Eroͤffnen davon in Kenntniß zu setzen, daß sie fich der Vermittelung oder des Abschlusses jedes, diesen Anordnungen zu— widerlaufenden Beförderungs-Vertrages zu enthalten haben; neue derartige Konzessionen aber bis auf Weiteres nicht zu ertheilen.

Dleser Erlaß ist durch das Amtsblatt zur öffentlichen Kennt— niß zu bringen.

unter dem

Berlin, den 3. November 1859.

Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

wih br Rehn An

sämmtliche Königliche Regierungen und

das Königliche Polizei⸗Präsidium hier.

Bekanntmachung vom 6. November treffend die un term 27. Oktober d. J. stätig ung des atuts für die Actien-Gesellschaft unter dem Namen „Bergbau⸗-⸗Actien⸗Gesellschaft Weichselthal“ zu Bromberg.

JJ

erfolgte B e

83

Des Regenten, Prinzen von Preußen Königliche Hoheit haben im Namen Sr. Majestät des Königs, mittelst Ällerböchsten Er⸗ lasses vom 27. Oktober d. J. die Errichtung einer Actien⸗-Ge— sell schaft unter dem Namen „Bergbau⸗-Actien - Gesellschaf Weichselthal!“ mit dem Domizil zu Bromberg zu genehmi— gen und deren unterm 27. Juli d. J. notariell volzogenen Statuten zu bestätigen geruht, was hierdurch nach Vorschrift des §. 3 des Gesetzes uber die Actien-Gesellschaften vom 9g. November 1843 mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird daß der Allerhöchste Erlaß nebst den Statuten der Gefellschaft durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Bromber be kannt gemacht werden wird. K .

Berlin, den 6. November 1859.

P in isto * * * ; . ; Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten

von der Heydt.

Justiz⸗Mꝛinisterium.

Er kenn tniß des Königlichen Gerichtshofes zur Ent— scheidung der stompetenz⸗-sonflikte, vom 12ten Februar 1859 daß, wenn ein Schullehrer Ent⸗ schädigung dafür verlangt, daß ihm die in Natu— ralien zu berichtigen den Schul-Abgaben nicht zu rechter Zeit entrichtet worden seien, darüber um Rechtswege zu entscheiden ist.

Auf den von der Königlichen Regi ari

lu nd. egierung zu Marienwerder erhobenen 2 in der bei dem Königlichen Kreisgericht zu G. anhän⸗— igen J rozeßsache 2c. ꝛc. erkennt der Königliche Gerichtshof zur Entschei⸗ ung der stompetenz⸗onflikte für Recht: daß der Rechtsweg in dieser

Sache für zulässig und der erhobene Kompetenz- Konflikt daher

gründet zu erachten. Von Rechts wegen. für unhe.

Gründe.

Zu der Schule in G. ist auch der Gutsb 6

und er ist verpflichtet, dem Lehrer D. an e fen . eingeschut, Geld, theils in Naturalien, zu entrichten. Gegen en cken ff theiss i D. am 11. Januar 1858 Klage wegen rũckstãndig e,. der gchrrr angestellt. Die Klage stellt das Sachverhaͤltniß nichk sann en Gchwit . 6. sich n . Zuhülfenahme der dom Celan dar, enen Erklärungen dahin, daß der Kläge 3 ; ; gege⸗ zum 1. Mai: lager halbjährlich, zu giart niz tn

12 Metzen Roggen, 6 Metzen Gerste,

713 Sgr. baar,

und außerdem zu Martini zwei zweispännige Fuder H verlangt, der Verklagte auch bach . 3 6 henr⸗ , Parteien aber darüber uneinig sind, ob diese Lieferungen u „ite et lie lungen zum Voraus oder nur postnumerando abgeführt , . rep. Zih⸗

Der 4laͤger verlangt fie praenumerando; er hat dahe en müsgn. 1856 wirklich empfangenen 12 Metzen Roggen, 6 6

3 Metzen Erbsen und 2 Thaler

die im Mai 3 Metzen Erbsen nur als Lieferung pro termino Martini 3 ö. men, und da bei dieser Gelegenheit nicht auch 2 Fuder e , nurden, so nimmt er an, daß Verklagter mit dieser enn n,, Werthe von zwei Thalern zehn Silbergroschen in Rückstand gebli . Und da hierdurch Streit zwischen ihm und dem Verklagten ng 3 hat Kläger die ihm ferner zu Martini 1856 angebotenen glutk kent h dieselben im Mai jenes Jahres hätten geliefert werden sollen nin . genommen und der Verklagte dann diese, wie die später fang en, Leistungen zurückgehalten. Der Kläger wendete sich zunächst an die 1 waltungsbebörde, und es wurde von der Königlichen Regierung zu Miau y, 8 s zum nächsten Fälligkeits termine bei er ü. . lich gewesenen Leistung der Schulabgaben, postnumeraudo, sen Bewenden behalten, vom nächsten Termine aber diese Leistungen ö numerando erfolgen sollten. Der Kläger hat aber diese , abgewartet, sondern ist, da er auch meint, daß er Ansprüche an . ten wegen der Verzögerung der Lieferung babe, noch vor Ein ae, Regierungs-Verfügung zur Klage geschritten. , J ö. Er behauptet in dieser, der Verklagte sei schuldig gewesen, das Ge— halt praenumerando zu entrichten, also z. B. das Getreide welches er en zu Martini 1856 angeboten habe, am 1. ,,

8n

ss Mai 856 geben or statt dessen den damaligen Marktpreis in Höhe ö J . . Roggen ö zu verguͤten; und Kläger könn nickt ö , . gegenwärtig noch diese Natural-Lieferung anzunehmen. Er legte eine e rechnung vor, nach welcher der Marktpreis der zum 1. Mai und; tini 1856, so wie zum 1. Mai 1857 nicht gelieferten Raturalien und bar (benfalls nicht bezablte baare Gehalt, zusammengenommen die Höhe n 17 Thlr. 3 Sgr. 1 Pf. beträgt, und ftellte seinen Antrag dahin?

den Verklagten zu verurtheilen, daß er diese 17 Tolr 3 64 19

nebst Zinsen, vom Tage der Klage an, dem Kläger zu zahlen derbundu

sei, und nicht, wie er wolle, statt des einst Thlr. prelsenben ,

setzt seine Schuld auch nur in natura abführen dürfe . ,

nur 1 Thlr. Wertb. J Fetreidt bo Der Verklagte antwortete, daß er nur postnumerandao zu liefern schuldig gewesen, daß erst jetzt von der Königlichen Regierung zu Mar werder die PränumeratiZon verfügt worden sei. und daß er, nachden ihm dies durch die Verfügung des Königlichen Rentamts dafelbst ben 12. Februar 1858 bekannt geinacht worden, er dem Kläger dessen nüt

Scheff!⸗

staͤndiges Gehalt an Naturalien, wie baar durch den Sch ulvorstam in G. zugeschickt habe. Er überreichte eine über die Ablieferung an de Schulvorstand sprechende B scheinigung des Schulvorstandes, die jede mit den vom Kläger angegebenen Rückstandsbeträgen nicht üᷣbereinsinm Die weitere gerichtliche Verhandlung wurde durch Einlegung des Ken petenz-Konflikts Seitens der Königlichen Regierung zu Marienwerder gehemmt. . ö ö Der Plenarbeschluß der Regierung vom 9. April hält de Rechtsweg für unzulässig wie es dort beißt in Rücksicht auf den in den Erkenntnissen des Königlichen Gerichtéhest zur Entscheidung der Kompetenz Konflikte vom 11. Dezember 1852 u J daß bei streitigen Gemeinde Abgal Berechtigten nicht die Befugniß zustehe, den Rechtswe zu wählen, wenn er sich von demselben einen besseren Erfolg versprecke als von der Entscheidung der vorgesetzten Verwaltungsbehörde. Dien Grundsatz sei noch neuerlich in der Prozeßsache des Schullebrers o wider den Regierungsrath M. wegen Schulgeldrückstände durch Erkennt niß desselben Gerichtshofes vom 24. Oktober 1857 zur Anerkennung z bracht worden. . Der Kläg er bestreitet in seiner Entgegnung, daß der herborgeboben Grundsatz hier Anwendung finden könne 1 er kt keit mit jenen früher entschiedenen habe.

1858

.

da der Prozeß keine Llebnlich Es handle sich im gegenwärtige!

Falle nur darum, ob der Kläger die rückständigen Naturalien annehme!

müsse, oder ob er statt derselken bestimmte Geldbeträge fordern dür und hierüber könne nur der Richter entscheiden. Der Verklagte bat ein Erklärung nicht abgegeben. Bas Kreisgericht zu Grauden; hält ze Kompetenz-Konflikt mit Rücksicht auf die bon dem Königlichen Gericht hofe für Komwpetenz⸗Konflikte angensmmenen Grundsätze für begründet In gleicher Weise spricht sich das Appellationsgericht zu Marienwerder aus, führt jedoch zur Begründung dieser Meinüng näher aus: daß di Regultrung der Schulakzaben und, der Modalitäten bei deren Entrichtun Sache der Verwaltungsbehörden sei; daß darüber schon nach §. 78 Tit. 1 Th. II. des Allg. Landrechts in der Regel kein Prozeß stattfinde, und da inskesondere nech Rüctande an Schulabgaben der abminitrativen Be treibung durch Nr. 1 der Kabinets,. Ordre kom i9. Jun 1835 ubertviesen bierbon auch unter Nr. diefes Gesctzes nur für den hier nicht orte genden Fall eine Ausnahme gemacht sei, wenn aus besonderen Verträgen

2061

lettwilligen Verfügungen Abgaben, die auf Grundstücken haften, wurden.

ompetenz⸗ nete Gerichtshof hat allerdings den Grundsatz angenom⸗ Verpflichtung zur Entrichtung öͤffentlicher Abgaben ge— 14 Thb. II. des Allg. Landrechts in der Regel kein und daß es hierbei keinen Unterschied mache, ob der der Verpflichtete die Entscheidung der Verwaltungsbehörde beseitigen wolle. Und auch in Betreff der Schul: Allerhöchsten Kabinets-Ordre vom 19. Juni estellt worden und namentlich in dem durch

24. Oktober 1857 entschiedenen Falle, in andiges Schulgeld für die Kinder des Ver⸗ iche Regierung ihn mit diesem

Kinder mit Geneh⸗

die Ortsschule, sondern die und in einem solchen Falle

Konflikt kann jedoch nicht für begründet erachtet

2 en,

em der welchen ; klagten eingeklagt h Anspruche aus mig ung der Stabtschule in. Via, stcdis saß lich jenes

Marienwerder Schulgeld vom Dorfschullehrer nicht gefordert wer⸗ Der Kompetenz Konflikt wurde für begründet erachtet, weil tr. 1 der Kabinets-Ordre vom 19. Juni 1836 Schulgelderrest ez der administrativen Beitreibung äberwiesen seien, und in solchen die Aufsichtsbehörde über die Einziehung von Abgaben zu de⸗ bensowohl dann, wenn im Widerspruche mit den bon der da aliungsbehörde aufgestellten Grundsaͤtzen gegen den vermeintlich Ver . geklagt werde, als wenn der Letztere seine Nichtverpflichtung , ü. der Rechtsweg unstatthaft sei. w behal zee gn nu in dem jetzt vorliegenden Falle gar kein Streit über

Es ist nun aber in alle rein 34 des jetzt Verklagten zur Entrichtung der Schul⸗ ** nur, daß der Verklagte,

513 zie Verpflichtung Vertlg * ank an sich, sondern der Kläger behauptet . a a a0 2 ö 1 15 215 s 83 2äwoson j praem e = „ell er ihm die Naturalien nicht, wie er schuldig gew en se H ö. ᷣö. entrichtet babe, also fich in mora solvendi et dandi befinde, nach . 11 / . ö ; . , Zeit nicht mehr dieselben in natura abführen dürfe, , . ö; Taz ssiafeits⸗Ter 4 F 2232 231 9 8 8 21 . 1 ke S8⸗- Tel sondern den höheren Marktpreis, den sie in den einzelnen Faäͤllig . ohh epabt hätten, ihm zahlen mussk. Er fordert den höͤheren Wer h, ninen gebb 3 . 9 s . ö. z . J J , . u liefernde Getreide für ihn gehabt haben würde, wenn er dasselbe Das 31 199 5 1 ( ö. 3 , . R ostete den r hten Zeit wo es 3 bis 4 2 zaler pro Scheffel Roggen 23 kostete, n . 2 ĩ. 3 d ane . ren batte; sein Anspruch ist also eine Entschädigungsforderung, ge erhal En b“ 5 i . , 3 3 2 arlindet auf die Zögerung, deren Verklagte ch 1 9 11 6111 ; 275 a,,, f . y 1 piese Torderune Rerbindlichkeit theilbaftig gemacht diese Ford. 22 c b 4 36 Bi 28 1 . U d ei, ist Her licht z ; 1 . . d. die Verbindlichkeit zur Entrichtung der Schulabgabe han elt, inen lediglich privatrechtlichen Enischädigungsanspruch. . 11 82 s ö . ö. . 44 Marienwerder beruft sich noch darauf, die Schulabgaben und des Rechtsweges. Daraus sich dabei abe zugleich werden dürfe, Aber das ist dom Verklagten

9

snd

raude ; Verlauf so langer

y 14 9 * 101 ö

e 6 Rane g entscheiden; es

j ona 21 genugt,

i anet sei lich begründe

bei nicht um sondern um Das Ayppellationsgericht zu arien w. die Regierungen, als Aufsichts⸗Behörden, mit Ausschluß daß der S Fests

ß deren daß . ; ; 9 ; 1 91 99 Iren vapor Modalitäten zu reguliren haben, mit Au

aber doch nur gefolgert werden, ; . wenn . J zaring he zerubigen müßte, wenn die Regierung ber beftimmt hätte, daß dieselbe nur postnume be] ö. P, ö 3Berabluna und daß er dann nicht Bora usbezahlung r ; 1549 59 95 wi ; c nach Lage der Akten nicht geschehen, JJ . beig brach na des Rentamts Marienwerder ergiebt, in der ge ae m, . nialichen Regierung es bei der Ia at 15 3 gi z , ö . ; „z her üblich des L g der Schulabgaden postnume b lich gewe ö 12 r IIA TYCMINnG aber die⸗ ; nächsten f iakeitstermine 2 1 ann bewenden vom na cwlleli 73 22 za Gasioruna . atte sesen . ad en ztet werden sollten. Die Regierung ball selbhen praenumerando n 1hlel erdel̃! . . k ö Zeitp Entrichtung der Abgaben noch . . , 3, fe 65 zies bestäti W d Inhalt Kompetenz- ö 18 9 IJtae . 1e? . 116 6 . 67 Eon fliktsb ö J ü on den Geldbeträgen bemerkt ist, onfliktsbeschlusses, ; wfeien, von den . 3aseol hen arteliährlich en . 6 lben viertel] halbjährlich, am

Roggen 26 aber sagt wird, daß . . = Roggen a. K,, äger glaube 1 e ; P

ö.

könnte

Han 1911

daß 1 2 J. * hide per 1 b1iSbel 1 ah

der des L ·T

1 obembe! R 1 ( n 91 e 2 112 . ! ö J ö lichtungen

; * 188 . heit rückwirkend zu 1Ihun. ͤ entstandene bell 111k 1 1 . !

. Entscheidung

3 8106 LIT

w öolste kauf üssen, aründen wollte. kaufen müssen, 9

D (Gr J

* 27 run zerpi 1u ln

darauf einen Anspr X

w 1 s ..

g in allen solchen oder

ässig sei; w

4 ener

rderung wegen unterbliebener

ö ö avm Byrf

Verpflichtung gar erührt. 24 9 ö *

nicht bert nn . . Februar 18539.

Burgsteinfurt,

Eigenschaft in den

1 ) ist in gleiche versetzt; und

Münster, gen,, z Bezirks Merseburg,

Regierungs⸗ Lehrer FKasins ki

runas⸗ Lüuli g d⸗ 6

Liebenwerda, f an

1 s Uehungs . 5 11 gm orher

1 ana! osen angen

Regent haben, im Namen Sr.

der Verklagte habe ihm

d Entschädigung forderte . er ibm nicht zu rechter Zeit hl, höheren Preisen ann (

lichtung zu solchen Abgaben der n möglichen Fällen einer nicht gehörig geleiste—

Se. Königliche Hoheit der Prinz Majestät des Königs, Allergnädigst geruht, den nachbenannten Personen die Erlaubniß zur Anlegung der von des Kaisers von Rußland Majestäͤt ihnen verliehenen Orden zu ertheilen, und zwar:

Des St. Annen-Ordens erster Klasse:

dem Wirklichen Geheimen Rath und Hofmarschall Grafen von Pückler, und

dem Wirklichen Geheimen Rath und Ober⸗Praͤsidenten der Pro⸗ vinz Schlesien, Freiherrn von Schleinitz;

St. Stanislaus-Ordens zweiter Klasse mit dem Stern:

Breslau, Kammerherrn Grafen von

Berlin, 9. November.

dem Schloßhaupimann von Schaffgotsch;

*

88 S Stani usSs⸗ D * 8 1. * 1 U 111 1 11

D

Geheimen Hofrath und Hofstaats-Secretair Va hms,

nen-⸗-Ordens dritter Kelasse: etairen Buß!ler Dohme llmeistern Rieck und

Schoenebeck

11

den

* . 8 Bezüglich der u einem

feierlichen Legung auf dem Gensdarmen-Mark liche Anordnungen getrossen: 1) der vor der Freitreppe bäume begrenzte, nur

636 ö 24 AM 6 5 6m 97 Festtheilnehmer bestimmte Platz wird von 95

Flen Verkehr abgesperrt;

d es

die Zugänge zum Gensdarmen-⸗Markte durch die Charlotten⸗ Huta nden der Friedrichsstraße her, bleiben bon 10 Uhr

straße une don h Göntrittgtarie irsehenen Festtheilnehm ab nur für die mit Eintrittskarten versehenen He) h offen; die geschlossenen 3 ihren Weg von den hinter der französischen Kirche weng, die Wagen der

fahren bon der

Linden her durch die Cha direkt zum Festplatze;

her durch

Friedrichsstraße Freitreppe des S—

9 r hint ren der Taubenstraß⸗, vor.

de Dvlilnuleto᷑—oꝰie J

leeren Wagen fahren

ab, bis zum Zictenplatze

51 di 9 . ö auf demselben Wege; andern Wagen und für. Reiter die Beendigung der Feierlichkeit diese zum Gens darmen⸗Markt gesperrt; . . . Togtheilnebmer Eintrittskarten versehenen Festtheilnebmer Weg über die Markgrafenstraß dB 16 b J 59 . . IGwb eon nen die nehmen, auf welchen ihnen die 26 3 or Wüͤragerstei der ganzen Länge, der Burgensh. 1 2. 4 m und 850 Nike vie der Fahrdamm, und Sie Pl n der Französischen Kirche r Jägerstraße

nung für alle ab, bis nach deren Zugänge

für Reiter bleiben von

1nd II 60 Und

luke

11 nUD*

.

L Fahrdamm der iben⸗,

werden; der Fahrdamm der Markgrafenfstraße, d Festplatze und den Plätze hinter der Charlottenstraße zu der Feierlichkeit frei; . alle mit Eintrittskarten versehenen ihrem eigenen Interesse ersuckt, reservirten Zugänge zu wäblen

bis zum Schauspielhause kon me Dienern die Eintrittskarten in die.

] bnell und leicht legitimiren konnen

e * s.sne

sich schner v n, = A eearzbgnt'l 1 1 11 i dür Stockungen und Verzoge lunge )

Und diese

ö Ber Un,

480 1 C SSS 9 Ne 1 der städtischen Schule zu ien lehrer an dem katholi⸗

2 2X0 ** Yom 9 5 1354 1 e Id ie Abfahrt nach beendeter Feier erfolgt in

10. d. M. beabsichtigten stei Standbilde Schiller's kte werden hierdurch nachstehende polizei⸗

Schauspielhauses durch Mast⸗ für die mit Eintrittskarten versehenen Uhr ab für

er

ss züge der Innungs-Deputationen 2c. nehmen s Charlottenstraße,

16 Xest in 9 mit Eintrittskarten versehenen Festtheilnehmer die Jägerstraße bes Schauspielhauses oder an h. aubenstr Die

wn ⸗—