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Dem Absender ist ig, Adresse die einzuhaltende Spedition selbst zu bestimmen. die Routen durch Oesterreich gew in den meisten Fällen billiger stellt, England. Berlin, den 21. September 1859.
General⸗Post⸗Amt.
Bekanntmachung vom 28. Oktober 1859 betref⸗ 9
fend die Spedition der Korrespondenz nach den verschiedenen italienischen Staaten.
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Die Spedition
der Korrespondenz nach den verschiedenen ita— lienischen Staaten fin
det gegenwärtig in der Regel wie folgt statt: 1) Nach dem bei Oesterreich verbliebenen Theile der Lombardie und dem Venetianischen über Wien und Triest, resp. über München und Innsbruck; Nach dem von Desterleich abgetretenen Theile der Lombardi, ferner nach Parma, Modena, Toskana und der Romagna a) aus Schlesien über Wien, b) aus den übrigen Theilen des preußischen Posibezirks über Chur; Nach dem Kirchenstaate (exkl. der Romagna) a) aus dem östlichen preußischen Postbezirke über Wien, Triest und Padua, b) aus dem westlichen preußischen Postbezirke über Chur; Nach Sardinien und dem Königreich Beider Sicilien üter Frankreich. Andere, als die vorbezeichneten Speditionswege, werden uur auf besonderes, auf der Adresse ausgedrücktes Verlangen des Ab senders benutzt Bei der Spedition durch Frankreich bleiben die bisherigen Portosätze unverändert. Bei der Spedition durch die Schweiz wird folgendes Porto erhoben: a) das deutsche Vereins-Porto mit 3 Sg by das schweizerische Transitporto mit 2 e) das italienische Porto, und zwar l) nach Sardinien, dem von Oesterreich abgetretenen Theile der Lombardie, Parma, Modena, Toskana und der, Romagna 2 Sgr., für je 10 Gram— nach dem Kirchenstaate (excl. der Ro- men oder * magna) 3 Sgr. ö 3) nach dem Koͤnigreich Beider Sicilien 4 Sgr. Mit Ausnahme der Korrespondenz nach dem Kirchenstaate (exkl. der Romagna) und dem Königreich Beider Sieillen, welche dem Frankirungszwange unterliegt, können die Briefe unfrankirt oder ganz frankirt abgesandt werden. — Für Waarenproben und Muster— , , welche den im Postoereine bestebenden B eding ungen zurPorto— irmäßigung entsprechen, wird an deutschem und schweizerischem Porto für je 2 Loth exkl., an italienischem Porto für je 20 Grammen (1 * Loth preuß.) der einfache Satz erhoben. Rekommandirte Briefe müssen frankirt aufgeliefert werden und unterliegen dem deuischen und schweizerischen Porto, wie gewöhnliche Briefe, wogegen das italie— nische Porto mit dem doßpelten Betrage des gewöhnlichen Brief— porto berechnet wird. Außerdem kommt Recommandations⸗ ö. von 2 Sgr. in Ansatz. Die Recommandation J ese ‚ dr cBbenßtaatf 3 1661 13 . . 14 dem , . und dem Königreiche — ö ĩ unzulässig. Für Drucksachen unter Band, welche frankirt aufgegeben werden üssen, beträgt das deutsche Vereins- und das schweizerische Transit Porto je „ Sgr. pro Loth exch, das italienische Porto 3 Sgr. nach dem Rirchenstaat (excl. der Romagna) und dem Königreiche Beider Si— eilien jedoch 3 Sgr. für je 40 Grammen oder 2 Loth Preuß. .Bei der Beförderung über Oesterreich unterliegt die Korre— spondenz nach dem bei Oesterreich verbliebenen Theile der Lombar— die, so wie nach dem Venetianischen, wie bisher, ganz den Bestim— wee. des Deutsch-Oesterreichischen Postvereins. Die Korrespon— 3a nach den, übrigen italienischen Staaten muß dagegen bis zur öͤsterreichisch-italienischen Grenze mit dem deutschen Vereinsporto frankirt abgesandt werden. .
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Sgr. für je 1 Loth exkl., ar fr je 1 Lbth re.
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General-Post⸗Anmt.
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chmückert.
es freigeflellt, durch einen Vermerk auf der Findet sich ein solcher Vermerk auf der Adresse nicht, so werden in der Regel ählt, da sich das Porto auf diesen als bei der Spedition über
Bekanntmachung vom 4. November 1859 treffend die Beförderung der Päckereien ohne
gegebenen Werth nach England n
Päckereien ohne angegebenen Werth nach England ß
gegenwartig mit der Post ' über Ossende, über Ecl'länaghin Rotterdam befördert werden. Dieselben müssen dem Inn iin der Weite des Transports angemessen, wegen der 8a nn jedoch besonders fest und dauerhaft verpackt din. Eren ö sich als Signatur die vollständige Adresse des . J gers mit des Bestimmungsortes 29
und der Wohn 9 m . E . Wh 1 1 mit deutlichen Buchstaben auf den S u
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5 e Deelarationen beagle sein. Dieselben können in deutscher, franzöͤsischer . Sprache abgefaßt sein. über Holland zu befönnn Sendungen muß in den Declarationen außer Inhalt und u auch die Bemerkung „Transito durch Holland“ und ein u über eiwaige Frankirang enthalten sein. In vorkommenden 36 lust- oder Beschädigungsfällen wird dem Absender eine Enssch gung bis zum Betrage von 10 Sgr. pro Pfund gewährt. ö. Für Seeschaden auf der Tour zwischen Rotterdam und Ly don wird jedoch nicht gehaftet. ö ö. Die Beförderung der Sendungen findet Ostende, und nur auf besonderes Verlangen des Absenderz ih Calais oder über Rotterdam statt. Auf dem ? über Cn können nur Sendungen bis zum Gewichte von nd befinjn werden. ? Die Beförderungskosten zwischen der preuß sch London stellen sich auf den verschiedenen Routen folgt;
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1 Pfd. 10 Pfd. e) via Rotterdam: 1 Pfd.
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st-Amt.
Rol . m 8g MmKAat n — Bekanntmachung vom fend den Schluß der
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P Dampfschiffs
Stettin und Kopenhagen.
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Die Post-Dampfschiffs-Verbindung zwischen Stein Kopenhagen wird für dieses Jahr dergestalt geschlossen, letzte Fahrt von Kopenhagen nach Stettin am Dienstag Me, und von Stettin nach Kopenhagen am Freitag M. stattfindet.
d. d.
Berlin, den 7.
General-Post⸗Amt.
Schmückert.
Ju stiz⸗Ministerium.
Der Rechtsanwalt und Notar Hacker zu Graudenz Rechtsanwalt an das ppellationsgericht zu Insterburg unter weisung seines Wohnsitzes daselbst, so wie unter wiberru Einräumung der Praxis bei dem dortigen Kreisgerichte und! Verleihung des Notaliats für das T epartement des gedech Obergerichts versetzt worden. ĩ
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Per blsherige I htenn wal
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Obergeri alt bei iotar im Depart daselbst und unter dem dortigen Kreisge
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Der bisherige Privat-Decent der Rechte
in Halle ist zum außerordentlichen
Fakultät der der Realschule zu Aschersl Prädikat „Professor“; so wie Den ordentlichen Lehrern Gymnasium zu desgleichen
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3) Mittwochs, Besuch der genannten Sammlunge heimifchen und Fremden volbehalte irgend einer Art benutzen . Zutritt dazu während der unter Vorzeigung der Copir⸗Karten
greisrichter Gremadzin bei dem streisgerichte zu Grae partement des Appellationsgerichts zu Posen, Wohnsitzes in Graetz,
chts-Assessor He rzfeld dem Appellationsgerichte zu ement desselben, mit widerruflicher
Braunsberg das Prädi
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wollen,
oder vorgängig
2101
ski zu Schroda ist am Eingange ausgelegte Buch rue ö. zugleich diesen Tagen durch die Thür d mit Uebergangsbau statt. ꝛ H Die Sammlung der turen und Kunstdrucke im ne den Besuch des Publikums n 2 Uhr geöffnet. Donnerst ag, F
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ernannt worden.
zu Berlin ist zum Insterburg und zu— Anweisung seines Einräumung der ernannt worden.
vorbehalten, welche dieselbe zu
53) Am Dienstag jeder lichen Feiertagen, nämlich an Pfingst⸗ und Weihnachtsfestes, Bußtage schlofs⸗ . . zalerie-Dienern,
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hr. Hugo Böhlau der
Professor in
juristischen
Königlichen Universilät daselbst einannt;
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berg, Cantor
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April 1857 (Staats- vom 29. April 185 J. September 185
Gesetz vom 15. Bekanntmachung Bekanntmachung v.
; unsere t Cornelsus im König 29. April 1857 und vom . Jan 3 é sonen, welche Kassen-Anweisunge lehns-tassenscheine vom 1. Juli 1855 fest
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An den übrigen Tagen, reitag und Sonnabend, ser Abtheilung ausschließlich denjenigen Einheim Studien benutzen wollen.
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Der Eingang findet an Museums unter dem
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