Ehegatte für den allein schuldigen Theil erklärt
werden wird. Berlin, den 17. Oktober 1859.
stoͤnigliches Stadtgericht, Abtheilung für Civil-
sachen, Deputation für Ehesachen.
12691 Bekanntmachung.
Dem angeblich nach Californien gegangenen, seinem Leben und Aufenthalte nach unbekannten Oekonomen Ladwig Ferdinand Tornow wird hierdurch bekannt gemacht, daß er in dem am 20. November 1858 eröffneten Testamente
seines hier am 19. Nobemker 1858 berstorbenen Vaters, des Kaufmanns und Holzhändlers Carl Ferdinand Tornow, mit der Wittwe Tornow, geb. Wichtendahl, und seinen Geschwistern nach näherer Bestimmung in der letztwilligen Ver⸗ ordnung zum Erben eingesetzt worden ist. Berlin, den 14. November 1859. Königl. Stadtgericht, Abtheilung für Civilsachen.
2015 Proclam a. Im Hypothekenbuche der im Züllichauschen Kreise belegenen Rittergüter Kay und Nieder⸗ Guhren stehen sub rubriea III. Nr. I vermerkt: „2000 Thlr. von Gersdorffsche Fideikommiß— gelder, welche zum Vortheile dieser Familie in einem paeto vom 3. Juni 1659 und mit lehnsherrlichem Konsens festgesetzt, auch schon den 12. März 1737 registrirt gewesen sind und die mit 6 pCt. verzinset werden sollen, welche Zinsen der Major Carl Sigismund von Gersdorff als Senior der Familie er— hoben hat, find aus einem Hypothekenschein vom 19. August 1756, der in Gemäßheit des Ediets vom 27. April 1763 zur Berich— tigung des Hypothekenbuchs gebraucht wor— den, unterm 2. März 1773 wiederum ein— getragen.“ Zur Succession in dieses Fideikommiß-Kapi— tal find die vier Gebrüder Friedrich Wilhelm Alexander August, Adolph Ferdinand, Ro— millo Eduard Albert und Benno Sigismund Ernst von Gersdorff durch rechtskräftiges Er⸗ kenntniß für berechtigt erachtet worden; jedoch unter Vorbehalt der Rechte etwaiger unbe— kannter Anwarter. Auf den Antrag des Friedrich Wilhelm Alexander August bon Gers— dorff, welcher von seinen genannten drei Bruͤ— dern als Senior der Familie und zum Zinsen— genuß von den 2000 Thalern berechtigt aner— kannt worden, werden der am 29. März 1747 geborene Sohn des Carl Sigismund von Gers— dorff, Namens Otto Friedrich Carl von Gers— dorff, ingleichen seine etwaige Nachkommen und die übrigen unbekannten Anwarter zu dem oben bezeichneten Fideikommiß⸗Kapitale der 20060 Thlr, welche zu demselben, resp zu dem Zinsengenusse daran ein näheres oder gleich nahes Recht mit dem Provocanten zu haben vermeinen, hierdurch aufgefordert, ihr Recht spätestens in dem auf den siebenten — 7Tten — Juli 1860, Vormittags 11 uhr, in dem Sitzungs-Zimmer Nr. III. des Königlichen Appellationsgerichis bierselbst dor dem Deputir— ten Herrn Appellationsgerichts-Rath Schulz an— beraumten Termine anzumelden, widrigenfalls der Friedrich Wilhelm Alexander August don Gersdorff zu Ober-Guhren fur den rechtmäßigen Senior der Familie und als solcher far alfein Berechtigter zum Zinsengenuß von dem Fidei⸗ kommiß . Kapitale der 2000 Thlr. angenommen werden wird, ihm als solchen auch die inmittel t zum gerichtlichen Depofitorio eingezahlten Zinsen dieses Kapitals zur freien Disposition werken berabfolgt werden und der nach erfolgter Prã⸗ klusion sich etwa erft meldende Anwarter alle seine Handlungen und Dispositionen anzuerken— nen und zu übernehmen schuldig, von ihm weder Rechnungslegung, noch Erfatz der gebobenen Zin⸗ sen zu fordern berechtigt, sondern sich lediglich mit den Zinsen, welche alsdann noch nicht ge⸗ hohen worden, zu begnügen verbunden sein soll. Frankfurt a. O, den 15. Juli 1859.
zu Publication eines Präklufipbescheids,
zur anberaumt.
Gläubiger des insolventen Pietzsch, so wie über— haupt alle diejenigen, Rechtsgrunde Ansprüche an Pietzsch oder dessen Vermögen zu haben glauben, hierdurch geladen, in dem auf .
anberaumten Liquidations -Termine oder durch geböͤrig legitimirte Bevollmaͤchtigte e unterzeichneter königlicher Gerichts amtsstelle, ei
wärtigem Kreditwesen und bei Verlust der Nechts— wohlthat der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu erscheinen, ihre anzumelden und zu bescheinigen, mit dem be stellten Konkursvertreter,
unter sich der Priorität halber rechtlich zu ver⸗
2164
26931 Proclam— a. Nachstehend bezeichnete, angeblich verloren ge— gangene Hypotheken⸗Dokumente: 1) Ausfertigung des unter dem 12. März 1835 zwischen der Wittwe Krüger, Caroline Friederike geb. Henke, und dem Tischler⸗ meister Christoph Ernst Kraske gerichtlich abgeschlossenen Vergleiches über 140 Thlr. Conventionsgeld und ein Nutzungsrecht nebst annectirtem Hypothekenschein vom 12. März 1855, eingetragen für die Erstere auf dem, jetzt dem Tischlermeister Ernst Julius Kraske gehörigen Wohnhause Nr. 236 hierselbst sub rubr. II. Rr. 1 und rubr. III. Nr. 1. Ausfertigung des von dem Tuchmacher— meister Christian Gottlob Torge unterm 27. Nobember 18.7 gerichtlich ausgestellten Schuldbekenntnisses über 100 Thlr. nebst 4 Prozent Zinsen, nebst annectirtem Hypo— thekenschein de eodem, für die Anne Eisa— beth verwittwete Horn geb. Krause, jetzt berwitiwete Maurer Schulz, eingetragen auf dem, jetzt dem Tuchscheermeister Gottfried Tilke gehörigen Wohnhause Nr. 278 hier— selbst sub rubr. III. Nr. 2. werden hierdurch öffentlich aufgeboten und alle Diejenigen, welche als Eigenthümer, Cessionarien, Pfand⸗ oder sonstige Brief-Inhaber Ansprüche auf diese Forderungsrechte und die darüber aus— gestellten Instrumente zu haben vermeinen, auf— gefordert, dieselben innerhalb dreier Monate, spätestens in dem auf den 5. März 1860, Vormittag 11 Uhr, im Sitzungszimmer des hiesigen Gerichts anberaumten Termine anzu— melden und nachzuweisen, widrigenfalls dieselben mit ihren etwaigen Realansprüchen auf die ge— dachten Grundstücke, unter Auferlegung eines ewigen Stillschweigens, werden präkludirt werden. Forst, den 12. Nobember 1859. Königliche Kreisgerichts-Deputation.
2081 Ediktalladung. In dem allhier zu dem Vermögen des in— solventen Handelsmannes und Webermeifters Eduard Franz Pietzsch hier eröffneten Konkurs— prozesse ist laut Ediktalladung vom 6. August 1859 der 4. Januar 1860
als Liquidations⸗Termin, der 23. Februar 1860 zu Publication eines Präklufibbescheids, der 9. März 1860 als Verhörs-Termin und ebentuell der 17. März 1860 als Inrotulations-Termin, so wie
der 30. April 1860 als zur Publication eines Locations Erkennt— nisses anberaumt worden. Wenn jedoch der auf den 9. März 1860 an— beraumte Verhöͤrs-Termin auf einen Bußtag fällt, so werden hiermit alle vorstehende Ter' mine aufgehoben und im gedachten Schulden— wesen nunmehr . . der 26. Januar 1860 als Liquidations-Termin, der 15. März 1860
der 29. März 1860 s Verhörs-Termin und eventuell der 7. April 1860 Inrotulations-Termin, so wie der 24. Mai 1860 Publication eines Locations-Erkenntnisses Es werden daher alle bekannte und unbekannte
welche aus irgend einem
den 26. Januar 1860 persönlich
Vermeidung des Ausschlusses von gegen⸗
Forderungen gehörig
so wie nach Befinden
der Publication eines Präklusiobescheid bezüglich der an err ln . für bekannt gemacht erachtet werden wi wärtig zu sein, sodann aber den 29. März 1860,
welcher zum Verhörstermine anberaumt w Vormittags, anderweit an unterzeichneter Kön licher Gerichts amtsstelle sich einzufinden, die n. mit einander zu pflegen, wo möglich einen De gleich abzuschließen, wobei diejenigen, wech. nicht erscheinen, oder sich nicht bestimmt ert t ren, als den eschlüssen, der Mehihm nt. mend werden erachtet werden, endlich ab'r 9 fern ein Vergleich nicht zu Stande kommen sollte
. den 7. April 1860 Inrotulation der Akten und c 11869 Eröffnung eines bezüglich der Außenbleiben⸗ den Mittags 12 Uhr für publizirt zu erachten⸗ den Locationserkenntnisses gewärtig zu sein. Auswärtige haben zur Embfangnahme künf— tiger Ladungen und Verfügungen' bei Vermel— dung von 5 Thlrn. Strafe Bevollmächtigte am hiefigen Orte zu bestellen.
Auerbach, den 31. August 1859. Das Königl. Sächsische Gerichtsamt daselbst. Seidel.
1 welcher 12 Uhr rd, ge⸗
orden,
der
der
2686 No. 5917 jud. Von dem K. K. Kreisgerichte Pilsen im König— reiche Böhmen wird bekannt gemacht, daß über Einschreiten des Hrn. Michael Frhrn. Dobrzenskh von Dobrzenitz de präs. 6. November 1859 1. 5917 jud. die freiwillige öffentliche Feilbietung seiger Güter u. Der Herrschaft Lichtenstein mit Hundschitz und Nadlowitz im Schätzungswerthe zu 609,503 Fl. 45 Kr. C. M. der auf derselben be⸗ findlichen Industrial⸗ werke — Dampfmühle des Spiritus⸗Appa⸗ ß dann des Gutes Lippna beide Theile und Tichodill ,
Zusammen daher 796,305 Fl. 53 Kr.
.
K
C. I. in C. M. sammt den Steinkohlen⸗Zechen Stt. Went l Il, Il. JR, , nn, wn, nn,, .
und X. im Schätzungswerthe zu und den Steinkohlen-Zechen ö gute Hoffnung zu. . . . ... .. Zusammen daher 21, 150 Fl. CM. bewilliget, und die Tagfahrt hiezu zum 28 ten Feber 1866, um 8 Uhr Vormittags, bei diesem K. K. Kreisgerichte angeordnet worden si. Der Gegenstand der Feilbietung sind: ie Herrschaft Lichtenstein mit Hund— hitz und Radlowißt. ie Güter Lippna Theile chodill, . Steinkohlenzechen: St. Wengl und die gute Hoffnung, und 4) das Zugehör an Fundus instructus ad 1. die Herrschaft Lichtenstein mit Hund— schitz and Radlowitz ist in dem nord— östlichen Theile des Pilsener Kreises des Königreichs Böhmen, 14 Meilen von Prag und 2 Meilen von Pilsen gelegen, dieselbe wird am südwestlichen Theile von den Gütern Lippna und Tichodill begrenzt, ist in fünf Maiereien untergetheilt, und enthält an Grund— stücken eine Area von ungefähr 7000 n. österreich. Metzen, ein bewohnbares Schloßgebäude (die in demselben vor⸗ handenen Möbeln und Einrichtungs— stücke werden nicht mit verkauft), ein Brauhaus auf den vollen Guß von 19 Faß, eine wohleingerichtete Dampfmühle mit bier Mahl- und zwei Spitzgängen, eine große Ziegelei, einen Spiritus— Apparat, eine nicht unbedeutende Wild⸗ bahn sammt Fasanerie und einen Park in Hundschitz. Der Schätzungswerth dieser Herr⸗ schaft sammt Zugehörungen wurde im Jahre 1857 auf 669,191 Fl. 13 Kr. C. M. gerichtlich erhoben.
6. 162 81. 6. I.
beide und
Königliches Appellationsgericht.
fahren, binnen sechs Wochen zu beschließen und
den 15. März 1860
ad 2. Die Güter Lippna beide Theile und Tichodill grenzen unmittelbar an die
Herrschaft Lichtenstein und bilden mit dieser einen ungetrennten Grundstücke⸗ Complex, dieselben find in zwei Meiereien untergetheilt, und enthalten an Grund stücken eine Area von ungefähr 2500 öoͤsterr. Metzen.
1 96 gc awer dieser beiden Güter sammt Zugehörungen wurde im Jahre 1857 auf 136,114 Fl. 35 Kr. T. M. erhoben. .
Die theils auf der Herrschaft Lichten⸗ stein, theils im Gebiete, der Stadt Wscherau liegenden Steinkohlen Zechen St. Wenzl von 10 Gruben-Maßen und die gute Hoffnung von 2 Gruben⸗ Maßen wurden im Jahre 183 und zwar erstere auf 6482 Fl. C. M. und letztere auf 14,668 Fl. C. M., zusammen auf 21,150 Fl. CM. gerichtlich ge—
schätzt, und sind im Abbaue. ö Als Beilaß an Viehstand und Wirth⸗ schaftsgeräthschaften wird all dasjenige mitverkauft, was am Licitationstage nach Ausweis der Naturalbücher vor⸗ handen sein wird. Von dem vorräthigen Getreide in Körnern und Geströh, und von dem vorfindgen Futter und Stroh wird nur dasjenige und so viel bei— belassen, als zur Bestrei ung der De⸗ putate und der künftigen Saat, dann zur Erhaltung des übergebenen Vieh⸗ standes nach dem ordentlichen Wirth⸗ schaftsbetriebe bis zur Fechsung des Jahres 1860 erforderlich sein wird. Der Ueberschuß aller Naturalien soll
im mittleren Pilsener Marktpreise ab— gelöset werden. Der vorhandene Erd⸗ äpfel-Vorrath wird um den mitt— leren Pilsener Marktpreis nur gegen dem Überlassen, daß der Ueber—
83 64 ö 856A 1 nehmer zur genauen Ersüllung des mit dem Geschäftsmanne Abraham Lederer aus Pilsen abgeschlossener Epiritus⸗ Lieferungs-Vertrages verpflichtet sein soll; sollte der Erdäpfel-Vorrath und die Erfüllung dieses Spiritus⸗Lieferungs— Vertrages nicht übernommen werden, so soll es dem Verkäufer frei und dor⸗ behalten sein, den Erdäpfelvorrath in der Lichtensteiner Spiritus-Brennexrei zu verbrennen, ohne hiefür ein Entgeld zu entrichten zu haben. .
Il. Zum Ausrufe für diese Domainen und Bergwerke sammt Zugehör und Beilaß wird der Preis von 880,900 Fr. Oest. Whg. festge⸗ setzt, und es werden dieselben nur um oder über, aber nicht unter diesem Preise verkauft.
II. Da jede der zwei Domainen, und Berg⸗ werken eine besondere grundbücherliche Einlage hat, so werden von dem erzielten Gesammt kauj⸗ preise tel als Kauspreis der Herrschaft Lich⸗ tenstein mit Hundschitz und Radlowitz Ijtel, als staufpreis der Güter Lippna und Tichodill Stel als Kaufpreis für die Steinkoblenzeche St. Wenzl und tel als Kaufpreis für die Steinkohlen— zeche 'die gute Hoffnung“ bei Vertheilung und Berechnung des Gesammtkauspreises angenom—⸗ men werden. .
IV. Zum Kaufe wird Jedermann zugelassen, welcher nach dem Gesetze zu diesem Kechtsge— schäfte befähigt und als zahlungssähig bekannt ist
Wer als Kauflustiger an der Versteigerung Theil nehmen will, der hat noch bor Beginn der Steigerung an die Licitations-Kommission 80,9009 Fr. österr. Whg. entweder baar oder in kais. osterr. Staatsschuld⸗Verschreibungen nach dem Wiener Börsencourse berechnet oder in Einlage⸗ bücheln der in Böhmen bestebenden Sparkassen als Vadium und als Caution zur Sicherstellung der genauen Erfüllung der Kaufbedingnisse zu erlegen.
2165
jahrlichen 5 vom Hundert zu berzinsen. Auf Ab⸗ schlag des Meistbotes und dessen Zinsen hat bis zu deren Erschöpfung der Ersteiger die sowohl auf der Herrschaft Lichtenstein sammt Hundschitz unb Radlowißz allein, und auf dem Gute Lippna und Tichodill allein, so wie auch die auf diesen Domainen, so wie auch auf den im Königgrätzer Kreise gelegenen Gütern des Verkäufers oder auf dem Prager Hause Nr. 60 II. simultan haf⸗ tenden Forderungen sammt Nebengebühren nach der Zuweisung des Verkäufers zu übernehmen, und die übernommenen Simultanhaftungen, in soweit dieselben fällig sind, sogleich, und die nicht fälligen nach underweilt zu gebender Aufkün⸗ digung den betreffenden Gläubigern zu bezahlen und nicht nur auf den erkauften Domainen, son⸗ dern auch auf den andern Simultanhypotheken zur grundbücherlichen Löschung zu bringen.
Den erübrigenden Kauspreisrest sammt Zinsen hat der Herr Käufer dem Herrn Verkäufer bin⸗ nen drei Monaten nach dem Kauftage baar zu berichtigen. .
VI. Das Eigenthum mit den Nutzungen und Lasten der erstiegenen Domainen und Gerg⸗ werke übergeht an den Käufer mit dem Kauf tag n Die mit den auf diesen Domainen und bei diesen Bergwerken angestellten Beamten und Dienern bestehenden Verträge, so wie auch die auf denselben bestehenden Bestandoerträge hat der Käufer zur Einhaltung und Erfüllung zu übernehmen.
VIII. Die Uebergabe der gekauften in den physischen Besitz des Käufers seine Kosten erst dann zu erfolgen, wenn der⸗ selbe sich gegen den Verkäufer ausgewiesen haben wird, daß er mit Einrechnung des erlegten Va⸗ diums den dritten Theil des Gesammtkaufpreises zezahlt hat. belt M Uebergabe erfolgt auf Grund der Schätzungs- Urkunden vom 22. und 26. August 1857, und auf Grund der auf den Kauftag ab⸗ zuschließenden Wirthschafts⸗ Naturalien⸗Inden⸗
arien und Rechnungen. . . Käufer hat 96 auf dasjenige Anspruch, was diese Schätzungs-Urkunden, In venta rien und Rechnungen als Bestandtheil oder Beilast der gekauften Objekte ausweisen, und ,, nach der Bestimmung des Bedingnisses I. ad. * mit zu überlassen ist. Eine weitere Gewähr oder Eviction wird dem Käufer nicht geleistet. .
X. Binnen 14 Tagen nach dem Kauftage wird der Verkäufer durch seinen Nechtsanwalt dem Käufer die auf Grund dieser Bedingnisse die Li⸗ citations-Protokolle, und der landtäflichen und bergbücherlichen Extrakte entworfenen Kauf. und Verkaufberträge zur Prüfung und (Undterschrist vorlegen, welche letztere ohne erheblichen Grund
icht berweigert werden darf. .
XI. Das gesetzliche Licitationsprozent zum Armenfonde, die Kosten der Versteigerung, der Ausfertigung der Kauf⸗ und Verkaufsurkunden, der Gebühr von dem Kaufgeschäfte, hat der Herr
Käufer allein zu tragen. . on Die la bt, und bergbůücherliche Ein⸗ verleibung der Kauf- und Verkauf⸗Verträge hat der Käufer binnen 14 Tagen nach deren Unter⸗
tift zu veranlassen. chi nn Sollte ö. Käufer auch nur eines die ser Bedingnisse, in welchem ihm eine Verpflich⸗ tung auferlegt wird, nicht gehörig erfüllen. so wird der Verkäufer berechtigt sein, diese Beding=
nisse auf Kosten des Käufers allenfalls .
Erhebung und Verwendung des Vadiums zur
Erfüllung zu bringen, oder die Relicitation auf
Gefahr und Kosten des Käufers bet einer ein z
gen Tagfahrt auch unter dem Aus ruspreise .
ssM 006 Fr. öster. Whg. zu verlangen, ö. i
der frühere Käufer dem dermaligen Ver ö.
für allen diesen erwachsenen Schaden nicht b oß
sondern auch mit
Domainen hat auf
Das Vadium des Käufers wird in die gericht⸗ liche Verwahrung gebracht und demselben eist nach pünktlicher Erfüllung der Kauftzedingnisse, oder früher mit Einwilligung des Verkaͤufers, den übrigen Mitbietern aber sogleich nach ge. schlossener Versteigerung, das don jedem derselben erlegte Vadium ausgefolgt werden.
V. Der Meistbot ist vom Kaufstage an mit
mit dem erlegten Vadium,
seinem sämmtlichen Vermögen zu 6, und wobei das Vatium zünächst zur De ung der Licitations- und Relicitations-⸗Kosten und des etwa erzielten geringeren Meisthotes zu . hat. Auf den bei der Nelicitation erzielten Mehranbot hat der frühere Käufer keinen An⸗
spruch.
XIV. Weil die Feilbietung auf freiwilliges
Ansuchen des Eigenthümers erfolget, so bleibt i . den Gütern bersicherten Gläubigern ihr Pfandrecht ohne Rücksicht auf den Verkauspreis borbehalten. 61 werden Kauflustige mit dem Beisatze vorgeladen, daß die bezüglichen Schätzungs-Ur⸗ kunden und Extrakte bei diesem k. k. Kreisgerichte eingesehen werden können. - Pilsen, den 11. November 1859. Der amtirende k. k. Landesgerichtsrath. Fink. Für den Sekretair: Kautsch.
2694
Hin Fubren zur Unterhaltung der betreffenden Theile des hiesigen Straßenpflasters ꝛc. während des Jahres 1860 sollen im Wege der Submission geleistet werden.
Die diesem Unternehmen zum Grunde liegen⸗ den Bedingungen, wonach die Submisfionen bis zum 2. k. M. erwartet werden, sind in unserer Registratur einzusehen. .
Berlin, den 19. November 1859.
Königl. Ministerial⸗Bau⸗Kommission.
2649 Bekanntmachung.
sol 1 G 2j 12 Ries Brief-Papier, davon 3 Ries in Oktadbformat,
60 Ries fein Pro Patria-Papier,
100 Ries fein Concept-Papier,
100 Ries ordinair Concept-Papier,
12 Ries blaues Packpapier,
6 Ries graues do.
6 Ries blaue starke Aktendeckel, 1 Ries rothes Löschpapier,Ꝙ 150 Bund Federposen à 25 Stuck. 180 Gros Stahlfedern in berschiedenen Sorten, J 20 Dutzend Federhalter, . 80 Dutzend ächte Faberstifte Nr. . 50 Pfund fein Siegellack, 80 Pfund Packsiegellack, ö 30 Pfund Oblaten, große und kleine
j igen können in unse⸗ Herrn Bürcau-Vor⸗
em Central ⸗Büreau beim rem 2
steher Matthiesen eingesehen, auch gegen gütung der Copialien bezogen werden. Lieferungslustige werden ,,. Offerten versiegelt und mit der Aufschrift: Submission auf die Lieferung bon Schreibmaterialien pro 1860. . unter Anschluß gehörig bezeichneter Proben spätestens bis zum 10. De zem b 9 ern. Morgens 11 Uhr, portofrei bei. uns ein zu⸗ reichen, wo dieselben in Gegenwart ch . schienener Submittenten geöffnet werden. 66 ös⸗ gebote und später eingehende Offerten bleiben unberücksichtigt. Saarbrücken, Königliche
ihre
den 15. November 1859. Eisenbahn ⸗Direction.