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̃ orderungskosten zwischen der preußischen Grenze und , 3 den verschledenen Routen
z Sgr., 5 Pfd. — 38 Sgr., S
beispielsweise wie
folgt: k i. ende: 1 Pfd. — 37 . 10 45. = 142 50 Pfd. — 16 Sgr. ꝛc. — Pfd. — 30 Sgr., 5 Pfd. — 313 Sgr., 10 Pfd. — 368 Sgr, 12 Pfd. — 45 Sgr. c) via Rotterdam: 1 Pfd. — 23 Sgr., 5 Pfd. — 24 Sgrn, 10 Pfd. — 31 Sgr. 20 Pfd. X. 40 Sgr., 50 Pfd. — 68 Sgr. , 100 Pfd. — 106 Sgr. 2c.
Berlin, den 4. November 1859.
gr. 20 Pfd. — 711 Sgr. oz Sgr., 100 Pfd. — 321
b) via Calais:
General-Post⸗-⸗Amt. Schmückert.
Bekanntmachung vom 21. September 1859 — be⸗ treffend die Portosätze für die Korrespondenz nach dem Orient, Ost-Indien, China und Australien ꝛe.
Die Korrespondenz nach dem Orient, Ost-Indien, Ching, und Australien 2c. wird gegenwaͤrtig von den betreffenden Speditions⸗ und kommen dabei für Berlin nach—
punkten wie folgt abgefertigt stehende Portosaͤtze in Anwendung:
Porto
Nach: Abgang von:
Dienstag und Sonnabend Nachm.
Sonnabend Nachm Dienstag und Sonnabend Naäachm.
Sonntag und Hö an e sieg Vorm. und außerdem jeden 5, 12., 20. u. 28. des Monats Vorm.
Triest Sonnabend 2 U. Nachm.
Wien (Gänsern⸗ Montag 67 U früh über dorf Temesbar und Gallacz,
Montag 7 Uu. Abends über Herrmannstadt und Bu— karest,
Mittwoch 6 U. früh über Temesvar und Semlin.
Sonnabend Nachm.
Sonnabend 2 U. Nachm.
Jeden 2. Sonnabend! Nachm. (1., 15., 29. Ok. tober 1859 20.)
Jeden 2. Sonntag Vorm. (25. September, 9., 23. Oktober 1859 ꝛ0.)
Jeden 11. und 27. des Monats 10 U Vorm.
Griechenland Triest
Marseille Triest
Marseille
den Jonischen Inseln
gonstantinopel
Marseille Triest Marseille
Smyrna
Alexandrien Triest Marseille
Triest
des Monats Vorm. Ost⸗Indien 37 Marseille Jeden 5., 12., 20. u. 28. des Monats Vorm. London per Mar⸗ Jeden 3., 10., 18. u. 26. seille des Monats Abends. London per 2 Southampton es Monats früh. Triest Jeden 11. und 77. des Monats Vorm. Marseille Jeden 12. und
Monats Vorm. .
28. des . Monats Vorm.
London ver Mar⸗ Jeden 10. und
seille Monats Abends. London per Jeden 4. und 20. des Southampton Monats früh.
Triest Jed des Monats
Marseille
Australien
Jeden 20. des Monats ; Vorm.
London per Mar- Jeden 18. des Monats seille Abends.
London per Jeden 12. des Monats Southampton früh
6 . Jeden 5., 2. 20. u. 28. 83 19 33 Jeden 11. und 27. des 165 33 41
Dem Absender ist es freigeflellt, durch einen Vermerk auf der Adresse die einzuhaltende Spedition selbst zu bestimmen. Findet si
ein solcher Vermerk auf der Adresse nicht, so werden in der Regel die Routen durch Oesterreich gewählt, da sich das Porto auf diesen in den meisten Fällen billiger stellt, als bei der Spedition über England. Berlin, den 21. September 1859.
General⸗Post⸗Amt.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗Angelegenheiten.
m a n n .
.
Die Sammlungen der Königlichen Museen, nämlich: die Gemälde⸗Galerie,
die Sculpturen-Galerie,
das Antiquarium
im vorderen Museengebäude;
die Sammlung der Gyps-Abgüsse,
die historische Sammlung der neueren Zeit und der Modelle von Bauwerken, Denkmälern u. s. w.,
die Sammlung der kleineren Kunstwerke des der neueren Zeit,
die Sammlung für Völkerkunde,
die Sammlung der nordischen Alterihümer,
die Sammlung der ägyptischen Alterthümer
Mittelalters und
im neuen Museengebäude sind für den Besuch des Publikums geöffnet: Sonnabends und Montags
in den 6 Wintermonaten von 10 bis 3 Uhr, in den 6 Sommermonaten von 10 bis 4 Uhr;
Sonntags von 12 bis 2 Uhr.
2) Jedem anständig Gekleideten ist an diesen Tagen waͤhrend der bezeichneten Stunden der Eintritt, und zwar durch den Haupt— Eingang des vorderen Museums von der großen Freitrepp aus, ohne Weiteres gestattet. Doch werden Kinder unter zehr Jahren gar nicht, Unerwachsene aber nur in Begleitung aͤltern Personen zugelassen. .
3) Mittwochs, Donnerstags und Besuch der genannten Sammlungen ausschließlich denjenigen Einã heimischen und Fremden vorbehalten, welche dleselben zu Studien irgend einer Art benutzen wollen, und zu diesem Zweck de Zutritt dazu während der unter 1. angegebenen Stunden gegel Vorzeigung der Cotzir-Karten oder vorgängige Eintragung in dar am Eingange ausgelegte Buch gestattet. . ug diesen Tagen durch die Thür des neuen Museums unter din Uebergangsbau statt.
turen und Kunstdrucke im neuen Museen-Gebäude ist fü Uhr geöffnet. An den übrigen Tagen, Montag, Mitt woc Donnerstag, Freitag und Sonnabend, ist der Besuch di—
vorbehalten, welche dieselbe zu Studien benutzen wollen. 5) Am Dienstag jeder Woche, so wie an den kirch
ichen Feiertagen, nämlich an beiden Festtagen des Oster
e und Himmelfahrtstage sind die Königlichen Museen ge schlossen. .
Ausübung ihrer Dienstpflicht irgend ein Geschenk anzunehmen.
Berlin, den 1. Oktober 1859.
Der General-Direktor der Königlichen Museen.
von Olfers.
Freitags ist di
Der Eingang findet n
1 263 196 S ö . . ö 2 5 . ö. ; 4 Die Sammlung der Handzeich nungen, Mini
ö? Be * 2 . f den Besuch des Publikums nur am Sonntage von 12 64
so* 9 1 5! 1as II 5 6Ij dow j 1 — ] s ser Abtheilung ausschließlich denjenigen Einheimischen und Fremde
Pfingst- und Weihnachtsfestes, am Neujahrstage, Charfreitan
s) Den Galerie-Dienern, Portiers zc. ist untersagt, bei b
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Berlin, 25. Nobember. Se. söönigliche Hoheit der Prinz⸗ Regent haben, im Namen Sr. Majestät des Königs, Allergnäͤdigst geruht: Dem Furator der Univerfrlät zu Halle, Geheimen Ober— Regierungs⸗Rath Dr. Pernice, die Er laubniß zur Anlegung der pon des Herzogs zu Anhalt⸗Dessau Hoheit ihm verliehenen Deco⸗ ration der Namens-Chiffte des hochseligen Herzogs Heinrich zu Anhalt ⸗-Cöthen Hoheit in Brillanten; so wie dem ordentlichen Professor an der Univerfität zu fönigsberg, Geheimen Regierungs⸗ Rath Hr. Voigt, zur Anlegung des von des Herzogs von Sachsen— Meiningen Hoheit ihm verliehenen Commandeur⸗Kreuzes zweiter stlase des Herzoglich Sachsen⸗ Ernestinischen Haus-Ordens zu er— theilen.
zekanntmachung und Aufforderung an die Grund— besitzer in der Mark Brandenburg.
Zufolge Allerhöchster Genehmigung sollen im Bezirke des Zten Armee-Corps 450 Stück Artillerie⸗Zugpferde, versuchsweise an zu⸗ verlassige Grundbesitzer, zur wirthschaftlichen Benutzung gegen Uebernahme der Verpflegung le hweise überlassen werden.
Die Bedingungen, folgende: 9 ö )) Die Ucberlassung der Pferde erfolgt nur an Grundbesitzer,
welche mindestens zwei Zugpferde zum eigenen Wir hschafts⸗
betriebe regelmäßig
—
unkirhalten und denen vom Landrath
* 452 F 23 4 12 1 6 Je. 34 28 8 24 unter Miunterschrift eines Kreis-Deputirten und eines Orts⸗
Schulzen bescheigigt wird, daß sie als zuverlässige Männer und sorgsame Wirthe hinsichtlich der Behandlung ihres leben⸗ den Inventariums bekannt sind. .
Die Verabreichung der Pferde erfolgt vorläufig für den Zeitraum bis zum 46 ch widerruflich, wenn der Dienst die Einstellung der Pferde er⸗
fordert. Die Regelung des Verhältnisses vom 1. Juni 1860
ab bleibt noch weiterer Bestimmung vorbehalten.
—
sie zu den ländlichen Arbeiten 2e. unbeschräntt benutzen, es
babel aber nicht an der nöthigen Rücksicht auf die Erhaltung ihrer Gesundheit und sträftigkeit fehlen lassen. Auch ist ihm
verboten, die Pferde, sei es gegen Vergütung oder unentgeld⸗
lich, an andere Personen zur Benutzung zu überlassen.
5
Herselbe muß dagegen für den entsprechenden Unterhalt der
Pferde Sorge tragen, und zwar in gleicher Weise, wie dies von einem guten Landwirthe nach richtigen Grundsaͤtzen bei eigenen Pferden geschieht.
Der Grundbefitzer haftet für jede Beschädigung der Pferde,
die durch ein erwiesenes grobes Versehen verursacht wor—
den ist . — s M* 2 n 38 5 2f 9 8 38 49 8 y⸗ Im Falle des verschuldeten Verlustes eines Pferdes hat der
selbe den bei der Uebergabe durch die Taxatoren festgestellten
Taxwerth zu ersetzen,
Der Uebernehmer ist nicht berechtigt, vor dem 1. Juni 1860
die Pferde der Verwaltung zurückzugeben.
Bei etwaigem künfligen Verkaufe der Pferde soll dem Ueber⸗
nehmer ein Vorkaufsrecht zu dem bei der öffentlichen Ver⸗ steigerung erzielten Meistgebote eingeräumt werden,
Die Uebergabe und Zurückgabe der Pferde Kreisstädten. Die Beförderung dahin und von ta zurück geschieht auf Kosten der Militair-Verwaltung. Halfter und Rational des Pferdes werden mit überliefert und sind bei der Zurückgabe des Pferdes ebenfalls wieder abzuliefern. Der Militair-Verwaltung bleibt vorbehalten, von Zeit zu Zeit die ausgeliehenen Pferde besichtigen zu lassen. In der Fiegel sollen alle drei Monate zu diesem Zweck die ausge—
liehenen Pferde an einem Lon der Verwaltung zu bestimmen
ofort h 21 7 . . 9 * ö heit der Prinz von Oranien, Höchstwelcher vorgestern Abend
den Orte versammelt werden, ö Erkranken und Fallen derselben hat der Grundbesitzer dem Kreis-Landrath anzuzeigen. Bei unverschuldeter ö eines Pferdes geht die Ute, haltungs⸗-Last, wenn bie Krankheit laͤnger als eine Woche nach bei dem auf die Militair⸗Verwaltung über. s
Läßt der Uebernehmer des, Pferdes es an der Erfüllung der ihm zufolge 2 und 3 obliegenden Verpflichtungen fehlen, so kann die Militair-Verwaltung die Pferde zurückfordern, außerdem aber jedenfalls Schadenersatz und daneben eine Conventionalstrafe von 5 ö, , ö Pferd und jede Woche der Benutzung in Anspruch nehmen.
13) Dir ge eken , durch ein Schiedsgericht — dessen Be⸗ stellung eventuell von Amtswegen mit den betreffenden Grund—⸗ besitzern zu verabreden ist — geschlichtet.
Geeignete Grundbesitzer, welche von der ihnen nach Vor—
unter welchen dieses geschehen soll, sind
? Juni 1860, fie ist aber auch früher
Der Grundbesitzer, welchem die Pferde geliehen werden, darf
erstattung übergeben. (
erfolgt in den
Kreis-Landrath erfolgter Anmeldung währt, gestattet.
stehendem dargebotenen Vergünstigung Gebrauch machen wollen, fordere ich auf, sich deshalb schleunigst bei dem betreffenden Kreis-Landrath zu melden, ihre Erklärungen schriftlich oder zum Protokoll abzugeben und sich die Beschaffung der nach Nr. 1 der vorstehenden Bedingungen erforderlichen Bescheigigung ange— legen sein zu lassen, damit der dabei beabsichtigte, der Landes⸗ Kultur förderliche Zweck im möglichst weiten Umfange erreicht werbe.
Potsdam, den 22. November 1859.
Der Ober-Präfident ker Provinz Brandenburg.
Staats-Minister Flottwell.
ich tamtliches.
Preußen. Berlin, 25. November. Se. Königliche Hoheit der Prinz-Regent nahmen heute den gemeinschaftlichen Vortrag des Kriegsministers, Generals der Infanterie von Bonin und des General-Majors Freiherrn von Manteuffel, so wie die Vorträge des Ministers Freiherrn von Schleinitz, des Polizei-Präsidenten Freiherrn von Zedlitz und des General-⸗Intendanten von Hülsen entgegen, und empfingen den Wirklichen Geheimen Rath von Uechtritz und die Gefandten Graf Flemming und Graf Brassier de St. Simon.
Mecklenburg. Sternberg, 25. Nobember. Der in gestriger Sitzung des Landtags eingebrachte Antrag auf Abhaltung einer allgemeinen Kirchen-Visitation, über welchen heute abgestimmt wurde, ward mit 41 gegen 31 Stimmen abgelehnt.
Dem E. A. war aufgetragen, darüber zu berichten, ob Ab⸗ weichungen von der Kirchen-Ordnung bei den oberkirchenrählichen Verordnungen über die Taufe, Trauung, Ordination, so wie In⸗ troduction der Prediger und Confirmation vorgekommen seien. Der E. A. habe darauf die Regierung ersucht, ihm solche Verordnun⸗ gen mitzutheilen. Nachdem diese aber dieselben verweigert, hatte ber E. A. sie fich anderweitig verschafft und Dittmar den Bericht darüber verfaßt. Da nun die Kirchen-Ordnung ohne Zuthun der Stände nicht abgeändert werden darf, so handelte es sich hier darum, ob flän— dische Rechte dabei lädirt seien. Es war dies ein langer Bericht, der sich auf alle kleinen Apweichungen von der Kirchenordnung er⸗ streckte, ihre Zweckmäßigkeit in vielen Punkten anerkannte.
Es wurde beschlossen: der E. A. solle unter Hervorhebung der Abweichungen von der Firchenordnung bei der Regierung bean—
tragen, daß die bezüglichen Verordnungen den Ständen vorgelegt
werden möchten, damit die ständische Zustimmung erwirkt werde und sie dann publizirt werden könnten. Das Gesetz wegen Bestrafung des betrügerischen und leicht—
fertigen Bankerotts, welches im vorigen Jahr von den Ständen mit wesentlichen proponirten Abänderungen angenommen wurde,
ist von der Regierung so publizirt, daß die ständischen Bedenken
nicht überall angenommen worden. Der E. A. hatte sich darüber
an die Regierung gewandt, diese aber weitere Verhandlungen darüber
zurückgewiesen. Dies veranlaßte eine lebhafte Debatte. Schließlich
wurde die Sache dem Justiz-Comités zur Prüfung und Bericht— Meckl. Ztg)
Bei heutiger Bürgerschaft waren über 1200 Perfonen anwesend. Die Herren Hr. Baumeister, Knauth und Roß wurden zweimal, in dem Jakobi⸗ und dem Nikolai-Kirchspiele, die beiden ersteren außerdem noch im Petri⸗ Kirchspiele zu Abgeordneten gewählt.
Hie liberale Wahlliste, auf welcher die Partei Trittau 13 Kan⸗ didaten gehabt, ist bis auf einige Ausnahmen durchgegangen. Von den Konservativen und Zunftanhängern ist Niemand gewählt worden. Nächsien Montag finden Nachwahlen statt.
Hamburg, 24. November.
Sachsen. Dresden, 24. November. Se. Königliche Ho—
ju einem mehrtägigen Besuche von Weimar hier eingetroffen ist, hat gestern Vormittag der stöniglichen Familie seinen Besuch ab⸗
(Dr. J.)
Weimar, 24. Nobember. Se. Königliche Hoheit der G ro ß⸗ herzog ist heute, einer Einladung Sr. Kaiserlichen Hoheit des Erz⸗ herzogs Stephan von Oesterreich folgend, nach Schaumburg ab— gereist.
In der heutigen öffent⸗
Hessen. tassel, 24. November. 23 66 längerer und
lichen Sitzung der Zweiten Kammer wurde nach
lebhafter Erörterung ein Verbesserungs⸗Antrag des Herrn Reischauer,
bie Adresse der Kammer an Se. Königliche Hoheit den surfürsten nebst bezüglichem Schriftenwechsel der
hohen deutschen Bundesber⸗ sammlung lediglich zur stenntnißnahme mitzutheilen, abgelehnt —