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und der bezügliche Antrag des Veifassungs⸗-Ausschusses (S. die gestr. Nr. d. Bl.) nach seinen beiden Abtheilungen mit großer Mehr— heit (mit 32 gegen 8 Stimmen) angenommen, auch die weiter zur Diskusfion gestandene Finanzproposition genehmigt.
Der Justiz⸗Minister Abee ist am 22sten Abends wieder nach Frankfurt abgereist. (stass. 3.)
Frankfurt a. M., 24. November. In der heutigen Sitzung des Bundestages trat Kurhessen den Ausschuß⸗Anträgen bei, und erklärte sich zu einigen Zugeständnissen in Bezug auf die staͤndischen Desiderien bereit, während es im Uebrigen an der Ver— fassung von 1852 festhält.
Baden. Karlsruhe, 23. November. Die erste oͤffentliche Sitzung der Zweiten Kammer war von ganz kurzer Dauer und beschäfligte sich vorzugsweise mit der Bildung der fünf previsori— schen Abtheilungen zur Prüfung der Wahlakten und Berichterstat— tung darüber.
Bayern. Würzburg, 23. November. Gestern Nach⸗ mittag kam mit dem Eilzug Staatsminister von Schrenk aus München hier an. Die Konferenzen beginnen morgen.
Oesterreich. Wien, 24. November. graphisch gemeldet, hat Se. Majestät der Kaiser in Bezug auf die italienischen Ereignisse allgemeine Amnestie ertheilt. Bie bei— den betreffenden Kaiserlichen Handschreiben haben folgenden Wort— laut:
Lieber Herr Vetter Erzherzog Wilhelm. Ich finde Mich bestimmt, allen Unterthanen und Einwohnern Meines Reiches, welche sich seit Anfang des Jahres 1859 bis zum Tage der Kundmachung dieses Gnadenaktes durch die „Wiener Zeitung“ an was immer für Unterneh— mungen zur Herbeiführung oder Beförderung der in dieser Zeit in ver— schiedenen italienischen Laͤndern stattgefundenen politischen Ereignisse be— theiligt haben, aus Gnade Meine volle Verzeihung auszusprechen und alle Strafe nachzusehen, infofern mit ihrein diesfälligen politischen Verschul— 9. keine gemeinen Verbrechen, Vergehen oder Uebertretungen zusammen— treffen.
zogenen Civilpersonen, welche fich aus Anlaß ihrer Betheiligung an diesen politischen Bewegungen während des gedachten Zeitabschnittes einer der in
*
den §§. 304 —– 351, 334, 339—343. 344— 352, 353, 355, 358, 366 und . 573 des Militairstrafgesetzes bezeich⸗ neten strafbaren Handlungen, oder der Vorschubleistung hierzu schuldig ge⸗— vember macht haben, deshalb keiner strafgerichtlichen Verfolgung mehr unterzegen. 2 x e,. . 2 r, n,. und wenn dieselben etwa wegen einer dieser Handlunge bereits zu einer zu Hofe geladen waren, haben gestern Wind sor wieder verlassen, Strafe verurtheilt worden sind, ohne Verzug aus der Strafe entlassen, so
wie daß alle wegen solcher strafbaren Handlungen noch anhängigen straf—
367, 535 1-555, 556, 559 und 569
gerichtlichen Untersuchungen sogleich eingestellt werden.
Sollte wider derlei bereits abgeurtbeilte Personen eine Strafe nicht bloß wegen einer der oberwäbnten politischen Verschuldungen, sondern zu. gleich wegen damit zusammengetroffener gemeiner Verbrechen oder Ver⸗ so hat Mein Armee-Tber-Kommandon end, abgelaufen war), schickte das Friegsministeri z S y. . d n w . abe 8 Sministeriur ort Werbe— gültig zu beurtheilen, welche theilweise Strafnachsicht in solchen Fällen z f 24 eg sterium sofort Werbe-Ser—
gehen verbängt worden sein,
mit Rücksicht auf Meinen gegenwärtigen Gnadenakt einzutreten habe.
tigen Gnadenakte vollkommene Strafnachsicht gewähre. Wien, am 23. Nodember 1858. X * O s . 1 Franz Joseph m. p Lieber Graf Rädasdv. f tbanen und Einwohnern Meines
Reiches, welche sich seit Anfang des
Jabres 1859 bis zum Tage der Kundmachung dieses Gnadenaktes durch die „Wiener Zeitung! an was immer für Unternehmungen zur Herbei⸗ führung oder Beförderung der in dieser Zeit in verschiedenen italienischen Ländern stattgefundenen politischen Ereignisse betheiligt haben, aus Gnade Meine volle Verzeibung auszusprechen und alle Strafe nachzusehen, inso⸗
fern mit ibrem diesfälligen politischen Verschulden keine gemeinen Ver— empfangen.
brechen, Vergeben oder Uebertretungen zusammentreffen. Sie haben daber Sorge
Bewegungen wäbrend des gedachten Zeitabschnittes einer der in den
SS. 58, bs — 67, 68 - 35, 76, 78, Si, 8g, gæ, 220, 222, 279 - 299, 300,
302, 3095 und z3i2— 316 des allgemeinen Strafgesetzes bezeichneten straf⸗ baren Handlungen oder der Vorschubleiftung hierzu schuldig gemacht haben,
des halb keiner strafgerichtlichen Verfolgung mebr unterzogen, und wenn dieselben etwa wegen einer dieser Handlungen bereits zu einer Strafe der⸗ urtheilt worden sind, obne Verzug aus der Strafe entlassen, so wie, daß
alle wegen solcher strafbaren Handlungen noch anhängi f ti ; gen solch afba 5 ; ; ängigen strafgericht⸗ lichen Untersuchungen sogleich eingestellt' werben. ö .
Sollte wider derlei bereits abgeurtbeilt? Versonen eine S . i ks abgeurtheilte Personen eine Strafe nicht 21, ; . 4 Strafe nicht und Grundbesitzer, um nicht eben so entschieden durchzufallen, wie
blos wegen einer der oberwähnten politischen VBerschuldungen, fondern zu⸗ gleich wegen damit zusammengetroffener gemelner Verkrekben Vergehen oder Uebertretungen derhängt worden sein, so bat Mein Oberster Ge— richtsbof endgültig zu beurtheilen,
4utreten hat. Wien, am 23. Nevember 1859. Franz Joseph m. p.
erhielten die Versicherung, Bethell,
f r ö arbeiten, welches die Stelle Ich finde Mich bestünmt, allen Unter⸗ ; elches die Stelle
3 d zu tragen, daß alle Personen des Civil. 8e3 fer M m,. 4 standes, welche fich aus Anlaß ihre Ketheiligung an' Liefen polittfcen des vom Kaiser Napoleon gemachten Vorschlages einer allgemeinen
ö ö. u welche theilweise Strafnachficht in solchen Fällen mit Rückficht auf Reinen gegenwärtigen Gnadenakt ein⸗ e
voleon und dem ftaiser von Oesterreich unterzeichneten besagt: Um
Innsbruck, 20. November. Se. staiserliche Hoheit der Erzherzog-Statthalter Carl Ludwig hat gestern die Berathungen über den Entwurf einer Gemeinde⸗Ordnung für Tyrol und Vorarl, berg eröffnet, und an die versammelten ommissions-Mitglieder eine Ansprache gerichtet, in der es mit Bezug auf das Ausbleiben der aus Südtyrol berufenen Vertrauensmänner heißt:
»Ich kann nur bedauern, daß einige der von mir eingeladenen ita⸗ lienischtyrolischen Vertrauensmänner, welche nicht wahrhaft aus Gesunb⸗ heitsrücksichten verhindert waren, durch verschiedenartige bellagenswerthe Umstände eingeschüchtert, nicht die Einsicht und den guten Willen hatten die Gelegenheit zu benützen, welche ihnen gegeben war, um in dieser für das ganze Land hochwichtigen Angelegenheit ihre Interessen zu vertreten“
Schweiz. Aus Hern, 23. Nobember wird gemeldet: „Herr Commandeur Jocteau, sardinischer bevollmächtigter Minister bei der helvetischen Eidgenossenschaft, hat dem Bundesrathe Anzeige gemacht daß er auf Urlaub nach Turin gehe und während seiner Abwesen. heit durch den ersten Secretair der sardinischen Gesandtschaft ver— treten werde.“
Niederlande. Am sterdam, 23. Nobember. In der Kommission der Zweiten Kammer der Generalstaaten hat das Mi,
. ö sFoviitr 1s FerFs hr egebe 6 2. ⸗ / e ; ; Wie bereits tele nisterium die Erklärung abgegeben, daß es nichts unterlasse, die
Aufhebung der Rheinzölle durchzuführen. Auch in der jetzt abge⸗ laufenen Sitzung der Rheinschifffahrts-Kommission zu Mainz habe man diese Frage wieder verhandelt. Hessen und Nassau wider— setzten sich allzusehr, als daß einstweilen etwas mehr geschehen könne, als alle Vorschläge zu unterstuͤtzen, welche wenigstens Herabsetzung der Zoͤlle herbeiführten, und dieses sei jetzt in Be— zug auf Oel und Baumwolle geschehen. Endlich habe die hes⸗
sische Regierung die Abschaffung der Brückengelder auf dem Rhein
zugesichert, so daß diese mit dem 1. April 1861 eintreten werbe. Was den Brunshäuser oder Stader Zoll betreffe, so habe die englische Regierung ihren Handels- und Schifffahrtsvmrtrag mit Hannover vom 27. Juli 1844 aufgekündigt, um dadurch die Auf—
bebung jenes Zolles zu erwirken, allein im Monat Juni den Ver—
8 ö 2 ö 2 * 2 ö 18 5 5x eb 3 2yI 6 9 Euer Liebden wollen daber Sorge tragen, daß alle Personen des trag bis zum 5. Februar 1860 verlängert.
Militairstandes und alle der Strafgerichtsbarkeit der Militairgerichte unter⸗ ens ! und die niederländische Regierung gehabt, sich an den Maßregeln für die Abschaffung desselben zu
ag bis Hannover habe sich seinerseits in keine Unterhandlungen wegen jenes Zolles eingelassen habe deshalb keine Gelegenheit
betheiligen. (Düss. Ztg.) Großbritannien und Irland. London, 23. No— Die Gaͤste, welche zur Geburtstagsfeier der Prinzeß Rohal
und auch der Prinz von Wales ist wieder nach Oxford zurück⸗ gekehrt. ö
So wie in Woolwich die Anzeige eintraf, daß die erste, 800 Mann starke Abtheilung der aus Indien heimgekehrten Artillerie von Bengalen eingetroffen sei (dieselben, die bekanntlich ihre Ent— lassung genommen hatten, weil ihre Dienstzeit unter der Compagnie
geanten zum Landungsplatz, um alle Jene, die wieder dienen woll—
. 2 6 4 P. 2 s 3. . R die 6 j 1 9 559 2 * 9 Eben so überlasse Ich Meinem Armee Ober-Kommando die Entschei⸗ ten, für, die Königliche Armee anzuwerben.
dung in solchen Straffällen, wo ein Zweifel darüber entsteben koͤnnte, ob die stattgefundenen und in den §§. 159 bis 171 und 183 bis 228 des Militair⸗Strafgesetzes vorgesebenen Militairverbrechen als rein solche, oder als jene Verbrechen anzuseben scien, für welche Ich in Meinem gegenwär⸗
Bei Lord Palmerston hatte sich gestern eine zahlreiche De— putation, bestehend aus Parlaments-Mitgliedern und Kaufleuten, eingefunden, um dem Premier die Nothwendigkeit eines einfacheren und besseren Bankerutt-Gesetzes ans Herz zu legen. Sie . daß der Altorney⸗General, Sir Richard (der zugegen war) eben beschäftigt sei, ein Gesetz auszu— der bisherigen verwirrenden Statuten vertreten und in der kommenden Session dem Unterhause zur Be— rathung vorgelegt werden soll.
Die Königin und der Prinz-Gemahl statteten ihren preußischen Gästen der Gräfin von in Claremont ab.
Lord Cowley ward von der Fönigin in einer Privat⸗Audienz
gestern sammt Neuilly einen Besuch
Wie bestimmt versichert wird, ist Lord Cowley der Ueberbringer
Ent ffnung.
Am ersten des nächsten Monats soll die neue Reform⸗Agitation der Manchesterpartei Bankett in Manchester selbst eingeleitet werden, zu dem fich, wie berlautet, gegen 1300 Gäste gemeldet haben. Das erste Send— schreiben Brigbts ist aber nichk geeignet, dieser Agitation großen Eifolg zu veisprechen. Es verslößt zu arg gegen die Wahrheit,
Fi nanz⸗ durch ein großes
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die arbeitenden Klassen allzu rücksichtslos gegen die Mittelklassen
ist zu unredlich im Verschweigen von fessstehen den Thatsachen, hetzt
seine mit ähnlichen Mitteln begonnene Reform⸗Agitation.
Frankreich. Paris, 23. November. Der britte Artikel des am 19ten dieses Monats zu Zürich zwischen dem Faiser Na— Vertrages ͤ die Leiden des Fsrieges zu mindern, sollen, indem ausnahmsweise von der allgemein gültigen Rechtsbestimmung abge—
lassen und sich nach Brest begeben.
vesens ist erschienen.
FBetheiligung an der Gewehr-Subscription.
Marseille, 23. November:
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wichen wird, die oͤsterreichischen gekaperten Schiffe, welche noch nicht vom Prisengericht verurtheilt worden, zurückgegeben werden. Schiffe und Ladungen werden so, wie fie bei der Uebergabe gerade beschaffen fnd, zurückgeliefert nach Bezahlung aller Auslagen und Kosten, welche ihre Führung, Bewachung und Anweisung verursacht haben, so wie des den Kaperern zustehenden Frachtgeldes; und wird scöl ßlich durchaus keine Entschädigung weder für gesunkene oder zerstorte Prisen, noch für weggenommene Waaren, welche feindliches Eigenthum waren, in Anspruch genommen werden können, selbst wenn fie nicht noch zur Entscheidung des Prisenraths gestellt sein solltlen. Es sind andererseits, wohl verstanden, die vom Prisenrath gefällten Urtheile definitiv und von den Rechthabenden wohl er— porben.“ Zur Ausführung dieses Artikels hat ein heute im Moniteur“ veröffentlichtes kaiserliches Dekret verfügt:
1) Alle Schiffe der dͤsterreichischen Handelsmarine, so wie ihre Ladun⸗
gen, welche von Schiffen der kaiserlichen Marine gekapert und noch nicht durch den kaiserlichen Prisenrath für gute Prise erklärt worden sind, wer— den sofort ihren Eigenthümern in der Beschaffenheit, in welcher fie sich gerade befinden, zurückgegeben. )) Die provisorisch oder unter Caution erfolgte Rückgabe von Waaren aus während des letzten Krieges gekaperten Schiffen wird definitiv, die an die Marine ⸗Verwaltung gezahlte Caution wird zurückgestellt, ohne damit die Zahlung des Frachtgeldes zu annulliren, welches entweder, wenn es der Prisenrath so verfügt, den Kaperern oder den resp. Capitainen der erbeuteten Schiffe zu Statten kommt.
3) Die aus dem provisorischen Verkaufe der Schiffsladungen geloͤsten und fuͤr Nechnung des Berechtigten in die Kasse der Marine-Invaliden deponirten Summen werden ebenfalls vorbehaltlich des Frachtgeldes an die Eigenthümer der Waaren abgeliefert; desgleichen die in derselben Kasse niedergelegten Frachtgelder für Schiffe, deren Verurtheilung nicht statt— gefunden hat. .
4) Die Kosten für Leitung, Bewachung und Anweisung der zurück— juliefernden Schiffe tragen die, zu deren Gunsten die Zurücklieferung erfolgt.
ä 3 Der Werth des gekaperten feindlichen Eigenthums, welches für die Bedürfnisse der Flotte verbraucht worden ist, wird liquidirt und den Faperern aus Staatsfonds bezahlt.
6) Die bereits gefällten Entscheidungen des Prisenrathes werden de— sinttib, und kann nicht weiter dawider appellirt werden. t
I) Die Unterthanen neutral gebliebener Mächte, welche Reclamationen in Betreff gekaperter Schiffe anzubringen baben, müssen dieselben in der Praͤklusipfrist von 14 Tagen, auf die Gefahr späterer Zurückweisung, beim Sekretariat des Kaiserlichen Prisenrathes einreichen. .
Ein drittes, auch heute im „Moniteur“ stehendes Kaiserliches Dekret betrifft die Umgestaltung des Kaiserlichen Militär⸗Pryta— neums. Der Bericht des Kriegs-Ministers, Marschalls Randon, darüber ist vorangeschickt und besagt, daß die im Marz d. J. in dieser Anstalt vorgekommene Revolte eine gründliche Reorganisa— tion nothwendig gemacht habe. .
Der Faiser hat dem ehemaligen Konsul zu Nizza, Aladenize, der ihm früher als Infanterie-Lieutenant gute Dienste geleistet, ein Landgut von 300,000 Fr. Werth geschenkt; auch die Tochter desselben hatte er schon mit einer Mitgift ausgestattet.
Bisher hatten die Präfekten in längeren Zwischenräumen an den Minister des Innern große Rapporte über die Vorkommnisse in ihren resp. Departements erftatten müssen. Außerdem hatten sie tägliche Berichte einzusenden. Dieses ist jetzt durch eine Verfügung Billault's dahin geändert worden, daß jeder Präfekt überhaupt nur
dreimal im Monate, am 10., 20. und 30., Bericht erstatten soll.
Das 2. Bataillon der Fußjäger hat Paris bereits eiligst ver⸗ Es ist für China bestimmt und aus lauter in der Krim, in Italien und Algerien erprobten Leuten
jusammengesetzt.
Italien. Das amtliche Blatt des Königreichs beider Si— tilien zeigt an, daß Paulin Talabot in Neapel erwartet wurde, um Verabredungen über den Gang der Arbeiten an der Eisenbahn don Neapel nach Tarent zu treffen, zu welcher er mit den Herren Blount und Rothschild die Konzession erhalten hat. 4
Turin, 18. November. Ein Gesetz zur Regelung des Polizei Alle von 1830 bis 1838 geborenen Lom— barden, welche früher schon zum Kriegsdienste bestimmt waren, sollen nunmehr in die Armee eingereiht werden.
— 20. November. In Folge des neuen Unterrichts— gesetzes wird die Universität zu Sassari aufgehoben. Der philosophische Kurs ist von Pavia nach Mailand verlegt worden.
Genua, 19. November. Azeglio ist neuerdings nach Turin berufen worben. Der hiesige Bürgermeister erließ einen Aufruf zur
November. Die Brigaden Modena und Reggio besetzen die Vorposten. In Forli und Bologna werden toskanische Truppen die Besatzung bilden. Die Divisionen Mezza— capo und Roselli werden nach Parma und Modena marschiren, mit Ausnabme der Brigade Bologna, welche in Ferrara über—
Bolog na, 17.
wintert.
Konstantinopel telegraphirt man von „Kiamil Pascha, Präsident des großen
Türkei. Aus
Rathes der Justiz, ist zur Disposition gestellt; an seine Stelle tritt Saff ti Pascha. Stuͤrme haben auf dem Schwarzen Meere viel Unglück angerichtet. An der montenegrinischen Grenze find die Montenegriner und Oesterreicher an einander gerathen; doch ist das ohne politische Bedeutung. Die Truppen in Syrien haben ihren seit zwei Jahren rückständigen Sold empfangen.
Amerika. Mit dem am 23. November eingetroffenen Westindien⸗Dampfer sind Berichte aus Hahti eingetroffen. Der dortige Präsident wird in denselben als populaͤr geschildert und war die Ruhe, nachdem die Verschwörer erschossen daselbst nicht weiter gestört worden. Aus Valparaiso reichen die Nachrichten bis zum 30. September. Vidaurri war ermordet worden. In Deme— rara war güͤnstige Witterung. .
Wie aus Callao, 12. Oktober, mit 11 Schiffen gegen Guayaquil.
„„Asien. Die „Times' vom 24. d. M. veroffentlicht einen Brief aus Ostindien, in welchem behauptet wird, daß Nena Sahib nicht mehr am Leben sei.
Afrika. Der Ober-Befehlshaber des franzoͤsischen West— Erxpeditionscorps, Divisions-General Martimprey, hat aus dem Hauptquartier zu Uschda, vom 10. November, einen Tagesbefehl an die Truppen erlassen, worin er den Schluß des Feldzuges unter Hinweisung auf die glänzenden Erfolge der franzoͤsischen Waffen an— zeigt. Die Beni-Snassen befiegt, die Angades und Beni-Guil durch die Süd⸗-Kolonnen gezüchtigi, Uschda zu einer starken Geldbuße verurtheilt, der Kaid desselben von den Franzosen verhaftet und nach Tanger zu weiterer Bestrafung abgeführt, da— gegen die Kasbah von Uschda, der Maghzen, wie Alles, was dem Kaiser von Marokko angehörte, unberührt gelafsen. Das sind die Ergebnisse des Feldzuges, der am 11. November mit der Rückkehr des Corps auf algerisches Gebiet endigte. Uschda liegt bekanntlich in einer lachenden Oase, umgeben von herrlichen Dattel⸗ palmen, jenseit des Isly, an welchem Bugeaud den glänzenden Sieg errang, nach welchem er dann den Ehrennamen führte. Die Beni— Guil gehören zu den berüchtigsten Raubstämmen in der marokka— nischen Sahara, wo sie besonders im Quellgebiete der Maluia ihr Wesen treiben.
Aus Tunis, 15. November, wird gemeldet, daß der Bey eine außerordentliche Gesandtschaft nach Konstantinopel sende, um die religiöse Investitur zu erlangen.
gemeldet wird, zog Castilla
Marktpreise. Berlin, den 24. November.
Lu Lande; Weizen 2 Thlr. j5 Sgr. Roggen 2 Thlr. 2 Sgr. 6 Pf., aueh 2 Thlr. und 1 Thlr. 27 Sgr. 6 Pf. Grosse Gerste 1 Tir. 21 Sgr. 3 Ef., aueh 1 Thlr. 18 Sgr. 9 Pf. und 1 Thlr. 14 Sgr. 5 Pf. Kleine Gerste 1 Thlr. 17 Sgr. 6 Ef, auch 1 Thlr. Z Sgr. 6 Pf. Hafer 1 Thlr. 3 Sgr. 9 Ef., auch 1 Thlr. und 26 Sgr. 3 Pf. Erbsen 2 Thlr. 7 Sgr. 6 Pf.“, auch 2 Thlr. 5 Sgr.
Lu Wasser: Weizen 2 Thlr. 26 Sgr. 3 Pf., auch 2 Thlr. 17 Sgr. 6 Ef. und 2 Thlr. 8 Sgr. 9 Pf. Roggen 2 Thlr. 3 Sgr. 9 Pf., aueh 2 Thlr. 1 Sgr. 3 Pf. und 1 Thlr. 28 Sgr. 9 Pf. Grosse Gerste 1 Thlr. 20 Sgr., auch 1 Thlr. 17 Sgr. 6 Bf. und 1 Thlr. 15 Sgr. Hafer 1 Lhlr. 2 Sgr. 6 Pf., auch 1 Thlr. 1 Sgr. 3 Pf. und 1 Thfr. Erbsen 2 Thlr. 15 Sgr., Futter-Erbsen 2 Thlr. 2 Sgr. 6 Pk.
, 23. November.
Das Schock Stroh 6 Thlr. 15 Sgr., auch 6 Thlr. 10 Sgr. und 6 Thlr.
Der Centner Heu 25 Sgr., auch 22 Sgr, geringere Sorte auch 18 Sgr.
artoffeln, der Scheffel 35 Sgr. und 20 Sgr., auch 16 Sgr. 3 Pf., metzenweis 1 Sgr. 9 Pf. und 1 Sgr. 6 Pf., auch 1 Sgr. 3 Pf.
Die Marktpreise des Kartoffel-Spiritus, per S000 pro Cent naeh Tralles, frei hier ins Haus geliefert, waren auf hiesigem Flatze am 18. Kor 1655, ,, 19. w 216 Thlr. 21. . 23 33 Thlr. 4 23 3 2 16 Thlr. 21 8 , 16 hir. Berlin, Die Aelte sten der KEaufmannzehaft von Berlin.
ohne Fass.
Herliner Getreü dehörse vom 25. November.
Weinen loco 55 — 69 Thlr. pr. 2000pfd. ö.
Roggen loco 41-477 Thlr. pr. 2000pfd. bez., Nevem der 463 bis 463 — 464 Thlr. bez. u. Br., 463 G., Hévember - Dezember und De- zember- Januar 463 - 445 - 463 - 463 Thlr. bez. u. G., 465 Br., Januar- Februar 468 - 463 —-— — 3 Thlr. bez. u Br, 467 G., Frühjahr 485 — Thlr. bez., Br. u. G., Hai- Juni 46 - Thlr. bez. u. G., 46, Br.
Gerste, grosse und kleine 3.5ę5 40 Thlr.
Hafer loco 23-27 Thlr., Lieferung pr. November u. November- Dezember 24 Thlr. Br., Dezember - Januar 245 Thlr. Br., Frühjahr 253 Thlr. Br.
Rüböl loco 16. Thie Br., November und November - Dezember
105 — 4 — 1 Thlr. bez., 107 Br., 105 G., Dezember- Januar 107 — *