1859 / 285 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Rotterdam befördert werden. Dieselben üsse om 21. September 1859 be⸗ der Weite des Transports 1 ,, 2209 un

Bekanntmachung v treffend die Portosätze für die Korr jedoch besonders fest und da ; ö . . . . .. China . ch als . die ,, 2 Ministeriu n // ., ne,, ; 6 . Angabe des Bestimmungsortes und der Wee. geleg re Auf Grund des 8§. 11 des Gesetzes über die Polizei ˖ Verwaltung bom Die ; . . m ateinischen deutlichen Buchstaben auf den Sendu 11. März 1850 (Geck. Sammlung pro 1650 Seite 265) wird von der ie Forresponden; nach dem Orient, Ost-Indien, China und anzubringen. Jede Sendung muß von einer Begleit⸗Adresse gn „ccheid vom 21. November 1859 betreffend die ani eryeit netz gn g chm d ng; e, mn, n n 6 gegenwärtig von den betreffenden Speditions⸗ nicht verschlossen sein und keine briefliche Mittheilungen . geschei 5. , , 4 2 vom 16. Fanuar 1856 (Amtsblatt pro 18656 punkten wie folgt abgefertigt und kommen dabei für Berlin nach— darf, und von zwei gleichlautenden Inhalts⸗Declarationen b h Einwirkung r P 1d eh di de auf ie Verschaf⸗ d 4 . ; stehende Portosaͤtze in Anwendung: ein. Dieselben können in deutscher, französischer oder e n fung der Vorfluth nicht nur im Interesse der 6. 636 reg, w . 1. 12. Dezember 1856 (Amtsblatt i ,, abgefaßt sein. Bei den über Holland zu kefe n n gandeskultur, sondern auch für rein gewerbliche (Amtsblatt pro 165 Date oh ei, Köerornnung vom 16. Mai 185! Wert endun gen muß in den Declarationen außer Inhalt und Wo Zwecke. betreffend die Beschränkung der Schifffahrt durch die Brücken bei auch die Bemerkung „Transito durch Holland“ und ein ö Dirschau und Marienburg, hiermit Nachstehendes verordnet. Ee , iel , ge e . 4 zesche en wird dem ender eine Entschz; Auf den Bericht vom 28. v. M., Es sind für die Schiffgefäße, welche die eisernen Brücken ü gung bis zum Betrage von 10 Sgr. pro Pfund gewährt. shi⸗ . . Weichsel bei Dirschau und über die Nogat ö,, 1 . betreffend die Beschwerde des Müllers N. in N. wegen deren Maste, beziehungsweise Dampfschornsteine zum Neigen nicht einge—

Für Seeschaden auf der Tour zwischen Rotte

6 ; rdam u

don wird jedoch nicht gehaftet. nd Lu Raͤumung des N.⸗Flusses, richtet sind, Krahne zum Niederlegen und Wiedereinseßzen der Masten Rt. ber- und unterhalb der linksseitigen Landpfeiler an beiden Brücken auf⸗

Die Beförderung der Sendungen fi n finde ̃ . ö Marseille Sonnabend Nachm. Ostende, und nur auf besonderes . ö a lit ttöff ne ich der Königlichen Regierung, daß nach meiner Ansicht die gestellt. den Jonischen Triest Dienstag und Sonnabend Calais oder über Rotterdam statt Auf J We enders ühn 9 der Verfügung vom 30. März d. J. ausgesprochene Meinung Die Benutzung dieser Krahne wird unentgeltlich gestattet, und von Inseln Nachm S. ö em ege über Cali é Königlichen Re ierun; einem Krahnmeister überwacht dessen Anordnungen wegen Anlegens und Marseille Set a3 und Donnersta ö. nur Sendungen bis zum Gewichte von 12 Pfund beforzn 1 Abfahrens der Gefäße und des Gebrauchs der le n ie gaff fahl t verden. . . 9 den hrer Vorm. und . ; 6 Befoͤrd zt ö. . es finde eine Einwirkung der Polizeibehörde auf die Verschaffung Folge zu leisten haben. jeden 5., 12., 20. u. 28. gondon stelle erungs osten zwischen der preußischen Grenze un der Vorfluth nur im Inkeresse der Landeskultur statt, und könne . 8 Constantinopel¶ Ttlest gi. n, . folgt: en sich auf den verschiedenen Routen beispielsweise n. für rein gewerbliche Zwecke weder beansprucht, noch geleistet ö. 6 die Benutzung der Krrahne werden folgende Tageszeiten fest⸗ . onnabend 2 U. Nachm. n 6666 . geseßt. Wirt Coösnsern eee G le, üer ' via Oftende: 1 Pfd. zzz Sgr. 3 Pt. 38 sn] ö 5 Juni, Juli, dorf) , Gallacz, 10 Pfd. 425 Sgr., 20 Pfd. —= 71 6 esetzlich nicht begründet ist. 46 961. 2 5 bis ,. 17 . . von e, ontag 7 u. Abends über 50 Bft. 1607 5 e Sn, . . is Abends 8 Uhr an- en Sonn- und Festtagen von Morgens Herrmannstadt und ö n., 160x Sgr., 100 Pfd. A Nach §. 10 des Vorfluths⸗Hesetzes vom 15. November 1811 5 his Vormittags 9 Uhr und von Rachmittags 4 bis Abends karest, b) via Calais: 1 P fd 9 ; . ann die Polizei die Räumung eines Grabens oder Wasserabzuges I Un, . Mittwoch ha U früh über . 10 Pfd . 5 Pfd. 314. S0, wmordnen, sobald aus der Vernachlaͤssigung derselben Nachtheil für Y In den übrigen Monaten; . —t k Marseille ,. . c) via Rotterdam: 1 Pfd . 8. . 5, 96 nie Besitzer anderer Grundstuͤcke oder nutzbaren Anlagen entsteht. n een öden f sn K . 12 Uhr nnabend Nachm; 3. 1. k 24 6 nutz Anlagen gehören auch Triebwerke und daß unter dem 9 e , enn nnn n,, Smyrna Triest Sonnabend 2 U. N 16 Bsö. 1 Sgr. zu den nutzbaren Anlagen gehören, au h. asth ; t an ben Sonn Und Festtagen don Sonnenaufgang bis Vormittags Marseille Jeden 2. ö 33 Sgr., 50 Pfd. 33 6 6 7 Uus druck „Wasserabzug, auch Privatflüsse zn verstihen sin bzist schon n 9 Uhr, und von Rachmittags 4 Uhr bis e ,,,, NRachm. (1., 15., 29. Ok- . 106 Sgr. ꝛe. , PR. dem Landtagsabschied für Westfalen vom 22. Juli 1832 Rr. 15 aus⸗ Die ausnahmsweise Benutzung der Krahne zu anderen Tageszeiten tober 1859 26.) ö rücklich erklärt. Wenn daher durch spe zielle Rechts titel soll zwar gestattet sein, von zen Schiffern aber nicht als Forderung in Jeden 2. Sonntag Vorm Berlin, den 4. November 1859. der sonst feststeht, wem die Räumung eines Privatflusses ob⸗ Anspruch genommen werden können. . September 9, 23. liegt, so kann der Verpflichtete zur Raäͤumung . . . . ; Oktober 1859 ꝛ2c.]) r Mühle behufs besserer Zuführune des Betriebswa ers durch die Die Reil der Be der wird ö Al ; e . . General⸗ 24 Mühle, eh ufs esse B 9 ö Die teihefolge der zenutzung der Krahne wird nach der Zeit be⸗ exandrien Triest fr,, . des 6 ö e Post-⸗Amt. Polizeibehörde angehalten werden. stimmt, zu welcher die Gefäße an der Krahnstelle anlegen. . Vorm, Schmückert. ; ͤ ö Warseille Jeden 5., 12., 20. u. 28 195 33 An einer allgemeinen gesetzlichen Bestimmung über 6 . e e ö, . ö. die n e , an Privatflüssen fehlte es bis zum Jahre Wenn die Schiffsmannschaft für die ht abliegenden Leistungen nicht Weonäts Vorm. KJ . i . Htg d g. Februar 1843 8.7 sst bie ausreicht und der Schiffsführer anderweite Hülfe nicht gleich erlangen I8tz, und in dem zesetze vom . , n . kahn clze ndr len. Ait szater angefommenen Fahrzeuge in der Benutzung

Marseille Jede n 5. , u 28 24 4 ĩ j fi j ( re k 41 Finanz iste ri held zpflicht den Ad acenten . London per Mar—⸗ in r 3 26 m i nnn. re n, r Vorsfesh ö h. der Fortschaffung schädlichen, seille bes Ronats“ u. 26. 143 17 34 5 nden Wasse thwendig ist sonats Abe Haupt⸗Ver ; auenden Wassers, nothwen ig ist. London per geren ö. ß . l. valtung der Staatsschulden. f aPtgtitel über die Raͤumungs— vor den zweiten Krahn, an we Southampton des Monats früh 20. 12 24 8 ; Wenn daher besondere Rechts lit el ü er die Re i gs. vergelassen, Triest Jeben 11. und 6) ö ö ; ekanntmachung vom 26. Januar 1859 pflicht nicht vorliegen, vielmehr . eines Privatflusses Jeber andere Aufent B . * end die E . . 359 betref—⸗ stens der Adjace ur auf Grund de Marseille , . 28. des . A ee ,,,, für die präkludirten , ö 1 . ͤ . t ö Monats Vorm. j [at gen vom Jahre 1835 und ; Polier ihre Einwirkung Im Interesse eines Mühlenbesitzers auf die Zur Erleichterung des, ; äahrze 5. ondon per Mar⸗Jeden 16 n 26 Darlehns-Kassenschein . ür die é ö terh alb der Mühle zu beschränken hat; denn für vor die Krähne ist eine Neihe von Pfählen in die Nähe der bezeichneten l. ö 3. des 17 * ; e vom Jahre 1848. . un i nn o Mühle behufs besserer Zuführung Endpfeiler eingerammt. ue en, . ö. Auslegen der Anker in di ondon per Jeden 4 5 die Räumung ober ö 8 eschlichen Rechts⸗ mir Steinen befestigten Uferstrecken un ersagt. Sout und 20. des 6 Gesetz vom 15. April 1857 ; , geseßlichen Rechts ͤ . hampton Monats früh. 24 pril 1857 (Staats- Anzeiger No. 100. S. 789 . n , g. dessen die Adjacenten zu einer Räumung §. J. ; . . ; J. unge, n,. halten werden könnten Wer diesen Anordnungen zuwiderhandelt, verfällt in eine Polizei- Zweck angehalten we strafe von s bis 10 Thlraz mworbebalulich des Krsaßzees für die den Kträhnen

Australien Triest ed 4 Bekanntmachi . , Jeden 11. des Monats 163 33 chung vom 29. April 1857 (Staats Anzeiger No. 103. S. S6 für den letzteren beklagt sich nun der X. hauptsãchlich und Uferwerken etwa zugefügten Schäden.

. Vorm. Bek Marseille - . ekanntmachung b. 9. Septemb 76S . 20. des Monats 24 41 er 1857 (Staats-Anzeiger No. 216. S. 1783 Im vorliegenden Falle ia den 16. Robember 1859 nnen ver Mar. Jeden 18. des Monats 1 „a Durch unsere mehrfach veröffe über den Rückstau, welcher seiner Mühle durch die mangelhafte Danzig, den 16. November 3 6666 5 53 34 . April 1857 und vom 7 . don und allmälig durch ,, ,, Königliche Regierung, Abtheilung des Innern. Jeden 12. des . onen, welche issen⸗ z . J., find dieje Per 8 ichst. Die Polizeibe Frde kann sich der ru. , JJ ö ender i , Fah nach X . 98 5 Füßle des Bes übrers so weit an⸗ 24 die , h en Vermerk auf der ö R , ml, 6 ö. , . , w een se er . ö ; . . D 9 z solcher Vermerk auf der Adresse 66 estimmen. Findet sich eingereicht haben , oder . J . ; gnahme des ihnen in Gemäßheit 4 . ei

die Routen durch Oesterreich gewählt, da . werden in der Regel Gesetzes vom 15. April 1857 zust e zustehenden Ersatzes aufgeforder Berlin, den 21. November 1859. 2a . 6. reußen. Berlin, 1. ezem

in den meisten Fällen billi ch das Porto auf dies iger stellt, als bei der Spediti iesen worden. k pedition über Da der Ers ö ; »a der Ersatz für dies ; a. 1 . 6 , noch immer , , w Qwzrtbschaftlichen Angel iten Regent nahmen heute di ist, so werden die Betheiligten nochmalt Der Minister für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten. e r. ,,

England. Berlin, den 21. September 1859 Gener ö aufgefordert ol en j ö *. al⸗Post⸗Amt. Oranien trat solch bei der Kontrole der Staatspapi se . j rm ile M straße Nr. 92, oder beziehungswej papiere hierselbst, Graf von P ü ckler. so wie die Meldung Ge we n ,, ,. ber . . Infanterte⸗Brigade un er eide in Empfang zu neh Zugleich ergeht an diejeni 96 6 8 6a ss Bek Anwelsu c jenigen Personen, wel ö. ; O. November. Morgen ritt die Erbgesessene . vom 4. November 1859 h Jahre ig geen chr 1835 oder En lehr, fen n fü, die Königliche Regierung zu XN. ö 166, in cd e sinrüi ie. Wr sammlung ien men, ie Beförderung der Päckereien o e⸗ Ronen Aufforderung, dieselben bei . um die durch Doppelwahlen nöthig gewordenen Ergänzungs- Wahlen gegebenen Werth nach England 4 Ersatz leistung einzureichen re oder den Regierungs⸗Hauptkassen zur wd / BGurgerschaft vorsunchin ch, Die ed sest feng y. . ö Berli . 3 schaft vollzieht damit den letzten einer sei em 14. März geg Päckereien ohne angegebenen Werth erlin, den 26. Januar i666. Berl 1. Dezember. Se Königliche Hoheit der Prinz⸗ h . Thätigkeit der Entsagung und n , enwärti é na En z P Ber in ö Dezem er. S . 3 ; ö! 16h . . . 2 . . er ige nützi er Verzichtlei tun auf ihr per⸗ g mit der Post über Ostende, . . . ö Haupt⸗Verwaltung der Staats⸗Schulden Regent haben, im Namen 9. Ma en , n ,, . ö. ö j uren u j 2. . insbesondere atan. Gamet. R ĩ . eruht: Dem General⸗Direktor der dönigliche kuseen, Dr. ; n m, gn wn, ufgeben müssen, um die fried⸗ . 0 9 ö a . ; deᷣ des aben eine Fülle von Mech en aufgeber n 24 biling. Guenther. Difers zu Berlin, die Eilaubniß zur Kale gung ? 6 . 9 Um gaccn r unserer politischen Verhältnisse zu ermöglichen. Kaisers von Rußland Majestät ihm verlichenen St. Stanislaus— 3. ö. 3 altun

Drdens erster Klasse zu ertheilen.

Nach: Abgang von: Tage.

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G Loth egkl.

Griechenland Triest Dienstag und Sonnabend Nachm.

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C O 283 e

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212 dd .

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In den Monaten Mai, Juni, Juli und August an den Wochen⸗

legt Hat, so wird es

§. 5. Wenn ein Schiffsgefäß den Mast bereits niederge ö lchen es den Mast wieder einsetzen will,

sobald das bereits dort vorliegende Gefäß abgefertigt ist. halt auf der Fahrt von einem Krahne zum an—

3 allgemeinen derem ist unstatthaft. J “wird, so folgt daraus, da ie 3. 6. rdert wird; 9 ; des Anlegens der Fahrzeuge, an das linke Ufer

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bei herrn von Manteuffel, i k n , , on Borcke, Commandeurs der 15. an nen, enn gngfehehnz An oher Militairs entgegen.