1859 / 288 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Des St. Annen-Ordens erster Klasse in Brillanten:

Majestaͤt des König und Chef persönlichen A gele ten im an⸗

Dem General à la suite Sr. der Abtheilung fur die Kriegs Ministerium, General-Major Freiherrn von

teuffel; Des St. Annen⸗Ordens erster Klasse:

Dem Commandeur der Garde⸗Kavallerie⸗Divifion, General⸗Lieute⸗ nant von Schlemüller,

dem Commandeur der 11. Division, Schlichting,

dem Commandeur Roon;

Des St. Annen-Ordens zweiter Klasse

Dem Leibarzte Sr. Königlichen Hoheit des Prinz⸗Regenten, Ober Stabs- und Regiments⸗-Mzt, Geheimen Sanitäͤtsrath Hr. Lauer vom Faiser Alexander Grenadier⸗Regiment; Des St. Annen-Ordens zweiter Klasse mit der Krone: Dem Commandeur des 3. Ulanen Regiments (Kaiser von Ruß⸗ land), Obersten von Goetze;

Des St. Annen-Ordens zweiter Klasse:

Dem zur Dienstleistung als persönlicher Adjutant Sr, stöniglichen Hoheit des Prinz-Regenten kommandirten Oberst⸗Lieuter ant v'on Schimmeim ann, aggregint dem General⸗Stahe,

dem ö Chef im Kriegs Ministerium Obersten von

eyer,

dem Chef des General⸗Stabes des VI. Armee-Corps, Obersten von Schoeler,

General-Lieutenant von

der 14. Dipvifien, General-Lieutenant von

in Brillanten:

dem Commanbeur des 11. Infanterie⸗Regiments, Obersten Frei⸗

herrn von Canstein, dem Obersten a. D. Weber, Husaren⸗Regiments, dem Eommandeur des 19. Infanterie⸗-Regiments, Obersten von Gansauge;

Des St. Annen-Ordens dritter Klasse:

zuletzt Commandeur des 6ten

Dem Compagnie⸗Chef im Kaiser Alexander Grenadier-Regiment,

Hauptmann von Brandenfstein, dem Es cadron⸗Lhef im 4. Husaren-Regiment, Rittmeister von Des St. Stanislaus-Ordens erster Klasse:

Dem zur Person Sr. stöniglichen Hoheit des Prinz⸗Regenten kom— mandirten General-Major von Alvensleben II.

dem ersten Kommandanten von Breslau, General-Major von Derenthall,

dem Commandeur der 5. Kavallerie-Brigakbe, General⸗Major von Scholten,

dem Inspecteur der 3. Artillerie⸗Inspection, General Major Hindersin,

dem Commandeur der 3. Garde⸗Infanterie⸗-Brigade, General⸗Major Herwarth von Bittenfeld II.,

dem Commandeur der 22. Infanterie-Brigade, General-Major von Ploetz,

dem Commandeur der 21. Infanterie-Brigade, General-Major von Walther und CEroneck,

dem Commandeur der 14. Kavallerie-Brigade, General-Major

von Tümpling;

Des St. Stanislaus-Orbens zweiter Klasse mit der Krone:

Dem mit der Führung des 3. Garde⸗Landwehr-Regiments beauf—

tragten Oberst-Lieutenant von Winterfeld vom Kaiser Alexander Grenadier⸗-Regiment, ö dem Commandeur des 6. Artillerie⸗Regiments, Oberst-Lieutenant bon Ramm, 335 dem Commandeur des 1. Noville;

Des St. Stanislaus-Ordens zweiter Klasse: 2 . Dienstleistung als persönlicher Adjufant Sr. König ichen Hoheit des Prinz-Regenten kommandirten Major . von Strubberg, aggregitt dem 25. Infanterie⸗Regiment em n, . Commandeur des 2. Bataillens (Hreslau) 3. Garde⸗ ale. , er, d,, Major von Zychlinski, mmandeur des 6. Jäger-Baͤkaillons, Major w Jäg Major von em Abtheilungs-Commandeur im 6. Artilleri i Naj h mmar r 3. Artillerie⸗ J enn llerie⸗Regiment, Major

dem Major von Rantzau vom 3 . ö. be, gland), t é 3. Ulanen⸗-Regiment (Kaiser

Kürassier-Regiments, Major von

dem Major von Kuylenst Reziment (alser von Rußland) dem Escadron-Chef im 3. Ulanen-Regiment (Kaiser von Kuß land), Rittmeister Kalau von Hofe; ; Des St. Stanislaus-Ordens dritter Flasse: Dem Premier⸗Lieutenant von Becherer, so wie den Scconde-Lieutenants von Pannwitz, Becker, von Leipziger, von Ha ke, von Knoblauch und dem Ober-Stabs⸗ und Regiments-Arzt Dr. Berndt vom 3iy Ülanen-Regiment (galser von Rußland), dem Geheimen expedirenden Seeretair anzki und dem Geheimen Registrator Roder vom Kriegsministerium.

erna, aggregitt dem 3. Ulantn—

Summarische Uebersicht der immatrikulirten Stu- direnden auf der Albertus-Universität zu Königs— berg in Pr. von Michael 1859 bis Ostern 1860.

Von Ostern bis Michael 1859 waren Studirende vorha einschließlich eines nachträglich Immatrikulirten . 3 Davon sind a) in der Matrikel gestrichen ö b) laut Erkenntniß don der Univer— sität entfernt e) abgegangen Es sind demnach geblieben In diesem Semester sind immatrikulirt Die Gesammtzahl der immatrikulirten

Inländer 126 Ausländer 2

Die

Die juristische Fakultät zählt Inländer 69 juristische Fakultät zäh Ausländer 1 Inländer 85 Ausländer 5

0 *.

Die medizinische Fakultät zählt

Die philosophische Fakultät zählt: a) Inländer mit dem Zeugniß der Reife.. b) Inländer ohne Zeugniß der Reife auf Grund des 5. Z6 des Reglements vom

X. S- 102 . 0 0 1

e) Auslünder w

Außerdem besuchen die Vorlesungen: a) bei der pharmaceutischen Studien⸗Kommission inskribirte Pharmaceuten Bo So 8 ; 3 16 b) mit bes. Genehmigung des zeitigen Prorektors 3

Es neh 5 ] = 3 (. T nehmen also im Ganzen an den Vorlesungen Theil

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J V x ; k 3. Dezember. Die bereits erwähnte Kön 3 e Proclamation, betreffend das Zusammentreten der Stände d Königreichs zur zweiten ordentlichen Diät des 14 ,. beruft dieselben auf Dienstag den 3. Januar 1860. .

Mecklenburg. Sternberg, 3. Dezember. In der gesn gen Sitzung des Landtags w a, . h . *. ag. urde ein Schreiben des Herrn M! 3 e- Oger ot nb tressend seine bekannten Anträge, verlesk Uh, übergab der Abg. Hillmann Scharstorf ein don viel: ürgerlichen Gutsbesitzern unterschriebenes Diktamen, wobei 9 Pᷣ * 3 3 29 9 ; . ö . ö Gutachten des Advokaten Kues, über das Erachten d Shndicorun effe vie 2urnᷣ . ; 6 . beireffend die Zurückweisung des Maneckeschen Ant . über die Prüfung der eingeborenen Adelsakte, anlag Diktamen lautet nach dem Landtags-Protokoll: if ten Herren geben zu Protokoll: . , 6 6 ; ö e g der Intim ation des Antrages eines Ständemitgliedes, d ö betreffend die Prüfung ebentual. 1 g der Vereins-Akte des eingebornen oder recipi ten or] r der ,, , recipirten Adels vo ĩ 95, h er E. A. der Ritter- und L ö Shndicis einen Bericht erf J ; inen Berich ordert und ist dieses Erachte t Landtag Versammlung mitgetheilt worden. . . 1 ö ,,, Rechtsanschauungen greif! 19 ssungsmäßigen Rechte der Stände ein und halten wir ma t r un verpflichtet, gegen das darauf begründete Verfahren des E. A. n s e au

do, 22.

Die dort aufgefüh

drückliche Verwahrung, gestützt auf ;

. h) 3 ; 1Iüug, 9 ht 41 das 111 der Anlage 4 ange jata 5

6 , . Advokat Kues zu Rostock, zum r r , n , mit niederzulegen, und empfehlen wir uns so hochachtungsboll als ga

gehorsamst.

Darauf üherreich err ; ö arauf überreichten Herr von Oertzen-Lübberstorf, Herr vg

Behr⸗Hindenberg, Herr

ame , als Mitglieder des eingebornen und rezipirten Adels in ber Ritt erschaft protestiren gegen jede Berathung und Beschlußnahme bes Pleni über einen Antrag, welcher unsere Rechte als qua singulorum

1. Diktamina wurden verlesen. Hillmann trus darauf

an, daß das beigefügte Erachten des Advokaten stues verlesen werde. Mach einer längeren und lebhaften Diskussion einigte man

darüber abzustimmen, ob das Erachten verlesen werden solle, und wurde dies mit 125 gegen 30 Stimmen abgelehnt. (Meckl. 3.)

Trankfurt a. t., 3. Dezember. In der Bundes⸗ ö vom 1sten d. Mts. erstattete der Gesandte fur die 6 Kurie Anzeige von dem am 10. v. M. zu Greiz erfolgten Ab⸗ leben des Fürsten Heinrich XX. älterer Linie souverainen Fürsten Reuß, so wie von der Uebernahme der Regentschaft von Seiten der perwittweten Fuürstin Caroline Amalie Elisabeth für die Dauer der Minderjährigkeit des nunmehrigen Fuͤrsten Heinrich XXII. Zu⸗- gleich legte der Gesandte neue Vollmacht vor. Sodann theilte der gaiserlich österreichische Gesandte die Verträge mit, welche am 109ten p. Mis. zwischen Oesterreich und Franlreich, und zwischen Dester⸗ reich, Frankreich und Sardinien zu Zürich abgeschlofsen und seit dem ratifizirt worden sind. Nach Antrag des Milit air. Ausschusses wurde eine das Verhältniß der besatzunggebenden Regierungen in den Bundesfestungen betreffende Frage regulitt, auch einem Hor— maligen Bedienfleten der deutschen Flotte ine Unterstüͤhung gewährt.

r. Bl.) 6 Karlsruhe, der Kammern die Ehre, herzoge empfangen zu die Thronrede zu überreichen. heißt es:

Eine deutsche

2. Dezember. Gestern hatten Abordnungen bei⸗ von Sr. Königlichen Hoheit dem Groß⸗ werden und demselben die Adresse auf In der Adresse der Ersten sammer

Macht wurde unerwartet in die Nothwendigkeit ge cht. nach langjährigem Frieden zu den Waffen zu r n neee l,, ; und deutsche Ehre standen in E efahr, ohne daß man ü era in a,. land vorbereitet, einig und entschlossen war, det selben entgegen u ö . Die Lichtseite jener peinlichen Tage ist die freudige e, n und das Hochgefühl deutscher Kraft, das in richtiger ,, , len Lage alle Herzen di, und zum Weiteifer in Erfüllung der erschiedensten Pfli begeisterte. . ö dn, ,. diesen, erhebenden Gemen g rt mn. anerkennen, so hat andererseits das badische Voll min unget hei ter n ) und Dankbarkeit aufs neue sich überzeugt, daß sein , . siebter Fürst ihm in allen großen und edlen Gef nn n en e f. h . peuische Hälfe wurde der Krieg beendigt, ,,, belle 6. ebe , , , . , 3 Kräftigung des Bundes vermag . K ö. . l schützen und dem deutschen Volke uns gegen jeden Eingriff genügend, n 3 n acht und Größ diejenige Stellung nach außen zu erringen, we

6 al Es kein Opfer scheuen, um die Erreichung

Daß Ew. daigliche ehe . , ein freudiges Bewußt: dieses hohen Zweckes nach Kiaften . der erholten ren c Taft gᷣcbt sein, das uns Alle durch dringt. .

der Antrag auf Herstellung eines Bundesgerichts. Und weiter:

en ,, Fs, Verhant mit „er Abschluß der Verhandlungen i . ,, der ,, Staats alte Durch die ., . für . hoffin wir uns Zu überzeugen, na Entwicklung Far Wohl von Staat und Kirche und (deren gie ö l aüsdn et. Demi Scharfblick Em Königlichen Kolben Gintracht unter den heilsam sei. Dem Schar Stgat und Kirche, so wie die Eintracht unter he

schen S allein' abhängt, sondern durch den Sinn wesenllich bedingt ist.

dem päpftlichen Stuhle ist einer

baß der Friede zwisch n, Einzelnen nicht von dem Vertrage . Und' Geist, der beim Vollzug waltet, ,, eg ng z 646 ; Tinda nent der Stagaten.« 1 J Gerechtigkeit ist das Fundame e. ngen . n, a Jehem bas Seine zugetheilt werden. Ging der Wieder— der Gesetze soll Jedem das. f n gg, nn. Wirth! hohen Grunbsatzes sehen . ,,,, i e. ö inse sr meals reichs unmittelbaren ders, here. einsetzung des bor mals choun baren gr ni chen Beseiti er achheit zwischen den grundhernsch. zur Bescitigung der Ungleiche; chen d, , . . Gemeinden unserer Prüfung n n, . . Die Adresse der Zweiten Kammer enthält folß lde (effter Ehr— Sie ö zur zweiten . nahen ich ele fer , i. f gene Thrones, um im Namen ze 3, welch h arge m . . mi zertrauen um seinen ange— ies eite er mit festem Vertrauen U in biesen Zeiten der Gefahr em g ue stammten, wahrhaft geri lch ef len e gen h l iligen Versicherunge wande r ; der Liebe und die heiligen zexungen a, . l e e ir e Segnungen des Frihde zulegen. Wenn wir auch die Segnnngen e, nr . ' blicken wir doch mit begründetem Stolze . au bende Vaterlands liebe, die auf dem Throne, wie in der Hütte, s f teitscha trat terte Opferbereitschaft zu Tage ui gr; keeischa Kraft besser entsprechenden Erfolg ö Ew. Königliche Hoheit haben bei der Bungee Ireen nin g . höhung des Rechtsschutzes in Deutschland die Herste u 9 . ö Bundesgerichts in Antrag gebracht. Wir Legr item n Freude dieses, so wie jedes andere Streben nach 39 here sesterer Einigung. Gerne geben wir uns der gef n fi ö imcinsamen guten Willen und der richtigen Erkenntniß engage ; enn ann fe ling l elbsistandigen unabhängigen un Bedürfnisse gelingen werde, einen selbsist e ,,, . nach allen Seiten Vertrauen erweckenden n,, ö. kü. Werden Einrichtungen bestehen, welche nnn nn, . tigen Vollzug verbürgen, so werden dauernde Störungen f

und den

ö

Treue dankbar nicht ver⸗ f die glü—⸗

irdig gewesen wäre

ehnten Ziele

nicht entgangen,

die Huldigungen

als begei⸗

und wahrlich eines dem Hochgefühie anhängig wären, sogleic Ain zust: hen.

Versammlung zur Er⸗

hin, daß es unleugbarer Frankreich und zu beider Traktaten sind

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von Matzahn⸗stl. Luckow folgendes Dik⸗

lichen Rechtszustandes, wie wir sie noch immer in einigen Bundes staaten namentlich in Kurhessen und Holstein, zu beklagen haben, nicht mehr mög-⸗ lich sein. Mit dem Gefühle fester Rechtssicherheit wird ein neu erwachtes Vertrauen die Herzen aller deutschen Stämme erwärmend durchziehen und wohlthätig die speiteren Schritte anbahnen zu größerer Einigung und da⸗ mit zu jener Machtstellung, welche Deutschland gebührt, und allzulange schon schmerzlich vermißt wird. ....

Die zur Beseitigung des Kirchenstreites mit dem päpstlichen Stuhle getroffene Vereinbarung greift auf das tiefste in die Verhältnisse des Bandes ein. Wir werden fie mit der durch ihre Bedeutung gebotenen ernsten Aufmerksamkeit einer gewissenhaften Prüfung und freimüthigen Beurtheilung unterziehen.

Eure K. Hoheit haben zur Befriedigung der von Mitgliedern des vormals reichsunmittelbaren Adels angesprochenen Rechte provisorische Ge⸗ setze zu erlassen geruht. Wir hoffen, daß die bezüglichen Vorlagen eine gerechte, der Verfassung und den Forderungen der Zeit entsprechende Er⸗ lebigung finden werden.

In der heutigen (Hten) Sitzung der Abgeordnete Fröhlich an das Angelegenheiten die Anfrage,

der Zweiten Kammer stellte Ministerium der auswärtigen warum gegenüber dem wieder— erwachenden RNationalbewußtsein und dem Draͤngen nach Ver⸗ besserung der nationalen Angelegenheiten die Regierung sich pon den Würzburger Konferenzen entfernt halte, die sich doch gerade mit diesem gegenstand beschäftigten? Staats minister von Meysenbug giebt hierauf in längerer Rede bei dem von Regierungen und Volk anerkannten Bedürfniß einer Bundes⸗ reform und bei dem allgemeinen Interesse des Verhaltens der badischen Regierung zu bieser Frage eingehende Erwiderung: Der Standpunkt der badischen Regierung sei der, daß die Fort⸗ entwicklung durch das geseßzliche Organ des Bundes, die Bundes— versammlung, erfolgen müsse und daß dasselbe dieser Aufgabe auch genügen könne, trotz der nicht abzuwendenden Langsamkeit seines Geschäftsganges, sobald nur durch eine gesteigerte wirksame Thaͤtigkeit wieder Vertrauen erweckt worden sei. Dieser Weg sei der allein praktische; wenn dann so gestellte, völlig durch⸗ gearbeitete Vorschläge, wie z. B. der eines ständigen Bundes⸗ gerichts, zu ke nem Resultate führten, wisse man wenigstens, an wem der Fehler liege. Bei früheren Konferenzen, nament⸗ lich der in München, habe man namentlich die Reform de! Bundes kriegsverfassung im Auge gehabt. Diese sei schon seit dem Jahre 1853 beschlossen, und es handle sich dabei nur um raschere Thätigkeit. Ein weiterer Punkt, die Selbsiständigkeit der Einzelregierungen, Majoritaͤtsbeschlüssen gegenüber sei durch die Vundesderfassüng geregelt und eine Erörterung könne nur neue Schwierigkeiten derursachen. Die Fragen der jetzigen Würzburger

& f Yon, soien en fwęepeꝶ heil Bunde schen anhängig, oder be⸗ UEalriisten IM , n - —— 7 . 3 Re⸗

dürften einer borgängigen De. d . ungeeignet zu gemeinsamer Berathung, die ein praktisckes

speziell durch den Zu—

̃ Der

suldat liefern solle. Auch habe der Redner . sammentritt der Kammern dringende Abhaltung gehabt.

Minifter erkennt im A lgemeinen den Nutzen derartiger stonferenzen an und schließt mit der Hoffnung, bei der die Ueber⸗

Kammer zeugung erweckt zu haben, die Regierung werde niemals zurück⸗ bleiben, wo es sich um wirkliche

Förderung gemeinsamer Angele⸗ genheiten handle.

Die Bundesversammlung aber sei das Organ, bei welchem diese Fragen ihre Erledigung f nden müßten. .

Oesterreich. Wien, 4. Dezember, Die Wiener 3. veroffentlicht in ihrem amtlichen Theile nachst chen de Kwiserlich Ver⸗ ordnung, giltig für den ganzen Umfang des Reiches, womit der §. 124 des a. h. G. B. aufgehoben wird: .

Nach Vernehmung Meiner Minister und nach Anhörung Meines Reichsrathes, finde Ich für den ganzen Umfang des Neiches zu 6 nen, wie folgt: §8. 1 Der 8. 124 des allgemeinen bar ern . buches, wornach zur giltigen Eingehung einer Juden⸗ he bis ö. die kreisamtliche Bewilligung erforderlich war, wird außer Kraf gesetzt, und es sind in, Zukunft in denjenigen KGronlän ern 9 in welchen besondere Vorschriften bezüglich des politischen . 3. senses bestehen, dieselben so wie bei Christen gleich maligen ö . . Juden in Anwendung zu bringen. 5.2. Auch die vor . nnz dieser Verordnung ohne kreis amtliche Bewilligung eingegangenen , sind wegen dieses Mangels allein, wenn ihnen sonst fein nr, . berniß ün Wege steht, nicht mehr als ungültig angehen, ge ö. ö. jenigen Personen, welche sich durch Eingehung einer 8 enehe , amtliche Bewilligung, oder durch Mitwirkung hierbei m 8. 50 9. allgemeinen Strafgesetzes und im §. 181 des Di lltair girl 7 zeichneten strafbaren Handlung schuldig gemacht haben, er ih Ich . . aus Gnade die dadurch verwirtte Strafe und es sind auch alle ö Untersuchungen, wenn solche etwa wegen dieser strafbacen Handlung mw Wien, am 29. November 1859. Wilhelm m. p. Graf v. Rech⸗

8 ö h . Erzherzog ; Franz Jo seph . benz Nadasdi m. p. Golu⸗

berg m. P. Feldmarschall - Lieutenant. cho ws ki m. P.

Die gesirige Nun See nd und RFrantrejch an mn Oesterreich und Franttelch

Traktat im franzöͤsischen Urtext,

jmer der „Wiener Ztg.“ enthaͤlt den zwischen Rovember b. J. abgeschlossenen so wie in deutscher Uebersetzung und gleichfalls in beiden Sprachen den Traktat zwischen DOesterreich sieich Sardinien vom 19. Rovember. Vie Ratifizirungen⸗ zu Zürich den 21. November ausgewechselt

2 8RAod worden.