bei Einrichtung des otheke ; 23 , . n w , 69 i en ihren genannt) kann durch eine Gemeinheitsthei ͤ auch . . auf 2 des Brennholzes fin die . a . der Gemeindeglieder J n. ba, angemeldet, nur diefer Ansßruch sei vom Grafen. B ich atf. Serjenige TheiUl des , Jene 2 abe men scsbstftandiger Ansprüch fedes einzel en. B. anerkannt, nicht dessen Nutzungen den ein ,, . einer Stadt⸗ oder , . ben 2301 die Gemeinde durch einen am ni inzelnen Wirthes, und nachdem möge dieser il einzelnen Gemeindegliedern oder Ei gemein r soll, welche den Gemeindegliede we shrer Mitali Jul ! ge dieser ihrer Eigen er Einwo e . egliedern nur vermöͤge ihrer Mitglied- er de ; e ren ö das damals h n n n n, ö. 6. gen, in Städten . . Ge he, , ue. th ind ni . Titel zustehen, uh. auch ein 36 , ö , en ,. — 5 Ligenthum des Waldes erworben, habe dief ! , en. theilung in Pri ni n Fenannt) durch eine Gemeinen che e der ersteren Art nicht stattfinden d Es ergieb ; n , , . . ᷣ . eselbe allein darüb ̃ J rivatvermögen der Mitgliede ! Ei O meinhent J li . n darf Ls Ergibt thekenbuch eingetragen weiden sei Sfis. Kette .
men, in welcher Weise der Wald verw tte zer zu bestim. werden. Diese Bestimmi glieder ober Einwohner berge. sen Beflunmungen der Grundsatz: daß die Verfügun 8 de , n,, meint er gar nicht , , waltet werden solle; einem einzelnen n M itall nminng findet auch dann Anwenbi erwan i i tion vom 26. Juli , ,. gung aus dem Kommnunal- Verbande hergeleitet werden, weil es schon existirt
g r kein Widerspruchsrecht en Mitgliedern oder Einwohner Anwendung, wenn * iber ch Juli 1847 als Gemeindeglieder, habe, bebor der bel W = selbst habs fich die' getroffene E ꝛ recht zu, und der Kläger recht nern als solchen zustehende enn hi eine innere K ͤ ᷣ abe, der elastete Wald Eigenthum der Gemeinde gewesen sei.
e Einrichtung seit d c ⸗ rechte noch außerdem durch den Be ehenden Rutzun ne innere Kommunal -Angelegenheit Nicht, weil der Wald der Hemei Ir 3 lassen. Das dom Klä 9 em Jahre 1827 gefallen be . — — öden Besitz eines Grundsiücks hungi teich der Ve ⸗ w iich t, w er Wald der Gemeinde gehört habe, sondern weil die an⸗ ger prätendirte Recht ebüh ; . esondere persönliche Verhältnisse bedi l ücks, oder du reich er Verwaltungs⸗Behörden fällt sassigen Mitglieder der Gemeind ; ! noch als Pertinenz seines Hau cht gebühre ihm weder persoͤnlich, Die Abfindung für n . ut 6 daher nu eßten Behörden, in glieber ber Gemeinde dingliche Nußzuungsbecht́s in Betreff des Die von den ,,, seine Klage sei daber grundlos. als . . . . Nutzungsrechte fällt daher der Gem un durch 5. 8 ö. 6 . ö. 2 n . sei er, als Haushesitzer, ein Berechtigter.
Güte . und ah n, g ezug genommenen Hypothekenakten vom Einwohner die zu, während die berechtigten Gemeindegli ent kr s kann indessen diese neue Anführung einer Pruͤfung jetzt nicht gelegt und ergaben 9 , Jö Münster wurden vor⸗ ö dieser Abfindung für ir ö . k 6 ö. . ,, sich fließen gelef gaben el, z die Anmeldung der Holzgerechtsame un thalten. ; vürde, wenn ger sein Recht als eine seinem Grundstück b nur durch de l ; g der Holzgerechtsame Diese w ö. d e , ,, . : grundstü zustehende der . . erfolgt, vom Grafen B. als ein Recht y ö zwar direkt nur so viel aus, daß we fes — ,,, während er dasselbe in der Klage und in 1h en n wg fragen , ,. . und so auch in das Hypo. gehen lönne 1 V n rüde g tk bet n n . 3 . Instanz des Prozesses nur als ein, einer gewissen Klasse auf Abiösung' diefer und . . Jahre 1826 der Graf von B. nur die Rutzun w. . vielmehr den berechtigten Gel lter Ehn erna . . ö — ,, ,, z j 1 2 w D v6 rde 9 2 6 9 8 ! Be ö s s 63 1 ͤ . za 6 ö. . antrug, und bei ö. , m, irrer kin e hien f daß ,,, . 66 aber 53 im Anspru petenzfrage Fer n gr n ,, 6
itglieder der Gemeinde E. mit der ! t ie sehen werden soll, welches i ann, ü. e nicht blos dasjenie liegt? Aus inen pr! . ,,, e, ⸗ . der 9 Eigenthum der er n rng . daß i ,, der n,. . . . hee en dort ift ,,, , nur gewisse Aufsichtsrechte als Guts⸗ 8 Gert. . utzungen den 'einzelnen Gemei 5 ern auch dasjenige be, man jcher das r aber mußte der Rechtsweg für u 2 , a und Gerichtsherr auszuüben als solche Hemeindegliedern vermöge ihrer e, desn gesitzer ßte der techtsweg für unstatthaft erklärt werden.
! ald seinem Foͤrste J ö . e zustehen. Der §. 2 ö ge, ihrer Eigenscht; eren Besitze! Berlin, den 11. Dezember 1868. , , , , , , , lee , . d .
3 ; ge⸗ elt, z 64 . . S z . zei . ! auptet, ies ? h) ? h — e * . Brennholzbedarf, 1 J . ,, ihren ö ie nicht zum Gemeindevermögen gerechnet werder , y. 26 darin einget e . K nun zwar das grätendi e Ei . 2x 8 z eile. raf B. bestritt Nutzun re For Gemei ; . . vie die den Parteien vor z w— 1 a g r sz e. ga e tn e, nf, doch schloß er am , ,, oder Einwohner am Gemeindegliede, r ober schrr e gr nr ge fasfen aus Berlin, 15. Dezember. Se. Königliche ;,, der gem ginn überließ, gegen Zahlung von . JJ sondern aus cinch and rene 36 per fr dieser hrer Eize st, d bmzind En ht ine Anmeldung bei Regent haben . . Sr Hej n ge , 5 3 meinde übernahm alle auf dem Wald ä ⸗ ie Ge⸗ Gemeindeverms 9 el gebühren, gehören n n VPorten vorgenommen: ,, Namen Sr. Majestat der önigs, Allergnadig hat die Bestätigung der . . Der Vergleich) berechtigten, . bibat ez gen der n gigen ehh n lt en sh dtn, w ö Firetkor der Staalsdruckerei. Geheimen Pie.
Das Kreisgericht zu H. verurtheilte hierauf . n, heitstheilung fallenden 9 . auf diese Rechte bei der Gemͤh, genannt, nachstehende Gerechtigkeiten zu, als: I) die Gerechtigkeit, das gierungs⸗ Ran Wedding zu Berlin, die Erlaubniß zur Anlegung 1. September 1857 die Gemeinde, mit einer vom la J enn tniß vom Hieraus ergiebt sich, daß . = nöthige Brandholz unentgeltlich daraus zu beziehen dagegen haben des 6. des ftönigs von. Sachsen Majestät ihm verliehenen Kom⸗ . seiner Forderung, dahin: daß . . ,. aus keinem anderen i . n,, . J . 1 1 20 , ,,, , w .
ö als angesessene J 3 l g fei, de chaft als Mitgliede . Rechtstitel, als aus dem ihrer Cigg ebenso viel, dem von dem gräflichen Hause H., als Guts d Brennholz aus , 3. Gemein de E., seinen Bedarf an he e, enn oder Einwohner einer Hameln ke enen, Cihe Den gte h errschaft anges 3 bncten gallen nals , e ö k. gen Holze, gegen Lieferung bon einem Scheffel meinde-Ver gen im weiteren Sinne, welches fowohl das ei zum 6s] an e geführte Aufsicht und für das nls en des Vrandholzes g
ggen, ner Maaßes, jährlich verabfolgen zu lassen, sofern der . . gen als das Gemeindeglieder Vermögen . ö . . b hl ö i . J Bek
. zerden möfen. Ueber bies gange Hei einbe H aßt, gerechn zerg;hre nr, bee . Bekanntmachung. ; eber dies ganze Gemeinde-Vermögen, in ö zur gerichtlichen Verhandlung vom 19. März 1824 erklärte dann In der Zeit bom 19. bis inkl 24 , . die Post ⸗ Anstalten zolzgerecht⸗ auf den Eisenbahnhöfen hierselbst unter sich durch eine täglich sechsmalige
Wald, bei Berü i ; erücksichtigung der ei , er . . chtigung der Theilnahmerechte der übrigen Einwohner den die Beclaration vom 26. Jul n 26. Zuli 1847 damit verbindet, hat nin . IHraf B. hinsichts dieser, von der Gemeinheit E. angemeldeten 7 . 7 . 21 9 — ö 3 ö 18 h . . jedoch mit Ausschluß Paketpost verbunden werden, um auf diese Weile die bei ihnen eingeliefer⸗
von E. und bei f n L. orstmäßiger Benutzun „ Befriedi iisses i Je tzung, zur Befriedigung des Bedür Gemeinde⸗Verf . lee g gef ef theil d . . . zu verfügen das Recht, und zwar,! fes hanf esteh daß die Hausbesitzer zu C a. die rtheil den Parteien eröffnet worde ,, . allein ankommt, über das soge , ar, worauf es hier same: „er gestehe zu, de ie Hausbesitzer zu ., 1 y,, der Königlichen Regierung zu han , . S§. 51 ff. der für K Gemeinde liter. erm n nach zi. aller derer die sich seit der westfäͤlischen Fremdherrschaft dort angebaut, ken, zur Versendung fuͤr die verschiedenen Eisenbahnen bestimmten Pakete urch welchen der Kompetenz- Konflikt erhoben worden , . J S5] 19. März 1856. Im F. 51 . nndgemtin ge Ordnung den] eine Servitut auf das freie Brennholz im E schen Holze hätten.“ 6 ohne deklarirten Werth ohne Vermittelung des hiesigen Hof ⸗Post - Amtes erster Instanz eingegangen, und demgemäß das gerichtliche dern Gericht „Die Gemeinde- Versammlung , heißt es nämlich: Erst acht Jahre später, nachdem inzwischen der Graf B. alle seine sich zuzuführen. Die bei den Post⸗ Expeditionen der Eisendahnhöfe aufgeliefer⸗ 987 . j r he Verfahren ein meinde⸗Vermögens; es bleiben n . ; . die Benutzung des Rechte an diese Waldung der Gemeinde E. abgetreten batte, ist noch im ten Paketsendungen werden daher eben so schnell zur Absendung gelangen on den Parteie J 9 ‚ — rati ) 26 8321 ö dabei die Vorschriften der Declk Foybothekenbuche seines Gutes H. Rubr. II. Nr. 14 Fol endes eingetragen 3 8 gescheben würde an n ht iefer bei ö. ol. nt. Parteien hat nur der Kläger sich über den Kompetenz,. . vom 26. Juli 1847 in Betreff des ,,, a. he seine es H Folg getrag als es geschehen würde, wenn ihre Auflieferung bei dem Hof ˖Post⸗Amte ge 18 maßgebend. 1 wemeinde⸗ Vermi⸗ 1 ll. . 6 ö ö ät di ; 8d 6 . erfolgt wäre.
Die Gemeinde E. prätendirt in e zu dem Gute H. ge. Berlin, den 14. Dezember 50
n ⸗ erlin, den 14. Dezember 1869. Der Ober-⸗Post⸗Direktor
auer ihrn
Konflikt erklärt r j s und denselben für unbegründet erachtet, indem er jetzt be⸗ Es wird als n . ) allo aus rü j er (Gemeinde 2 . . kö. 2 drücklich der Gemeinde-Versammlung der Beschliß n schen Holze: 34 holz d Schulze 69 .
hauptete daß i streiti m d 8 8 . i i ß ih as streitige Necht als ein mit dem Besitze seines Grund⸗ über die Nut . e ltzunge es jenige eils ch s Bungen desjenigen Theils des Gemeinde; Vermögens welchet 18, d l i wogegen eder eV und Halbmeie
stücks verbunde — enes Privatre 1st he ; 3 * 6. 9 echt zustehe. Derselben Meinung ist das Kreis- nach jener Declaration'f Declaration für Gemeindeglieder-Vermö f emeindeglieder ꝛ Vermögen gehalten werde .
gericht zu 5 woge F. ) Je). egen das Appellations eri ö 89 richt 1P er n . K ? gericht zu Paderborn den Rechts muß, beigelegt. Wenn nun der §. 5 daselbst besti 8. 2* Lalelbst destimmt: einen Scheffel Roggen Der Rechtswe ö . he . 88 ö . eg kann nicht für zulässig er r — ; g erachtet werden. ie ent⸗ . D Die ent derselben, oder einzelner Abtheilungen des Ge 66 ö . ⸗ . erwiesen an ⸗ es Gemeindebezirkes an den b) ꝛc. (ist hier zu übergehen); 19 . ⸗ enom ß 16 I . * 2 6 . ; Ir ) I 56 9. ⸗ R . 1 24 1 . * ö 2 1 6 z . 9 men, daß bis zum Jahre 1827 jedes angesessene Mit— herh aitnessen ? im Protokoll vom tärz 1824 nur Preußen. Berlin, 15. Dezember. ᷣ thältnissen durch die Bestim 668 it den Fürsten vor . . nungen der §§z. 51 und 56 ni ; YMuns . , g ) eit den Fürsten bon gen, der SS 31 und 56 nichts geänden Ausschluß aller derer, welche sich seit der 1 . —860* (il 9. * / 7 Yol 1199 ö. Veetaratlol 3 . 8 . 84 . Jö K ., bezogen hat; ferner daß der Klaͤger zu d sess 8 schen Walde zustehe, da Freiherrn v. Schleinitz, den General ⸗Stabs⸗ Arzt : — en angesessenen N . e Besitzer aner— j . ⸗ s ; Man ist zu dieser Auslegu ; Besitzer ane in der Gemeinde gewesen sind Es unterlieg ö 1. eser Auslegung um so mehr berechtigt, als im §. 5 n den, bdennßzge Derret? dom * ts v. Roon, und des C P 8 ege allch einem gemäß 8. . d ( J l ; ; äß §. 51 gefaßte Be !. eigentliche Berechtigte ⸗ ; — j gefaßte Beschluß der Gemeinde⸗Versammlu 26 gas, w drechtiaung ist 9 echtigte dem Grafen B. gegenübergestanden habe, und daß 3 Versammlung noch der Cr Diese Berechtigung ist , ,,, ry E senk B. geführt — e . aß Regierung t „die Gemeinde E. praten⸗ Mecklenburg. geführt und für sie von ihr u gingetrage . die Landtagsmar— ; vn ew an Swe . eingetragen, ö agsmar⸗ s hren gewählten Deputirten durch den Ver- Torf u. f. w.)“ getrag einde, namentlich für den Kläger, nicht . hene, bi destript vom 19. d, 1 N n 4 — v9 59 . ö 9 ö ; 9 6 . ; . zu Münster, betreffend die Resuliat der üngsthin staltgefundenen höre. Die Ge 34 ; ore. V rechtsame der Gemeinde auf Bezie . daß im Protokoll vom G.., meinde auf Beziehung des nöthigen Brenn, hinsichts des erster , — öff net wird: - J ; ö ö ᷣ des ersteren aber muß die hinzutretende Genehmigung di das Eigenthum dieses Waldes bestritten n nn,, . 8 toi 9 11 das Eigen U e eL ev bel! . E an dem machen, einer selbe bisher aus eübt und prätendire ssie) . ; ö . z den vorliegenden wichtigen Gegen
weg für unzulaͤssi ͤ ig achtet. Von d 3. , n . Erklärung ni . em Herrn Minister des Innern ist eine ö. s ng nicht eingegangen. Innern ist eine In Ansehung des Vermögens von Corporation — ; ; ü . er 3 re en, so wie hinsichtlit ster, für die geführte Au gJegenstehende Meinung des Kreiegerichts 5 der bellnet der, gintehhes gem nb licker 66 elkisth ieh a, k 2 39 ö Gründen, welche in dessen Ern nn . un H. beruht auf, denselben Nußungen des G — . 9 üb ; de i ch t am t li ch ö. e dargelegt sind Es ist dor ; , es Gemeinde⸗Vermö ö 3 ö 9 ! ort als . 9 . . k ö . ens ] S ov 66 6 mnoß 2p GB o . T — ö : . Ried der Gemeinde 2 nahme⸗Recht gegenüberstehenden Lasten ae, ö 6. ,, , . ,,, ö zausbefitzer 8., jedoch mi Se seöͤniglich;, Hohen Entri emeinde E. sein nöthiges Brennholz unentgeltli . wird in den bestebenden Recht sobiel anerkannt hat, daß zu a. den Hausbesitzern zu E., jedoch J Prinz negent e 'Fnaen heilte Se. Hoh ntrichtung einer bestimmten Vergütung fü z unentgeltlich, doch gegen so kann dies nur von de „ Westphälischen Fremdherr⸗ der rin . empfingen heute Ser wo ; ⸗ sogenannten E.schen Holze zu ö . für die Anweisung, aus dem vom 26 Juli n dem, nach 8. 2 der eben gedachten schaft daselbst neu aufgebaut hätten, eine Servitut auf das freie Hohenzollern-Sigmaringen, die Staats⸗Veinister b. Auerswald und e 8 ziehen berechtigt gewefen ist und den Theiln 847 zum Privatvermoͤgen der Gemeindeglieder . Rr . . zer diese emeldeten An— Arzt der Armee, Wit ; den Theilnahme-Recht am Gemeindeberms emeindeglieder zu rechnen Brennholz in dem E. zer diese angemeldeten An ür, leral⸗ ö ö irthen gehört, und seine Befitzvorfahren ebe . Hemeindevermögen gelten. ; sprüche der Gemeinde nur insoweit, als sie vom Br. Grimm, und nahmen den militairischen Vortrag des Kriegs⸗ Zweifel ĩ ebenso angesessene Leute der Gemeinde-Ordnung diejenigen Fäl z d i8. September 1852 einge- Ministers, General⸗Lieutenan zeneral⸗Majors el — ni . . 9 die e Fälle aufgefübr — 8. , M . , Zweifse nimmt das Kreisgericht an, — daß die Gemei ! gen Fälle aufgeführt werden, in denen da tragen find.“ J ö ö ö. Freiherin v. Manteuffel entgegen. : e Gemeinde als nehmigung der vorgesetzten Köniali hiernach im Hypothekenbuche als eine der Ce . ö . ö daher mit Recht das Ablösungs-Verfahren zwischen ihr und de namentlich unter K bebarf, und 9 neinde zustehende, namlich mit den Worten: Gem iten Sternberg 4. egen e, der gleich J v ] und dem Grafen änderungen in dem Genusse n n n, gefordert wird: „u Van dirt das Recht u. s. w. und hieraus läßt sich daher auf die gestrigen Sitzung des Landtags 1 vten . i ; . . ; ö ö Demerin ö z 8 M ö 24 Fyzß⸗ ö — s ö . 89 T; 818 . 1e 1 9 3 d 9 ; De 7 2 1 ö . ö . ö ö. 2 2. . 5 vy 50 2 49H00 eden . Juli 1827 das Eigenthum des verpflichteten Forstes er⸗ emeinde-Nutzungen (Wald, Weil, Ewistenz eines privatrechtlichen Titels für die einzelnen Wirthe in der Ge⸗ schälle ein an die Kommissarien in dei uerfrage gerichtetes bes ber . Eben so sei es unzweifelhaft, daß die i . . Es kann sich dies natürlich nur bon solchen E . schließen. . Großherzoglich schwerinsches d, M., worin das ' ö ö * * . fg al ö ; ; ; 1 1 ) 6 zem ej 386. 3 9 16 2 1. ay Sener . on . 9 ; ? . . 3 3 844 3. zugeflossen seien 99 , . Rechts den einzelnen Gemeindegliedern ,. welche zum Gemein be lieder. Ter m b nd i ,, . . e. 6 . der auf dem E. schen Berathung über die Steuer- as Brennholz zu den Nutzungen eines Waldes ge⸗ ,,, n der Gemeindeglieder gehören; das un 66 a ,, 3 n,, ö ö , reform bedauert und zum Schluß Folgendes dem Landtage er⸗ an — ; ge⸗ wie das Vermög w z das letztere sollte, eben so Walde haf en Servituten, ergiebt sich sode / . 5 9 3 36 also zu dein sogchankten Gemein degkliek ö ermögen der Corporationen, durch den F. . ö ,, mhirè , erschlencnen Eingeseffenen dem Grafen H. . u edoch rt. Hierin sei durch der ; ? er⸗Vermögen ge⸗ vorgese x. ̃ . 4 i. 9. ̃ ; u?“ aewisse Aufsichtsrechte Wir halten Uns sjedoch, ; w ö af ⸗ . d vorgesetzten Behörde ; ihm nur gewisse Aufsichtsrechte n. — 3 hn ! Jö . geändert worden, . B. ö Vergleich a . . . den Beschluß der Gemeinde- Versann ] über den Wald einräumten, und hiernächst . Unserer Lande nichts zu unterlassen, was von Uns 3 k es Waldes in die Rechte 1 e bei Erwerbung des Eigent . nfechtung überheben, und n,, , u ö i , gemeinde Hnnoch einmal den Versuch zu modifizirten Auffassung echte ö ö genthums e . 3 heben, und das Gese a mn Als Aus 664968 85 e Gemeinde ; . uch zu che! h lung chte und Pflichten des Grafen B. getreten sei. Das Eigen⸗ ö im Widerspruch stehen, wollte es noch ö . . , h . ö . ö Anferer Ritterschaft, welche die Möglichkeit weiterer Verhandlungen über ide. 9. . . , —eschen Holte bang, nd ö i un stand offen läßt, Eingang, zu ver. . FäiüdänSss, BHerechtsame: jede zinwohner von E. gebühr zuͤsnn 1 , ,, .I s solgende Gerechtsame; a) Cierem ö. ö on . schaffen. Dabei müssen Wir die völlig unbegründete Suppofition, als sei es Uns aus anderen Rücksichten um die Erlangung eines Grenz—
thum sei für die Cor ñ orporation erworbe a U rworben worden, aber den berechtigten Gemeinde⸗ Der g. Sßß bir Gemeint ͤ ö er Gemeinde ⸗O . ö . . . . rdnung, auf welchen im §. 52 ebenfall seinem Bedarf das nöthige Brennholz gegen die . 2 ü . —ͤ grafen? B. bestellten Foͤrster u. J. w. nderen w . langung, 1 n raten g nn, For zolles zu thun, zurückweisen. Wir wiederholen, daß Wir die auf. Beseiti⸗ n Uebelstände durch eine direkte Besteuerung
gliedern seien ihre Nutz s ungsrechte berbliebe , , , hte berblieben. Dies wird in den Urthels. verwöiesen wird, bestätigt diese Mer bestätigt diese Meinun i n, nfal feinem . einung. Er handelt von der Befugnn Anweisungsgebühren an den vo . 19 die Gerechtsame der einzelnen Wirthe
gründen dann noch wei ) weiter durch Beruf . durch Berufung auf den §. 1 der Deelaration der d d id . ältere Landgemeinde⸗ , * . zur Erhebung einer Einzugs- und einer Hausstand 3 J . ö 2 81. . j z 1 ö '. 6 ', esp. 9. 36 zug ⸗ J 9 J Sst andt⸗ Rach tser ̃ 9 ; ᷣ . ,, ,. 2 . . ö gere. . eng ieee, , e , ö. dan . ö ö 2 an . Gemeinde⸗Mitgliedschaft entsprungene gung der allgemein anerkannten , ö ö ö . * . 8 . , ,, . ö , , . i, 9 9. 9 mn gsecht an dem sogenannten Gemeindeglieder ⸗Verximnö⸗ gerichteten Vorschläg⸗ ö l. deshalb für ungeeignei halten, . ie, ei, über die Nutz Bz gezogen, ie Verklagte nicht berechtigt di . gründet haben, und er verord m n, selbststant . . 36 , me m ben anerkannten Bedürfnissen nur einigermaßen entsprechen zu kön'nen, 3 ö J ö ö geh, . . s e erordnet hierbei daß noch al set gen d d e Erklärun ist um so erheblicher als sie bon den Berechtig⸗ U ĩ ; 1 ; . , 8 à 34 Earprd t stimmungen zi ö es aldes an Brennholz * , gaben die Theilnahme . Faußet gen, und diese Erklärung 1 hen,, die Mehrerhebun mindestens eines halben Simplums des außererdent— . , , G . e an den Gemeinde⸗Nut gen] ten selbe 8 en ist. Der in der Klage angetretene Zeugen⸗ ie Mehrerhebung esten? . . ͤ ö ö . ge h, Beschluß der Gemeinde- Vers dutzungen] ten selber ausgegangen ist. e er genen, chen Eontributions-Edikts in Aussicht stellen Zu einer solchen Wahr⸗ zur Bestreitung der Last : inwohnern zu tung einer jaͤhrliche e⸗Versammlung von der Entich beweis ist nur . . . i il. J ö . , ,. ö , ing vor Ent eis is e , men und H Voresitzer, nehmung der direkten Befteuerung können Wir nach Unseren landesherr⸗ ö 11 erde m, . aligen Einkau zes ⸗ en S ätte * diese der Kläger und dessen Vorbefitzer, ! i s ni , . , , ,. . 3 ene, , . 1 , 3 an we benen 9 ausgeübt lichen Pflichten Unsere ,, ,, . 6 usdrückli owohl die i tegierung. gtelt it längster Zeit die S ) 8. ö. . zesentlich r dazu dienen würde, dem ausländischen Han elshetriebe Lein in He 7 * K . ; ; ines p zatrechtlichen wesentlich nur daz J. ; inländis für d einer Gemeinde sich ner hatten; hierin sind aber gar keine Merkmale eines prib g vortheilhaftes Uebergewicht über den inländischen auch noch für die Zu⸗ zu Indem wir euch dem Obigen gemäß nunmehr en , und Land⸗
Aus dem vom er ̃ rsten Richter fest ,.
nach den von ihm feftgestellten Sach verhaͤltnisse r . derselben, die er en fn Gesetzen, bei . e . J als die schon früher darin aufgenommenen, un TVitels dieses aus eübten Rechts gegeben. f . ke ebl eln! an , . h. Last aufgelegt n , , . eine solch⸗ , Einen bre f ellichen Titel ummt endlich auch das erste ,, . a deni , n r. estimmt im §. 1: J ation vom 25. dazu ,, ir die Genehmigung d gierun ni s vorhande ic ohen schon erwähnt worden ist. Erst an ,, a,, ö hee ue ieselbe . g der Lasten und Ausgaben der Stadt . n g fer ,, e, . D ne, , der Negierung . , . un ,, Kick hh e üer I ee ͤ ᷣ ? er Stadt- oder ohne ben Richter des n Betheiligten gefallen l rn, echodenen Konflikt hat Kläger die Czisten eines solchen Titels behauptet, zar, urücknahine ihre a ,. nn, mot fzu⸗ eshalb anrufen zu dürfen, was de lassen müsel , uxrhobenen Konflikt hat Klaͤger die Ezisten r holte Berathung Unserer britien Landtags ⸗Proposition aufzu , was dann wieder! ein Beleg da er durch die in jenem Beschluffe in Bezug genommene Entscheidung holten . Wehn J 5 ser Gahaftin Wunsch zu er⸗ 5 denn g gh r Mini 66 tänden Unseren lebhaften Wunsch zu er 7. Juni 1866 Minist. Bl. von 1856 fordern; dabei auch den Stanke se eb n n ferelnigen.
Landgemeinden bestimm te Vermögen (in Städten Kä— ᷣ ; mmerei⸗ ür i rei. Vermögen l dafür ist, daß der Vorbehalt im §. 52 nicht zum Schutze derjenigen Nutzungs des Kompetenz G richie hefe can g . ompetenz⸗Gerichtsh e — l . ꝛ f es ihnen gelingen möge, sich zu einer Zieles S. 155) auf dieses Erforderniß hingewiesen worden war. Er behauptet . 4. an lere 216 2 bes ailseinig angestrebten Zieles
jetzt geradehin ein dingliches Recht auf das freie Brennholz, und zwar — gl ein ilfe nn und aer lr ge e. Nocht, weil dasselbe gegen den frühe · nicht ausschließt.
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