rung aus den Laufgeldern Befriedigung suchen, haben ihren Aanspruch bei dem Subhastations⸗ Gerichte anzumelden.
(1719 Nothwendiger Verkauf. Königliche Kreisgerichts-Deputation. Stuhm, den 14. Juli 1859.
Das dem Hofbesitzer Gerhard Enß und dessen Ehefrau Margaretha, geborne Bergmann, zu⸗ gehörige Grundstück Pestlin Nr. 5, abgeschätzt auf 5962 Thlr. 4 Pf., zufolge der nebst Hypotheken⸗ schein und Bedingungen in der Registratur ein— zusehenden Taxe, soll am 1. Februgr 1860, Vormittags 11 Uhr, an ordentlicher Ge— richtsstelle subhastirt werden.
Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypo⸗ tbekenbuche nicht ersichtsichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben ihre Ansprüche bei dem Subhastations-Gerichte an— zumelden.
Nothwendiger Verkauf.
Das Heinrich Petersche Grundstück Lupushorst Nr. 1, abgeschätzt auf 16,120 Thlr., zufolge der nebst Hypothekenschein und Bedingungen in der Registratur einzusehenden Taxe, soll am
8. Juni 1860, Vormittags 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle subbastirt werden.
Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypotbekenbuche nicht ersichtlichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben ihre Ansprüche bei dem Subhastations-Gericht anzumelden.
Tiegen hof, den 14. November 1859.
Königliche Kreisgerichts-Deputation.
2683 8
Proclama.
Der abwesende Kaufmann August Ludwig 8Sotenz wird auf Ansuchen seiner Ehegattin Louise Alexandrine Ida, geb. Graebert, welche behauptet, don seinem Aufenthalte aller ange— wandten Mühe ungeachtet keine Nachricht er⸗ halten zu haben, bierdurch aufgefordert, fich binnen drei Monaten und spätestens in dem zur Klagebeantwortung und weitern Verhandlung event. zum Schluß der Sache auf
den 20. Februar 1860, Vormittags — 86 Jüdenstraße Nr. 59, Zimmer
a Termine dor dem versammel— zu gestellen und die wegen bös— angeftellte Ehescheidungsklage bösliche Ver⸗
angenommen und auf
der ausbleibende
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ilung für Civil. Ehesachen.
Vermögen des bri zu Kletschkau wer. n, w Masse Ansprüche
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ig der sämmtlichen angemeldeten For iden zur Bestellung
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unserem Gericht
dem Kommissa
bvasften Ober
2368
räthe Haberling und Cochius, und die Rechts⸗ Anwälte Burkert und Tautz hier, so wie der Rechts-Anwalt Herrmann in Freyburg zu Sach⸗ waltern vorgeschlagen. Schweidniß, den 16. Dezember 1859. Königl. Kreisgericht. Erste Abtheilung.
2104 Edietal⸗Citation.
Die verehelichte Weißgerbermeister Louise Schröer geb. Steiner hierselbst hat gegen ihren Ehemann, den Weißgerbermeister August Schröer, früher hier, jetzt aber seinem Aufenthalte nach unbekannt, die Ehescheidungsklage wegen bös— licher Verlassung bei uns angestellt.
Zur Beantwortung derselben wird der Ver⸗ klagte auf den 4. Mai 1860, Vormittags 11 Uhr, bor dem Kreisrichter Becherer in das Termins— zimmer Nr. 11 des hiesigen Kreisgerichts hier— durch unter der Warnung öffentlich vorgeladen, daß er im Falle seines Ausbleibens der bös lichen Verlassung fur geständig erachtet, demzufolge die Ehe getrennt, und er als der allein schuldige Theil in die gesetzliche Ehescheidungsstrafe ver— urtheilt werden wird.
Frankenstein, den 1. Oktober 1859. Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.
26861 No. 5917 jud.
Von dem K. K. Kreisgerichte Pilsen im König— reiche Böhmen wird bekannt gemacht, daß über Einschreiten des Hrn. Michael Frhrn. Dobrzensky von Dobrzenitz de präs. 6. Nobember 1859 2. 5917 jud. die freiwillige öffentliche Feilbietung seiner Güter, u. z.:
Der Herrschaft Lichtenstein mit Hundschitz und Radlowitz im Schätzungswerthe zu der auf derselben be— findlichen Industrial⸗ werke — Dampfmühle des Spiritus-Appa— rats dann des Gutes Lippna hei Thel und
d
Zusammen daher 96,305 Fl. 53 Kr. C. M. in E. M. sammt den Steinkohlen⸗-Zechen Set. Hehl i ml Ir w, w, Tn, will., 1X. und X. im Schätzungswerthe zu 6,482 Fl. C. M. und den Steinkohlen⸗-Zechen gute Hoffnung zu
91
16668
schitz und Radlowitz.
die Güter Lippna
Tichodill,
die Steinkohlenzechen:
gute Hoffnung, und
das Zugehör an Fundus instruetus die Herrschaft Lichtenstein mit Hund— schitä und Radlowitz ist in dem nord⸗ östlichen Theile des Pilsener Kreises des Königreichs Böhmen, 14 Meilen von Prag und 2 Meilen von Pilsen gelegen, dieselbe wird am südwestlichen Theile von den Gütern Lippna und Tichodill begrenzt, ist in fünf Maiereien untergetheilt, und enthält an Grund⸗ stücken eine Area von ungefähr 7000 n. österreich. Metzen, ein bewohnbares Schloßgebäude (die in demselben vor— handenen Möbeln und Einrichtungs— stücke werden nicht mit verkauft), ein Brauhaus auf den vollen Guß von 19 Faß, eine woöhleingerichtete Dampfmühle mit vier Mahl- und zwei Spitzgängen, eine große Ziegelei, einen Spiritus Apparat, eine nicht unbedeutende Wild— bahn sammt Fasanerie und einen Park
in Hundschitz. ö Der Schätzungswerth nd
Zugehörunger
beide Theile und
St. Wenzl und die
ieser Herr⸗
Zuge wurde im
Jahre auf 665,191 Fl. 13 Kr. C. M. gerichtlich erhoben.
Die Güter Lippna beide Theile und
ichobill grenzen unmittelbar an die
609,503 Fl. 45 Kr. C. M.
n. österr. Metzen. Der Schätzungswerth dieser beiden Güter sammt Zugehörungen wurde im Jahre 1857 auf 136,114 Fl. 35 gr C. M. erhoben. ö Die theils auf der Herrschaft Lichten stein, theils im Gebiete Wscherau liegenden Steinkohlen Zechen St. Wenzl von 10 Gruben⸗Maßen und die gute Hoffnung von 2 Gruben, Maßen wurden im Jahre 1857 und zwar erstere auf 6482 Fl. C. M. und letztere auf 14,668 Fl. C. M., zusammen auf 21,150 Fl. C. M. gerichtlich ge— schätzt, und sind im Abbaue. . Als Beilaß an Viehstand und Wirth— schaftsgeräthschaften wird all dasjenige imitverkauft, was am Liecitationstage nach Ausweis der Naturalblicher bot— handen sein wird. Von dem vorräthigen Getreide in Körnern und Geströh, und bon dem vorfindgen Futter und Stroh wird nur dasjenige und so biel bei. belassen, als zur Bestrei ung der De— putate und der künftigen Saat, dann zur Erhaltung des übergebenen Vieh— standes nach dem ordentlichen Wirth— schaftsbetriebe bis zur Fechsung des Jahres 1860 erforderlich sein wird. Der Ueberschuß aller Naturalien soll im mittleren Pilsener Marktpreise ab— gelöset werden. Der vorhandene Erd— äpfel-Vorrath wird um den mitt— leren Pilsener Marktpreis nur gegen dem überlassen, daß der Ueber— nehmer zur genauen Erfüllung des mit dem Geschäftsmanne Abraham Lederer aus Pilsen abgeschlossenen Spiritus— Lieferungs⸗-Vertrages berpflichtet sein soll; sollte der Erdäpfel-Vorrath und die Erfüllung dieses Spiritus⸗Lieferungs— Vertrages nicht übernommen werden, so soll es dem Verkäufer frei und vor— behalten sein, den Erdäpfelvorrath in der Lichtensteiner Spiritus-Brennerei zu verbrennen, ohne hiefür ein Entgeld zu entrichten zu haben.
Il. Zum Ausrufe für diese Domainen und Bergwerke sammt Zugehör und Beilaß wird der Preis von 880,000 Fr. Oest. Whg. festge⸗ setzt, und es werden dieselben nur um oder über, aber nicht unter diesem Preise verkauft.
Il. Da jede der zwei Domainen und Berg—
errschaft Lichtenstein und bilden mit
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werken eine besondere grundbücherliche Einlage hat, so werden von dem erzielten Gesammtkauf— preise so tel als Kauspreis der Herrschaft Lich— tenstein mit Hundschiß und Radlowitz Uztel als Kaufpreis der Güter Lippna und Tichodill ztel als Kaufpreis für die Steinkoblenzeche St. Wenzl und htel als Kaufpreis für die Steinkohlen— zeche „die gute Hoffnung“ bei Vertheilung und Berechnung des Gesammtkaufpreises angenom— men werden.
IV. Zum Kaufe wird Jedermann zugelassen, welcher nach dem Gesetze zu diesem Rechtsge— schäfte befähigt und als zahlungssähig bekannt ist.
Wer als Kauflustiger an der Versteigerung Theil nehmen will, der hat noch vor Beginn der Steigerung an die Licitations-Kommission 80, 000 Fr. 5sterr. Whg. entweder baar oder in kais. oͤsterr. Staatsschuld-Verschreihungen nach dem Wiener Vörsencourse berechnet oder in Einlage— bücheln der in Böhmen bestehenden Sparkassen als Vadium und als Caution zur Sicherstellung der genauen Erfüllung der Kaufbedingnisse zu erlegen.
Das Vadium des Käufers wird in die gericht⸗— liche Verwahrung gebracht und demselben erst nach pünktlicher Erfüllung der Kaufbedingnisse, oder früher mit Einwilligung des Verkäufers, den übrigen Mitbietern aber sogleich nach ge— schlossener Versteigerung, das von jedem derselben erlegte Vadium ausgefolgt werden,
V. Der Meistbot ist vom Kaufstage an mit jährlichen 5 vom Hundert zu verzinsen. Auf Ab⸗ schlag des Meistbotes und dessen Zinsen hat bis zu deren Erschöpfung der Ersteiger die sowohl auf der Herrschaft Lichtenstein sammt Hundschitz und Rablowitz allein, und auf dem Gute Lippna und Tichodill allein, so wie auch die auf diesen Domainen, so wie auch auf den im Königgrätzer
reise gelegenen Gütern des dieser einen ungetrennten Grundstäcke Coinplex, dieselben sind in zwei Maieresen untergetheilt, und enthalten an Grund! stücken eine Area von ungefähr 2566
wweit dieselben fällig sind,
enden Forderungen sammt Nebengebühren nach
4
.
der Stadt
tarien und Rechnungen.
Verkäufers oder uf dem Prager Hause Nr. 60 1I. simultan haf⸗ zer Zuweisung des Verkäufers zu übernehmen, id die übernommenen Simultanhaftungen, in sogleich, und die nicht nach unverweilt zu gebender Aufkün⸗ ligung den betreffenden Gläubigern zu bezahlen nd nicht nur auf den erkauften Domainen, son⸗ dern auch auf den andern Simultanbypotheken ur grundbücherlichen Loͤschung zu dringen; Den erübrigenden Kauspreisrest sammt Zinsen hat der Herr Käufer dem Herrn Verkäufer bin⸗ nen drei Monaten nach dem Kauftage baar zu richtigen. eng Gas Eigenthum mit den Nutzungen und asten der erstiegenen Domainen und Berg⸗ werke übergeht an den Käufer mit dem Kauf⸗ nagen. Die mit den auf diesen Domainen und hei diesen Bergwerken angestellten Beamten und Dienern bestehenden Verträge, so wie auch die auf denselben bestehenden Bestandverträͤge hat der Käufer zur Einhaltung und Erfüllung zu übernehmen. VIII. Die Uebergabe
älligen
der gekauften Domainen in den physischen Besitz des Käufers hat auf seine Kosten erst dann zu erfolgen, wenn der⸗ selbe sich gegen den. Verkäufer ausgewiesen haben wird, daß er mit Einrechnung des erlegten Va. diums den dritten Theil des Gesammtkauspreises bezahlt hat.
1 DVie Schätzungs-Urkunden vom . 26. 857, und auf Grund der auf den Kauftag zuschließenden Wirthschafts-Naturalien-Inven—⸗
Grund der 26. August
ab⸗
Uebergabe erfolgt auf 22. und
ö. — .
Der Käufer hat nur auf dasjenige Anspꝛruch, was diese S chätzungs-Urkunden, Inventarien und Rechnungen als Bestandtheil oder Beilast der gekauften Objekte ausweisen, und , nach der Bestimmung des Bedingnisses !; a0 . mit zu überlassen ist. Eine weitere Gewähr oder Eviction wird dem Käufer nicht geleistet.
X. Binnen 14 Tagen nach dem Kauftage wird der Verkäufer durch seinen Rechts anwalt dem gäufer die auf Grund dieser Bedingnisse die Li⸗ citations-Protokolle, und der landtäflichen und bergbücherlichen Extrakte entworfenen Kauf. und Verkaufverträge zur Prüfung und. Unterschrift vorlegen, welche letztere hne erheblichen Grund nicht verweigert werden darf.
XI. Das geseßliche Licitationsprozent zum Armenfonde, die Kosten der Versteigerung, der Ausfertigung der Kauf- und Verkaufsurkunden, der Gebühr von dem Kaufgeschäste, hat der Herr Käufer allein zu tragen. k
XII. Die landtäfliche und bergbücherliche Ein⸗ verleibung der Kauf- und Verkaus⸗-Verträge hat der Käufer binnen 14 Tagen nach deren Unter— schrüft zu veranlassen. . J
XIII. Sollte der Käufer auch nur eines die⸗ ser Bedingnisse, in welchem ihm eine Verpflich⸗ tung auferlent wird, nicht
wird der Verkäufer berechtigt sein, die ; 3 nisse auf Kosten des Käufers allenfalls durch Erhebung und Verwendung des Vadiums zur Erfüllung zu bringen, oder die Nelicitation auf Gefahr und Kosten des Käufers bei einer Cin zi gen Tagfahrt auch unter dem Aus ruspreis⸗ 39 Ss0, 006 Fr. öster. Whg. zu verlangen, wobei der frühere Käufer dem dermaligen erlãnufer für allen diesen erwachsenen Schaden nicht bloß mit dem erlegten Vadium, sondern auch mit seinem sämmtlichen Vermögen zu hasten hat, und wobei das Van ium zunächst zur Deckung der Licitations- und Nelicitations-⸗Kosten und des etwa erzielten geringeren Meistbotes zu dienen hat Auf den bei der Relicitation erzielten Mehranbot hat der frühere Käufer keinen An⸗
spruch. XIV. Weil
gehörig erfüllen, so diese Beding⸗
die Feilbietung auf freiwilliges Ansuchen des Eigenthümers erfolget, so bleibt den auf den Gütern versicherten Gläubigern ihr Pfandrecht ohne Rücksicht auf den Verkauspreis zorbehalten. . ö werden Kauflustige mit bem Beisaßze vorgeladen, daß die bezüglichen Schätzungs Ur⸗ kunden und Extrakte bei diesem k. k. Kreisgericht eingesehen werden können. .
Pilsen, den 11. November 1859.
Der amtirende k. k.
Landesgerichtsrath. Fink. Für den Sekretair:
29i8]
2369
In Gemäßheit der durch die Allerhöchsten Kabinets-Ordres vom 21. August 1852 und vom 23. Juni 1854 dem Wittenberger Deich verbande verliehenen Privilegien zur Ausgabe von Deich. Obligationen im Gesammtbetrage ven 180,900 Thalern hat durch die dazu gewählte Kommission des Deichamtes die Ausloosung der auf das Jahr 1860 zu kündigenden und zu amoꝛrtisiren-· den Deich-Obligationen im Betrage von 2025 Thlr. stattgefunden. . . ö . Nummern der Deich-Obligationen sind bei dieser Ausloosung gezogen worden:
Abtheilung:
ß. Rr. 21. 170. à 100 Thlr. 1 à 25 Thlr. II. Abtheilung: . . Litt. E. Rr. 317. 3144. 351, 363. 373.
485. 499. 2 100 Thlr. Nr. 404. 469. 533. 2 25 Thlr. . Indem ich dies zur offentlichen Kenntniß bringe und gleichzeitig die gedachten Obligationen auf Grund §. 2 der Allerhöchst verliehenen Pribilegien hiermit kündige, fordere ich die In— haber derselben auf, die ausgeloosten Deich-Obli⸗ gationen am 1. Juli 186 der Kasse des Wittenberger Deichverbandes zu Pretzsch nebst Coupons zu präsentiren, worauf deren Einlösung erfolgen wird. ö . In Bezug auf die Präklusiy⸗— Bestimmungen, wonach ausgelooste und gekündigte Deich-Obli⸗ gationen, deren Betrag in dem festgesetzten Ter⸗ mine nicht erhoben wird, innerhalb der nächsten 10 Jahre auch in späteren Terminen zur Ein⸗ lösung präsentirt werden können, dann aber keine Zinsen mehr tragen und nach Verfluß von 10 Jahren nach ihrer Fälligkeit ihren Werth ganz Derlieren, beziehe ich mich auf der Aller—
E. 594.
26
—
des
. höchsten Privilegien, welche jeder Obligation der betreffenden Abtheilung beigedruckt sind. Wittenberg, den 16. Dezember 1859. Der Deich-Hauptmnann, Landrath
ge von Jagow.
27001 . ; ö In der nach den Bestimmungen der 85. 39. 4ITDund A7 des Gesetzzes vom 2. Mätz 18560 und nach unserer Belanntmachung vom 27. v. Mts. heute stattgefundenen öffentlichen Verloosung von Rentenbriefen sind nachfolgende Apoints gezogen worden: Littr zu 1000 Thlr. Nr. 620. 47 1531. 1719. 1794. 1883. 2332. 237 hl th. Littr. B. zu 500 Thlr. 3. Litir. C. zu 100 Thlr. Nr. 88 3. 404. 4 16. 1g 6 . 6gö Igo. 2 9. 2395 2524. 0. 3112. 3110. 3502. 4273. 4720. 4751. 4822. . Liitr. D. zu 25 Thlr. Nr. 104. 210. 266. 646. 8659. 1159. 1282. 1348. 1464 1542. 1957. 2504. 254 236 3171. . Littr. B. zu 10 Thlr. Nr. 14, 25, 32. 43. 46. a3 61 6
—
Nr. 617. 910. 1193.
— —
r d de A=
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g. 88. 89. 97. 1090. 106. 110. 134 6 165 66 159. 3 , . 267. 66. ,, 346. 356 367. 373. 1061. 469. 439. 4409. 445. 161. 465. 456. 439. 50. 556. Böß. 36. 563. Hö 5669. 6tä. 66. G2C. 639. 612. 660. 668. 6). zz. 773. Id3. 56. 68]. 53. S. 8065. S1. Sis. 8653. 867. 869. 874. 882.
605. 629. 6 792.
826.
900. 902. 3. 938.
12915 Einnabme pro November Aus dem Personen-Verkehr Güter⸗Verkehr
Warschau⸗Wiener
38.3316 N.
929. 989. 1036. 1100. 1174. 1220. 1283. 817. 1366. 1398. 6 6 1579. 1615. 1688. 177 1761. 1835. 872.
1001. 1013. 1055. 1960. 1102. 1118. 1177. 1183. 1240. 1244. 1286. 1300. 168. 1821. 1365. 1371. 1409. 1424. 1476. 1484. 1542. 1543. 1588. 1601. 1635. 1619. 16 n w 1782. 1799. 1838. 1843. 72. 1888. 1889 29. 1917. 1960. 01. 2019. 2029. 96. 2099. 2105.
2137 g8. 2214.
1 1 21 21
2794. 2818. 2899. 2907.
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8 en n n .
3650.
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1083. 1120. 1191. 1248. 33063. 1331. 1386. 1429. 1438. 15418. 1603. 1663. 1104. 1738. 180. 1841. 1895. 1975. 2063. 2116. 2147. 2219. g. 2281. 2333. 9. 239 * 213
.
3126.3
393. 3938. 3
Die Inhaber werde Quittung ) in coursfähigem gehörigen
U
und Einlieferung z 6. ö 8 34
Zustande nebst den dazu Coupons Serie II. Rr.
58. 3566. 410 n
970. 977. 014. 1018. 1027. 1088. 1095. 1097. 1138. 1147. 1165. 1192. 1215. 1218. 1255. 1261. 1281. 1306. 1307. 1312. 1352. 1361. 1362. 1391. 1392. 1396. 1430. 14410. 1462. 1493. 1495. 1497. 1553. 1562. 1575. 1605. 1609. 1610. 1666. 1679. 1687. ,,, , 1818. 1828. 1829. 1853. 1855. 1861. 1962. 1905. 1916. 1978. 1988. 1989. 2033. 2086. 2089. 2125. 2126. 2131. 2166 2117 21 22. 2251. 27527. 2288. 2296. kö 24413. 2469. 25062.
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21 (8.
2. 2893. 2942. 30651. 3100. 3105. 3120. 3138. 99. 3204 3. 3294. . 6 . 91. 3500. 3545.
58. 3583. 3. 3624. 362 66 78. 45. 3749. 3787. 3788. 3831. 3832. 3869. 3874. 3898. 3907. 3926. 3932
ö 1928.
J. 2996. 3095.
3405. 3487 3539
K
aufgefordert, gegen dieser Rentenbriefe
4 bis 16, den
Nennwerth von unserer Kasse hierselbst,
Poststraße Nr. A*,
vom April künftigen Jab Wochentagen von 9 bis 1
in Empfang zu nehmen.
2 wird We
Formulare unserer Kasse gratis
Vom 1. April künftigen osten Re
Verzinsung der ausgelo und es wird der Werth, gelieferten Coupons bei
Kapitale in Abzug gebracht. Die Verjährung der ausgelooste!
Eis
enbahn.
858:
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45,040
Erfolgt die Einlieferung ; die Uebersendung der Valuta auf gleichem
ge beantragt, so kann dies nur auf Gefahr und Kosten des Empfängers geschehen.
mit der Post, und
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zu den Quittungen werden bon berabreicht.
Jahres ab hört die ntenbriefe auf,
der etwa nicht mit ein—
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der Auszahlung vom
Rentenbriefe ö
ovbember 1859. ion iz Preußen.
2 Kop.
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Summa
Kautsch.
Einnahme für Zeitraum bom 1. . 1858: 897.624 R. 1859: 981, 393
83.35 1 R. S. 3. Januar bis 345 Kop.
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h 9 2 51.
S S.
153 Rp ezember: