1860 / 1 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Patent⸗Erlöschung des

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Außer diesen, dem Königlich preußischen Staats-Anzeiger kostenfrei beigefügten halbjährlichen chronologischen Uebersichten ist ein Sach⸗Register zu den im Staats-Anzeiger vom 1. Januar bis Ende Dezember 1859 enthaltenen Gesetzen, Verordnungen und (

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XII

Inhalt.

Baumeisters F. Hoffmann in Berlin und des Stadt-⸗Baurathes A. Licht in Danzig 3. se, nr. V. Daelen zu Hoerde

aufmanns J. H. F. Prillwitz in Berlin Maurer und Zimmermeisters Timpe

.

Maschinen⸗Fabrikanten 6. F. Eckert in Berlin

Geschäftsführers F. Ernst zu Aachen

Kaufmanns J. H. F. Prillwitz in Berlin .

Bekanntmachungen erschienen. Der Preis desselben ist 5 Sgr.

Zu beziehen in Berlin durch die Expedition des Staats-Anzeigers, Wilhelmsstraße Nr. 51, außerhalb jedoch nur durch .

die Post⸗Aemter.

Das Abonnement beträgt. 23 Sgr. sür das bierteljahr in allen Theilen der Monarchie ohne Preis - Erhöhung.

—— 1 Anstalten des In und uslan nehmen zestellung an, sür gerlin die Expedition des 5 Preusßischen Staats-Anzeigers:

Wilhelm s⸗Straste No. 81.

(nahe der Cäpzigerstr) ————

Anzeiger.

den 1. Januar 1860.

Se. Königliche Hoheit der Prinz⸗RNegent haben, im 1 Sr. Majestät des Königs, Allergnädigst gerußt:

Dem Etappen-Inspektor in Hildesheim, Oberst⸗ Lieutenant Krüger und dem Post⸗Direktor Mauve zu Neisse, den Rothen Adler-Orden dritter llasse mit der Schleife, so wie dem Schullehrer und Kantor Krebs zu Märzdorf im reise Goldberg⸗Haynau, und dem Pförtner des Land⸗Armenhauses zu Trier, Daus, das All⸗ gemeine Ehrenzeichen zu verleihen;

Den bisherigen Ober⸗Regierungs-Rath bei der Regierung zu Magdeburg, Ernst Adolph von Mühlbach, zum Geheimen Ober⸗Rechnungs- und vortragenden Rath bei der Ober⸗Rechnungs⸗ Kammer zu ernennen;

Dem Seehandlungs-Praͤsidial⸗Secretair Scholz zu Berlin;

und

Dem Krelsgerichts⸗-Secretair Hentschel in Minden bei seiner

Versetzung in den Ruhestand den Charakter als Kanzlei⸗Rath zu verleihen.

Ministerium der geistlichen unterrichts⸗ und Medizinal⸗ An geie genheit en. Bekanntmachung.

1) Die Sammlungen der stöniglichen Museen, nämlich:

die Gemälde⸗Galerie, die Sculpturen⸗Galerie, das Antiquarium

im vorderen Museengebäude; die Sammlung der Gyps⸗Abgüsse,

die historische Sammlung der neueren Zeit und der Modelle von

Bauwerken, Denkmälern u. s. w.,

die Sammlung der kleineren Kunstwerke des Mittelalters und

der neueren Zeit, die Sammlung für Völkerkunde, die Sammlung der nordischen Alterthumer, die Sammlung der ägyptischen Alterthümer

im neuen Museengebäude sind für den Besuch des Publikums geöffnet: Sonnabends und Montags

in den 6 Wintermonaten von 10 bis 3 Uhr, in den 6 Sommermonaten von 10 bis 4 Uhr;

Sonntags von 12 bis 2 Uhr.

2) Jedem anständig Gekleideten ist an diesen Tagen waͤhrend

der bezeichneten Stunden der Eintritt, und zwar durch den Haupt⸗

ersonen zugelassen. 3m

ittwochs, Donnerstags und Freitags ist der Besuch der genannten Sammlungen ausschließlich denjenigen Ein⸗

de, e, und Fremden vorbehalken, welche dieselben zu Studien irgend einer Art benutzen wollen, und zu diesem Zweck der u

itt dazu wahrend der unter 1. angegebenen Stunden gegen WVorzeigung der Copir⸗rarten oder vorgängige Eintragung in bas am Eingange ausgelegte Buch gestattet. Der Eingang findet an

Berlin, Sonntag,

Port. Fähnr. vom 26. Inf. Regt

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diesen Tagen durch die Thür des neuen Museums unter dem Uebergangsbau statt.

ch Die Sammlung der Handzeichnungen, Minia⸗ turen und Funstdrucke im neuen Museen⸗ Gebäude ist für den Besuch des Publikums nur am Sonntage von 12 bis 2 Uhr geöffnet. An den übrigen Tagen, Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag und Sonnabend, ist der Besuch die⸗ ser Abtheilung ausschließlich denjenigen Einheimischen und Fremden vorbehalten, welche dieselbe zu Studien benutzen wollen.

3) Am Dienstag jeder Woche, so wie an den kirch⸗ lichen Feiertagen, nämlich an beiden Festtagen des Oster⸗ Pfingst⸗ und Weihnachtsfestes, am Neujahrstage, Charfreitage, a. und Himmelfahrtstage sind die Königlichen Museen ge⸗

lossen.

5) Den Galerie Dienern, Portiers ꝛc, ist untersagt, bei der Ausübung ihrer Dienstpflicht irgend ein Geschenk anzunehmen.

Berlin, den 1. Oktober 1859.

Der General ⸗Direktor der Königlichen Museen. von Olfers.

Angekommen: Se. Excellenz der Wirkliche Geheime Rath und Ober- Jaͤgermeister Graf von der Asseburg⸗Falken⸗ stein, von Meisdorf.

Per sonal⸗-Deränderungen in der Armer. Offutere, ortep ee Zahnriche .

Ernennungen, Beförderungen und Bersetzungen. *. Den 15. Dezember.

Hüldebrandt, Sec. St. vom 2. Artill. Negt, zum Pr. gt. beför dert. v. Kuylenstjerna, Hauptmann vom 3. Artill, Regt. unter Stel⸗ lung à la suite bes Regts., zur komb. Festun S⸗Artill. Abtheilung, Ft o e⸗

ring, Hauptmann à la suite des 3. Artill, Regis, bon der kombinirten Festungs⸗Artill. Abthl. in das 3 Artill. Regt. versetz. v. Jag emann, Hauptmann und Batterie⸗Chef vom 5. Artill. Regt, zum Art. Offiz. vom laß in Minden ernannt. Boeckner, Haubtm. u. Art. Offiz. vo Plaß in Minden, als Comp. resp. Battr. Chef in das 5. Artill. Regiment ver⸗

sez. v. Ko, Hauptmann vom J. Artill. Regt, zum Comp. resp.

Battr. Chef ernannt. Habelm ann, Pr. Lt. von dems. Negt., zum . Bleckert, Sec. Ct. von demselben Negiment, zum Pr. Lt. be ordert. . ;

Den 17. Dezember.

p. Mach II., Sec. Ct. vom 29. Inf. Regt, und kemmandirt zur Dienstleistung als Erzieher bei dem Kadertenhause in Wahlf ; in glei.

Eingang des vorderen Museums von der großen Freitrepbe gem Lang itc an Fätett e,, e,. k aus, ohne Weiteres gestattet. Doch werden inder unter zehn . ; . gar nicht, Unerwachsene aber nur in Begleitung älterer

gt. vom 32. Inf. Regt, z. Dienstleistung als e hause in Wahistatt kommandirt. J Den 22. Dezember.

Prinz Albrecht zu Solms Braunfels, als . . 5. Uan. Regts. angestellt. Frhr. v. Poeten Lieut. a. englischen Diensten, als Sec. Ct. im 15. Regt angestel

b. Baer, Pr. Ct. vom 20.

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