1860 / 7 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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mit dem Charakter als General⸗Arzt des 5. Ulan. Regts. anter vorläufi⸗ Aitachttung bei bem Medizinalstabe der Armee, zum General ⸗Arzt

befördert. II. In der Marine.

Offiziere ꝛc. Ernennungen, Beförderungen, BVersetzu ngen.

Den 15. Dezember 1858. 3 Dr. Erdtmann, Stabs- Arzt und Marine Arzt II. Klasse, in die Armee als Stabs⸗ und Bataillons ⸗Arzt des 2. Bataillons (Stralsund)

2. Landwehr ˖ Regiments zurückversetzt. Marine⸗Beamte.

Den 28. Dezember 1858. Elsner, Marine ⸗Serretariats ⸗Assistent, zum

befördert. .

Marine ⸗Secretair

Polizei⸗Verordnung der FKöniglichen Regierung

zu Posen über Köhrung der Hengste in deren Ver— waltungs-Bezirke, vom 10. Rovember 1859.9

Auf Grund der S8. 44 und 12 des Gesetzes über die Polizei. Ver—

waltung vom 11. März 1850 verordnen wir, wie folgt:

§. 1. Alle Hengste, welche zur Deckung von Stuten anderer Eigen⸗ thümer, gleichviel unter welchen Bedingungen, aufgestellt werden, sind der Köoͤhrung zu unterwerfen. Sie müssen einen bestimmten Stationsort haben und dürfen nur an diesem zum Decken verwendet werden. Die Bedeckung

der Stuten im Umherziehen zu betreiben, ist untersagt.

§. 2. Alle diese Hengste §. 1 müssen dem Schauamte des Kreises vorgeführt werden, in welchem sie stationirt sind. Die vorzuführenden Hengste dürfen nicht unter vier und nicht über funfzehn Jahre alt und rei einer verhältnißmäßigen Körperftärke und Breite nicht unter fünf Fuß groß sein, mit Ausnahme der zur Züchtung von Ponys zu verwendenden Hengste.

§. 3. Das Schauamt besteht aus; a) dem Landrath des betreffen⸗

den Kreises, b) drei sachkundigen Kreis-Eingesessenen, don denen einer dem

Stande der Rittergutsbesitzer, ein zweiter dem Stande der bäuerlichen Grundbesitzer angehören muß, wogegen der dritte ohne Rücksicht auf den Stand zu wählen ist, e) dem Kreis Thierarzte oder, in Ermangelung eines sgichth . i. ai gem hu obe fte. Tbigzf e leuft ilteren de po enn e lu in arzte oder erfahrenen Kurschmied. -

Die Mitglieder zu b. werden wie das Mitglied ad e. für den Fall, daß ein streig⸗Thierarzt nicht vorhanden ist, nebst einem Stellvertreter für jedes dieser Mitglieder von den Kreisständen auf drei Jahre gewahlt.

Das Schauamt steht unter Leitung des Landraths, welcher dasselbe zusammenberuft und bei der Ausführung des Schaugeschäftes präͤsidirt. Das Schauamt entscheidet nach Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit giebt bie Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.

Die stöhrorte werden auf Vorschlag des Schauamtes von der König⸗ lichen Regierung, Tag und Stunde der Köbrung von dem Schauamte be⸗ stimmt, und beides wie die Zusammensetzung des Schauamtes selbst zeitig vor dem Köhrungstage durch das betreffende Kreisblatt und in Ermange⸗ lung eines solchen durch das Amtsblatt des Regierungsbezirks bekannt gemacht. Außerordentliche Versammlungen des Schauamtes konnen auf Antrag und Kosten eines oder mehrerer Hengstbesitzer angesetzt werden.

§. 4. Als Beschäler dürfen nur solche Hengste zugelassen werden, welche, selbst zu brauchbaren Reit und Zugpferden geeignet, in ihrer Descendenz ein gutes Fohlen erwarten lassen.

Das Schauamt muß besonders bei der Auswahl,. der zu köhrenden 22 auf einen kräftigen Knochen⸗, Muskel⸗ und Körperbau Rücksicht nehmen

Unzulässig sind Beschäler, welche mit erheblichen Augenfehlern oder anderen äußeren Erbfehlern, als Spat, Hasenhacken und Schalen oder mit inneren Fehlern, als Koller, Dämpfigkeit, Krippensetzen und Fallsucht, oder sonstigen bedeutenden Mängeln behaftet sind.

. .5. Die Resultate der Prüfung von sämmtlichen dem Schauamte vorgeführten Hengsten werden in eine tabellarische Uebersicht eingetragen, in welche der Name des Eigenthümers des vorgeführten Hengstes, der Stationsort und Name des Beschälers, dessen Alter, Große, Rage, Farbe und Abzeichen in bestimmten Rubriken verzeichnet werden müssen. I 8 besonderen Rubriken wird der Beschluß des Schauamtes über die Tüchtigkeit des Beschälers mik genauer Gezeichnung seiner Eigenschaften und wenn der Heschäler geköhrt ist, der Deckpreis bemerkt,

Die Schauämter in den benachbarten Kreisen theilen fich Behufs ge = . Ucherwachung und Befolgung gleichartiger Prinzipien die 3

Ein Auszug aus dieser Uebersicht, worin die genehmigten Beschäler

verzeichnet sind, wird der Königlichen Regierung eingereicht * * bas Amtsblatt und das betreffende Kreisblatt veröffentlicht. —— 5. Die Beschlüsse des Schauamtes entscheiden unbedingt über die ässigkeit der Benutzung der vorgeführten Beschäler. 6 erden die letzteren als untauglich verworfen, so ist ibre Verwen⸗ g für andere als des Eigenthümers Stuten ganzlich untersagt. Ueber

2 unter demselben Datum in glei er ise v de goönigli Regierung zu Bromberg pubiizirt. gleicher Weise von der Königlichen

die tauglich befundenen Heschäler wird dem Ligenthümer ein auf ein Jahr galt Erlaubnißschein ertheilt.

ne einen folchen Erlaubnißschein ist die vorbezeichnete Verwendung

eines Beschälers nicht gestattet. . J. Vom Schauamte far tauglich befundene Beschäler müssen auf

Verlangen des leßteren unter Vorlegung des Erlaubnißscheines zu jeder Jeit und sofern deren fernere Verwendung über die Erlaubnißscheines hinaus gestattet werden soll, alljährlich von Neuem vorgeführt und untersucht werden, um zu erforschen, ob sie etwa im Laufe

der Zeit auch nicht mangelhaft und zur Zucht unbrauchbar geworden

Stellt sich dies bel der neuen Besichtigung heraus, so wird den

sind. Einmal abgeköhrte Hengste

Besitzer der Erlaubnißschein abgenommen. därfen nicht wieder vorgeführt werden.

§. 8. Jede Veränderung im Besitze so wie im Standorte eines Be. schälers, muß dem Kreis-Landrath angezeigt werden, und darf der Hengst nach soicher Veränderung nicht eher zum Bedecken weiter benußt werden, bevor nicht der Deckschein mit Rücksicht auf die Aenderung vom Landrat) vorher die nochmalige Köhrung des

berichtigt ist. Dieser ist befugt, Hengstes auf Kosten des Befißers zu verlangen.

9. Jeder Eigenthümer eines zur Köhrung vorgeführten Hengstet . welches er für die ahr fordern

will. Dieser Preis wird durch die Ktöhrlisten (9 5.) öffentlich bekannt ö

ist verpflichtet die Höhe des Deckgeldes anzugeben, Benutzung des Hengstes für das bevorstehende Köhrungs - J

gemacht und darf nicht überschritten werden.

§. 10. Die Besitzer geköhrter Hengste übernehmen die , . (. über kie Stuten, welche fie durch ihre Hengste decken lassen, Beschal. register zu führen und den Stutenbesitzern Deckscheine unter Angabe des

Die Formulare hierzu müssen

wirklich gezahlten Deckpreises auszustellen. ihnen von den Schaugemtern verabfolgt werden.

8. 11. Wer einen gar nicht gekoͤhrten oder bei der Köhrung ver— . worfenen Hengst zur Deckung fremder Stuten, gleichviel unter welchen fstellt, verfällt in eine Polizeistrafe von fünf Thalern.

Bedingungen, au

Anbere Uebertretungen der Vorschriften dieser FKöhr⸗Ordnung werden für jeden einzelnen Contraventionsfall mit einer Strafe von drei bis zehn Thalern von der Polizei⸗Behoͤrde geahndet.

§. 12. Zur Bestreitung der Kosten für Ausführung dieser Köhr⸗ Ordnung sind zu entrichten: a) von jedem an den ordentlichen Köhrungs⸗ tagen vorgeführten Hengste ohne Rücksicht darauf, ob er verworfen oder 2 wird, zehn Silbergroschen,

zwei Silbergroschen an Ausfertigungs⸗ und Druckkosten. Bie Gebühr ad a fällt fort, wenn besondere Köhr⸗Termine auf A

trag und Kosten der Hengsibesitzer abgehalten werden.

Wo die Kreisstände die Kosten der Köhrung auf den Kreis⸗ Kommu⸗ nal⸗ Fonds übernehmen sollten, gebührt diesem auch die Einnabme der .

Gebühren.

Anderenfalls hat die Königliche Regierung die Kontrolle über die zu— . ĩ Lr tung und Verwendung der

nach si voin Sasaudmie zu bestimmenve Gebühren. ;

§. 13. Auf die Königlichen Landbeschäler findet diese Verordnung ö

keine Anwendung. Posen, den 10. November 1859. Königliche Regierung. Abtheilung des Innern. don Seltzer.

Nichtamtliches.

Preußen. Potsdam, J. Januar. Majestät des Königs hat nichts geändert. Bei dem befriedizenden der Aufenthalt im Freien täglich mehrere Stunden stattsinden.

Berlin, 7. Januar. Se. Königliche Hoheit der Prinz⸗Regent nahmen heute die Vorträge des Wirklichen Geheimen Raths Illaire Freiherrn von Manteuffel so wie die Meldungen mehrerer hoherer Offiziere entgegen und präsidirten

und des General⸗Majors

hierauf dem Ministerrathe im Königlichen Schlosse. e, nne, 6. Januar. nen Stände versammlung wurde heute der Eingang mehrerer

Regierungsschreiben angezeigt, wie z. B. betreffend den Gesetz Ent⸗ wurf wegen Verpflichtung der Unterthanen zum Militairdien ste, ferner die Mittheilung, daß es in der Absicht Sr. Majestät liege, Zeit zu vertagen, sobald die Mitglieder der

die Stände auf einige zur Berathung des Budgets niedergesetzten Ausschüsse gewählt sein würden. In der Ersten ftammer wurden zu General-Shndiken ge— wählt; der Vice⸗Präsident v. Schlepegrell und Schaßrath von Röß ing; in der Zweiten Kammer: Amtsrichter Klee und Schatz= rath Ostermeyer. Auch die Wahl der Redactions⸗Ausschüsse wurde in beiden Kammern vollzogen.

Sachsen. Weimar, 5. Januar. Resi denzstadt Eisen ach hat 3 dem hier zu errichtenden Karl⸗August⸗ Denkmal die Summe von 500 Thlrn. verwilligt. (Weim. 3)

Hessen. Kassel, 6. Januar. Die zu den Ausschüssen gehörigen Mitglieder det 2. Kammer trafen, nach beendeten Weih⸗ nachts⸗Ferien, am 3.,, und die der 4. Kammer am 5. d. M. hier wieder ein. Der Finanz-Ausschuß der letzteren hielt heute eine Sitzung. (sKtass. Itg.)

Baden. Karlsruhe, 4. Januar. Se. stönigliche Hoheit der Großherzog hat heute Nachmittag den bisherigen Königlich großbritannischen bebollmächtigten Minister am Großherzoglichen Hofe, eHerrn 6 . Jerning ham, in feierlicher Audienz empfang n und dessen Abberufungsschreiben entgegengenommen.

rist des laufenden

b) von jedem geköhrten Hengste außerdem fünf Silbergroschen zum Stempel für den Erlaubnißschein und

In dem Befinden Sr. sich seit unserer letzten Mittheilung Zustande der Kräfte konnte

Beiden Kammern der allgemei⸗ ö

. den gemeinsamen Der Gemeinderath der

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Oesterreich. Wlen, 5. Januar. Se. Majestaͤt der Kaiser hat heute in einer Minister⸗Konferenz den Borsh geführt.

Die zufolge Ällerhöchsten Patents vom 23. Dezember v. J. ein gesetzte Staats schulden⸗ Komm ssion, bestehend aus den von Sr. Majestät ernannten Mitgliedern: Fürsten Franz Joseph Collo— redo⸗Manns feld als Präsidenten, Marquis Alphons Palla⸗ vicini und Freiberrn Anselm v. Rothschild, dann aus den Ab⸗

eordneten der Nationalbank: den Bank⸗Direktoren Fonstantin

o pp, Ritter v. Böhmstetten und Moriz Ritter v. Wodia⸗ ner, dem Abgeordneten der niederösterreichischen Handels- und Gewerbekammer, Präsidenten Anton Eblen v. Dück und dem Abgeordneten der Wiener Börsekammer, Böͤrserath Peter Mur mann, hat sich gestern konstituirt.

Dieselbe hatte heute die Ehre, Sr. Majestät dem Ftaiser durch ihren Praͤsidenten in einer Audienz vorgestellt zu werden.

Die Kommission wird ihre Thätigkeit in den naͤchsten Tagen beginnen.

) Mit Allerhöchstem Handschreiben vom 4. Januar d. J. an den Minister des Innern hat Se. Majestät die Äuflassung des forti⸗ fikatorischen Rahens der Festung Salzburg bewilligt.

Kt rakau, 5. Januar. Der Eisgang auf der Weichsel hat am 2. Januar den Damm bei Grobla im Bochnig'er Kreise durch⸗ gerissen, die Ebene in der Breite von 3 Meile und in der Länge von 1 Meile unter Wasser gesetzt. Zur Sicherheit des Lebens und Eigenthums der Uferbewohner wurden die umfassendsten Maß⸗ regeln getroffen.

Zara, 4. Januar. In Montenegro wurde in den letzten Tagen des Dezember ein Komplott gegen Danilo entdeckt und der Anslifter Stanco Pejovich am 23sten v. M. in Rierka hingrrichtet.

Niederlande. Elne Depesche aus dem Haag vom 5ten Januar meldet: „Dle Kabinets «- Krisis scheint an Aus dehnung zu Jewinnen. Dem Vernehmen nach haben, in Folge mehrerer Minister-⸗Berathungen am gestrigen Tage, sämmtliche Minister ihre Portefeuilles dem Könige zur Verfügung gestellt. Es wird allge— mein versichert, der König werde die Entlassungs⸗Gesuche des Kabinettes nicht annehmen. Indeß ist Herr Van Reenen, Präsi⸗ dent der Zweiten Kammer und Minister des Innern im Ministe⸗ rium Van Hall, wiederhelt vom Könige empfangen worden.“

Großbritannien und Irland. London, 5. Januar. Ihre Majestät die Königin veriheilte gestern im Schloßhofe von Windsor eigenhändig mehrere Victoria⸗ Kreuze (für persönliche Tapferkeit) in Gegenwart des Prinz⸗Gemahls, des Prinzen don Wales und der übrigen Prinzen des Königlichen Hauses. Der Herzog von Cambridge, der Friegsminister, der Unter⸗Staats⸗

Sectetair des rriegsministeriums und mehrere hohe Stabs⸗Offiziere

waren bel der Feierlichkeit anwesend.

Der Prinz von Hohenzollern ist aus Lissabon nach London zurückgekehrt.

Ber französische Gesandte, Herr von Persigny, wird heute von Paris zurückerwartet.

Von ben Ministern sind die meisten, darunter auch Lord Pal—⸗ merston, wieder von London abgereist.

Frankreich. Pari s, 5. Januar. Der „Moniteur“ bringt außer der bereits telegraphisch bekannten Ernennung Thouvenel's an Walewski's Statt ein kaiserliches Dekret, welches den Mit⸗ gliebern des Geheimen Rathes, sofern fie nicht anderweitig ein Ge⸗ halt aus der Staats Kasse oder der Civilliste beziehen, ein Jahres⸗ Gehalt von 100,000 Fr. aussetzt.

Durch Tagesbefehl vom 29. Dezember wird der Garnison von Paris und den Forts bekannt gemacht, daß die sogenannten Militair-Arrondissements, an deren Spitze ein Marschall steht, künftighin den Namen „Armee⸗-Corps“ führen sollen.

Seit der allgemeinen Amnestie, d. h. seit Monat August, wur⸗ den 15 Verwarnungen ertheilt und 10 Beschlagnahmen, denen ein Prozeß folgte, gegen Hroschüren und Zeitungsnummern verfügt.

5. Januar. Der heutige Eonstitutionnel. enthält einen Artikel Grandguillot's, welcher den beleidigenden Aufsatz des, Gior⸗ nale di Roma? bellagt. „Frankreich“, heißt es darin, „wirb sich darüber betrüben, 66 nicht verletzt fühlen. Vor Allem wird es

ater der Glaͤublgen nicht dafür verantwortlich machen.“

William Grey, Secretair der englischen Gesandtschaft zu Paris, ift für die Dauer der Abwesenheit des Lords Cowley mit

Wahrnehmung der Geschäͤfte betraut.

Italien. Das amtliche „Giornale di Roma“ vom 30. De⸗

zember enthaͤlt folgende Erklarung:

Kürzlich ist eine zu Paris bei Didot gedruckte anonyme Flugschrift, be⸗ titelt: Ber Papst und der Kongreß“, erschienen. Diese Flugschrift ist eine wahre Huldigung für die Revolution, eine tückische These für jene schwachen Köpfe, denen es am n,. Urtheile fehlt, um das Gift aa heraus zumerken, welches dieselbe birgt, so wie ein Gegenstand des Schmerzes für alle guten Katholiken. Die Gründe, welche diese Schrift vorbringt, find eine Wiederholung der Irrthümer und Verunglimpfungen, die schon so oft gegen

den beiligen Stuhl geschleudert und so oft schon siegreich widerlegt wur⸗ den, wie groß auch die Verbissenheit der Wi 6 . . um dbieselben als wahr lr , . Sollte etwa der Zweck, den der Ver= fasser der Flugschrift verfolgte, der sein, denjenigen, dem so große Unfälle drohen, einzuschüchtern, 4 kann dieser asser versichert sein, daß der⸗ jenige, der bas Recht auf seiner Seite hat, der vollständig auf dem festen und unerschütterlichen Grunde der Gerechtigkeit fußt, und der namentlich vom Könige der Könige unterstüßzt wird, wahrlich nichts von den Fall⸗ stricken der Menschen zu fürchten hat.

Turin, 3. Januar. Die „Gazetta Piemontese“, welche von morgen an „Gazektta uffiziale del Regno' heißt, dementirt die Nach⸗ richt, der stönig habe bei Erwiederung der Neujahrswünsche ange⸗ deutet, daß der politische Horizont eben so umwölft sei, wie um die⸗ selbe Zeit des verflossenen Jahres. Die Regierung wird der Cammer Vorschläge zur Aufhebung der Steuerzuschläge vorlegen. Die Gouverneure werden am 5. d. M. ihre Functionen beginnen. In Sassari dauert die Aufregung fort. Eine Mailänder Kor—⸗ respondenz der „Unione“ konsta nt ebenfalls die steigende Unzu⸗ friedenbeik. Die Provinz Brescia kontrahirt ein Anlehen von 800, 000 Fr. zur Bewaffnunz der Nationalgarde.

Türkei. Konstantinopel, 31. Dezember. Die Ernen⸗ nung Mehmet Rudschi Paschas zum ö bestätigt sich. Das Telegraphentau zwischen Konstantinopel und Varng wurde ganz unbrauchbar und soll erst mit Ende des Winters wieder ber⸗ gestellt werden. Aali Pascha ist anstatt Kudschi Paschas zum Taufimats⸗Präsidenten ernannt worden. Der Telegraph von Bag⸗ dad bis zum Flusse Diala ist vollendet Abermals sind 1200

Tscherkessen angekommen.

Bukareft, 27. Dezember. Gleich nach der Auflösung der National⸗-Versammlung hat Fürst Kusa ein neaes walachisch 's Ministerium gebildet: Jon Ghika fürs Innere, Ases⸗ sandri fürs Aeußere, Steriady für die Finanzen, Florescu für das Militair, Golescu für Kultus unb Unterricht, Kretfanu vorläufig für die Zustiz und Balatchanu für die Kontrole. Alessandri ist der bekannte Dichter. Zum Geschäftsträger in Konstantenopel ist vom Fürsten Negri einännt worden. Das walachische Mitglied der Sonau- ommission in Wien ist, nachdem Rossetti abberufen, noch nicht designirt. An den Wahllisten wird eifrig gearbeitet, und die National Versammlung wird eher einberufen werden, als

man denkt.

Rußland und Polen. St. Petersburg, 1. Januar. Der General⸗Gouverneur von Ost-Sibirien hat zur stenntniß des Ministers des Innern gebracht, daß die Bewoh ier des Kirgisen⸗ Bezirks von Sibirien aus Theilnahme für die wohlthärigen Absich⸗ ten Sr. Majestät des Ftaisers betreffs der Aufhebung der Leib⸗ eigenschaft in Rußland sich einstimmig dazu verstanden haben, ihre gegenwärtigen Leibeigenen zu emancipiren und in Zu⸗ kunft alle diejenigen freizusprechen, die ibnen theils von noch nicht unterworfenen Staͤmmen, theils als Mitgift ihrer Wei⸗ ber oder aus anderen Gründen zufallen sollten, so daß diesel ben gleich nach ihrer Freilassung in die Listen der Kirgisen aufgenommen ünd aller dieser Bevölkerung zuerkannten Rechte theilhaftig werken. Das Oberbaupt des Bezirks hat schon die nöthigen Maßregeln er⸗ griffen, so daß die Leibeigenschaft unter den irgisen Sibiriens be⸗ reits nicht mehr existirt.

Dänemark, t openhagen, 5. Januar. Dem Reichstage, der heute zum ersten Male nach den Ferien seine Sitzungen wieder eroͤffnet, wird die Regierung, dem Vernehmen nach, außer dem (bereits erwähnten) Eisenbahn⸗Geseßentwurfe u. A. auch einen über

die Reform der Stempelpapier⸗Gesetzgebung vorlegen.

„Fädrelandet“ theilt über den Eisenbahn⸗ Gesetzentwuif noch folgende Details mit. Derselbe geht dahin, eine Eisendahn von Nyborg nach Middelfart mit einer Dampffähre über den kleinen Belt, ferner von Snoghoi nach der schleswigschen Grenze und von dort nach Aalberg zu bauen, die projektirte Strecke der Quer⸗ Eisenbahn von Stive nach Struer aufzugeben und das Uebrige auf die zweckmäßigste Weise mit dem übrigen Bahn⸗System zu verbinden? Diese Änlage soll durch Ausstellung von 4 pCt. Zinsen tragenden unaufkündbaren von dem stönigreicde zu übernehmenden) Staats⸗Obligationen zum Belaufe von 300 0060 Thlin. Pr. Meile zu Stande gebracht werden. Endlich fordert die Regierung die Ermächtigung, den Betrieb dieser Bahnen auf 100 Jahre zu ver⸗ pachten, wogegen der Paͤchter das ganze Material liefert, für die Instandhaltung sorgt und bis z der Brutto- Einnahme an die Finanzkasse des Königreichs abliefert. ;

Amerika. Rew⸗Pork, 23. Dezember. Die Praͤsidenten⸗ Botschaft ist laͤngst fertig; doch darf sie nicht eher veröffentlicht werden, als bis sie am geeigneten Orte, dh. im Kongreß zu Wa⸗ shington, verlesen worden ist. Trotzdem sind schon mehrere Egem⸗ plare des Schriftstückes hierher gelangt; der Postmeister hat sie aber auf der Post zurüdgehalten. Den letzten Berichten aus Kalifornien zufolge war der Richter Terry wegen Tödtung des Se⸗ nators Brodrick in Anklagestand versetzt worden. .